Neue Spielregeln für Blogger und Provider
Der Bundesgerichtshof hat heute die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen ein Provider für Äußerungen haftet, die seine Kunden oder Dritte auf Blogs oder in Foren machen. Ausgangspunkt war eine Klage gegen Googles Blogdienst. Der Betroffene hatte sich durch Äußerungen verletzt gefühlt, die er auf einem bei Google gehosteten Blog fand.
Vor den Hamburger Gerichten hatte Google verloren. Dort sah man einen klaren Unterlassungsanspruch gegen den Provider. Jedoch hat man es sich in Hamburg möglicherweise zu leicht gemacht, denn der Bundesgerichtshof hob die Urteile auf und verlangt eine neue Prüfung des Sachverhalts.
Was hierbei zu beachten ist, führt der Bundesgerichtshof detailliert auf:
Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann.
Damit dürfte die unmittelbare Haftung sich zunächst auf klare Sachverhalte beschränken, also offenkundige Beleidigungen oder eindeutig unwahre Tatsachenbehauptungen.
Außerdem gibt es künftig ein klares Prozedere, an das sich alle Beteiligten zu halten haben:
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen.
Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt.
Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.
Bislang liegt nur die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vor. Daraus wird leider nicht ganz klar, ob sich die neuen Spielregeln auch auf die ohnehin klaren und eindeutigen Rechtsverstöße erstrecken. Oder ob der Provider bei eindeutigen, einfach zu erkennenden Rechtsverstößen nicht vielleicht sofort und von sich aus löschen muss.
Fest steht aber schon jetzt, dass der Provider bei unklaren Sachverhalten jedenfalls nicht mehr in eigener Regie und sofort, das heißt unter großem Zeitdruck, entscheiden muss, ob er einer Beanstandung nachkommt. Vielmehr hat er die Möglichkeit, den Blogbetreiber zu einer Stellungnahme aufzufordern. Für die Stellungnahme kann der Provider auch eine “angemessene Frist” einräumen. Das dürften mindestens zwei, drei Tage sein. Liefert der Blogger nachvollziehbare Argumente für seinen Eintrag, muss diese wiederum der Beschwerdeführer entkräften und hierfür “Belege” präsentieren.
Der Bundesgerichtshof nimmt also die unmittelbar Beteiligten stärker in die Pflicht. Er zwingt sie, den Provider bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Werden die erforderlichen Informationen nicht geliefert, guckt die schweigsame Seite halt in die Röhre. Im einzelnen ist das sicherlich diskussionsbedürftig. Es klingt aber zunächst mal wie ein Spielplan, der den wechselseitigen Interessen nach Kräften Rechnung trägt. Ob das Verfahren praxistauglich ist, wird sich zeigen.
Auch eine andere wichtige Frage hat der Bundesgerichtshof beantwortet. Ob nämlich deutsche Gerichte überhaupt für Provider zuständig sind, die wie Google im Ausland sitzen. Das haben die Karlsruher Richter bejaht. Ausländische Internetanbieter müssen damit rechnen, viel öfter als bisher in Deutschland verklagt zu werden.
Bdeutet das nicht, dass dann Ausländer auch die Möglichkeit haben müssten, deutsche Webseitenbetreiber anhand der in ihrem jeweiligen Land geltenden Regeln verklagen zu können? Im Internet würde damit gelten, dass sich jeder Webseitenbetreiber an die Regeln in allen Ländern der Welt halten müsste, oder?
Die Hürde für einen Eingriff durch den Provider ist immer noch VIEL zu niedrig. Nur wenn der Blogbetreiber nicht selbst in einer angemessenen Frist (die sicherlich nicht unter 2 Wochen liegt) reagiert hat, darf der Provider überhaupt einbezogen werden – und das auch nur über ein Gericht, dass diesen mit der Löschung beauftragt.
Geht es hier eigentlich um Provider im Sinne von blogger.com / wordpress.com / blog.de – die auf einer Subdomain hosting anbieten?
Oder geht es hier auch darum, wenn man z.B. bei 1&1 Webspace mietet und damit einen Blog unter einer eigenen Domain hostet?
Welche Folgen hätte es, wenn man ausländische Gerichtsverfahren gegen sich ignorierte?
Und wird damit der (hier: amerikanische) Provider zu einer deutsches Recht sprechenden Instanz?
Wie definiert der BGH Blog-Provider? Was ist mit dem Blog im persönlichen PHP-Webspace und was mit dem WordPressen für Freunde auf dem privaten Root-Server?
