Keine Wellness für rechten Politiker
Dass Hotels und Fluggesellschaften mitunter einen robusten und mehr als fragwürdigen Umgang mit Minderheiten pflegen, kann man fast täglich in der Zeitung lesen. Vor allem Behinderte werden gern mal als Gäste zweiter Klasse behandelt – auch aus Sorge vor Beschwerden “normaler” Reisender.
Es kann aber auch Menschen treffen, die zumindest äußerlich eher unauffällig sein dürften. So etwa den Vorsitzenden der NPD. Dem erteilte ein Hotel Hausverbot, als er zu einem von seiner Frau gebuchten Wellness-Kurzurlaub anreisen wollte.
Begründung des Hotels: Die politische Überzeugung des unerwünschten Gastes sei nicht mit dem Ziel zu vereinbaren, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten. Der NPD-Vorsitzende wendet hiergegen ein, er habe sich bei privaten Aufenthalten in Hotels nie gegenüber anderen Gästen politisch geäußert, und er wolle dies auch künftig nicht tun.
Bisher hat der Politiker vor den Gerichten verloren. Die Sache scheint dem Bundesgerichtshof aber nun offenbar wichtig genug, um mündlich über die Grenzen privater Hausverbote zu verhandeln. Am Freitag dieser Woche gibt es also einen Showdown vor dem höchsten deutschen Zivilgericht.
Ob der NPD-Vorsitzende für den Termin ein Hotelzimmer braucht und wie lange er danach suchte, ist nicht bekannt.
Terminsvorschau des Bundesgerichtshofs
Naja, vermutlich wird der NPD-Vorsitzende da gewinnen.
Weil, eigentlich geht das wohl wirklich nicht. Die Begründung der Vorinstanzen möchte ich mal lesen.
Bei mir im Stall hätte ich noch einen Platz frei, vorausgesetzt er macht meine Hennen nicht an.
@Drahcir: Das kommt wohl darauf an, ob die Hennen weiße oder braune Eier legen ;) .
@suki:
Vertragsfreiheit? Ich muss doch nicht jeden Spinner nur weil er das Geld hat in mein Hotel lassen. Ist ja kein öffentlicher Raum. Alles andere als eine krachende Niederlage würde mich wundern.
Sagt das Antidiskriminierungsgesetz eigentlich was von Parteien? Das wäre das einzige, was dem ganzen ein bisschen Würze geben könnte
@ suki11
Warum soll das nicht gehen, gerade in einem Hotel? Zumal ja die Argumentation von Herrn V. alles andere als überzeugend ist. Wer sich quasi freiwillig zum Gesicht der Nazis in diesem Lande macht oder machen läßt, der sollte doch auch die Konsequenzen tragen.
Behinderte können in aller Regel nichts für ihre Behinderung (falls sie sich nicht in einem Faß die Niagarafälle heruntergestürzt haben). Das läßt sich zumindest auf bekennende Nazis, die alles ihnen nicht Genehme am liebsten großflächig ausrotten möchten, wohl kaum anwenden. Aber jetzt um Toleranz winseln! Wenn das der Führer wüßte … Der würde toben!!!
Naja,
§3
Abschnitt (3)
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die Frage ist also eher ob das Hotel öffentlicher Raum ist oder nicht. Und da sie ja sonst jeden annehmen und sich ja auch nicht um die "unbeliebten" Gäste zweiter Klasse, aka behinderte Menschen drücken konnten gehe ich davon aus, das der Herr mit seiner Klage recht bekommen wird.
Aber bin ja auch nur unbedarfter Laie ^^
@Fabian (4): Dann lässt der nächste keine Farbigen rein? Oder Im MC Drive keine Mercedes-Fahrer? Das is dann auch Vertragsfreiheit?
@ p90
Ich halte ja nicht viel von Wellness, halt eine Modesache, um Geld zu machen. Dennoch: Wellness und die Gegenwart professioneller Volksverhetzer passen wahrscheinlich so gut zusammen wie hierzulande die von Ihnen zitierte Religionsfreiheit und sog. Ehrenmorde.
Übrigens: Wenn Herr V. tatsächlich mal in einem Wellness-Hotel weilen sollte, wäre es doch lustig, wenn er dort vom Personal à la "Fawlty Towers" behandelt würde: "Ich beschreibe Ihnen und Ihrer Frau jetzt den Weg zu den Gaskammern …" Das hätte Potential.
Jaja, so lange es gegen die rechte Sau ist, werfen wir alle Toleranz, Meinungsfreiheit,Respekt usw. über Bord. Ist ja nur eine Nazisau, die Juden vergast.
@anonym:
Wenn es also ein Hotel gäbe das Behinderten oder sagen wir Afroamerikanern den Zutritt verweigert fänden sie dies richtig oder ist es doch so wie es Fincut schreibt und solange es gegen eine ihnen nicht genehme politische Richtung geht, ist es okay?
Hm, also ich seh das so wie p90(6), ich meine, es steht explizit im Gesetz, dass ebenfalls nicht wegen politischer Ausrichtung (auch wenn es ursprünglich eher als Schutz des genau entgegengesetzten pol. Spektrums gedacht war) ausgegrenzt werden darf. Zur Zeit ist die NPD eine zugelassene demokratische Partei, solange daran nichts geändert wird dürfen auch die Mitglieder dieser Partei nicht diskriminiert werden. Sollte anders entschieden werden, mache ich mir Sorgen um die weitere Entwicklung. Ist doch immer das gleiche Muster: Erst Die, die keiner mag, dann Die, die nur wenige mögen und schwuppdiwupp sind wir im Geheimdienststaat. Also lieber jetzt Vorsicht.
Ganz einfach: Leuten die ein intolerantes System etablieren wollen, werde ich keine Toleranz entgegen bringen. Punkt.
Damit muss so ein Nazi damit leben diskriminiert zu werden. Er will es ja nicht anders.
p90
Wo habe ich geschrieben, daß Behinderte nicht in ein Hotel dürfen sollten? Dergleichen steht doch überhaupt nicht zur Debatte.
Es geht hier nicht schlicht um eine mir nicht genehme politische Richtung. Ich bin einfach der Auffassung, daß der Hotelbesitzer recht hat. Und anders ausgedrückt: Nazi zu sein, ist nicht einfach eine politische Richtung. Wer das nicht versteht, dem ist wohl schwer zu helfen.
Offenbar hatte er ja auch schon gebucht. Insofern gibt es hier zwei Fragen: Ob das Hotel den bestehenden Vertrag verletzen durfte, und ob es zukünftig mit dem NPD-Vorsitzenden Verträge abschließen muss.
Um welche Frage geht es hier?
@Fabian: Gut, das ist ein Argument. :)
"Begründung des Hotels: Die schwarze Hautfarbe des unerwünschten Gastes sei nicht mit dem Ziel zu vereinbaren, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten."
@abcdef: Protip: Das Grundgesetz regelt zunächst einmal das Verhältnis zwischen Staat und Bürger.
@Textersetzer: Eben. :)
Es gibt meines Erachtens massive Unterschiede zwischen dem besitzen einer politischen Gesinnung und der Verkörperung dieser.
Ganz platt gesagt: Ich habe kein Problem damit, wenn mein Nachbar auf dem Liegestuhl Zeuge Jehovas ist. Wenn er jedoch andauernd bekennende Shirts trägt, laut und öffentlich betet und im Allgemeinen meinen Wunsch davon verschont zu werden nicht akzeptiert, sehe ich das nicht mehr durch das Antidiskriminierungsgesetzt geschützt.
Jetzt muss man natürlich entscheiden, in wie weit die Person das Gedankengut seiner Partei verkörpert.(Glatze, szenentypische Klamotten, Bekanntheit, etc…)
Sich einfach auf das Antidiskriminierungsgesetzt zu berufen ist bedeutend zu einfach.
@ abcdef
Ach ja? Wenn alle politischen und religiösen Richtungen trotz Vertragsfreiheit per se akzeptiert werden müssen, was spricht dann eigentlich dagegen, daß in dem Wellness-Hotel (es war, glaube ich, in Bad-Saarow) die Taliban einige Suiten übernehmen? Das würde das Wellness-Gefühl aller Gäste bestimmt auch ins Unermeßliche steigern.
