9.12.2011

Auf der formellen Schiene

Es ging um abgekürzte Ladungsfristen, mögliche Zustellungsfehler und die Frage, ob man einen eilig anberaumten Termin nicht aus guten Gründen um ein paar Wochen verschiebt. Also etwas, was man sehr gut telefonisch besprechen kann – und wegen der Kürze der Zeit vielleicht auch muss.

Ich rief bei der Geschäftsstelle des Gerichts an und bat darum, mich mit der  Richterin zu verbinden, die ich bislang gar nicht kenne. Das war aber nicht möglich, weil, so die Auskunft der Mitarbeiterin, “die Vorsitzende spontan keine Telefonate entgegennimmt”. Möglicherweise rufe sie aber zurück. Die Betonung lag auf möglicherweise.

Ich versuchte also meine Chancen zu erhöhen, indem ich der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle in kurzen Worten sagte, um was es ging. Außerdem bat ich um Rückruf.

Heute meldete sich dann wieder die Geschäftsstelle und ließ folgendes ausrichten:

Die Richterin möchte vorher genau per Fax wissen, was was Sie von ihr wollen, bevor sie zurückruft.

Das Fax habe ich dann auch gern diktiert. In Form eindeutiger Anträge, verbunden mit einer schönen Begründung.  Wir sind jetzt also auf der formellen Schiene. Damit hat sich ein eventueller Rückruf der Richterin nun eigentlich auch erledigt. Aber vielleicht war das ja das Ziel. 

43 Kommentare zu “Auf der formellen Schiene”

  1. Ich auch… meint: (9.12.2011 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Hauptsache, die Form bleibt gewahrt. Schreiben vom Gericht mit Datum vom 2.12.(freitag)mit im Text gesetzter Frist bis zum 6.12., da der Postversand outgesourct wurde, Poststempel von "wir versenden ihre Post schnell, zuverlässig und günstig" vom 6.12., zugestellt am 7.12.. Entscheidung nach Aktenlage war dann am 7.12., Rechnung dafür ist heute, 9.12. gekommen.

    Hauptsache, die Form bleibt gewahrt…

  2. Kai meint: (9.12.2011 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @Ich auch…:
    Schon frech, als Behörde am Freitag etwas zu verfassen mit Fristsetzung mit Mittwoch, wo man quasi sicher sein kann, dass der Brief den Empfänger kaum zum Fristende erreicht.

  3. auch Richter meint: (9.12.2011 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Kann ich verstehen und so verfahre ich auch. Bei der Arbeitsbelastung in meinem Dezernet auch schon praktisch nicht anders möglich. Zumal ich zu jedem Telefonat noch einen Aktenvermerk diktiere und allen Beteiligten mittels Abschrift zukommen lasse… . Staendige Anrufe in Sachen, die ich mir erst durch die Geschäftsstelle vorlegen lassen muss, sind wenig sachdienlich.

  4. Thorsten meint: (9.12.2011 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    "Richterin Kanninchen" hat Angst vor der "Schlange Verteidiger"?! ;-) Hat Angst, am Telefon "ausgetrickst" zu werden oder was auch immer. Job verfehlt…

  5. kein Richter meint: (9.12.2011 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @auch Richter: Das klingt aber wenig souverän…

  6. anonym meint: (9.12.2011 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Als ob das Telefon eben gerade erst erfunden worden sei; da mußte der Apparat auch vom Diener bedient werden … Man fragt sich, was das für Leute sind, die glauben, sich wie eine Politbürokratie aus längst verflossenen Zeiten gebärden zu müssen.

  7. inge meint: (9.12.2011 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Eine Richterin muss sich nicht am Telefon belästigen lassen. Demnächst kommen noch E-Mails oder was.

