6.12.2011

90 Millionen suchen einen Käufer

Während am Amtsgericht München angeblich eine Klagewelle von Filesharing-Abmahnern anrollt, scheinen andere Rechteinhaber weniger an die rentable Durchsetzbarkeit ihrer “Forderungen” zu glauben. Die Abmahnkanzlei Urmann + Collegen bietet auf der Kanzleihomepage jetzt angebliche Abmahnfälle im Wert von ca. 90 Milionen Euro zum Kauf an. Die Forderungen sollen im Rahmen einer Auktion an den Mann gebracht werden.

U + C spricht wohl Inkassobüros an, die die dann ihrerseits ihr Glück beim Geldeintreiben versuchen können. Dabei betonen die Regensburger Anwälte, dass sie die Forderungen nicht selbst verkaufen. Sie würden vielmehr im Kundenauftrag tätig.

Bieter sollen erst eine Kaution von 5.000 Euro hinterlegen und eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, bevor sie Näheres erfahren. Allerdings verraten die Anwälte in ihren Versteigerungsbedingungen in groben Zügen, was die Käufer erwartet:

Es handelt sich überwiegend um Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet aus dem Bereich „adult entertainment“.

Es gehen also vorwiegend vermeintliche Ansprüche aus Pornoabmahnungen auf den Markt. Da allenfalls unverjährte Forderungen etwas einbringen werden, stammen die Ansprüche vermutlich aus den Jahren 2009 bis 2011. Das macht ein Abmahnvolumen von 30 Millionen Euro pro Jahr. Und das alleine bei Pornos, die nur eines von mehreren Segmenten auf dem Filesharing-Abmahnmarkt bilden.

Hinzugezählt werden müssen noch die Abmahnungen, die freiwillig bezahlt wurden. In der Branche rechnet man mit einer Zahlerquote von 15 bis 30 %. Satte Werte also, zumal für eine einzige Anwaltkanzlei. Aber auch quasi nebenbei der Beweis, dass man in Deutschland mit Fug und Recht von einer Abmahnindustrie sprechen kann. 

Mit ihrer Ankündigung zeigen die Anwälte aber auch, dass zumindest die eigenen Mandanten wohl nicht so recht daran glauben, was in den Abmahnungen steht. Dass, ich fasse zusammen, die Forderungen glasklar sind und es keinen Zweifel daran gibt, dass der Abgemahnte vor Gericht verlieren wird. Dementsprechend wird dann auch gebetsmühlenartig mit sofortigen Klagen gedroht, wenn das Geld nicht überwiesen wird.

Nun scheuen die Abmahner aber den angeblich so risikolosen Weg vors Gericht und verramschen ihre Ansprüche. Sie werden ihre Gründe haben.

Bericht auf heise online

40 Kommentare zu “90 Millionen suchen einen Käufer”

  1. chefkoch meint: (6.12.2011 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Während am Amtsgericht München angeblich eine Klagewelle von Filesharing-Abmahnern anrollt,

    und dass, wo angeblich bei einer großen Münchner Kanzlei aus der Branche ziemlich viele Stellen abgebaut wurden?

  2. Kollege meint: (6.12.2011 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Damit dürfte auch das gesamte Modell gestorben sein. Denn wenn dem angeblichen Gläubiger der Forderung kein Schaden in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren entstanden ist, ist der angebliche Schuldner auch nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Es glaubt ja wohl niemand daran, dass die angeblichen Rechteinhaber die mit der Abmahnung beauftragten Rechtsanwälte in voller Höhe bezahlt haben, wenn Sie anschließend die angeblichen Forderungen auf diese Weise verramschen.

  3. sven meint: (6.12.2011 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Blöde Frage: Der Verkäufer hat doch gar keinen Titel. Wenn der "Schuldner" nun nicht zahlt, kann das doch nur über ein Gericht laufen und der "Geschädigte" will das eben nicht.

    Werden nur Inkassobuden für den Wert bieten den man noch mit bloßen Drohen reinbekommt?

  4. John Dean meint: (6.12.2011 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Tja. Die politische Tragweite derlei Händel scheint den Abmahnprofis (die eigentümlicherweise auch Privilegien als "Organ der Rechtspflege") nicht ganz bewusst zu sein.

