Facebook erleichtert Polizeiarbeit
Ich erzähle schon länger, dass Facebook bei der Polizei als Fahndungshilfe angekommen ist. Gerade im Bereich der Jugendkriminalität schauen Beamte gern auf die Pinnwände von Beschuldigten und Zeugen. Der Satz “Den kenne ich nicht, nie gesehen” geht dann bei einschlägigen Party- und Ausflugsfotos mitunter nach hinten los.
Ein anderes Beispiel, noch dazu aus dem eher harmlosen Bereich der Ordnungswidrigkeiten, kursiert derzeit im Netz. Da teilt die Polizei einer vermeintlichen Temposünderin mit, sie sei über Fotos auf der Facebook-Seite ihres Ehemannes als Fahrerin identifiziert worden. Der Ehemann ist der Halter des Wagens.
Das Schreiben (Quelle) sieht so aus:
Darf die Polizei so was überhaupt? Ja, lautet die Antwort jedenfalls im Fall Facebook. Sofern der Inhalt der Seiten öffentlich, wenn auch vielleicht nur für Facebook-Mitglieder, zugänglich ist, darf auch die Polizei drauf schauen. Das ist dann im Kern eine ganz normale Ermittlungsarbeit, die vom Auftrag der Polizei gedeckt ist.
Ein Beamter darf ja auch die Zeitung lesen. Nachbarn befragen. Oder sich sogar vor der Haustür der “Verdächtigen” auf die Lauer legen, um zu sehen, ob sie dem Messbild ähnlich sieht. So was war bisher durchaus auch üblich. Die Bezirksbeamten in Nordrhein-Westfalen verbringen einen guten Teil ihres Arbeitstages mit der Ermittlung von Temposündern.
Wie man sieht, macht Facebook für sie die Sache nicht nur einfacher. Sondern auch bequemer.
Als langjährige lawblog-Leser wissen wir immerhin, daß wir der Bitte im letzten Absatz nicht nachzukommen brauchen. Um dann den Kommentatoren einen Grund zu geben für folgende Bemerkung: "Und wieder wird ein Raser nicht seiner gerechten Strafe zugeführt."
Hey Leute, da fehlt doch der obligatorische Satz: Dieses Dokument bedarf keiner Unterschrift, es wurde elektronisch erstellt.
Für mich Fake.
Für den Betroffenen sicherlich angenehmer als uniformierte Polizisten, die mit dem Bild bei den Nachbarn klingeln und auf anteilnehmende Nachfragen nur mit "nein, nein, nein, wir dürfen keine Auskünfte geben" antworten.
Ich hatte unlängst einen ähnlichen Fall, bei dem mir Facebook die "anwaltliche Ermittlungsarbeit" erleichterte: Ein GmbH-Geschäftsführer hatte einen beträchtlichen Geldbetrag eine eine mir zunächst unbekannte Frau überwiesen. Zu klären war, ob zwischen Geschäftsführer und Zahlungsempfängerin ein sog. "Näheverhältnis" besteht. Ergebnis der Facebook-Recherche war, dass beide (worauf nicht bereits aufgrund der Nachnamen geschlossen werden konnte) verheiratet sind.
Es gibt verschiedene Stellen bei denen die Ermittlungsweisen der Polizei zu kritisieren wären und man gerade bei den "neuen Medien" weiterhin wachsam die Entwicklung verfolgen muss.
Aber mir fällt es gerade schon sehr schwer ein Argument zu finden, warum die Polizei ein öffentlich zugängliches Facebookprofil nicht heranziehen dürfen sollte.
Ich finde das gut. Mit der Medieninkompetenz der Behörden kann es also nicht ganz so weit her sein wie gern behauptet wird.
Natürlich kann Facebook alleine kein "Beweis" sein. Klar. Ich kenne unverheiratete Minderjährige, die (teil)öffentlich einsehbar mit "Effi Briest", einem Vetter, Freund, Hello Kitty oder irgendwem/-was verheiratet zu sein angeben.
Und nicht zwingend ist ein Bild richtig, d.h. vielleicht zeigt es auch die Schwester, eine Freundin oder sonst eine Dame im Leben des Mannes.
