23.11.2011

Juristische Spaßbremsen stoppen Bierbikes

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich heute als Spaßbremse erwiesen. Die Richter verkündeten: Bier- und Partybikes dürfen nicht ohne Genehmigung auf den Straßen rollen.

Die Kläger vermieten Bierbikes (mit Getränkeangebot) bzw. Partybikes (Getränke sind mitzubringen) in Düsseldorf. Durch Ordnungsverfügung hatte ihnen die Stadt Düsseldorf die Nutzung dieser Gefährte auf den öffentlichen Straßen untersagt.

Bei einem Bier- oder Partybike handelt es sich um ein vierrädriges Gefährt. Es weist eine Länge von 5,30 m, eine Breite von 2,30 m sowie eine Höhe von 2,70 m auf, wiegt ca. eine Tonne und bietet Sitzgelegenheiten für bis zu 16 Personen. Von diesen sitzen bis zu 12 auf Hockern quer zur Fahrrichtung, jeweils sechs an beiden Längsseiten eines in der Mitte befindlichen und überdachten Tisches. Angetrieben wird das Gefährt durch Pedale mit Freiläufen, die von den bis zu 10 an den Längsseiten sitzenden Benutzern getreten werden. Bis zu drei weitere Sitzplätze bietet eine Bank am Heck des Bikes.

Der Fahrer, jeweils ein Mitarbeiter der Kläger, sitzt mit Blick in Fahrtrichtung auf einem Sitzplatz im Frontbereich des Gefährts, lenkt und bremst es. Selbst antreiben kann er das Gefährt nicht. Die Fahrtgeschwindigkeit beträgt durchschnittlich sechs Stundenkilometer und kann nach den Angaben der Kläger bis zu zehn 10 Stundenkilometer betragen.

Auf dem Bierbike befindet sich ein Bierfass mit einem Fassungsvermögen bis zu 50 Litern, eine Zapfanlage und eine Soundanlage mit CD-Player und auf dem Partybike ein Getränkebehälter sowie ebenfalls eine Soundanlage.

Gegen die Ordnungsverfügung hatten die Kläger erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Ihre Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtsgerichts Düsseldorf hatte heute ebenfalls keinen Erfolg.

Zur Begründung seiner Entscheidung meinte das Gericht, Bier- oder Partybikes seien als auf die Straße aufgebrachte verkehrsfremde Sachen zu qualifizieren. Damit falle die Nutzung der Bikes aus der Widmung der Straße zum Verkehr und damit aus dem Gemeingebrauch heraus.

Das Bier- oder Partybike stelle sich bei einer Gesamtschau als rollende Veranstaltungsfläche dar, deren Hauptzweck in der Durchführung von Feiern, Partys oder ähnlichem auf der Straße liege. Dadurch sei der Verkehrsbezug bei der Nutzung des Bikes so stark zurück gedrängt, dass nicht mehr von einer Nutzung der Straße zum Verkehr gesprochen werden könne.

Die Feststellung, dass es sich um eine Sondernutzung handele, bedeute lediglich, dass der Betrieb von Bier- und Partybikes erlaubnispflichtig sei. Eine solche Erlaubnis komme etwa mit Einschränkungen auf bestimmte öffentliche Straßen oder auf bestimmte Zeiten in Betracht.

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteile vom 23. November 2011, Aktenzeichen 11 A 2325/10 (Bierbike) und 11 A 2511/11 (Partybike)

81 Kommentare zu “Juristische Spaßbremsen stoppen Bierbikes”

  1. Sekino meint: (23.11.2011 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Wer wie ich in Berlin schon einmal längere Zeit in Mitte hinter so einem Bierbike hinterhergetrudelt ist ohn die Möglichkeit zum Überholen zu haben, wird dieses Urteil nur begrüßen können. Von mir aus sollen sie im Grunewald damit rumfharen, aber nicht in der Stadt
    meint sekino

  2. Frank Schenk meint: (23.11.2011 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Dann sollten aber sonntägliche Spazierfahrten mit dem Auto oder gar Fahrradausflüge ohne ausgewiesenes Ziel auch verboten werden. Vekehr nur noch zum Zwecke der Fortpflanzung – eh – Fortbewegung.

    Jawoll, zack zack, links zwo drei vier…

    m(

  3. anonym meint: (23.11.2011 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Ja, in Berlin gibt es so etwas, fällt aber zahlenmäßig nicht ins Gewicht. Auch wenn man nicht mit dem Auto fährt, ist es kein kultureller Verlust, wenn dieses Gefährt wieder verschwindet.

  4. Lutz meint: (23.11.2011 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    Ich möchte widersprechen. Ich arbeite in Berlin-Mitte, und mich nerven diese Bierbikes im Sommer erheblich.

  5. Richter Recht meint: (23.11.2011 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Gut so , diese vollgedröhnten Vollidioten braucht kein Mensch auf der Strasse .

  6. yah bluez meint: (23.11.2011 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Dinger höchst asozial.
    Zur Freude einiger weniger werden viele geärgert.

    Also ich habe Verständnis für das Verbot auf der Strasse.

    mfg
    yb

  7. dudaanderecke meint: (23.11.2011 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    @2: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html
    Und ja, die Belästigung ist schnell gegeben, im Zweifelsfall fühlt sich halt der Polizist der dich anhält belästigt.

  8. anonym meint: (23.11.2011 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Na, da sind wir uns ja im Grunde alle einig. Zumal ich Biertrinken ohnehin noch nie besionders toll fand.