    Hat man bei U + C den Prakti mit der Veräußerung des eigenen, äh, Geschäftsportfolios beauftragt? Es sieht fast so aus…

  5. Spinnzessin meint: (6.12.2011 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Anderswo gibt es blühende Blog- und startup-Landschaften und superschnelles flächendeckendes Internet, hierzulande blüht nur die Abzockindustrie…

    Ein Schelm, wer da an einen bösen Zusammenhang denkt. :-(

  6. RC meint: (6.12.2011 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Als Pessimist kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass der Grund dafür schlicht ist, dass sie dieser Masse an Abmahnungen einfach nicht mehr anders Herr werden können und sich deshalb zu diesem Schritt veranlasst sahen. Nicht unbedingt nur, weil sie den Gang vor Gericht als zu risikoreich ansehen würden. Leider ist es nun mal so, dass die Juristen in der Legislative wirklich absolut alles getan haben, um den Juristen in den Abmahn-Läden sämtliche Hebel in die Hände zu geben. Vermeintliche geistige Schöpfungshöhe, Kostendeckelung die in keinem Fall angewendet werden kann, fliegender Gerichtsstand, es gibt nur gewerbliches Handeln – privat wurde abgeschafft… Es ist nicht mal mehr lustig.

    Einen Anwaltskanzlei wie U+C mit 6 (?) Anwälten kann doch unmöglich 500.000 Fälle vor Gericht vertreten. Ich sehe das rein vom sportlichen Aspekt aus. Das die Abmahn-Anwälte ihre Sekretärin den ganzen Tag lang mit der Serienbrief-Funktion von Word Briefe ausdrucken lassen kriegen die gerade noch so hin. Aber danach hört es halt auf.

  7. gerd meint: (6.12.2011 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @RC – dann muss die Kanzlei eben expandieren. Arbeit wäre genug da und die Bezahlung sicher, wenn es tatsächlich daran liegt, dass einem die "Aufträge" über den Kopf wachsen…?!
    Oder sehe ich das falsch!?

  8. RC meint: (6.12.2011 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @gerd / 7

    IMHO siehst du das falsch, denn jemand der sich diesem Gebiet aus purem Gebührenerzielungsinteresse widmet, will doch als letztes mehr Schergen, mit denen er die Beute teilen muss.
    Und sie expandieren doch, aber eben nur darin jeweils so viele Abmahnungen wie irgend möglich zu verschicken. Genug Opfer zahlen sofort.

  9. Densor meint: (6.12.2011 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @Gerd
    Naja kommt immer darauf an wie man es durchrechnet, man kann schon davon ausgehen das bei U+C zumindest ein bisschen wirtschaftliches verständniss vorhanden ist.

    Kann durchaus sein das man sich den stress des "expandierens" sparen will indem man einfach sein geschäftsmodel etwas überarbeitet um der großen flut bei zu kommen.

    Man nimmt dabei in kauf weniger pro fall zu verdienen aber dadurch das man diese fälle nun im wirklichen "massenverfahren" abhandeln kann bekommt man die kohle locker wieder rein.

    Es gibt so manchen arbeitgeber der auf teufel komm raus keine extra leute einstellen will, selbst wenn das geschäft boomt. Da wird dann lieber versucht unternehmensintern umzustrukturieren mit dem was man hat, was häufig zu lasten der sowieso überarbeiteten angestellten geht. Das ist dann das prinzip "Geiz ist geil" auf ganz neue markgebiete angewandt…

  10. Stefan meint: (6.12.2011 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Was macht wohl so ein persönlicher Besuch vom Inkassounternehmen, mit der Drohung mal die Nachbarn zu fragen, für einen Eindruck? Da könnte sich gerade bei dieser Art von Filmen noch der eine oder andere zur Zahlung überreden lassen.

  11. Meinerseits meint: (6.12.2011 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Ich bin schon 2x abgemahnt worden in diesem Jahr. Einmal im März diesen jahres einmal im September.

    Ich habe nicht darauf geantwortet dann gab es eine erneute Aufforderung mit Frist und Klageandrohung.