@JanG:
Das sollte auf alle Situationen anwendbar sein, in denen ein sich-beleidigt-fühlender sich an einen Dienstleister wendet (anstatt an den eigentlichen Verfasser).
Über die (erstgenannte) Aussage des BGH sollte unbedingt Nadine Lantzsch informiert werden, denn die Kenntnisnahme würde m. E. ihren Bildungsstand nicht unwesentlich heben (Voraussetzung dafür ist natürlich, daß sie das Statement des Gerichts auch in vollem Umfang versteht).
@TheK: Das ist doch überhaupt nicht praxistauglich. Ich hatte letztens einen Fall, wo jemand Texte von meiner Website gemopst hatte, auf seiner Seite aber keinerlei Kontaktmöglichkeiten angegeben hatte, weder E-Mail-Adresse noch Telefonnummer oder Post-Adresse. Ich habe mich an den Provider gewendet und um Hilfe gebeten (Kontaktadresse oder Löschung der betreffenden Unterseiten). Der hat mir gesagt, dass ich es noch mal über das Gästebuch probieren soll, den Typen zu kontaktieren. Natürlich ohne Erfolg.
Und jetzt soll ich als der, dessen Rechte verletzt wurden, auch noch Geld für ein Gerichtsverfahren aufwenden, was ich nicht wiederkriegen würde, weil der Schurke falsche Angaben gemacht hat? Geht es noch?
@ Klopfer
Ist Ihnen nicht bekannt, daß es seit Jahren in D eine Impressumspflicht gibt für geschäftsmäßig geführte Internetseiten? Dann ist Ihnen wohl auch nicht bekannt, daß Seitenbetreiber, die die Impressumspflicht verletzen, von Rechtsanwälten kostenpflichtig abgemahnt werden können – wie man immer wieder hört, ein gutes Geschäft.
"Internetanbieter müssen damit rechnen, viel öfter als bisher in Deutschland verklagt zu werden" oder in Belgien, China, Italien, Kasachstan, Mexiko, Russland, Turkmenistan usw. usf., wenn in diesen Staaten eine entsprechende Rechtsauffassung herrscht.
PS: Hat Herr al-Gaddafi je in Deutschland auf Unterlassen geklagt?
Bestes Beispiel ist dieser Blog hier, der sich auf Cyberstalking und Verunglimpfung von Verbraucherschützern spezialisierte:
http://frickestilzchen.blogspot.com/
Seit Mai 2010 dürfen diese Typen ihr Unwesen treiben und Geschäftsschädigung betreiben.
Möglicherweise haben die dort verunglimpften Personen/Firmen jetzt eine neue Chance, hiergegen anzugehen.
Danke schön vielmals für diese Erläuterung.
Nur sind ja bei sowas immer mindestens 4 Parteien beteiligt, also erstens der Blogger, der eventuell wenig vornehm "stänkert", dann jemand, der sich unter Umständen angesprochen fühlen könnte (auch von scheinbar unscheinbaren Details), selbst wenn er/sie nicht namentlich vom Blogger genannt wurde (wenn ich also das erste BGH-Zitat richtig interpretiere, wäre dann eine Beschwerde dann eventuell unter Umständen bereits hinfällig, wenn die namentliche Kennzeichnung fehlt), und dann gibt es noch den Blog-Anbieter und schließlich noch den Webseiten-Provider. Und wenn alle immer bei der Wahrheit und nichts als der Wahrheit bleiben und nichts verändern, jeder also zu dem stehen kann, was er/sie sagt, dann sollte eigentlich nie ein Problem bezüglich eines Blogs entstehen.
So kindlich einfach würde ich das jedenfalls mal sehen … allerdings bei dem längeren zweiten BGH-Zitat ist mir jedenfalls nicht mehr ganz klar geworden, wer nun wer von diesen vier Parteien gemäß dieser BGH-Stellungnahme sein soll … da ist die Rede vom "Betroffenen", vom "Beschwerdeführer" etc., also wer hat sich über wen beschwert ? Hat sich der Blogger über "unbekannt" beschwert mit dem was er schrieb, oder hat sich der unsichtbare "dritte" Mann, der "reintappte" und sich angesprochen fühlte (die Wahrheit kennen ja meistens zwei ganz genau, das Opfer bzw. dessen Anwalt und eben der/die Täter …) über den Blogger beschwert, oder hat sich der Blog-Anbieter beschwert, oder der Webseiten-Provider ? Das wird mir aus dem zweiten BGH-Zitat alles nicht klar, wer da nun welcher sein soll …
MfG
"Auch eine andere wichtige Frage hat der Bundesgerichtshof beantwortet. Ob nämlich deutsche Gerichte überhaupt für Provider zuständig sind, die wie Google im Ausland sitzen. Das haben die Karlsruher Richter bejaht."
