13.1.2012

Duz-Verbot für Verteidiger

Der Berliner Rechtsanwalt Carsten Hoenig verteidigt einen befreundeten Rechtsanwalt. In der Hauptverhandlung begab sich folgendes:

Die Richterin begann in eisigem Ton, die Personalien abzufragen. Ich hatte dann noch ergänzende Fragen an den Mandanten zur Person – es gab ein paar Probleme mit der wirksamen Zustellung des Strafbefehls und der Ladung zum Hauptverhandlungstermin.

“Seit wann wohnst Du dort und seit wann bist Du dort behördlich angemeldet?”

Bevor der Mandant antworten konnte, richtete sich die Richterin an mich:

“Herr Verteidiger. Können Sie bitte den Angeklagten Siezen, wie es sich hier bei Gericht gehört?!”

Hoenig räumt ein, er sei zunächst sprachlos gewesen. Ich glaube, das wäre mir auch passiert, so absonderlich ist die Auffassung der Richterin zu dem, was sich vor Gericht gehört.

Dem Verteidiger vorschreiben zu wollen, in welcher Höflichkeitsform er mit seinem Mandanten kommuniziert, geht deutlich über die gängigen Empfindlichkeiten hinaus. Ein Evergreen ist zum Beispiel das Verlangen, dass kein Prozessbeteiligter eine Kopfbedeckung trägt. Obwohl es mittlerweile glücklicherweise genug Richter gibt, die über so was stehen. (Vielleicht sind sie auch nur vor dem Umstand resigniert, dass in gewissen Zeugenkreisen die Kappe heutzutage angewachsen ist.)

Für das von der Berliner Richterin reklamierte Duz-Verbot zwischen Verteidiger und Mandant gibt es – natürlich – keine gesetzliche Grundlage. Und ebenso wenig einen verbindlichen Brauch, auf den man sich berufen könnte. 

Das Ansinnen ist deshalb schon ein ziemlicher Affront. Aber auf diesen hat der Kollege dann ja doch noch richtig reagiert, indem er die Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragte, sicherlich, um einen Befangenheitsantrag zu stellen.

39 Kommentare zu “Duz-Verbot für Verteidiger”

  1. Theodor meint: (13.1.2012 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Dieser deutsche Staat wird dir das Mensch sein und die Entfremdung schon ordentlich beibringen. Wir brauchen keine Duzfreunde. Wir brauchen Maschinen, marschieren, Maschinen, marschieren..

  2. SThürrschmidt meint: (13.1.2012 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    “Seit wann wohnst Du dort und seit wann bist Du dort behördlich angemeldet?”

    Auch wenn es weitgehend vergessen scheint und gerade die virtuelle Welt es heute meistens anders macht: Das "du" der wörtlichen Anrede wird, wenn überhaupt, einzig in Briefen großgeschrieben. (Siehe Duden, beliebige Auflage seit Beginn unserer Zeitrechnung.)

    Das nur mal so als wenig sachdienlicher Einwurf aus der Grammarnazi-Ecke …

  3. Christoph Nebgen meint: (13.1.2012 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Unvergessen ist auch der Richter vor dem AG Rostock, der sich verbeten hat, dass der Verteidiger während der mündlichen Verhandlung mit dem Angeklagten – wie er es nannte – tuschele.

  4. Theodor meint: (13.1.2012 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Ach, fast vergaß ich es. Man kann es alles schön hier nachlesen:
    http://www.neobooks.com/werk/8158-vergessen.html

  5. Gerrit meint: (13.1.2012 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Ich fabuliere ins Blaue:

    Der Kollege Hoenig hat die Richterin am Abend zuvor abblitzen lassen, ihr die kalte Schulter gezeigt, nachdem sie ihn vollumfänglich duzen wollte.

    *lach*

    Für die humorlose Richterin:
    Mein Text stellt keinerlei Tatsachenbehauptung dar und Ihnen unterstelle ich gleich gar nix.

    Aber danke für diese Anekdote.
    Herzhaft zum lachen.
    Danke nochmals dafür.

  6. horst meint: (13.1.2012 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @Theodor:

    Sehr treffend. So möchte das der Obrigkeitsstaat, an dem aber gerade "Juristen" viel mitgeabreitet haben.

  7. Jens meint: (13.1.2012 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Die Anwälte werden sicher auch noch durchsetzen, in der Badehose auf dem Schoß ihres Mandanten sitzend plädieren zu dürfen.

    Ob das dem Gewicht ihrer Argumente dienlich ist, ist natürlich eine andere Frage.