Solange die NPD eine erlaubte Partei ist, muss der Herr, der mir persoenlich bestimmt auch nicht sympathisch ist, zumindest als Privatmann, doch als unbescholten gelten. Wenn er aufgrund seiner dort nicht oeffentlich geaeusserten Ueberzeugung nicht in einem Hotel uebernachten darf, leben wir nicht mehr in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern in einem Stasi- oder Gestapo-aehnlichem Gesinnungs-Terrorismus. Bin bisschen erschrocken, dass die Gerichte bislang gegen ihn geurteilt haben. Was ist, wenn morgen die Rothaarigen diskriminiert werden? Oder alle Menschen mit zwei X Chromosomen? Oder…
@ Globalisierter
Rothaarige mit NPD-Leuten zu vergleichen, das ist ja ungefähr so heikel wie der Vergleich zwischen Juden und Rauchern. Und so sinnvoll. Sehen Sie aus eigener Kraft wirklich nicht den Unterschied?
@Hecky: Ganz platt gesagt: Ich habe kein Problem damit, wenn mein Nachbar auf dem Liegestuhl Zeuge Jehovas ist. Wenn er jedoch andauernd bekennende Shirts trägt, laut und öffentlich betet und im Allgemeinen meinen Wunsch davon verschont zu werden nicht akzeptiert
Aber was, wenn der Nachbar der Chef aller Zeugen Jehovas ist, sein Gesicht überall auf Plakaten hängt und ihn jeder schon von weitem erkennt?
Dann braucht dein Nachbar gar kein T-Shirts und er wird trotzdem als die Personifizierung aller Zeugen Jehovas erkannt. ^^
@abcdef:
Gegen den Mann sind diverse Strafverfahren anhaengig. Ich glaube nicht, dass das AGG verlangt, dass Vertrage mit mutmasslichen Kriminellen abgeschlossen werden muessen.
@Hendrik: Haben sie auch wieder Recht, allerdings ist dann wieder die Frage: Ist er schon verurteilt?, ansonsten giilt auch für ein "Faschistenschwein", wie manche ihn ja sehen, die Unschuldsvermutung ;-)
Nicht missverstehen, ich wüsste ich auch nicht, wie ich damit umgehen müsste, wenn ein überzeugter Nazi mein Kunde wäre, da ich selber sie auch nicht leiden kann. Der Ansatz intolerant den Intoleranten gegenüber kann mMn sehr stark nach hinten losgehen und Schlimmeres hervorrufen.
Nachdem ein Publizist in der BRD einen Anderen ohne aufhebens, als jüdischen Publizisten bezeichnen kann, wird diese Frage auch im Bezug auf das Hausrecht wirklich interessant.
Demnächst wird Juden wieder eine Hotelübernachtung oder der Zutritt verwehrt, weil "Moslems" sich beleidigt fühlen könnten. (der umgekehrte Fall wäre auch möglich)
Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit in diesem Blog sich gegen die Thesen der Partei NPD verwehrt, aber die Suffisanz des letzten Satzes, lässt doch erschaudern wie weit Deutsche wieder eine antidemokratische Haltung offenbaren. Sie lernen es einfach nicht.
@abcdef:
> Gegen den Mann sind diverse Strafverfahren anhaengig.
So lange er nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Im Übrigen gilt hier Art. 3 Abs 3 GG.
Gäbe das Gericht dem Hotel in letzter Instanz Recht, dann hätte der Staat Art. 3 Abs. 3 verletzt.
Daraus folgt, daß der auch für Privatpersonen gilt.
Helft mir mal auf die Sprünge: Bekommt die NPD in aktuellen Umfragen eigentlich mehr oder weniger Stimmen als die FDP? Ich habe etwas den Überblick verloren, wer da gerade wen einholt.
Die NPD ist doch so eine Randgruppe, daß man schon selbst ein Anhänger sein muß, um deren Vorsitzenden überhaupt zu erkennen. Solange er dort nicht politisch auftritt, sondern sich nur die Wampe massieren läßt, beachtet den doch keine Sau.
Ohne diese ganze Aktion hätte er da friedlich seine drei Wochen abgerissen, die NPD wäre infolgedessen vielleicht mal etwas enstspannter, und das Wellness-Hotel würde jetzt nicht verzweifelt nach "Streisand-Effekt" und "AGG" googeln.
Komisch, mir fällt auf: Sonst wird hier in den Kommentaren bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit das angebliche Widerstandsrecht hervorgekramt, ob es nun paßt oder nicht. Aber hier heißt es plötzlich: Wir müssen JEDE, aber auch unbedingt wirklich jede politische Meinung akzeptieren, sonst gelten wir nicht mehr als tolerant. Falscher könnte m. E. eine Beurteilung nicht sein – egal, wie viele Leute ins selbe Horn stoßen.
Leider muß man hier deshalb an den etwas platten Spruch erinnern: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Ich sehe gute Chancen für den Hoteleigentümer. Natürlich kann niemand verläßlich das Urteil voraussagen. Aber mit dem Antidiskriminierungsgesetz wird der Große NPD-Vorsitzende nicht punkten können. Das Hotel wird wohl auch keine Monopolstellung einnehmen.
@Fincut:
Oh ich war nie gegenüber ihm oder dir tolerant und werde es auch nie sein.
Und Toleranz bedeutet weder das man nichts sagen darf oder das noch fördern muss.
Aber rauswerfen würde ich ihn nicht.
Meinungsfreiheit ist immer die Freiheit der anders denkenden. Solange der nicht negativ auffällt…
Ich hätte die Dick auf Schadensersatz verklagt, wenn ich mit Vorbestellung schon angereist wäre.
@Hendrik: Die Begründung des Hotels zielte aber nicht auf evtl. Straftaten, sondern explizit auf die politische Überzeugung ab.
Es wäre sicherlich schlauer gewesen bei der Abweisung auf anhängige Strafverfahren zu verweisen. Eine Unschuldsvermutung gilt schließlich nur vor Gericht.
@ Bodo W.
Wo ja Schadenersatzklagen hierzulande so gut vor Gerichten durchzusetzen sind, meinen Sie? Ich glaube, wer so urteilt, kennt sich mit der Materie nur sehr wenig aus. Außerdem müßte doch wohl erst mal die Hauptsache (auf eine bestimmte Weise) geklärt sein, ehe man überhaupt an Schadenersatz denken kann.
Und nein, Udo V. ist ja noch nie negativ aufgefallen. Wo leben Sie denn? Einfach mal den Wikipedia-Eintrag zu dem der Volksverhetzung Verdächtigen überfliegen.
Wie hier schön gezeigt wird, geht es um § 19 AGG (zivilrechtlicher Bereich):
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/10/der-bundesvorsitzende-der-npd-wird.html
Bleibt zu hoffen, dass am Hausrecht nicht gerüttelt wird. Es sollte schon die Entscheidung des Hausherrn sein, wen er bei sich zu Gast haben will und wen nicht -und das ohne Pflicht zur Begründung. Ansonsten kommt man tatsächlich, wie von "Fincut" und "p90" angeführt, schnell in Erklärungsnot, weshalb es sich beim Hausverbot für Vogt (wegen seiner politischen Ansichten) nicht um Diskriminierung handelt, im Falle von Schwarzen oder Behinderten aber schon.
@ Tilia
Den Unterschied nicht selbst zu erkennen, das müssen Sie sich aber vorwerfen lassen.
…ich finde das in ordnung, vorausgesetzt ich darf ab sofort auch jeden türken, araber und was weiss ich nicht noch alles draußen lassen, den die stinken mir zu sehr nach knoblauch und das mögen die anderen gäste auch nicht!
@anonym:
Oh, den Unterschied erkenne ich wohl. Es ist aber eine persönliche, moralische Bewertung. Das Gesetz hingegen gewichtet Diskiminierung wegen "politische Überzeugung" und "Herkunft" gleich (Artikel 3, Abs.3 GG). Also deshalb sollte es schwer werden darzustellen, weshalb Vogt nicht diskiminiert wurde. Wurde er meiner Meinung nach nämlich ganz klar.
@Dod:
ROFL!