    Sollte es tatsächlich ne Klage gegen mich geben wird ich eine eidestattliche Versicherung ablegen. Die ist mehr Wert als ein bedrucktes Blatt Papier.

    gruss

  12. U+C “Kunde” meint: (6.12.2011 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Haha, das ist grandios. Diese Vögel haben versucht meiner Mutter 9 Abmahnungen anzudrehen und letzte Woche habe ich bereits zum zweiten Mal Strafanzeige wegen versuchten Betruges gestellt. Das ist der Wortlaut der Mail die ich denen geschickt habe:

    Sehr geehrte Witzfiguren bei U+C,

    Sie scheinen entweder an mittelschwerer Amnesie zu leiden oder aber Sie sammeln Ermittlungsverfahren wie andere Briefmarken. Wie auch immer, jetzt hat meine nächste Anzeige wegen versuchten Betruges jedenfalls etwas, woran sich der StA abarbeiten kann. Beim letzten Mal sind Sie ja mit einem blauen Auge davongekommen, aber ich bin gespannt zu sehen, wie die Justiz jemanden behandelt der wiederholt unzulässige und betrügerische Rechnungen stellt.

    Ich weiß nicht wo Sie Deubelli ausgegraben haben, aber der arme Hund kennt mich noch gar nicht und Sie setzen ihn gleich ohne Vorwarnung auf mich an. Wie auch immer, Inkompetenz als Ausrede geht nur einmal durch, jetzt haben wir eine maliziöse Absicht. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie sehr ich auf einen weiteren Versuch von Ihnen gehofft habe, als mir der StA schrieb, das erste Verfahren werde eingestellt.

    Wie dem auch sei, ich habe am Dienstag einen Termin bei der Polizei Landau und danach werden Sie dann den Amsthilfe leistenden Nürnberger Kollegen ihr Leid klagen können. Wie gehabt also.

    Aktenzeichen spare ich mir, sie sollten mich inzwischen zuzuordnen wissen.

    Liebe Grüße,

    XXX

    [sie wissen ja wer ich bin Herr Uhrmann]

    Also wer jetzt versucht ist diese "Forderungen" zu erstehen, sollte sich zumindest auf den ein oder anderen polizeilichen Anhörungsbogen freuen, den er beim Eintreiben an Stelle des Geldes bekommt.

  13. Schulbub meint: (6.12.2011 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Also, bezueglich soclher Faelle hab ich ja nur ein paar Worthuelsen aus dem Wirtschaft- und Recht-Unterricht aus meiner Schulzeit vor 20 Jahren im Kopf… aber gab es im deutschen Recht nicht so etwas wie "Sittenwidrigkeit"?

    Ich meine jetzt nicht die Pornos, sondern dass man, wenn man eine berechtigte Forderung hat, diese versteigern kann als ob es sich um eine Keksdose aus Omas Nachlass handelt.

    Die Welt aendert sich zu schnell fuer mich, mir ist schwindelig.

  14. Harald meint: (6.12.2011 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Ein interessantes Posting vom verlinkten Heise-Artikel:
    http://www.heise.de/newsticker/foren/S-ACHTUNG-Mutmasslich-voellig-unberechtigte-Forderung/forum-217214/msg-21147582/read/

    Kann man da nicht schon von Betrug treffen?

    Hoffentlich wehren sich möglichst viele per negativer Feststellungsklage und der Käufer der Forderungen macht massive Verluste!

  15. Pappenheimer meint: (6.12.2011 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    …leider wird es nur wieder die Ahnungslosen treffen die zahlen werden, daraufhin ist auch alles nur abgesehen, denn davon gibt es leider genug. es wird die arme alleinstehende mutter sein mit 4 kindern die von irgendwelchen rechtsanwälten in der disco angeballert wurde, dieser sich dann ohne unterhalszahlungen aus dem staub gemacht hat und sein kollege diese jetzt verklagt. ende vom lied…es weihnachten wieder mal keine geschenke gibt!

  16. Momo meint: (6.12.2011 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    *lach* Aber das passt doch mal wieder. Ich hab seit einem oder zwei Jahren schon das Gefühl, dass die Firmen mehr und mehr dazu übergehen weniger Gewinn mit der eigentlichen Dienstleistung zu machen sondern ihre Gewinne eher aus Rücklastschriftgebühren, Sperrgebühren und dergleichen zu machen, in der Hoffnung, dass es möglichst wenig "schlechte" Kunden gibt, die immer zahlungsfähig sind, sondern möglichst viele "gute" Kunden, bei denen es ab und an mal klemmt, die aber sonst immer flüssig genug sind, dass sie einem nicht mit der Eidesstattlichen Versicherung kommen sondern immer brav zahlen sobald es wieder geht.

  17. Tobias W. meint: (6.12.2011 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    "Collegen"… was für Spinner.

  18. turtle of doom meint: (6.12.2011 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Das wäre doch eine Goldgrube für gebeutelten Staat. Gerade in der Strafjustiz.