  8. Judas meint: (9.12.2011 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Da isses wieder: Das Gespenst der ständigen Verfügbarkeit.
    Merke: Nur weil es die technische Möglichkeit gibt, jeden Menschen jederzeit irgendwie zu kontaktieren, ist das weder notwendig noch wünschenswert. Human sowieso nicht…
    Und wenn jemand wünscht, zurückgerufen zu werden, so ist das zuallererst einmal sein ganz privater Wunsch. Und vielleicht kommt die Wunschfee und erfüllt ihn. Vielleicht aber auch nicht…

  9. alter Jakob meint: (9.12.2011 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @auch Richter:
    Schönes Beispiel aus der Reihe: "Generierung zusätzlicher Arbeit durch Verweigerung des kurzen Dienstwegs". Ist aber raffiniert sich den Grund (Arbeitsüberlastung) zum rumzujammern erst mal selbst zu erschaffen. Denn die Arbeit hat sich ja nur nach hinten verlagert und muss jetzt auch formal korrekt bearbeitet werden. Die armen Richter tun mir eh leid: Jeden Tag ninetofive und das ganze fünf Tage die Woche in einem gesicherten Arbeitsplatz – bei dem Druck würd' ich wahrscheinlich auch outburnen…
    hahahaha, 'tschuldigung, jetzt musste ich doch noch lachen…

  10. Numbercruncher meint: (9.12.2011 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Wenn mich jemand anrufen will, bestehe ich vorher auf Lebenslauf und polizeilichem Führungszeugnis – ein bisschen geordnet muss das schon laufen :-)

  11. Rocky meint: (9.12.2011 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @auch Richter:

    "Staendige Anrufe in Sachen, die ich mir erst durch die Geschäftsstelle vorlegen lassen muss, sind wenig sachdienlich."

    Ist das nun Kritik an der Praxis, sich die Sachen erst durch die Geschäftsstelle vorlegen lassen zu müssen?

  12. anonym meint: (9.12.2011 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @ Judas
    Grundsätzlich haben Sie recht, aber nicht in diesem Fall. Sie verwechseln da nämlich was.

    Wer sich privat ständig erreichbar macht, scheint es nötig zu haben und versucht möglicherweise, sein fehlendes Selbstvertrauen zu stärken mittels der Tatsache, daß ihn andere oft anrufen oder ihm elektronische Botschaften senden. Ich lehne für mich so was klar ab.

    Wer aber auf Arbeit sich mutwillig nicht erreichen läßt, spielt sich auf und versucht letztlich, anderen (hier: Herrn Vetter), die ja nicht zum Spaß, sondern streng dienstlich anrufen, das Leben schwerzumachen. Das ist unkommunikativ, unsozial, letztlich autistisch. (Und es gehört sich nicht.)

  13. RRW meint: (9.12.2011 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne solches Verhalten sonst eher von Anwälten…

    Aber auch ohne Richter oder Staatsanwalt zu sein, kann ich so etwas gut nachvollziehen. Ich weiß nicht wie viele von den hier schreibenden, Hohn und Spott ausschüttenden Kommentatoren schon mal ein Richter- oder Staatsanwaltsbüro von innen gesehen haben. Da kann man manchmal im buchstäblichen Sinne des Wortes froh sein, dass man sich vor lauter Akten überhaupt noch umdrehen kann. Dass man da einfach mal ein paar Stunden Ruhe braucht, um konzentriert arbeiten zu können, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Und es dürfte auch klar sein, dass die Qualität der Arbeit nicht gerade gesteigert wird, indem man sich ständig mal so nebenher in neue, telefonisch vorgetragene Sachverhalte hineindenken muss. Unter den Umständen könnte ich jedenfalls kein Urteil erarbeiten und diktieren. Und ich wage die Vermutung, dass bei so einem Richter nicht nur einmal pro Tag jemand anruft.

    Und nebenbei: Ich glaube kaum, dass es gerade an Amtsgerichten viele Richter gibt, die den Luxus genießen, nur "nine to five" zu arbeiten. Ich tippe insbesondere bei Einzelrichtern eher auf eine 50- bis 60-Stunden-Woche.

  14. schredder66 meint: (9.12.2011 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    Es mag sein, dass die Justiz anders arbeitet als z.B. die sogenannte "freie Wirtschaft".

    Ich bin telefonisch, selbst wenn ich am Platz bin, auch nur schwer zu erreichen. Ich verbringe jeden Tag Stunden vor dem Bildschirm, habe mit Kunden in allen möglichen Zeitzonen der Welt zu tun. Der PC ist mein hauptsächliches Arbeitsgerät – eine Mail ist schneller und verständlicher beantwortet, als ein Telefonat, bei dem beide Parteien möglicherweise an Sprachbarrieren / -defiziten scheitern.

