Wenn wir schon mal da sind
Es ging um angebliche Urheberrechtsverletzungen. Diesmal war der Durchsuchungsbeschluss geradezu vorbildlich formuliert, zumindest was die Arbeitsanweisung an die Polizeibeamten anging. Sie sollten nach PCs, Laptops und externen Datenträgern suchen.
Mein Mandant war deshalb erstaunt, dass einer der Polizisten sich bei der Durchsuchung auch für ganz andere Dinge interessierte. Zum Beispiel das Geld im Portemonnaie meines Auftraggebers. Schein für Schein habe er gegen das Licht gehalten und das Geld misstrauisch beäugt. “Wenn wir schon mal da sind, gucken wir auch nach Falschgeld”, soll er gesagt haben.
Dann habe sich der Beamte den privaten Fotoalben meines Mandanten zugewandt und diese seelenruhig durchgeblättert. Auch hierfür habe er eine Erklärung gehabt: “Ich schaue nach, ob Sie vielleicht Kinderpornos besitzen.”
Dass er gar keinen Auftrag hatte, nach solchen “Beweismitteln” zu suchen, hat den Beamten wohl nicht interessiert. “Lassen Sie mich mal meine Arbeit machen, ich weiß schon, wie das geht.”
Mein Mandant hat die Prozedur wohl still erduldet. Ich weiß nicht, ob mir das gelungen wäre.
Und wie kann ich mich gegen soetwas wehren?
In welchem Ort fand die Durchsuchung statt?
Solche Menschen gehören nicht in den Staatsdienst. Man könnte Sie auch entfernen; leider werden diese Subjekte von Ihren "Kollegen" in aller Regel gedeckt.
Bei soetwas wüsste ich auch gerne, wie man sich wehren kann. Meine Selbtsbeherrschung würde da sonst auf eine sehr harte Probe gestellt.
Schließe mich an. Wie würde ich mich gegen so was wehren wollen? Körperlich fällt ja aus mehreren Gründen flach. Soll ich vielleicht die Polizei rufen?
Hmmm fällt sowas nicht schon unter Amtsmissbrauch? Mein erster Refelx wär bei so etwas ein Telefonat mit der Polizeidienststelle zwecks entsprechender Anzeige sowie der Griff zu meinem Photoapparat um den entsprechenden Verstoß belegbar zu machen… Manchmal ganz gut wenn man noch ne Polaroid hat. Aber zumindest ein Grund mehr warum man immer auf Zeugen bestehen sollte finde ich….
Ich nehme mal an, dass man schleunigst einen Zeugen herbeirufen sollte, der diese Abweichung bezeugen kann.
Und dann frage ich mich: Kann man die Polizei samt Durchsuchungsbeschluss erst mal warten lassen, bis der eigene Anwalt vor Ort ist?
Und welche Mittel hätte ich als Beschuldigter? Spontan wäre ich auf die Idee gekommen das ganze ganz einfach zu filmen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das der Beamte das sonderlich lustig gefunden hätte.
ja und nu? anzeige?
Ist es in dem Moment nicht ein bewaffneter Überfall?
Rechtswidrig ist es, die Personen sind bewaffnet.
Es steht ja soweit ich weiß explizit in der Strafprozessordnung daß Zufallsfunde bei Hausdurchsuchungen auch zu verwerten sind. Meinetwegen wenn jemand wie hier ne HD kriegt wegen Verdacht auf Urheberrechtsverstöße und sie finden auf seinem Schreibtisch mehr oder weniger offen ausgebreitet Drogen. Ich meine aber in der Tat mal gelesen zu haben, daß es hier wirklich nur um zufällige Fundstücke gehen darf im Rahmen der tatbestandsnahen Beweissicherung, und nicht gezielt nach "tatfremdem" Beweis- und Belastungsmaterial gesucht werden darf.
Denn das grenzt ja schon an behördliche und staatliche Tyrannei, und ist für mich schon ein Stück weit eine Verletzung der Unschuldsvermutung. Nicht bezogen auf die eigentliche Tat wegen der die Wohnung des mutmaßlichen Schuldigen durchsucht wird, aber es zeugt von einem sehr düsteren Rechtsstaatsverständnis wenn ein Beamter meint, die Wohnung eines Verdächtigen solange nach "irgendwas" durchsuchen zu dürfen was nicht mit den eigentlichen Tatvorwürfen zusammenhängt.
Und der Beamte macht sich noch nicht einmal die Mühe irgendwelche "valide" Gründe vor zu schieben. Immerhin kann man auch in Fotoalben oder Portemonnaies Datenträger verstecken.