  9. Stuff meint: (23.11.2011 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Ich würde denn doch, um irreführende Webseiten, die als Touristenabzocke gelten könnten zu vermeiden, in den Webseiten, die Reklame für Reisen nach und durch Deutschland (womöglich mit einem Fahrrad!) machen, darauf hinweisen, dass das Umherfahren, nur weil man was von der Gegend sehen will, in der Rechtsauffassung von Verkehr bei Verwaltungsgerichten nicht gedeckt ist.
    Klar?

  10. grefel meint: (23.11.2011 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    sehr gut! endlich fasse ich wieder vertrauen in die deutsche gerichtsbarkeit ;-)

  11. Duke meint: (23.11.2011 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Wie ich den meisten Kommentaren entnehmen konnte, scheint die herrschende Meinung gegen Bierbikes / Partybikes zu sein. Der Meinung bin ich auch und begrüße die Entscheidung.

  12. Miraculix meint: (23.11.2011 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    Ich habe für die Dinger absolut nichts übrig.
    Trotzdem halte ich das Urteil für falsch!
    Wenn es so weitergeht, entscheidet demnächst der
    Polizist ob eine Fahrt mit meinem Auto/Fahrrad
    sinvoll und erlaubt ist oder nicht.

    Gehts noch?

  13. Der Steuerzahler meint: (23.11.2011 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    Diese Rollenden Alkoholikerfahrzeuge sind mir schon lange ein Dorn im AUgen, und was wird erst aus den kindern die das sehen?

    Deshalb: Sondergenehigung auf die Düsseldorfer Müllkippe beschränken sowie grundsätzlich nur an zwischen 4 – 5 Uhr Morgens am 31 Febuaren erluben, die in ein Schaltjahr fallen was nicht ducht 400 teilbar ist.

    mzg

    Ralf

  14. turtle of doom meint: (23.11.2011 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte, die Bildung von Fahrgemeinschaften entspreche dem Umweltschutz und müsste deshalb gefördert werden.

    Mir ist es lieber, wenn 16 angetrunkene Leute Bierbike fahren anstelle wenn sie zu Fuss die Innenstadt unsicher machen.

  15. Der Burn meint: (23.11.2011 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Was diese Kommentare für einen Querschnitt durch das deutsche Spießertum bilden… :)

  16. joerandom meint: (23.11.2011 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Jede Wette: Jemand, der Bierbikes befürwortet, lebt oder arbeitet nicht in einer Gegend, in der die Dinger regelmässig unterwegs sind. Grauenhaft nervtötendes Zeug, diese Bikes.

  17. Arroganter Sack meint: (23.11.2011 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Sollen se doch in Düsseldorf mit ihren Vehikeln machen, was sie wollen, solange sie nicht über den Rhein zu uns nach Meerbusch kommen.

  18. Mark Wolf meint: (23.11.2011 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn mit den "Partywagen" die viele Straßenbahnen vermieten? Denke die sind dann auch nicht erlaubt.

  19. Piotr meint: (23.11.2011 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    An diejenigen, die jetzt auch das Fahrradfahren zur Erholung gefährdet sehen:

    Das Gericht hat festgestellt, dass die die Nutzung von Bierbikes der Widmung der Straßen nicht entspricht, weil diese rollende Veranstaltungsflächen sind. Das kann man also kaum aufs Fahrradfahren übertragen. Bleibt also mal auf dem Boden.

    Im übrigen ist Autofahren "nur zum Spaß" explizit unzulässig und zurecht als "unnützes Hin- und Herfahren" ordnungswidrig – aus Umwelt- und Lärmschutzgründen.

  20. yah bluez meint: (23.11.2011 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @Mark Wolf: Die stören den Verkehr nicht, die finde ich gut. Haben wir in Frankfurt auch, mit Stöffche anstelle von Bier.

  21. Anita meint: (23.11.2011 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    @yah bluez

    Was ist Stöffche?

  22. kaputnik meint: (23.11.2011 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    @Der Burn:

    Wieso jetzt? Bierbike-biker haben sich hier doch gar nicht geoutet :)

  23. kaskade meint: (23.11.2011 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Mir ist noch kein Bierbike begegnet.
    Einerseits würden mich Bierbikes auch stören, weil sie den Verkehrsfluss drosseln. Andererseits frage ich mich, warum Pferdekutschen erlaubt sind. Sie sind genauso verkehrshemmend und nur ein Freizeitvergnügen.

  24. madd meint: (23.11.2011 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    @21 Anita:
    http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6ffche
    @20 yah bluez:
    Naja, wenn sie nicht den Verkehr behindern, meinetwegen.

  25. Heinz-Kurt meint: (23.11.2011 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Mir persönlich sind Bierbikes wesentlich lieber als Autos. Keine Abgase und Musik und fröhliches Gejohle statt Motorenlärm. Und sie parken nicht Rad- und Fußwege voll. Wenn Ausflugsfahrten auf die Straße dürfen, sollten es die Bierbikes auch dürfen. Den Begriff „Spaßbremsen“ finde ich schon ganz passend gewählt.

  26. zf.8 meint: (23.11.2011 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    @Heinz-Kurt:

    Es sollte eine Genehmigung für solche besonderen Nutzungsarten geben. Eine Sondernutzungsgenehmigung oder so.

  27. Dexter meint: (23.11.2011 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Bierbikes? Sollte das nicht – ganz cool in internäschnnääl-supermetropolitän-inglisch gehalten – "Beerbikes" heissen?

    Andererseits passt der Sprachgulasch zum Hirngulsch der Benutzer ebenjener Gefährte.

