12.1.2012

Majestätsbeleidigung in Schland

Das Social Web kostet die Affäre um den Bundespräsidenten weidlich aus: Wulff-Witze, Wulff-Karikaturen und vor allem Fotomontagen schwappen seit Wochen durch Facebook, Google+, Twitter, Blogs und die Leserkommentare der Nachrichtenportale. Nicht alles ist gelungen, vieles liegt deutlich unter der Gürtellinie oder ist zumindest von der Wortwahl schwer zu verdauen. Nur wenige scheinen zu wissen, dass Wulff dank seines Amtes exklusiv ein schneidiges Schwert in der Hand hat, um seinen Ruf auf juristischem Wege zu verteidigen: den Straftatbestand “Verunglimpfung des Bundespräsidenten”.

Für das ZDF-Blog “Hyperland” habe ich aufgeschrieben, was es damit auf sich auf sich hat.

53 Kommentare zu “Majestätsbeleidigung in Schland”

  1. turtle of doom meint: (12.1.2012 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Was? Wir müssen Respekt haben vor dem Bewohner der Wulffsschanze?

  2. Michael meint: (12.1.2012 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Wulff ihr den totalen Krieg?

  3. Steakhouse meint: (12.1.2012 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    Resteverwertung? Doppelte Vermarktung von Inhalten? Einen ganz ähnlichen Hinweis gab es doch vor wenigen Tagen schon im lawblog.

  4. Burger meint: (12.1.2012 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Welch ein Glück, dass wir in Ermangelung eines BuPrä denselbigen nicht verunglimpfen können.

    Mehr dazu: http://grundrechtepartei.de/1602

  5. marcus05 meint: (12.1.2012 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @Steakhouse:

    Ja, zu einem anderen Beitrag. Falls du es vergessen hast

  6. anonym meint: (12.1.2012 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @ Steakhouse
    Zweitverwertungen sind doch legitim. Lesen Sie es halt nicht, wenn Sie es problematisch finden.

    Beispiel Literatur: Manche Autoren schreiben zig Bücher, alle zum selben Thema.

  7. karl meint: (12.1.2012 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @Burger: Hat sich da noch niemand gefunden, der das vors BVerfG zerrt?

  8. karl meint: (12.1.2012 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Genau. Und Modern Talking hat auch immer wieder verwertet :)

  9. Peter meint: (12.1.2012 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @Burger: Was für ein Glück, dass weder du noch irgendwelche Leute einer Internetseite dies feststellen können, sondern lediglich das BVerfG. Und solange das nicht entsprechend entscheidet kannst auch du Herrn Wulff noch verunglimpfen. =)

  10. yah bluez meint: (12.1.2012 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Die Piraten sollten sich ins Programm schreiben dieses Amt abzuschaffen, würde vermutlich noch ein paar Stimmen bringen.

    mfg

  11. user124 meint: (12.1.2012 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    ich glaube die imageberater ahnen was für ein shitstorm losbricht wenn tatsächlich jemand angeklagt würde. das geplänkel im moment ist garnichts.

  12. gast meint: (12.1.2012 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Naja… es wurden in der Vergangenheit schon Leute bestraft.

    Nettes Urteil "Bad Kleinen" BGH 3 StR 433/99 (http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/99/3-433-99.php3).

    Kostprobe : "Denn es hat lediglich im Rahmen des subjektiven Tatbestandes ausgeführt, daß die Unwahrheit der beanstandeten Äußerung (der deutsche Staat hat 19 Personen, darunter das RAF-Mitglied Wolfgang Grams "ermordet") evident sei."

    Was evidente Wahrheit ist, bestimmt das Gericht…..

