Wenn das Handy vor dem Blitzer warnt
Zu den beliebten Apps gehört blitzer.de – gleichermaßen erhältlich fürs iPhone und für Android. Das Programm bestimmt über das im Handy eingebaute GPS die aktuelle Position und greift dann auf eine Datenbank stationärer und mobiler Radarfallen zurück. Auch die Standorte mobiler Blitzer sind meist topaktuell, denn jeder Nutzer kann von unterwegs aus eine Überwachungsanlage melden. Praktischerweise geht das mit einem Klick.
Blitzer.de ist aus Sicht eines Autofahrers sicher praktisch, ebenso wie vergleichbare Apps oder die ja schon länger, wenn auch meist über Drittanbieter, erhältliche Warnsoftware für die meisten Navigationsgeräte. Dem offenkundigen “Nutzen” steht aber auch ein rechtliches Risiko gegenüber. Denn die Nutzung der App während der Fahrt dürfte gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung verboten sein. Darin heißt es:
Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Auch die Telefonapp zeigt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an. Bei stationären Blitzern kann man noch ein wenig darüber streiten, ob diese nicht als statische “Points of interest” (POI) geltend und somit gezeigt werden dürfen. Manche Navihersteller vertreten diese Auffassung. Ihre Geräte zeigen deshalb stationäre Radarfallen an. Bei den mobilen Radarfallen erübrigt sich aber die Diskussion. Blitzer.de und andere Warnapps erfüllen mit der Anzeige mobiler Tempokontrollen die Voraussetzungen der Vorschrift. Es ist also untersagt, mit angeschaltetem blitzer.de Auto zu fahren (es sei denn vielleicht, man deaktiviert die Warnung vor mobilen Radarfallen).
Die große Frage ist, ob die App vielleicht schon als “betriebsbereit” gilt, bloß weil sie auf dem Mobiltelefon installiert ist. Urteile zu der Frage gibt es noch nicht. Das Amtsgericht Lüdinghausen hat allerdings mal für einen mobilen Radarwarner entschieden, dieser sei nicht betriebsbereit, wenn er nicht per Batterie betrieben werden kann und die Polizei kein Stromkabel im Auto findet. Der Gedanke lässt sich allerdings nur schwer eins zu eins auf installierte Software übertragen – die startet ja nun mal mit einem Tastendruck.
Gegen eine Betriebsbereitschaft der ausgeschalteten App spricht jedenfalls, dass die Software nach ihrem Start etwas braucht, bis das GPS die Position lokalisiert hat. Ich meine deshalb, dass die App frühestens betriebsbereit im Sinne des Gesetzes ist, wenn sie (und das GPS) eingeschaltet wurde.
Da man das aber auch anders sehen kann, wird es früher oder später sich mal für jemanden kniffelig werden, wenn das Thema bei Polizisten auf dem Radar erscheint und sie anfangen, Smartphones von Autofahrern einfach so auf eine Blitzer-App zu filzen.
Mit anlasslosen Kontrollen, am besten noch bei jedem Angehaltenen, begäben sich die Beamten allerdings auf glattes Parkett. Denn es gibt keine Rechtsnorm, welche Polizisten generell gestattet, Smartphones auf Blitzer-Apps zu kontrollieren. Für eine Untersuchung müsste es zumindest einen Anfangsverdacht geben. Allein der Besitz eines solchen Telefons ist aber nicht verboten und deshalb auch nicht verdächtig.
Interessant wird es spätestens dann, wenn blitzer.de auf dem Smartphone des Beifahrers installiert ist. Hier ist die Straßenverkehrsordnung keineswegs eindeutig. Dem Wortlaut nach nimmt sie nur den Fahrer in die Pflicht. Ob und inwieweit der einem Beifahrer, der ja auch telefonieren darf, den Betrieb einer Blitzer-App untersagen muss oder überhaupt kann, ist eine offene Frage. Gerichte können das so oder auch anders sehen (und werden es wahrscheinlich auch).
Wer also mal in die unangenehme Situation kommt, dass sein Handy oder das des Beifahrers auf “betriebsbereite” Radarwarner untersucht werden soll, kann dem auf jeden Fall entschieden widersprechen und mit rechtlichen Schritten drohen. Zugegeben, das ist nicht jedermanns Sache, klappt aber mitunter ganz gut. Denn unnötigen Ärger wollen sich die wenigsten Polizisten einhandeln – gerade wenn sie sich in rechtliche Grauzonen wagen. Sie suchen sich dann oft lieber jemanden, der klaglos kuscht.
Ansonsten ist die Nutzung von blitzer.de übrigens völlig legal. Jedermann darf sich vor Antritt der Fahrt oder auch unterwegs außerhalb seines Autos mit der App darüber informieren, wo Radarfallen gemeldet sind.
Wird man während der Fahrt mit einer laufenden Blitzer-App erwischt, droht im schlimmsten Fall die Beschlagnahme und Vernichtung des Mobiltelefons. Für Radarwarner haben mehrere Gerichte bereits bestätigt, dass die Geräte eingezogen werden dürfen. Gleiches gilt auch für mobile Navigationssysteme mit zusätzlicher Blitzerwarnsoftware. Bei Smartphones wird die Justiz da wohl nicht plötzlich milde werden.
Ganz billig ist die Benutzung einer Blitzer-App im Auto übrigens nicht. Das Verwarnungsgeld beträgt mindestens 75 Euro Bußgeld. Außerdem bringt der Spaß vier vier Punkte in Flensburg.
Bei Mobiltelefonen stellt sich natürlich die Frage: Was ist, wenn der Beifahrer eine solche App auf seinem Mobiltelefon installiert hat und während der Fahrt betreibt und die Informationen an den Fahrer weitergibt?
Die Vernichtung des Smartphones? Würde nicht eine Vernichtung (Deinstallation) Der Blitzer-App / Sofware ausreichen?
Darf der Beifahrer?
Bei meinem Navi ist so eine Funktion für stationäre Blitzer fest integriert. Sie läßt sich nur soweit abschalten, dass die Blitzer nicht angesagt werden. Auf der Karte erscheinen sie in jedem Fall. Das Navi wurde nicht verändert, sondern wurde mit der Funktionalität hier in Deutschland normal gekauft.
Ist es jetzt etwa illegal, wenn ich mein Navi auch benutze?
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges", tja sobald man also einen Beifahrer(in) hat, hat sich das Problem erledigt.
Sowas brauch ich nicht, weil die Bu- äh, die Polizei immer an der selben Stelle blitzt. Bei Regen zum Beispiel bauen die nie die Anlage auf. Sie könnten bei der Arbeit ja nass werden….
das gerät ist das smartphone und die primäre bestimmung eines smartphones ist telefonfunktionen bereitzustellen.
