Nicht mehr im dienstlichen Gewahrsam
Nach 23 Jahren kann ein Bürger nicht mehr verlangen, dass ihm die Behörden eine sichergestellte Waffe wieder aushändigen. Grund: Ämter müssen ihre Akten längstens 20 Jahre aufbewahren. Lässt sich danach der Verbleib eines Gegenstandes nicht mehr aufklären, geht das zu Lasten des Bürgers.
Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt hatte ein Mann geklagt, dem 1985 seine Waffenscheine entzogen wurden. Die Polizei stellte damals eine Pistole bei ihm sicher. 23 Jahre später beantragte der Mann beim Polizeipräsidium Rheinpfalz Herausgabe seiner Waffen, entweder an ihn oder einen Dritten, der einen Waffenschein hat.
Sowohl das Polizeipräsidium Rheinpfalz als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier teilten dem Kläger mit, eine Herausgabe der Waffen sei nicht mehr möglich, da diese nicht mehr im dienstlichen Gewahrsam seien. Unterlagen gebe es nach so langer Zeit nicht mehr.
Die Verwahrung der Waffen im dienstlichen Gewahrsam sei wohl zu einem nicht mehr aufklärbaren Zeitpunkt, der zwischen der Übergabe an die Verwahrstelle bei der Bezirksregierung in Neustadt im Jahr 1986 und der Auflösung der Waffenkammer zwischen 1996 und 1997 liege, beendet worden. Aller Wahrscheinlichkeit nach seien die Waffen ordnungsgemäß verwertet oder vernichtet worden.
Der Kläger wies darauf hin, er sei trotz der Sicherstellung Eigentümer geblieben. Die Behörden könnten nicht belegen, dass sie die Waffe nicht mehr haben. Deshalb könne er auch die Herausgabe verlangen.
Mit diesen Argumenten fand er kein Gehör. Die Verwaltungsrichter in Neustadt meinen, der Kläger müsse beweisen, dass die Pistole noch amtlich verwahrt werde. Das sei ihm nicht gelungen. Deshalb dürfe davon ausgegangen werden, dass die Waffe seinerzeit ordnungsgemäß verwertet oder vernichtet worden sei.
Dass das Land keine Dokumente über den Verbleib oder über die Verwertung beziehungsweise Vernichtung mehr auffinden könne, könne ihm nicht angelastet werden. Keine Behörde sei verpflichtet, Akten nach Abschluss des Vorgangs länger als 20 Jahre aufzubewahren.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26. Oktober 2011, Aktenzeichen 5 K 1198/10.NW
Déjà-Vue?!
Umstellung von Akten auf Digital/Festplatte und nichts muss mehr gelöscht und vernichtet werden nach 20 Jahren…
@ChristianO
Stimmt, es löscht sich dann nämlich von selbst.
Hätt man dem guten Mann dann nicht, wenn die Waffe schon nciht aufzufinden ist, monetär entschädigen können? Die Summe kann dann gleich mit den Aufbewahrungsgebphren verrechnet werden, so dass er nur noch unwesentlich zuzahlen muss, um die Sache zu erledigen :P
D.h. wenn die Polizei den Sportwagen nur 20 Jahre lang beschlagnahmt hat, er mittlerweile ein seltener Oldtimer ist, dann muss die Polizei diesen nicht mehr herausgeben, wenn man selbst nicht den NACHWEIS erbringen kann, dass die Polizei ihn noch hat?!
Der Nachweis dass die Polizei den gegenstand haben muss, hat man alleine daher dass er von der Polizei beschlagnahmt wurde. Wenn die Polizei den Gegenstand dann vernichtet, dann muss diese doch eigentlich Schadensersatz zahlen?!
Nachtrag: Bewis der Beschlagnahme oder wie man das nennt: Man bekommt dabei doch eine Quittung ausgestellt, was in welcher Qualität beschlagnahmt wurde…
@maSu: Das hätte er nach 19 Jahren auch schon gewusst.
müsste die polizei nicht noch akten darüber haben das die Waffe vernichtet worden ist? immerhin kann das ja nicht 20 jahre her sein. Wenn Sie diese nicht hat, hat die Polizei die waffe offensichtlich noch…
so wird diebstahl durch polizeibeamten ja tür und tor geöffnet…
Geht ja nur um eine Waffe. Da muß eine Behörde doch nicht den Verbleib belegen können. Wird schon seine Richtigkeit haben.
Ob der Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz haben sollte, sei mal dahingestellt: Der "Skandal" ist, daß offenbar keiner mehr so genau sagen kann, was mit der Waffe passiert ist. Ich halte es für zweifelhaft, daß die Waffe vor mehr als 20 Jahren vernichtet wurde – da hätte der Eigentümer schließlich noch fristgerecht die Herausgabe verlangen können. Wenn die Vernichtung aber weniger als 20 Jahre her ist, müßte es noch einen Beleg geben.
Gravierend scheint doch auch zu sein, dass dem Kläger eine besondere Nachweispflicht zu den internen Vorgängen einer Behörde auferlegt wird. Wie soll er das leisten?
Die Dokumente zur Waffeneinlagerung wird er – sofern das üblich war/ist – in seiner persönlichen Unterlagenausfertigung vorweisen können. Dann aber behauptet die Behörde, sie hätten die Waffe nicht mehr und daraus resultiert die Beweispflicht des Klägers?
Ergo wird seine Tatsachenbehauptung deutlicher geringer eingestuft als die einfache Gegenbehauptung (Verneinung ohne begründende Nachweise) der Behörde…
Kann doch eigentlich nicht sein, oder?
Hätte man nicht auch den Alt-Eigentümer über eine etwaige Vernichtung der Asservaten benachrichtigen müssen?
Ein absolut zweifelhaftes Urteil!
tja ich wette wenns um diverse akteneintragungen wegen ein paar jugendsünden geht, dass DIE bei der polizei auch nach über 20 jahren nicht gelöscht werden.
Eigentlich bin ich ja Pazifist, deswegen habe ich für scharfe Knarren und deren "Eigentums-Grundrechte" eigentlich nicht das geringste Verständnis; aber was die Aktenlage anbelangt:
Was früher in der DDR die gesammelten "Werke" bei der Stasi waren, um anständige Menschen mit Müll zuzuschütten und mit lebensgefährlicher Scheiße (excuse my language) zu bewerfen, ist heute – jedenfalls in Bayern – die Führerscheinakte. Da werden alle kriminellen Verleumdungen und dreisten Lügen, mit welchen man eventuell von kriminell konkurrierenden Kollegen, von ebenso kriminellen Nachbarn, von ebenso kriminell vertuschenden Amtsschimmeln oder welchen Kriminellen auch immer jemals überzogen wurde, gesammelt und werden dort einfach von der Amtsschimmeldiktatur geflissentlich für bare Münze genommen, als wäre man schuldig gesprochen worden, was aber natürlich nie der Fall war, denn das hätte sich nicht mal ein bayrischer Richter getraut, da ganz offensichtlich dreiste Lügen und dreiste Verleumdungen in dieser Führerscheinakte gesammelt wurden und werden; diese bayrischen Richter beschließen dann immer stattdessen – wohl Polizisten- und Gerüchte-hörig, denn mehr als Gerüchte sind ja solche Lügengeschichten von Nachbarn, Kollegen, etc. nicht – flugs den Umweg in die irgendwann letztlich todbringende Folter-Psychiatrie; dann wird natürlich auch nichts geprüft, die scheinbaren Belastungszeugen werden nichtmal befragt (deren angebliche Aussagen, die irgendein Dorfpolizist phantasievoll "weiterdichtend" auf irgendwelche Zettel geschmiert hatte, werden in keinster Weise hinterfragt), geschweige denn wird der Beschuldigte jemals befragt, der wird 20 Jahre lang nicht zu seiner Sicht der Dinge befragt, wohl weil denn es ist ja sicherlich offensichtlich, dass dann die Wahrheit ans Licht kommen würde und alle Verbrecher in den Amtsstuben und im Kollegen-/Nachbarnkreis wissen ja alle schon selbst längst, dass sie Verbrecher sind – und freuen sich dann natürlich spitzbübisch über den gewalttätig vertuschenden Amtsschimmel, der seinen eigenen Dreck am Stecken dann natürlich fürchten müßte, käme die Wahrheit ans Licht.