    Es ist derzeit nur ein wenig Ruhe, weil einige europäische Organisationen wie die OSCE/KZSE Wien und der ECHR/COR (Straßbourg) sehr genau hinsehen – Das kann sich aber jederzeit ändern…

    In Deutschland kann es keine Revolution geben :
    Man müsste dazu den Rasen betreten, das geht nicht. Stalin
    Man müsste eine Bahnsteigkarte kaufen. Lenin
    Im Notfall kommt die SPD wieder mit Blutnoske und lässt alles zusammenschiessen :-;

  13. Steakhouse meint: (12.1.2012 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Ach? Das war mir schon klar. Ich störe mich weniger an der Zweitverwertung als an der Art und Weise, in der verwiesen wird. Erst wird in diesem Blog darauf hingewiesen, dass es einen Straftatbestand gibt, der den Bundespräsidenten schützt; und wenige Tage später wird ein kompletter Absatz für genau die selbe Information benötigt. Oder anschaulich:

    09.01.: Es gibt übrigens einen Straftatbestand den anscheinend keiner kennt und der da lautet: Verunglimpfung des Bundespräsidenten, passt auf. Aber ich habe das mal ausführlich thematisiert: [Link1]

    12.01.: Es gibt übrigens einen Straftatbestand den anscheinend keiner kennt und der da lautet: Verunglimpfung des Bundespräsidenten, passt auf. Aber ich habe das mal ausführlich thematisiert: [Link2]

  14. Konni Scheller meint: (12.1.2012 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    @1 turtle of doom: Wie sieht das denn in der Schweiz mit der Majestätsbeleidigung aus?

  15. Peter Kleissner meint: (12.1.2012 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Oder wie man es im englischen Slang so schoen sagt: Es gibt einen Shitstorm (a gigantic cluster fuck / flamewar) gegen Wulff.

  16. turtle of doom meint: (12.1.2012 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @Konni Scheller: Wir haben einen Majestätsbeleidigungsparagrafen: StGB § 296 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a296.html)

    Der schützt jedoch keine Schweizer Amtsträger vor Beleidigung, sondern ausländische… *rofl*

    Ich muss also aufpassen.

  17. Ralph meint: (12.1.2012 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    Die Presse möchte ich erleben,wenn wirklich einige "einfahren" würden,was sicherlich nicht geschehen wird…
    Er hat es sich ja auch redlich erschnorrt…
    Chinesische Regimekritiker fahren für weitaus weniger ein,man wäre in bester Gesellschaft,so als Regimekritiker…

  18. Burger meint: (12.1.2012 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    @Peter: Und von wem werden die Rotkittel gewählt? Glauben Sie, ein Peter Müller würde seinen Parteikollegen ans Messer liefern?

    Auch interessant: http://rechtsstaatsreport.de/Verfassungsbeschwerde.pdf

  19. fernetpunker meint: (12.1.2012 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

    1. Der Anwendungsbereich des § 90 StGB ist mit dem der §§ 185 ff. StGB identisch (BGHSt 12, 364; 16, 338).

    2. Nicht jede Tat nach § 90 StGB wird automatisch mit Freiheitsstrafe belegt, vgl. § 47 StGB.

  20. hugo meint: (12.1.2012 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    stimme Steakhaus zu, ich finde das auch lahm. vor allem, da der vertretungsblogger als eine seiner letzten amtshandlungen vor UVs rückkehr AUCH schon das gleiche gebloggt hatte.

  21. Wolf10e meint: (12.1.2012 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Wulffs Gefangenendilemma beschreibt Wittgenstein: "Ein Mensch ist in einem Zimmer gefangen, wenn die Tür unversperrt ist, sich
    nach innen öffnet; er aber nicht auf die Idee kommt zu ziehen, statt gegen sie zu drücken."

    auch das zu lesen wäre für den BP Wulff jetzt nicht mehr hilfreich.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma

    ach wegen der BP Witze:
    Mittels des Witzes bewältigt das Volk das ihm Zugemutete, in einer für die Herrschaft noch erträglichen Form. Ich mach mir da bei dem zumindest halbwegs aufgeklärten Richterstand keine Sorgen, um das Volk, solange es noch Witze sind. Eher ging es doch darum, wie man da raus kommt, nicht noch weiter rein.

  22. Auke meint: (12.1.2012 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Auf den ersten Blick würde ich weder Ihnen ("§ 90 StGB läuft mit den §§ 185 ff. StGB gleich") noch Herrn Vetter ("Voraussetzungen von § 90 StGB sind niedriger als von §§ 185 ff. StGB") zustimmen.