Das zeigt auch ganz schön das man praktisch keine Handhabe gegen dieses Vorgehen hat.
Aber auf Zeugen würde ich immer bestehen, allein schon um sicher zu stellen, dass nicht nacher der eine oder andere Geldschein verschwindet.
Das ist doch der einzige Grund, warum Hausdurchsuchungen so zunehmen. Selten findet die Polizei was sie sucht, aber fast immer findet sie > etwas <
Jede Wette: Gäbe es ein Beweismittelverwertungsverbot, würde sich die Anzahl der Hausdurchsuchungen halbieren.
@J. S.: & @r0bse:
Für die Fragen kann ich euch diesen Link ans Herz legen:
http://video.google.com/videoplay?docid=-199979126191267419
Das ist ein 4 Jahre altes Video wo Herr Vetter über das Thema Hausdurchsuchungen referiert. Überschrift "Sie haben das Recht zu schweigen". Höchst informativ und auch nicht trocken gehalten wie ich finde ;)
Das Problem dürfte sein: Wenn die Durchsuchung wegen Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, dann haben die alle Rechner und alle Datenträger beschlagnamt. Und sicherlich auch Digitalkameras, Mobilfunktelefone sowie sämtliche Speichermedien (könnte ja ein Britney Spears-Album drauf sein). Insofern wird es schwierig, da noch mit gängiger Hardware Fotos oder Videos zu machen. Es sei denn man hat noch ne analoge Knipse rumliegen und zufällig einen Film dafür. Und der Beamte nimmt einem diese nicht auch noch ab.
Also sind Zeugen unabdingbar. Möglichst viele Zeugen. Die vielleicht bei der Gelegenheit das Ganze dann mit selbst mitgebrachter Videokamera dokumentieren. Mehrfach.
Bleibt also die Frage: Kann ich, wenn die Polizei vor der Tür steht, mit ihnen vor die Tür gehen, die Tür verschliessen und sagen "Ja, machen Sie ruhig ihre Durchsuchung… ABER ERST, wenn mein Zeuge hier ist, der ist jetzt auf dem Weg. Und bis dahin betritt niemand diese Wohnung. Auch ich nicht."?
Ich vermute mal: Ja, ich kann (und darf das vielleicht auch), aber der Polizist vor Ort wird das anders sehen und knallhart den Schlüsseldienst rufen, der die Tür aufbohrt, wenn er vor dem Zeugen bei mir ankommt.
einfach alles filmen… (wer sollte mir das Filmen in meiner eigenen Wohnung verbieten können. Ok – mit Gewalt, ja…)
Der Beamte irrt (leider).
Er weiß *nicht*, "wie es geht". Er weiß nur, wie es üblicherweise gemacht wird, weil die Bürger dagegen eh nix machen können.
Also Leute: Mietet euch eine VM bei einem Cloud-Anbieter und packt da verschlüsselt alle Daten rein, die euch wirklich wichtig sind. Die Buchhaltung eurer kleinen Ein-Mann-Firma zum Beispiel und die Doku über eure Kundenprojekte.
Zumindest als Backup. Ein Image eurer Systemplatte (mit den wesentlichen Anwendungen wie z.B. dem Buchhaltungsprogramm) wäre auch sinnvoll.
Wenn euch dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen die Bude ausgeräumt wird, dann müsst ihr euch nur noch im nächsten Elektromarkt einen 08/15 PC kaufen und seid wieder im Geschäft.
@ Momo:
würd ich mich nicht drauf verlassen daß du damit durchkommst. Als Durchsuchter hast du zwar das Recht anwesend zu sein und Zeugen dabeizuhaben, aber du hast auch eine Mitwirkungspflicht und kannst sogar vorübergehend festgenommen werden wenn du den Ablauf der Durchsuchung behinderst. Wenn hier schon Beamte meinen deine Wohnung nach "irgendwas" durchsuchen zu dürfen, kann ich mir auch vorstellen daß es welche gibt die dich erstmal in einen grün-weißen Partybus verfrachten wenn du ihnen sagst du lässt sie erst rein wenn deine Zeugen da sind.
@Ceres:
So klein, wie heutzutage physische Datenträger sein können (Micro-SD-Karte, anyone?), bleibt eigentlich nur noch das komplette Auseinandernehmen und kleinfeilen der gesamten Einrichtung.
Ansonsten könnten man den USB-Stick im Schlüsselanhänger oder in der Barbiepuppe (sowas gibt's, echt!!) übersehen.
Das hat für den Staat den angenehmen Nebeneffekt, daß der Durchsuchte fast immer sofort ruiniert ist. So konnte man ihm einen reinwürgen, auch wenn ansonsten nichts gefunden wurde…
Na ja, Geldscheine nachmachen ist auch eine Urheberrechtsverletzung. Und sind Fotos nicht auch irgendwie externe Datenträger?
