Diskretion, nicht immer Ehrensache
Der Kommissar war perplex. Nicht, weil ich ihn anrief. Das kommt in einer kleinen Stadt schon mal vor. Nein, weil ich mich als Verteidiger für Herrn P. meldete. Das ist nämlich eine ganz neue Sache. Und: “Eigentlich sollte Herr P. von dem Verfahren noch gar nichts wissen.”
Tut er aber doch, sogar auf wenig geheimnisvollem Wege. Bei der Polizei ist vor einiger Zeit eine anonyme Anzeige eingegangen. Darin wird mein Mandant als korrupt dargestellt. Die Angaben sind aber so nebulös, dass der Polizeibeamte nicht sofort die Daumenschrauben ansetzte, etwa mit einer Hausdurchsuchung. Er wandte sich vielmehr per Mail an den Compliance-Beauftragten des Unternehmens, für das mein Mandant arbeitet, und bat um einige Auskünfte (Aufgabenbereich, Zuständigkeit für Auftragsvergabe etc.).
In so einer Situation ist eigentlich nicht verwunderlich, dass der Arbeitgeber nicht nur an ein Strafverfahren denkt. Sondern auch an mögliche arbeitsrechtliche Schritte. Die Firma lud meinen Mandanten also gleich zum Personalgespräch – und schon wusste er, dass gegen ihn ermittelt wird und er sich besser einen Anwalt sucht. Auch wenn das Gespräch ziemlich erfreulich verlaufen ist.
Der Polizist meinte, er werde bei Anfragen künftig etwas deutlicher machen, wo er Diskretion erwartet. So ganz aus der Welt war die Idee mit der Hausdurchsuchung also vielleicht doch noch nicht.
Spätestens heute hat sie sich aber mit einiger Sicherheit erledigt.
Ihr Wort in Gottes Ohren … da kann ein findiger Polizeibeamter auch ne Gefahr im Verzug draus machen … von wegen Beweise wegschaffen und so.
Martin
Da werden Leute beschuldigt – und dann soll da Diskretion walten?? Das erinnert doch wohl eher an eine Story von Franz Kafka.
Tja, das waren noch Zeiten, als man sich in Deutschland an die Verfassung gehalten und die Unverletzlichkeit der Wohnung noch etwas bedeutet hat.
Heutzutage muss man ja auch als Unschuldiger jederzeit damit rechnen, dass ein Sondereinsatzkommando die Wohnung stürmt. Ein Unterschriftsroboter (sog. Richter) ist ja schnell gefunden.
> Spätestens heute hat sie sich aber mit einiger Sicherheit erledigt.
Darauf würde ich in einer Bananenrepublik wetten, aber doch nicht in Deutschland. ;) (Stichwort: Zweite Hausdurchsuchung, weil Festplatte zurückgegeben.)
Weiß der Mandant, dass er die Kosten nicht erstattet bekommt für die frühzeitige Einschaltung eines RA, wenn sich alles nur im Vorfeld befindet? War doch so, oder?
Es gibt auch Firmen, die bei solchen polizeilichen Anfragen absolute Diskretion wahren und den Termin des Personalgesprächs auf den Tag der Hausdurchsuchung legen. "Erfreulich" ist so ein Gespräch dann freilich nicht mehr.
Immerhin hat es mir eine äußerst kritische Sicht auf Ermittlungsbehörden (ich war unschuldig …) und die freie Wirtschaft (… und durfte mir trotzdem einen neuen Job suchen) gebracht.
Der Polizist hat die 3 wichtigsten Dinge vergessen:
1. Man muss der Polizei nicht glauben und man muss ihr auch nie die Wahrheit geschweige den überhaupt etwas sagen.
2. Eine Firma wird in erster Linie ihre Interessen schützen wollen – die da wären Schaden von der Firma abzuwenden und – wenn möglich – Schaden von den Mitarbeitern abzuwenden.
3. Seit wann ist Korruption strafbar? Da müssten wir ja eine 100 Meter hohe Mauer um das Berliner Regierungsviertel bauen und keinen mehr rauslassen.
Ok, 3 war jetzt arg polemisch – aber eine anonyme Anzeige wegen Korruption? Wenn ich jetzt also anonym bei der Polizei anrufen würde und würde behaupten, Angela Merkel wäre korrupt, dann wären die bereit, mit ein paar Hundertschaften Bundeskanzleramt, Parlament, CDU-Gebäude zu stürmen und alle Akten fortzutragen? Wieso hat das noch niemand probiert?
gruß, Frank
Ich hoffe Ihr Mandant hat dennoch alle Beweise außer Haus geschafft. Nicht, dass ein findiger Polizist noch zu der Erkenntnis gelangt, dass Ihr Mandant sich ja jetzt in Sicherheit wiegt usw. usf…
:)
@ Frank Schenk
Sehen Sie, diesen Verdacht hatte ich auch schon lange; und wenn nicht bei ihr, dann doch bei einigen anderen dieser Figuren, z. B. einige dieser Berliner Schrebergartenpolitiker aus den Parteien, die in den letzten Jahren hier in der Stadt den Ton angegeben haben.
@hiro: Willkommen im Club!
Bei mir war's ähnlich. Unschuldig in U-Haft gelandet, und einen Tag vor dem Ende der U-Haft kriegte ich die Kündigung ins Gefängsnis zugestellt. Zuhause wartete dann im Briefkasten noch ein Exemplar, was man mir, um ganz sicher zu gehen, persönlich vorbeigebracht und reingesteckt hatte.