Aber Ermittlungsarbeit muss das in der Tat nutzen dürfen. Es ist, es wurde schon gesagt, sogar besser als wenn die Polizei das Kamerafoto jedem Nachbarn zeigt.
Es ist auch keineswegs nur einfacher und bequemer für die Polizisten, sondern auch enorm viel günstiger!! Statt dass zwei Beamte eine Stunde oder mehr durch die Gegend fahren, können sie in der gleichen Zeit hunderte Bilder prüfen. Ein echter Vorteil für den Steuerzahler. ;-)
Tja, eine Temposünderlücke ist jetzt für manche Fälle gestopft worden. Es hilft ggf nicht, die verwandte Fahrerin zu decken…
Darf die Polizei dann den Busgeldbescheid in die Timeline vom Facebook hochladen?
Das wäre cool, dann bräuchte ich als Arbeitgeber gar kein Lebenslauf mehr :-)
witzig das die immer dann medienkompetenz entwickeln, wenn es an bürgers geld geht oder wenn man ihn belangen muss. wenn es aber um bürgers rechte geht oder auch nur darum das man in der zivilisierten welt anspruch darauf hat das alles mit rechten dingen zugeht dann wird das immer irgendwie übersehen, oder mit einer netten sprachregelung "gehandled". in etwa: wer nix zu verbergen hat…..
Machen sie uns nicht dummer als wir sind.
Wir bemühen google, facebook etc., telefonbuch.de, Branchenverveichnis, handelsregister.de, insolvenzbekanntmachungen.de und das EMA auch schonmal wenn der Aufwand lohnt. Und das übrigens auch im Partei-/Gläubigerinteresse. Und tatsächlich dürfen wir das!
Es grüßt ihr medieninkompetentes Gericht.
Ja, was soll man jetzt dazu sagen? Daß die Medienkompetenz offenbar nicht gerade bei Leuten liegt, die ihr Leben öffentlich machen.
Ist eine Fahrzeugführerin nicht immer weiblich? Hmmmm… ;)
Ich frage mich, wie die Polizei angemeldet ist. Da muss sich dann ja der ermittelnde Beamte ein Profil angemeldet haben mit seinem Klarnamen, bzw. mit seinem Privatprofil gesurft haben. Mehrfachprofile sind wohl nicht erlaubt.
Selber schuld!
Was stellt sie auch solch intimen Schweinkram in's Netz wie… äh sich gemeinsam mit ihrem Mann. ;-)
Da sieht man mal wieder: Es gibt keine harmlosen privaten Informationen.
Oder anders ausgedrückt:
Alles was Sie im Web posten kann gegen Sie verwendet werden!
Und das nicht nur vor Gericht…
@ Spinnzessin
Tauchen Sie also auch mal wieder auf …
Hatte mich schon etwas gewundert.
Wer sich selbst im Gesichtsbuch aus "suchbar" einstellt und seine Freundesliste der Öffentlichkeit freigibt, verdient es nicht besser.
@anonym: Oh, ich wurde vermisst? :o)
Ich hatte mir im September selber eine kleine Internet-Diät verordnet und siehe da, es gibt auch noch eine Leben ohne Web ;-), aber das muss ich gerade Ihnen ja sicher nicht erklären. ;-)
@ Spinnzessin
Völlig richtig beobachtet. Ich hatte im September übrigens Urlaub, und das bedeutet dann automatisch, das Netz vollkommen zu ignorieren. Das geht sehr gut. Miriam Meckel und diese ganzen anderen kaputten Junkies würden an dieser "Aufgabe" auf der Stelle scheitern und sich vermutlich das Leben nehmen. Man kann sie nur bedauern in ihrer "Wichtigkeit".
Wer das Schreiben nicht auf den ersten Blick als Fake erkennt, muss seinen Schönfelder essen.
Prima, dann hat die Polizei mehr Zeit fuer ihre restlichen Ermittlungen.
Aber Leutchens, wie lange ist es her, dass schon die Bedienung des Facebooks als Zeugnis fuer Medienkompentenz durchging?
Das die Ermittlungsbehörden in zunehmenden Maße Facebook und Co. für ihre Arbeit nutzen und dadurch immer fauler und bequemer werden kann man doch nur begrüßen. Besonders wenn man Facebook etc. nicht nutzt :)
@anonymous:
Strafen haben nicht mehr nur "gerecht" zu sein, nein sie müssen auch immer "hart" sein.