    Die Voraussetzungen von § 90 StGB liegen (gemäß den erstbesten Kommentaren) sogar höher als die von den §§ 185 ff. StGB. Denn § 90 StGB erfordert zusätzlich:

    1. Öffentlichkeit, Versammlung oder Verbreiten von Schriften
    2. Eine Ehrkränkung i. S. v. § 185 StGB, die allerdings zusätzlich erheblich sein muss (zumindest nach Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, § 90 StGB, Rn. 4; Lackner/Kühl, § 90 StGB, Rn. 3; MüKo, § 90 StGB, Rn. 7; Schönke/Schröder, § 90 StGB, Rn. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen)

    Jeweils wird darauf verwiesen, dass bei Ehrkränkungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle die §§ 185 ff. StGB einschlägig seien.

  23. Auke meint: (12.1.2012 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter: Bei Hyperland schrieben Sie, dass Wulff den „Strafantrag“ zurücknahm. Die Terminologie ist nicht ganz richtig. Wulff nahm nicht seinen Strafantrag, sondern seine Ermächtigung i. S. v. § 90 IV gemäß §§ 77e, 77d I StGB zurück.

  24. fernetpunker meint: (12.1.2012 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    @Auke: Auf jeden Fall setzt man sich nicht der Gefahr aus, ins Gefängnis zu kommen, wenn man einen Wulff-Witz macht, wie es Herr Vetter in seinen Beiträgen zu suggerieren versucht.

  25. Keba meint: (12.1.2012 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    Hm, um den Ruf schäden zu könne, muss doch zunächst erstmal ein guter Ruf vorhanden sein? Oder versteh ich das falsch?

  26. Auke meint: (12.1.2012 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Wohingegen Herr Vetter damit Recht haben könnte, dass § 90 StGB veraltet und unnötig sei.

  27. M. Boettcher meint: (13.1.2012 um 00:07) AntwortenReply to this comment

    Was wiegt die mögliche Beleidigung des Bundespräsidenten gegen die von 82 Mio. Bürgern durch diesen Präsidenten? Er erklärt in Sondersendungen von ARD und ZDF imitbSalamitaktik, was jeder schon aus diversen Berichten weiss und fordert quasi eine Lehrzeit für sich, die angesichts der Amtsdauer recht üppig erscheint. Zudem durfte man wohl davon ausgehen, das die Position für Profis "ausgeschrieben" wurde. Wer Einnahmen als Ministerpräsident hat und nun bis ans Lebensende jährliche Zahlungen von fast 200 Tausend Euro erhält, muss auch nicht so geizig sein seine Flugtickets selbst zu bezahlen. Eine Forderung, die er ja selbst gegenüber einem seiner Amtsvorgänger erhob und mit moralischen Ansprüchen verband, denen er selbst erkennbar nicht genügt.

  28. Hobbyjurist meint: (13.1.2012 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    Die Medienkampagne gegen unseren Bundespräsidenten, man könnte sie auch Schmutzkampagne nennen, scheint ja voll eingeschlagen zu haben. Ich weiß nicht, was ich dabei beschämender finde: daß gewisse "Qualitätsjournalisten" jede auch noch so kleine Verfehlung des Bundespräsidenten beharrlich zu einem Skandal auszuweiten versuchen oder daß sich nun Hinz und Kunz bereitwillig dazu hinreissen lassen, unter ihren Steinen hervorzukriechen und einen ach so tollen Wulff-Witz vom Stapel zu lassen.

  29. Wolf10e meint: (13.1.2012 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    mal auf dem Teppich bleiben im §Ländle, wer so seinen BP darstellt wie in diesem Beitrag
    http://www.spiegel.de/video/video-1171210.html
    verarscht seinen BP, wie kann man da noch über §Witze reden!

  30. Blitzmaedel meint: (13.1.2012 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    Über den Bundespräsidenten Wulff gibt es Witze? Und ich habe gedacht, daß das, was da so kursiert, alles wahr ist. Ups.

    Na, dann mache ich mich mal winkend aus dem Staub.

  31. Statistiker meint: (13.1.2012 um 01:35) AntwortenReply to this comment

    Ohne mich über die Kommentare eines Fernerbranca lustig machen zu wollen, aber: So ein Rechtsverständnis ist unter aller Sau. Reicht. Mehr führe ich hier nicht aus.

