Verlinkungsverbote

Ich bin jetzt mal mutig – mit diesem Link zur Industrie- und Handelskammer Leipzig. Dort heißt es nämlich:

Verlinkungsverbot

Eine Verlinkung mit der Homepage der IHK zu Leipzig ist nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung zulässig. Ansonsten besteht ein Verlinkungsverbot.

Es ist eine Sache, wenn Blogger, Hoteliers und Ingenieurbüros so einen Unsinn auf ihre Homepages schreiben. Es lassen sich so einige googeln, die sich gegen ungenehmigte Links verwahren. Etwas anderes ist es, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie eine IHK den Quatsch vom Verlinkungsverbot ernst zu nehmen scheint.

Die Möglichkeit, sich gegen fremde Links zu wehren, gab es nicht, gibt es nicht und wird es auch nie geben. Hoffnung für diese Prognose gibt mir der Umstand, dass es schon aus biologischen Gründen immer mehr Richter gibt, welche die Funktionsweise des Internets im Ansatz verstanden haben.

Aber immerhin ist die IHK Leipzig nicht alleine in der Behördenwelt. Auch die Mordkommission Frankfurt Oder möchte nicht, dass jemand ohne Genehmigung auf ihre Internetseite verlinkt. Warum das jetzt ausgerechnet der Fall ist, kann man nicht mal ahnen. Immerhin besteht die Seite zu 100% aus einem, Überraschung, Informationsangebot für die Öffentlichkeit.

So, nachdem ich gegen das Verlinkungsverbot verstoßen habe, packe ich schon mal die Zahnbürste ein.

Update: Die IHK Leipzig hat ihre Seite noch heute geändert.

Update 2: Die Mordkommission mittlerweile auch.