Es muss davon ausgegangen werden

Herr E. soll etwas angestellt haben. Sein Name und seine Adresse waren aber unbekannt – bis ihn eine Zeugin vor einem Internetcafé sah. Sie rief die Polizei. Ein Streifenwagen kam raus. Die Beamten notierten sich lediglich Herrn E.s Personalien und nahmen eine Kurzbeschreibung ins Einsatzprotokoll. Interessant ist hier folgender Satz:

Die Person hatte kurze, hochgestellte schwarze Haare.

Der zuständige Kommissar lud erst Herrn E. zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Einige Tage später bestellte er die Zeugin zu einer sogenannten Wahllichtbildervorlage. Er zeigte der Zeugin Fotos von 8 Männern. Die Nr. 7 war Herr E. Auf dem Foto, das aus der erkennungsdienstlichen Behandlung stammte, hatte er nur Stoppelhaare. Die Zeugin meinte ihn zu erkennen, merkte aber an, bei dem Vorfall habe E. “kurze Haare” gehabt.

Der Kommissar schrieb dazu in seinen Abschlussvermerk:

Als die Personalien des E. festgestellt wurden, hatte er nach Feststellung der eingesetzten Kollegen “kurze, hochgestellte schwarze Haare”. Es muss also davon ausgegangen werden, dass er sich die Haare auf dem Kopf abrasiert hat, um eine Wiedererkennung durch die Geschädigte zu erschweren.

Muss wirklich davon ausgegangen werden? Auch dem Polizisten dürfte nicht entgangen sein, dass der Vorfall selbst schon mehr als zwei Monate zurücklag, als Herr E. von sich Bilder machen lassen musste.

Liegt es nicht ebenso im Bereich des Möglichen, dass Herr E. schlicht und einfach beim Friseur war und sich die Haare so schneiden ließ, wie er sie sich immer schneiden lässt?

Selbst zwischen seiner Kontrolle vor dem Internetcafé und den Fotoaufnahmen im Polizeipräsidium lagen wiederum zwei Wochen. Und möglicherweise hatte er bei dem eigentlichen Vorfall ja etwas längere (wenn auch kurze) Haare, weil er sowieso wieder zum Friseur wollte.

Aber nein, es wird erst mal ohne jede Tatsachengrundlage unterstellt, dass Herr E. seine Identifizierung erschweren wollte. Nichts als Spekulation also, zumal der Beamte Herrn E. noch nicht mal gefragt hat, warum er mit einem Bundeswehrschnitt auf dem Präsidium erscheint. Dazu gäbe es durchaus Grund. Immerhin steht in den Vorladungen zur ED-Behandlung ja keine Warnung, dass einem unterstellt wird, man wolle die eigene Identifizierung erschweren, wenn man mit einer (leicht) anderen Frisur erscheint.

Wenn so eine Bewertung zu Papier gebracht ist, wird sie später natürlich auch gelesen und beeinflusst die Stimmung. Aber genau das ist es ja auch, was dieser Polizist will. Er beendet praktisch keine Ermittlung, ohne dass aus seinem Abschlussvermerk nicht irgendwelches Ressentiment gegen den Beschuldigten trieft.

Seriöse Arbeit sieht für mich anders aus.