    Man könnte diese Rechtsgüter an den Meistbietenden verkaufen, zum Beispiel an die Blöd-Zeitung. Die übernimmt dann die Fälle und darf Staatsanwaltschaft spielen, muss aber das Risiko eines Freispruches tragen.

  19. Hannes meint: (6.12.2011 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    Es geht also um das Auspressen bereits ausgepresster Zitronen. Der Käufer erhält für sein Geld feuchten Trester, an dem er selber rumpressen darf, in der Hoffnung das noch etwas Saft rauskommt.

    Wer kauft sowas? Jemand der eine besonders gute Presse hat oder glaubt zu haben. Eine Presse deren Betrieb weniger kostet als die zu erzielenden Saftreste wert sind. Vielleicht eine andere Abmahnkanzlei, deren Presse besser läuft als die von U+C, alias KUW.

    Oder jemand, der für sie ganz andere Zwecke braucht, das Äquivalent der Verwertung von Trester als Futtermittel.

    Oder jemand, der einfach nur doof ist, an die Zahnfee und das Schnelle Geld glaubt.

  20. Stuff meint: (7.12.2011 um 00:13) AntwortenReply to this comment

    Ich versteh' die Aufregung nicht, planer Adressenhandel und einen auf "Urheberrecht" erhöht. Könnte aber eventuell nach hinten losgehen, wenn der Legislative angesichts solcher Inserate dämmert, dass Lobby-Lügen _zu_ durchsichtig sind…

  21. Ira Furor meint: (7.12.2011 um 02:51) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, retten Sie die Ehre Ihres Berufsstandes.
    Manches andere was da frei rumläuft unter der Berufsbezeichnung Anwalt gehört in den Knast. Klage-Leasing, die Perversion des Rechtssystems.

  22. michi meint: (7.12.2011 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    Ich "verstehe" den Vorgang nicht so richtig. Warum Versteigert die Abmahnkanzlei die Forderungen? Müsste es nicht der Auftraggeber der Abmahnkanzlei dieses tun und müsste dieser Auftraggeber nicht im Innenverhältnis diese 90 Millionen an die Abmahnkanzlei bezahlt haben? Sonst würde ja Kosten in der Abmahnung berechnet die nie im Innenverhältnis angefallen sind. Und wenn man sich die üblichen Auftraggeber anschaut, dürften die kaum eine Forderungsmasse von 90 Millionen an die Abmahnkanzlei begleichen können, mangels Masse. Zumindest wenn sich die bilanzierten Zahlen anschaut, die ja zum Glück im eBundesanzeiger veröffentlich werden.

  23. Halloooooooooooooooo meint: (7.12.2011 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @Meinerseits:

    Ich habe nicht darauf geantwortet dann gab es eine erneute Aufforderung mit Frist und Klageandrohung.

    Auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

    Wenn das der Fall sein sollte, dann haben Sie wirklich Glück gehabt, denn in so einem Fall können die Anwälte Ihnen problemlos eine EV zustellen und da bei diesem hohen Streitwert ohnehin ein LG zuständig ist, müssen Sie natürlich den Anwalt gleich mitbezahlen, wenn sie Einspruch gegen die EV einlegen möchten, in jedem Fall wird es also dann sehr teuer.

    Ich würde bei einer Abmahnung nicht zahlen, jedoch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und anschließened warten und bei einem späteren Mahnbescheid widersprechen.

    Ich gehe mal davon aus, dass die derzeitige Abmahnpraxis im P2P-Bereich auch in den nächsten Jahren noch durchgeführt werden wird(alleine schon die 100 € Deckelung war ein ziemlicher Witz, wenn man für jeden Upload beim Esel gewerbsmäßiges Ausmaß unterstellt).

    Bei den Gerichten gehe ich davon aus, dass denen vielleicht durchaus bewusst ist, dass die Software der Logfirmen durchaus fehlerhaft sein kann, aber das schein nicht wirklich relevant zu sein, denn das LG Köln verlässt sich auch auf Logfirmen, die sich angeblich in Paraguay befinden und dort zuverlässige Ergebnisse liefern(für einen deutschen Abmahner).
    Link: –> heise.de/tp/blogs/6/150785

  24. Autolykos meint: (7.12.2011 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    @Halloooooooooooooooo: Wer heute noch den Esel benutzt ist auch wirklich selber schuld. Da kann man den Abzockern auch gleich seine Adresse schicken.
    Bittorrent ist besser, Filehoster sind im Moment das beste.