…so weit hab ich gar nicht gedacht, lol, von daher könnte ich ihn in der Hütte des Nachbarscaniden unterbringen, der legt nur braune Eier… ;)
@anonym@anonym:
Nur weil das eine "wahl" war (nazi) und das andere "schicksal" (behindert)?
das kann nicht der "unterschied" sein.
nein, es muss dabei bleiben: auch nazis und kinderschänder müssen hotels uneingeschränkt nutzen dürfen.
genau wie auch religiöse leute. und immerhin ist religion auch politik, und nicht grad zimperliche. siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_zur_Homosexualit%C3%A4t
ja, auch religiöse müssen in hotels dürfen, trotz ihrer vielen verbrechen und volksverhetzungen!!1!
@ Tilia
Wo können Sie da bitte eine moralische Bewertung, im engeren Sinn, erkennen? Wenn ich einen Behinderten auf der Straße (oder im Hotel) sehe, also lediglich wahrnehme, wo treffe ich da eine moralische Bewertung? Kann ich leider nicht sehen.
Oder meinen Sie, daß schlicht alle Nazis (also auch der NPD-Vorsitzende) per se deutlich behindert sind, weil sie 66 Jahre nach dem Untergang des Deutschen Reichs immer noch nicht bestimmte, ziemlich klare Fakten erkennen können, z. B. den Holocaust und seine Opfer bzw. die dafür Verantwortlichen wie beispielsweise Heß? Soll also Realitätsblindheit bzw. konsequente Erkenntnisverweigerung zur Schlußfolgerung führen, daß diese Leute nicht einfach nur kriminell, sondern schlicht geisteskrank sind? Also behindert?
Ich kann auch nicht erkennen, daß das Gesetz alles gleich gewichtet. Das ist doch hier, mit Verlaub, bloß Ihre Vermutung. Es kommt doch jetzt auf den Kommentar bzw. die Auslegung des Gerichts an.
Ich würde gern mal sehen wie der Porsche-Fahrer Ernst aus der Wäsche gucken würde, wenn die Firma Porsche genau die gleichen Kriterien anlegen würde beim Verkauf ihrer Fahrzeuge.
Was würde Herr Ernst sagen, wenn Porsche ihm kein Auto verkaufen würde mit der Begründung, seine Weltanschauung entspricht nicht der der Firma Porsche die für Freiheit, Demokratie und Marktwirtschaft einsteht ?
Prima! Tolle Diskussion! Genau dieses Bild habe ich vom Saustall Justiz in Deutschland. Vielleicht ist es auch gut, daß ich keine anderen Länder kenne.
Carsten
–
Schäuble schießt ab mit dem Leben
http://megavideo.com/?v=885I3EGU
deutsche hoteliers könnten ja mal in südafrika oder alabama um rat fragen, da gibts bestimmt noch ein paar alte experten die gerne dazu beraten wie man unliebsame bevölkerungsgruppen wirksam aus seinem haus fernhält damit die erwünschten gäste sich nicht belästigt fühlen.
wie jedesmal wenn wahlweise nach NPD-verbot geschrien oder "nazis aufs maul!" gegröhlt wird, denke ich: traurig, dass vielen vermeintlich demokratischen/weltoffenen/toleranten menschenfreunden keine bessere strategie gegen politischen extremismus einfällt als dessen repertoire unter dem label der "guten sache" zu kopieren.
@martin III.:
„Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.“ – Ignazio Silone
@Alle meine Entchen:
Stimmt nicht. Lesen Sie BVerfGE 84, 192, 195.
@ martin III.
Seltsame Ansicht, das mit der Kopie. Hat jemand Herrn V. und seine Kumpane vergast oder auf der Flucht erschossen?
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Diejenigen, die allen auch nur halbwegs humanistischen Gedanken bzw. Verhältnissen und also auch der Toleranz den Kampf angesagt haben, winseln um Toleranz. Und wenn es nur um die Freizeitgestaltung geht.
Bei solchen Themen wünsche ich mir immer einen Kippschalter für den Kommentarbereich, mit dem ein Autor schon vor der Veröffentlichung festlegen kann, ob sein Kommentar eine persönlich-moralische Wertung oder eine rechtliche Bewertung des Themas ist.
Würde das Lesen beschleunigen.
@anonym: Sie setzen die NPD mit der NSDAP gleich. Das mag von der Ideologie her im Prinzip zutreffen, es muss aber vor einem Gericht nachgewiesen werden! Bis jetzt ist die NPD weder als verfassungsfeindliche noch als kriminelle Vereinigung verurteilt worden. Daher kann eine solche Gleichsetzung vor einem Gericht keinen Bestand haben.
@ Klaus
Daß die NPD eine gewisse Sonderstellung unter den Parteien in D einnimmt, würden Sie das bestreiten wollen? Im übrigen muß man ja auch keiner Partei angehören, um Nazi zu sein und als solcher wahrgenommen zu werden.
Denken Sie einfach mal an den Norweger Breivik. Würden Sie den in Ihrem Hotel dulden, wenn er kein Attentat begangen hätte, Sie aber seine wirren Schriften kennten? Diese Type ist doch letztlich auch nichts anderes als ein Nazi, und jahrelang ist er draußen frei herumgelaufen.
Auch wenn ich die NPD nicht mag, so finde ich das Verhalten des Hotels ein Frechheit und die Rechtsprechung der Gerichte für bedenklich.
Weder gab es Hinweise, dass der Typ andere Gäste beleidigt, noch ist die NPD verboten. Nur wenn absehbar war, dass andere Gäste sich zurecht gestört fühlen und dem Hotelbesitzer so Einnahmen entgehen, ist es gerechtfertigt. Das ist aber hier nicht der Fall. Eigentlich wäre das doch genau der Fall fürs Diskriminierungsgesetz.
Man überlegt mal in die andere Richtung. In dem Hotel trifft sich gerade die deutsche Kernindustrie und genau dann kommt der Vorsitzende von Greenpeace rein und will Urlaub machen. Darf das Hotel den auch raus schmeißen?
@anonym: Solange er sich im Hotel "Normal" verhält, also niemanden belästigt, warum nicht? Das Problem ist eben wo man die Grenze zieht. Ich finde hier den Vergleich zwischen Politischen und Religiösen Ansichten eigentlich ziemlich treffend. Ich muss auch Moslems in meinem Hotel dulden, selbst wenn mich ihre Gebräuche (Halal) anwidern (das ist ein rein rhetorisches Beispiel! ich habe absolut nichts gegen irgendeine Glaubensrichtung (zumindest nichts wirksames :P))
Und wenn wir hier anfangen NPD Mitglieder nicht mehr in Hotels zu lassen, dürfen sie morgen dann auch nicht mehr in einen Supermarkt? oder ein Restaurant? oder muss es dann spezielle Lokalitäten für NPD Mitglieder geben? (Und was sagt ihr wenn dort dann Juden und Afrikaner verboten sind?)
Irgendwie fühlt sich das nicht richtig an etwas mit Leuten zu machen was man Ihnen (bzw ähnlich denkenden Vorläufern) selbst vorwirft in der Vergangenheit gemacht zu haben.
… ich denke auf die Discothekenbetreiber Deutschlands kommt eine Klagewelle zu … Wenn man bedenkt wievielen an jedem Wochenende der Zutritt verwehrt wird … HAUSRECHT? Nur in Dicotheken, aber nicht in Hotels … Gute Nacht.
@Bert:
JA, ich bin dafür, weder an NPD'ler, Zöllner oder Finanzbeamte zu vermieten, verkaufen, verleasen …
@bibi:
Da kann ich als Zitat antworten. Je größer die Lüge desto mehr Menschen folgen ihr.
Ob dein Zitat übrigens wirklich Ignazio Silone zugeschrieben werden kann ist nicht ganz sicher. Der Kontex auch nicht.
@Dr. No: Ich denke nicht das eine Discothek einem Gast den Eintritt verwehren darf nur weil dieser Jude ist.
Wenn der Herr von der NPD nicht in ein Restaurant gelassen wird weil er keinen Anzug trägt sieht das natürlich schon wieder ganz anders aus, Kleiderordnungen sind ein ganz anderes Kaliber wie Politische oder Religiöse Ansichten und meiner Meinung absolut keine Diskriminierung.
@Dr. No: Ich meine mich daran zu erinnern das zumindest Fincut es für richtig erachtet hatte das "Südländern" pauschal der Eintritt in gewisse Diskotheken verboten wird.
Da fällt mir grad ein türkischer Imbissbetreiber ein. Der hatte , weil seine “Landsleute” die deutschen Gäste immer belästigten, ein Schild angebracht : Kein Zutritt für Türken.
