Abstraktes Gefährdungsdelikt
Das Amtsgericht München hat einen Strafverteidiger zu einer Geldbuße von 300,00 € verurteilt. Der Anwalt soll unberechtigt Post für seinen inhaftierten Mandanten geschmuggelt haben.
Der Münchner Anwalt nahm von seinem Auftraggeber einen als Verteidigerpost gekennzeichneten Brief entgegen. In dem Schreiben bat der Untersuchungshäftling den Anwalt um die Weitergabe von detaillierten Verhaltensanweisungen an seine Freundin. Diese sollte für ihn Mietangelegenheiten regeln. Der Anwalt leitete das Schreiben an die Freundin weiter.
Das Amtsgericht München meint, der Anwalt habe unbefugt gehandelt. Hätte sein Mandant unmittelbar an die Freundin geschrieben, wäre dieser Brief unzweifelhaft der normalen Briefkontrolle unterlegen. Dadurch, dass der Brief über den Verteidiger als Verteidigerpost deklariert das Gefängnis verließ, sei die Briefkontrolle umgangen worden.
Zwar sei einem Beschuldigten, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befinde, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit seinem Verteidiger gestattet. Dies gelte jedoch nur zum Zwecke der Verteidigung.
Bemühungen um den Erhalt der Wohnung und ähnliches fallen nach Auffassung des Amtsgerichts München nicht unter das Verteidigerprivileg, auch wenn diese mittelbar für das Haftgründe oder das Urteil des Gerichts von Bedeutung sein können. Unerheblich sei auch der Inhalt des übermittelten Schreibens, da der einschlägige Tatbestand ein abstraktes Gefährdungsdelikt darstelle. Die Argumentation, das Schreiben wäre nicht angehalten worden, wenn es über die Briefkontrolle gelaufen wäre, sei daher nicht stichhaltig.
Amtsgericht München, Urteil vom 19. April 2011, Aktenzeichen 1123 OWi 120 JS 13019/10
Wait. What?
So versauen sich die Strafverteidiger ihren Ruf (oder zumindest dieses Häufchen Elend, welches davon übrig ist).
Mag ja sein, dass der Brief nicht beanstandet worden wäre. Bedeutet ja auch, der Mandant hätte ihn direkt an seine Freundin schicken können.
Aber warum um alles in der Welt muss ein "Organ der Rechtspflege" sich so prostituieren und derart unbekümmert seine Privilegien missbrauchen. Wenn er schon für so banales Zeug seine Pflichten verletzt, was rechtfertigt dann noch das Vertrauen, das ihm die StPO entgegenbringt.
Kannte der Anwalt den Inhalt des Briefes? Wenn nicht, wie hätte er reagieren müssen nach dem Öffnen des Briefes in seiner Kanzlei? Hätte er zur JVA rennen sollen und den Brief dort nochmal "abgeben" sollen?
Wenn der Anwalt den Inhalt kannte… tjoa, dann war es wohl ein Fail.
Wobei interessant wäre wie das Ganze denn bitte aufgeflogen ist…
An der roten Ampel muß ich auch halten, wenn niemand da ist.
Spannend finde ich, wie das Amtsgericht davon überhaupt etwas mitbekommen hat.
Es gibt Regeln, an die sich auch ein Anwalt zu halten hat – so what?
Würden die StA die Häftlings-Post halbwegs zeitnah bearbeiten und nicht immer wochenlang liegenlassen, dann wäre dieser Weg über den Anwalt gar nicht nötig gewesen.
Aber im Zweifelsfall ist natürlich der Skiurlaub wichtiger und ob der Knacki seine Wohnung verliert, weil der Brief zu spät rausging, kann dem Beamten ja egal sein…
Ich denke da gerade an folgende Situation: Der Untersuchungshäftling erteilt während einer Versteidigerbesprechung seinem Anwalt ein zusätzliches zivilrechtliches Mandat, seine Wohnungsangelegenheiten zu regeln. Hierzu erteilt er dem Anwalt detaillierte Anweisungen – die der Anwalt sich natürlich aufschreibt. Zu den Anweisungen zählt auch die, die Freundin zu aufzufordern, an der Regelung der Wohungsangelegenheiten mitzuwirken (natürlich unterstellt, dass der Inhalt der übermittelten Anweisungen als solche nicht zu banstanden wäre).
Der Anwalt verlässt mit seinem Notizblock die JVA…
Nachvollziehbares Urteil. Warum wird es hier thematisiert? Ich gehe mal davon aus, U.V. hätte seinen Mandanten auf die Rechtslage hingewiesen…
@kinder-sind-unschlag: Warum sollten nachvollziehbare Urteile nicht hier thematisiert werden?