Schade bei diesen Hausdurchsuchungs-Geschichten, die das Leben schreibt, finde ich, dass KEINE Handlungsanweisung/-möglichkeiten aufgezeigt werden, falls man selbst in solch eine Lage kommt.
Sehr bedauerlich.
Seit Jahren lese ich diese Geschichten und nie wird erwähnt, was man tun kann (von nachträglichen "wirkungsvollen" und "selbstheilenden" Beschwerden mal abgesehen).
@emma peel:
Vor ein paar Jahren war ich mal mit einem Freund unterwegs. Der war etwas betrunken und wir kamen in eine Fahrradkontrolle.
Der Versuch, den dritten Hieb an den Kopf meines Kumpels fotografisch zu dokumentieren hat sich als schlechte Idee herausgestellt. Dann kamen nämlich noch mehr Polizisten und haben mir in den Bauch gehauen und alle meine Bilder von der Kamera gelöscht. Spätere Verfahren haben nichts ergeben, obwohl mein Kumpel Anwalt ist.
Also seid vorsichtig mit den Herrschaften.
@W:
Nun ja ich denke mal nicht, dass die Beamten gleich die ganze Wohnung auseinander nehmen dürfen, nur weil Speichermedien immer kleiner werden.
Was natürlich nicht bedeutet, dass das der eine oder andere Beamte ausprobiert und dann erst vorm BGH seinen "Rüffel" bekommt.
Man soll mich nicht falsch verstehen, es gibt mit Sicherheit eine Menge nette und vor allem auch verständnisvolle Polizeibeamte, die mit sich reden lassen. Besonders dann, wenn man ihnen eine Menge Arbeit erspart.
Aber in den letzten Jahren hat sich immer mehr gezeigt, dass es auch, man verzeihe mir die Wortwahl, gemeine, brutale und egoistische Polizisten gibt. Diese sehen ihren Beruf nicht als Berufung der Gesellschaft zu dienen, sondern als Entschuldigung um sich mal so richtig auszutoben.
Dummerweise scheint gerade der Gesetzgeber letztere Gruppe besonders zu hegen und zu pflegen.
Hier hat einer versucht eine Durchsuchung zu filmen
"Am heutigen Freitagmorgen, den 12.8.2011 wurden weitere vier Mitglieder der Gruppe von freien Journalisten von Cams21 durchsucht und technische Ausstattung beschlagnahmt. Darüber hinaus wurde verlangt, eine LiveVideoaufzeichnung einer der Hausdurchsuchnung in Anwesenheit der Beamten zu löschen."
http://blog.cams21.de/2011/08/12/presseerklarung-von-cams21-zu-erneuten-hausdurchsuchungen-bei-freien-journalisten-in-stuttgart-13-8-2011/
Dumm nur, wenn sich hinterher rausstellt, dass PC und Datenträger verschlüsselt sind. ^^
Nur so als tipp bei gelöschten Fotos auf speicherkarten/usb-speichern. Die lassen sich relativ einfach wiederherstellen, wenn sie nur über die Kamera gelöscht wurden (bei einer neuformatierung über die kamera bin ich mir da nicht so sicher; das geht aber nicht bei jeder) oder über den papierkorb. Es gibt ein paar einfache kleine Programme (freeware/shareware; Win/Mac OS), die die später ohne größere Probleme wiederherstellen können.
MV
Kann der Polizist sofort die Strafanzeige aufnehmen oder muss man dafür ne Extra Streife rufen?
Nachdem was man in letzter Zeit so liest und hört…
…ist eine HD ohne digitalen Videomitschnitt für mich ausgeschlossen.
Nach Protest dürfen die Beamten dann auch gern das Filmmaterial selbst wieder löschen.
Dafür gibt es gute Recovery Tools, die holen jede Datei auf dem Aufnahmegerät ohne Verlust zurück. ;-)
Vielleicht sollte ich meine Wohnung selbst "Verwanzen", dann ist man immer auf der sicheren Seite.^^
Nur was hat man am Ende davon?
Wenn der Staat nicht in der Lage ist, jeden Einzelnen zu Überwachen…
…so bringt er uns dazu, es selbst zu tun.
Ein guter Grund, es doch sein zu lassen?
Fragen über Fragen.
Noch was beim zweiten lesen. Wie stellt ihr euch das filmen vor, wenn bei einer urheberrechtsinduzierten Durchsuchung die entsprechende hardware beschlagnahmt wird? Als "cleverer" beamter wäre es das erste, was man erwarten würde.