    Ausserdem: Viele Telefonate sind, wie ein Kommentator schrieb, nicht "sachdienlich". Schliesslich habe ich meinen Maileingang ständig im Blick – da muss mir der Verfasser der Mail nicht auch noch telefonisch mitteilen, dass er mir eine Mail geschickt hat.

    Und: Ich habe lieber Manches in Schriftform, um auf der sicheren Seite zu sein. Am Telefon Besprochenes scheint bei vielen Menschen nicht bindend zu sein – Telefonnotiz hin und / oder her.

  15. Kommentar meint: (9.12.2011 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Ich nehme auch nicht zu jeder Zeit Anrufe entgegen. Jedoch rufe ich jeden zurück und lasse ausrichten, innerhalb welchen Zeitraum das passieren wird. Nämlich in meinen beiden "Telefoneinheiten" Vormittags oder Nachmittags. Gerne lasse ich mir das Anliegen vorher per Mail mitteilen, damit ich vor dem Rückruf die Unterlagen für die Telefonate zusammensuchen kann. Das ist ziel- und serviceorientiert.

  16. Anne Nühm meint: (9.12.2011 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Ich blocke spontane Anrufe auch lieber ab, weil die mich grundsätzlich gerade erreichen, wenn ich gedanklich mit etwas ganz anderem beschäftigt bin.
    Anrufe reißen mich aus meinem Workflow.
    Grundsätzlich wird alles per Email abgewickelt. Das hat auch den Vorteil, dass man alles auch "in Textform" hat.
    Und ich checke meine Mails sehr häufig, wenn ich gerade Zeit habe, und nicht wenn ein Anrufer Zeit hätte.
    Was einen Rückruf betrifft, so habe ich die Erfahrung gemacht, dass der beim Zurückgerufenen meist auch nicht zur optimalen Zeit kommt.

  17. anonym meint: (9.12.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @ schredder66
    Wir reden hier von Arbeit, das ist klar. Was Sie zur Schriftform schreiben, würde ich wohl weitgehend unterschreiben. Daß E-Mails immer/oft/in jedem Fall hilfreicher sind als Telefonate, kann ich aber dennoch nicht bestätigen. Das hängt sicherlich von der Art der Arbeit ab, auch von der Klientel natürlich.

    Allerdings leuchtet mir nicht ganz ein, warum bestimmte Sprachklippen (die Sie hier ansprechen und die es zweifelsfrei gibt) in einer E-Mail immer besser bewältigt werden können als am Telefon.

    Das Telefonat auf Arbeit hat einen großen Vorteil: Man bekommt eine sofortige Rückmeldung, muß zur Präzisierung nicht mehrere E-Mails austauschen (was nach meiner Erfahrung unnütz viel Zeit fressen kann im Vergleich mit einem Telefonat) und kann sich in seinen Reaktionen sofort aufs Gegenüber einstellen (wenn man dazu bereit ist). Da ist ein Telefonat unschlagbar. In diesem Sinne habe ich Herrn Vettters Blogeintrag verstanden. Die Richterin hat nichts verstanden bzw. nichts verstehen wollen – das ist der unabweisbare Eindruck. (Man fragt sich auch, ob sie keine Sekretärin hat oder keinen Mitarbeiter, der ihr zuarbeitet.)

  18. me meint: (9.12.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @RRW:
    Ihr kompletter Kommentar wird hinfällig, wenn ich an das Wort "Rückruf" erinnere.

  19. RRW meint: (9.12.2011 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @me

    Hätten Sie statt "Rückruf" "Rückmeldung" geschrieben, gäbe ich Ihnen Recht, so bin ich jedoch nicht Ihrer Ansicht. Hat die Richterin sich doch durchaus zurückgemeldet. Und an dem Verlangen, den Gegenstand des anwaltlichen Begehrs vorab kennenzulernen, kann ich auch bei näherer Betrachtung nichts Anrüchiges oder gar Verwerfliches finden.

  20. Stefan meint: (9.12.2011 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    @RRW: Ausser dass bereits telefonisch mitgeteilt wurde, worum es ging?

  21. Miraculix meint: (9.12.2011 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Offensichtlich ging es letzendlich um eine Terminabstimmung.
    Nichts ist für diesen Zweck so effektiv wie ein Telefonat!

