10.11.2011

Kachelmann lässt sich nicht nachreden

Wettermoderator Jörg Kachelmann geht derzeit erfolgreich gegen Personen vor, die seinen Freispruch offenbar nicht verwinden können. So verurteilte das Landgericht Köln nun rechtskräftig seine frühere Freundin wegen eines Interviews in einer Zeitschrift. Die Frau darf Kachelmann nicht länger beschuldigen.

Auch eine Staatsanwältin muss eine juristische Schlappe gegen Kachelmann hinnehmen. In einem Gastbeitrag in der FAZ hatte die Staatsanwältin den Eindruck erweckt, Kachelmann habe die Tat begangen. Unter anderem bezeichnete sie seine frühere Freundin konsequent als “Geschädigte”. Gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln legte die Staatsanwältin zwar Widerspruch ein. Sie zog den Widerspruch aber auf Anraten des Gerichts zurück.

Nun trifft es die Polizei. Die Polizeidirektion Sigmaringen hatte zu einem Opferschutztag eingeladen. In der Ankündigung hieß es unter anderem:

Nach einer Pause darf man auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Franz höchst gespannt sein. Er ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess.

Kachelmann setzte nun eine Richtigstellung durch. Heute erklärte die Polizeidirektion Sigmaringen:

Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wurde, Herr Kachelmann sei Täter einer Straftat stellen wir richtig:

Herr Kachelmann wurde von dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim freigesprochen und durfte daher zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden.

42 Kommentare zu “Kachelmann lässt sich nicht nachreden”

  1. IANAL meint: (10.11.2011 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Das passt natürlich ins Bild, dass offenbar für manche Polizisten jeder, der beschuldigt wird, auch schuldig ist.

  2. Kaboom meint: (10.11.2011 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Der Eindruck, dass die Beschuldigungen von einer "Geschädigten" stammten, hatte sich aber im Laufe des Verfahrens zunehmend aufgedrängt.

  3. yah bluez meint: (10.11.2011 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Die gesammte "Statistik" der kriminalitätslage in DE basiert darauf

    das JEDE anzeige

    als STRAFTAT GEZÄHLT wird.

    Dieser jährliche Bericht ist also wissenschaftlich WERTLOS,
    reine verschwendung von zeit papier und geld.

  4. Max meint: (10.11.2011 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    In der Zwischenzeit hat auch der Südkurier eine Berichtigung der Aussage "..war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess." gebracht und sich entschuldigt.

    http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/sigmaringen/Kein-Opfer-im-Kachelmann-Fall;art372574,5217007

  5. Stefan Kelemen meint: (10.11.2011 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Konsequent und ich hoffe es kostet diejenigen auch ne Menge Geld, denn dann steigt die Lernkurve wenigstens ein wenig an.

    Gruss Stefan Kelemen

  6. Matt meint: (10.11.2011 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Richtig so.

  7. T.R. meint: (10.11.2011 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Eindrucksvolles Beispiel dafür, dass immer was hängen bleibt, wenn man jemanden mit Dreck bewirft. :-/

  8. Patrick meint: (10.11.2011 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @yah bluez:

    Wobei man dazu sagen muss, dass nach der PKS jede Strafanzeige, die bearbeitet wird eine "bekannt gewordene Tat" darstellt.

    Aufgeklärt ist diese nach der PKS bereits mit ERmittlung eines Tatverdächtigen.

  9. H.B. meint: (10.11.2011 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @yah bluez:

    Die gesamte "Statistik" der kriminalitätslage in DE basiert darauf, dass jede Anzeige als Straftat gezählt wird.

    Außer es handelt sich um Strafanzeigen gegen Amtspersonen ;-)

  10. Dexter meint: (10.11.2011 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    @nr.1 /sign

  11. Finmike meint: (10.11.2011 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Recht hat er – zumal Kachelmann ja auch so genug Schaden hat: seine Karriere als "Wetterfrosch" ist ja nicht mehr, und kommt wohl auch so schnell nicht wieder. Obwohl, wünschen darf man es ihm wohl.