  32. fernetpunker meint: (13.1.2012 um 02:00) AntwortenReply to this comment

    @Statistiker: Sie meinen wirklich, dass man für Wulff-Witze ins Gefängnis kommen kann? Nicht über Los gehen, keine 200.000 Euro einziehen, sondern direkt ins Gefängnis? Wirklich? Wüsste nicht, was an meinem "Rechtsverständnis" "unter aller Sau" sein sollte…

  33. jaks meint: (13.1.2012 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    Auf jeden Fall sollte man sich einmal auf eine einheitliche Bedeutung von "wulffen" einigen. Wenn es das Wort in den Duden schafft, dann hat der derzeitige Bundespräsident uns auch etwas Bleibendes hinterlassen.

    Wulffen könnte wahlweise bedeuten:
    1. Jemandem die Mailbox volllabern
    2. Etwas irreparabel zu beschädigen
    3. Durchhalten um jeden Preis
    4. Kostenlos bei (reichen) Freunden pennen
    5. Sich um Kopf und Kragen reden
    6. Versprechen abzugeben sie aber nicht zu halten
    7. Dinge zu sagen, die zwar keine Lügen sind aber auch nicht die volle Wahrheit
    8. Immer nur soviel zuzugeben, wie gerade bekannt ist
    9. Dinge zu tun, die zwar rechtlich in Ordnung sind aber moralisch fragwürdig

    Wow. All dies ist inzwischen mit dem Namen Wulff verbunden. Der Bupä hat also ganze Arbeit geleistet und kann abtreten.

  34. buddelflink meint: (13.1.2012 um 09:16) AntwortenReply to this comment

    Ich würde hier mal ergänzen: neben den erwähnten Satiremagazinen Simplicissimus und Titanic gibt es noch eine ganz große Nummer: den Eulenspiegel (http://www.eulenspiegel-zeitschrift.de/). Im direkten Qualitätsvergleich ziehe ich ihn eindeutig der Titanic vor. Auch zum Thema Wulff gibt es im Eulenspiegel reichlich satirische Kostbarkeiten zu belächeln.

  35. Frank K. meint: (13.1.2012 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    Warum macht Wulf nicht einfach den Trappatoni ("Isch habe fertig"?

    Er ist mit seinem Charakter nicht Wert, dass man sich länger über ihn unterhält.

  36. IANAL meint: (13.1.2012 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    @turtle of doom: Eine analoge Vorschrift kennt das deutsche Strafrecht auch: § 103 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__103.html).

    Das hat die kuriose Folge, dass es in Deutschland verboten ist, den amerikanischen Präsidenten zu beleidigen, in den USA selbst nach dem First Amendment aber selbstverständlich erlaubt (siehe auch http://usaerklaert.wordpress.com/2007/04/21/freedom-of-speech-teil-3-von-dem-recht-tom-cruise-seinen-schuh-vogeln-zu-lassen/).

  37. Jens meint: (13.1.2012 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Thomas Fuchs meint ja, dass wir eh kein gültiges StGB haben, weil durch die ganzen inakuraten Neubekanntmachungen eh keiner mehr weiß, welche Fassung jetzt gültig ist.

  38. Anna meint: (13.1.2012 um 10:30) AntwortenReply to this comment
  39. Martin meint: (13.1.2012 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    @jaks:

    10. All of the above.

    Wobei 7. 8. wohl eher ein billiges Plagiat von Dr. Googleberg sind. ;)

  40. TmS meint: (13.1.2012 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Eine ernstgemeinte Frage an alle tatsächlichen und selbsternannten Rechtsexperten hier:
    Ist es möglich, sich über die Person/ den Menschen Christian Wulff despektierlich zu äußern, ohne den Bundespräsidenten (das Amt / die Institution) zu verunglimpfen? Lässt sich das ggf. trennen?
    Beste Grüße
    TmS

  41. JJ Preston meint: (13.1.2012 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    @Hobbyjurist:
    Man darf da gern differenzieren.

    Dass es sich um eine unverhohlene Kampagne des Axel-Springer-Verlags handelt, der wohl mal wieder das dringende Bedürfnis hat, sich trotz sinkender Auflage stark und mächtig zu fühlen und dies nach außen zu kommunizieren, ist wohl den meisten Menschen klar, die halbwegs strukturiert denken können.