Hm, Fällt dazu nicht jenach auslegung von "dafür bestimmt" jedes Smartphone? (Unabhängig davon ob die App aktuell drauf ist oder nicht …) So ähnlich wie bei der GEZ auch der Fernseher ohne Antenne oder die Schüssel ohne Fernseher den "Tatbestand" des "bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten" erfüllt …
Wenn ich aus Erfahrung weiß, wo auf meinem Weg in die Arbeit stationäre Blitzer aufgestellt sind, darf ich mir diese Information merken und zunutze machen.
Wenn ich einen Freund darüber informiere, darf er sich diese Information zunutze machen.
Wie kann es eine Ordnungswidrigkeit darstellen, diese Information auf anderem Weg zu erhalten?
"untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen"
Hier stellt sich mir die Frage, was von dieser Formulierung umfasst ist.
Ich denke da an ein Gerät, z.B. ein Smartphone, das an einen im Besitz des Fahrzeugführers befindlichen Server regelmäßig Positionsdaten sendet. Sowas setzt z.B. ein Bekannter ein, um sein Fahrzeug zu tracken, sollte es mal geklaut werden, Ähnliches gibt es meines Wissens aber auch von Fahrzeugherstellern ab Werk. Sobald nun der Server feststellt, dass sich der Fahrzeugführer in die Nähe eines Blitzers bewegt, könnte er das Smartphone anrufen und den Fahrzeugführer somit warnen. Der Telefonnummer des Servers könnte ein gesonderter Klingelton zugeordnet werden und der Server würde nur wenige Sekunden anrufen, um nicht weiter zu stören.
Meine Überlegung ist nun, ob dieser Aufbau unter die Formulierung fällt, vor allem, weil da "zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen" steht. Das kann zum einen heißen "(betreiben UND mitführen) ODER (betriebsbereit halten UND mitführen)" oder es heißt "(betreiben) ODER (betriebsbereit halten UND mitführen)". Der Unterschied ist, dass in der zweiten Interpretation das Betreiben an beliebigem Ort untersagt ist. Bei Unklarheit in der Auslegung soll, soweit ich als Nichtjurist das mitbekommen habe, die Intention des Gesetzgebers klug vermutet werden. Früher war es allerdings gar nicht sinnvoll denkbar, einen Radarwarner zu betreiben, aber NICHT mitzuführen, daher halte ich die erste Interpretation für die Richtige, denn die zweite kann der Gesetzgeber gar nicht gemeint haben.
@Name:
sinnvoll zitiert:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen,(…)"
Man muss schon "Führer eines Kraftfahrzeugs" sein, um es im Sinne dieses Absatzes zu "betreiben". Es ist Ihnen also an jedem beliebigen Ort untersagt, solange sie ein Kraftfahrzeug führen.
@alter Jakob:
Bitte lesen Sie meinen Text nochmal, denn Ihre Antwort sagt mir, dass Sie meine Intention mutmaßlich nicht erfasst haben. Ihre Erweiterung des Zitates halte ich obendrein für unnötig, denn der Sinn ist in meinem Zitat enthalten.
Nach einem Urteil des BayVGH ist Betriebsbereitschaft schon gegeben, wenn der Blitzerwarner eine externe Stromquelle benötigt, das sich dazu gehörige Kabel bzw. Adapter aber nicht im Wagen befindet, da es jederzeit leicht gekauft werden kann. Es reicht demnach aus, wenn "der Inbetriebnahme nur noch geringe technische Hindernisse im Wege" stehen.
http://blog.beck.de/2008/08/07/vorsicht-in-bayern-sicherstellung-eines-radarwarners-ohne-stromversorgungskabel-ist-rechtmasig
Damit dürfte das Argument "Aber ich muss die App doch erst starten" ziemlich entkräftet sein.
Die spannendere Frage ist doch, auf Basis welcher Abwägung der Gesetzgeber das Recht hat, den Betrieb solcher Warngeräte im Auto zu verbieten. Dass Störgeräte nicht erlaubt sind, ist ohne Weiteres nachvollziehbar, schließlich würde das den Sinn und Zweck der Radar- oder Lasergeräte beeinträchtigen, die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen. Ein Warngerät macht aber eigentlich dasselbe: es führt beim Fahrer in der Regel dazu, dass er sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, wenn es warnt.
Was ist also die hinreichende Begründung für den Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, die sich aus diesem Verbot ergibt?
Erschreckend wieviel intellektuelle Kraft in diesem Lande
damit sinnlos vergeudet wird, über Grenzen und mögliche
Schlupflöcher im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung
nachzudenken?! Vielleicht wäre es einfacher die meist
schon eher großzügigen deutschen Regelungen (im Vgl. zur EU)
einfach mal zu akzeptieren….
@Jonas:
In dem Fall wird dann wohl der Beifahrer beschlagnahmt und vernichtet.
@Name:
@alter Jakob:
Ah, oder war das so gemeint, dass man als Kraftfahrzeugführer ein solches Gerät auch (momentan nutzlos) bspw. Zuhause betreiben könnte und das verboten wäre?
Der Unterschied zwischen "betreiben" (a) und "betriebsbereit mitzuführen" (b) liegt wohl nur darin, dass (a) impliziert, das gerät während des Führens eines Kraftfahrzeugs auch nutzen zu können. (b) kann bloß jederzeit nutzbar gemacht werden.
@Udo Vetter:
Sehr interessant, danke für die Ausführungen. Was mich interessieren würde: Wie verhält es sich denn mit Blitzer-Facebookseiten in diesem Stil https://www.facebook.com/blitzerhannover ?
Wenn die Leute doch mal so viel Energie in die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen investieren würden wie in die Suche nach Möglichkeiten diese unbestraft zum umgehen…
Einfach mal entspannen und an die Verkehrsregeln halten, und wenn sie mal an einer Stelle (nach eigener Meinung!) zu hart sind, dann geht man auch nicht unter sich daran zu halten.
Habe mich zu diesem Thema mal in der Schweiz schlau gemacht. Dort wurde und wird (je nach Lust und Laune) das Navi sogar von Polizisten auf Radarsoftware kontrolliert. Mit den jeweiligen Folgen natürlich. Das Telefon dürfen sie meines Wissens nach nicht kontrollieren. Wer natürlich in eine Kontrolle kommt mit aktivierter App, hat etwas schlechte Karten.
(kann mich auch täuschen. Infos stammen auf journalistischen Quellen)
@Name:
Ist ja auch nicht so einfach, da den Sinn rauszubekommen. Für das "Betreiben" eines Gerätes ist es wohl unabdingbar, es mit sich zu führen. Solange es irgendwo anders ist, kann ich es auch nicht "Betreiben" (und wenn ich es kann, dann ist das Gerät, mit dem ich das tue, eben das untersagte). Den Brainstick, mit dem ich das Gerät telephatisch nutze, gibt es (noch) nicht.
Meines Erachtens zeigen Smartphones und Navis schon keine Geschwindigkeitsüberwachung an.
Anzeige bedeutet meines Erachtens, dass eine wahrnehmbarer Umstand technisch oder sinnlich erfasst wird und sodann eine Meldung dieses Umstands erfolgt.