    @T.R.: wohl wahr.

  12. Stadler meint: (10.11.2011 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Na ja, Kachelmann setzt vor dem meinungsfeindliche Landgericht Köln den ein oder anderen durchaus fragwürdigen Unterlassungsanspruch durch. Speziell was den Fall der Staatsanwältin und ihren Artikel in der FAZ angeht, ist das nichts worüber man sich aus Sicht der Meinungs- und Pressefreiheit freuen kann.

  13. Christian meint: (10.11.2011 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    Das mag kleinlich erscheinen – ist letztlich aber nur Konsequent.

  14. Max meint: (10.11.2011 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @Stadler

    Ganz und im Besonderen eine Staatsanwältin bzw. Juristin sollte wissen, wie man sich in der Presse äußert, deswegen ist gerade die gegen sie erreichte Unterlassung sehr wichtig. Wo führt das hin, wenn man freigesprochene Personen weiterhin nachverurteilt!

  15. Zwerg meint: (10.11.2011 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    Albern. Wenn da von "Geschädigte" oder "Opfer" die Rede ist, ist damit offensichtlich die Prozessrolle gemeint und die hatte diese Frau und das bleibt auch so.

  16. Max meint: (10.11.2011 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    Ja @Zwerg

    das haben Sie vollkommen richtig erkannt, die angeblich "Geschädigte" oder "Opfer" hatte eine ProzessROLLE und das bleibt auch so! Ganz offensichtlich, wenn man die aktuellen Pressemitteilungen von scriptproducer und story house productions liest.

  17. Gelegentlich hier meint: (10.11.2011 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @Zwerg:
    Also offensichtlich ist das nun ganz und gar nicht.
    Außerdem war die Prozesrolle der Frau "mutmaßliches Opfer/Geschädigte" oder auch "Nebenklägerin", aber weder Opfer noch Geschädigte.

  18. Nanu meint: (10.11.2011 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    Aber es kann doch die eine ein Opfer sein, ohne dass der andere der Taeter war, oder?

  19. Statistiker meint: (10.11.2011 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Zwerg, überlegen Sie mal logisch: Wer sa in Untersuchungshaft: Die freigesprochene Person oder die Person, die nach Ansicht des Gerichts Lügen verbreitet hat, sich aber u.a. in der Bild un din der Bunten gegen gute Bezahlung als "Opfer" dargestellt hat. Klingelt es? Wenn nicht: Gehirn einschalten und bei Nichtvorhandensein die notwendigen Konsequenzen ziehen.

  20. Franz Kafka meint: (11.11.2011 um 01:06) AntwortenReply to this comment

    @Stadler: das ist aber schon eine erstaunliche Geisteshaltung, von Unschuldigen nach dem Freispruch (und dem trotzdem erlittenen Verlust der wirtschaftlichen Existenz) noch zu verlangen, sich weiterhin beschimpfen zu lassen.

  21. Mondkalb meint: (11.11.2011 um 06:34) AntwortenReply to this comment

    Offensichtlich sind einigen Kommentatoren, die hier lustige Botschaften schreiben, völliges Unwissen über den Kachelmann-Prozess vorzuwerfen. Ich möchte hiermit einige (überprüfbare) FAKTEN in Erinnerung rufen!
    Die gute Frau (das angebliche "Opfer") hat am Anfang angegeben, dass sie am Tag der angeblichen Vergewaltigung, Flugtickets und einen anonymen Brief bekommen hat, in dem stand „Er schläft mit einer anderen“. Dann trafen sich die Beiden am Abend, sie aßen zusammen und dann kam es zur Aussprache, worauf Herr Kachelmann sie vergewaltigt haben soll. Dies hat sie so in ihr Tagebuch geschrieben, ihren Eltern erzählt und dann noch bei der Polizei und dem Staatsanwalt so geschildert!