    Dennoch steht auf der anderen Seite ein Bundespräsident Christian Wulff, der sich ebenfalls mit Hilfe des Axel-Springer-Verlags erst zum Bundespräsidenten hat wählen lassen, offenbar ohne diesem Amt überhaupt gewachsen zu sein. Man könnte es als "unentgeltliche Korruption" umschreiben, was bis einschließlich November dieses Jahres da gelaufen ist. Wulff hat so ziemlich jeden Fehler gemacht, den man machen kann – vielleicht mit Ausnahme des einen lebenslänglichen Fehlers, beim Vorstand vorzusprechen und Döpfner, Diekmann und Friede Springer zu erschießen.

    Mit seiner Salamitaktik hat er den Medien überhaupt erst genug Angriffsfläche geboten – okay, vielleicht wäre es sachdienlicher gewesen, von vornherein ehrlicher und transparenter zu arbeiten, aber sowas gehört eben nicht zu seinem Berufsbild als Politiker. Es ist entweder politische Instinktlosigkeit oder fehlendes Moral- und Unrechtsbewusstsein, dass er tatsächlich glaubte, die Aufklärungstiefe bei seinen verschiedenen Verfehlungen so flach wie möglich halten und irgend welche Macht gegenüber BILD (!!!) ausüben zu können, ohne dass die den Versuch derart ausschlachten.

    Hätte er von Anfang an reinen Tisch gemacht, als die Vorwürfe aufkamen, hätte er zu keinem Zeitpunkt derart an den Fäden Kai Diekmanns gebaumelt, für den das sein muss wie gewisse blaue Pillen für jemanden mit erektiler Dysfunktion…

  42. IANAL meint: (13.1.2012 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @IANAL: Wobei ich zu meinem eigenen Hinweis noch zwei Fragen an die Strafrechtsexperten habe:

    Wenn ein deutscher Staatsbürger den amerikanischen Präsidenten beleidigt, sich bei Begehung der Tat aber auf amerikanischem Boden befindet und sich mit seinen Äußerungen primär an eine amerikanische Öffentlichkeit wendet – macht er sich dann trotzdem nach § 103 StGB strafbar?

    Und was ist umgekehrt, wenn ein sich in Deutschland aufhaltender amerikanischer Staatsbürger in an die deutsche Öffentlichkeit gerichteten Äußerungen den amerikanischen Präsidenten beledigt, muss er dann Strafverfolgung nach § 103 StGB fürchten?

  43. turtle of doom meint: (13.1.2012 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @IANAL: Cool. Dann sind wir ja alle schachmatt gesetzt wenn wir die Staatsoberhäuptlinge benachbarter Länder nicht beleidigen können… die entsprechenden Paragrafen müssen wohl zur Kriegsverhinderung dienen. :)

    Zu deiner Frage: Tatortprinzip. Wobei es je nach Fall zwei verschiedene Tatorte gibt – dort wo die Tat begangen wurde, und dort wo die Tat seine Wirkung entfaltet hatte. Wenn ein deutscher Jäger über die Landesgrenze hinweg eine österreichische Kuh erschiesst, kann er an zwei Orten dafür verurteilt werden.

    Dann gibt es auch die Fälle, wo eine Tat in beiden Ländern strafbar ist. Dann können deutsche Gerichte stellvertretend für die Amis aktiv werden.

    Allerdings: Bin auch kein Jurist. :)

  44. IBIF Zitateblog meint: (13.1.2012 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @M. Boettcher: In der Tat. Würde sogar meinen, daß hier direkt der § 199 StGB greift.

  45. IANAL meint: (13.1.2012 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @turtle of doom: Danke! Aber das hieße ja, dass ein amerikanischer Bürger unter Umständen (bspw. angenommen, er hält sich in D auf und pöbelt auf Deutsch in einer deutschen TV-Talkshow) wegen Beleidigung des amerikanischen Präsidenten bestraft werden könnte, obwohl diese Beleidigung nach amerikanischem Recht durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit geschützt wäre? Sachen gibt's…

  46. schredder66 meint: (13.1.2012 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @JJ Preston:

    [...Dass es sich um eine unverhohlene Kampagne des Axel-Springer-Verlags handelt, der wohl mal wieder das dringende Bedürfnis hat, sich trotz sinkender Auflage stark und mächtig zu fühlen und dies nach außen zu kommunizieren, ist wohl den meisten Menschen klar, die halbwegs strukturiert denken können...]