  25. Halloooooooooooooooo meint: (7.12.2011 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    Filehoster sind im Moment das beste.

    Filehoster sind wirklich ganz gut, aber das Usenet gefällt mir noch ein bischen besser(die Kosten für einen Binary-Zugang sind ja wirklich nicht teuer, sofern man nicht die bekannten Abzockprovider nutzt).

  26. Olaf meint: (7.12.2011 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    Mich wundern 2 Dinge an der Sache:

    1. Um die 90 Mio. einzutreiben, müßte die Kanzlei einen großen Teil davon (nämlich die Anwaltskosten) ihrem Kunde berechnet haben, und wie unter Firmen üblich ggf. gerichtlich eingetrieben haben. Daran glaube ich nicht so recht. Falls mein Glaube Realität ist, ist dieser Teil der Forderung schon mal futsch. Ob die Hauptforderung der Höhe nach angemessen ist, ist die nächste Frage.

    2. Ich frage mich auch, ob bei so einer Massenabmahnung überhaupt jedesmal RA- Gebühren zu normalen Gebührensätzen durchsetzvar sind. Ich könnte mir denken, daß ein Gericht pro Film 1x RA- Gebühren in üblicher Höhe zu läßt, und bei allen anderen Abmahnungen lediglich Kopiergebühren.

    Das sind alles lediglich Gedanken einen juristischen Laien ;-).

  27. AK47 Inkasso AndrejK meint: (7.12.2011 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    wir haben interesse!!! nach unserem besuch zahlt jeder schuldner, der geldscheine im schrank hat!!!! wir überzeugen den schuldner dabei mit geeigneten mitteln bei unserem hausbesuch!
    andrej (zugelassener inkassounternehmer)

  28. Sonstwer meint: (7.12.2011 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    Wie anderswo schon mal erwähnt: Bei wenn eine Abmahnung als Teil einer Massenabmahnung erkannt wurde, gleich Mitteilung an das Finanzamt des Anwalts.
    Entweder hat er Einnahmen in Höhe der veranschlagten Kosten x Anzahl der Abmahnungen, und versteuert diese dann ist ja alles in Ordnung – dann wird er die entsprechenden Kosten auch seinem Auftraggeber in Rechnung stellen müssen (und der bleibt drauf sitzen).
    Oder der Anwalt hat Stress mit dem FA. Oder seiner Kammer, weil er unerlaubte Rabatte gewährt – noch besser.

  29. Halloooooooooooooooo meint: (7.12.2011 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    @Olaf:
    Bzgl. der Anwaltskosten erinnere ich mich an dem Fall mit der Kanzlei Kornmeier & Partner.

    Bei einem aufgetauchten Fax von einer britischen Abmahnfirma an Kornmeier wurde darüber gesprochen, dass der Kunde(also der z.B der Rechteinhaber wie z.B. Universal Music) keine Anwaltskosten zahlt und am Ende der Gewinn durch die Abmahnungen aufgeteilt wird.

    Natürlich hat Kornmeier diese Tatsache abgestritten und es wurde auch Strafanzeige gegen die Kanzlei von Kornmeier gestellt, aber das Verfahren wurde natürlich eingestellt, da die Staatsanwalt überhaupt keinen Anfangsverdacht sah.

  30. TKEDM meint: (7.12.2011 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    Na, wenn da nicht mal die Deutsche Zentral Inkasso GmbH zuschlägt…;D Oder direkt Frau RAin Katja Günther.

  31. Blacky meint: (7.12.2011 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    Die "Verschwiegenheitserklärung ist inzwischen "geleakt".
    http://www.heise.de/tp/blogs/6/150984
    (letzter Absatz)

  32. egal meint: (7.12.2011 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    @Halloooooooooooooooo:

    Zitat: Auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

    Eine Unterlassungserklärung abzugeben (auch modifizierte) bedeutet sich auf die Regeln von Kriminellen einzulassen.
    Wenn Post ins Haus kommt von solchen Buden antworten wir schon, denn etwas Spaß muss für alle Beteiligten dabei sein.
    Folgende Zeilen gesandt und die Gegenseite verstummte.