    Nach einer Zeit, nachdem man ihren Computer untersuchte, wurde festgestellt, dass die Frau schon seit einem Jahr von anderen Frauen wusste und auch Kontakt zu ihnen herstellte. Zudem schrieb sie den angeblich "anonymen Brief" selbst und auch die Flugtickets hat sie sich schon früher besorgt. Des weiteren fand man Fotos von blauen Flecken, die sie ein Jahr vor der angeblichen Tat auf dem Computer speicherte. Den Brief hat sie Monate vor der angeblichen, schlimmen Tat auf einem anderen Drucker ausgedruckt, obwohl sie einen Drucker zuhause hatte!! Das spricht von einer sorgfältigen Planung und einer gewissen kriminellen Energie.

    DNA-Spuren auf dem Messer, das Herr Kachelmann bei der angeblichen Vergewaltigung in der Hand gehalten haben soll, wurde nie gefunden, die blauen Flecken auf ihren Oberschenkeln konnten nicht von Kachelmanns Knie stammen, weil der einfach zu groß ist, die Schrammen am Hals stammten definitiv nicht von einem Messer und auch die Spuren am Bauch könnten fast unmöglich von einem Fremden stammen, so die Gutachter.

    Das alles hätte sie nicht (mit-)machen müssen, wenn sie nicht schon „vorab“ von der Vergewaltigung gewusst hätte, die dann ja nicht stattgefunden hat. :P

    Es ist so wie RA Schwenn sagte, sie hat versucht ihn zurückzugewinnen, nachdem dies fruchtlos blieb und sie mit ihrem Umgarnen bei Kachelmann scheiterte, zog sie ihren Plan B aus der Schublade und sie erlitt plötzlich eine (vorgetäuschte) Vergewaltigung. :(

    Und das weitere Schlimme an dem Urteil ist, dass der Prozess auch eine andere Signalwirkung hat, d.h. dass Frauen aus diversen Gründen Männer einer Vergewaltigung bezichtigen können ohne Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen, denn sie gewinnen immer: Der Mann hat nämlich den Schaden und sie werden – trotz nachgewiesener Lügen – nie zur Verantwortung gezogen!! In einem Rechtsstaat hätte man sie auf alle Fälle zur Abschreckung wegen falscher Zeugenaussage belangen MÜSSEN, denn sie hat von Anfang an gelogen!

    Ich wünsche uns allen, dass Herr Kachelmann mit jeder Anzeige eine Richtigstellung erreicht. Denn nur so kann er über einen langen Zeitraum hinweg seine frühere gesellschaftliche Reputation zurückgewinnen!

  22. foxi meint: (11.11.2011 um 07:13) AntwortenReply to this comment

    Das ist für Kachelmanns Anwalt auch eine schöne Einnahmequelle: das Internet nach abmahnungsfähigen Formulierungen durchsuchen und gebührenpflichtig abmahnen, hat was.

  23. Bert Bock meint: (11.11.2011 um 08:04) AntwortenReply to this comment

    Wie einfältig muss man sein. Klar bezeichnet "Geschädigte" und Nebenklägerin die prozessuale Rolle, ebenso wie Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter. Vieles wird dabei durcheinandergeworfen, sei es drum. Der Grad der Vorverurteilung wächst mit der Begrifflichkeit. Prozessuale Rollen gibt es aber nur für den Zeitraum des Prozesses – und der ist nun mal rum. Selbst die zur Unterlassung Angehaltenen sprechen ja nicht mehr von K. als "Angeklagtem" oder Beschuldigtem, von einem "rechtskräftig Freigesprochenen" möchten Sie aber wohl auch nicht reden.

  24. Kinki meint: (11.11.2011 um 08:12) AntwortenReply to this comment

    Als Rolle im Strafverfahren gibt es keinen "Geschädigten". Es gibt Richter, Schöffen, Staatsanwälte, Verteidiger, Angeklagte, Nebenkläger, Sachverständige und Zeugen … aber keine Geschädigten.

    Zwar blieb – vermutlich – die "Zeugin als Geschädigte unvereidigt", aber ihre Prozessrolle war Zeugin bzw. Nebenklägerin.