  28. s meint: (23.11.2011 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Und was passiert, wenn sich das Bike in einer gefaehrlichen Situation befindet und die Strampler, total betrunken, ploetzlich beschliessen nichtmehr strampeln zu wollen?

  29. veritas meint: (23.11.2011 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    Ja, Herr Vetter, die Richter müssen wirklich Spaßbremsen sein.
    Sind Sie schon mal extrem lange hinter so ein Bike hinterhergefahren? Da kann man nicht einfach überholen.
    Was passiert, wenn Rettungsfahrzeuge schnell zum Einsatzort kommen müssen? Das Bierbike ist sehr sperrig und kann nicht einfach mal so aus dem Weg geräumt werden. Was passiert in so einer Situation, wenn die Treter so besoffen sind, dass sie nicht mehr treten?
    Wie können die Richter nur solche Spaßbremsen sein!?

  30. Wetter meint: (23.11.2011 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Hoffentsichtlich sind in anderen Teilen NRWs die Dinger kein Problem. Zum Vatertag finde ich die sogar völlig in Ordnung. An den ein oder anderen Sommertag auch.

    Schade das man da wieder so sperrig ist und keine "feste Zeiten" einfordert.

    Das sich manche Leute daran belästigt fühlen… ehm ja. Stehn diese direkt neben den Bike oder woher kommt das Geheule? Typsich Deutsch

  31. Frank Sommer meint: (23.11.2011 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    @Der Burn:
    Die eine Hälfte der Spießer ist für Bierbikes, die andere Hälfte der Spießer ist dagegen.

  32. TheBlackFlash meint: (23.11.2011 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Jeder der hier gegen die Bierbikes argumentiert weil man sie nicht überholen kann, der muss im gleichen Atemzug auch gegen Kutschen sein.
    Jeder der sich über die Musik und die fröhlich betrunkenen Menschen beschwert, muss genauso gegen Karneval sein. Und allgemein gegen "Partymeilen".

    Und das geht so lange weiter, bis alle garnichtsmehr dürfen. Kein feiern mehr, kein öffentlich zur schau getragener Spaß. Willkommen in Ihrem Paradies. Es wäre mein Alptraum.

  33. Nachdenklich meint: (23.11.2011 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Ich habe das Glück an einem Start-/Zielpunkt eines Bierbikes zu wohnen. Irgendwie nervt das Gegröle jedes Wochenende (zumindest im Sommer) schon. Außerdem muss das Bier ja auch wieder raus… Aber vielleicht werde ich einfach nur alt.

  34. Nania meint: (23.11.2011 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    Ich komme aus einer Stadt, die wegen ihrer topographischen Gegebenheiten wenig prädestiniert ist für Bierbike-Fahrten.
    Aber dieses Urteil halte ich für wenig sinnvoll und juristisch fragwürdig.

    Ich kann zwar die Verkehrsbehinderungsargumente verstehen, aber dann müsste man auch gegen Radfahrergruppen, Kutschen, langsame Autofahrer, Rollerfahrer (GAAANZ wichtig) und Fußgänger (je nachdem, wo man gerade fährt) sein.

    Zudem ist es immer noch so, dass der Lenker und Bremser des Fahrzeugs nicht betrunken sein darf. Und ganz ehrlich? Ein Betrunkener, der vom Bierbike kippt, halte ich für genauso wahrscheinlich – vielleicht sogar für weniger wahrscheinlich – als einen Fußgänger, der besoffen auf die Straße wankt.

    Ganz ehrlich? In den Kommentaren hier und dem Urteil sehe ich die Art von Spießbürgertum, die meinen Großeltern schon verhasst war. Bloß allen anderen den Spaß nehmen, damit man selbst (allein, egoistisch) seine Ziele am Besten durchsetzten kann.
    Es gibt in einer Stadt sicherlich mehr Verkehrsbremsen als (nur) Bierbikes und auch ganz sicher mehr Autofahrer, Radfahrer und Rollerfahrer, die ihren fahrbaren Untersatz nicht wegen des Fortkommens benutzen. Zum Bäcker kann man das ein oder andere mal dann doch zu Fuß gehen.

  35. Dieter meint: (23.11.2011 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    @yah bluez: Nicht nur mit Stöffche gibt's des in Frankfurt. Auch mit Whisky! Sehr empfehlenswerte Tour!

    @Anita: Der in Frankfurt und Umgebung sehr beliebte Apfelwein wird liebevoll Stöffche genannt. Nähere Infos gibt es auch im Internet unter http://www.stoeffche.de/

    Zu den Bierbikes: Ich trauere ihnen nicht nach, wenn sie auch in Frankfurt von den Straßen verschwinden.

  36. Titus Andronycus meint: (23.11.2011 um 23:58) AntwortenReply to this comment

    @kaskade:
    @Nania:
    Kutschen sind deutlich schneller als 6 km/h. Roller und Fußgänger haben auf Straßen (außer um sie zu überqueren) nichts zu suchen. Fahrradfahrer sind auch merklich schneller als 6 km/h und wenn sie StVO-Gemäß in Pulks fahren auch weniger "gefährlich" (übersehen, Blockieren von Raum, …) als ellenlange Ketten. Auch sind Radfahrer "durchsichtig" und zumindest nicht wie Bierbikes langsam dahinschleichende "LKWs", die einem die für sichere Überholmanöver nötige Sicht nach vorn nehmen.