Man sieht daran einmal mehr ganz untrüglich, wie falsch es für ein demokratisches Land ist, private Rechtsanwälte zu haben. Es reicht eben nicht aus, die Rechtsanwälte über eine staatliche Ausbildung, staatliche Zulassungsbeschränkungen und eine staatliche Gebührenordnung an die vorbildliche und demokratisch legitimierte staatliche Rechtspflege zu binden. Wie die sonstige Gerichtsbarkeit auch, sollten Verteidiger und Rechtsanwälte Staatsbeamte oder -angestellte sein, die so am besten dem freien Willen des Volkes dienen können. Wie will man eine Demokratie (Demos=Volk, kratie= kraftvolles Regieren) verwirklichen, wenn in derart wichtigen Bereichen immer noch privater Dünkel möglich ist?
Was die Spekulationen hier im Kommentarbereich angeht: Es steht ganz klar geschrieben, dass der Inhaftierte den Anwalt gebeten hat, die illegalen Postdienste zu übernehmen. Der Anwalt wußte also Bescheid und hat somit offensichtlich gegen seine Vorschriften verstoßen. Ein Rechtsanwalt kann nicht machen, was er will, sondern muß sich an die Vorschriften halten, die ihm das deutsche und europäische Volk macht. Das Amtsgericht hat sicher und korrekt geurteilt, wie man dies von staatlich besoldeten Richtern auch verlangen kann. Ein Lob für dieses Pflichtbewußtsein.
Die Gretchenfrage ist hier doch wohl: Wie kam dieses Delikt zur Anzeige???
Der Anwalt wirds kaum angezeigt haben, die Freundin wohl auch nicht (der "Normalbürger" weiß wohl nicht mal das dies ungesetzlich ist). Wird etwa doch die Anwaltspost auch gelesen?
@7. W.:
Sie müssen es schon den öffentlichen Gefängnisanstalten und ihrer demokratisch legitimierten Führung überlassen, wie diese arbeiten! Wenn es ausnahmsweise personelle Engpässe gibt, dann ist es die Pflicht jedes Bürgers und Steuerzahler, der Verwaltung eine personelle und finanzielle Aufstockung zu ermöglichen. Ihre Krittelei ist nicht hilfreich. Und es steht ihnen nicht an, die Entscheidungen über Bearbeitungszeiten, die ja auch pädagogischen, kriminalpräventiven und psychologischen Maßnahmen geschuldet sein können, als Laie, Einzelner und Privater zu beurteilen. Schweigen Sie besser. Die öffentliche Verwaltung ist Aufgabe der Politik, ist Aufgabe der Gemeinheit und nicht die von Privaten. Nicht umsonst entscheiden die Völker weltweit, die wichtigsten Lebensbereiche in staatlicher, öffentlich-rechtlicher und demokratischer Hand zu halten.
Ich schliesse mich #5 und #12 an. DAS ist doch hier die Frage!
"staatliche, öffentlich-rechtliche und demokratisch" in einem Satz… das kann nur ein Beamter geschrieben haben.
Vielleicht einer unserer das Land regierenden Sicherheitsbeamten?
@MisterX: "psychologische Maßnahmen"?! So im Sinne von "solange der Häftling das Geständnis nicht unterschreibt, leiten wir einfach seine Post nicht weiter"?
@MisterX:
Nein. Und bei Untersuchungshaft erst recht nicht.
@MisterX:
Harhar, der war gut. Da liegen dermaßen viele Hierarchieebenen dazwischen, dass von einem Einfluss des Volkes auf diese Leute nicht mehr die Rede sein kann. Außer Du lässt es schon als "demokratisch legitimiert" durchgehen, wenn sie noch nicht am nächsten Laternenpfahl aufgeknüpft wurden.
Merke: Nur weil die Regierung den Gehaltsscheck unterschreibt, ist die Person noch nicht demokratisch legitimiert.
@Gardwin: Das ist allerdings eine knackige Frage. Die Antwort im Urteil (so ich sie richtig erkannt habe, IANAL) finde ich auch nicht sehr zufriedenstellend:
Die wahrscheinlichste Lesart dafür ist also: "Die Freundin hat sich im Antwortbrief verplappert."
Das Problem ist doch (Zumindesten aus Staatssicht) das es überhaupt Anwälte gibt, und die Mütter und Väter des GG es unterlassen haben, Sippenhaft, Folter und Rechtsbefreite Schnellexikutionen ohne Begründung zu verbieten. Staat dessen wurd so was Schädes wie ein Rechtsweg und Gerichtverfahren die Geld kosten gefordert. Da hingehen sollte man mal überlegen gegen die Nachkommen diese Väter und Mütter wegen Behinderung der Justiz zu ermittel…
mzg
Ralf
@Radler: Unterschied: Beim Überqueren der Straße bei rot riskierst du nur dein eigenes Leben. Beim Weiterleiten von Post von Inhaftierten riskiert der Strafverteidiger allerdings im Extremfall die Leben Dritter.