</blockquote>
ganz einfach, wenn die jungs vor der tür stehen darum bitten seinen anwalt anrufen zu dürfen und mit der durchsuchung so lange zu warten bis er da ist. in der zwischenzeit für alle mann kaffee kochen oder so. ausserdem zeugen, zeugen und zeugen !
Ohne jetzt eine Diskussion über das Filmen einer Durchsuchung lostreten zu wollen; theoretisch ist es erlaubt und kann nicht untersagt werden. Praktisch, wie oben schon geschildert, sicherlich nicht durchführbar. Paranoia wäre, eine versteckte Kamera einzuschalten, und mit einer offenen die Unterbindung zu filmen…
Also das Filmen der Durchsuchung fällt sicher flach, wegen der Persönlichkeitsrechte der Beamten und so.
Der Beschuldigte hat – anders als die Beamten – in so einen Fall sowieso keine (oder kaum) Rechte. Es ist also ganz natürlich, dass die Beamten ihren "Trieb" so richtig ausleben und den Beschuldigten in dieser Situation noch mal so richtig f*cken.
Schließlich will man doch auch seinen Spass haben bei der Arbeit. Und wie kann man das besser, wenn man den Beschuldigten gleich noch richtig bloßstellt.
gedanke am rande: gibt es tatsächlich leute die ihre kinderporno-bildchen sauber in alben einsortiert neben den urlaubsfotos in der schrankwand stehen haben?
(Gähn) Und was ist daran nun so Außergewöhnliches?
Bei mir hatten Sie einen Flugfunkempfänger mitgenommen. Obwohl ich denen ein Flugfunkzeugnis vorgelegt hatte, interessierte es sie nur minder, mit der Begründung, man können die Lizenz nicht beurteilen. Nach einem Jahr habe ich ihn wieder bekommen.
@ martin III :
jeder der in den 70ern bis 90ern Urlaubsfotos von seinen kleinen Kindern beim Nacktbaden gemacht hat, hat nach heutiger Definition zumindest potenziell Kinderpornos nicht blos NEBEN, sondern MITTEN UNTER seinen Urlaubsfotos im Schrank stehen. Ebenso wenn du vor ein paar Jahren mal deine minderjährig aussehnde (sic!) Freundin nackt abgelichtet hast und die Bilder über deinen 18. Geburtstag hinaus behalten hast.
Man will ja keinem böswillig was unterstellen, auch Polizeibeamten bei einer Hausdurchsuchung nicht, aber wenn jemand heutzutage bei einer Hausdurchsuchung Fotoalben mit Papierbildern durchforstet, drängt sich mir schon ein wenig der Verdacht auf daß man versuchen will jemanden gezielt einen Strick zu sehen aus dem Altbesitz von ehemals legalen Fotos. Schließlich hat sich da gerade erst in den letzten Jahren viel getan was die Kriminalsierung früher lange Zeit legalen Bildmaterials angeht.
Solche Subjekte sollten augenblicklichst standrechtlich aus dem Staatsdienst entfernt werden.
@Georg:
Ja womit denn? Die Kamera ist doch auch ein Datenträger. Die ist also auch weg.
@emma peel:
… voriger Kommentar hätte eigentlich auf emma peel gegeben werden sollen.
@Jonas, man hat ganz sicher keine Mitwirkungspflicht an einem Strafverfahren gegen einen selbst. Du musst nicht mal die Tür auf machen.
Nochmal @ Jonas,
Wonach sollen denn Nacktbilder von Kindern zu Kinerpornografie werden?
Zum Thema filmen, man kann ja ne filmische Beweiserhebung durch die Polizei beantragen.
Zum Thema Zeugen, die Beamten müssen doch Zeugen hinzuziehen wenn man das will.
@Jemand:
Die Persönlichkeitsrechte kommen nicht zum Tragen, weil die Aufnzeichnung nicht für eine Veröffentlichtung gedacht ist.
Vielleicht entgegenhalten: "Haben Sie etwas zu verbergen?"
Allerdings wird wohl schnell die Digicam oder dessen Datenträger schnell als mögliches Tatmittel einbehalten. Also immer eine verschweisste Speicherkarte bereithalten.
@Jonas:
Was glauben Sie denn, wozu diese Verschärfungen i.W. dienten, und wozu auch die demnächst anstehenden v.a. dienen werden? Ach natürlich: dazu, Kinder zu schützen vor… ähm, Missbrauch. Klar, deswegen verbietet man fiktive Zeichnungen und Texte, anzügliche Aufnahmen von Jugendlichen und Erwachsenen und demnächst noch einen Haufen alter Spielfilme…
@ui:
ok sorry habs grad nachgeguckt, man hat keine Mitwirkungspflicht. Aber eine Duldungspflicht. Vielleicht meinte ich das ja.
