10.11.2011

Berlin: Keine Strafen für Anwälte ohne Robe

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Anwälte vor Gericht auch künftig eine Robe tragen müssen. In der Vergangenheit gab es, nicht nur in Berlin, immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Gerichten und Juristen, welche die schwarze Kutte für antiquert halten.

Die Berliner Anwaltskammer stellt nun fest, das Tragen einer Robe sei an den Berliner Gerichten “üblich”. Wer sich gegen diese Übung stelle, verstoße auch gegen das Berufsrecht. Sanktionen seien aber nur erforderlich, “wenn dadurch eine konkrete Gefahr für eine geordnete Rechtspflege, insbesondere eine Störung der für die Rechtsprechung erforderlichen Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität, entsteht.”

Mit anderen Worten: Die Kammer geht künftig gegen einen Robenverweigerer nur vor, wenn das Fehlen des Kleidungsstücks sich tatsächlich negativ auf das Verfahren auswirkt.

Fritz Teufel antwortete als Angeklagter in den Sechzigern auf die Aufforderung eines Richters, sich zu erheben, mit den Worten: “Wenn’s der Wahrheitsfindung dient.” So ähnlich dürfte es nun auch in Berlin mit der Robe sein. Ob der Anwalt nun in schwarzen Stoff gehüllt ist oder nicht, sollte die Atmosphäre einer Verhandlung ebenso wenig wie die Qualität der anwaltlichen Arbeit beeinflussen können. Jedenfalls dann, wenn der Richter sich einigermaßen zu zügeln vermag…

Die Diskussion im Vorstand der Anwaltskammer kann man hier nachlesen

23 Kommentare zu “Berlin: Keine Strafen für Anwälte ohne Robe”

  1. marcus05 meint: (10.11.2011 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Pünktlichkeit scheint keine Zierde dieses Berufsstandes zu sein :)

    25 Leute, 5 davon zu spät. In einer Schulklasse gibt's da Ärger.

  2. horst meint: (10.11.2011 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    @ 1
    Bzgl. des Notarunwesens würde ich auch zu spät kommen. :)

    Dieses Gelddrucken für nothing wird im 21. Jahrhundert immer noch prolongiert.

  3. Stadler meint: (10.11.2011 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Die Berufsfreiheit kann nur durch formelle Gesetze eingeschränkt werden. § 20 BORA bewirkt daher m.E. ohnehin keine Berufspflicht eine Robe zu tragen. Unabhängig davon was in der Vorschrift steht.

  4. John Q. Public meint: (10.11.2011 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    OT, aber gleichwohl amüsant:
    im Sitzungsprotokoll wird zu Top 5 b) unter Hinweis auf § 76 BRAO ("Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit") der Name eines Rechtsanwalts abgekürzt; in der angefügten Tagesordnung ist er dann doch wieder ausgeschrieben…

  5. anonym meint: (10.11.2011 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Nächstens kommen sie noch in Jeans ins Gericht, diese Anwälte … This world is doomed to fall.

  6. Kinki meint: (10.11.2011 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Hierzulande – Südwürttemberg – gibt es die Robenpflicht eh nur noch selten. Wenn ich mal ans Amtsgericht denke, so fallen mir eigentlich nur noch die Strafverteidigungen ein. In Zivilsachen und Familiensachen wird ohne Robe verhandelt. Hier und da tragen die Richter selber schon keine Robe mehr, insbesondere, wenn sie nicht im Sitzungssaal, sondern in ihrem Dienstzimmer verhandeln.

    Auch beim Landgericht habe ich in Zivilsachen schon ohne Robe verhandelt. Bei eben diesem Landgericht gab es auch jahrelang den Turnschuhrichter … Markenzeichen: Jeans, ausgelatschte Turnschuhe und ein stets überquellender Aschenbecher! Immerhin hat er – im Sitzungssaal – mit einer Robe über Jeans und Turnschuhen verhandelt!

    Die Robe schafft Distanz, und das ist zumindest für Richter und Staatsanwälte auch ein durchaus wünschenswertes Signal. Es ist eben nicht der Herr Müller, der den Fall entscheidet, sondern der Herr Richter bzw. der Herr Vorsitzende.

    Aber Anwälte? Mal ehrlich: Wir sind in erster Linie Interessenvertreter, und dann erst viel später Organe der Rechtspflege. Warum sollten wir uns also optisch von unserem Mandanten distanzieren?

    Und gerade in Zivilsachen beim Amtsgericht ist die Robe eine Förmelei. Der Richter kann sie ja überwerfen, wenn er eh den ganzen Tag verhandelt, aber die Anwälte, die nach 5 Minuten eh fertig sind … wozu noch mit großem Aufwand in schwarz hüllen?

    Kollege Vetter hat schon recht: "… wenn's der Wahrheitsfindung dient" ist ein legendärer und zutreffender Satz. Soweit ich informiert bin, stammt er sogar aus meinem Landgerichtsbezirk!

  7. Kinki meint: (10.11.2011 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Tante Edith hat in Wikipedia nachgeschlagen. Offenbar habe ich das Zitat mit einem anderen legendären Zitat verwechselt:

    "Der Angeklagte ist ein Stinkstiefel und als solcher zu verurteilen!"

  8. Chris H. meint: (10.11.2011 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Dr. Dr. Sheldon Lee Cooper:"Warum nennen wir den Tag dann noch Donnerstag, nennen wir ihn Quonko Tag, teilen ihn in 29h und 17m ein und feiern ihn indem wir ein Ziegenopfer dem Gott Ra'da reichen."