  37. Bubu meint: (24.11.2011 um 00:42) AntwortenReply to this comment

    Bis einer heult. Spätestens nach den ersten Unfällen mit den Dingern wäre das beerdigt. Zig Besoffskis auf der Straße, mit Biergläsern… das kann nicht gut gehen.

  38. Spaßbremse meint: (24.11.2011 um 01:28) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich ein Spießer bin, weil mir Horden von grölenden Besoffenen nebst lautstarker Musikbeschallung auf die Nerven gehen, dann bin ich gerne ein solcher ("Spießer" war übrigens früher mal eine Bezeichnung für freie Bürger, die bei Angriffen auf ihre Stadt mit Spießen bei der Verteidugung halfen).
    Im übrigen würde ich, obwohl selbst dem Alkohol nicht abgeneigt, noch viel weiter gehen und das Saufen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verbieten. Ich kann nicht nachvollziehen, was so toll daran ist, wenn sich an jedem Wochenende die Innenstädte in Kriegsgebiete verwandeln – und nach 3 Jahren als Taxifahrer weiß ich, wovon ich rede.

  39. Stuff meint: (24.11.2011 um 02:46) AntwortenReply to this comment

    @Piotr: Also doch, Fahrten, um die wunderschönen Gegenden Deutschlands zu bestaunen sind besagte Autofahren "nur zum Spaß" und deshalb als "unnützes Hin- und Herfahren" ordnungswidrig!
    Das _muss_ aber dann auch auf den Deutschen Tourismusseiten klar gestellt werden, sonst laufen die Gefahr, abgemahnt zu werden!!1!

  40. htfv meint: (24.11.2011 um 07:04) AntwortenReply to this comment

    ich seh's aus 2 Perspektiven:
    1: Verkehrssicherheitstechnisch richtig. In der Innenstadt möchte ich so einem Ding auch nicht begegnen. Mit Genehmigung find ichs in Ordnung, da dann locker bebaute Randgebiete ja erlaubt sein können.
    2. Auf'm Land sollte es auch so erlaubt sein, wenn sie sich von Bundesstrassen fern halten. Vor allem am allgemeinen deutschen Vollrauschtag ist mir so ein Ding lieber als 16 einzelne betrunkene Radfahrer. Und sonst ist es halt mal ein so ein Fahrzeug auf der Strasse im Wald… da störts dann glaub ich nicht mehr so

    PS.1 Sie sind ja nicht verboten auf den Straßen, sie sind nur erlaubnispflichtig gewoeden(zumindest nach Artikel)

    PS.2 Es ist wirklich irgendwie komisch, wie viele hier so generell dagegen sind, weil es Lärm macht. Es gelten die üblichen Lärmpegelregeln. Sonntags komplett und Samstag in der Mittagszeit, also rufen sie doch nächstes Mal die Polizei, wenn es ihnen zu laut wird. Ansonsten schon irgendwie seltsam, wie sonst immer alle gegen alles sind, aber hier mal friedlich vereint. =)

  41. schredder66 meint: (24.11.2011 um 07:39) AntwortenReply to this comment

    @Mark Wolf:

    Und erst die von (einem) Pferd(en) gezogenen, mit Musik- und Bierzapfanlage ausgestatteten, Planwagen.

    Ich glaube eher, dass das Urteil darauf zielt, dass alles, was sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, eine Identifikationsmarke aka Nummernschild tragen müssen.

  42. schredder66 meint: (24.11.2011 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    Bierbikes / Partybikes sind rollende Verkehrshindernisse?

    Nee, die Verkehrshindernisse sind jene hinterher fahrenden Schlafmützen, die trotz bester Gelegenheit und ausreichend per Gaspedal abrufbarer Leistung, einfach dem "Verkehrshindernis" hinterher fahren und nicht überholen.

    Und falls sie dann doch endlich zum Überholen ansetzen, dann tun sie das gerade in dem Moment, in dem die Gefahr für sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer am grössten ist. Also z. B. wenn der Gegenverkehr nur noch 10 Meter entfernt ist.

  43. Markus meint: (24.11.2011 um 08:43) AntwortenReply to this comment

    Hier in München wird gerade das gleiche Spiel gespielt und versucht, die BierBikes aus dem Stadtbild zu verbannen.

    Ich lege jedem nahe, sich auch mal die Meinung der BierBike-Betreiber zu Gemüte zu führen. Zu finden ist der komplette Ablauf unter folgendem Link:
    http://www.pedalhelden.de/bierbike-termin-anfrage/

    Ich wohne nicht in der Nähe einer BierBike-Tour, kann also zur konkreten "Belästigung" nicht viel sagen. Aber ich wohne in einer Großstadt mit "allem drum und dran" – angefangen vom üblichen Straßenlärm, hin zu grölenden Jugendlichen und Hundehaltern, die morgens um 6 ihre laut bellendenden Hunde durch den Park führen. Ein BierBike mehr macht in meinen Augen das Kraut auch nicht mehr fett – so lange eben die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Und zumindestens in München werden sie es.

    Und wenn ich sehe, was hier so alles an Fahrzeugen unterwegs ist und wie es in der angeblichen Radlhauptstadt so zugeht – ganz ehrlich: Da macht das BierBike auch keinen großen Unterschied mehr…

    Sauer stößt mir auf, wie die Behörden mit den Betreiber umspringen. Lest euch den Link durch und urteilt selber!
    Da sitzt so ein kleiner, spießger Sesselfurzer in seinem Büro und verbietet einfach nach Lust und Laune Sachen, die ihm nicht gefallen.
    Und als Unternehmer kannst du einfach nichts dagegen tun. Im Gegenteil: Wehrt man sich, stellt der Beamte noch auf stur.
    Woanders hingehen kann man nicht. Ein Gerichtsverfahren anstrengen geht – klar. Aber das dauert und kann dir als Selbständiger schonmal eben die Existenz kosten – wegen einem kleinen unbedeutenden Beamten, der meinte seine Macht ausspielen zu müßen…

  44. Wuwei meint: (24.11.2011 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    Ich habe soeben die Vision einer rollenden Gemeinschaftslatrine. 8 WCS im Rondell angeordnet.