Doppelte Verneinung : Schnellexikutionen ohne Begründung zu verbieten
Gemeint war: Schnellexikutionen ohne Begründung zu erlauben
Richtiges Urteil
Beim BKA reicht es ja zu versichern, dass die Nachladefunktion der Trojaner niemals missbraeuchlich benutzt wird…
Ich kann das Urteil zwar grundsätzlich nachvollziehen, schließlich bin ich selber Jurist und zeitweise auch Strafverteidiger. Und dennoch bin ich auch ein einfacher Mensch, und als solcher empfinde ich die Sache als übertrieben.
Wenn ich mir jetzt mal vorstelle, dass mir ein kurzer Liebesbrief in die Hand gedrückt werden würde mit der Bitte, diesen an den/die Inhaftierte(n) mitzunehmen oder andersrum, dann würde ich zwar darauf bestehen, selber den Brief lesen zu dürfen, weil ich eben kein Kassiber schmuggeln will. Wenn ich jetzt aber auf so einem Brief – was weiß ich – nur einen Kussmund und "ich liebe dich, Schatzi" lesen würde, dann hätte ich keine moralischen Bedenken, das Ding mitzunehmen.
Besonders wenn der Weg IN die Anstalt geht, würde ich so etwas sogar als der Verteidigung dienlich betrachten. Ein Mandant im Vollzug kann durchaus eine solche Aufmunterung brauchen, und das fördert dann auch durchaus die Zusammenarbeit.
Jedenfalls würde ich aber erwarten, dass man mir maximal "auf die Finger klopfen" würde, sprich: Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit. Hier gleich eine Geldbuße auszusprechen, halte ich – auch angesichts der Verdienste eines handelsüblichen Strafverteidigers – für absolut überzogen.
Aber wie gesagt: Das ist eher die menschliche als die juristische Sichtweise.
Fraglich, wie denn der Staat an die INfo gekommen ist, schließlich haben sie ja vorher ned reingeguckt, und die Freundin wird wohl kaum zur Polizei gegangen sein damit, oder?
Kann das mal einer erklären?
Nach deutschem Sprachgebrauch wird eine Sache vom A an den B übermittelt, wenn und indem sie von dem A zum B gelangt.
Was der B damit macht, machen soll, nicht machen darf usw. spielt für diesen Sachverhalt doch keine Rolle. Mit dem Angelangen beim B ist der Vorgang des Übermittelns abgeschlossen.
Gilt unter Juristen etwas anderes?
Hmm. Mal ganz grundsätzlich:
Herr A sitzt in Untersuchungshaft und muss (neben seinem strafrechtlichen Problem) auch unbedingt einige zivilrechtliche Dinge regeln. Wie macht er das, wenn Briefe nach draußen anscheinend ziemlich lange dauern? Und Besuch in der U-Haft bekommt man ja auch nicht so schnell. Würde ihm im Falle des Falles, d.h. wenn er wegen der langen Brieflaufzeiten eine Frist versäumt hat, Wiedereinsetzung gewährt werden?
@MisterX: "Schweigen Sie besser" haben Sie geschrieben.
Nun, diesen Rat gebe ich Ihnen auch. Und Sie könnten bei Gelegenheit mal einen Psychologen oder Psychiater aufsuchen, vielleicht können die Ihnen noch helfen.
Falls da ein Trollversuch war, dann: Glückwunsch! Ich bin drauf reingefallen.
Falls Sie es aber tatsächlich ernst meinen, dann tun Sie mir leid.
Sorry, aber das war einfach ein schlechter Anwalt. Der Inhalt des Schreibens wird an den Anwalt gerichtet, mit der Bitte um Weiterleitung/ Ausführung. Selbstverständlich darf ich meinem Anwalt flüstern, wen und was er mit was zu kontaktieren hat, damit nach dem erpressten Geständnis anschließend nicht Haus und Hof gepfändet ist, der Leasingvertrag nicht gekündigt wurde etc.
Aber die Angst vor dem Kollateralschaden ist ja eines der besten Druckmittel.
Ich kenne mich ja nicht so aus und bin etwas verwirrt! Muß jetzt ein Verteidiger einen als Verteidigerpost deklarierten Umschlag gleich im Gefängnis öffnen und lesen?
Der Beklagte sitzt in U-Haft! Je nach vorgeworfenem Delikt und zu erwartendem Ausgang des Verfahrens besteht doch eine gewisse Möglichkeit, daß der Häftling, entweder bis zur Eröffnung des Verfahrens auf freien Fuß gesetzt wird, oder – zwar verurteilt – aber doch das Gefängnis verläßt. Da ist das Bemühen um Aufrechterhaltung, z.B. durch Erhalt der Wohnung, eines "normalen" Lebens doch positiv zu sehen!
