Für den Autor Bastian Sick (“Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”) lief es zunächst gut in seinem Rechtsstreit gegen Google. Sick hatte erfolgreich wegen eines aus seiner Sicht missverständlichen Suchergebnisses bei Google geklagt, von dem er sich verunglimpft fühlte. Nun hat das Kammergericht Berlin sich aber letztlich auf die Seite von Google geschlagen. Es wies Sicks Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung endgültig zurück. In seinem Beschluss präzisiert das Kammergericht die Rechtsgrundlage für Suchmaschinen in Deutschland.
Ausgangspunkt des Streits war ein Suchtreffer, den Google anzeigte. Dieses “Snippet” verwies auf einen Artikel in der Tageszeitung Die Welt. Es las sich so, als habe Sick, der ja auch vor Publikum auftritt, einen wirklich schlechten Abend gehabt. So zeigte Google unter anderem folgenden Ausschnitt aus dem Artikel:
Showbusiness: Eklat – Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab…
Der Beitrag in der Welt war aber eine Satire. Das war beim Lesen des Artikels auf Welt online leicht zu erkennen. Aber halt nicht für jemanden, der nur das Snippet auf der Seite von Google las. Dummerweise, zumindest aus Sicht des Autors, tauchte das Snippet aber prominent unter den ersten Suchtreffern auf, wenn man “Bastian Sick” eingab. Sick empfand das als Herabsetzung seiner Persönlichkeit und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen Google.
Mit diesem Antrag ist er nun endgültig vor dem Kammergericht Berlin gescheitert. Dabei hat Google auch etwas Glück gehabt, denn während des Verfahrens änderte sich die Zuständigkeit am Kammergericht. Der nun mit der Sache betraute 10. Zivilsenat distanziert sich in seinem nun bekanntgewordenen Beschluss vom 25. Juli 2011 von Vorgängerrichtern des 9. Senats. Diese hatten in einer früheren Entscheidung noch gemeint, Google müsse dafür sorgen, dass die Suchergebnisse den verlinkten Inhalt richtig angeben und keine Missverständnisse auftreten.
Die nun zuständigen Richter wählen dagegen einen anderen Ansatz. Sie betonen ausdrücklich, jede Äußerung müsse auch im Rahmen “der vom Medium und der Technik vorgegebenen Verhältnisse” gesehen werden. Bei Google und anderen Suchmaschinen liege die Besonderheit darin, dass der Inhalt des Webs vollautomatisch erfasst werde.
Demgemäß gehe ein Nutzer nicht davon aus, ein angezeigtes Suchergebnis sei vollständig. Das ersehe er auch schon an den teilweise unvollständigen Sätzen. Damit sei aber auch klar, dass ein Snippet eine Website nicht inhaltlich zusammenfasst, sondern nur einen – zufälligen – Auszug hieraus wiedergibt. Wörtlich:
Eine automatisch generierte auszugsweise Vorschau enthält ein Snippet auch dann, wenn er sich nicht im Rahmen der Kernaussage der verlinkten Zielseite hält. Auch in einem solchen Fall “entfällt” der Nutzen einer Suchmaschine nicht. Denn eine Suchmaschine dient nicht der Zusammenfassung des Inhalts von Internetseiten, sondern deren Auffinden.
Insgesamt kann das Kammergericht also gar keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Autors erkennen. Damit war Google auch nicht verpflichtet, das Snippet manuell herauszunehmen, nachdem Bastian Sick sich darüber beschwert hatte.
Eine Revision ließ das Kammergericht nicht zu. Sick kann allerdings noch das Hauptsacheverfahren betreiben.