Smartphones und Navis sind aber im Gegensatz zu klassischen Radarwarnern technisch nicht in der Lage Geschwindigkeitskontrollen zu erfassen und können sie somit auch nicht anzeigen.
Erfasst werden vielmehr die GPS-Daten und es wird die Position des Fahrzeugs angezeigt. Diese Anzeige erfolgt dort, wo üblicherweise Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen erfolgen.
Mit anderen Worten die Ausgabe einer Warnmeldung korreliert zwar mit dem Vorhandensein einer Geschwindigkeitsmessung.
Für eine Anzeige der Geschwindigkeitsmessung müsste diese jedoch kausal für die Warnmeldung werden.
Alles andere überdehnt den Wortsinn von 'anzeigen' in unzulässiger Weise.
Mein Smartphone hat logischerweise mobiles Internet – wenn ich jetzt einfach auf blitzer.de mit dem webbrowser gehe? Dann wäre ja das bloße mitführen des Smartphones schon das "Bereithalten"?
Müssen wir nicht auch mal über das Wörtchen "bestimmt" reden? Auch regionale Radiosender warnen gerne vor Blitzern – ist damit mein Autoradio "ein technisches Gerät (…), das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen"? Ich denke nicht: Es ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen dazu in der Lage, aber primär für Musik, Staumeldungen und Nachrichten bestimmt. Genau so, wie mein Handy primär für Telefonate, SMS und vielleicht mobiles Internet bestimmt ist.
@Vaporator: YMMD
dann dürfen radios sicher auch vor ort zerstört werden, weil sie regelmäßig flitzerblitzer anzeigen.
und: was ist, wenn das handy ein passwort hat? dann sieht der cop mal schön blöd aus ;)
@alter Jakob:
Genau darauf läufts ja hinaus. Ich "betreibe" eben nichts im Auto, was vor Radar warnt. Das tut nämlich der Server, und den führe ich nicht mit. Und dass dann das Smartphone, das nur tut, was ein Telefon so tut, nämlich Anrufe empfangen, dann zum verbotenen Gerät wird, ist für mich auch undenkbar. Dass ein serienmäßig eingebautes Gerät, das die GPS-Koordinaten feststellt und weitergibt, dann verboten wird, auch. Der Radarwarner entsteht ja erst in der Gesamtheit der einzeln nicht verbotenen Komponenten – dem GPS-Modul, dem Server, der die Daten verarbeitet, den ich aber nicht mitführe, und dem Telefon, das die Anrufe entgegennimmt. Verboten sein kann meines Erachtens nur der Server, und den führe ich nicht mit, und ob Betreiben ohne Mitführen durch die Formulierung abgedeckt ist, darauf zielt die Überlegung in meinem ersten Post.
Deswegen auch Handy Vollverschlüsseln und entweder nen Panikknopf der es komplett ausschaltet oder noch einfacher per Sprachbefehl.
Wenn das Smartphone unter diese Geräteklasse fällt, dann müsste es jedes normale Autoradio ebenso betreffen. Damit kann man Sender empfangen, die regelmässig Blitzerwarnungen senden – vornehmlich aus dem Bereich des Sendegebietes.
@Name:
Das ist so nicht richtig. Sie betreiben ein Smartphone (SP), "das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen", nämlich durch einen Ton. Das der Ton durch ein Signal von einem Server erzeugt wird, ist dabei nicht der Knackpunkt, sondern dass Sie sich die Stelle durch einen Ton anzeigen lassen.
Sehr interessant finde ich aber auch die Ansicht, die
@dipj: hat
Interessant wird es, wenn das ganze nicht mehr über eine zu installierende Äpp läuft, sondern on-the-fly im Browser per JavaScript oder so.
Bei der Regelung ist doch ganz klar, dass das auf spezielle Radarwarner/-störer ausgelegt worden ist.
Ob jetzt Navis und Handys darunter subsumiert werden oder nicht, dass diese zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen "bestimmt" sei erschließt sich mir nicht und ist der Phantasie der Herren Richter zu verdanken. "Bestimmt" ist eben gerade nicht "geeignet" – klar, dass der Gesetzgeber hier bisher eindeutig geschlafen hat, aber das müssten Gerichte bis zu einem gewissen Niveau eigentlich halt so akzeptieren.
Spätestens bei ausgeschalteter Funktion sollte sich aus rechtsstaatlichen Gründen imho kein Richter bereit erklären, diesen Gesetzgeberfehler durch ein "Fehlurteil" auszubügeln. Ganz unjuristisch gesagt.
@Christian: das trifft den Nagel auf den Kopf.
Hier tun alle so als würde man ihnen das Recht am Autofahren verweigern. Das einzige was der Gesetzgeber hier tut, ist eine Handhabe gegen Raser zu schaffen (und in dem Fall stimmt die Bezeichnung ausnahmsweise mal), die sich beim Missachten der Geschindigkeitsbegrenzung sicherer fühlen wollen.
Wer auf einen Blitzwarner nicht verzichten kann, plant vorsätzlich gegen die StVO zu verstossen!
Und jetzt kommt bitte keiner mit "naja, das ist ja nur für die Stellen, wo alle etwas schneller fahren und die Polizei eh nur abzockt".
Auch ich bekomm mindestens einen Strafzettel pro Jahr, aber genau der sorgt dann auch dafür, dass ich die folgende Zeit wieder etwas langsamer fahre…
@user124:
Ist ein Smartphone ein Rundfunkempfänger? Fragen Sie Ihre GEZ.
@David: wenn man schon bestraft werden kann, obwohl das Gerät erst mit der Beschaffung weiteren Equipments einsatzfähig ist, ist wohl schon die Nutzung des Kfz strafwürdig, wenn man bedenkt, mit welchem geringen Aufwand man strafbare Handlungen begehen kann. Ein kleiner Druck aufs Gaspedal reicht und man überschreitet die Geschwindigkeit, passiert Ampeln bei rot, beschädigt andere Kfz, tötet Menschen.
@Anon: Gibt es bereits, die Blitzer.de Web Edition…HTML5 -> http://www.scdb.info/de/plugin-blitzer-de-web/
Heute so passiert!
Ich (zu einer Kollegin): War ich dir eben mit 40 zu langsam in der 30-Zone?
Sie: Wie? Ach, du warst das!
Ich: Ja, du bist mir nämlich ziemlich dich aufgefahren und ich hatte ein kleines Kind auf dem Rücksitz, dass ich in den Kindergarten bringen wollte.
Sie: Bin ich tatsächlich so dicht aufgefahren?
Ich: Ja!
Sie: Ja, das war mir wirklich zu langsam!
Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.
leicht OT:
Wie stände es denn um eine App, die vor Fahrscheinkontrolleuren warnt. Könnte man ja ähnlich gestalten, so dass die Nutzer Kontrolleure melden. Die fahren ja oft ne ganze Weile immer auf ner bestimmten Linie hin und her.
Gibts da ein Gesetz, was eine solche App verbieten würde?