  9. ui-ui-ui meint: (10.11.2011 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @Stadler: Ich lese in Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz Folgendes:

    Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    Ihre Aussage:

    Die Berufsfreiheit kann nur durch formelle Gesetze eingeschränkt werden.

    gilt also zumindest nicht für Berufausübungsregeln. Diese können z.B. auch durch Verordnungen geregelt werden. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) dürfte eine solche sein. Ist die Robenpflicht Ihrer Meinung nach also keine Regelung, die die Berufsausübung betrifft, oder wie kommen Sie zu Ihrer Aussage?

  10. yah bluez meint: (10.11.2011 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Fritz Teufel, hält ja auch nach wie vor den deutschen rekord,
    für die längste Uhaft als unschuldiger.

    5 jahre

  11. Knut meint: (10.11.2011 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Robenpflicht gut. Separiert die Profis vom Pöbel und schafft Respekt und die nötige Distanz.

  12. bismarckhering meint: (10.11.2011 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Darsteller in einem Theaterstück sind üblicherweise kostümiert. Ein Gericht, welches auf Kostümierung besteht, zeigt recht deutlich, an welcher Stelle im Spannungsbogen zwischen Selbstdarstellung und Wahrheitsfindung es sich einordnet. Wie würde ein Gericht, das seine Würde nür durch Kostümierung gewahrt sieht, wohl auf die Forderung des Beklagten nach einer ebensolchen, seine Würde wahrenden, Kostümierung reagieren?

    b.

  13. Schmidt meint: (11.11.2011 um 01:58) AntwortenReply to this comment

    Die Robenpflicht ist wichtig, nicht nur weil sie Tradition ist und Traditionen Werte schaffen, sondern auch weil sie den Anwalt als Privatperson vom Anwalt als /Anwalt/ separiert.

  14. bismarckhering meint: (11.11.2011 um 03:40) AntwortenReply to this comment

    @13: Wer glaubt, daß Tradition -seien sie auch noch so sinnfrei- automatisch "Werte" erschaffen, sollte seine mentale Repräsentation von elementarer Logik einer grundlegenden Revision unterziehen.

    Jahrhundertelang war Hexenverbrennung "Tradition", ist sie deshalb ein/etwas von Wert geworden?

    b.

  15. Gregor F. meint: (11.11.2011 um 08:07) AntwortenReply to this comment

    Auch ein schöner Grund:

    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.” (Friedrich Wilhelm I., zitiert u. a. nach Wikipedia, Primärquelle ungewiss)

  16. Kinki meint: (11.11.2011 um 08:14) AntwortenReply to this comment

    @Gregor F.: Waren die Spitzbuben dann die mit oder ohne schwarze Mäntel? ;-)

  17. Chris H. meint: (11.11.2011 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    @ 14: Jahrhundertelang war Hexenverbrennung "Tradition", ist sie deshalb ein/etwas von Wert geworden?

    So ein dämliches Argument. Sie sollten sich mal mit Hexenverfolgung beschäftigen.
    Also in Ihren Worten: "[Ihre] mentale Repräsentation von elementarer Logik einer grundlegenden Revision unterziehen."

  18. Wetekamp meint: (11.11.2011 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    Aus einer Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726:

    “Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes,
    daß die Advocati wollene schwartze Mäntel,
    welche bis unter das Knie gehen,
    unserer Verordnung gemäß zu tragen haben,
    damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt“.

  19. bismarckhering meint: (11.11.2011 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @17: Ausschaltung heilkundiger Frauen zur Wohlfahrt studierter Ärzte, Rache des Dorfschulzen weil "Sie" ihn nicht 'rangelassen hat (oder auch deswegen – dann zur Verdeckung), wirtschaftliche Vorteile für den Denunzianten, Politik (einen Menschen vor aller Augen lebendig zu verbrennen schaft unbedingten Gehorsam).

    So ein dämliches Argument.

    Beweis durch Behauptung, oder was soll das sein?

    Welchen "Wert" repräsentieren denn die alljährlichen, in fast jedem Harzdorf zur Walpurgisnacht stattfindenden "traditionellen Hexenverbrennungen", die sich heutzutage glücklicherweise mit einer Strohpuppe begnügen?

    Und Sie haben "herrliche" statt "dämlicher" Argumente,
    hab' ich das richtig verstanden?

    b.

  20. axtinsgesicht meint: (12.11.2011 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    Die Atmosphäre bei Gericht trägt in ihrer Gesamtheit zur geordneten Rechtspflege bei. Übermittelt wird: hier wird es ernst (ordentlich, Strafrecht) oder hier ist man in guten, kompetenten Händen (ordentlich Zivilrecht, ÖR etc.). Wenn nun alles, was diese Atmosphäre ausmacht salamitaktikhaft nicht mehr durchgesetzt wird, wird die Verhandlung irgendwann zum Kindergeburtstag, den niemand mehr ernst nimmt.

  21. Natterer meint: (12.11.2011 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @ axtinsgesicht: Sie haben das hervorragend auf den Punkt gebracht. Der Zeitgeist "just for fun" muss nun nicht auch noch in Gerichtssälen ausgelebt werden.

  22. Chris H. meint: (12.11.2011 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    @19: Nicht ICH habe mit Behauptungen angefangen sondern Sie, also brauche nicht ICH anfangen meine zu belegen. Fangen Sie erst mal an Ihre zu begründen, dann mache ich mir vielleicht die Mühe und argumentiere mit Ihnen.

  23. zwoologe meint: (13.11.2011 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    passende kleidung, die insider wissen es bereits, wäre matrosenoutfit oder was höherrangiges jedoch unterhalb des kapitänranges angesiedeltes, da der kapitänsposten ja schon vom richter besetzt ist. nun kann aber heiter see und handelsrecht auf dem schiff gesprochen werden. ahoi!

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