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2011, Aktenzeichen 10 U 59/11
Früherer Bericht im law blog
Für den Autor Bastian Sick (“Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod”) lief es zunächst gut in seinem Rechtsstreit gegen Google. Sick hatte erfolgreich wegen eines aus seiner Sicht missverständlichen Suchergebnisses bei Google geklagt, von dem er sich verunglimpft fühlte. Nun hat das Kammergericht Berlin sich aber letztlich auf die Seite von Google geschlagen. Es wies Sicks Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung endgültig zurück. In seinem Beschluss präzisiert das Kammergericht die Rechtsgrundlage für Suchmaschinen in Deutschland. Ausgangspunkt des Streits war ein Suchtreffer, den Google anzeigte. Dieses “Snippet” verwies auf einen Artikel in der Tageszeitung Die Welt. Es las sich so, als habe Sick, der ja auch vor Publikum auftritt, einen wirklich schlechten Abend gehabt. So zeigte Google unter anderem folgenden Ausschnitt aus dem Artikel: Showbusiness: Eklat – Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab… Der Beitrag in der Welt war aber eine Satire. Das war beim Lesen des Artikels auf Welt online leicht zu erkennen. Aber halt nicht für jemanden, der nur das Snippet auf der Seite von Google las. Dummerweise, zumindest aus Sicht des Autors, tauchte das Snippet aber prominent unter den ersten Suchtreffern auf, wenn man “Bastian Sick” eingab. Sick empfand das als Herabsetzung seiner Persönlichkeit und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen Google. Mit diesem Antrag ist er nun endgültig vor dem Kammergericht Berlin gescheitert. Dabei hat Google auch etwas Glück gehabt, denn während des Verfahrens änderte sich die Zuständigkeit am Kammergericht. Der nun mit der Sache betraute 10. Zivilsenat distanziert sich in seinem nun bekanntgewordenen Beschluss vom 25. Juli 2011 von Vorgängerrichtern des 9. Senats. Diese hatten in einer früheren Entscheidung noch gemeint, Google müsse dafür sorgen, dass die Suchergebnisse den verlinkten Inhalt richtig angeben und keine Missverständnisse auftreten. Die nun zuständigen Richter wählen dagegen einen anderen Ansatz. Sie betonen ausdrücklich, jede Äußerung müsse auch im Rahmen “der vom Medium und der Technik vorgegebenen Verhältnisse” gesehen werden. Bei Google und anderen Suchmaschinen liege die Besonderheit darin, dass der Inhalt des Webs vollautomatisch erfasst werde. Demgemäß gehe ein Nutzer nicht davon aus, ein angezeigtes Suchergebnis sei vollständig. Das ersehe er auch schon an den teilweise unvollständigen Sätzen. Damit sei aber auch klar, dass ein Snippet eine Website nicht inhaltlich zusammenfasst, sondern nur einen – zufälligen – Auszug hieraus wiedergibt. Wörtlich: Eine automatisch generierte auszugsweise Vorschau enthält ein Snippet auch dann, wenn er sich nicht im Rahmen der Kernaussage der verlinkten Zielseite hält. Auch in einem solchen Fall “entfällt” der Nutzen einer Suchmaschine nicht. Denn eine Suchmaschine dient nicht der Zusammenfassung des Inhalts von Internetseiten, sondern deren Auffinden. Insgesamt kann das Kammergericht also gar keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Autors erkennen. Damit war Google auch nicht verpflichtet, das Snippet manuell herauszunehmen, nachdem Bastian Sick sich darüber beschwert hatte. Eine Revision ließ das Kammergericht nicht zu. Sick kann allerdings noch das Hauptsacheverfahren betreiben. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25. Juli 2011, Aktenzeichen 10 U 59/11 Früherer Bericht im law blog
Was mich einfach nur interessiert: Warum macht Google nicht sein Hamburger Büro dicht und pfeift auf die deutschen, so wie die meisten anderen erfolgreichen Internet-Unternehmen auch…
"Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" muss es heißen.
Danke, habe es geändert. U.V.
Tss, der Mann heisst nicht umsonst so,
andere zahlen wer weiss was um bei google ganz oben zu stehen, er kriegts geschenckt und fängt einen kranken krieg an.
Ein bischen leid tat er mir ja schon immer.
Wirklich schade, es setzt der Atze-Schröder-Effekt ein:
Wenn jemand derart zur Schau stellt, wie verbittert und engstirnig er ist, dann kann ich ihn nicht mehr lustig finden.
Ein wirklich nachvollziehbares Urteil. Denn ein bißchen Medienkompetenz muß der Nutzer schon mitbringen. Man kann nicht alles immer am dümmsten Leser ausrichten, dann kann man nämlich bald überhaupt nichts mehr veröffentlichen.
@1: Weil der deutsche SuMa-Markt hinter USA und UK der für Google interessanteste ist. Wer soll denn die Großkunden im SEA-Bereich, z.B. Otto, AIDU, HRS etc. bei Google betreuen, wenn die hier nicht mal mehr eine Dependance haben. Mal ganz zu schweigen von den Google-Rechenzentren in DE.