Aktuelle Smartphones mit GPS verwenden meist eine oder mehrere Techniken (z.B. Assisted GPS), welche eine schnellere Ortung nach dem Einschalten ermöglichen. Beispielsweise werden dazu die Standorte der Mobilfunk-Zellen in Reichweite genutzt.
Somit hat man seine Position schon ein paar Sekunden nach dem Einschalten. Die installierte Applikation dürfte also genügen.
Ansonsten kann ich @Christian und @Hollyw nur zustimmen.
Bevor man sich ein 500+ Euro Smartphone vernichten lässt, lässt man sich lieber Blitzen, das ist dann billiger. :P
Darf denn die Polizei überhaupt das Handy überprüfen, ob es solch eine App installiert hat? Bei einer normalen Verkehrskontrolle?
@David:
Das ist natürlich eine grandiose Auslegung. Demnach muß ich ja nichtmal das Gerät besitzen, da ich es ja jederzeit leicht kaufen und dann in Betrieb nehmen kann.
Man muß wohl schon Jurist sein, um auf solche Begründungen zu kommen.
Tja, ein bayerisches Gericht halt… Da wundert mich nichts.
Eine Frage wäre noch ob ich den Code mit dem ich z.B. mein IPhone schütze für die Durchsuchung preisgeben müsste, und ich meine nicht die Pin der Sim Karte. Denn ohne diesen Code hat man erst mal keinen zugriff auf die Anwendungen auf dem Telefon.
Ich hab zu dem Thema mal von einem Urteil gelesen, finde jetzt aber nichts dazu…
Das Gericht war der Meinung, dass die Beschlagnahmung unverhältnismäßig ist, das Löschen (vor Ort) sei Ausreichend.
Daneben merkte das Gericht an, dass das Gesetz sagt "dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Ein Handy ist aber zum Telefonieren bestimmt, das Warnen ist eine Nebenfunktion. Sonst wäre ein Autoradio verboten, nur weil manche Radiosende per Durchsage vor Blitzern warnen.
Das ist eines dieser beispiele dir mir zeigen das der staat kriminell ist. Wenn jemand wegen einer blitzer app korrekt fährt soll sich der staat doch freuen anstatt wegen der entgangenen kohle daraus eine ordnungswiedrigkeit zu basteln.
was will der staat? das die leute korrekt fahren oder nur abzocken?
er will abzocken und wundert sich das die bürger immer unzufriedener werden.
nicht nur im strassenverkehr.
mfg
@mhn-typ1: Verschlüsselung ist nicht verboten, grundsätzlich können sie dich nicht dazu zwingen irgendwelche Passwörter zu verraten (ggf. hast du es halt vergessen).
Oder man fährt einfach vorschriftsmäßig nicht zu schnell. Aber an diese Möglichkeit denken wohl die wenigsten Autofahrer.
Irgendwie wird mir ganz mulmig. In welchem Überwachungsstaat leben wir denn? Eines schönen Tages wird es noch verboten sein, Gesetze zu lesen. Man könnte dieses dazu ausnutzen sie einzuhalten …
Ich geb ja zu,daß ich wenig Ahnung von diesen Geräten habe,falls es aber noch keinen Sprachbefehl zum Handy ausschalten gibt,könnte sich jemand ne goldene Nase verdienen,bekommt man seine Anhalteaufforderung gibts halt einen entsprechenden Befehl Handy aus und gut ists,es lässt sich ja nicht mehr feststellen ob das Handy nun eingeschaltet war oder nicht…
Ich frage mich eh warum Blitzerwarner überhaupt strafbar sind, solange man nicht dabei erwischt wird, dass man irgendwo zu schnell fährt.
Die Strafbarkeit macht ja nur Sinn wenn einem unterstellt wird, dass man ohne den Warner die Geschwindigkeit übertreten würde.
@Sepp: Stimme vollkommen zu. Vielleicht sind unsere Gehirne aber zu einfach strukturiert, um die tatsächlich Problematik zu erkennen.
@yah bluez
Der Staat will, dass du überall vorbildlich fährst, dann freut er sich – nicht dann, wenn du nur an den Messstellen vorbildlich fährst.
>Smartphone des Beifahrers installiert ist.
Wenn der Beifahrer das Gerät besitzt, dann fährt das doch auch im Fahrzeug mit, also führt der Fahrer das Gerät auch – was ihm laut Gesetzestext untersagt ist. Ich seh da keine Einschränkung auf den Fahrer.
@judgemotz: Mein Gedankengang war ähnlich. Ginge es um Verkehrssicherheit und nicht umdas Kassieren von Bußgeldern , müsste den Behörden doch daran gelegen sein, dass die Leute Blitzerwarner benutzen. Und um eins draufzusetzen müssten sie dann halt mal selbst Blitzerlisten streuen. Großzügig natürlich. Dann würde kaum einer mehr zu schnell fahren.
Ich wäre nicht undankbar. Ich fahre meist angepasst, gleitend, meine Frau sagt lahmarschig. Aber bei Kassel werde ich ständig geblitzt. Letztens mit "Bonus" auf'm Bußgeld als Wiederholungstäter. Mein dritter Punkt.
Der Beitrag suggiert leicht, dass man einem Polizisten sein Handy "offenlegen" muss, bzw. dieser es konfiszieren darf wenn er dies nicht darf bzw. etwas findet; ist dem wirklich so?
Hallo Privatsphäre?
@mhn-typ1:
Nö, natürlich nicht. Niemand muss sich selbst belasten. Ob es allerdings beschlagnahmt wird, ist dann die nächste Frage. Aber woher sollte der Herr Wachtmeister denn einen Verdacht haben? Einfach in der Kontrolle vorsorglich aus, auf die Frage ob man eine App hat, verneinen. Behaupten das Handy sei kaputt und gut ist. Ohne Verdacht keine Beschlagnahme, kein Problem.
@Mario: IANAL, aber im Prinzip sollte es reichen, wenn der Polizist einen hinreichenden Verdacht herbeihalluziniert. Die Regelungen sind in diesen Fällen mehr als schwammig, und solange man ihm keinen Vorsatz nachweisen kann passiert ihm nichts (und wenn man es kann passiert meist auch nichts).
Und da man sich auch gegen reschtswidrige Maßnahmen nicht wehren darf (Hurra staatliches Gewaltmonopol!), bleibt einem außer einem formellen Widerspruch und einer (wahrscheinlich ergebnislosen) Beschwerde danach nicht viel übrig.
Kurze Frage aus purem Interesse:
Wo "versteckt" sich solch ein Sachverhalt denn im angegebenen Gesetzestext? Im § 23 StVO Absatz 1b) steht zwar, daß es untersagt sei ein "technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen", allerdings wäre eine Beschlagnahmung (oder sogar die Vernichtung) m.E. ziemlich unverhältnismäßig. Denn wenn die App(lication) als solches legal ist und auch die Nutzung eines z.B. Mobiltelephons legal ist, "wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.", dann ist es mir persönlich nicht ganz einleuchtend weshalb d.h. basierend auf welcher Rechtsgrundlage dann direkt ein Mobiltelephon "vernichtet" werden dürfte. Ich meine, daß z.B. Art. 14, GG dann schwerer wiegt als eine Ordnungswidrigkeit z.B. gemäß § 23 StVO. Im Falle eines Mobiltelephons wiegen vermutlich weitere Grundrechte schwerer als solch eine Applikation installiert zu haben. Oder?