Es gibt natürlich ganz schmierenclevere Verbrecher, die kennen diesen grundsätzlich kriminellen "Charakter" des bayrischen Amtsschimmels und benutzen ihn ganz geschmeidg für ihre Zwecke, z.B. um unliebsame Konkurrenten aus dem Weg zu räumen … denn sowas wird – jedenfalls in Bayern – immer zum eigendynamischen "Selbstläufer"; eine erste dreiste Verleumdung wird von einem VIP lanciert und ab da rollt die zerstörerische Amtsschimmel-Lawine gegen das Opfer von ganz alleine über Jahrzehnte, denn der Amtsschimmel selbst inszeniert dann Jahrzehnte-lang massenweise weitere Verleumdungen, sobald erkennbar wurde, dass die erste Verleumdung durch den vom Amtsschimmel hofierten VIP eine dreiste massive Lüge war … denn dann hätte der Amtsschimmel ja zugeben müssen, dass er anfänglich selbst ein Verbrechen begangen hatte, da er die gelogenen Aussagen dieses VIPs – wie er, der Amtsschimmel, vor dem Gesetz eigentlich hätte müssen – in kriminell opportunistischer Weise nicht hinterfragt hatte, damals nicht und niemals später, in 20 Jahren nicht – obwohl er tausendfach unmißverständlich darauf hingewiesen wurde, dass der Ausgangspunkt beweisbar (jedenfalls damals noch beweisbar) dreiste Lügen und Verleumdungen waren.
Tja, und mit dieser "Führerscheinakte" wird man in Bayern als rechtschaffener Mensch auch noch nach 20 Jahren noch vom Amtsschimmel massiv und ruinös brutal erpresst, auch und insbesondere wenn diese Führerscheinakte eine reine amts-neurotische (vermutlich auch noch kriminell selektierte) Sammlung von dreisten Lügen und kriminellen Verleumdungen ist … da wird auch immer mal wieder bei jeder sich bietenden Gelegenheit sehr viel Geld vom Opfer gefordert, welches er an irgendwelche Amtsstuben und Amtsträger zu zahlen hat – nicht etwa in Form von Bestechung, nein nein, um Himmels Willen, der bayrische Amtsschimmel darf ja nicht korrupt sein, das wird dann "Gutachten-Gebühr" genannt oder "Bearbeitungsgebühr" etc. – in 20 Jahren läppert sich selbst solcher Mist auf viele 1000 Euro zusammen, für "Gutachten", die einfach immer wieder nur die vorangegangenen ebenso rufmörderischen "Gutachten" wieder und wieder kopieren und jedesmal noch etwas mehr rufmörderisches dazuphantasieren.
Will sagen:
1. Der schwerstkriminelle bayrische Amtsschimmel ist ein dringender Fall für den UN-Sicherheitsrat, nichtmal mehr für's BGH oder Bundesverwaltungsgericht, da massiver Staatsterrorismus systematisch ausgeübt vom bayrischen Staat gegen einzelne Bürger (insbesondere gegen solche, wo es für irgendwelche bayrischen VIPs sehr lohnend ist, die Lorbeeren des Opfers zu stehlen bzw. auch insbesondere gegen solche, die massive Verbrechen des bayrischen Amtsschimmels bezeugen könnten, also gegen "Kronzeugen" sozusagen) im Spiel ist.
2. Wenn der im Thema erwähnte Mann eine Akte sucht, wo seine Knarren sicher über Jahrzehnte hinweg als Druckmittel gegen ihn gespeichert bleiben – jedenfalls in Bayern – dann in der Führerscheinakte … aber da ist wie gesagt meine ganz klare Meinung und Geisteshaltung, je mehr dieser verdammten scharfen Knarren auf allen Seiten eingestampft werden, umso besser. Ich würde mich sehr viel sicherer fühlen, wenn es hier diesbezüglich z.B. so wäre wie in England, und nicht jeder halbstarke in grün-blauem Trachtenanzug (und natürlich auch andere nicht) mit Monsterknarren bewaffnet wären.
MfG
Unfassbar. Daten die über Bürger gespeichert sind, werden niemals gelöscht. Nur von einer Datenbank in die andere verschoben. Wenn einer vor 30 Jahren mal als Jugendlicher eine Tafel Schokolade geklaut hat, erfährt jeder Streifenpolizist bei jeder Verkehrskontrolle "… der ist ein Dieb / nimmt es mit Eigentum nicht so genau / bekannt beim Landrat Dingenskirchen / lose Blattsammlung beim Präsidium Schilda…" oder so ähnlich. Und die Behörde will weismachen, dass ihr der Verbleib gefährlicher / wertvoller Gegenstände / Asservate nicht mehr bekannt sein muss? Der Staat mit all seinen Organen und Behörden hat sich so was von verselbstständigt, das ist ja nicht mehr zum Aushalten. Was würde wohl passieren, wenn sich nächste Woche heraus stellt, dass mit dieser Waffe ein Dönerbudenbesitzer erschossen wurde? Da wüssten die ganz plötzlich wieder, wem die Waffe gehört und er könnte nicht beweisen, dass die Waffe sich "nicht mehr im dienstlichen Gewahrsam" befindet?
Unhaltbare Zustände, unter denen der Staat seinen Auftrag der Bevölkerung nicht mehr wahrnehmen kann.
Und jetzt stelle wir uns vor, das mit der "angeblich vernichteten" Waffe ein Nazi erschossen wird der Zufällig viele Internas der Zusammenarbeit mit dem Verfassungschutz kannte. Wetten das der ehem. Eigentümer komentarlos eingesperrt wird und als Linksterrorist Lebenslang in den Bunker wandert, (Gefolgt von Anschliessender Sicherungsverwahrung auf 2000 Jahre), weil er den Verbleib der Waffe nicht Zweifelsfrei nachweisen kann? Denn man hat ja keine Akten mehr, also muß der Quittungsbeleg und die Akte dazu gefälscht sein.
Wir sind schliesslich in Deutschland.
mzg
Ralf
So funktioniert der Obrigkeitsstaat bis hoffentlich die Piratenpartei dem ein Ende setzt.
"Aller Wahrscheinlichkeit nach seien die Waffen ordnungsgemäß verwertet oder vernichtet worden"
WTF? Das ist verdamt noch mal ne Waffe da muß es ja wohl einen Nachweiß über die Vernichtung geben.
@horst: Macht korrumpiert. Zu viel Macht macht kriminell. Wäre nicht die erste Partei, die mit "hehren Zielen" angetreten ist und dann schleichend vom System "verschluckt" wurde und unterwegs mehr als nur das "sozial" in Namen und jeden humanistischen Grundgedanken verloren hat.
Verwertet bedeutet versteigert ?
Kann da mal jemand mit Ahnung (d.h. ein Jurist) mal was zu den 20 Jahren sagen? Wie viele Kommentatoren einwenden, wurde die Waffe ja wahrscheinlich vor weniger als 20 Jahren vernichtet – es müsste also noch Unterlagen geben (ich gehe mal davon aus, dass die letzte Handlung dafür ausschlaggebend ist).
Des Weiteren: "Die Verwaltungsrichter in Neustadt meinen, der Kläger müsse beweisen, dass die Pistole noch amtlich verwahrt werde."
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es ist erlaubt deren Gebäude auf den Kopf zu stellen, oder der Richter ist mit Kafka verwandt.
@Kommentar:
"Wenn einer vor 30 Jahren mal als Jugendlicher eine Tafel Schokolade geklaut hat, erfährt jeder Streifenpolizist bei jeder Verkehrskontrolle."
Blödsinn.
@horst: Wollen wir hoffen, daß die Piraten nicht an die Macht kommen. Das mit dem "bedingungslosen Grundeinkommen" wäre nämlich das Ende dieses Staates. Dann würde ein Drittel der Bevölkerung sich auf die faule Haut legen, ein Drittel wären Rentner und der Rest würde wegen absoluter Alles-Weg-Besteuerung auswandern. So sehr ich die Piraten sympathisch finde, so sehr haben sie sich binnen kürzester Zeit unwählbar gemacht.