@Thomas R.: Meinst du den Hubertus-A.-Effekt?
Unglaublich, über welche Nichtigkeiten man sich aufregen kann. Aber gut, der Mann verdient mit seinem Halbwissen über die deutsche Sprache so viel Geld, dass man sich Vergnügungsreisen vor Gericht vermutlich locker leisten kann.
tja dieser beitrag wird auf jeden fall dafür sorgen, dass der artikel noch weiter oben landet :D ich hab gleich mal draufgeklickt.
peace!
Wenn ueberhaupt koennte man dann nicht 'die welt' verklagen? Immerhin gibts afaik die Moeglichkeit ueber Meta-Tags ("Description") den Beschreibungstext des Snippets bei Google vorzugeben. Oder?
Was mich interessieren würde: Glauben Menschen wie Herr Sick eigentlich, Google würde – zumindest bei ihnen selbst, da sie so wichtig sind – die Suchergebnisseiten von Hand zusammenstellen?Wäre es technisch möglich, sollte man solchen Leuten sämtliche Suchmaschinen einfach abschalten – zumindest für einen Monat.
Aus Sick seiner Sicht ist das wirklich sehr ärgerlich und sehr verständlich, dass er dagegen vorgehen will.
Aber die Ursache bekämpft man eher woanders als bei Gericht, denn Google sollte sich um die "Description" kümmern die gerade für die Snippets gedacht war und die Zeitung sollte solche Descriptions auch sinnvoll füllen.
Danach wird die Seite einfach neu indexiert und dann hat es bald auch der letzte Google-Server aus dem Cache.
Ansonsten helfen SEO's bei solchen Sachen nach, das ist effektiver als ein Gericht zu bemühen und meistens günstiger.
Könnte man Google verklagen wenn die es schaffen würden den Text als Satire zu markieren. Immerhin würden die damit einen "Spoilern". Und das ist eine Totsünde zumindest bei Büchern, Serien und Filmen.
@ Frank
Was ist an dem Vorgehen verständlich? Es zeigt doch m. E. nur, daß der Mann sich mit Suchmaschinen nur unzureichend auskennt; wenn es seine Absicht war, dieses Unwissen zu demonstrieren, dann wäre sein Verhalten verständlich.
Im übrigen: Wenn es sich um eine Parodie handelt, um die es geht, ist doch das Vorgehen doppelt unverständlich. Um parodiert zu werden, muß man doch einen gewissen Bekanntheitsgrad haben. Was will er also?
Bastian wer?
In Belgien hat es ja geklappt, dass Google temporär keine Zeitung mehr indexiert hat. Das sollte mit dem Begriff "Bastian Sick" doch auch möglich sein.
Tja, hätte der Herr Sick nur vor dem Hamburger Landgericht geklagt. Die dortigen Richter wissen wenigstens, mit welcher Gefahr sie es zu tun haben. Vermutlich haben die Berliner Richter das Internet nicht einmal ausgedruckt.
@Archer:
Ich dachte an den H.-Albers-Effekt
@efreet: Google benutzt die Meta-Description nur, wenn sich kein passenderer Textausschnitt zum Suchbegriff findet. Aber, pssst! Vielleicht weiß der Sick das auch nicht. ;-)
@Ernst Hagen:
Unglaublich: Ein ganzer Artikel im Internet über einen Rechtsstreit zwischen einer Suchmaschine und einem "Bastian Sick" wegen eines Suchbegriffs, und Sie bringen nicht mal die Medienkompetenz auf, die vier Dinge irgendwie zusammenzubringen.
Vor Ihrem Kommentar war ich voll auf Seite von Google. Nachdem Sie freundlicherweise bewiesen haben, daß ein erkennbarer Teil der Menschheit wohl wirklich so doof ist, wie der Kläger annimmt: Offenbar ein schlechtes Urteil.
@hiro
Hol' mal einen Schraubendreher, dein Sarkasmusdetektor muss neu eingestellt werden.
@Frank:
@anonym schrieb ja lediglich, dass es verständlich sei, dass Sick dagegen vorgehen will. Nicht, dass das tatsächlich gewählte Vorgehen verständlich sein.