U-Haft ist übrigens ein "legitimer" Kündigungsgrund, führt zu einer personenbedingten Kündigung, darum gibt es beim Arbeitsamt drei Monate Sperre und schon stehst Du mit dem Hartz-4 Antrag in der Hand in der Schlange an…
@W: Hast Du gegen den Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes Einspruch eingelegt und geklagt?
@irgendwer:
Sollte er nun wissen. Wenn die Polizei beim Arbeitgeber lustige Gerüchte streut, sollte das aber nebensächlich sein, siehe bei W.
Und warum glaubt der Herr Polizist, dass das die von ihn belästig^wbefragten Personen kümmert, welche Diskretionsanforderungen er hat? Jedenfalls dürfte der Arbeitgeber wohl kaum auf Diskretion zu verpflichten sein, und Herr Polizist sollte sich mal überlegen, dass er der Bittsteller ist und es ganz schön frech ist, dann auch noch Vorschriften machen zu wollen.
Im übrigen würde ich als Arbeitnehmer (wenn ich ein solcher wäre) geradeheraus erwarten, daß mein Arbeitgeber mich über solche Anfragen informiert. Das ist ja auch durchaus in dessem Interesse, weil ich mich dann schneller um eine Klärung kümmern kann und das Unternehmen schneller weiß, woran es ist.
und jetzt würde ich extra durchsuchen gehen. Es gibt etlich Fälle in denen die Beweismittel gefunden wurde, obwohl der Beschuldigte das Verfahren kannte oder kennen musste.
@Martin: Beweise aus dem Haus schaffen nützt nichts.
Nicht mal die Wohnung komplett abbrennen hilft. Die Ermittler "finden" trotzdem Pass, lesbare DVDs und USB-Sticks.
@Karlheinz: nicht einmal 400m hohe Hochhäuser in einem riesigen Inferno in Schutt und Asche versinken zu lassen verhindert wirksam, dass Ausweispapiere gefunden werden. Ausweise, DVDs und USB-Sticks werden von Chuck Norris produziert, das sollte man wissen um die Vorgänge im rechten Licht zu sehen.
Würden Sie darauf wetten, Herr Vetter?
@oskar: Widersprüche gegen den Bescheid wurden eiskalt abgebügelt.
Sinnvoller war es, gegen meinen Ex-Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Ergebnis des Vergleichs war dann, daß ich noch eine kleine Abfindung bekomme und dieses verfluchte Häkchen "personenbezogene Kündigung" weggemacht wurde. Damit bekam ich dann auh das mir zustehende ALG1.
Und dann kam das Jugendamt, aber die Geschichte erzähle ich euch beim nächsten Mal…
@Hans: Mal den Hansdampf ablassen:
Man kann das gerne so verstehen,wie Sie dass der Polizeibeamte "Vorschriften machen" will. Oder eben so: wenn Vorermittlungen geführt werden, kann man auch dem Compliance-Beauftragten klar machen, dass
- es eine anonyme Anzeige ist
- der Sachverhalt noch sehr unklar erscheint
- man deshalb anfragt, weil man prüfen will, ob an der nebulösen Anzeige überhaupt etwas dran sein kann (wenn in der Anzeige behauptet wird: der lässt sich von Zulieferern schmieren, damit er ihnen Aufträge gibt und der Beschuldigte nicht mit Auftragsvergaben befasst ist, erledigt sich das nämlich recht schnell).
- man deshalb auch bittet (!!!), diese Anfrage diskret zu behandeln und sie dem Beschuldigten nicht bekannt zu geben.
Abgesehen davon könnte die Polizei oder StA indirekt sehr wohl "Vorschriften machen". Indem sie z.B. dem Compliance-Beauftragten sagt, dass dem Beschuldigten die Tatvorwürfe noch nicht bekannt sind und eine "Vorwarnung" durch die Compliance an den Beschuldigten unter Umständen den Vorwurf der (versuchten) Strafvereitelung begründet.
@9W:
Warum bedeutet eine personenbedingte Kuendigung Sperre?
Personenbedingte Kuendigung bedeutet, dass die Person nicht fuer die ausgeuebte Arbeit geeignet ist, z.B. aus gesundheitlichen Gruenden.
Bei der Verhaltensbedingten Kuendigung ist die Sperre verstaendlich.
@klabauter:
Vorsatz ist nötig. Die Information über ein Verfahren kann auch ganz andere Gründe haben.
Und der Staatsanwalt schreibt doch nichts vor, wenn etwas sowieso im Gesetz steht. Ansonsten kann ich auch der lieben Angie vorschlagen, dass man den Kaffee beim Frühstück nicht klauen darf :p
Und die Polizei hat gegenüber Zeugen eh (fast) nichts zu sagen oder zu bestimmen bei Ermittlungen .
@Kai: bedingter Vorsatz reicht. Dass die Information des AN durch den Compliance-Beauftragten (oder nochmal übers Eck Compliance/Arbeitgeber/Arbeitnehmer) andere Gründe hat, heißt nicht, dass man bei der Weitergabe nicht erkennt, dass sie auch andere Folgen haben kann. Und wenn man diese Folgen in Kauf nimmt, ist man beim bedingten Vorsatz.
Dass der StA nichts vorschreibt oder vorschreiben kann habe ich mit der Formulierung "kann indirekt…" auszudrücken versucht. Ist aber wohl nicht angekommen. Und den Hinweis auf eine eventuelle Strafvereitelung kann die Polizei genau so gut geben.
So einfach ist es "ungeliebte" Arbeitskollegen in die Scheiße zu reiten? Dann gute Nacht.