    Ich, als halbwegs strukturiert Denkender, frage ich mich schon seit Wochen wie es sein kann, dass niemandem auffällt, dass sich Bild / Springer selbstverliebt als Hüter der Pressefreiheit darstellen. Man weiss doch aus der Vergangenheit, dass Springer Schuld am Tod Dutschkes ist bzw. ihn billigend in Kauf genommen hat.

    Lustig finde ich auch das empörte deutsche Volk: Es bescheisst selbst bei jeder sich bietenden Gelegenheit andere und jedem geldwerten Vorteil wird hinterher gejagt – auch mit rechtlich zweifelhaften Mitteln. Noch lustiger wird´s dann, wenn man diese unlauteren Handlungen mit der Moralkeule entschuldigt.

    Heuchler, alles Heuchler… nicht nur der BP und die Presse, auch das Volk!!

  47. anonym meint: (13.1.2012 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @ schredder66
    Genau aus diesem Grund, weil es eben AUCH eine deutliche Pressekampagne ist, hat ja die Sache etwas Unübersichtliches und Anrüchiges, mag man auch Wulff als Verursacher betrachten. Und deswegen sehe ich das Ganze auch als etwas degoutant an und eher aus der Distanz.

    Was Springer betrifft, ist für viele Leute, glaube ich, schon ziemlich klar, wo die stehen. Aber es wurde ja auch darauf hingewiesen, daß eben hier gerade sog. seriöse Blätter vom Verhalten von Springer profitieren. Das macht alles nicht gerade besser.

    Ich teile allerdings nicht die oft populäre Ansicht, daß die Deutschen allesamt ein Volk von Betrügern sind. Das sind so Pauschalbeurteilungen, die m. E. zu überprüfen wären (bzw. nicht wirklich überprüfbar sind). Ich kann zumindest von mir sagen, daß ich gerade nicht jedem geldwerten Vorteil hinterherjage und dies auch nie getan habe (auch weil ich das nicht nötig zu haben glaube). Und da vermute ich halt, daß es noch mehr Leute dieser Sorte gibt. (Bei Spreeblick wurde z. B. vor einigen Wochen eine ähnliche Haltung vom Betreiber zum Ausdruck gebracht.)

  48. Peter S meint: (13.1.2012 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Wulffschanze…. Ich lach mich schief. "Bundespinoccio". Endlich mal etwas zum Lachen an trüben und windigen Tagen wie heute. Über Honecker und sein violettes Ungeheuer kann ich schon lange nicht mehr lachen, seit ich die "freiheitlich-demokratischen Bundespolitiker" life erleben darf. Wenn das mein Opa erleben dürfte. Er und seine Zickenbart-Monologe und sein Nachhilfeunterricht in Sachen Volksverräter-Partei SPD und die mißlungene Einheitsfront… Damals.

    Mich bewegt etwas anderes, was anscheinend über Hauskauf-Kredite und Flugbonusse völlig untergegangen ist. Mich interessiert Wulffs Verquickung mit Maschmayer. Und mich interessiert, ob die Wulff-Ehefrau noch euf freien Füßen ist. Immerhin hat sie ein "verfassungsfeindliches Symbol" in der Öffentlichkeit gezeigt. Jenes mit dem schrägen Flügel. War das nun ein Produkt aus Photoshop oder war das real?

  49. schredder66 meint: (13.1.2012 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    Ich habe bewusst "auf die Kacke gehauen", auch wenn in der Sache bei meiner Meinung / meinem Eindruck bleibe.

    Wann immer sich irgendjemand, der nicht aus dem hart arbeitenden Proletariat stammt, auf dubiose bis ungesetzliche Weise einen Vorteil erschleicht, dann hört und liest man: Verbrecher, der verdient so viel Geld und betrügt trotzdem und der kleine Mann wird direkt gehängt!