140 km/h, nicht schlecht … die Herrschaften essen wohl zeitig?
Ich glaube das ist das erste Mal, dass ich im Netz erlebe, dass das Vorschaubild kleiner ist als das Bild, das erscheint, wenn man auf das Vorschaubild klickt.
@23 "größer ist". Kleiner ist das Vorschaubild in aller Regel aber nicht hier. :-)
Was ich an dem Anschreiben aber nicht ganz verstehe:
Warum schreiben die nicht einfach, dass das auf dem Bild (die werden bestimmt auch immer besser :|) die Ehefrau ist, sondern legen die Betonung so seltsam auf die Quelle der Erkenntnis (Facebook)?
Und da die deutschen Behörden ja nun eh ein (biometrisches) Passbild von jedem Führerscheinbesitzer haben, warum haben die nicht einfach erstmal da nach der Ehefrau geschaut?
Und hat die Polizei Hamburg wirklich ein so luschiges Wappen?
Fragen, Fragen…
@anonym: Na, dann wird's in den nächsten Jahrzehnten aber viele Suizide geben: ;-)
http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/mkracht/html/handbuch.pdf
Ist jetzt zwar ein bisschen off topic hier im lawblog, aber trotzdem sehr lesenswert.
Aber nur was für Leute mit starken Nerven oder solche die verzichten können. ;-)
Tja, daher sage ich immer wieder – immer schön alles nur für Freunde freigeben und darüber hinaus nicht den kompletten (korrekten) Namen angeben. :)
hat eigentlich niemand von der polizei je gefordert das die abgegebenen passbilder beim bestellen eines personalausweises kopiert und der polizei in einer datenbank zur verfügung gestellt werden?
wenn doch – warum wurde dem gesuch nicht stattgegeben?
Ich finde es absolut in Ordnung, wenn die Polizei sich auf Facebook-Seiten umsehen darf. Die sind nicht privat. Und was jemand öffentlich ins Netz stellt, darf jeder ansehen/Lesen.
Das einer bestimmten Personengruppe zu verbieten wäre diskriminierend.
Abgesehen davon, ist jeder selbst dafür verantwortlich, was er auf seinem Facebook-Profil schreibt und verlinkt. Sogar selbst dafür verantwortlich, dort überhaupt angemeldet zu sein.
Und es ist bestimmt angenehmer, wenn Polizisten Internetseiten ansehen anstatt in der Nachbarschaft mit Bildchen herumzugehen. Für den Betroffenen dürfte dies deutlich weniger Gerede nach sich ziehen. Für die Polizisten ist es natürlich auch angenehmer.
Und wie gesagt: Selbst Schuld.
Egal, ob jemand Hinweise auf Vergehen / straftaten öffentlich ins Internet stellt oder öffentlich schreibt, krankzumachen um einen Urlaub zu machen (und deswegen fristlos gefeuert wird). Das ist eindeutig Selbstverschuldung.
Von daher finde ich diese Meldung sehr interessant – aber den Inhalt nicht bedenklich.
Auch wenn das rein juristisch völlig auf Sand gebaut sein sollte, die ganze Situation ist ein Witz.
Wenn jemand mit eine mir zugeordneten IP-Adresse was illegales anstellt, bin ich zumindest Mitstörer, und dran. Da ermittelt doch die Polizei auch nicht, ob nicht vielleicht ein anderer die Abmahnung zahlt.
Wenn jemand auf meinem Grundstück sein Altöl rauslässt und der Typ nicht zu ermitteln ist, bin ich verpflichtet das Erdreich zu dekontaminieren, auf eigene Kosten.
Aber wenn ich mein Auto verleihe, weiß ich plötzlich nicht wer damit gefahren ist, na klar. Ganz einfach: Der Strafzettel geht bei Nichtangabe des Verursachers an den Fahrzeughalten, und schon könnte man sich so viele Verfahren wie diese sparen.
Es müssen wohl Menschen sein mit einem übersteigerten Geltungsdrang. Alternativ
MenschenGestalten die im realen Leben nichts zu sagen haben und sich wichtig machen wollen.Oder welcher gesunde Mensch kommt auf die Idee sein Leben vor potentiell 7 Milliarden Mitbürgern, Mitlesern öffentlich auszubreiten?