  25. Max meint: (11.11.2011 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    Ich bin der Meinung, dass es in einem Prozess überhaupt keine Rollen gibt. Dieser Begriff "Rolle" kann lediglich in einem Film oder Theaterstück verwendet werden. Obwohl, man weiß es ja nicht! Prozessrollen findet man im übrigen hier:

    http://help.sap.com/saphelp_nw70/helpdata/de/d9/273a4209a6ae04e10000000a1550b0/content.htm

  26. IANAL meint: (11.11.2011 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    @Nanu: In anders gelagerten Fällen, hier aber nicht. Es gibt viele Fälle, in denen unstrittig ist, _dass_ eine bestimmte Person Opfer einer bestimmten Straftat wurde, aber unklar ist _wer_ der Täter war – so mancher spektakuläre Mordprozess etwa. In diesem Fall aber war strittig, _ob_ die behauptete Straftat überhaupt begangen wurde, und das Gericht kam zu dem Schluss, dass das nicht der Fall war.

    Also: wo keine Tat, da auch kein Opfer.

  27. yah bluez meint: (11.11.2011 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    @Mondkalb: ++

  28. Jan meint: (11.11.2011 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @Max: Erving Goffman ("wir alle spielen theater") ist da anderer Meinung…

  29. Miraculix meint: (11.11.2011 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @Mondkalb:

    Danke für die sehr zutreffende Zusammenfassung.
    Kachelmann hat völlig Recht diese Verunglimpfungen zu
    unterbinden. Eigentlich müssten die Drahtzieher noch
    auf Schadenersatz verklagt werden. Und die Schwarzer
    gleich dazu, die hat seinen Ruf massivst geschädigt;
    und zwar Vorsätzlich und wider besseres Wissen.

  30. IANAL meint: (11.11.2011 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Frage @alle: Soweit ich weiß, ist das Vortäuschen einer Straftat doch ebenfalls strafbar. Wie intensiv wird das denn in der Praxis vefolgt?

  31. Nobody meint: (11.11.2011 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @IANAL:
    In kassen Fällen schon. Im Kachelmann-Fall gab es aber keinen Freispruch erster Klasse wegen erwiesener Unschuld, sondern meiner Erinnerung nach eine Non-Liquet-Entscheidung.

    In dieser Konstellation ist eine Strafverfolgung der Zeugin nicht sehr wahrscheinlich.

  32. IANAL meint: (11.11.2011 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @Nobody: Danke. Wenn ich den Fall richtig übersehe, wird man in der Tat der Zeugin kaum gerichtsfest nachweisen können, dass sie das bewusst konstruiert und vorgetäuscht hat. Mir geht es auch eher um die grundsätzliche Frage, ob diese Vorschrift in der Praxis von Bedeutung ist (oder eher selten bis nie angewendet wird).

    Trotzdem noch erweiterte Frage zum vorliegenden Fall: Angenommen, es ließe sich beweisen, dass die Zeugin die Vergewaltigung bewusst vorgetäuscht hat, um dem Angeklagten zu schaden – wäre dann "Vortäuschen einer Straftat" die einzige zu verfolgende Straftat, oder käme dann noch Rufmord oder so etwas in der Art dazu? Wie gesagt, ich bin kein Jurist.

  33. Anna meint: (11.11.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Kachelmann:

    Im Mann-heimer Prozess wurde ich rechtskräftig freige-sprochen. Dass über die Schuld einer Lügnerin de jure auch noch gerichtet wird, das muss jetzt noch kommen.Recht und Gerechtigkeit ist dann Ge-nüge getan, wenn als Nächstes noch die Schuld der Menschen festgestellt wird, die für die ganze Sache verant- wortlich sind, die ich seit März 2010 erleben durfte. Entsprechende Straf-und Zivilklagen werden jetzt vorberei-tet, und ich habe
    Verständnis für die ARD, dass sie nicht einen Menschen im Fernsehen zeigen will,der zwangs-läufig auch als Kläger Schlagzeilenab-seits seiner Arbeit machen wird. Es wäre im Hinblick auf das heute fast perfekte Verbrechen der Falschbe-schuldigung und seiner vielen Opfer einfach fatal,das Ganze auf sich beru-henzulassen.

    http://www.scribd.com/doc/72373282/JK-44

  34. Flying Circus meint: (11.11.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @Nobody:

    Es gibt weder einen Freispruch zweiter, noch einen erster Klasse.