Ist das denn europarechtlich gesehen tatsächlich acte clair?
Hmm: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Persoenlichkeitsrecht-im-Internet-Europaeischer-Gerichtshof-vereinfacht-Klagen-1366238.html
Also verstehe ich das richtig: Wenn jemand in einem Blog massiv beleidigt wird, ist die Beleidigung so offensichtlich, dass der Eintrag ohne weitere rechtliche Überprüfung entfernt werden muss ? Oder muss man dann auch noch "Belege" nachweisen und einen Antrag beim Provider stellen ?
Kann nicht mal jemand das LG Hamburg trollen, indem er wegen der Äusserung in einer Zeitung die Zeitungsauslieferer auf Unterlassung in Anspruch nimmt, ohne den Zeitungsverleger vorher zu kontaktieren?
Ich finde es bedenklich dass Webhoster zu einer Art rechtsprechenden Instanz gemacht werden, die sich mittels Stellungnahmen und Gegenstellungnahmen ein eigenes Bild über die Rechtmäßigkeit eines Beitrags schaffen müssen und auch gleich danach handeln. Dazu sind die vorwiegend technisch versierten Hoster in meinen Augen oft nicht qualifiziert. Gibts dafür nicht Gerichte?
Da werden sich die Provider aber freuen, wenn sie den Mediator zwischen den Parteien spielen dürfen. Zudem sind die Ausführungen des Bundesgerichtshofs sehr sehr schwammig formuliert. Es geht in die richtige Richtung, von Praxistauglichkeit würde ich aber noch nicht sprechen.
Mal schauen wie das Urteil aussieht, aber das könnte den fliegenden Gerichtsstand auf die Spitze treiben, wenn sich der Kläger nicht nur das Gericht sondern auch gleich noch das Land und damit auch das Recht aussucht, unter dem er klagt.
Dieses Urteil ist ein weiterer Sargnagel für den Hosting-Standort Deutschland. Host-Provider müssen nun vorgerichtliche Urteile fällen und daraus entsprechende Zensurmaßnahmen ableiten, um spätere Gerichtskosten für unschwer zu bejahende Rechtsverstöße zu vermeiden. Die Anwaltskosten haben sie dann natürlich trotzdem am Hacken.
Man sieht vor seinem geistigen Auge die anrollende Prozeßlawine, um "unschwer", "Hinweis so konkret" oder "ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung" näher zu bestimmen. Und man sieht ebenfalls die entsprechende Interpretationsfreude diverser, vorzugsweise Hamburger Pressekammern.
Der weiter oben in den Kommentaren gegebene Hinweis auf die entsprechende Anwendung kasachischer, iranischer oder chinesischer Rechtsprechung auf deutsche Hostprovider ist schließlich nicht von der Hand zu weisen.
Die deutsche Justiz verkommt mit ihrer selbstherrlichen und allgegenwärtigen Regelungs- und Bestimmungswut zu einem Panoptikum, das die virtuelle Auswanderung einschließlich der jeweiligen Domain zusehends alternativlos macht.
Wie das hier schon mehrmals in den Kommentaren geschrieben wurde, halte ich es auch für sehr problematisch, wenn es zu Klagen aus anderen Ländern mit anderem Rechtssystem kommt.
@Klopfer:
In einem Rechtsstaat ist es nun mal das übliche Vorgehen, die Justiz zu bemühen, wenn sich die Kontrahenten nicht selbst einig werden. Was soll denn die Alternative sein? Wenn Ihnen jemand das Fahrrad klaut und in seinen Keller stellt, und wenn dann der Hauswart sich weigert, Ihnen einfach die Tür zu öffnen und das Fahrrad wieder herauszugeben, dann gehen Sie ja auch nicht ins Internet und jammern, sondern rufen die Polizei.
Wenn der Provider nicht reagiert, können sie ja ihn verklagen. Nach dem vorliegenden Urteil muß er auf Ihre Löschungsaufforderung reagieren.
WIe soll das denn aussehen ?
User: ´eh blog-master, der wichser hat mich beleidigt !
Blog: [ ] ja
[ ] nein
[x] vielleicht
Und dann ?
So ergeht es in europäischen “Demokratien” Bloggern mit falscher Meinung:
http://www.taz.de/Norwegischer-Hetzblogger-hats-schwer/!80607/
Seit sich der islamfeindliche Blogger “Fjordman” nach den Breivik-Terrortaten selbst geoutet hat, läuft alles schief: Job und Wohnung ist er los. Und im TV spottet man über ihn.