Was sagen die Experten? Hat jemand evtl. ein Aktenzeichen oder einen link zu solch einem Urteil?
Danke und gute Nacht, Baxter
Was ist denn mit der Warnung vor "Gefahrenstellen", die z. B. die Navigon-Geräte haben?
Da die Geschwindigkeits-Messungen ja nur an gefährlichen Stellen vorgenommen werden sollen, ist doch a priori klar, daß dort, wo geblitzt wird, auch eine Gefahrenstelle sein muß.
Es kann doch nicht verboten sein, vor solchen Gefahrenstellen zu warnen, wenn sich dadurch die Verkehrssicherheit erhöht. Daß man nebenbei auch auf eine Blitzanlage aufmerksam gemacht wird, ist doch nur ein Nebeneffekt, der für den defensiven, für Warnungen vor Gefahrenstellen dankbaren Fahrer ohnehin nicht relevant ist.
Gibt es da schon Urteile dazu?
Einfach so im Smartphone rum zu fummeln (private SMS)und angeblich nach Blizer app oder so zu suchen? Bräuchte man nicht eine Anordung einer Telefondurchsuchung (a la Hausdurchsuchung)
wegen dem
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Sehe ich das eigentlich richtig, dass "anzuzeigen" der rein optische Spezialfall von "zu signalisieren" ist? Ein Gerät, das vor einer Gefahrenstelle piept oder mit einer Stimme warnt zeigt jedenfalls nicht an, sondern signalisiert (nur).
Insofern wäre der Einsatz eines Radios mit Blitzerdurchsage oder der das Gerät ablesende Beifahrer als zulässige Tatbestandsvermeidung zu qualifizieren. Oder liege ich da falsch?
Ich finde es besonders praktisch, mich auf Radarfallen vorbereiten zu können. Dann schaut man 3x hin und fällt nicht auf diese Wegelagerei rein, wenn die Schilder schlecht zu lesen sind oder anderweitig übersehen werden können.
@Sabine: Grundrecht is nich. Wenn die Polizei macht, dann macht sie. Und der Bürger darf blöd zuschauen und sich nachher beschweren. Bringt zwar dann auch nur weiteren Ärger, aber das ist halt der deutsche Staat.
Es gibt nunmal keine relevanten nicht einschränkbaren Grundrechte im GG: :)
Bei den TomTom-Navis kann man meines Wissens nach das Vorhandensein einer Blitzerwarnung am Gerät selbst nicht erkennen, solange sich das Fahrzeug nicht auf den letzten Metern vor einem eingetragenen POI befindet und die Routenführung aktiv ist. Angehalten wird meist erst hinter der "Gefahrenstelle" und somit ist die Warnung eh' vom Display weg.
Wie will da jemand vor Ort entscheiden, ob er POI-Layer installiert ist, oder nicht? Werden TomToms demnächst generell zur (kostenpflichtigen) Überprüfung eingezogen und erst nach Monaten wieder herausgegeben?
Das App zeigt doch nur Sehenswürdigkeiten an.
"Und auf der rechten Seite der Fahrbahn sehen Sie ein Mobiles Radarfallen Gerät, das Gerät ist derzeit in Betrieb und kann eine Geschwindigkeit über 50km/h erfassen." "klingt komisch ist aber so."
http://berlinkriminell.de/2_2011/gericht_akt384.htm
So was soll Widerstand sein wenn jemand nach einem Beinfeger auf der Erde liegt und ein wenig mit den Armen wackelt.
Private Zeugen wären hier zerlegt worden.
Angesichts des Urteils
http://blog.beck.de/2008/08/07/vorsicht-in-bayern-sicherstellung-eines-radarwarners-ohne-stromversorgungskabel-ist-rechtmasig
stellt sich die Frage, ob nicht sogar jedes Smartphone bei einer Kontrolle eingezogen werden kann, denn für jedes Smartphone gilt, dass die App "jederzeit ohne größeren technischen Aufwand eingesetzt werden kann".
Der Download, die Installation und die Ausführung einer App ist ja viel weniger aufwändig als das Kaufen eines Adapterkabels…
Eigentlich ist das doch ganz einfach.
Blitzer sollten doch nur an Gefahrenstellen stehen.
Wieso sollte ich nicht alle mir zur Verfügung stehenden Mittel nutzen um mich genau auf diese Gefahrensituationen aufmerksam zu machen.
Ich muss ja noch nicht einmal derjenige sein, der zu schnell fährt.
Es können ja auch andere Beteiligte sein, die sich in Folge des Blitzes oder weil sie spontan in die Bremsen gehen, kritisch verhalten.
Ich sehe nicht, warum Selbstschutz hier verboten sein sollte.
Das gilt ach bei mobilen Blitzern, zumal die meisten Blitzerwarner für die mobilen Blitzer oft nur die ungefähren Stellen von möglichen Blitzern anzeigen, sprich mich viel häufiger auf mögliche Gefahrenstellen hinweisen, als überhaupt mobil geblitzt wird.
Die Argumentation funktioniert natürlich nur, wenn nicht nur aus rein finanziellen Aspekten geblitzt wird.
Die Nutzung von blitzer.de durch den Beifahrer dürfte IMHO erlaubt sein. Anderenfalls müsste man den Beifahrer dazu verdonnern beim Mitfahren die Augen zu verschließen. Denn der Mitfahrer kann auch warnen, weil er gezielter auf Messgeräte achten kann als der Autofahrer. Und dazu bedarf es nicht zwingend einer Blitzerapp im Telefon. Die sind doch alle Banane! Die Bltzerapp hilft doch dem sich verkehrsgerecht bewegenden Autofahrer. Immerhin weist sie doch an verschiedenen Stellen darauf hin, sich noch verkehrsgerechter zu verhalten und die Geschwindigkeit noch einmal zusätzlich zu kontrollieren.
Eigentlich macht doch "was dafür bestimmt ist" schon die Klappe zu. Ein Smartphone ist per Intention nicht dafür bestimmt, Radarfallen zu melden. Punkt. Eine App ist kein Gerät. Wenn doch, dann sind es meine Augen auch (die melden mir 99% aller Radarfallen), aber irgendwann werden wir in diesem Staat sicher so weit sein, dass mir ein Richter sagen wird, dass ich die vorher hätte rausnehmen müssen. Macht bei 90% der Autofahrer auch nix, weil die eh blind durch die Gegend gurken. ;-)
Der Gesetzgeber scheint wieder einmal überfordert, ein reines Kommunikationsmedium von Geräten mit aktiven Ortungsfunktionen zu unterscheiden. Ob mich ein Freund anruft und mir den Standort eines Blitzers verbal mitteilt oder ob mir dieselbe Information mit anderen Signalen übermittelt wird, ist prinzipiell gleichgültig.