  35. Nobody meint: (11.11.2011 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @Flying Circus:
    Offiziell nicht, aber die Unterscheidung zwischen Freispruch wegen erwiesener Unschuld und einem aus Beweislastregeln in einer 'Non Liquet'-Situation ist üblich.

  36. Frank Georg Bechyna meint: (11.11.2011 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter :

    Ihren obigen Ausführungen ist nur hinzuzufügen, dass die Polizei als Hilfsbehörde der Staatsanwaltschaft selbst noch dringend disziplinarrechtliche Schritte zu erwarten haben sollte .

    Der verantwortliche Minister in Baden – Württemberg hat hier bislang völlig versagt .

    Freundliche Grüsse

    Frank G. Bechyna

  37. van Zant meint: (11.11.2011 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Wer soll elegant Chemtrails-Gegner mit der NAZI-Keule erschlägt, kann kein wirklich schlechter Mensch sein.
    Weiter so Machelkännchen!
    Typen wie der haben in diesem auf Beschiss und Betrug aufgebauten System eine glänzende Zukunft.

  38. Don Dumb-o meint: (11.11.2011 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    @Nobody:
    Nee, oder wo steht das genau im Gesetz/Kommentar?

  39. Tobias W. meint: (13.11.2011 um 04:41) AntwortenReply to this comment

    Dass es in einem Rechtsstaat immer Freisprüche erster und zweiter Klasse geben wird – ob sie so genannt werden oder nicht – zeigt der gesunde Menschenverstand. Das ist zwangsläufig so.

  40. zwoologe meint: (13.11.2011 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    @Tobias W.: ein rechtsstaat existiert bei uns (brd) dejure nicht. eine verwaltung nach art. 133 GG kann kein staat sein. die rechtsprechung basiert, bis auf wenige ausnahmen, komplett auf handels und konzernrecht. in allen westlichen sogenannten "staaten" wird ucc (uniform comercial code) angewandt. die richter sind keine richter mehr, die gerichte sind keine gerichte mehr. der richter ist kapitän und das gericht ist sein schiff. die menschen an land werden nach seerecht abgeurteilt. es wird kein zevilrecht mehr gesprochen. das alles natürlich LATENT!
    was wir haben sind private firmen die sich gerichte nennen.
    alle institutionen wie regierung, gerichte, finanzämter, jobcenter, arbeitsagentur etc. haben alle eine eigene umsatzsteuernummer. die haben uns den staat unterm hintern wegprivatisiert.

  41. Tobias W. meint: (13.11.2011 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Jenseits der Grundsatzfrage: Der Rechtsstaat lässt sich in meinem Beitrag ersatzlos streichen, da waren ich nicht sparsam genug mit Worten.

  42. Marie_Johanna meint: (17.11.2011 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe das diese Lügnerin eingebuchtet wird.

    Mein Bruder wurde auch schonmal deswegen vor Gericht gezehrt, weil eine …… meinte, sie hatte nach dem Sex ein schlechtes Gewissen.

    Sein Gottes Glück war, dass eine RichterIN den Vorsitz geführt hat und sich nicht einlullen lies so wie manche männliche pseudo-Frauenbeschützer die alles glauben wenn die Frau ihre Kullertränchen fließen lässt.

    Strafe hat sie trotzdem nicht bekommen OBWOHL! sie zugegeben hat ihn falsch beschuldigt zu haben.

    Haben Frauen in diesem Lande Narrenfreiheit und können Existenzen zerstören wenn sie mal ihre Tage haben?

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