STOCKHOLM taz | Arbeit verloren, die Wohnung gekündigt, im Internet betteln gehen müssen und dann auch noch im Fernsehen verarscht werden: Peder Are Nøstvold Jensen hat es schwer, seit er sich im August selbst als der islamkritische Hetzer geoutet hat, der seit 2005 unter dem Pseudonym “Fjordman” durch die einschlägige Internetszene gegeistert war.
Die Osloer Sozialfürsorgeeinrichtung, für die der 36-jährige gearbeitet hatte, gefiel Jensens Nebenjob als “Fjordman” offenbar nicht so besonders, und weil auch die Wohnung weg ist, habe er beschlossen an anderer Stelle neu anzufangen, zitiert ihn der norwegische Rundfunk NRK.
Von wegen "Vor den Hamburger Gerichten hatte Google verloren."
Beide U>rteile kann man im Netz finden.
1. Instanz 325 O 148/08
Der Kläger hatte bei Richter Schulz (LH HH ZK25) nur zu 58,5 Prozent gewonnen.
2. Instanz 7 U 70/09
Bei der OLG-Vorsitzenden Dr. Raben hat der Kläger kostemnmäßig voll verloren.
Der Urteilstenor:
1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 325 0 145/08, vom 22.5.2009, unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten zu 2) im Übrigen, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Antrag des Klägers zu 1) wird die Beklagte zu 2) verurteilt,
es bei Vermeidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,– Euro; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den Kläger zu 1) zu verbreiten:
„F………….. nützte diese V…..-Karte im Wesentlichen zur Begleichung von Sex-Club-Rechnungen…".
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Berufung der Kläger wird zurückgewiesen.
3. Die Kläger tragen die Gerichtskosten sowie die Kosten der Beklagten beider Instanzen je zur Hälfte.
4 Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung von 3.000 €, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird zugelassen.
@ anonymous: Danke für den kleinen Lacher am abend, lachen ist ja sehr gesund … die armen Zeitungsausträger …
Aber den Gedanken kann man wirklich weiterspinnen, und all diese Bestrebungen in Politik und Juristerei, Blog-Steller oder gar Webseiten-Provider in die Verantwortung ziehen zu wollen, für irgendwelche "Pupse", die von irgendwem auf diesen Webseiten gemacht werden, halte ich für sehr bedenklich, denn das Internet ist ja eigentlich die letzte Bastion, wo freie Meinungsäußerung (und Wahrheitsbekundung) heute noch möglich ist. Alles andere, wo irgendwelche Redakteure, Verleger, Lektoren, Editoren, Referees oder sonstwer dazwischen klemmt, und alle diese Leute monetär und reputativ irgendwie eingebettet sind in ihre verschiedenen Zwänge und Klüngel … all dies kann man doch heutzutage meistens getrost völlig vergessen … selbst in der angeblich/scheinbar heren (weit gefehlt …) Wissenschaft … versuchen Sie bloß mal eine (eigene) uralte Forschungs-Arbeit zu veröffentlichen, die Ihnen bereits vor 10 Jahren oder gar vor fast 20 Jahren jemand, der flauschig-klüngelnd in der "Community" "eingebettet" ist, geklaut hat (aber den Inhalt noch immer nicht begriffen hat …), zu veröffentlichen … ist unmöglich, weltweit … die Referees werden von jedem Editor aus derselben fachlichen "Community" ausgewählt, und jegliche fachliche Diskussion mit diesen "Referees" ist völlig sinnlos, da die Referee-Urteile eigentlich alle nur aus einem "den mog i' neet, der derf' nix publizieren"-Urteil besteht … spätestens nach Rückfrage beim "Räuber-Hotzenplotz-Buddy" kommt immer wieder dieses Referee-Urteil, und sei es fachlich auch noch so hahnebüchener Unsinn, der Editor traut sich natürlich nicht darüber hinwegzusetzen … denn wenn sich die Geschichte dann tatsächlich als falsch herausstellen sollte (was allerdings sehr unwahrscheinlich ist), wäre er erledigt, denn die "Referees" hatten das Papier ja abgelehnt … er müßte also sein ganzes Journal riskieren, um sich über die "linken" Referees hinwegzusetzen … und das kann er natürlich nicht …
… och, und die Job- und Forschungsmittelvergabe in der deutschen Wissenschaft läuft übrigens exakt genauso …