@Kai:
Machen Sie bitte die Kamera aus, ich möchte nicht von ihren gefilmt werden! (Gehen wir mal davon aus, dass der Beamte seine gute Erziehung nicht vergessen hat und wirklich bitte sagt) Und dann?
Hiergegen wehren geht nicht. Also ertragt das mal schön!
@zirp:
nun, da darf man sich in der Tat keine Illusionen machen wozu die dienen.
Und da führe ich nochmal das Ayn Rand-Zitat von neulich an:
@Jemand: Hm, wie wärs mit "Ich möchte auch nicht von ihnen durchsucht werden, muss ich aber wohl trotzdem ertragen, sie sind hier in meiner Wohnung, und ich möchte die Durchsuchung gerne für meinen Anwalt dokumentieren. Wenn es ihnen Lieber ist, können wir auch alle vor der Tür warten, bis der Anwalt hier ist, dann brauche ich nichts filmen. Das Video ist natürlich nur für den Anwalt bestimmt." … wenn du das gesagt kriegst, ohne dass er dich unterbricht, wüsste ich nicht, wie er da was gegen sagen könnte …
@Jonas:
Bitte nicht andauernd Ayan Rand zitieren. Ihre Form der idealen Gesellschaft war auch nun sagen wir es mal nett recht gruselig.
ihr redet doch um den heißen brei rum.
was in so einem fall tatsächlich gemacht werden müsste ist diese kriminelle truppe von polizisten durch bewaffnete einheiten festnehmen zu lassen, einheiten die nicht zur selben polizei gehören.
und dann ab vor ein geschworenen gericht bei dem weder ein staatsanwalt anklage erheben muss oder es lassen kann, oder ein richter das urteil fällt und das strafmaß festlegt.
die idee dahinter ist: bürger müssen sich vor gericht vor den staatsorganen verantworten, staatsorgane müssen sich vor gericht vor den bürgern verantworten.
@Momo:
Die Polizei wird natürlich nicht auf "deine" Zeugen warten: Du hast keinen Anspruch auf eigene Zeugen. Du kannst einen Zeugen verlangen, den holt die Polizei dann aber: Irgendeinen Beamten aus irgendeinem Amt – notfalls tuts sogar einer der Beamten vom Durchsuchungskommando (der dann aber nat. nicht mit Durchsuchen darf). Alles in UV schönem Video von vor ein paar Jahren erklärt, Link schwirrt oben irgendwo rum.
@Michael:
Wieder so ein Träumer. Und was wenn er Dir trotzdem die Kamera wegnimmt? Was willst du machen? Der kann immer und jederzeit behaupten, du hättest dich rechtswidrig verhalten. Und du bist dann immmer dran.
@Olli: Jaja, der Staat in dem wir leben ist ja soviel besser. Sieht man eh immer wieder. LOL!
@user124: Ja, aber genau das wirds nicht spielen. Der normale Bürger ist in so einem Staat immer der Blöde: Er darf nichts und bestraft wird auch nur er.
@Micha: Richtig, und genau das ist das Problem: Die können machen was sie wollen. Wenn nicht gerade der Anwalt direkt dabei ist, hat es nachher nicht einmal die marginalsten Konsequenzen.
Das Grundproblem bei all solchen Vorfällen ist, dass es im GG keine relevanten unumstösslichen Grundrechte gibt, die immer eingehalten werden (müssen). Jaja, Würde und so. Sieht man eh, wie weit in vielen Fällen Menschen in die Ecke gedrängt werden. Als Beispiel soll die Unverletzlichkeit der Wohnung dienen. Man braucht nur darüber nachdenken, in wie vielen Fällen diese Unverletztlichkeit nicht einmal die Tinte wert ist, mit der sie im GG steht. Zusätzlich kommen dann auch noch die bösen "rechtswidrigen" Verletzungshandlungen hinzu.
Wenn ein Beamter, Richter usw. will, ist man als 08/15 Bürger hoffnungslos ausgeliefert. Post hoc kann man sich vielleicht "beschweren", aber diese Beschwerden sind vollkommen sinnlos, hoffnungslos, wirkungslos, irrelevant und so weiter. Und als Hohn bleibt man dann auch noch auf den Kosten sitzen.
@Sosiehtsaus
"Das Grundproblem bei all solchen Vorfällen ist, dass es im GG keine relevanten unumstösslichen Grundrechte gibt"
Das halt ich für, mit Verlaub gesagt, für Unsinn.