Nach ein paar Tagen durfte er es entfernen, und muste 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Wochenlang hat er getobt und gefragt in was für einem Land er gelandet ist, das man ihn zwingt, Leute in seinem Geschäft zu bedienen, die er nicht haben will.
Kleine Fallabwandlungen fürs allgemeine Pläsier:
1) Herr X. entschließt sich, in Köln koscher essen gehen zu wollen. Das einzige Restaurant, das dies leisten könnte, verweigert ihm den Zutritt.
2) Herr X. reist durch die schwäbische Provinz. Sein Wagen bleibt im Funkloch liegen. Das einzige Hotel verweigert die Aufnahme, sodass X. unter einer Brücke schlafen muss.
3) Der Betreiber des Wellness-Hotels belegt, dass seine sonst gutbürgerliche bis linksliberale Kundschaft zu
a) 10%
b) 40%
c) 60%
d) 90%
sofort abreisen würde und er, selbst wenn er darauf aus Gründen von Kulanz und Kundenpflege nicht ohnehin verzichten müsste, Schwierigkeiten hätte, das Beherbergungsentgelt beizutreiben.
4) Herr X. hat sich in einer Wohlfühlherberge angemeldet, in der üblicherweise arische Jungfrauen gestemmt und Lines von Führers Asche geschnupft werden (vgl. "Schtonk"), will Herrn X. aber nicht im Haus haben, weil ihm Herr X. nicht rechts genug ist oder ihn verdächtigt, eine nicht-arische Urgroßmutter zu haben.
5) Die Hotelbesiterin meint als gläubige Katholikin, dass Herr X. noch lange genug im Fegefeuer schmoren wird, so dass sie ihre Sauna an ihn verschwendet sähe.
@anonym:
Also nochmal ganz simpel: Sie hatten mich gefragt, ob ich nicht den Unterschied erkenne zwischen Diskriminierung wegen politischer Auffassungen (also z.B. Vogt) und Diskriminierung wegen Herkunft oder Behinderung. Darauf antwortete ich Ihnen, dass dies sehr wohl der Fall ist und zwar als meine persönliche, moralische Bewertung, dass erstere Form der Diskriminierung weniger schwer wiegt als letztere. Im Gesetzestext kann ich da allerdings keine Gewichtung finden; die entsprechende Passage des GG hatte ich Ihnen genannt, da müssen Sie schon selber mal nachlesen, anstatt mir Vermutungen zu unterstellen. Fazit: Vogt wurde durchaus diskriminiert und kann sich darüber beschweren. Darum geht es mir aber gar nicht, sondern um die Frage: Sollte man den Gebrauch des Hausrechts überhaupt begründen müssen? Ich finde nein. Damit hätte der Hotelbesitzer dann zwar Vogt diskriminiert, aber für das Hausverbot wäre dieser Sachverhalt ohne Belang.
Ich kann den persoenlichen Widerwillen den einige gegen den Vorsitzenden der NPD vorbringen durchaus verstehen.
Fakt ist aber, dass er auf Grund seiner politischen Ueberzeugungen "diskriminiert" wird.
Zur Frage der rechtlichen Zulaessigkeit kann ich nichts beitragen.
Wer die Einstellung der NPD aufgrund ihrer Intoleranz gegenueber anderen ablehnt, sollte sich an einem hoeheren Maßstab als diese messen lassen.
Selbst wenn diese Partei demokratischen Anspruechen nicht genuegen mag, ist es Sache der Gerichte dies festzustellen.
Gerade weil es Leute gibt die davon ausgehen, dass eine Gruppe Andersdenkender zurecht diskriminiert wird, gibt es Gesetze wie das AGG.
Ob der Faschist den Auslaender oder der "richtig" denkende Deutsche den "Faschist" diskriminiert.
Die eigene Ueberzeugung der Ueberlegenheit seiner Weltanschauung gibt niemandem das Recht, diejenige anderer als minderwertig zu diskriminieren.
@Tilia: Wenn du das Hausverbot nicht begründen müsstest öffnet das aber auch Tür und Tor (irgendwie passt das nicht *g*) um zum Beispiel Juden und Schwule auszusperren.
Btw wenn du sagst das Diskriminierung Politischer Auffassungen weniger schlimm sind… Ist es dann in einem Faschistischem Regime OK (oder zumindest nicht so schlimm) Politische Gegner zu "bekämpfen" (jetzt nicht zwingend mit Gewalt, sondern kA, den Zugang zu öffentlichen Schulen verweigern oder Ähnliches.)
@abcdef:
Zumindest als sich der fragliche Vorfall Ende 2009 abspielte, lag ein nicht rechtskraeftiges Urteil wegen Volksverhetzung vor. Und die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafverfahren, hier handelt es sich aber um einen Zivilprozess.
@Hendrik:
"Im April 2009 wurde Voigt neben den NPD-Funktionären Klaus Beier und Frank Schwerdt zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.[5] Der hiergegen gerichteten Berufung der Angeklagten gab das Landgericht Berlin am 9. März 2011 statt und sprach die Angeklagten frei. Das Gericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt an…"
http://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Voigt#Strafverfahren
Holger Apfels Hotelbuchung wurde von der Leitung des Holiday Inn mit einem offenen Brief beantwortet:
http://de.indymedia.org/2007/10/197527.shtml
Wunderschön.
Ich vermute mal, dass alle die hier dem V. die Rechte nehmen wollen, genau die gleichen sind, die heftigst gegen die Ausweisung ausländischer Verbrecher protestieren. Da wird alles ins Feld geführt, Menschenwürde, Gleichheit, Lehren aus der Geschichten … und der ganze übliche Verbalmüll.
Dem Gesinnungstäter V. die Rechte absprechen und sich gleichzeitig vor jedem Mörder und Vergewaltiger auf den Boden zu werfen – wenn er nur ein Moslem ist.
Pervers!
Fehlt eigentlich nur noch die Forderung, alle Rechten mit einem Symbol an der Kleidung zu markieren.
Manche erkennen nicht, daß sie genauso handeln, wie die, die sie angeblich bekämpfen.
Interessante Geschichte. Auch wenn ich der NPD nichts abgewinnen kann, könnte ich mit beiden denkbaren Urteilen leben. Insbesondere solange die NPD eine nicht verbotene Partei ist, ist die Konstellation schwierig. Wenn der Eigentümer vom "Germanenhof" Ströbele wegen dessen Gesinnung ausladen würde, dann wäre aber was los…..
Auf der anderen Seite, warum soll sich ein Hotelier seine Gäste nicht auch aussuchen dürfen. Aber wehe dann wird wirklich einmal ein Jude ausgeladen.
Die Richter dieses Falles sind nicht zu beneiden.
@Bert:
Ja, und? Dass das Urteil aufgehoben wird, konnte das Hotel ja nicht wissen, und da eine Revision der StA anhaengig ist, laeuft das Verfahren weiter.
Ich vermag im einschlägigen § 19 AGG nicht den Fall politischer Anschauung zu finden:
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität …
Von daher dürfte der NPD-Funktionär auch vorm BGH verlieren.
Art. 3 GG bindet nur den Staat und hat höchstens über die Generalklauseln (§§ 242, 138 BGB) Drittwirkung.
Muss ich jetzt in Zukunft beim Einchecken im Hotel außer meinen persönlichen Angaben auch noch meine politische Gesinnung angeben ?
Warum wird der Name des NPD-Vorsitzenden eigentlich nicht genannt? Hat Herr Vetter irgendwelche Ängste vor Abmahnungen oder dergleichen?
@fernetpunker:
Och, ich finde daß die Faschistem durchaus als geistig behindert durchgehen.
@anonym: ach, und das mit dem vergasen fing einfach so aus heiterem himmel an? keine vorstufen mit plakatschwenkenden SA-männern vor geschäften, kennzeichnung mit dem stern, berufsverbote, bücherverbrennungen und all die anderen vielen kleinen schritte die dafür sorgten dass später (fast) jedem einleuchtete dass die leute, die man da in die waggons pferchte, das verdient hatten?
heute haben wir rechtschaffen entrüstete bürger die mit plakaten vor schaufenstern dafür sorgen wollen dass kein deutscher bei thor steinar kauft, banken die den neonazis die konten kündigen und hotels die "so einem" keine wellness gönnen wollen. jetzt müsste noch irgendein aktionsbündnis rechtsextremistische schriften und CDs öffentlich verbrennen, und wir wären wieder mal unterwegs auf altbekannten pfaden. gruselig …
@Fragender:
Nein. Die Abgelehnten waren klar erkennbar NPD-Anhänger bzw. bekannterweise deren Chefs. Solange einer nicht als Nazi auffällt, wird er auch ignoriert.