  22. Rob meint: (9.12.2011 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @me und Anonym

    Rückrufe und Telefonate sind lästig: Es wird immer viel zu viel herumgeredet und zum Schluß haben sich eh alle wieder missverstanden. Das ist Erfahrung pur. Darauf lasse ich mich nicht auch nicht mehr ein. Alles wichtige kurz und schriftlich per Mail, Fax oder SMS-schwarz auf weiss- und es läuft wieder prima. (In meinem Job/Branche)

    In der Regel will niemand mehr auf Antwort warten. Da ist das Telefon ja so bequem. Aber es nervt. Es hat daher nur den egoistisch denkenden anrufenden zur Befriedigung. Der Angerufene muss sich zusätzlich mit einer Fülle an Informationen auseinandersetzen und kommt nicht zur eigentlichen Arbeit, solange er kein Telefonist ist.

  23. anonym meint: (9.12.2011 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    @ RRW
    Das ganze Verhalten wirkt auf mich einfach nur krank, krank, krank. "Reichen Sie uns Ihre Fragenliste ein, dann beantworten wir Ihre Fragen vielleicht irgendwann teilweise." Wer hat sich zuletzt so verhalten? Überlegen Sie da einfach mal kurz.

    Und, übrigens, was an solcher Art des Umgangs arbeits- oder gar zeitsparend sein sollte, müßte vielleicht auch mal jemand erklären.

  24. anonym meint: (9.12.2011 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @ Miraculix
    Sie sagen es – das, was andere hier bestreiten, indem sie ellenlange, gewundene Erklärungen drechseln, weil alles andere (E-Mails schreiben z. B.) so viel besser, effektiver und zeitsparender wäre …

  25. Rob meint: (9.12.2011 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @anonym

    wieso ist das krank?

    Ein Telefonat hat eine Gesprächsnotiz zur Folge und sogar eine Mail als Bestätigung des Besprochenen. Jetzt zählen sie mal zusammen, was mehr Arbeit bedeutet. Bei Missverständnissen geht die Prozedur des Telefonierend wieder von vorne los-mit den gleichen Arbeitsgängen: Gesprächsnotiz, Bestätigung.

    Das ist Schwachsinn. Im Schriftverkehr drückt man sich gewählter, schneller und kürzer aus als im Telefonat. Das ist meine Erfahrung.

  26. anonym meint: (9.12.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    @ Rob
    Da haben Sie eben schlicht eine andere Erfahrung gemacht als ich. Daß man sich in Schreiben kürzer und SCHNELLER (!) ausdrückt (und auch weniger mißverständlich als am Telefon), bezweifle ich schon mal grundsätzlich, das mag vielleicht in ganz bestimmten Einzelfällen gelten.

    Wenn Sie auf Arbeit zu jedem Telefonat Gesprächsnotizen (die über Schmierzettel hinausgehen) machen (und außerdem immer noch eine Mail schreiben – ich fasse es nicht!), mag das so sein. Das ist zumindest nicht überall Usus. Und an vielen Stellen m. E. blanker Unfug.

    Was für Mißverständnisse sollte es denn bei Telefonaten geben, die nicht sofort geklärt werden? Das ist doch der Riesenvorteil eines Telefonats!!

    Und wie gesagt: Es ging um eine schlichte Terminabstimmung! Primitiver könnte eine Sache kaum sein, das Telefonat ist das Medium zur Wahl dazu. Und Sie (und andere) wollen eine Haupt- und Staatsaktion daraus machen. Ganz genau das halte ich für durch und durch krank.

    (Und nochmals: Die Richterin hat niemanden, der ihr zu Hand geht? Sie muß alles allein machen, auch die Briefumschläge zukleben?? Schon diese Vorstellung halte ich für lachhaft und völlig realitätsfern.)

  27. theo meint: (9.12.2011 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Na ja, bei manchen mir unbekannten Zeitgenossen verlange ich auch zumindest eine eMail. So einfach auf Zuruf mal gerade eben… Wenn ich mein Gegenüber nicht als verlässliche Person kenne tue ich sowas lieber nicht.

  28. Rob meint: (9.12.2011 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @ anonym

    Jepp so ist es. Gagenverhandlungen am Telefon sind sehr sehr kritisch. Sich auf äusserst wichtige telefonische Terminvereinbarungen zu verlassen, habe ich ein- zweimal gemacht. Mit dem entsprechendem Ergebnis. Mache ich nicht mehr. Alles schriftlich! Man glaubt gar nicht wie sehr man am Telefon sich um Kopf und Kragen reden und falsch verstehen kann.