Ich halte seine Klage auch für absolut verständlich. Natürlich hat Sick sozusagen nicht verstanden, wie Suchmaschinen funktionieren. Aber das hat die breite Mehrheit derer, die seinen Namen googlen, zweifellos ebensowenig. Daß die "vom Medium und der Technik vorgegebenen Verhältnisse" bedingen, daß das Snippet im Suchergebnis eben wirklich nur ein zufälliger Auszug ist, der nur begrenzt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Inhalt zuläßt – den Lesern dieses Blogs ist das natürlich klar, aber ob man dieses Bewußtsein dem Rest der Menschheit ebenfalls zutrauen kann?
Suchmaschinen sind natürlich in einer bequemen Position: Sie können die Inhalte des gesamten Internet mit ihrer Werbung verzieren, ohne jemals für irgendetwas davon verantwortlich zu sein. Dies parasitäre Geschäftsmodell erfüllt ja auch irgendwo seinen Zweck. Dennoch wird dies wohl kaum das letzte Mal sein, daß man versucht, diese Firmen, die ja recht eigentlich die im Web verstreuten Inhalte erst der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, sie also gewissermaßen veröffentlichen, in eine Verantwortlichkeit zu zwingen, die auszufüllen die Quartalsbilanzen sicher erheblich dämpfen würde.
Der Google Rechtsstreit ist dem Sick sein Aufmerksamkeitsverschaffer
Das urteil ist richtig, aber liegt nicht auf der Linie des sonst so dümmsten angenommenen User, der alles für bare Münze hält.
Insofern hätte hier gleich eine halbseite Aufklärung vor den Suchergebnissen zur Pflicht werden müssen.
@Oliver Naumann:
Was für ein Schmarrn. Wenn jamand was im Internet schreibt und man findet es über eine Suchmaschine, dann hat die Suchmaschine es "eigentlich" veröffentlicht? und wäre deshalb verantwortlich?
Da ist wohl irgendein Verlegerknecht aus seinem Loch gekrochen und jammert über das "parasitäre Geschäftsmodell" von Google. Und versteht ebenfalls erbärmlich wenig vom Internet, bzw. dem Job einer Suchmaschine. Es bleibt jeder Seite selbst überlassen, ob sie von Google gefunden werden will, oder nicht.
Wäre ja noch schöner, wenn der Taxifahrer dem Restaurant auch noch Geld zahlen soll, weil er Gäste bringt. Sollen die Verlage doch selber Taxi fahren.
Hach, wenn Google doch einfach eingelenkt hätte und *gar keine* Suchergebnisse zu Bastian Sick mehr ausspucken würde :-)
Sick? Wurde der nicht schon bei Fernsehkritik.tv demontiert?
Zum Glück!!
Der Artikel ist eine Satire?
Soll also bedeuten, es hat sich nicht so zugetragen, ist frei erfunden?
Ich muß gestehen, daß ich nach den ersten Sätzen hier zunächst den Welt-Artikel, dann erst diesen Artikel zuende gelesen und jedes Wort der "Welt" geglaubt habe. Wenn der Artikel leicht als Satire zu erkennen ist, habe ich mich wohl als gerade grenzdebil qualifiziert.
Was genau macht es denn so eindeutig, daß es nicht genau so hätte sein können? So weit hergeholt ist es m.E. nicht, sowohl Publikum als auch Vortragender könnten sich genau so verhalten.
Besserwisser? Zeugen Jehovas? Demonstranten der Sprache? Gibt's doch alles?
Demnach hätte Sick lieber gegen die Welt geklagt, nicht gegen Google.
Der Anwalt, der Sick vertrat, vertrat und vertritt noch andere aktuelle Fälle gegen Google wegen Snippets usw. Nicht so wahnsinnig erfolgreich. Im Oktober werden wir ihm seine Grenzen aufzeigen … ;-)
I'm so sick of Bastian Sick.
@Wingo: Grenzdebil wohl nicht, aber wenn du den Welt-Artikel wirklich für voll genommen hast, dann fällst du sicher auch auf alle 1.-April-Scherze rein. Alle. Und zum Augenarzt müsstest du überdies auch noch.
Gegen die Welt hätte er kaum vorgehen können, schließlich ist der Artikel als Satire gekennzeichnet.