Das Grundproblem sind Bürger, die das GG nicht kennen und deshalb ihre Rechte nicht wahrnehmen. Da darf man sich nicht wundern, dass Richter und Beamte das GG mit den Füßen treten, wenn ihnen keiner auf die Finger haut.
Für alle die nicht wissen wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhält empfehle ich diesen Vorag von Udo Vetter: "Sie haben das Recht zu schweigen." http://www.youtube.com/watch?v=HR0T2bpdItw
@Burger:
Dann erklär uns mal, wie du das anstellen willst…
@53
Und genau wie soll das gehen? 98% aller Verfahren gegen rechtswidriges Verhalten von (Polizei)beamten werden "mangels Tatverdacht" eingestellt. Gerade weil eben Krähen einander keine Augen aushacken.
Das in Deutschland ein "Beamter" immer noch in der Regel über jeden Zweifel erhaben ist, ist ein Relikt aus finstersten Zeiten. Da ja selbst eindeutig rechtswidrig abgeurteilte "Maßnahmen" keinerlei Konsequenzen zeitigen ist eine Wahrung der eigenen Rechte – egal wie gut man sie kennt – nicht möglich.
Der Beamte der mir verbietet sein rechtswidriges Verhalten (und das seiner Kollegen) während einer HD zu filmen begeht Strafvereitelung im Amt. Nur da ich das nicht beweisen kann … weil ich ihn ja nicht filmen darf …
Mit freiheitlich demokratischem Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun, aber solange im Grunde illegitime Regierungen sich versuchen an der Macht zu halten wird sich daran auch nichts ändern.
@Miraculix
Die Justiz lebt einzig von ihrem Ansehen in der Bevölkerung.
Die Bevölkerung glaubt an den Hokuspokus den die Juristen veranstalten, weil ihr genau von solchen Schwarzkitteln erzählt wird, das "juristisch durchschnittlich gebildete Laien" nicht in der Lage wären, die (von Juristen ver)komplizierte Materie zu durchdringen.
Das Beste was man machen kann ist, jeden von diesen Korumpeln in die Öffentlichkeit zu zerren und dem Volk zu zeigen, mit welchen Lumpen und Scharlatanen wir es hier zu tun haben.
Hier vor Ort z.B. ist meine direkte Nachbarschaft schon sehr erbost, daß mir Polizeibeamte mein GG an der Haustür aus der Hand reißen weil ihnen die Argumente fehlen und Richter im AG das GG vorsätzlich missachten. Und das schöne ist, als tatsächlich Unschuldiger kann ich mich zurücklehnen und mir anschauen, wie das Pack versucht, den einen Hochverrat mit dem nächsten zu Kaschieren.
So langsam merken sie, wie sie sich in die Scheiße geritten haben und es ist einfach göttlich, mit anzusehen, wie die pseudoelitäre Juristenkaste sich selbst demontiert um den Rechtsfrieden zu erhalten :D
Mein besonderer Dank gilt dabei der selbstherrlichen Bonner Staatsanwaltschaft.
Auf dem Rechtsweg ist hier eh nix mehr zu retten. Also muß man vorher dafür sorgen, dass niemand sagen kann, er habe von nicht gewusst, wenn Art. 20.4 GG zur Anwendung kommt.
Denn letztendlich ist das Volk der Hausherr und wenn die drei Gewalten nicht willens oder in der Lage sind, sich an Recht und Gesetz zu halten, wie es ihnen das GG befiehlt, muß man deren Vorgesetzte mal drastisch wachrütteln, damit sie ihren Pflichten nachkommen.
Und wenn ich von irgendwelchen Bulletten und Richtern ohne Rechtsgrundlage fertig gemacht werde und mir keine Möglichkeit gegeben wird, sich dagegen zu wehren, ist mir die Bevölkerung eine Erklärung schuldig, warum sie das zulässt.
Also ein Aktion "GESICHT ZEIGEN" quasi, wenn Sie verstehen was ich meine ;)
@56
"Und genau wie soll das gehen? 98% aller Verfahren gegen rechtswidriges Verhalten von (Polizei)beamten werden "mangels Tatverdacht" eingestellt. Gerade weil eben Krähen einander keine Augen aushacken."
Nun, eine Erfolgsgarantie kann ich ihnen natürlich nicht geben, aber wie man den Beteiligten das Leben zur Hölle machen kann sieht man z.B. auf forschungsschiff-pirol.org.
Aber Vorsicht: sich gegen diesen Mafia zu stellen kann ziemlich an den Nerven zerren.
Man muß das Treiben dieser Rechts"wissenschaftler" in die Öffentlichkeit zerren. Dann bleibt ihnen nur noch die Wahl, Klein beizugeben oder die Maske fallen zu lassen.