    Desweiteren:

    UV kommunizierte ja am Telefon ja nie sofort eine Terminänderung und ob diese überhaupt möglich sei, sondern erst einmal nur, mit der Richterin zu sprechen!

    (Lesen sie sich seinen Beitrag chronologisch noch einmal durch)

    Darauf bekam er dann auch die entsprechende (Aber eigentlich nicht kommunizierte gewünschte ) Antwort!
    Bitte bleiben sie daher genau. Ein klar definiertes Ziel ist -leider- nicht jedermanns Sache.

  29. alter Jakob meint: (9.12.2011 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @Rob:

    UV kommunizierte ja am Telefon (…) nie sofort eine Terminänderung und ob diese überhaupt möglich sei, sondern erst einmal nur, mit der Richterin zu sprechen!

    Das ist schlicht falsch, es sei denn Sie wollen auf das "sofort" abstellen, was aber irrelevant ist. Denn die Richterin wusste nach seiner Telefonatsanfrage worum es ging:

    "Ich versuchte also meine Chancen zu erhöhen[auf ein Telefonat, die Red.], indem ich der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle in kurzen Worten sagte, um was es ging. Außerdem bat ich um Rückruf."

    Zur Info:

    "Es ging um abgekürzte Ladungsfristen, mögliche Zustellungsfehler und die Frage, ob man einen eilig anberaumten Termin nicht aus guten Gründen um ein paar Wochen verschiebt.

    Das steht chronologisch ganz am Anfang. Und die bitte um Rückruf steht chronologisch nach der Erläuterung des Anrufgrunds.

  30. max meint: (9.12.2011 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @Ich auch…: Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da nicht erfüllbar. Folge: Maßnahme des Gerichts rechtswidrig. Bekanntgabe erst nach der Frist, mithin gar nicht erfüllbar. Nachweis mittels Poststempel liegt vor. Wissen des ersten Semesters. Das sowas ein Volljurist gemacht haben soll, will ich nicht glauben.

  31. Rob meint: (9.12.2011 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @alter Jakob

    "Das ist schlicht falsch, es sei denn Sie wollen auf das "sofort" abstellen, was aber irrelevant ist. Denn die Richterin wusste nach seiner Telefonatsanfrage worum es ging"

    Es eben nicht irrelevant: Er hat sie doch persönlich zu dem Zeitpunkt des Telefonates nicht erreicht. Es war ja seine Absicht, sie sofort zu sprechen. Woher konnte sie das genau zu diesem Zeitpunkts des Telefonates wissen?

    Der erste Anruf war kommuniziert der Wunsch mit der Richterin zu sprechen. (Obwohl es UV um eine Terminänderung ging. Sein eigentliches Vorhaben war, 1. sie direkt zu erreichen, um 2. mit Ihr dann das PROBLEM zu lösen). Erst später, als Wunsch 1 nicht erfüllt wurde, brachte er das eigentliche Vorhaben 2 hervor und wurde auf schriftlichen Weg geführt. Das hat ihn gestört.

    Die Chronologie beweist dies ja. Für Sie mag ja -warum auch immer- so etwas irrelevant sein. Der eindeutigen Kommunikation hat es nicht geholfen.

    "Das steht chronologisch ganz am Anfang. Und die bitte um Rückruf steht chronologisch nach der Erläuterung des Anrufgrunds."

    Der persönliche Wunsch UV ist nicht mehr erfüllbar, wenn dritte diesen Wunsch durch Nicht-Erreichbarkeit am Telefon nicht erfüllen können.

    UV hat Pech gehabt. Er hat eine Entscheidung gefällt, die nicht funktionierte. Das ist das übliche bei Telefonaten. Das habe ich oben bereits schon beschrieben: Menschen haben eine Idee und rechnen nicht damit, daß sie -wegen Abwesenheit oder Unpässlichkeit- gerade nicht funktioniert! Wo ist dann das Problem, es dann ohne Theater schriftlich zu machen wie dann geschehen?
    Sie haben wesentliche Griffe einer eindeutigen Kommunikation ausgeblendet.