Weiß man denn, ob es tatsächlich eine von Google automatisch erzeugtes Snippet war – oder nicht vielleicht doch die bewusst gesetzte Meta-Description vom schlauen Autor der Tageszeitung? ;)
@alter Jakob:
Sie haben aber wirklich überhaupt nichts verstanden. Der Artikel stammt weder vom Kläger, noch hat er ihn veröffentlicht. Es ist vielmehr eine Satire über ihn, die im Suchergebnis verzerrend dargestellt wird. Ihr ganzer Beitrag ist somit eine Zeitverschwendung sondergleichen. Ersparen sie uns dieses Rauschen der Belanglosigkeit – davon gibts im Netz bereits Genug…
@rene:
Huiuiui, da lehnt sich aber einer aus dem Fenster. Haben Sie überhaupt gelesen, worauf ich geantwortet habe?
Eigentlich sagt Ihr Beitrag eh schon genug. Weil mein Post Zeitverschwendung ist, haben Sie ihn gelesen (wenn auch nicht wirklich verstanden) und weil er so belanglos rauscht, gleich noch eine Antwort verfasst. Zeit scheinen Sie ja zu haben, am Textverständnis haperts dafür noch ein bisschen (aber vielleicht haben Sie sich ja nur vertippt, bei der Antwort und meinen gar nicht mich).
(Und bevor ich Ihnen meine Antwort später nochmal erklären muss, schreib ich Ihnen noch einmal ganz langsam auf, was ich gemeit habe: Der Beitrag, auf den ich geantwortet habe nennt Googles Dienstleistung parasitär, weil er ja nur schon vorhandenes verwendet. Das ist der übliche Sermon, den die Verleger ablassen und damit ein Leistungsschutzrecht rechtfertigen wollen. Falls Sie nicht wissen, was das ist: Selbergooglen hält fit.)
@hiro: Was Ihren Sarkasmusdetektor anbelangt, muss ich Kritiker zustimmen.
Bastian Sick mag am Anfang noch unterhaltsam gewesen sein. Inzwischen kräht kein Hahn mehr nach ihm. Der Ausgang des Verfahrens ist nur wegen der rechtlichen Einordnung von Sucheinträgen interessant.
@Ernst Hagen:
Sich dumm zu stellen, weil man jemanden nicht mag, ist kein Sarkasmus, sondern nur … nun ja, dumm eben.
Wenn man Ihren Kommentar "sarkastisch" auffassen wollte, lautete die Antwort wohl: Der Bastian, der Google verklagt und verloren hat und damit eine grundsätzliche Frage juristisch geklärt hat. Steht auch im Artikel, sogar in voller Länge und nicht unzulässig gekürzt. Und daraus folgt die Relevanz von "Bastian wer" im Kontext, denn irgendjemand muß schließlich vor Gericht ziehen.
Ihr "Bastian wer" drückt also vor allem aus, daß Sie den Inhalt des Artikels nicht verstanden haben. Sarkasmus?
Meine Einschätzung Ihrer Medienkompetenz halte ich aufrecht.
@Wingo:
@Ali Schwarzer:
Ganz ehrlich, ich habe den Welt-Artikel eben gelesen NACHDEM ich hier gelesen habe dass es Satire ist, und beim Lesen des Artikels trotzdem zeitweise den Eindruck gewonnen dass dieser ernst gemeint sei.
Die angeführte "Satire-Kennzeichnung" kann ich nicht wirklich ernst nehmen. Das ist gefühlt eher ein Werbebanner, und sowas haben die Augen mittlerweile gelernt nahezu automatisch auszublenden. Und inhaltlich … bei dem Niveau was heutigentags als "Comedian" meint sich produzieren zu müssen … da halte ich Vorkommnisse wie die in dem Welt-Artikel fiktiv geschilderten für nahezu an der Tagesordnung, und die Akteure meinen dann auch noch dass man sowas tatsächlich witzig finden könnte. In so fern könnte ich ein Vorgehen gegen den Welt-Artikel ja durchaus verstehen und gutheißen. Würde der Schreiberling der diesen Mist in der Welt ausgekotzt hat kräftig einen auf den Deckel kriegen … ich fänds OK
Wenn man den entsprechenden Beitrag sarkastisch auffasst, lautet die Korrekte Antwort:
@Ernst Hagen:
weiß ich auch nicht…
Genauso als wuerde ein "Christ" klagen, weil er z.B. auf irgendeiner alphabetischen Liste auf die 666. Stelle gerutscht ist.