Tja, nun, also wenn jemand per Internet-Forum wen unflätig angestänkert haben sollte, ja puhh, dazu braucht's also nen Webseitenprovider, klaro, aber es braucht auch einen Computer (also bei mir sind Komponenten von mindestens ca. 10 verschiedenen top-notch-High-Tec-Firmen drin verbaut), hmm …, der PC braucht auch Strom (also die Stadtwerke, das E-Werk, der Elektriker, der Stromableser), naja und dann noch der Internetzugang (also die Telefongesellschaft hängt natürlich auch mit drin mitsamts dem alten Graham Bell und Thomas Edison …), und autsch, ohne Brille sehe ich mittlerweile nix mehr … also der Augenarzt hängt auch mit drin … der Vermieter (der Landlord … mit anderen Worten), oh Jessas wird das ne lange Liste …
Am "besten" finde ich noch die angebliche Mitverantwortlichkeit für verlinkte Webseiten-Inhalte … schonmal auf die Microsoft-MSN-News-Ticker Seite geguckt ? Also grob aus dem hohlen Bauch heraus geschätzt kommt man von dort wohl auf locker ne Million irgendwie geschachtel-verlinkte andere Webseiten … und halleluja, wenn da mal nicht irgendwo ein verrutschter Bikini dabei ist … und schon kommt wieder die bayrische Rambo-Trojaner-Guckhorch-Truppe unter irgendeinem fingierten Vorwand und tritt wieder die Türe mit Getöse ein, dass das Türblatt in Fetzen hängt und die Privat-Wohnung dann 6 wochenlang eigentlich öffentlich zugänglich war (repariert haben die natürlich nix, geschweige denn den Schaden bezahlt …)… könnte jedenfalls, wenn sie einen aus irgendwelchen Gründen nicht leiden können und irgendwie "platt" machen wollten, jedenfalls wenn die Gesetze in der realen Welt wirklich so rechtens wären …
Also mir riecht das alles stark danach, dass dem deutschen Amtschimmel (oder auch anderen Amtschimmeln) in seiner Wahnwelt die wirklich freie Meinungsäußerung wie sie das Internet heute ermöglicht (also ohne willkürliche Selektion durch den Amtsschimmel, direkt oder indirekt) schlicht und einfach nach wie vor einfach irgendwie "unangenehm" ist, irgendwie "lästig" ist … naja, vielleicht hat der BGH das ja erkannt und sich deswegen im "zweiten Zitat" so salomonisch völlig unlesbar (jedenfalls für meine linguistische Konzentrations-Willigkeit) rausgewunden …
MfG
Na da hat man doch dann ein weiteres Betätigungsfeld für den Bundestrojaner gefunden um das Löschen direkt beim ausländischen Provider vorzunehmen.
Wie wohl diese schnelle Einsatztruppe heissen wird?
…und als Nebeneffekt wird im Inland die Abmahnindustrie angekurbelt.
Und sie schreien dann bestimmt alle wieder "hurrraaaaa" zum totalen Staatstrojaner … und das ist längst kein alleine deutsches Problem mehr, die verschiedenen Südeuropäer ohne jegliche nennenswerte technische Industrie haben diesen Geschäftszweig der Abbuchungs- und Abmahnungs-Industrie, also der Gängelungs-Industrie längst gewittert und sehen darin für sich die goldene Zukunft … "det machen wer oooch …", denken die sich alle sofort und völlig selbstkritik-unfähig … mein Telefonanbieter wurde kürzlich nach Spanien verscherbelt … deren ganz offen und dreist abzockendes Geschäftsgebaren gehört eigentlich schnurstraks vor den Staatsanwalt … (die machen bei jeder sich bietenden Gelegenheit ca. 100 "gefühlte" Fehler pro Minute, damit man dann – weil's Telefon dann ja wieder mal "tot" ist – Stunden lang die sauteure Hotline vom Handy aus anrufen muss, um deren Fehler korrigieren zu lassen, wo aber dann Leute sitzen, die null Ahnung haben bzw. einfach nichts korrigieren (wollen), auch nach dem 10. Anruf noch nicht … aber meistens wird eh nur ein endloser Musik-Jingle in der Warteschleife (früh um 2 Uhr …) gespielt … für knapp 50 cent pro Minute … da telefoniert man besser mit seiner Oma, ist viel sinnvoller …
PS: Irgendwo habe ich gelesen, die Bundesnetzagentur ließe manches "abschalten" … manche komplette Telefonfirmen (die ja defakto eigentlich nur "Rechnungserstellungsroboter" sind) wären imho "Kandidaten" dafür.