@Andy: Was soll daran Blödsinn sein? Mich haben sie mit 16 mal mit etwas Haschisch erwischt. Das wurde mir (inzwischen bin ich über 40) kürzlich vorgehalten und ich wurde zum Drogentest gebeten. Aus dem Kifferalter bin ich zwar lange raus (ich rauche gar nicht mehr), aber das fand ich dann doch sehr befremdlich.
@Mangela Erkel:
Das ist totaler Quatsch. Bei einem Datenabgleich erhält ein Streifenpolizist nur Informationen über die Echtheit der Angaben und gegebenenfalls noch offenen Haftbefehle.
Selbst wenn in einem Polizeicomputer der Diebstahl einer Tafelschokolade noch vermerkt sein sollte, erfährt er diesen Eintrag nicht, da er für seine Arbeit irrelevant ist.
Wie kommt der Betroffene eigentlich gerade jetzt dazu, die Waffe zurückzufordern?
Durfte er das vorher nicht, weil er im Knast saß? Dann kann ihm die Zeit nicht angelastet werden. In der Akte muss vermerkt werden, dass sie bis [angemessene Frist] nach Beendigung dieses Zustands nicht geschlossen werden darf.
Und außerdem. Staatsakten sind auf ewig aufzubewahren! Da kann sich auch niemand mit irgendwelchen Gesetzen herausreden, dass ist ein Grundsatz des Rechtsstaates. Das ist auch kein Problem, weil es genügend digitalen Speicherplatz gibt. Und ja, dann muss man halt ein Datenspeicherwechselzentrum unterhalten, dass die digitalen Akten regelmäßig auf Konsistenz überprüft, korrigiert und auf neue Speichermedien kopiert.
@Lexus,
Sie glauben auch das Zitronenfalter Zitronen falten?
Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht das die mehr erfahren als Sie dürfen sollten. Aber denen kann man halt nichts, genau wie den sogeneanten "Sachbearbeitern" bei den ARGEN / AFA.
mzg
Rakf
@Till Eulenspiegel:
es ist natürlich eine lüge und ein immer wieder kehrendes märchen, dass die britische polizei unbewaffnet sei oder gar in gänze unbewaffnet auf die straße geht.
eines macht deine anmerkung aber deutlich, alles ist nicht durchdacht, entspringt nur einem falschen weltbild und dient ausschließlich dazu, das eigene pipi langstrumpf weltbild zu bestätigen.
@ Lexus
Das ist Quatsch. Bei einer Personenüberprüfung ist es üblich über den (unverschlüsselten) Polizeifunk auch kleinere und ältere Einträge zu erwähnen. Gerade BTM, damit die Kollegen gezielt danach suchen können.
Whoa, voll old die Entscheidung!
:D
@Jan B. aus M.:
Vielleicht auf nem bayrischen Dorf wo die Polizei nichts zu tun hat. Bei uns in Hamburg würde keiner auf die Idee kommen bei einer normalen Personenüberprüfung eine positiv Meldung für nen Ladendiebstahl im Jugendalter auszugeben.
Ein vergangenes BTM-Delikt kann dagegen bei einem Verkehrsunfall oder bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ja relevant werden. Genauso wie wenn der Computer Gewaltdelikte auswirft… Aber wir haben hier von Bagatelldelikten gesprochen und die werden definitiv nicht erwähnt.
Die Piraten? Unbedingt nötig für dieses Land. Allerdings habe ich das dumme Gefühl, dass die ihre Wahl versauen werden.
Der erste Fehler den die machen ist ihre Götzengläubigkeit. Das Netz ist die neue Religion. Da werden die noch viel lernen müssen. Das Netz ist nur ein Werkzeug, und ein Idiot mit einem Werkzeug bleibt ein Idiot.
Dann müssen sie sich so weit an das Parteien-Establishment anpassen, dass sie im Rahmen der kaum änderbaren Bedingungen erfolgreiche Arbeit leisten können. Das wiederum wird der Einstieg in die übliche Verwahrlosung und Korruption von Parteien und deren Funktionären sein. Dann wird es Zeit für die nächste Partei.
@Der Steuerzahler: Liebe Steuerzahler,
falls eine persönliche Frage erlaubt wäre, würde ich gern von Dir wissen ob Deine Eltern genauso dumm sind wie Du.
Falls nicht, kannst Du mir bitte sagen, was der Grund ist für Deine Dummheit?
Interessant, wie die Mehrheitsmeinung auseinandergehen, je nachdem um welche Daten es geht. Vor kurzem noch hat man drauf gedrungen, dass Behörden möglichst "datensparsam" sein müssen und für das Recht gekämpft, dass seine Daten nach einer angemessenen Zeit gelöscht werden. Und jetzt ist es nun ein Skandal, wenn nach Jahren und Jahrzehnten Vorgänge wie die NSU-Morde nicht mehr restlos aufgeklärt werden können, weil Geheimdienst-Akten (in denen "Fakten" aus dubiosen Quellen über potentiell unschuldige Menschen gesammelt werden)vernichtet wurden.
Natürlich geht lückenlose Aufklärung nur mit lückenloser Speicherung von allem, was irgendwann mal relevant werden könnte – also einfach allem. Aber das will eigentlich niemand.
Natürlich ist eine Vorratsdate
@Bayernpartei:
Warum versuchen Sie hier eine beihnahe Beleidigung, als Frage getarnt?
mfg
Ralf
@Pascal:
Deinen Kommentar finde ich sehr lesenswert und den Nagel hast du absolut auf den Kopf getroffen.
@Udo Vetter
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem "Waffenschein" und einer Waffenbesitzkarte (WBK) – fast niemand in Deutschland bekommt als Privatperson einen Waffenschein, gleichwohl wird dieser Begriff synonym für eine WBK benutzt.
Waffenschein oder Waffenbesitzkarte?? Herr Vetter, als Anwalt sollte man da fein differenzieren. Die Berechtigung, eine bstimmte Waffe zu besitzen nemnnt man WBK. Führe hingegen erlaubt der Waffenschein.
@Andy: Kein Blödsinn. So was kommt ständig bei VK's. Lst: "Der hat die 1 wegen Diebstahl, Körperverletzung und nimmt Drogen, F-Negativ" FuStKw: "Wie aktuell?" LSt: "Von 1980" FuStKw: "Olle Kamelle, der Oberstudienrat sieht nicht aus als würde er noch klauen und bekifft Leute verhauen… Mach den mal Führerschein, Kreis Soest, muss haben Klasse 3 und ein Kennzeichen F bitte: XX-YY 1234 …"
Ob ein stark auf die 60 zugehender Oberstudienrat als junger Mann mal was geklaut und in eine Prügelei verwickelt war (vielleicht sogar nachdem er sich ne Tüte geraucht hat) ist heute absolut irrelevant. Wo eine Schusswaffe abgeblieben ist, ist allerdings höchst relevant.
@Kommentar:
Ich habe schlicht Zweifel das der zweite Absatz über den 60 Jährigen so stimmt. Es gibt den Fall des Leutnades der Bundeswehr, der ~1984 den Schiessbefehl gegen Demonstranten die gegen die Nachrüstung Protestierten verweigert hat. Dieser wurde Ehrenhaft entlassen, weil der Befehl Rechtswidrig und Strafbar war und man ein Verfahren wohl nicht so gerne gesehen hätte.
Seit her wird er in Deutschland bei jeder Polizeikontrolle in D zur Wache Geschleift und das Auto zerlegt.
Er wohnt seit nunmehr ~>20 Jahren in (Süd-)Frankreich weil er wohl nicht mal mehr ein Bankkonto in Deutschland bekommen hat, geschweige denn Arbeit.
Quelle: Ein Artikel in Telepolis auf heise, ist so 3 – 4 Jahre her.
Unser Staat ist sehr wohl Nachtragen bis zum geht nicht mehr. Nur sind wie noch nicht so schlimm wie die Länder wo Vorsorgliches Erschiessen oder Totfoltern zufällig ausgewählter Personen um den Staat Präventiv "Respekt" zu verschaffen an der Tagesordnung sind. Obwohl die Beta-Version dazu, auch als Hartz IV bekannt, doch schon sehr gut klappt.
mzg
Ralf
@Lexus: Nur mal als kleines Beispiel…
Mit 16 wurde mir bei einer "Personenkontrolle" eine kleine Pfeiffe abgenommen samt Anzeige wegen verstoss gegen BtmG.