    Anstatt Rollen- Gröhlen- Saufen eben Rollen-Gröhlen- Scheissen.

    Undenkbar ? Eben nicht, man denke nur an die alten Römer. Da war das nicht unüblich…. die Gesellschaftslatrine.

    Worauf ich hinaus will ? Ganz einfach : Spiessertum ist immer nur eine Wahrheit im Auge des Betrachters.

    Wuwei

  45. volker meint: (24.11.2011 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    die Genehmigungspflicht ist natürlich eine willkommene Geldquelle für die Stadt, daher kann sie an einem grundsätzlichem Verbot kaum interessiert sein.

  46. jan meint: (24.11.2011 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    Nochmal zur Erinnerung: die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Bierbikes beträgt 6 km/h. So schnell bin ich zu Fuss. In Köln legen die regelmäßig den Straßenverkehr auf den Ringen lahm.

    Diese Bierbikes gehören eigentlich schon aus Präventionsgründen nicht auf die Straße. So stinkbesoffen, wie die Jungs drauf meistens sind, frage ich mich schon, warum die nicht öfter mal runter fallen und zwischen die Autos geraten.

  47. Autolykos meint: (24.11.2011 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    @Anita: Um einen Kumpel aus dem Saarland zu zitieren: "Ein Getränk das so sauer ist, dass nur Hessen es trinken können."

    BTT: Am Anfang hab' ich bei dem Urteil (insbesondere der Begründung) gedacht "Was für eine bürokratische Fascho-Scheiße!", aber bei näherer Betrachtung erscheint mir das sinnvoll. Diese Dinger sind wohl ziemlich groß, langsam, mitten auf der Straße, und die Fahrer selten nüchtern. Das ist quasi eine Einladung zu einem Unfall (von der nicht unerheblichen Störung des Verkehrs mal ganz zu schweigen).

  48. jan meint: (24.11.2011 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    @schredder66: Ach, haben die Landeier hier also auch was zu sagen? ;-)

    In einer richtigen Großstadt kann es durchaus mal vorkommen (Rush-Hour oder Berufsverkehr), dass der Gegenverkehr derart stark ist, dass er gar nicht mehr aufhört. Und dann gehts halt nicht mit überholen.

  49. bastian meint: (24.11.2011 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    @Arroganter Sack : Na das wäre ja noch schöner, wenn die geheiligte Gesellschaft in Meerbusch durch Bierbikes belästigt würde … aber zum Glück gibt es ja den Düsseldorfer Flughafen, damit sich die Herrschaften nicht zu wohl fühlen gibt es jeden morgen den 6 Uhr Wecker.

  50. schredder66 meint: (24.11.2011 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    @jan:

    Hmm, ein Bierbike während der Rush Hour in einer richtigen Großstadt stört den Verkehrsfluss? Wahrscheinlich nicht mehr oder weniger als alle anderen Fahrzeuge, die zur Rush-Hour unterwegs sind.

    BTW: Watt is denn ´ne richtige Großstadt? Berlin *grins*?

  51. Thomas meint: (24.11.2011 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    Vollkommen richtige Entscheidung. [X] Dafür!

  52. Dexter meint: (24.11.2011 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    @Markus:
    Danke für den Link mit der Darstellung des Betreibers.
    Klar findet der das ungerecht. Aber was bringt er denn da für Argumente ins Spiel? "Namenhafte Münchner Firmen" haben bei ihm Touren gebucht. Und "selbst Münchner Polizeiinspektionen in privaten Runden" erfreuen sich der geselligen BierBike-Touren!
    Na wenn das mal kein zünftiger Grund ist, das Gefährt den Rest der Gesellschaft zur Last fallen zu lassen!

    Öffentlicher Verkehrsraum ist gewöhnlich kein Ort um in geselligen Runden dem Suff zu frönen. Der Strassenverkehr ist im allgemeinen mit einem ziemlichen hohen Risiko für Leib und Leben der Teilnehmer verbunden. Von daher sind Regelungen und Restriktionen auf dem Gebiet absolut not-wendig.

    Selbstverständlich sollte ein kommerzieller Anbieter für derlei Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen eine Genehmigung einholen müssen.

  53. kaskade meint: (24.11.2011 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    @Titus Andronycus:
    Hier in Dresden fahren die Kutschen nicht viel mehr als 6 km/h. Ich kann durch zügiges Laufen (kein Joggen) die selbe Geschwindigkeit erreichen, also neben denen herlaufen.

  54. Nüchtern meint: (24.11.2011 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Gutes Urteil!

    Warum "Party" und "Feiern" immer mit hochquantitativem Alkoholgenuss gleichgeetzt wird, nee, eigentlich anders herum, erschließt sich mir sowieso schon nicht. "Wir feiern" heißt "wir kippen und den Hals voll Alk"?

    Sei es drum, jeder hat da wohl so seine eigene Vorstellung. Aber die Besoffskis auf der Straße fahren zu lassen, halte ich für absolut falsch.