    "Nötigung-Nummer: 000000000000 Ozeanien, 1984,George Orwell

    hallo ihr da!
    ich bestreite jeden Vorwurf eurerseits, werde keine Unterlassungserklärungen unterschreiben und darauf könnt -ihr- einen lassen.
    ich habe keinen Bock mehr, mich mit den kranken Auswüchsen eines faschistoiden Staatssystems auseinander zu setzen.
    Wenn dieses sogenannte Rechtssystem meint, es muss mit Stasi-Methoden seine Bürger kontrollieren, bitte, ich komme als Ossi, aus so einem abgewichstem System und habe aus dem Verlauf der Geschichte nur eines gelernt, alle Systeme haben sich zu Krebsgeschwüren entwickelt und zerstören sich von innen heraus.
    Mir ist es mittlerweile scheissegal, was aus meiner Person wird, und wenn euer erbärmlicher Charakter sich daran aufgeilen kann, den Bürgern noch den Finger in den Arsch zu schieben, denkt daran, ihr werdet niemals soviel Finger haben, wie es Ärsche gibt.
    Schluss mit dem Gelaber, setzt euren Kreuzzug der heiligen Inquisition in Gang und nagelt mich ans Kreuz.
    Ich werde in der Hölle mit euren Köpfen Fußball spielen.

    PS.Durch den zwang mit euch in Kontakt zu treten ist mir ein materieller, zeitlicher und finanzieller Verlust entstanden, den ich mir erlaube Euch in Rechnung zu stellen.Für den bisherigen Aufwand berechne ich Euch 20€ in bar, zahlbar bis zum 00.00.20XX. Da Eure finanzielle Situation so schlecht ist, das ihr Euer Brot mit kriminellen Erpressungsbriefen verdienen müsst, gestehe ich Euch eine Ratenzahlung a 2x 10€ zu."

    Danach war Ruhe, nur einmal musste ich einen zweiten Text nachsetzen, bei Herrn Olaf Tank wurde es auch schon mal persönlicher, aber leider lag ihm dann doch nicht so viel an dem Geld, er wollte auch nichts mehr haben.

    Diese Abzock-Mafia versteht nur eine Sprache und die kann garnicht derb genug sein.

  33. Baxter meint: (7.12.2011 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Mit Abofallen hatte der Herr ja auch schon 'mal zu tun. Siehe z.B. hier:
    http://pdfcast.org/pdf/urmann-collegen-sparschwein-ag-beispielabmahnung-abofalle-1-2
    http://pdfcast.org/pdf/urmann-collegen-sparschwein-ag-beispielabmahnung-abofalle-2-2

    ———————————————–

    Zum Thema: Um welche "Forderungen" soll es denn überhaupt gehen? Wir reden doch über die drei folgenden, etwaigen sowie rein theoretischen "Forderungen", oder!?
    1. Schadensersatz für den Verletzten
    Hierbei muss die ursprünglich vorgeworfene Tat bewiesen/zugegeben sein UND es muss eine nachgewiesene Fahrlässigkeit bzw. ein nachgewiesener Vorsatz vorliegen (Vgl. § 97 UrhG).
    2. Anwaltkosten
    Diese müssen auch tatsächlich angefallen sein. Im Falle von U+C-Abmahnungen steht in den Schreiben (spätestens im 2.), daß sich die Anwaltkosten nach RVG berechnen. D.h., daß der Mandant, also der vermeintliche "Rechteinhaber" das Honorar des Anwalts bezahlt haben muss. Im Innenverhältnis müssen die Kosten also bereits abgerechnet sein.
    3. Kosten für die sog. ermitelnde "anti-piracy"-Klitsche
    Auch die arbeiten nicht für lau und müssen sehen, daß ihre Buchhaltung i.O. ist. Ich glaube kaum, daß die bis zur Verjährung warten, um für ihre Dienstleistung auch entlohnt zu werden.

    Die genannten 3 Punkte sind sowieso graue Theorie, denn diejenigen die das Thema verfolgen wissen wie es läuft:
    TURN PIRACY INTO PROFIT -> dem Auftraggeber entstehen keine Kosten.

    Persönliche Meinungsäußerung (!) eines "Nicht-Juristen" gemäß Artikel 5, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:: Für mich als Laien stellt der (filesharing)-Abmahnwahn einen gewertbsmäßigen,(bandenmäßigen) Betrug plus Steuerhinterziehung in ganz großem Stil dar. In Betracht der Summen, Größenordnung (international und m.M.n. gesteuert von den Lobbyverbänden/Verwertungsgesellschaften kann man das m.E. ruhigen Gewissens als einen der größten Justizskandale der NAchkriegszeit betrachten!