Es ist dasselbe Verständnisproblem, das ihn hindert, Kameras in Gerichtssälen oder auf Autos, die Straßenzüge photographieren, als die einfache und unproblematische mediale Stellvertretung einer hierzu berechtigten Person zu verstehen.
Es geht um Geräte, die "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder zu stören".
M.E. gibt es zumindest ein Wortlautgrenzenproblem. Die Maßnahme selbst wird von dem Gerät weder erkannt noch angezeigt. Das Gerät kann diese auch nicht feststellen. Letztlich weiß das Gerät nur, daß es sich um geografische Koordinaten handelt, wo solche Maßnahmen vor einiger Zeit durchgeführt worden sind.
Die Norm stellt aber nach dem Wortlaut darauf ab, daß das Gerät auf die Maßnahme reagiert; dies ist nicht der Fall.
Ich hab auch seit kurzem ein TomTom mit vorinstallierten Blitzer-POIs und der LIVE-Funktion, die (zukünftig) dank GSM-Verbindung zur Mutter auch vor mobilen Blitzern warnen können soll. Und war etwas überrascht, wie selbstverständlich der Hersteller zu den Blitzer-POIs sinngemäß sagt: Es gibt da noch kein Urteil, die bisherigen Urteile beziehen sich auf Radarwarner mit Funkempfänger, macht also einfach. Und die Blitzer-POIs sind so selbstverständlich z.T. schon vorinstalliert, dass offensichtlich alleine wegen der TomTom-Halterung an der Scheibe ein Anfangsverdacht vorliegt: http://www.tomtom.com/de_de/search/?q=blitzer
Mein uraltes Garmin-Navi hatte das eleganter gelöst: In den Blitzer-POIs war als Symbol Zeichen 101 aus der StVO (rotes Dreieck mit Ausrufezeichen) "Gefahrstelle" definiert. Weil Blitzer ja an sich nur an solchen Stellen stehen dürfen.
"Denn unnötigen Ärger wollen sich die wenigsten Polizisten einhandeln – gerade wenn sie sich in rechtliche Grauzonen wagen."
Welchen konkreten Ärger könnten die Beamten denn bekommen ?
Und als nächstes sind Navis die Achtung schreien auch verboten?
@Sepp:
Latürnich ist so, dass man diese Warner aus reinen Sight Seeing Aspkten mit sich führt. "Ach schau an, das ist aber ein schönder Blitzer". Ja sicher, is klar…
mh schreibt sich doch Sightseeing und nen es fehlt auch..depp
Ich habe mir eine Smartphone App geschrieben die alle 5min die Datenbank auf neue Biltzer überprüft und mir eine Push Notification mit der Adresse sendet an der der neue Blitzer steht (Youtube BlitzerMap suchen). Die App muss dafür nicht einmal laufen, die Logik ist auf dem Server. So muss ich auch nicht fürchten, dass mir jemand ins Auto schaut und eine eventuelle Nutzung sieht.
Die Regelung zu Geräten, die "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören" stammt nach meiner Meinung noch aus dem analogen Zeitalter, als Radarwarner tatsächlich das Radarsignal erfassten und dann davor warnten (bei festen Anlagen mit Induktionsschleife oder später Laserpistole waren die dann unwirksam). Die Funktionsweise war also grundsätzlich anders, als bei der Warnung vor der Annäherung an einen vordefinierten Ort. Ob diese Ausweitung zulässig ist, mögen die Anwälte klären.
Ich persönlich fahre zügig, wo es erlaubt und verkehrstechnisch möglich ist, halte mich aber an Geschwindigkeitsbegrenzungen. Deshalb geht auch immer die Ansage an die Beifahrer mir mitzuteilen, wenn ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen habe (keine Ironie)
Für ein Assistenzsystem, das Verkehrszeichen erkennt (hat Opel glaube ich) oder die erlaubte Geschwindigkeit fest mit Streckenabschnitt gespeichert hat wäre ich dankbar.
@54 Wenn Du die Blitzer an der A44/Fuldatalbrücke meinst gebe ich Dir recht. Da muß man aufpassen, selbst wenn man weiß, daß die da stehen.
@59 Das ist auch mein Gedanke. Nicht vor den Blitzern warnen, sondern vorher eine Erinnerung an geltenden Geschwindigkeiten / erhöhte Unfallgefahr. Unfallgefahrwarner klingt natürlich nicht so knackig wie BlitzerApp
In dem Zusammenhang würde mich auch mal die rechtliche Wertung zum Unterschied zwischen Navi-Warnung/BlitzerApp und Radiodurchsage interessieren.
@Andreas Moser: ich denke es ist nicht Strafbar, wenn du dich im Voraus der Fahrt über Stationäre Blitzer informiert, aber die Kisten live während der Fahrt gemeldet zu bekommen ist scheinbar nicht so ganz legal, wobei aus dem Grund der fixen und nicht veränderlichen Information viele Navihersteller ja scheinbar das Warnen vor stationären blitzern als legal ableiten (sähe aus meiner sicht auch so aus)
Mich würde mal interessieren, wie die Polizei überhaupt überprüfen will, ob eine APP auf dem Handy vorhanden ist. Mein Handy ist zum Beispiel mit einem (deutlich mehr als vierstelligen) Passwort geschützt. Ist das für die Polizei leicht zu knacken? Denn herausgeben würde ich es ja selbstverständlich nicht.
@U.V
Danke für den Hinweis
Auf meinem Navi ist ein Bitzerwarner vorinstalliert.
Nachträgliches deinstallieren kaum möglich, da müsste ich sehr tief in die Software des Herstellers eingreifen.
Mache mich jetzt erstmal daran, die Storagecard auf der das Naviprogramm liegt, mit Truecrypt zu verschlüsseln.
Das Betriebssystem wird ja aus dem Ram ohnehin bei jedem Kaltstart resetet.
Ich hoffe jetzt nur, dass der Ram alle Spuren des Blitzerwarners überschreibt.
So weit sind wir also schon, in unserer Bananen Republik Deutschland, dass ich gezwungen bin mein Navi zu verschlüsseln. :(
Selbst bei einer Kontrolle, bei der Polizeibeamte den Vorwurf erheben, es sei telefoniert worden, dürfen die Beamten nicht im Handy nachschauen, um ihren Vorwurf zum Beispiel anhand der Anruflisten zu untermauern.
Wie bitteschön sollen sie da bei einer Kontrolle begründen, das Handy auf Apps kontrollieren zu dürfen?