    Deshalb hoffe ich, dass das BVerwG ebenso entscheiden wird (lt. unserer Tageszeitung will der Unterlegene dort weiter "kämpfen").

  55. Tobias W. meint: (24.11.2011 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Eine gute Entscheidung. Eine Kneipe hat im Straßenverkehr eigentlich gar nichts zu suchen.

  56. Siebensack meint: (24.11.2011 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist doch selbst für die Betreiber in Ordnung: Es wurde lediglich festgestellt, dass diese Bierbikes nicht wild herumfahren dürfen wo sie wollen, sondern dass der Betrieb genehmigt werden muss.
    Das halte ich für derartige Eventfahrten im öffentlichen Raum auch für durchaus angebracht.
    Dann muss man sich eben mit den Ordnungsbehörden zusammensetzen und bestimmte Zeiten und Routen vereinbaren und dann steht der Durchführung von diesen Events nichts im Wege.
    Dass die der Gewinnmaximierung unterliegenden Veranstalter ihre Bikes nicht nach Belieben auf die Straßen schicken dürfen halte ich für sachgerecht. Dies ist jedoch kein Verbot, sondern es räumt der Kommune ein, die Nutzung zu regeln. Zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Straßen möchte ich die Dinger auch nicht haben.

  57. GUFSZ meint: (24.11.2011 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @Dieter:
    Sind die in Frankfurt jemals auf den Straßen gewesen? Ich habe die nur in den Parkanlagen bzw. Mainuferweg erlebt.

  58. Karsten meint: (24.11.2011 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    sehr schön. was solche dinger auf der straße zu suchen haben, erschloss sich mir auch nie. wäre auch nur eine frage der zeit, bis mal ein suffkopp von sattel vor ein auto stürzt oder es ärger gibt.

  59. Rainersacht meint: (24.11.2011 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Wer in der Einflugschneise der junggesellenverabschiedenden Provinzknallis wohnt, deren Brunftschreie von Hotel zu Hotel durch den Innenhof fliegen, bevor sie saufend und kotzend und grölend auf diesen Gefährten durch den schönsten Teil der Stadt düsen, der ist nicht nur für ein Verbot der Bier-Bikes, sondern für das Verprügelungsgebot der Passagiere.

    Früher war es in der Düsseldorfer Altstadt am Wochenende nett, heute gibt es die Junggesellenabschiede – sollen die doch nach Köln reisen! Da passt das hin ;–))

  60. Anita meint: (24.11.2011 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos

    Ich bin auch ein Hesse und kenn das nicht.
    Naja, erst seit 3 Jahren…

    Aber mir gehen die Spiesser auch auf die Nerven.
    Anschnallen: spiessig
    sich waschen: Spiessig
    an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten: spiessig

    Solche Spassbremsen!
    Die wollen alles verbieten, was Freude macht.
    Das Leben ist doch viel, viel spassiger, wenn ich treibe, was ich will ohne Ruecksicht auf andere nehmen zu muessen.

    Und wenn ich dann besoffen vom Rad falle und der Notarzt, der kommt, auch besoffen ist, stoert mich das ueberhaupt nicht, wenn er mich nicht ordentlich zusammenflicken kann.
    Und wenn ich am naechsten Tag Migraene hab, stoert es mich auch kein bisschen, wenn der Nachbar die Musikanlage bis zum Anschlag aufdreht…

  61. Markus meint: (24.11.2011 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Ich habe nichts mit dem Betreiber zu tun, aber einige Meinungen hier sind einfach falsch und zeugen davon, dass der Verfasser sich nicht mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
    Ist aber nicht schlimm, die Medien und Presse lebt es ja durchaus vor ;)

    Zum Thema besoffene Fahrer:
    Der Fahrer ist immer vom Betreiber und stets stocknüchtern. Desweiteren ist (zumindestens in München) nur ein mehr oder weniger kleines Fass an Bord. "Hackedicht" wird keiner der Treter nach dieser Tour werden. In Ausnahme einer trinkt das Fass alleine leer, dann bleiben aber immer noch genug nüchterne Weitertreter…

    Runterfallen kann auch keiner. Das Dingens ist so konstruiert, dass das nicht geht.
    Auch aus einem fahrenden Auto kann man fallen, das ist aber genauso absurd wie vom BierBike fallen…

    Generell finde ich die Entscheidung aber auch gut, zumal dann die Gemeinde/Stadt im Dialog mit dem Betreiber abstimmen kann, wann, wo und auf welcher Route diese Bikes unterwegs sind.

    In München ist der casus knaxus aber ein ganz anderer. Und das ist nicht mehr lustig. Das ist Behördenwillkür in seiner Reinstform.

    Markus

  62. Cicero meint: (24.11.2011 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @Markus:
    '"Hackedicht" wird keiner der Treter nach dieser Tour werden. In Ausnahme einer trinkt das Fass alleine leer'

    Wirklich? Ähmm, dann lass uns mal rechnen: 15 Personen (der 16te trinkt ja nicht, er lenkt ja) trinken 50l Bier mit rund 5% Alkohol, macht bei gleicher Verteilung und wenn sie alle artig auftrinken für jeden 3,33l Gerstensaft. Ein durchschnittlichen Mann (ca. 30 Jahre, 1,75m, 85kg) kommt damit bei gleichmäßigem Trinken ohne längere Unterbrechungen auf etwas um die 2 Promille, das nenne ich aber (außer bei Gewohnheitstrinkern) schon Hackedicht..