Es spricht doch sogar für den Häftling, denn "fester Wohnsitz" ist doch wohl häufig ein Argument, oder?
Rechtlich ist das Urteil formal richtig, menschlich bescheuert!
@dentix07: "Verteidigerpost" wird dem Anwalt zugestellt, *ohne* daß die StA zwei Wochen lang darüber nachdenkt, ob dieses Schreiben harmlos ist oder doch ein Versuch des Mafiabosses ist, seine Bande aus dem Knast heraus zu lenken.
Der Satz "…bitte ich, die ausstehende Miete bis zum 24.12.2011 zu stunden." könnte ja in Wirklichkeit eine Mitteilung an seine Zulieferer sein und bedeuten: "Hey, ich zahle euch die Million für das H, wenn ich wieder draussen bin, keine Sorge!"
So ähnlich ist jedenfalls die Argumentation…
Schwierige Situation.
Auf der einen Seite ist der Staat zu verstehen, der hier ahndend eingreift. Das Verteidigerprivileg wird recht eng ausgelegt, und das aus durchaus nachvollziehbaren Gründen, denn auch für den Verteidiger ist eine weiterzuleitende Nachricht, die über die unmittelbare Vorbereitung der Verteidigung hinaus geht, nicht unbedingt als harmlos oder verschleiernd einzustufen. Die Konstruktion ist immer weit hergeholt, und man glaubt ohne die Praxiskenntnis nicht, was da so alles versucht wird, aber es gibt immer wieder den Fall, wo sie mal zutrifft. Das versucht der Staat im Vorfeld abzufangen.
Auf der anderen Seite ist allerdings auch der Insasse zu verstehen. Der Postablauf ist je nach JVA sehr eigen. Bearbeitungszeiten von 7-10 Tagen innerhalb der Anstalt bei normaler Post sind keine Seltenheit, ebenso ist es teilweise Usus, künstlich verlängerte Laufzeiten als Erziehungsmaßnahme einzusetzen. Bei zeitkritischen Erledigungen kann das verherrend sein (und nein, der Weg des Telefons ist keine Selbstverständlichkeit, da gibt es je nach JVA himmelweite Unterschiede, und manchmal steht dem sowieso die Notwendigkeit der Schriftform entgegen).
Und was MisterX angeht mit "Sie müssen es schon den öffentlichen Gefängnisanstalten und ihrer demokratisch legitimierten Führung überlassen, wie diese arbeiten!"…
Sagen wir es mal so: Wer weiß, was für Diskussionen bei JVA übergreifenden Weiterbildungen so laufen, und was da für Dinge bei den Mitarbeiter der JVAs angesprochen werden, die durchaus das Niveau der Insassen erreichen können, der würde sich nur gruseln. In der Privatwirtschaft hätte man durchaus ganze Schichten entlassen kömmem. Kann man in der Praxis aber nicht, kein Spielraum für mehr oder besser qualifiziertes Personal.
@Autolykos:
natürlich sind sie demokratisch legimitiert
Was erdreisten sich die Strafanstalten bitte, erzieherische oder psychologische Maßnahmen gegenüber einem noch nicht mal verurteilten Menschen zu ergreifen, die die mutmaßliche Straftat, die Strafanstalt und den Aufenthalt des Menschen in selbiger nicht betreffen.
Wenn ich in U-Haft an einem Gewinnspiel per Post teilnehmen will, dann müssen die das durchlassen. Wenn ich meinen Urlaub stornieren will, den ich vermutlich nicht antreten kann, dann müssen die das durchlassen.
Der Entzug von Bewegungsfreiheit und Luxus ist als Strafe genug.
Die Geldbuße von 300,00 € find ich doch etwas zu gering.
Junge, Junge, das ist ja wieder ein Justizskandal sondergleichen. Für Juristen und die schon mal was von Margot Käßmann gehört haben (§ 316 StGB), ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt eine Selbstverständlichkeit. Oder soll zukünftig Alkohol am Steuer auch nicht mehr unter Strafe stehen? Freie Fahrt für freie Besoffene.
@Pitane: Also, ich hab' sie nicht gewählt.
Bei Nister X kann ich wirklich nichts anderes als feine Ironie und triefenden Sarkasmus herauslesen.
Falls er das aber doch alles ernst gemeint hat, ist die Demokratie für mich am Ende und die Anarchie die einzige akzeptable Alternative.
Das find ich aber auch, dass 300€ zu gering sind als Geldbuße. Gerade einem Strafverteidiger, der eine solche Tat begeht, sollte doch etwas mehr aufgebrummt werden, finde ich.
Wieso überhaupt Postkontrolle?
@Heinz Handtuch:
Und wenn du in der U-Haft an deinen Kumpel schreibst, wo die Beweismittel sind und wie die zu vernichten sind? Ist das auch durchzulassen?