@anonym:
Ich musste grade schwer die Stirn runzeln bis mir eingefallen ist, dass es außer dem lawblog-Autor noch einen anderen Udo V. gibt :D
Hätte mich doch sehr verwundert wenn "unser" UV (außerhalb des Berufs) mal wegen Volksverhetzung Probleme bekommen hätte.
Hmmmm was ich mich frage, greift hier nicht das Hausrecht? Wenn das Hotel einer Person Hausverbot ist das doch eigendlich eine Sache der Firma und mehr nicht…
@martin III.:
Ach bitte. Man kann das ganze kritisch aber das auch nur im entferntesten mit Antisemitismus oder gar den Pogromen der Nazis zu vergleichen ist absurd.
Hast du auch nur eine Ahnung was es damals zu Anfang des 20. Jahrhundert bedeutet hat Jude zu sein?
Nachtrag nach kriisch fehlte das sehen.
Einen Gast, der als Privatperson einen Wellnessurlaub machen möchte, aufgrund seiner politischen Anschauung nicht zu beherbergen finde ich recht merkwürdig. Hätte Voigt dort einen Parteitag abhalten wollen, mag das vielleicht anders sein.
Wie ist denn Ihre Meinung dazu, Herr Vetter ?
@Jutta: Herr Vetter hat laut eigener Aussage bei der Bundestagswahl 2009 FDP gewählt.
@suki11:
Machen Sie doch mal eine repräsentative Stichprobe im Bekanntenkreis: wie viele von denen wissen, wie der NPD-Vorsitzende heisst und können Ihnen eine grobe Beschreibung des Äußeren darbeiten?
Herr Apfel hatte früher ne Glatze.
@Olli: nein, habe ich nicht, genau wie du und jeder andere der damals kein jude war.
und natürlich kann man das überhaupt nicht vergleichen, da hast du recht, man muss natürlich differenzieren ob man jemanden in verbrecherischer weise oder mit allerbesten absichten zum mensch zweiter klasse abstempelt, ist ja klar.
und wo wir gerade dabei sind: was ist denn eigentlich der grosse plan? wir verbieten die neonazis, verkaufen ihnen nichts mehr, beherbergen sie nicht mehr, vermieten ihnen keine wohnungen mehr – und dann? lösen die sich dann von selbst in luft auf oder müssen wir da noch irgendwie nachhelfen? gehirnwäsche, deportation …?
@Siggi: Nachdem sich der Typ z. B. auf nem Plakat (auf nem Motorrad) mit dem Text "Gas geben!" hat abbilden lassen und die Presse groß darüber berichtet hat, weiß eigentlich fast jeder, der nur minimal politisch interessiert ist, wie der aussieht und wie der heißt. Und ansonsten eigentlich auch.
@Titus Andronycus:
Danke für de Link. In den Kommentaren findet sich ein sehr interessanter Beitrag von Dein Name, 22.10.2007, 18:40>/i>, der das Thema ganz gut beleuchtet. Ich kopiere mal den mMn interessanten Teil hier rein (es ging um die Ausladung von H. Apfel):
@Silly Human: Richtig! Den Sozialismus darf nie wieder zum System werden!
@Bert:
Doch natürlich dar ein Türsteher das. Er hat ja das Hausrecht.
@Ben: Das bedeutet Lokale mit einem Schild "Keine Juden" oder "Keine Neger" davor sind erlaubt?
@Bert: Eine Tür de nicht dauerhaft offen ist muss nicht jeden einlassen. Und muss auch keine Begründung dafür liefern.
@Bert:
Wie das mit solch Schildern ist weiß ch nicht. Aber das könnte Strafrechtlich oder sogar Wettbewerbsrechtlich relevant sein. Aber ich komme ja auch nicht in eine türkische "Teestube" rein, auch wenn dort kein Schild hängt. genau so muss mich keine Disko reinlassen wenn es jemand nicht möchte.
Ich verstehe ehrlich gesagt den Vergleich im Artikel zwischen Behinderten und dem NPD-Mann (da Vorsitzender wir es wohl der Herr Voigt sein). Eine Behinderung kann man sich nicht aussuchen (genauso wie seine Hautfarbe o.ä.), der Mann ist aber ganz bewusst ein politisches Amt in einer radikalen Partei eingegangen und somit auch eine Person des öffentlichen Interesses.
Ich finde es spielt auch eine Rolle, dass es sich ja hier nicht um ein x-beliebiges NPD-Mitglied handelt, sondern um einen herausgehobenen Funktionär, welcher auch allgemein bekannt ist und erkannt wird. Als Hotelbesitzer würde ich den auch nicht haben wollen, da es sicherlich genug Gäste abschreckt, diesen in der Hotellobby zu sehen (ich würde bspws. sofort wieder auschecken).
Und ganz davon abgesehen handelt es sich hierbei um das Hausrecht des Hotels. Und bevor sich weiterhin die Vorwürfe in den Kommentaren wiederholen, dass man intolrant gegen andersdenkende wäre: Ich würde es auch verstehen, wenn Hoteliers nicht Frau Merkel, Herrn Özdemir oder Herrn Gysi in ihrem Hotel haben wollen, weil sie der jeweiligen Partei gegenüber abgeneigt sind.
@Bert: Das könnte für Porsche kräftig nach hinten losgehen. Wer den Nazis die Panzer gebaut hat, sollte bei solchen Sachen ganz kleine Brötchen backen…
Och. Der kleine Nazi fühlt sich diskriminiert? Das tut mir aber leid. Was ein Glück für ihn, dass zum Glück nicht jeder Hotelier die Eier hat sich gegen menschen verachtende Personen zur Wehr zu setzen und wenn es nur ist, dass er dazu von seinem Hausrecht Gebrauch macht.
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
@nb:
Aha. Und wer ist jetzt nochmal eingesperrt worden?
Sind schon wieder Ferien oder warum treiben sich hier soviele rotlackierte Faschisten rum?
Andererseits amüsiert es mich ja schon ein wenig, wenn bei den linksdrehenden Kulturen der Speichel fliesst.
Herr Pawlow hätte sein helle Freude mit euch gehabt.
Ich verstehe nicht ganz wie Leute hier Diskriminierung toll finden können?!
Etwas umgedichtet …
Zuerst verboten sie die Nationalsozialisten;
ich schwieg, denn ich war kein Nationalsozialisten.
Dann verboten sie die Kommunisten;
ich schwieg, denn ich war kein Kommunist.
Dann verboten sie die Juden;
ich schwieg, denn ich war kein Jude.
Dann verboten sie die Gewerkschaftsmitglieder unter den Arbeitern;
ich schwieg, denn ich war kein Gewerkschafter.
Danach verboten sie die Katholiken;
ich schwieg, denn ich war Protestant.
Schließlich verboten sie mich,
und da war keiner mehr, der für mich hätte sprechen können.
@nb:
So ist es. Auch wenn mir die politischen Ansichten des Herrn nicht passen. Die NPD ist nicht verboten.
Es wäre wirklich interessant, wie die Vorinstanzen begründet haben. Ich denke, der BGH muss eigentlich Herrn Voigt Recht geben. Sonst dürfen Schwarze irgendwann nicht mehr den Bürgersteig benutzen.
Das Herr Voigt selber ein System bevorzugt, welches bei weiten nicht so tolerant ist, wie unseres, gibt uns nicht das Recht, mit ihm genauso zu verfahren.
Interessantes Verfahren. Über den Ausgang sollte bitte hier berichtet werden.
Dürfen Faschos auch verreisen, das wär ungerecht.
Scheint die Sonne auch für Nazis, wenns nach mir geht tut sie´s nicht… (Sommer nur für mich; Die Ärzte)
@martin III.:
Tja wie gut das es Geschichtsbücher gibt oder Verwandte. Aber noch mal in Kurzform für dich. Du kannst es gerne kritisch sehen. Blödsinnige Vergleiche machen ist eher kontraproduktiv
@martin III.:
@Olli:
Martin III hat schon Recht.