Ich finde es etwas seltsam, daß hier in den Kommentaren so oft "selbst Schuld" im Hinblick auf das öffentliche Profil bei Facebook zu lesen ist. Wäre "selbst Schuld" nicht viel angebrachter in Bezug auf den Geschwindigkeitsverstoß?
"Die Bezirksbeamten in Nordrhein-Westfalen verbringen einen guten Teil ihres Arbeitstages mit der Ermittlung von Temposündern."
Da kann man 'mal sehen wofür unsere Steuergelder verschwendet werden. Die Überführung des Herrn Bleifuss einer Ordnungswidrigkeit erachte jedenfalls ich nicht als prioritär gegenüber z.B. Straftaten, die von Polizisten im Amt begangen werden; hier ein Beispiel aus Bayern: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/berufung-gegen-urteil-erfolgreich-vorbestrafter-polizist-wieder-im-dienst-1.1161024
Ich stelle meine Blitzerfotos gleich selbst ins Netz: http://andreasmoser.wordpress.com/2010/10/02/car-free-by-choice/
… und weil Facebook die Ermittlungsarbeit erleichtert, wird für jeden irgendwann Gesichtsbuch Pflicht. War ein Traum von mir neulich.
Demnächst benötigt man keine Blitzer mehr. Man wertet nur noch die Handy Positionsdaten aus, berechnet Geschwindigkeit und verschickt automatisch Bescheide.
@fernetpunker:
@Rüdiger Kladt:
PSSST! Schreibt leise!
Nicht, daß ihr unsere Politiker noch auf blöde Gedanken bringt. ;-)
Also meiner Meinung nach handelt es sich in *diesem Fall* um ein Fake Schreiben im Rahmen eines Linkbaits:
http://www.beeze.de/2011/polizei-soziale-profile-facebook-ermittlungen-ordnungswidrigkeit-824
Oder gibt es noch eine andere Quelle außer Caschy zu dem mysteriösen Foto was angeblich auf Facebook umhergehen soll?
@Holger: Selbst UV kann doch auch mal auf einen Fake reinfallen…
@Bert: Das ließe sich nicht mit UVs Stellung als Organ der Rechtspflege vereinbaren.
Nur so aus Spass würde ich dann mal behaupten, nicht die Person auf dem Facebook-Foto zu sein. Dann müssen sich die Beamten nämlich doch noch persönlich auf den Weg machen.
Nur weil ich "selbst Schuld" zum Thema 'Bild bei Facebook' sage, heißt es nicht, dass ich Geschwindigkeitsverstöße gut finde. Jedenfalls bezog sich mein "selbstschuld"-Kommentar auf den Artikel oben, dessen Schwerpunkt die Facebook-Bilder sind.
Wenn mir jemand vorjammert, er wäre geblitzt worden, sage ich ebenso selbst schuld. Jeder kann sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wenn er/sie das nicht tut, nur weil er den Sinn nicht einsieht (beispielsweise 80 km/h in der tiefsten Nacht auf der Autobahn – Lärmschutz ist für mich auch ein Grund für eine Vorschrift).
Aber nur weil jemand eine Tat nicht hätte ausführen sollen, haben sich die Polizisten an Recht und Ordnung auch zu halen. Aber wie gesagt: öffentliche Facebook-Bilder zu verwenden halte ich für legal und zulässig.
Das es jetzt "so bequem" ist über Facebook zu ermitteln kann ich nicht glauben. Die allermeisten Facebook-Nutzer werden ihre Privatsphäre-Einstellungen angepasst haben. Also können nur Freunde die Bilder sehen.
Dann müsste man schon auf eine Attention-Whore stoßen, die jeden Dämlack als Freund akzeptiert (also auch einen getarnten Polizisten).
So einfach, wie es immer versucht wird, den geneigten Rezipienten zu erklären, ist es in der Praxis sicher nicht.
Der Caschy aus stadt-bremerhaven.de verwendet anscheinend das gleiche Bild wie Sie, nur dass er sagt, er hätte es unkenntlich gemacht. Wer war's denn nun? *verwwirtdreinguck*
Thomas