Mein Hinweis darauf das die Pfeiffe absolut legal ist und ich das ding auch wirklich zum Pfeiffentabak rauchen benutze wurde lapidiar abgetan nach dem motto "Ja unser Labor wird da schon spuren finden du bösartiger kifferchaot!"
Was ist passiert? Nichts… das verfahren wurde natürlich eingestellt und meine Pfeiffe habe ich nie wieder gesehen.
(Aber hauptsache 2 zivilbeamte hatten mal wieder was zu tun für nen abend)
Nun 12 jahre später passiert folgendes bei JEDER "Verdachtsunabhängigen Personenkontrolle":
Beamte sprechen mich relativ freundlich an, fragen mich ob ich jemals was mit Drogen zu tun hatte und ich antworte natürlich "Nein".
Nach dem üblichen prozedere geht ein Beamter zur Seite und funkt meine personalien durch, in der Zeit unterhalte ich mich in der Regel relativ freundlich mit dem anderen Kollegen.
Das geht aber nur so lange gut bis der andere Beamte zurück kommt von seinem "background check". Danach ändert sich der Ton dann meist nämlich schlagartig und ich darf anfangen inhalt meiner taschen auszupacken und je nach lustigkeit der beamten auch mal ein bisschen in socken rumstehen weil ja ein "krümel" in meinen schuhen stecken könnte…
Zufall? Bezweifle ich… natürlich müssen bestimmte einträge nach einer gewissen frist gelöscht werden. Die erfahrung hat aber gezeigt das vorallem bei solchen einträgen behöreden gerne mal "vergessen" die einträge zu streichen.
Da muss man dann als bürger hinterher rennen und erstmal einsicht fordern und dann auch noch schriftlich anfordern das dieser mist gestrichen wird obwohl man sie nie etwas zu schulden kommen lassen hat.
Sind doch echt tolle zustände in diesem land…
@Der Steuerzahler:
Wieso beinahe Beleidigung? Viel eindeutiger kann man die Absicht jemanden zu Beleidigen nicht formulieren.
Anders
@Anders:
Leider sehen Deutsch Gerichte das nicht so…was mich nicht sonderlich wundert, da ich ja kein Politiker oder die GEZ bin.
mfg
Ralf
@ voila: Leider verstehe ich nicht, was Sie mir sagen wollen und möchte daher nur zu 2 Punkten etwas sagen:
1. Stichwort 'britische Polizei': (Normale) britische Streifenpolizisten (also die freundlichen sogenannten Bobbies) tragen meines Wissens keine Schußwaffen, sondern als Waffe nur einen (Gummi-) Knüppel und vermutlich Pfefferspray o.ä.; dafür tragen sie aber standardmäßig Schußwesten. Jedenfalls war das immer so, wenn ich in England zu Besuch war. Aber genauer habe ich in England auch nicht hingeguckt und selbstverständlich haben die dort auch schwer bewaffnete Spezialkräfte, die dann aber die notwendige charakterliche Reife zum Tragen solcher (Schuss-)Waffen mit allergrößter Wahrscheinlichkeit mitbringen.
Also bezichtigen Sie mich bitte nicht der Lüge, sondern prüfen Sie nochmal genau nach, damit Sie sich von der Korrektheit meiner hier nun nochmal etwas spezifizierten Aussage überzeugen können. Dafür wird es aber in UK selbstverständlich sehr hart bestraft, wenn jemand einem Polizisten Gewalt antut, und dieses Gesamt-Konzept begrüße ich.
2. Stichwort "durchdacht": Dazu sage ich nur, dass die unglaublichsten Horrorgeschichten noch immer das Leben selbst geschrieben hat, kein Edgar Allen Poe hat Phantasien, die pervers genug wären, dass nicht irgendwo ein verbrecherischer Sadist solche Verbrechen vermutlich schonmal begangen haben könnte, und die schwersten Gewaltverbrecher und Massenmörder auf diesem Planeten waren letztlich immer irgendwelche Amtsschimmel.
Will sagen, ich brauche nichts "durchdenken", denn ich kenne die grausame Wahrheit bezüglich obiger Tatsachenberichte, von woher ich das auch immer wissen mag. Ist zwar in Deutschland mittlerweile wieder extrem lebensgefährlich geworden, gewisse Wahrheiten zu kennen … but meanwhile, so what …
@ Steuerzahler: Wenn Hartz IV die "Beta-Version" dafür ist, dann ist die bayrische Psychiatrie schon längst die Vollversion einer Stasi2.0, schon längst, vermutlich auch zu Zeiten als es die Stasi1.0 noch gab (dies weiß ich aber nicht ganz sicher, vor 1991 war ich noch "zu klein"), denn der Amtsschimmel – zumindest der bayrische – hat sich durchaus weiterentwickelt (Vorsicht Computer, leichte Ironie …), denn er ist nämlich zwar in keinster Weise Verfassungs- oder Gesetzes-treuer geworden, geschweige denn Menschenrechts-treuer, er ist nur bei seinen Straftaten sehr viel raffinierter und selektiver geworden – sie (also der Amtsschimmel im pluralis majestatis …) wählen nämlich vor allem "lukrative" Opfer aus, also u.a.solche, die (zu-)viel wissen – und "operiert verdeckter" in ganz anderen "Fachbereichen", wie etwa in der Medizin (Psychiatrie z.B.).
MfG
PS: Pippi Langstrumpf hat mir früher auch sehr gefallen … nur leider kann ich kein Haus stemmen, wie die Pippi, und den Robinson Crusoe Goldschatz ihres Vaters habe ich auch nicht, sonst hätte ich das Haus schon längst woanders aufgestellt …
hier geht e@Pascal: da vergleichst du aber äpfel mit melonen. hier geht es nicht um die speicherung irgendwelcher daten, sondern um den verbleib einer scharfen waffe. es ist absolut undenkbar dass eine behörde den nicht klären kann, "skandal" wäre dazu noch zu wenig gesagt. es würde ja schon reichen wenn man für jede vernichtete/versteigerte waffe in einer liste nur die nummer vermerken und abstempeln würde, da wären sowohl aufwand als auch platzbedarf für die akten minimal.
aber so? keiner weiss wo das ding ist, die behörde spekuliert – und was ist wenn sie bei einer straftat doch noch auftaucht? wie will man dann nachweisen wo die waffe herstammt? wozu muss man dann in deutschland seine waffen überhaupt registrieren wenn es völlig wurscht ist wo die am ende verbleiben? und kann ich als legalwaffenbesitzer auch in 23 jahren mal mit den schultern zucken und sagen dass ich zwar keine unterlagen mehr habe, aber davon ausgehe dass ich meine waffen irgendwann mal ordnungsgemäss an irgendwen verkauft habe und die jetzt halt einfach nicht mehr habe?
dieses lächerliche urteil würden ich den richtern um die ohren hauen, mit stahlplatten beschwert.
@Densor: "bei jeder Polizeikontrolle"? Wie oft werden Sie denn so kontrolliert. Ich wohne in einem Bundesland, das als Quasi-Stasi-Land (West) verschrien ist. Eine repräsentative Umfrage ergab: Weder ich noch 23 Leute aus meinem Bekanntenkreis wurden in ihrem 30jährigen Leben mehr als einmal überhaupt und wenn dann nur im Rahmen "allgemeiner Verkehrskontrollen" angehalten. Erstaunlich ist, dass sich in blogs wie diesem immer wieder Leute finden, bei denen nahezu täglich Durchsuchungen stattfinden oder die praktisch wöchentlich erniedrigende Anhalte – und Kontrollrituale praktiziert werden. Ich weiß wirklich nicht, wo die leben. So viel Polizei gibt es nun auch wieder nicht, dass die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben, als ausschließlich unbescholtene Bürger zu drangsalieren.
Ach so, die Piraten: ich dachte, die seien gegen jede Art staatlicher Datenerhebung und -speicherung. Da verschwindet eine Pistole doch umgehend aus sämtlichen Dateien, seien die Daten dazu auf Festplatte oder im guten alten Karteikasten.