Das ist aehnlich willkuerlich.
Vielleicht wäre eine freundliche Mail an Google erfolgreicher gewesen als ein Schreiben vom Anwalt. :)
Was ein Wechsel der Richterbank alles an realitätsnahen Urteilen zustande bringen kann.
Will man nicht auch mal in Hamburg und bisl beim BGH rumrutschen?
Das hier ist ganz ähnlich gelagert. Was Google so aus einer Selbstbeschreibung machen kann:
https://plus.google.com/104187357842353788554/posts/9xgNyVCrnt1
Ich halte den Mann für größenwahnsinnig. Morbus Barth, klarer Fall. Der hält sich ja auch eine Armada von Anwälten und die Gerichte mit seinem Spruchweisheits-Dünnpfiff auf Trab.
Fazit: wirklich geschafft hat man es in Deutschland erst dann, wenn man absurde Klagen in eigener Sache einreicht. Zumal als Entertainer, Comedian, blonde Tagesschausprecherin.
@hiro: Dem widerspreche ich. Der Herr hat es nicht anders verdient. Wissen Sie, wie viele Schüler, Referendare und Spiegelleser mit den bemüht humoristischen Artikeln, Büchern oder Klickstrecken malträtiert wurden? Wissen Sie, wieviel Leid Herr Sick mit seinen Brettspielen und Hörbüchern über diese Welt gebracht hat? Mussten Sie mehr als zwei Stunden bei sengender Sonne und ohne Klimaanlage im Stau auf der A2 zwischen Rinteln und dem Kamener Kreuz seine besserwisserischen Kommentare und Belehrungen ertragen?
Dann wissen Sie, warum ich den Namen dieses Autors verleugne.
Ich kann aber auch nicht abstreiten, dass meine Abneigung gegenüber Herrn S. aus dem oben genannten Verfahren resultiert.
Gegen die Welt/Springer klagen doch alle.
Gegen Google nur die heiligen Helden des Internets, die unser aller privatsphäre vor dem Fegefeuer retten wollen ;)
Die Klage selber war erstmal wieder Zündstoff um nicht ganz vergessen zu werden. Ein Sieg wäre natürlich die beste Publicity überhaupt gewesen.
Da sind Anwälte scheinbar noch deutlich billiger im vergleich zu Werbefachleuten ;)
„Am deutschen Spießer-Wesen mag die Welt genesen"
@alter Jakob:
Entschuldigen Sie, ich wußte nicht, daß hier auch diese unter der selbstherrlich-passiven Mehrheit der Netzaktivisten verbreitete Diskussionskultur herrscht, hinter allem, was die eigene Ideologie in Frage stellt, automatisch eine Lobby zu vermuten. Im übrigen geht Ihr Anwurf so meilenweit am Thema vorbei, daß mir eine Auseinandersetzung damit nicht zweckmäßig erscheint.
@Oliver Naumann:
Entschuldigung angenommen. Kann ja niemand was dafür, wenn er einfach keine Ahnung vom Internet im Allgemeinen und Google im besonderen hat. Ich empfehle folgende Artikel zur Weiterbildung:
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/search/Leistungsschutzrecht/
Interessant, dass er google verklagt hat und nicht an die Redakteure des Artikels herangetreten ist, dass diese die Stichworte und Suchbegriffe für google so abändern, dass die Satire klar als solche erkennbar wird.
Ist das irgendwie Standard, daß Leute, die mit Spaß ihr Geld verdienen, selbst keinen Spaß verstehen und sich wegen jedem Mückenfurz aufregen und ihre Anwälte einschalten? Siehe auch Mario die Spaßbremse Barth.
gruß
@Mr. Monk: Na dann weiß ich ja jetzt, warum die Leute an sie gerichtete Notizen bei wichtigen Accounts wie ihrem Onlinebanking ausblenden: Deren Augen sind darauf trainiert, dass das ja nur Werbung sein kann. *augenroll*
Falsch, Herr Vetter,
nicht . . . Showbusiness: Eklat – Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab…
sondern . . . Schowbusiness: Eklat – Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab…
Durch das falsche Zitat eines wichtigen Wortes hat Ihr gesamter Blog für mich an Relevanz verloren.