    ——————————————–

    Im Fall der sog. "Porno-Abmahnungen" kommt noch ein nicht unwesentlicher Punkt hinzu: Wie kann ein Porno-"Rechteinhaber" (vermeintlicher Inhaber verwandter Schutzrechte) vom Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt bekommen, pornographische Werke in dezentralen Netzwerksystemen zu verwerten? Oder anders ausgedrückt: Wieso kann es legal Lizenzen geben, jugendgefährdendes Material zu verbreiten?

    ! Und last but not least: Die Tatsache, daß solche Anwälte bzw. solche "Rechteinhaber" auch noch massenhaft mit Hilfe deutscher Landgerichte ungeprüft im Durchwinkverfahren Grundrechte von zahllosen Anschlußinhabern (UNGLEICH "Täter") einschränken, macht den Justizskandal in meinen Augen "perfekt". Oder ist irgendjemanden mal aufgefallen, daß die Richter der (Auskunft-)Landgerichte § 101 Abs. 10 UrhG berücksichtigt hätten? Mir nicht! § 101 UrhG
    – Anspruch auf Auskunft, Absatz 10:
    "(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt."

    @ mitlesende Anwälte mit Berufsehre und Eiern:
    Warum seht ihr eigentlich jahrelang tatenlos zu? Warum nutzt ihr nicht eure Möglichkeiten (über die RAK, Studienfreunde die heute Staatsanwälte oder Richter sind… u.s.w.) und helft den Leuten? Warum verschließt ihr die Augen?

    In diesem Sinne, Baxter
    ______________________________
    P.S.: Linksammlung zum Thema "Abmahnwahn", die das ganze -in meinen Augen betrügerische- Ausmaß im Grunde dem letzten Deppen verdeutlichen sollte: http://pdfcast.org/pdf/bunte-tuete-15-07-2011

  34. Baxter meint: (7.12.2011 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    @Halloooooooooooooooo (Beitrag #29):
    Unabhängig davon, daß ich es persönlich ebenfalls als ein Unding ansehe, daß die Staatsanwaltschaft nicht den Arsch hoch bekommen hatte gegen -meiner persönlichen Meinung nach (!) – betrügerische Vorgehensweisen zu ermittlen, dagegen Kinderzimmer per fadenscheinigem Durchsuchungsbefehl und Art. 13, GG mit Füßen tretend aber sehr wohl schon 'mal ganz gerne durchwühlen lassen kann.
    Im konkreten Fall "Kornmeier" war m.E. das Timing evtl. eher schlecht und auch die "Würdigung" des vermeintlichen Rechteinhabers, also der der "Turn Piracy Into Profit"-Firma hatte m.E. gefehlt. DIE sollte man m.E. zuerst verknacken, um dann automatisch auch den Anwalt mitzureissen. Zum Zeitpunkt der Strafanzeige war nämlich die mittlerweile berühmt-berüchtigte eidesstattliche Versicherung des Herrn Dr. Udo Maximilian Kornmeier noch nicht öffentlich bekannt, die das Mosaik komplettierte und aus Indizien plötzlch Beweise werden ließ.
    Zur Erinnerung und bei Interesse siehe hier noch einmal die eidesstattliche Versicherung:
    http://pdfcast.org/pdf/lg-ffm-ev-dr-kornmeier-30-11-2009-rvg

    Und für das komplette Bild, siehe einfach in der "Bunte Tüte" beim Thema "Digiprotect" nach:
    http://pdfcast.org/pdf/bunte-tuete-15-07-2011

    Dort findest du alles, was man m.E. braucht: Z.B. die "Turn Piracy Into Profit"-Präsentation, das FAX, das Geständnis (also die EV), Musterabmahnschreiben, geleakte "Rahmeneckwertevereinbarungen und so weiter…

    Das einzige was vielleicht fehlt um die dann auch endlich dingefest machen zu können ist meiner Meinung nach jemand der selbst betroffen ist (und klagt), massenweise Strafanzeigen von nicht-unbedingt-selbst-Betroffenen um ein öffentliches Interesse zu untermauern und die Staatsanwalt zu Ermittlungen quasi zu zwingen oder ein Anwalt mit Ehre, der die Schnauze voll hat und entsprechende Hebel in Bewegung setzt!
    Abschließend (für Interessierte): Hier hatte ich als Laie mal versucht zu beweisen, weshalb wir es meiner persönlichen Meinung nach mit Betrug und Steuerhinterziehung zu tun haben:
    http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=10080#p10080
    Die Antwort eines Anwaltes auf diesen Beitrag war, daß ich mit den strafrechtlich relevanten Dingen nicht unrecht hätte… Über weitere Meinungen wäre ich natürlich sehr erfreut!
    @Udo Vetter: Vielleicht hast du ja als Strafrechtler 'mal Lust und Zeit, dir das anzusehen. Ich würde mich auf jeden Fall freuen. Danke!