Aber vielleicht hat der Eigentümer ja irgendwo in der Cloud die Daten gesichert. Auch nach über 20 Jahren. So wie alle ihre Floppies aus den frühen 90ern natürlich inzwischen auf externe FP gesichert haben.
Also wie manche Leute hier bei ihren Kommentaren schon ins Absurde übertreiben ist die wahre Wonne. Einfach mal ungehemmt auf den "blöden" Staat schimpfen erfordert aber ja auch nicht viel Grips. Mein Tipp an die ganzen Leute die unsere Rechtsordnung ja so abgrundtief hassen: wie wärs mit Auswandern ? steht jedem frei.
@Densor:
Da du anscheinend häufiger kontrolliert wirst, scheint es wohl an etwas anderem zu liegen? In der Regel ist es wie Klabauter schreibt natürlich so, dass man in der Regel nicht einfach so kontrolliert wurde.
Ich persönlich wurde zum Beispiel noch nie "einfach so" privat angehalten. Personalienüberprüfung gab es nur im Rahmen von Verkehrsverstößen oder allgemeine Verkehrskontrollen.
Aber ansonsten kann ich mich nur wiederholen… Auf nem bayrischen Dorf kann es tatsächlich passieren. In Hamburg wird kein Polizist seine Zeit damit verbringen verdachtsunabhängig einen ganz normalen durchschnitts Bürger (Ich weiß selbst, dass der Schwarzafrikaner der am Bahnhof rumlungert regelmäßig kontrolliert wird…) zu durchsuchen… Auch nicht wenn er (warum auch immer) davon erfahren sollte, dass vor Jahren mal ein BTM-Delikt vorlag.
Weißt du was du hier als Polizist nachts auf der Reeperbahn zu tun hättest, wenn du jeden durchsuchst, der mal n BTM-Delikt hatte? Da kriegste 10 Einsätze in ner Nachtschicht hin, da wirste versetzt nach Buxtehude.
@Lexus: Oh das alte "na die werden schon wissen warum sie kontrollieren" argument das zieht dann natürlich besonders gut…
Ich wohne in bayern und obriges ist mir nicht in "dörfern" passiert sondern unter anderem in München, Heilbronn (BaWü aber nagut nimmt sich nicht viel) und der region Nürnberg.
Und vielleicht sollten sie einfach mal auf öffentliche verkehrsmittel umsteigen bzw. auf züge für den fernverkehr.
Damit sie mit den beamten in grün auch mal mehr kontakt haben als nur bei der verkehrskontrolle wo sowieso erstmal nach fahrzeugtyp und marke aussortiert wird bevor der beamte dann die "gesichtsbeurteilung" macht.
Aber in öffentlichen bereichen wie den bahnhöfen suchen sich die beamten gerne den ganzen tag am laufenden band leute raus zum durchsuchen. Weil die verdachtunsabhänige personenkontrolle nunmal nur in solchen öffentlichen bereichen anwendbar ist.
Da hängt dann natürlich der hobbyprofiler raus bei den beamten ebenso wie die gängigen vorurteile. Das dies rechtlich nicht so sein dürfte lassen wir jetzt mal beiseite. Wie falsch diese meistens sind das stellen die beamten auch oft selbst fest.
Auf meine frage warum ich denn kontrolliert werde bekomme ich schon des öfteren zu hören "Ja jetzt wo wir sie vom nahen sehen kommen sie uns ja auch ganz harmlos vor". Ändert aber trotzdem nix an "taschenabsuchaktionen" nachdem meine personalien durchgefunkt wurden.
Ich kann dir auch versichern das ich kleidung in passender größe und in keinen besonders hellen/dunklen farben trage, die auch nicht nach "hopper" oder irgendwie anders "kriminell" aussieht. Ausserdem habe ich weder tattoos noch piercings irgendwelcher art.
Ich spreche auch akzentfrei deutsch, was ja in bayern auch wieder eine sonderheit ist…
Was man mir zu lasten legen könnte wäre höchstens mein kurzhaarschnitt und mein aussehen das ein bisschen nach meinem serbischem vater kommt, daran kann ich aber leider nicht viel ändern.
Also bitte, erst einmal das eigene stereotype bild wegpacken das jeder der kontrolliert wird ja auch irgendwie so aussieht als müsste er kontrolliert werden.
In meinem fall würde ich das dann nämlich ziemlich rassistisch finden. Aber irgendwie auf eine unwitzige art… denn ich bin in Mainz geboren und in deutschland aufgewachsen.
@Lexus: Und noch ein kleiner Nachtrag.
Natürlich hat der polizist samstag nachts auf der reeperbahn da andere prioritäten.
Aber leider besteht deutschland nicht nur aus der reeperbahn bei samstag nacht und es ist nun leider auch nicht so als ob unsere beamten überall permanent überlastet wären. So gerne du hier diesen eindruck vermitteln willst das haut trotzdem nicht hin.
Gibt genug "freunde und helfer" in diesem land die offensichtlich nicht ausgelastet sind. Kann man oft genug fälle von in der Zeitung, in diesem Blog oder am eigenen leib erleben.
@TheShadar: das problem sind nicht der staat und die rechtsordnung, sondern das was (zu viele) staatsdiener daraus machen: die wunderbare lässigkeit mit der man sich selbst und anderen behördenvertretern dinge durchgehen lässt für die der bürger hart bestraft worden wäre. und wenn sich jemand aufregt zuckt man mit den achseln und sagt "der gesetzgeber/unsere vorschriften erlauben das", ganz ungeniert und unberührt von moral, integrität und vorbildfunktion.
wir erinnern uns: hier verschwindet eine schusswaffe, einfach so, und es juckt keinen. keine weiteren ermittlungen, keine entschuldigungen, keine disziplinarmassnahmen, nichts. "wird schon irgendwie alles ok sein" – versuch diese leck-mich-am-arsch-haltung mal als bürger wenn die behörden etwas von dir wollen …
Well – aus Asservatenkammern sind schon viele Dinge verschwunden. Geld, Drogen, Waffen, Computer …
Wenn mal was "verlorengeht", dann wird das vertuscht. Sollte die Pistole noch existieren – sprich weiterverkauft worden sein – dann ist der Pistolentyp und die eindeutige Seriennummer dazu ganz sicher bei einer der deutschlandweit 500 Waffenbehörden zu finden. Sollten sie ihre "Zentraldatei Waffenbesitz" jemals fertigkriegen … na ja, gehört nicht hierher.
Aber wenn die Waffe vernichtet wurde, dann muss es zumindest einen Waschzettel in den Unterlagen geben, dass Gegenstand "Pistole" Seriennummer xxxxxxxx zu folgendem Zeitpunkt der Vernichtung zugeführt wurde. Da das noch keine 20 Jahre her ist, muss es diesen Vermerk noch geben.
Ich folgere also mal ganz frech, dass sich da jemand in der Asservatenkammer bedient hat und man das nicht zugeben will.
Akten werden nach Zeitablauf komplett gelöscht, wenn nichts besonderes dem im Wege stehen würde.
Ansonsten müsste ja bei jeder Akte mit größerem Umfang irgendwann tagtäglich jemand ins Archiv steigen und genau das Blatt in die Vernichtung geben, dessen Aufbewahrungsfrist an genau diesem Tage abgelaufen ist.
Womöglich befindet sich tatsächlich irgendwo ein Beleg zur Waffe selbst. Da aber die Ursprungsakte fort ist, wäre das Suchen sehr aufwändig und gerade, weil der Eigentümer kein Recht mehr daran hat, zurecht geschieht die Suche nicht.
Elektronische Aktenhaltung ändert das Problem übrigens auch nicht.
Welche 20 Jahre alte Dateien lassen sich denn heute noch ohne Probleme handelsüblich öffnen?
Jede Behörde müsste stets alte oder veraltete Datenbestände umformatieren, damit sie stets verfügbar ist. Zudem ändert die Form der Aktenhaltung ja nicht bestehende Fristen.