Und: Besser als Geschichtebücher sind Tagebücher aus dieser Zeit, beispielsweise das vom Victor Klemperer. Das schlimmste an dieser sehr detailierten Beschreibung sind die vielen kleinen Schritte, die am Ende in den Gaskammern endeten. Und bei jedem kleinen Schritt dachte der Tagebuchschreiber: "Schlimmer kann / wird es ja jetzt nicht mehr werden"
Und deshalb halte ich die Urteile der Vorinstanz – mittlerweile habe ich sie gelesen – für problematisch. Ebenso problematisch ist aber die Gesetzgebung, die offenbar nur dem Staat eine Diskriminierung wegen Religion oder politischer Überzeugung verbietet. Privat muss man nur aufpassen, dass man keine Frauen dikriminiert, Moslems darf man.
Wenn man etwas weiter liest, dann stellt man fest, dass dieser Fall kein Einzelfall ist. Gut, dass das BGH sich damit auseinandersetzt.
@kinder-sind-unschlag:
Und in welchen Punkten hat sich das Klima jetzt für die NPD verschlechtert? Außer das sie weitaus weniger Zuspruch bekommen als vor 30 Jahren? Würde der Vergleich auch nur Annähernd passen wäre die NPD schon seit Ewigkeiten verboten und es hätte wohl nicht einmal einen Prozess gegeben. (Abgesehen davon das er nicht mal ein Hotel hätte buchen können wie auch ohne Geld).
Diverse Läden wären jetzt auch geschlossen.
Ich weiß ja nicht, wie Wellness für Nazis exakt aussieht, aber er kann sich doch zu Hause im Keller von seiner Frau schlagen lassen (so ähnlich wie dieser Mosley). Das ist dann sogar wahrscheinlich noch weitaus billiger als im Hotel.
Große Teile dieser Diskussion sind (leider) von einer erheblichen Doppelmoral gekennzeichnet. Auch ein Nazi hat Rechte (also… im Sinne des Grundgesetzes… ihr wisst schon). Ihn zu diskriminieren, würde ihn in seiner antidemokratischen Haltung bestätigen. Wem würde das nützen?
Im Übrigen meint die Toleranz-Maxime keinen Zwang, eine andersartige Meinung zu begrüßen. Man muss sie nur dulden/ertragen. Auch wenn es einem nicht immer gefällt…
Große Teile dieser Diskussion sind (leider) von erheblichem Unverständnis gekennzeichnet. Nur weil man eine Meinung ertragen kann, heißt das doch nicht, dass man mit einem Antidemokrat Geschäfte machen muss. Auch wenn er es gerne hätte…
Wie hier von etlichen Kommentatoren Vertragsfreiheit und vermeintlich zu fordernde Toleranz durcheinandergewirbelt werden, ist in der Tat abenteuerlich und läßt nicht darauf schließen, daß das geschilderte rechtliche Problem wenigstens im Kern verstanden wurde.
@anonym: das könnte daran liegen dass die rechtliche seite hier (fast) belanglos ist, das grundproblem ist ein gesellschaftliches/moralisches.
@Olli: und du meinst dass das wirklich reicht um genau zu wissen wie man sich damals als jude gefühlt hat?
aber nochmal in kurzform für dich: leute die wissen, wohin derartiges einteilen in "menschen" und "untermenschen" führt, und es trotzdem wieder tun, haben ihre geschichtsbücher nicht gelesen und ihren verwandten nicht zugehört.
@Olli:
Es geht nicht darum, ob es in den letzten Jahren für die Nazis schlimmer geworden ist. Es geht darum, ob wir einem Hotel, einem Freizeitpark, einem Restaurant, einem Supermarkt, einer Grundschule, … erlauben wollen, Menschen auszuschließen, weil sie eine bestimmte politische Überzeugung haben.
Ich halte das für kritisch. Und die Parallelen zu 33 sind nicht ganz so weit hergeholt.
@ kinder-sind-unschlag
Es geht eben schlicht nicht darum, daß jemand eine andere politische Meinung hat. Es geht um einen Nazi, einen praktizierenden Volksverhetzer, also letztlich um einen Kriminellen. Offenbar gibt es allerhand Leute, die unter Meinungsfreiheit immer wieder verstehen wollen (!), daß diese bedeutet, daß jeder alles sagen kann, ohne auf Konsequenzen achten zu müssen. Ein Irrtum.
Warum ein Hotelier nicht die Freiheit haben sollte, aus diesem begründeten Anlaß (im Rahmen seiner Vertragsfreiheit) dieser speziellen Person ein Hausverbot zu erteilen, um eventuellen Schaden von seinen Gästen bzw. seinem Geschäft abzuwenden (ganz abgesehen von seinem möglicherweise vorhandenen eigenen Ekel vor dieser Person), leuchtet in keiner Weise ein. Zumal diese NPD-Figur bereits zweimal in besagtem Hotel war und sich offenbar damals auffallend verhalten hat. Zumal dieses Hotel nicht das einzige in Brandenburg oder in Deutschland ist.
Insofern finde ich es auch etwas irreführend und leicht abseitig, immer wieder das GG heranzuziehen (möglicherweise irre ich mich hier).
@anonym: Wenn er tatsächlich in diesem Hotel schon negativ aufgefallen ist sieht die Sache natürlich anders aus. Davon steht allerdings nichts im Artikel. Mal davon abgesehen wieso dann das Hausverbot nicht direkt nach einem solchen Vorkommnis ausgesprochen wurde, sondern erst bei einer erneuten anreise.
Sollte er dort noch nie gewesen sein (bzw nicht negativ aufgefallen hat) ist es für mich klar eine Diskriminierung aufgrund seiner politischen Meinung, und so etwas sollte in einer modernen Welt nicht erlaubt sein. Denn dann unterscheidet sich der Hotelier in keinster Weise von jemandem der zum Beispiel Afrikanern (oder FDP Mitgliedern) den Zugang verbietet. Was soweit ich das beurteilen kann trotz Vertragsfreiheit nicht rechtens ist. (Wobei Vertragsfreiheit hier ja eh zu spät kommen dürfte, oder? Schließlich war der Vertrag schon durch die Buchung viel früher abgeschlossen.)
Der Juristische Aspekt daran ist mir im übrigen erst einmal egal, aber moralisch funktioniert es einfach nicht das zu leben was man anderen vorwirft. und solange der Herr sich in meinem Hotel benimmt gibt es für mich keinen triftigen Grund ihn dessen zu verweisen, auch wenn mich seine politische Haltung noch so anekelt ich habe sie zumindest solange zu dulden wie sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.
@martin III.:
Sagen wir es so es reicht um zu sehen das dein Vergleich Schwachsinn ist.
Und wo sind denn Nazis jetzt Untermenschen oder werden wie welche behandelt? Es geht um das verdammte Hausrecht und da sind die Leute recht frei. Viele Leute die sich jetzt über die Praxis empören haben der vorher noch feixend zugestimmt.
@Olli: Geht das Hausrecht jetzt eigentlich tatsächlich soweit das ich offen sagen kann "Du darfst hier nicht rein weil du Nazi/Kommunist/Jude/Neger/Schwuler bist"?
@anonym: @Bert:
Wenn man das Urteil der Vorinstanzem liest, dann steht da ganz klar, dass er bereits mehrmals in dem Hotel war und eben NICHT negativ aufgefallen ist. Auch habe es keine Beschwerden der Gäste gegeben. Trotzdem hielt es das Gericht für möglich, dass es bei kommenden Besuchen Gäste geben KÖNNTE, die sich gestört fühlen.
Für mich ein sehr schwaches Argument. Denn das KÖNNTE auch für Kommunisten/Juden/Neger/Schwule gelten, wie @Bert zu Recht anmerkt…
Wer den Unterschied zwischen einem voll überzeugten Nazi und einem Schwarzen, einem Schwulen oder einem Juden nicht erkennen kann, dem kann man wohl auch nicht mehr helfen. Wenn dann noch einige Superleuchten das Ausperren vom Führer der NPD mit der Reichspogromnacht vergleicht, dann muss ich fast lachen vor so viel Realsatire, wenn es nicht so traurig wäre. Der Hotelier hat doch niemanden aufgefordert keine Faschos zu bedienen, er will das bloß nicht selber tun (verständlicherweise). Da könnte man auch gleich Teilnehmer einer Sitzblockade mit den Krawallmachern vom ersten Mai gleichsetzen und würde richtiger liegen.