  32. alter Jakob meint: (9.12.2011 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @Rob:
    Aaaaalles klar. Bei Anruf war Frau Richterin nicht zu sprechen, deshalb kann ein Telefonat nie effizient sein? Aha. Wenn Sie am Telefon genauso … na ich nenn es mal kurvig kommunizieren, wie Sie in diesem Kommentar argumentieren, dann wundert mich Ihre Telefonphobie nicht. Selbst wenn ursprünglich ein sofortiges Telefonat gewünscht war, ist dieser Wunsch ja abgeändert worden auf eine bitte um Rückruf und die Erläuterung der Gründe für diesen Rückruf.

    Weil Sie es sich offenbar nicht vorstellen können, wie ein Telefonat funktionieren kann, hier ein Beispiel:
    A ruft B an, der nicht zu sprechen ist (warum auch immer). Er bittet um Rückruf, um kurz eine Sache zu besprechen, z.B. Fristverlängerung. B ruft zurück und klärt in 1 min, dass die Frist verlängert werden kann, idealerweise sogar bis wann. A schickt eine kurze Bestätigung an B, dass die Frist auf den soundos verlängert wurde. Ein Telefongespräch ist zwischen vernünftigen Menschen in der Regel wesentlich weniger Aufwand, wenn es nur um Kleinigkeiten geht.

    Klar, wenn die Richterin die Frist nicht verlängern lassen will, dann braucht es kein Telefonat, weil danach sowieso der Schriftsatz kommt. Dann ist aus ihrer und Ihrer Sicht ihr Verhalten gerechtfertigt. Allerdings hätte man als vernünftiger Mensch genau das (die ablehnende Haltung) zumindest auch ausrichten lassen können, wenn man schon nicht selbst anruft. Stattdessen will sie ein Fax über das, was sie schon weiß. Eigentlich ziemlich doof.

  33. alter Jakob meint: (9.12.2011 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    P.S. was bittel sollen "Griffe einer eindeutigen Kommunikation" sein?

    P.P.S. am Telefon hätte die Frage sicher in weit unter der Hälfte der Zeit gestellt und beantwortet werden können.

  34. Volker meint: (9.12.2011 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @Inge #7:
    Ja, dann kommen eben auch eMails – und? Wer damit nicht klar kommt, der sollte sich einen beruf aussuchen, bei dem er *gar nicht* kommunizieren muss.

    @RRW #13
    "Aber auch ohne Richter oder Staatsanwalt zu sein, kann ich so etwas gut nachvollziehen. Ich weiß nicht wie viele von den hier schreibenden, Hohn und Spott ausschüttenden Kommentatoren schon mal ein Richter- oder Staatsanwaltsbüro von innen gesehen haben."

    Das ist nicht nötig, denn das:

    " Da kann man manchmal im buchstäblichen Sinne des Wortes froh sein, dass man sich vor lauter Akten überhaupt noch umdrehen kann."

    gibt es auch in der "Privatwirtschaft".
    Und da ist es ganz einfach: wenn ich mutwillig Anrufe blocke, sieht sich das mein Chef eine Weile an – und mahnt mich dann ab.
    Mache ich weiter, mahnt er mich evtl. nochmal ab — beim dritten mal kann ich mir die Papiere holen, dann bin ich raus.

    Da hilft es mir auch nicht, dass anrufe mich "aus meinem Workflow reissen" (@Anne Nühm #16) – das ist einfach so und fertig.

    Wie gesagt: wer damit nicht klar kommt, suche sich einen anderen Beruf, am besten eine ohne Notwendigkeit von Kommunikation.

    Volker

  35. volker meint: (9.12.2011 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    "UV hat Pech gehabt. Er hat eine Entscheidung gefällt, die nicht funktionierte. Das ist das übliche bei Telefonaten. Das habe ich oben bereits schon beschrieben: Menschen haben eine Idee und rechnen nicht damit, daß sie -wegen Abwesenheit oder Unpässlichkeit- gerade nicht funktioniert! Wo ist dann das Problem, es dann ohne Theater schriftlich zu machen wie dann geschehen?"

    Ach so — Telefonate sind grundsätzlich ineffizient, weil diese eine richterin grundsätzlich telefonisch nicht erreichbar ist.