1. Akten archivieren (analog oder digital) ist nicht das gleiche wie Akten für Beamte zugänglich halten. Verschlüsselt die Dinger, lasst die Metadaten Aktenzeichen und zur Identifizierung notwendige Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, etc.) unverschlüsselt, übergebt den Schlüssel dem Betroffenen und löscht den eigenen Schlüssel.
2. Wenn Akten komplett gelöscht werden, dann, wenn überhaupt, natürlich 20 Jahre nach dem letzten Eintrag.
3. Waffen mit zugehörigen Nummern, Besitzern etc. sind keine persönlichen Daten. (Mal davon abgesehen, dass bis auf Polizisten, Soldaten und staatlich angestellte Jäger (jeweils _im Dienst_) sowieso niemand funktionstüchtige Waffen haben dürfte.)
Hat sich eigentlich schon mal jemand die Frage gestellt, warum die Aktenaufbewahrungsfrist und die Klageerhebung in einem zeitlich so 'günstigen' Verhältnis standen?
Wenn absehbar ist, dass eine Herausgabe an den Eigentümer auf absehbare Zeit nicht in Betracht kommt (nach Entzug den Waffenschein wieder zu bekommen ist nochmal deutlich schwerer als die Fahrerlaubnis), kann die Waffe durchaus sehr schnell nach der Beschlagnahme vernichtet oder verwertet (= an eine Person mit Waffenbesitzkarte/Waffenschein verkauft und nicht meistbietend an einen beliebigen Verbrecher versteigert…) worden sein. Vermutlich hat der Betroffene auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Anordnung bekommen, an den er sich heute nur einfach 'nicht mehr erinnern' kann.
Das Urteil sagt überhaupt nichts über den angeblich laxen Umgang mit staatlichen Verfehlungen oder sonsetwas aus sondern schlicht folgendes: Wer sich während der gesamten Aktenaufbewahrungsfrist nicht um sein Eigentum kümmert, soll nicht dann plötzlich ankommen und versuchen eine Entschädigung für rechtmäßiges Verwaltungshandeln rauszuschlagen indem er "Beweisvereitelung" schreit.
Danke für's Mitdenken…
@Skeptiker: nein, das geht am kern des problems vorbei. der eigentümer der waffe ist mir völlig egal, dass der keine entschädigung bekommt ist für mich kein problem. dem mann zu sagen "frist abgelaufen, pech gehabt" wäre in ordnung.
aber gleichzeitig keine ahnung mehr zu haben was denn nun mit der waffe überhaupt passiert ist, das ist dann schon wieder etwas ganz anderes.
@schnorri: bei einer waffe steht der vernichtung der akte doch eigentlich schon von grund auf etwas im wege: die art des gegenstandes um den es geht. mord verjährt schliesslich auch nicht, da kann auch keiner einfach nach 20 jahren die ermittlungsakten zu ungeklärten fällen schreddern.
und der legale eigentümer muss jederzeit nachweisen können wo sich seine waffe befindet, weshalb sollte für den staat da irgendwas anderes gelten?
übrigens: 20 jahre alte dateien lassen sich auch heute noch problemlos öffnen, z. b. simple textdateien. und mehr als die bräuchte man nicht, einfach nur ein dreizeiliger eintrag pro waffe um seriennummer und verbleib festzuhalten. mit aufwand und platzbedarf kann sich da keiner herausreden, wenn man will und kurz nachdenkt geht das problemlos.
@Der Steuerzahler:
Da denke ich anders. Deutsche Gerichte sehen das sehr kritisch, selbst wenn ein Richter derartige Fragen stellt.
@Lexus:
habe 08.2010 beim Datenschutzbeauftragten des LKA`s um Auskunft gebeten, welche Daten über mich gespeichert sind.
Lediglich ein Eintrag im Elektronischen Vorgangsassistenten (EVA) von 01.2007 wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 184c StGB.
Auf diese Daten hat jeder Polizist Zugriff, bin nämlich Mitte 2011 zum örtlichen Revier hin und habe um Auskunft zu diesem Vorgang gebeten, bekam aber zur Antwort, das er in der EVA nachgeschaut hat und der Eintrag gelöscht sei.Wieso der Eintrag jetzt gelöscht war weiss ich nicht(Aufbewahrungszeiten)?
ach, dazu braucht es keine 20 Jahre. Beschlagnahmte, moderne PC verschwinden schon nach 4 Woche auf Nimmerwiedersehen. Alte Kisten seltsamerweise nie.
Naja, und wenn die Waffe wieder auftaucht, z.B. im Zusammenhang mit einem Bankraub oder Mord dann kann man den ehemaligen Besitzer erstmal für ein halbes Jahr in U-Haft nehmen.
#k.
@Skeptiker: Kleiner Hinweis, ein Waffenschein berechtigt nicht zum Besitz einer Waffe, dass kann nur die Waffenbesitzkarte (WBK). Deshalb kann ein Waffenscheininhaber auch keine Waffe erwerben, dafür benötigt er eine WBK mit gültigem Eintrag (max. 1 Jahr gültig), der zum Erwerb einer Waffe eines bestimmten Kalibers berechtigt.
Diese Trennung ist deshalb wichtig und sinnvoll, weil es z.B. einem Geldtransporteur ermöglicht während des Transports eine Waffe zu tragen, diese aber dem Unternehmen für das er arbeitet und nicht dem Transporteur gehört.
Also:
Waffen -Besitz und -Erwerb = Waffenbesitzkarte
Waffe tragen (z.B. Geldtransporteur) = Waffenschein
Wird eine sichergestellte Waffe denn nur auf Antrag ausgehändigt? Ich das nicht unrechtmässige Bereicherung, weil dadurch mglw. nur 50% der sichergestellten Dinge zurückverlangt werden?
Wenn ein Antrag nicht notwendig ist, ist "nach 23 Jahren kann ein Bürger nicht mehr verlangen, dass ihm die Behörden eine sichergestellte Waffe wieder aushändigen" falsch. Der Geprellte müsste Recht bekommen, weil die Behörde ihm eben innerhalb der 20-Jahre-Aufbewahrungsfrist die Rückgabe hätte anbieten müssen.
@Heinz Handtuch:
Ja. Schlimm die bürgerkriegsähnlichen Zustände in der Schweiz und Österreich!
Und die 7 "mißbräuchlichen Verwendungen" mit Legalwaffen allein in den letzten 10 Jahren in Berlin. Welch hohe Zahl.
Man darf dem Bürger nicht trauen! Schon gar nicht darf man ihm etwas zutrauen.
@ Quacksilber
Ich sehe keine 20-Jahre-Aufbewahrungsfrist. Es war doch hier immer von einer Frist die Rede, wie lange Akten existieren müssen. Und auch da war – was bislang, glaube ich, alle Kommentatoren überlesen haben – nur von "längstens" 20 Jahren die Rede. Das bedeutet nach meinem Verständnis, es können u. U. auch bedeutend weniger Jahre sein als 20.
Im übrigen fällt doch immer auf, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird: Wenn der Staat was beschlagnahmt, nimmt er den Eigentumsbegriff dabei offenbar nicht sonderlich wichtig. Denn da ist doch schon einiges aus der Obhut des Staates verschwunden, ohne daß es diesen Staat gestört hat. Hier im Lawblog waren doch schon einge Fälle genannt (z. B. die sehr teuren Uhren). Und der Staat zuckt nur mit den Schultern. Da werden oftmals rechtschaffene Leute nicht nur ihres Eigentums beraubt, am Schluß werden sie vom Übeltäter Staat auch noch verhöhnt. Ich meine: Wer das in Ordnung findet, bei dem scheint etwas mit dem Gerechtigkeitsempfinden nicht zu stimmen.
unabhaengig von Fristen ist doch die Beweislast der eigentliche Aufreger.
Wieso kann das nicht laufen wie in der Wirtschaft, also mit Lieferscheinen? Sprich, immer dann, wenn ein Gegenstand den Besitzer wechselt, unterschreibt der Empfaenger. Die Beweislast laege dann beim Sender, der sich die Aushaendigung hat quittieren lassen. Pech hat er natuerlich, wenn ihm der Wisch abhanden kommt.