Abgesehen davon, dass der Gesetzgeber (richtigerweise) die politische Ansicht nicht ins AGG aufgenommen hat (im Gegensatz zu dem, worauf sich Schwule, Juden und Schwarze berufen könnten), bin ich auch nicht der Auffassung, dass ich alles tolerieren muss, was mir nicht passt, sofern ich damit im Rahmen bleibe. Denn im Gegensatz zu dem, was einige hier geschrieben haben, stärkt das Tolerieren von Naziansichten deren Position, nicht die offene Konfrontation. Ich toleriere es ja auch nicht, wenn irgendein (Alt)Nazi laut auf einen Schwarzen/Schwulen/Juden schimpft (obwohl das "bloß" seine Meinung wäre). Und der NPD-Vorsitzende trägt seine Meinung andauernd öffentlich mit sich rum, schon weil er seine Brötchen damit verdient. Keine Toleranz der Intoleranz!
Ich halte deshalb auch die Kündigung eines schon bestehenden Vertrages beim bekannten NPD Vorsitzenden für akzeptabel.
@alter jakob:
Mhhh – selbstverständlich gibt es einen Unterschied zwischen "einem voll überzeugten Nazi und einem Schwarzen, einem Schwulen oder einem Juden", genauso wie es einen Unterschied zwischen Vergleichen" und "gleich setzen" gibt. Aber Sie sind nicht der einzige, der das nicht begriffen hat. Nicht umsonst muss jeder Politiker sofort zurücktreten, wenn er irgendwen oder irgendetwas im gleichen Satz mit Hitler sagt…
Herr Vogt hat Straftaten begannen. Die Strafe dafür hat er verbüßt. Gerade hier im Blog wird immer wieder darauf abgezielt, dass diese Menschen danach ein ganz normales Leben führen dürfen. Gilt das etwa nur für Kinderschänder?
Wenn ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann, gewisse Menschen zu bedienen, dann darf ich kein Hotel führen.
Ich bleibe dabei: Wer nicht will, dass Schwarze, Juden, Schwule oder meinetwegen auch entlassene Straftäter diskriminiert werden, der muss auch Hr. Vogt erlauben, ein Hotel zu buchen.
Ich frag mich wie hoch die Empörung derjenigen ist die hier dem Hotelier uneingeschränkt recht geben wenn es sich nicht um den NPD-Mann sondern Rösler, Gabriel oder Sebastian Nerz so ergangen wäre.
@kinder-sind-unschlag:
Dafür, dass Sie den Unterschied zu kennen behaupten, sind Sie aber ziemlich gut darin, sich dieses Wissen nicht anmerken zu lassen.
Und selbstverständlich dürfen Sie bleiben, bei was Sie wollen. Glücklicherweise musste man aber Voigt bisher nicht erlauben, ein Hotel zu buchen.
UPDATE:
"Der Bundesgerichtshof wird voraussichtlich erst im Dezember über das von einem Hotel gegen NPD-Chef Udo Voigt verhängte Hausverbot entscheiden. Die Rechtsfragen seien neu und "ausgesprochen schwierig", sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats des BGH, Wolfgang Krüger, am Freitag nach der Revisionsverhandlung in Karlsruhe"
Offensichtlich ist es nicht so einfach zu entscheiden. Der BGH nimmt sich Zeit. Das ist gut so.
@ kinder-sind-unschlag
Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt, gehörten Sie doch zu den Leuten, die – in den Kommentaren in diesem Blog – einen besonderen Furor über verurteilte und (nachdem sie ihre Strafe verbüßt hatten) wieder in Freiheit lebende Pädophile entwickelt hatten. Ich finde es auffallend, daß Sie zwar dafür eintreten, aus dem Gefängnis entlassenen Kriminellen das Leben möglichst zu verderben, einen prominenten Nazi aber gleichmütig als eine Person mit einer anderen politischen Meinung bezeichnen. Da könnte man glatt auf den Verdacht kommen, daß ihre Sympathie bzw. Antipathie da (aus meiner Sicht zumindest) etwas ungleich verteilt ist.
Ich kann es auch anders formulieren: Beim Thema Pädophilie gilt Ihnen Rechtsstaatlichkeit nicht viel, wenn es um einen Nazi geht, dann sollte er aber bitte auch von allen oberkorrekt behandelt werden, schon aus Toleranzgründen. Diesen unguten Eindruck würde ich hier fast gewinnen.
@Bert:
Ich frage mich wie hoch die Empörung wäre wenn ein Sympathisant der Taliban kein Hotelzimmer bekommen würde.
@ Olli
Ich hatte ja weiter oben schon vorgeschlagen, daß die Taliban einige Hotel-Suiten in Bad Saarow besetzen sollten. Da könnte man dann untersuchen, ob dieser Umstand das Wellness-Leben der übrigen Hotelgäste beeinflussen würde.
Mein Vorschlag resultierte aus der Vehemenz, mit der einige Kommentatoren darauf drangen, daß alle politischen Meinungen völlig gleich zu behandeln seien, was sie unter dem Stichwort Toleranz placierten. (Ich frage mich da immer, ist dieser Standpunkt nun bloße Beschränkheit oder doch etwas anderes.)
@anonym:
Falsch.
Ich versuche es mal zu erklären, auch wenn die Hoffnung, dass ich verstanden werden, gering ist:
Wenn von einem Kriminellen, der seine Strafe verbüßt hat, weiter eine große Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer ausgeht, dann muss der Staat die Möglichkeit haben, die Bevölkerung vor ihnen zu schützen (Sicherungsverwahrung). Das ist gesetzlich zu regeln und richterlich anzuordnen. Die Menschenrechte des Straftäters und die Vorgaben des BVG sind zu beachten.
Geht von ihm keine erhöhte Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer aus, dann kann er nach Verbüßung seiner Strafe ein ganz normales Leben führen. Er kann sich insbesondere in Brandenburg in einem Wellnesshotel einmieten und erwarten, dass er dort genauso behandelt wird wie jeder andere Gast, solange er sich genaus verhält wie jeder andere Gast.
Aber das muss dann auch für einen Herrn Voigt gelten.
Es tut weh zu sehen, dass Nazis Freiheiten eines Rechtsstaates nutzen, die sie selbst sofort streichen, wenn sie an die Macht kämen. Trotzdem muss der Rechtstaat dies aushalten. Wir müssen mit der Ideologie der Nazis fertig werden, nicht in dem wir sie als Person nicht mehr am Leben teilnehmen lassen. Wenn wir das tun, dann begeben wir uns auf ihre Stufe und schaffen Märtyrer.
Das Sie jedem, der anderer Meinung ist als Sie, gleich in die rechte Ecke stecken ("Ich frage mich da immer, ist dieser Standpunkt nun bloße Beschränkheit oder doch etwas anderes.") zeigt eher Ihre eigene Beschränkheit. Sry, dass musste auch mal gesagt werden…
@Olli: Schwer zu sagen. Wenn er einfach nur sagt "Hey, die Taliban sind Super!", dann sehe ich darin erst mal kein wirklichen Grund für ein Hausverbot (zumindest nicht solange er nicht ständig durch die Lobby rennt und andere Gäste damit belästigt)
Unterstützt er dagegen aktiv die Taliban sollte man wohl eher die Polizei rufen.
Wurde er in der Vergangenheit wegen unterstützen der Taliban verurteilt und hat seine Strafe verbüßt muss ihm, wie jedem anderen Ex-Häftling, die Chance auf ein normales leben gewährt werden (genauso wie ich niemanden aus dem Hotel werfen darf nur weil er einmal eine Bank überfallen hat (und seine Strafe dann abgesessen hat))
@anonym: Wenn gegen diese Taliban ein (Internationaler) Haftbefehl vorliegt ist es wieder eine Sache der Polizei. Wenn sie aber nichts getan haben was ist so schlimm daran wenn ein paar Araber in Bad Saarow Wellness Urlaub machen? (kannst sie ja gerne ins Zimmer neben Herr Voigt setzten *g*)
zum 2. Absatz: ALLE Politischen Meinungen sind sicherlich nicht gleich zu behandeln. Aber die NPD ist nun mal nicht verboten, ergo sie steht auf selber Stufe wie alle anderen erlaubten Parteien ob es mir nun gefällt oder nicht. Ich muss das dulden, zumindest solange wie sie keinem Schaden und dann sollte eigentlich unser Rechtssystem wieder greifen.