Argumente haben diese Verbrecher keine, aber Macht…
@57 Ihnen ist schon klar das Art. 20 – 4 im Grunde ein "Kapitulationsparagraph" oder "Not-Aus" ist dessen Aktivierung das endgültige Versagen des Grundgesetzes bedeuten würde?
Denn sollte er – so wie er wohl gemeint ist – zur Anwendung kommen bedeutet dies aller Wahrscheinlichkeit nach einen Bürgerkrieg oder bürgerkriegsähnlichen Zustand, mit dem sich "die Deutschen" von der Politmeschpoke und ihren Handlangern befreien wollen.
Alles in allem in letzter Konsequenz besser als wieder in das Zeitalter zackiger Seitenscheitel und kurzer Schnurrbärte abzudriften, aber dennoch bedeutet die Aktivierung von Art. 20 – 4 vorerst einmal das endgültige Ende der FDGO, denn dieses Szenario hat nüchtern betrachtet nur drei mögliche Ausgänge:
1) "Die Deutschen" leisten erfolgreich Widerstand und "entnazifizieren" die Republik diesmal RICHTIG. Dies würde vermutlich im Verbot zumindest dreier "Volksparteien" enden und deren Führungsriegen eine Internierung in einer Zitat eines Innenministers: "kleinen und einfach zu überwachenden Kommune" eintragen. Meine persönliche Empfehlung: Helgoland, ohne Internet und Handyempfang.
Leider wird es wie bei historisch belegten "Säuberungen" dieser Art in der Regel zur Mißachtung jedweder demokratischer Grundrechte sowohl für die Schuldigen als auch die Unschuldigen kommen. Denn es wird – wie schon früher – nur der VERDACHT ausreichend sein das man mit der CxU sympathisiert hat um einen in Schwierigkeiten zu bringen und ein sich gewaltsam befreiendes Volk wird einen Dreck auf Anwälte, einstweilige Verfügungen und die STPO geben.
2) "Die Deutschen" leisten erfolgreich Widerstand verabsäumen aber eine vollständige Entsorgung der derzeitigen korrupten Elite – wie 1949 schon geschehen.
Problem erneut vertagt… spätestens 50 Jahre später sind wir wieder genauso weit wie vorher.
3) "Die Deutschen" versagen beim Leisten des Widerstandes.
Glauben sie ernsthaft das die obsiegende Junta dann einen Dreck auf die Rechte anderer geben wird? Das tut sie JETZT schon nicht, was passiert da erst wenn Polizisten und Strafverfolger, als diejenigen die den Volkszorn wohl als erstes abkriegen werden, dann die Möglichkeit haben den aufmüpfigen Pöbel "zurechtzustutzen". Davon abgesehen das ein solcher mißglückter Aufstand natürlich reichlich Begründung für weitere "alternativlose Maßnahmen zur inneren Sicherheit" liefern würde.
Nun können sie selbst entscheiden welches Szenario sie für "am besten" halten… und sich überlegen ob das Drücken des "Not-aus" Schalters wirklich so eine gute Idee ist, auch wenn die Maschinerie schon lange amok läuft.
- Banane
@Michael:
Der Zeuge wurde gleich mitgebracht von einem anderen Amt und auf Frage nach Festplattenkopie (für die Arbeit) oder dem Anwalt heisst es: "Dauert uns zu lange".
Andere Nachfragen oder Einflussnahmen werden lapidar abgeschmettert, denn die Polizei ist immer im Recht und Sie können sich Ihr Recht nicht nehmen.
Kenne auch einen Fall, wo sich der Einsatzleiter mit dem Anwalt telefonisch abgesprochen hat, sich aber dennoch nicht an die Klarstellungen hielt. Erst das Landesverfassungsgericht knallte der Staatsanwaltschaft was vor den Latz, was aber die StA auch nicht so gerne einsehen wollte.
Sind StA nicht auch persönlich haftbar für eklatante Fehler und müssen den vollen Schaden ersetzen?
Was höchstens hilft ist aber ein schriftliches Protokoll, welches man am besten während der HD aufschreibt. Aber Klagen hinterher kosten nur Geld.
@MV: Bei Mac OS braucht man kein Zusatzprogramm, dass Festplattendienstprogramm hat eine Funktion "Freien Speicher löschen" die den Speicher wahlweise ein- oder mehrfach mit Nullen oder Zufallsdaten überschreibt.
Ebenfalls kann man dort ein leeres Image erzeugen und mit 256Bit AES verschlüsseln, wenn man alle relevanten Dokumente in so einem Archiv speichert dann sollte man auch relativ sicher sein.