Daraus muesste dann auch folgen, dass der Durchsuchte bei der HD einen solchen Wisch bekommt, auf dem erfasst ist, was mitgenommen wurde. Am Besten sollte er die Gelegenheit bekommen, ihn selber zu erstellen und unterschreiben zu lassen. Oder ist das gar der Fall?
Dann @Densor and related: dass mehr und laenger gespeichert wird als erlaubt ist ja immer wieder Thema in diesem Blog.
Zum Thema Aussehen habe ich einen Spruch aus zweiter Hand: "Seit ich kurze Haare habe, werde ich kaum noch angehalten." Allerdings ist derjenige etwa in der selben Zeit von BaWue nach SH gezogen, vielleicht lag das mehr an der unterschiedlichen Polizei als sein neues Aussehen. Ich kann naemlich so ueberhaupt nicht bestaetigen, bei der Benutzung von Bus und Bahn ungwoehnlich viel Polizei zu begegnen. An den groszen Bahnhoefen sind zwar immer welche, aber die laufen immer nur rum – ich habe sie noch nie in Aktion gesehen. Aber ich war allerdings vor sechs Jahren zuletzt weiter suedlich als Duesseldorf.
UV geht in seinem Vortrag vom 23C3 auf die Bedeutung der Hautfarbe ein als Beispiel fuer die "kriminalistische Erfahrung."
http://media.ccc.de/browse/congress/2006/23C3-1346-de-sie_haben_das_recht_zu_schweigen.html
>37 "Steuerzahler",
welch Unsinn ! Es gab NIE einen "Schiessbefehl" hier im Westen für Soldaten der Bundeswehr !
Es wurden auch keine gegen "Demonstranten" eingesetzt.
"Mangela Erkel",
die Grundrechenarten reichen vollkommen aus, was das leistungslose Grundeinkommen anbelangt. Einfach mal die aktuellen Subventionen durch unsere Bevölkerung reilen……….und schwupps……
@Roland:
Doch es gab ein Fall zu Zeit der Nachrüstungsproteste. Dieser ging auch durch (Später) die Presse. Dem Leutnant ist es zu verdanken das es keine Toten gab.
Es galt das Unmittelbare Zwangsgesetz der Bundewehr, da die Strasse vor der Kaserne schon Militärische Liegenschaft war.
Also erzählen Sie mir nicht das die Bundewehr nicht Bereit währe auf die eigene Leute zu schiessen.
Eine Schiessbefehl a la DDR gab es aber nicht, ausserdem verwechsel Sie hier was, bzw bringen "Staatsgrenze" und Demonstartionsrecht in ein Top was aber nicht zusammen gehört.
mfg
Ralf
@martinIII, Densor, anonym, Steuerzahler uvm.: Vielen Dank für deutliche couragierte Worte.
Natürlich, das ist doch völlig aberwitzig und irrsinnig, wenn der Staat per "richterlichem Dekret" auch noch bescheinigt, dass er keine Ahnung über den Verbleib einer scharfen Waffe aus seiner eigenen Obhut/Gewahrsam hat.
Ein kleiner Nachtrag:
Das mit den häufigen unmotivierten (also ohne dass man im Straßenverkehr etwas falsch gemacht hätte) "allgemeinen Verkehrskontrollen", die es meines Wissens ja erst als Schleierfahndung legal gibt, seit die Grenzkontrollen im Schengenraum abgeschafft wurden – eigentlich wurden meines Wissens (bitte korrigieren, falls das so nicht stimmen sollte) diese unmotivierten allgemeinen Verkehrskontrollen nur für den grenznahen Raum erlaubt und eingeführt, aber dann wohl per Gewohnheitsrecht auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt – ist wohl einfach auf den berühmt- berüchtigten "Kieker" zurückzuführen, der wohl insgesamt mitunter auch völlig unmotiviert als reine Repressalie angewandt wird.
Mir passierte es jedenfalls mal in ganz offensichtlicher Weise, dass ich in völlig ungenierter Weise über mehrere/viele Wochen hinweg buchstäblich täglich (manchmal sogar 2 mal täglich – ich musste damals beruflich viel immer dieselbe Strecke im Groß-Stadt-Einzugsbereich herumfahren) von der Polizei via völlig unmotivierter (ich fahre immer sehr streng nach StVO, alleine schon aus diesem Grund) allgemeiner Verkehrskontrolle gestoppt wurde. Die Beamten waren ansonsten immer völlig korrekt und freundlich … bis auf eben diese "kleine" Detail-Tatsache, dass ich diese "Prozedur" über etliche Wochen hinweg täglich über mich ergehen lassen musste … der Grund war mit Sicherheit sehr simpel: da furzte halt sicherlich irgendwo ein VIP oder Pseudo-VIP, der mich aus dem Weg räumen will, "ob man dem nicht irgendwas anhängen könne", und schon stehen diese ferngelenkten Zinnsoldaten stramm … die hofften halt wohl einfach, dass ich irgendwann mal ein Bierchen zu viel intus haben könnte, die Wahrscheinlichkeit dafür könnte ja unter Umständen steigen, wenn man zig Mal kontrolliert wird, bevorzugt des abends/nächtens by the way.
Bei der bislang letzten Kontrolle "dieser Art" (an einem Sonntag in aller Frühe ca. um 8 Uhr) antwortete ich dann auf die Frage, ob ich was getrunken hätte, dass ich gar nie trinke (meinte das natürlich im Zusammenhang mit dem Autofahren) .. dann kam von der Beamtin sofort (ich hatte kaum ausgesprochen) wie aus der Pistole geschossen (will sagen, diese Phrase hatte die sich für diesen Fall zurechtgelegt, denn solch eine Antwort von mir war bei der etwa hundertsten Kontrolle ja zu erwarten …) die schon fast vorwurfsvoll intonierte Frage: "warum nicht ?" … als ob sie nun irgendeinen Schwachfug suggerieren/konstruieren wollte wie … "… der sagt, der trinkt nix, und das in Bayern .. des muss a Konvertit sein … gleich überprüfen …" oder so ähnlich …, aber ihr offenbar vernünftigerer Kollege winkte ab und beendete den Zirkus, denn beide wußten längst, dass ich offensichtlich – in Sportkleidung – zu einer fast jedem dort bekannten Sportveranstaltung im Dorf wollte und es daher etwas eilig hatte.
MfG
PS: Apropos aberwitzig: Gemäß einer mehrfachen Radiomeldung von heute, scheint sogar die Bundespolizei (also GSG9 etc.) in sich lächerlich machender Weise den wohl dämmerschlafenden gesunden Menschenverstand der Bevölkerung wachrütteln zu wollen (ich glaube halt völlig unbegründeter Weise immer noch ans Gute im Menschen …): Die Meldung lautete wie folgt, also alles nur sinngemäß wiedergegeben, wie die angeblichen Tatsachen im Radio gemeldet wurden: Ein Sturz-Betrunkener mit etlichen Promillen intus wurde also angeblich in einem Laden ertappt, wie er dort eine kleine Schnappsflasche (vermutlich so ein "Pröbchen" wie den "kleinen Feigling" o.ä.) öffnete und im Laden aussüffelte, dann aber den Laden verlassen wollte ohne das Schnappspröbchen zu bezahlen – die Polizei wurde gerufen und der Betrunkene wurde verhaftet (und zur Ausnüchterung ins Krankenhaus geschafft); so weit so gut, aber nun der Hammer: Die Bundespolizei ermittelt wegen Diebstahl, also das sind diese meist schwerbewaffneten Spezialkräfte …
@Till Eulenspiegel (#65):
Es ist immer toll Stimmung zu machen, wenn man keine Ahnung hat, worüber man eigentlich redet. Die Bundespolizei besteht nicht nur aus der GSG9 und schwer bewaffneten Damen und Herren, sondern übernimmt seit der Wiedervereinigung z.B. auch die Aufgaben der Bahnpolizei und sorgt für die Sicherung an Flughäfen, etc. – damit sind nicht nur Bahnen und Flugzeuge gemeint, sondern auch die jeweiligen Gebäude. Dementsprechend ist es dann auch nicht verwunderlich, dass sich – mit zwei Klicks "Recherche" – herausfinden ließ, dass sich dieser Vorfall in einem Supermarkt ereignete, der zu einem Bahnhof gehört. Also: Einfach mal vorher informieren, bevor man hier auf die Bullenstaat-Pauke haut!