An einer Tempomessung zu bremsen, deutet ja nicht unbedingt auf eine App oder einen klassischen Radarwarner (und die sind im Gesetz gemeint) hin – das passiert jeden Tag tausende Male, wenn Autofahrer im letzten Moment eine Kontrolle sehen. Und gebremst wird nicht nur von den so genannten Rasern, sondern auch von Leuten, die eh schon 10 km/h weniger fahren als erlaubt…
@Nur ich:
Na das würde ich mir gut überlegen ;) … Ihr Navi hat kein Truecrypt-Treiber und könnte zukünftig keine Karten mehr lesen, also zumindestens die Navigationskarten, die auf der Speicherkarte abliegen ;)
interessant wäre es natürlich, wenn das Navi ein Linux-Unterbau hat (wie ein z.B. eine Fritz.box), dort könnte man einen Truecrypt-Treiber integrieren.
also eigentlich melden die apps ja nicht blitzer, sondern, dass irgendjemand irgendwo eingetragen hat, dass da ein blitzer steht. ob da wirklich einer steht, ist eine ganz andere sache. das ist schon was anderes, als ein gerät, das selbst den blitzer als solchen zu erkennen meint und einen davor warnt.
da dürfte, wie schon ein anderer kommentator meinte, die wortlautgrenze ein wenig hinderlich sein.
@DieselMeister:
Das Grundgerüst (Betriebssystem) basiert auf Windows CE 5.0
Danke für Ihren Hinweis, werde mich da mal etwas weiter hineingraben müssen.
Aber wo ein Wille ist, ist ja bekanntlich auch ein Weg. ;-)
Wobei mich jetzt nicht grad der Wille, sondern vielmehr der Zwang, vorantreibt.^^
@Nur ich:
Schauen Sie doch mal hier:
http://pdasammelsurium.blogspot.com/2007/01/verschlsselung-sicherheits-freeware-fr.html
Verschlüsselung für Windows CE =)
@Jonas, @slom: Der Beifahrer darf erstmal den Artikel komplett lesen…
@Ano Nym (der Wahre): "Anzeigen" ist IMHO nicht auf "optisch" beschränkt, sondern kongruent mit "signalisieren"…
Im Falle einer Kontrolle sollte man zumindestens in den Fällen in denen die Informationen über den Standort der Verkehrsüberwachungsmaßnahme von behördlicher Seite veröffentlicht wurden eine Einwendung gegen den Bussgeldbescheid bestehen.
Die Stadt Mannheim z.B. informiert in seinem regelmäßigen Bürgernewsletter über die Strassen in denen in der kommenden Woche mobil geblitzt wird. Die Einspeisung dieser Daten in Warnsysteme sollte zulässig sein da sie von der Behörde selbst zum Zweck der Information in Umlauf gebracht wurde.
@DieselMeister:
Herzlichen Dank
Habe aber das Truecrypt für den normalen USB-Stick schon zum laufen gebracht, scheint auch ohne Probleme zu arbeiten.
Das Navi fährt nun erst nach der Eingabe des Passwortes hoch.
Warmstart erfordert kein erneutes Passwort, Kaltstart (Hardreset) verlangt es mir immer ab.
Ging ja besser als gedacht.
Für alle mit dem Falknavigator F6 3rd (Navigatorversion 10.2) kann ich die USB Variante von Truecrypt nur wärmstens empfehlen.
Lediglich die Autorun.inf muss angepasst werden.
Der Eintrag Truecryp.exe muss vor die FalkNavigator.exe eingepflegt werden, damit die Daten auch vor Gebrauch entschlüsselt werden.
An sich ist die Sache ja irrwitzig.
Ich fahre (fast) immer Vorschriftsmäßig.
Nutze den Blitzerdienst nicht.
Bin dennoch gezwungen, um mein Navi nicht in die Tonne kloppen zu müssen, zu verschlüsseln.
Da werde ich einfach mal so kriminalisiert.
Und ohne diesen Beitrag von U.V. hätte ich es nichtmal gewusst. :(
Unsinn, mit der Illegalität, Einziehung und Vernichtung des Gerätes.
Das betrifft nur sog. 'Aktive Warngeräte', die von sich aus Radar- und/oder Laserstrahlen von Geschwindigkeitsmessungen erennen und anzeigen.
Also die, die schon immer im Betrieb verboten waren.
Trotzdem gibt es langfristig günstigere Alternativen zu dieser 75€/Monat-App. =)
zu:
"…droht im schlimmsten Falle die Beschlagnahmung und Vernichtung des Smartphones"
was und nicht mal eine Hausdurchsuchung- das ist ja schwach…
sorry, UV: Fail,- ich suche mir einen anderen Anwalt. Z.B. @22-DIJP oder @85-Bernhard. Die haben es erfasst. Die APP zeigt nämlich keine Blitzer an, sondern lediglich vorgemerkte GPS-Punkte.
Tipp: Im Gerichtssaal einfach einen Blitzer verstecken lassen und dann per APP suchen lassen. Vielleicht verstehen es Richter und Staatsanwälte dann.
Wenn mich die Polizei mal anhält, ist das erste was ich ausschalte mein Handy. Ganz aus. Danach gibts Zugang nur noch mit Code und den gibts nur gegen Durchsuchungsbeschluss. Und ich habe nichtmal so nen Radarwarner installiert. Ich brauch trotzdem keinen Polizisten auf meinem Handy rumschnüffeln lassen bei einer Verkehrskontrolle. Das ist Teil meiner Privatsphäre und in die lass ich freiwillig keinen seine Nase reinstecken.
Anfangsverdacht
Ist die Tatsache, dass die Geschwindigkeit eines Autos während einer Mesung nicht über der zulässigen Geschwindigkeit liegt nicht anfangsverdacht genug? Das läuft dann ganz ähnlich wie bei den Speichelproben? Wer keine Abgibt, ist verdächtig. ;-)
nur zur Info, (relativ) spurlos, ganz ohne installation, einfach im browser…
http://app.scdb.info/
So viele Beitraege…muessen alles Autofahrer sein.
Ich habe keine Probleme mit den Blitzern, da kein Nummernschild vorne. :-)
Also Leute, machts euch einfach, fahrt Motorrad.
Ich würde halt einfach eine Funktion in die App einbauen welche die App sofort vom Telefon löscht sobald man darauf klickt und dann eine beliebige andere App aufruft (GPS-App oder Google-Maps). Das nächste mal wenn man das Telefon dann an den Rechner anschließt kann man die App einfach wieder neu synchronisieren.
Wie ist es eigentlich wenn der Computer daheim mit denselben Standortdaten des Blitzers gefüttert wird und der Computer über GPS die Positions meines Autos weiß. Jedes Mal wenn ich auf einen Blitzer zufahre ruft der Computer dann auf meinem Handy an, das dann aufgrund der Rufnummerübertragung einen personalisierten Klingelton abspielt.
Sein Handy mitzuführen ist ja allgemein erlaubt. Telefonieren nicht, aber es klingeln lassen durchaus (oder gibt es dagegen auch eine Rechtsvorschrift??).
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -visueller Ankerpunkt- !!!!!!!!!!!!!!!!!!