    Und so etwas höre und lese ich nicht nur hier und in anderen Medien, das höre ich auch in meiner Umgebung. Und zwar auch und gerne von Leuten, die einen Handwerk schwarz arbeiten lassen und bezahlen, um von ihm hinterher eine offizielle Rechnung anzufordern, die dann beim Finanzamt eingereicht werden kann. Das finder der kleine Mann oralisch total in Ordnung… es sind ja nur Peanuts.

    Ja, und dass der Bundespräser in eigener Sache kein Talent zeigt, ist ein gefundenes Fressen auch für die "seriöse" Medien. Wobei ich bezweifle, dass es überhaupt seriöse Medien (auch das Internet als "Medium des Volkes" ist für mich keine ausschliesslich verlässliche Quelle).

  50. anonym meint: (13.1.2012 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @ schredder66
    Gut, was Sie jetzt zum Verhältnis "kleine Gauner, große Gauner" schreiben, da ist schon was dran. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß nicht alle Leute in D schwarz arbeiten und dgl.

    Eins stimmt aber trotz alledem: Was sich Leute in bestimmten Positionen leisten können, z. B. jede Menge Geld mehr oder weniger legal mitnehmen, wenn sie nicht gerade grundlos geschasst wurden, das ist für den normalen Arbeitnehmer, der einen Fehler gemacht hat, überhaupt nicht drin, ein krasses Mißverhältnis z. B.

    Daß die seriösen Medien auch nicht so seriös sind, okay. Dann sollte man sie also vielleicht die seriöseren Medien zur Unterscheidung nennen. Und ich hatte ja da auch bereits ein "sog." verwendet.

  51. Statistiker meint: (14.1.2012 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Fernetbranca kann ja wohl kaum lesen, geschweige denn verstehen….. naja, solche Leute gibt es…..

  52. fernetpunker meint: (14.1.2012 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @Statistiker: Erklären Sie mir noch, was ich nicht "lesen, geschweige denn verstehen" kann oder muss ich dumm sterben? Niemand geht wegen Witzen über Herrn Wulff ins Kitchen. Niemand! Hören Sie?! Außerdem haben Sie auch in jüngster Zeit, dass Sie vieles nicht verstehen. Z.B. dass niemand behauptet hat, dass "Öffentlichkeit" im § 203 StGB drin steht.

  53. fernetpunker meint: (14.1.2012 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    PS, Korrektur: "Öffentlichkeit" = "Nichtöffentlichkeit/geschlossener Raum"

    Sie, lieber Statistiker, beweisen mit dem folgenden Beitrag, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, was getrennt wurde, nämlich die Tatsache, dass Zschäpe im Gerichtssaal anwesend war und die Kontaktaufnahme mit dem anonymen RA. Sie vermengen das:

    Statistiker meint: (12.1.2012 um 09:12)
    @ alle, die meinen, das § 203 nicht greift, weil der Kontakt im öffentlichen Raum stattgefunden hat: LEST den § 203 StGB!

    In § 203 steht a) nichts von einem Mandat und b) nichts von einer nichtöffentlichen Räumlichkeit etc.

    Natürlich konnten andere Personen sehen, wie diese Frau den RA ansprach. Das sagt aber nichts aus. Besagte Frau hätte dem RA ja auch zu seiner Verhandlungsführung gratulieren können oder ihn fragen können, ob man sich nicht aus der Schule her kenne.

    Nun hat die Frau ihn nach seiner Karte gefragt, weil sie wohl einen RA brauchen könne. Allein daraus, dass die Frau einen Strafverteidiger anspricht, lässt sich schließen, dass es sich wohl auch in ihrem Fall um eine strafrechtliche Angelegenheit handeln dürfte. Man stelle sich jetzt mal vor, der RA posaunt rum: "Herr Fernetpunker hat mich letztens nach meiner Karte gefragt und sagte, er können einen guten Anwalt brauchen." Kann sich wohl jeder einen Reim drauf machen, wie das für Herrn Fernetpunker öffenlichkeitswirksam wirkt.

    Schlussfolgerung: Die Bekanntgabe des vom RA geschilderten Sachverhalts, in der er die Kontaktaufnahme in beruflicher (!!) Sache darstellt, stellt eindeutig einen Verstoß gegen § 203 StGB dar."

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/11/der-redselige-strafverteidiger/#comments

    Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen (bzgl. VERSTEHEN)!

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