  63. Regelungswut meint: (24.11.2011 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    "…Das Bier- oder Partybike stelle sich bei einer Gesamtschau als rollende Veranstaltungsfläche dar, deren Hauptzweck in der Durchführung von Feiern, Partys oder ähnlichem auf der Straße liege…."
    Wenn der Hauptzweck dem Transport diente, wär das erlaubt? Reicht es dann, keine Rundreise zu bier-biken, sondern die Gäste mittels Bier-Bike von A nach B zu transportieren?

    Dürfte nun eine Großfamilie, Kegelverein,… ein "Bier-Bike" (vielleicht ohne Bier und damit mit einem "Kein-Bier-Bike") ohne Genehmigung für eine Radtour nutzen? Und wie weise ich den "Radtour"zweck gegenüber dem Ordnungsamtshilfpolizisten nach?

    Zählt ein Tandem, bei welchem der "Beifahrer" während der Fahrt Bier trinkt schon zu den Bier-Bikes und benötigt eine Genehmigung, wenn eine Rundtour geradelt wird?

    Ich finde das Urteil klasse!! Schade, dass nicht geurteilt wurde, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer (incl. Fußgänger), die nur aus Spaß auf der Straße sind auch eine Genehmigung benötigen.

    Wir sollten eifrig weitere Sachverhalte finden, die noch dringend reguliert werden müssten (Helmpflicht für Fußgänger, Verbot des Treppensteigens ab 0,5 Promille, Pflicht-Abo für eine Tageszeitung, Belag des Frühstücksbrotes,…).

    Die NOCH fehlende Regulierung wie wir unser Leben zu gestalten haben ist nicht mehr hinnehmbar. Es ist eine Gefährdung der Nationalen Sicherheit, wenn sich jeder auf das Frühstücksbrot schmieren kann, was er will.

  64. erwin meint: (24.11.2011 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Ich wohne auf dem Dorf. Das Phänomen "Bierbike" ist mir noch nie begegnet. Was es hier aber gibt ist das Phänomen "Biertraktor", eine Landwirtschaftliche Zugmaschine mit Anhänger, auf dem so 20 saufende Grossstädter sitzen, und ich tucker mit 5 Km/h hinterher. Ist das jetzt auch verboten? Kann ich beim nächsten mal die Bullen rufen?
    Andererseits könnte ich denen auch einfach den Spass gönnen… Und die Minute Zeitverlust einfach vergessen.

  65. J. S. meint: (24.11.2011 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Also diejenigen, die sich beklagen, weil die Bierbikes den Weg versperren, sind dieselben, die auch genervt sind von Fahrschulwagen.
    Ich habe schon oft miterlebt, wie dauernd gehupt wird, wenn der Fahrschüler etwas langsamer ist. Kotzt mich echt an (also nicht der Fahrschüler sondern die Ungeduldigen dahinter). Dass dadurch der Schüler verunsichert wird, er dann auch noch Fehler machen könnte, was zu Unfällen führt, wird vernachlässigt. Hauptsache schnell, schnell, schnell.

    Was macht ihr eigentlich, wenn ihr hinter einem Müllwagen fährt, der die Straße blockiert, weil er gerade Müll einsammelt? Genervt ist vielleicht jeder, aber manche übertreiben wirklich.

    Das soll aber nicht die Bierbikes verteidigen. Ich finde es nur ekelhaft, wenn man von manchen Ungeduldigen bedrängt wird, weil man nicht so schnell fährt wie die.

  66. Dieter meint: (24.11.2011 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @GUFSZ: Ja, die Bierbikes habe ich in Frankfurt (am Main) auch schon in freie Wildbahn gesehen. Zuletzt in Sachsenhausen als ich gerade in die Whisky-Tram eingestiegen bin und zufällig auch noch der Ebbelwoi-Express auf dem Gegengleis einfuhr. Leider hatte ich meine Kamera nicht dabei, wann sind schon drei Alkoholverteilvehikel auf einem Haufen zu sehen?

  67. Franz meint: (24.11.2011 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist doch prima! Wo solche bikes gerne gesehen sind, wird die Erlaubnis eben erteilt, und die Touristen stroemen. Wo sie den Verkehr stoeren, wird die Erlaubnis nicht erteilt, und keiner wird behindert! Bei aehnlichen Urteilen zu Rollerskates auf der Strasse oder nicht hat doch auch keiner geschrieen. Auto = gefaehrlich, das bringe ich schon meinen Kindern bei. Ist doch klar, dass ein coller Saufwagen schlecht auf die Strasse passt. Will doch wirklich keiner erst Tote sehen, oder? In diesem Falle gilt wirklich: Man kann fuer beides sein: Fuer Bierbikes UND dieses Gerichtsurteil! (Nicht jede Entscheidung laesst sich in entweder die Kategorie "Pro schlaegernde Polizisten" oder die Kategorie "pro kruemelartige Substanzen" einteilen – die Welt ist bunt!

  68. Franz meint: (24.11.2011 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    @Nüchtern:

    Sie haben offenbar den Sinn einer Party noch nicht ganz verstanden. Kennen Sie den Begriff ABOG?

  69. Markus meint: (24.11.2011 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @Cicero:

    Nicht verrechnen ;)

    Hier in München sind es nur 20l Bier (oder maximal 30 – je nach Wunsch)
    Damit kommt man pro Person auf weniger bis ca. die Hälfte deines Wertes.
    Dann darfst du nicht vergessen, dass die Tour 2 Stunden geht, insofern der erste Alkohol schon abgebaut wurde und der letzte Alkohol noch gar nicht im Blut ist.
    Die BierBike-Betreiber haben einen Wert von 0,69 Promille für einen 85kg Mensch ausgerechnet.
    Lass es von mir aus etwas mehr sein, aber die 1 Promille-Grenze knackt man so nicht. Und da kann man noch treten – mehr muß man ja nicht tun.