@Till Eulenspiegel
Waren Sie schon einmal bei einem Arzt?
Verdachtsunabhängige Kontrollen. Da muss ich dann doch schmunzeln.
Nach meiner Trennung war ich viel abends unterwegs, tlw. mit viel Gepäck (Wäscherei Hotel Mama :-). Hab da öfters solche Kontrollen erlebt, "Opfer" fast ausschließlich männliche Jungspunds die nach Migrationshintergrund aussehen. Mich hat man damals (mit Anfang/Mitte 30) keines Blickes gewürdigt.
Soweit ich sehen konnte (durfte da meist >20 Min auf meine S-Bahn warten) schien die Erfolgsquote sehr sehr dürftig zu sein. Hatte auch den Eindruck, dass da oft BGS-Neulinge ihre Erfahrungen sammeln durften.
Anders wurde das mit fast 40, als ich inzwischen mit Bart und mit ein paar Büchern (kam vom Tag der Offenen Moschee und konnte an der Büchertheke nicht widerstehen) in der Hand kontrolliert wurde. Wegen Verdachts dass ich die Leute am Bahnhof (es war wegen Volksfest entsprechend viel los) ansprechen und nervös machen würde. Die hatten wohl Angst, dass ich eine Panik verursachen könnte. Das war so lächerlich, weil ich war ruhig und überhaupt nicht auffällig, wollte einfach nur nach Hause während um mich herum Betrunkene herumgröhlten, tlw. über die Gleise rannten und mit BGS'lern Fang-mich-doch-spielten.
Mich vor diesen Betrunkenen beschützend :-) und mit der strengen Ermahnung auch wirklich direkt nach Hause zu fahren wurde ich dann entlassen und zu meinem S-Bahn-Gleis geschickt.
Wäre schon interessant zu wissen, ob und wie lange dieser quasi-Platzverweis und der Datenabgleich noch gespeichert ist/wird :-)
@Ben und Anonymous:
Waren sie schon mal an einem Bahnhof?
"Bundespolizei" steht da inzwischen mit MP5 rum.
Wegen dem fiesen Terror. Sie wissen schon…
Damit die dann den bösen Terroristen mit 30 Schuss ummähen können… und die 20 Passanten hinter ihm…
Also mal vorher informieren bevor man hier auf die Vollidioten und Arzt Pauke haut…
@Quacksilber: Es ist doch logisch dass ihm eine Schusswaffe, für deren Besitz er gar keine Erlaubnis hat, nicht einfach so wieder gegeben wird.
Schluss fertig, aus die Maus.
Ob die Knipse ihm nun ausgehändigt wird oder einem Berechtigten oder nicht spielt hier doch gar keine Rolle.
Das traurige ist der lasche Umgang mit den Akten. Fristen mögen ja einigermaßen sinnvoll sein, aber wenn die selber schon sagen das irgendwann Mitte der 90er die Waffe in ein anderes Lager überstellt wurde MÜSSTE es darüber Protokolle geben. Selbst wenn der strafrechtliche Vorgang mittlerweile in die Rundablage sortiert wurde, diese Protokolle für die Überstellung (die meiner Meinung nach DRINGEND nötig sind) sind noch keine 20 Jahre alt und an Hand derer müßte man den Verbleib oder die Vernichtung nachvollziehen können. Das kann ja nicht sein das beim Auflösen einer Aufbewahrungsstelle und Transport zur nächsten einfach eine bunte Grabbelkiste mit Schusswaffen und gott weiss was sonst noch einfach von A nach B gekarrt wird ohne das eine Inventur der Asservate stattfindet.
Aber vielleicht ist diese Einladung zur Selbstbedienung auch erwünscht damit sich die Beamten das karge Gehalt ein wenig aufbessern können…
Warum hat er 23 Jahre gewartet, ehe er die Waffe zurück gefordert hat?
Hat er so lange gesessen oder musste er irgendeine Verjährungsfrist abwarten?
Also wenn man nach der langen Zeit nichts zurück bekommt sollte man die Sache einfach gut sein lassen. Deswegen dann auch noch klagen? Würde mir im Traum nicht einfallen, irgendwann muss man mit der Vergangenheit abschliessen können.
@Kizushi
Würde mir im Traum nicht einfallen, NICHT zu klagen. Was hat es mit 'mit der Vergangenheit abschliessen' zu tun, wenn man sein Eigentum wiederhaben will? Und warum sollte man mit der Vergangenheit abschliessen? Was soll diese bescheuerte Phrase?
Ich hab keine Ahnung, wo im Text steht, dass der Besitzer gesessen hat, wie das alle hier rauslesen, aber das ist auch komplett egal. Eigentum ist Eigentum, und es kann nicht sein, dass hier derart geschlampt wird.
Phrase? Ich würde nach 20 oder 23 Jahren bestimmt nicht mehr klagen. Egal wer mir was weswegen genommen hat. Irgendwann ist mal gut. Oder soll ich den Rest meines Lebens klagen was man mir alles schlechtes getan hat?
Wenn es sich nicht um eine Waffe, sondern um eine Flasche Sechsämtertropfen gehandelt hätte, wäre die Aufregung nicht halb so groß.
Nur, weil einige wenige hier ihre Aversionen auf den Staat loswerden wollen, erklärt sich so manche Aufregung.
@schnorri:
>Wenn es sich nicht um eine Waffe, sondern um eine Flasche Sechsämtertropfen gehandelt hätte, wäre die Aufregung nicht halb so groß.
Gut beobachtet. Was auch immer Sechsämtertropfen ist.
>Nur, weil einige wenige hier ihre Aversionen auf den Staat loswerden wollen, erklärt sich so manche Aufregung.
Nicht so gut beobachtet. Es hat nichts mit Aversion gegen den Staat zu tun, sondern mit der Tatsache, dass die Ausrede "läßt sich nicht mehr nachvollziehen, wo das Teil abgeblieben ist, also hat der Eigentümer Pech gehabt und soll gefälligst das Maul halten" für den Bürger nicht gilt, also warum zum Henker soll das umgekehrt für den Staat gelten?
Ist das so schwer zu kapieren? Ich muss sagen ich wunder mich schon etwas über diese "naja warum sich aufregen is ja sowieso alles egal" Einstellung von dir und deinem Vorgänger.
Aber wenn ihr euch so behandeln lassen wollt, bitte.
@schnorri: glückwunsch zum "idiotischsten vergleich des jahres" – wohlverdient!
falls es dir noch nicht aufgefallen ist: bei einer flasche sechsämtertropfen hätte das sogar fast niemanden gestört, allerdings wird eine solche ja auch eher selten als tatwerkzeug benutzt.
sich über das spurlose verschwinden einer schusswaffe aus dem gewahrsam einer behörde und das ausbleiben irgendwelcher konsequenzen aufzuregen bedarf wohl kaum einer aversion, sondern nur eines normal entwickelten gerechtigkeitssinnes.
Nach zwanzig Jahren muss der Staat wegen fehlender rechtlicher Grundlage die in Frage kommenden Akten nicht mehr aufgehoben haben.
Punkt.
Und nur weil eine Waffe im Spiel ist, denkt hier ein Teil der Diskutanten, die Waffe sei nun auf verschleiertem Wege in eine wie auch immer geartete Grauzone geraten. Das beruht aber weitestgehend nur auf generellem Misstrauen staatlicher Institutionen gegenüber.
Wenn es Aufbewahrungsfristen gibt und es gibt gute Gründe dafür, dass nicht jede Akte bis zum Tage des Weltunterganges aufbewahrt werden muss, dann geht man damit eben das Risiko ein, bestimmte Verwaltungswege nicht mehr nachvollziehen zu können – mit allen Konsequenzen für den Staat und den Betroffenen.
Eingezogene, beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenstände werden irgendwann einer Vernichtung übergeben oder bspw. per Versteigerung oder Verkauf verwertet, wenn sich kein rechtmäßiger Eigentümer mehr meldet. Ansonsten stünden die Landschaften voller Lagerhäuser nicht abgeholter, in amtlicher Verwahrung genommener Gegenstände.
Und weg.