    In diesem Sinne Gruß aus Kölle, Baxter

  35. Baxter meint: (7.12.2011 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    NACHTRAG (aller guten Dinge sind ja bekanntlich drei. ;-) ):

    Unbestritten ist diese Versteigerung von zweifelhaften "Forderung" eine ganz krasse Angelegenheit.
    Allerdings ist das "Zusammenspiel" zwischen Abmahnkanzlei und Inkasso nichts Neues. Die (Abmahn-)Kanzlei schreibt das sogar offen in ihre Verträge. Siehe dazu als Beispiel den sog. "Service Contract" zwischen der Kanzlei Schutt & Waetke und der sog. anti-piracy"-Firma Excubitor UG (Porno-Ableger der Evidenzia GmbH):

    http://pdfcast.org/pdf/schutt-waetke-baseprotect-service-contract

    Abschließend noch der Witz des Tages -> § 12a BRAO:

    "(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:
    "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
    (2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
    "

    Wozu gibt es das überhaupt noch? Auch "unsere" Volksvertreter in Berlin, die zum größten Teil Juristen sind (gefolgt von der Berufsgruppe Lehrer) scheren sich einen Scheiß um die "verfassungsmäßige Ordnung".
    Kann man man nur hoffen, daß Ärzte ihren Eid ernster nehmen wenn man sich 'mal im OP wiederfinden sollte…

    In diesem Sinne, Baxter

  36. Frank meint: (7.12.2011 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    was wuerden passieren, wenn die Abgemahnten ein Bieterkonsortium aufstellen und die Forderungen selbst ersteigern um daraufhin die Forderungen zu begraben?!

    Frank

  37. bohne meint: (8.12.2011 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    @U+C “Kunde”:
    Möchte doch gerne mal wissen warum du gegenanzeige wegen Betruges machst und den Deubelli bennennst?!?

  38. Daniel meint: (8.12.2011 um 05:13) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, das Problem mit den Forderungen ist, dass das der BGH die Mitstörer-Haftung des Anschlußinhabers als Auffang-Netz aus dem Verkehr gezogen hat. Wenn die Gegenseite behauptet, ihr WLAN nicht ausreichend abgesichert zu haben, sind halt nur noch 100 Euro drin.

    Wenn die Kläger wesentlich mehr gefordert haben, erlaubt die ZPO als Konsequenz die Klage auf Kosten des Klägers abzuweisen. Natürlich könnten die Anwälte nur 100 Euro fordern. Dann kriegen sie aber nur den RVG-Mindestsatz und für so wenig Geld wollen Abmahnanwälte vermutlich nicht arbeiten.

  39. Sonstwer meint: (8.12.2011 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    @Frank: Dann hätten die Abmahner vermutlich den Deal ihres Lebens gemacht, denn so viel für ihre in der Masse uneinbringlichen, weil substanzlosen Forderungen, hätten sie auf keinem anderen Weg bekommen.

  40. Rolf Schälike meint: (27.4.2012 um 06:29) AntwortenReply to this comment

    Weniger bekannt ist der Inkassokomplex Mumme&Partner http://www.rae-mummeundpartner.de/.

    Die erhalten Forderungen von den Banken, der Bahn und anderen Unternehmen abgetreten und holen sich das Geld mit enormen aufgelaufenen Nebenkosten von den Ärmsten unserer Gesellschaft.

    Alles besten computerisiert, rechtlich abgesichert, was nicht bedeutet, dass die Forderungsbetträge oft nicht stimmen, weit überhöht sind. Die Ärmsten können sich am schlechtesten wehren. Das Geschäft blüht.

    Alle Anwälte, die ich gesprochen habe, halten diese Eintreiberei für richtig. Die Gesetze müssen eben eingehalten werden.

    Dass es sich dabei um die Umleitung von Hartz IV-Geldern in die Taschen der Juristinnen von Mumme&Partner handelt und damit das Sozialsystem untergraben wird, interessiert keinen Juristen.

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