    Sorry, für diese Haltung habe ich nur *einen* Kommentar übrig … den ich hier aus Achtung ggü. Hr. Vetter nicht wiedergebe.

    Volker

  36. Statistiker meint: (9.12.2011 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    Nun, ich kenne einige Geschäftstellenbeamte persönlich. Zu einem hab ich letztens aufgrund seiner rechtsradikalen Einstellung jeglichen Kontakt abgebrochen.

    In der Kammer war üblich: Alkoholkonsum ab 12 Uhr, da wird die Bierdose aufgemacht. Alkohol abusus wird von allen Richtern geduldet. Akten von "Asozialen" (= für die Geschäftsstellenbeamten waren Ausländer und Arbeitslose immer schuldig, daher wurden Akten von erwerbstätigen Deutschen unterschlagen) werden grad mal so rübergereicht, und wenn man keinen deutschen Pass hat, ist man eh verloren.

    Rassenjustiz am hiesigen Amtsgericht.

  37. Jonas meint: (10.12.2011 um 02:44) AntwortenReply to this comment

    Ein Richter hat mir mal gesagt, dass er ungern mit Parteien telefoniere, weil er sonst Gefahr laufe sich dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen, wenn er sich in Abwesenheit der Gegenpartei zur Sache äußere. In der Tat kann es sich fatal auswirken, wenn der Gegenanwalt sich wieder mal hinterrücks beim Richter einschleimt und unterschwellig irgendwas auskungelt oder auch nur einen Informationsvorsprung hat und man selbst davon nicht mal weiß. Die meisten Richter machen ja leider nur sehr spärlich von der Möglichkeit der Prozesslenkung durch gerichtliche Hinweise Gebrauch, so dass fast jedes Sterbenswörtchen wichtig ist.

  38. Urteil (vorläufig) meint: (10.12.2011 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte die Richterin umgehend per SMS als befangen abgelehnt.

  39. Rob meint: (10.12.2011 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @Statisker

    Wie wenig man Ihren völlig aus der Luft gegriffenen und banal subjektiven Sichtweisen glauben schenken darf, wird spätestens dann klar, wenn sie über Ihr hiesiges Amtsgericht von Kammern reden. Es gibt in Amtsgerichten nämlich gar eine Kammern, sondern Abteilungen.

  40. Statistiker meint: (11.12.2011 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Lieber Rob, lernen Sie denken, statt zu diffamieren. Danke!!!!! Und lesen Sie. LESEN….. Das bildet.

  41. Earonn meint: (12.12.2011 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @Statistiker
    Mit *dem* Namen kannst Du dir deinen Verweis auf den "rechtsradikalen Geschäftststellenbeamten" aber doch besser schenken, oder?

    Da Du bereits so unterschwellig Meinungsmache betreibst, lese ich den Rest gleich mit entsprechendem Abzug in punkto Glaubwürdigkeit.

    Übrigens soll es ja einen riesigen Unterschied machen, ob man 1 oder 5 Ausrufezeichen verwendet. (!!!11einself!!)

    Zur Sache:
    Die Bitte um Details per Fax finde ich – rein persönliche Meinung – auch ein bißchen viel. Das Aktenzeichen war doch bestimmt bekannt, was kann der Verteidiger denn schon groß wollen, was man dann nicht an Hand der Akte klären kann.
    Aber die Verweigerung des Telefonats ist doch in Ordnung. Gerade wenn man sich in komplexe Sachverhalte einarbeitet/ wichtige Entscheidungen trifft (was beides für Richter zutreffen dürfte), ist Ruhe und Konzentration wichtig. Es wird leider nur noch zu wenig gelebt.
    Schließlich machen wir alle unsere Steuererklärung ja mit gutem Grund nicht beim Kindergeburtstag im McD, oder? ^^

  42. Zwerg meint: (13.12.2011 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Mancher hier mag sich überlegen, dass Richter keine Dienstleister sind. Es gibt keinen Anspruch darauf mit „seinem“ Richter telefonieren zu können. Wenn man etwas vom Gericht will, kann man ja schreiben oder faxen. Ist doch alles kein Problem.

  43. asta meint: (13.12.2011 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    Freut mich, dass ein Teil der Leser die Motive der Richterin nachvollziehen kann. Damit sind Sie besser informiert – oder fairer – als der Blogbetreiber selbst…

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