Das ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal von Mac OS. Auch unter den aktuellen Windows-Betriebsystemen gibt es im Standardlieferumfang ein entsprechendes Programm und zwar Cipher.
Liebe Leute: Euch ist aber schon bewusst, dass man nicht jede Kamera sehen muss?
Einfach ein paar kleine Kameras installieren, die man nicht sofort sieht, und am besten per Funksignal zum Nachbarn übertragen.
Vielleicht werden die das auch irgendwann entdecken – und wenn dann jemand das Löschen des internen Speichers mit Gewalt verlangt, naja gut, soll er machen.
@Sosiehtsaus:
Im Vergleich zu dem Staat den Ayn Rand sich vorgestellt hat? Aber locker.
Das genannte Video "Sie haben das Recht zu schweigen" vom … 24C3 müßte es sein (24. CCC-Kongress) … erläutert alles wichtige und hat auch einige Anekdoten zu bieten. So einmal im Jahr schaue ich mir das an, um die Erinnerung frisch zu halten. Nicht, daß ich eine HD befürchte, aber heute darf einen nix mehr wundern und es lohnt sich seine Rechte zu kennen. Seine wichtigsten Privatdaten – geschäftliche sowieso – sollte man auch so zusätzlich außer Haus gesichert haben. Das Passwort könnt ihr sogar auf einem Zettel zwischen eurem KiPo und den Bombenbauanleitungen bunkern…
Naja, wenn ihr Chuck Norris oder Carlo Pedersoli seid, könntet ihr die Grünen (ähm sind ja jetzt Blau) auch aus der Wohnung prügeln ;)
Der Mandant kann froh sein, dass sich überhaupt ein Richter zuvor mit der Sache beschäftigt hat. Oft kommen die Ermittler ja ohne Beschluss wegen "Gefahr im Verzug". Dann gibt es auch keine rote Linie, der die Ermittler zu folgen haben. Dann darf offenbar auch völlig ergebnisoffen alles durchwühlt werden.
So geschehen hier:
http://video.google.com/videoplay?docid=8835630680071282744
(Das Verfahren wurde nach drei Jahren eingestellt. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Der Kameramann wurde jedoch wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild verurteilt, weil er o.g. Video ins Netz gestellt hat.)
[...]Dann habe sich der Beamte den privaten Fotoalben meines Mandanten zugewandt und diese seelenruhig durchgeblättert. Auch hierfür habe er eine Erklärung gehabt: “Ich schaue nach, ob Sie vielleicht Kinderpornos besitzen.”
[...]
Ähm…..
1. Wie kommt dieses ******** von Polizist auf den Trichter, dass sich Bilder die sexuellen Missbrauch zeigen in Fotoalben befinden?
2. Was für Bilder erwartet dieses ******* von Polizist in den Fotoalben zu finden?
3. Würde mich interessieren was für Bilder dieses ***** von Polizist in seinen Fotoalben hat…..da mir da der Spruch von den Elchen einfällt….
bombjack
@Banane:
Sehen Sie's mal so:
Besagter § ist ein Pogrom-§, damit Leute, die da im Einklang mit dem Volkszorn das Volk Grundgesetz schützen, nicht vor den Kadi müssen.
In der Bekanntschaft würde man solche Leute wohl als neugierig bezeichnen.
Genau das ist eben das Problem: Überwachung wird immer gerechtfertigt mit "Ach, dein Leben interessiert doch keinen wenn du nicht verdächtig bist". Das stimmt wohl für den Großteil der Polizisten auch, die sicherlich einen schweren Job haben.
Leider gibt es aber auch immer wieder solche Kandidaten, die aus persönlicher Neugier in private Lebensbereiche eindringen.
Schlimm ist in diesem Zusammenhang, dass man sich hiergegen nicht wehren kann und darf.
Wünschenswert wäre hier allerdings auch echte Courage der Kollegen des Polizisten die diesen von solcherlei Dingen abhalten.
Denn wenn einem die Polizei nicht hilft, wer dann? Selbst wehren darf man sich ja nicht.
Sogenannte "Zufallsfunde" dürfen doch noch dt. Recht verwendet werden.
Habe auch von HD gehört, wo nach Kinderpornos gesucht aber nichts gefunden wurde, dann hat man stattdessen uralte Kopien von Computerspielen [ C64 oder Aplle IIer ] gefunden, damit man wenigstens etwas gegen den "Beschuldigten" in der Hand hatte.
Diese HD Manie in D ist wirklich beängstigend. Eine HD sollte nicht erstes Mittel, sondern eigentlich eins der letzten Mittel sein.