Nötigung via Schufa

Der Streit schwelt bereits knapp zwei Jahre. Es geht um Datenverbindungen, die mein Mandant mit seinem Handy aufgerufen haben soll. Er sagt, damit hat er nichts zu tun. Dafür sprechen auch einige Merkwürdigkeiten. Die haben wir der Mobilfunkfirma auch erläutert – und die Zahlung von einigen hundert Euro abgelehnt.

Wie üblich, gab es kein Feedback in der Sache. Außer Textbausteinen nichts gewesen. Das Inkassobüro hat außerdem einige Male “letzte Fristen” gesetzt und Klagen angedroht. Geschehen ist nichts.

Da man wohl selbst nicht recht an die eigenen Forderungen glaubt und den Gang zum Gericht scheut, versuchte man es lieber hinten rum. Mein Mandant kriegte jedenfalls vor kurzem einen Anruf von seiner Bank. Es gebe da ein Problem bei der Verlängerung eines Kredits. Das Problem war ein Schufa-Eintrag, veranlasst von der Mobilfunkfirma.

Mein Mandant informierte sich natürlich erst mal online. Und stellte fest, dass Unternehmen nur unbestrittene Forderungen an die Schufa melden dürfen. Oder solche, über die ein Gericht rechtskräftig geurteilt hat. Mein Mandant schrieb einen entsprechenden Brief ans Inkassobüro und die Mobilfunkfirma. Keine Reaktion. Die Schufa reagierte immerhin auf eine Kopie des Schreibens. Sie vermerkte den Widerspruch gegen die Eintragung.

Nach einige Wochen beauftragte mich mein Mandant Druck zu machen. Inhaltlich konnte ich seinen Ausführungen eigentlich nichts hinzufügen. So wiederholte ich, wie die Sach- und Rechtslage zu bewerten ist. Und verlangte, dass der Eintrag gelöscht wird. Natürlich garniert mit unzweideutiger Ankündigung einer Klage, von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen.

Exakt zum Ablauf der gesetzten Frist wurde der Eintrag jetzt gelöscht. Das zeigt wieder mal, wie manche Firmen das Instrument Schufa mittlerweile handhaben. Als Nötigungsmittel. Da passt ins Bild, dass der Protest des Kunden selbst erst mal geschmeidig ignoriert wird. Erst wenn es ernst wird und sich Anwälte melden, wird die Notbremse gezogen.

Um die Anwaltskosten kommt der Laden allerdings nicht herum. Selbst wenn mein Mandant die vielleicht nicht einklagen will, weil er den Aufwand scheut, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Wir rechnen hilfsweise mit den angeblichen Datenkosten auf.