@Motorradfahrer, dann komm mal nach Schwerin, da wird seit einiger Zeit fast nur noch von schräg hinten geblitzt…
Darum hab ich an meinem Mopped auch ein Garmin MIT Anzeige der "Gefahrenstellen"…
@Nur ich:
Ein Falknavi, das Windowssoftware ausführt und vom USB Stick bootet. Glaub ich nich.
als polizist würde ich immer die finger von einem handy lassen. angenommen, das handy ist multitaskingfähig und der fahrer hat vor der fahrt an einer mail geschrieben und das fenster ist noch offen. greife ich dann als polizist nicht in grundrechte ein wenn ich die sehe? oder was ist wenn der fahrer mit einem headset gleichzeitig noch telefoniert und ich das telefonat beabsichtig oder unbeabsichtig beendet? was ist wenn an der anderen seite noch mein anwalt ist, mit dem ich mich über die kontrolle unterhalte oder generell über eine andere sache rede. damit hätte der polizist dann mir den rechtsbeistand untersagt?
@danio:
Es bootet nicht vom USB-Stick.
Es bootet von einer SD-Card.
Die SD-Card lässt sich aber genauso nutzen, wie ein USB-Stick.
Win CE 5.0 ist das Betriebssytem auf dem die Falk Navigationssoftware läuft.
Das Navigationsgerät selbst ist quasi nur ein Mini PC auf dem Win CE 5.0 als Betriebssystem Installiert ist, unter dem dann die Software von Falk läuft.
Das trifft übrigens auf die meisten Navis und Handys zu.
Irgendeine abgespeckte Version von Windows steckt da fast immer drin.
@Nur ich: Bei Navis weiß ich es nicht, aber Handys (insbesondere Smartphones um die es ja hier geht) Laufen heutzutage normalerweiße auf einem Unix (Android(Linux) oder iOS(irgendein BSD afaik))
@Fuchs:
Ich rate mal wild: du hast die Kommentare nicht gelesen? Tip:
@Name und folgende
Der beste Tipp: man fährt einfach vorschriftsmäßig.
Mal 'ne leicht OT Frage: Spricht eigentlich was dagegen, sich direkt vor einer Radarkontrolle mit dem Auto hinzustellen und 'ne Viertelstunde zu warten, ob da jemand wild fuchtelnd aus dem Gebüsch kommt? Wenn der Spaß kostengünstig zu haben ist, würd' ich ihn mir gerne mal gönnen.
@Andreas S: Im Normalfall stehen die mobilen Blitzer doch eh meistens an stellen wo du dich gar nicht legal mit dem auto davor stellen dürftest selbst wenn kein Blitzer vorhanden ist. Schnellstraßen oder Brücken z.B. aber auch wenn sie am Straßenrand aus einem Wagen heraus blitzen müsstest du ja in 2. Reihe parken um deren Sicht einzuschränken.
Und mit einem Schild "Vorsicht Blitzer" darfst du dich soweit ich weiß auch nicht irgendwo davor hinstellen, allerdings wird das auch nicht "bestraft" sondern sie scheuchen dich nur weg (allerdings weiß ich jetzt auch nicht in wieweit das genau stimmt, nur mal aufgeschnappt)
OML!
Intention des Gesetzgebers war doch dazumals, dass das Empfangen und Anzeigen eines Radargerätes mittels eines technischen Gerätes (einen Empfänger, der Radarsignale detektiert) zu verbieten, schon aus der Verknüpfung „oder zu stören“, nämlich nicht nur zu empfangen, sondern auch (Störsignale) zu senden, ersichtlich. Denn das stammt noch aus der Zeit, wo schon Empfänger, die ausserhalb der Rundfunkbänder empfangen konnten sehr schwer verboten waren.
Ansonsten kann ich mir die frustrierten Kollegen, die da keine „Raser“ entdecken, weil die Navis so schön piepsen, wenn man 5km/h schneller fährt als im Navi-Plan eingetragen ist und der Lenker sich daran hält, schon erklären. Da kann den Kollegen schon mal der Einfall kommen, dass da einer ein „Radarwarngerät“ mitführt, da sind wir dann aber schnell bei der Rechtsauffassung, dass die Anzeige der auf der Fahrstrecke gerade erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Navi auch zu diesen „technischen“, verbotenen Geräten zähle…
also meine software zeigt mir immer nur super stellen zum sternegucken an, dass die polizei immer da steht, kann ich ja nicht für.
Da stellt sich die Frage, ob ein Radio dann auch ein Warngerät ist… Es wird zB auf antenne Bayern jede halbe std. Vor Blitzern gewarnt. Also ist dies ebenfalls betriebsbereit, kann ja jederzeit eingeschaltet werden und die Blitzermeldungen abgehört werden. Ich finde es echt lustig, haben die deutschen behörden keine anderen Probleme???
An die Herrschaften, die ihre Navis wahlweise verschlüsseln oder in die Tonne treten (wollen):
Im Artikel steht mit an nicht zu überbietender Deutlichkeit, daß normale Navis nur stationäre Blitzer melden und das in Ordnung ist. Nicht erlaubt ist die Warnung vor mobilen Blitzern. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.
Im übrigen verstehe ich die Aufregung nicht. Sinn dieser Aktionen ist es, die Bürger dahingehend zu erziehen, daß sie überall(!) korrekt, d.h. innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzungen, fahren. Und nicht, die Bürger "abzuzocken" oder dazu zu bringen, daß sie nur an den Kontrollstellen vorschriftsmäßig fahren.
Aber anscheinend macht es manchen ja Spaß, sich über derlei Ge- und Verbote hinwegzusetzen. Ich hoffe nur, daß die Raserei nicht übel endet – am Ende noch mit bösen Folgen für Unbeteiligte.
@David:
Bei diesem Urteil ist mir allerdings was Entscheidendes aufgefallen:
Hätte das Ding ausgeschaltet und ohne Stromkabel irgendwo im Auto rumgelegen, wäre das Urteil möglicherweise doch anders ausgefallen.
MfG Andy
Dann müsste ja jedes Smartphone in der Nähe eines KFZ verboten werden, da ich ja ohne viel Aufwand die entsprechende App jederzeit installieren könnte????
Was ist eigentlich mit den Schildern, welche oft genug am Wegesrand stehen und vor Geschwindigkeitsmessungen warnen? Gehören die nicht auch alle abmontiert? CB-Funk muss ja jetzt auch verboten werden. Stell sich mal einer vor, das sich etwa LKW-Fahrer untereinander die Positionen von Blitzer austauschen :-O
Ein interessanter Artikel des Kollegen Vetter. Jedoch gebe ich bei den Smartphones zu bedenken, dass diese, so wie meines, mittlerweile portable Büros sind, in denen man nicht nur private, sondern auch geschäftliche (anwaltliche) Mails und Dokumente empfangen und verwalten kann. Insofern darf die Polizei nicht einfach mal durch das Smartphone stöbern und den Inhalt untersuchen. Hierfür wäre schon ein richterlicher Beschluss notwendig! Im Gegensatz zu den Navigationsgeräten haben die Smartphones also einen anderen Nutzungscharakter, der das Privat und Geschäftsleben des Nutzers beinhaltet.
Jan Wolters Rechtsanwalt