    Aber darum gehts ja wie gesagt nicht. So wie es ist, ist es ok.
    Kann man hoffen, dass man beim Erarbeiten der Genehmigung nicht an einen querunlanten Beamten gerät.

  70. John Wayne meint: (24.11.2011 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Moment mal:

    Die Pferde und die Trinkpassagiere sind lediglich der Antrieb des Gefährts. Steuern tut ein nüchterner Reiter/Fahrer.

    Dann müssten Pferdefuhrwerke auch verboten werden.

    Fazit: Was das Spießer-Auge stört, wird plattgemacht.

  71. Thion meint: (25.11.2011 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    In Frankfurt sehe ich das "Bierbike" in warmen Tagen recht oft. Es fährt dann einmal durchs Bankenviertel richtung Fußgängerzone. Ich finde es an meiner Stelle sogar recht hilfreich, da bei uns an der Arbeit eigentlich alle zu schnell fahren und Ampeln kategorisch übersehen.

    Dass man den Bikes nun verbietet zu fahren wo sie wollen finde ich allerdings auch gut. Denn ich kann mir gut vorstellen, dass sie öfters den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen wenn es keine Ausweichmöglichkeiten für den Verkehr gibt. Allerdings habe ich das in Frankfurt noch nicht so oft gesehen (außer die "Neue Schlesinger Straße" die eine Einbahnstraße ist. Eine 4 spurige Fahrbahn bietet doch genug Platz zum überholen.

    Gelten Rübenlaster eigentlich auch sondererlaubnisspflichtig?
    Die stören nämlich regelmäßig gesamt Deutschland.

  72. Wildschnellundgut meint: (25.11.2011 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    @J. S.:

    Also diejenigen, die sich beklagen, weil die Bierbikes den Weg versperren, sind dieselben, die auch genervt sind von Fahrschulwagen.

    Absolut richtig.

    Ich habe schon oft miterlebt, wie dauernd gehupt wird, wenn der Fahrschüler etwas langsamer ist.

    Fahrschüler sollten erst auf die Straße wenn sie es können.

    Was macht ihr eigentlich, wenn ihr hinter einem Müllwagen fährt, der die Straße blockiert, weil er gerade Müll einsammelt?

    Hupen. Gnadenlos huuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuupen.

  73. Dexter meint: (25.11.2011 um 02:36) AntwortenReply to this comment

    @Regelungswut:
    Bei deinem ganzen Gezeter vergisst du den Unterschied zwischen einem kommerziellen Veranstaltungsangebot und privatem Handeln.

  74. R.A. meint: (25.11.2011 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @19, Piotr:

    Im übrigen ist Autofahren "nur zum Spaß" explizit unzulässig

    LOL. Sagt wer?

  75. Mike meint: (25.11.2011 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    JUCHU!!!

  76. c3p meint: (26.11.2011 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Richtige Entscheidung, die Dinger nerven und zum Beispiel am Duisburger Innenhafen ist eigentlich auch kein Platz, trotzdem habe ich schon öfter welche dort fahren sehen.

    Meinetwegen können die ja über Felder fahren, aber bitte nicht auf Straßen auf dennen auch noch andere Menschen unterwegs sind.

  77. Fleetenkieker meint: (26.11.2011 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Ich kann die Empörung verstehen !!!
    Da fährt so ein Gefährt an dir vorbei, voll mit Besoffenen, die gröhlen. und die Passanten mit irgend welchen Sachen bewerfen, während andere an die Häuser pinkeln und kotzen. Soll man sofort einsperren. Aber wer macht das schon mit dem Prinzenpaar und dem Elferrat ? Es lebe die Doppelmoral !! Wenn einem schon ein Amt gegeben ist, will man seine Macht ja auch zeigen .

  78. Pascal meint: (27.11.2011 um 03:13) AntwortenReply to this comment

    @R.A.: Der Gesetzgeber:

    § 30 StVO
    Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

  79. timon meint: (27.11.2011 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Für alle, die hier auf die Langsamkeit dieser Fahrzeuge abheben und die damit verbunden Gefahren für den Straßenverkehr: Seid froh, dass die 16 Partygäste das Gefährt nicht einfach als Fasstransportwagen auf der Straße ziehen, das wäre nämlich nach der geltenden Straßenverkehrsordnung durchaus erlaubt http://de.wikipedia.org/wiki/Handwagen

    Und warum soll man so ein Fahrzeug schlechter überholen können als andere Fahrzeuge? Je langsamer der zu Überholende ist, desto schneller ist man doch daran vorbei?! Versteh ich nicht…

  80. Jerko meint: (5.12.2011 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Dann bitte den Bauern mit seinem stinkenden Mistanhänger auf der einspurigen Landstraße (da ist überholen auch ganz schlecht und ich komme vermutlich 4 Minuten später nach hause als gewollt) verbieten.

  81. Jerko meint: (5.12.2011 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Und auch die 6,3 mio Besucher des Oktoberfestes, die ja alle ganz gesittet und stocknüchtern nach Hause gehen und in keine U-Bahnen oder Taxis kotzen und auch nicht die ganze Stadt vollpissen udn sich auch keine Shclägereien liefern….

    Meine Herren, kotzt mich diese Doppelmoral an!!!!!

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