(Btw Das du Leuten die anders denken wie du Beschränktheit vorwirfst sagt schon einiges aus ;))
@kinder-sind-unschlag: mist, da hab ich zulange an meinem Post geschrieben *g* Ich muss dir einfach uneingeschränkt zustimmen.
@ kinder-sind-unschlag
Daß jemand nicht am Leben teilnehmen kann, weil er in ein bestimmtes Hotel nicht einchecken darf, kann ich aber überhaupt nicht erkennen.
@ Bert
Es geht mir darum, klar zu sagen, daß derjenige mir mindestens recht naiv erscheint, der Toleranz für Nazis fordert. Das ist ein doppelter Widerspruch, weil erstens Nazis durch ihre Aktionen und Statements Gegenwind provozieren und verdienen, weil zweitens Nazis in D weitgehend unbehelligt leben können und hier nicht verfolgt werden (was sie natürlich auszunutzen versuchen; vielleicht fühlen sie sich auch als verfolgte Unschuld, wer weiß).
@anonym:
Verstehen Sie das wirklich nicht? Der BGH beschäftigt sich mit dem Fall wegen seiner GRUNDSÄTZLICHEN Bedeutung.
Natürlich ist EIN Hotel nicht das Problem. Aber wenn EIN Hotel jemanden wegen seiner politischen Überzeugung Hausverbot erteilen darf, dann dürfen das auch andere. Und dann kommt es irgendwann zu eben diesen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben. Wenn man die Urteile der Vorinstanzen gelesen hat, gab es ja durchaus Aufrufe, dem Beispiel zu folgen.
@ kinder-sind-unschlag
Uuuh, da wird mir ja ganz anders. Herr V. kann nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Er wird nicht der Einfachheit halber vergast, er kann plötzlich einfach nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Wie traurig für ihn …
Aber das ist doch schließlich der Plan, daß er nie wieder ein Hotel in D betreten kann. Von Anfang an. Für Nazis wie ihn, die den Holocaust befürworten oder leugnen oder kleinreden und die Rudolf Heß glorifizieren, wird der Platz immer enger. Hatten Sie das nicht von Anfang an begriffen?
Tut mir leid, nenn mich naiv wenn du willst, aber ich sehe keinen Grund irgendjemanden der sich nicht Strafbar gemacht hat zu verfolgen. Und wenn jemand die Meinungsfreiheit bis zum äußersten ausreizt ist das immer noch sein gutes Recht. Ich kann nicht anfangen unangenehme Meinungen zu verfolgen, nicht einmal nur die unangenehmste, denn es bleibt ein Anfang!
Und ganz ehrlich, lass ihn doch den Holocaust klein reden lass ihn irgendwelche Toten Leute an schwärmen. Wem Schadet den das wirklich? Kann man Ihn nicht einfach auslachen und mit dem Kopf schütteln? So vertreibt man ihn auch viel besser aus seinem Hotel und gibt ihm dabei nicht auch noch Munition in die Hand…
@anonym:
OK. Dann haben wir grundsätzlich verschiedene Meinungen von Demokratie und Meinungsfreiheit. Bei Ihnen gilt die offensichtlich nur für die Menschen, die eine Ihnen nahestehende Meinung haben. Wir sind schon vor mehr als 20 Jahren unter Plakaten demonstriert, auf denen das R. Luxemburg Zitat "Freiheit ist die Freiheit der Andersdenkenden" stand. Das ist wohl der Unterschied.
*** offline ***
@ kinder-sind-unschlag
Sie brauchen mir die revolutionäre Vergangenheit, an der Sie teilgenommen haben, nicht nahezubringen. Darüber weiß ich mehr, als Sie wahrscheinlich vermuten, auch der Luxemburg-Spruch ist ja alles andere als neu, sondern wurde bereits Jahre vorher verwendet. Daß er Nazis und deren kriminelle Ansichten inkludiert, haben Sie vielleicht schon damals falsch verstanden, obwohl zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort das aber niemand behauptet hat.
@anonym: ob sie kriminell sind hat ein Gericht zu entscheiden! das ist bisher nicht passiert, sonst waere die npd verboten. und solange sie nicht kriminell sind hat natuerlich auch die NPD ein recht auf freie Meinungsäußerung!
@bert:
Entscheidet das wirklich immer ein Gericht? Diverse Verbote gegen sagen wir mal Rockerklubs kommen doch nicht von Gerichten.
@anonym:
Also ich kann mich nicht erinnern, dass Luxemburg gesagt hätte, "… Freiheit der Andersdenkenden, außer Nazis, Kriminelle, (Schwule, Juden, Neger,…)"
Luxemburg wäre eine vehemmende Gegnerin der Nazis gewesen. So wie ich auch, da können Sie mich noch so oft in die rechte Ecke zerren. Trotzdem gilt Freiheit im Rechtsstaat eben auch für Nazis. Und wenn sie gegen Regeln verstoßen, dann muss der Staat mit seinem Gewaltmonopol dagegen vorgehen.
Aber Sie haben über 132 Kommentare hinweg nicht verstanden, worum es geht. Deshalb gebe ich es wohl besser auf.
Das mit dem Verstehen scheint mir eher anders herum. Den Unterschied zwischen Nazis und Schwulen/Schwarzen/Juden haben Sie ja immer noch nicht verstanden (es scheint übrigens sehr befreiend für Sie zu sein, immer "Neger" zu schreiben). Das hat ja auch der Gesetzgeber im AGG zum Ausdriuck gebracht.
Und ich wüsste nicht, inwiefern der NPD-Fuzzi unfrei wäre. Er wird weder eingesperrt, noch wird ihm seine Meinung verboten (sofern er damit nicht gegen das Gesetz verstößt). Da muss man dann halt gegen die Freiheit des Hoteliers abwägen. Für mich mit eindeutigem Ergebnis. Ein wesentlicher Unterschied zur Weimarer Republik ist eben, dass die jetztige Demokratie eine wehrhafte sein soll. Und das kann schon im zivilen anfangen. Wer gegenüber der Intoleranz tolerant ist, verkennt, dass er die Intoleranz damit unterstützt.
@alter jakob:
Woran erinnern mich solche Sätze?
Ähnliche Sätze habe ich schon vor 25 Jahren gehört. Damals wurde damit die Unfreiheit und Überwachung in der DDR begründet. Alles geschah zu einem höhren Zwecke, für die Freiheit der Arbeiterklasse.
Eben nicht! Freiheit ist zunächst einmal absolut. Sie stößt erst dann an Grenzen, wo sie die Freiheit eines anderen berührt.
Solange Herr Voigt sich aber "normal" verhält, berührt er eben die Freiheit des Hoteliers gerade nicht. Wir werden sehen, wie der BGH entscheidet.
Mich würde einmal interessieren, wie die Diskussion hier verlaufen wäre, wenn einem Moslem die Übernachtung verwehrt worden wäre.
Aber das ist natürlich etwas gaaaaannnnnnz anderes.
Wirklich?
Heinrich Himmler schwärmte von der weltanschaulichen Verbundenheit zwischen Nationalsozialismus und Islam. Es gab (trotz des Rassewahns der Nazis) muslimische SS-Einheiten, die NS baute die Muslimbruderschaft auf usw. usw.
Und nun?
Gelten nun für Muslime die gleichen Einschränkungen wie für NPD Mitglieder? Immerhin konnten wir hier ja lesen, dass ein bißchen Hausverbot nicht so schlimm ist, Privatautonomie herrscht usw.
Wenn der Moslem fremdenfeindliche Parolen brüllt (oder frauenfeindliche Parolen), warum nicht. Dann ist's ja nicht wegen seiner Religion. Kommt halt wie immer auf den Einzelfall an.
Der Unterschied ist eigentlich ganz einfach: Die einen würden nun gerne Moslems, Schwarze, Schwule und Juden aussperren für das was sie sind. Die anderen den NPD-Honk, für das was er getan hat und immer noch tut.