  8. Hobbyjurist meint: (13.1.2012 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Die erste Frage, die ich mir hierbei stelle, ist: wußte die Richterin überhaupt von der Duz-Freundschaft zwischen dem Verteidiger und dem Angeklagten? Wenn nein, dann könnte man die richterlicher Rüge als eine schlichte Aufforderung zur Höflichkeit interpretieren.

  9. derRösrather meint: (13.1.2012 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Apropos duzen: darf ich Polizisten duzen? Der Slogan der Polizei ist doch "Die Polizei dein Freund und Helfer". Da ich Grundsätzlich nur Respektspersonen und Arschlöcher "sieze", würde Ich mich da nicht der Gefahr der Beleidigung aussetzen?

  10. Thorsten Blaufelder meint: (13.1.2012 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    @Hobbyjurist: ich denke, wenn sich Verteidiger und Angeklagter vor Gericht duzen, dürfte es für die Richterin eigentlich klar gewesen sein, dass die beiden das nicht aus Unhöflichkeit machen, sondern weil eben eine (Duz-)Freundschaft besteht.

  11. Tom meint: (13.1.2012 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Hmm, sehr seltsam das ganze.
    Dennoch sollte man man doch gewissen "Höflichkeitsformeln" beibehalten, schließlich ist man hier vor Gericht.
    Vielleicht sind ja auch die Richtern, der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger, schon privat beim "du" angekommen.
    Und ein "du Herr Staatsanwalt" oder "du Frau Vorsitzende" ist sicher auch nicht angemessen, die weiteren beteiligten im Gerichtssaal würde dann sicher etwas komisch gucken.
    @Hobbyjurist:
    Ja das könnte wohl ein Grund sein.
    Vielleicht hätte man das besser Kommunizieren können, damit es nicht zu solchen "Irritationen" kommt.

  12. Drachenstein meint: (13.1.2012 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Dieter Bohlen darf ja auch Bullen duzen :)

  13. Jan meint: (13.1.2012 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @Jens: Äääääh… ja.

    Um trotzdem mal drauf einzugehen… sollte es nicht eher so sein, dass selbst das dem Gewicht ihrer Argumente nicht abträglich ist?

  14. Woo meint: (13.1.2012 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Chuck Norris duzt auch Richter.

    (… you can say You to me …)

  15. Volker meint: (13.1.2012 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Köstliche Geschichte. Erinnert mich irgendwie an den Fall, bei dem ein Rechtsanwalt einem Richter sagte, er könne ihn nicht ernst nehmen, wei dieser unrasiert zur Verhandlung erschienen war. (Vor Jahren mal im lawblog)

  16. Miraculix meint: (13.1.2012 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @Woo:
    Das Zitat stammt aber von Kohl …

  17. Der finstere Hugo meint: (13.1.2012 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Duzen ist untunlich.
    Einmal hat der Richter den gegnerischen Anwalt geduzt und gesagt, der wäre sein Freund, aber er würde trotzdem unparteilich urteilen.
    Unglaublich !!

  18. Konrad Duden meint: (13.1.2012 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    @SThürrschmidt: falsch. in briefen wird das du nicht mehr groß geschrieben. auch dorten wird es klein geschrieben. nur mal so am rande.

  19. Thomas meint: (13.1.2012 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @konrad Duden:
    Das gilt nur seit der neuen Rechtschreibverform; mit der lächerlichen Begründung, die Parteien des Briefwechsels würdensich ja doch gut kennen, da sei eine schriftliche Ehrerbietung durch Großschreiben nicht notwendig.

    Eine der vielen Nonsensblüten dieses Reförmchens ….

  20. nix meint: (13.1.2012 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    @ Konrad Duden:

    Das war dem SThürrschmidt schon klar, deshalb hat er ja geschrieben "wenn überhaupt".

  21. Schmidt meint: (13.1.2012 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Ein Evergreen ist zum Beispiel das Verlangen, dass kein Prozessbeteiligter eine Kopfbedeckung trägt. Obwohl es mittlerweile glücklicherweise genug Richter gibt, die über so was stehen. (Vielleicht sind sie auch nur vor dem Umstand resigniert, dass in gewissen Zeugenkreisen die Kappe heutzutage angewachsen ist.)

    Glücklicherweise? Traurig ist das. Es mag manchem ja nicht auffallen, aber auch im Kleinen muss man auf die Einhaltung von Verhaltensregeln bestehen – gerade bei dem Kappenklientel, das sich mit Höflichkeit und dergleichen oftmals ja nicht auskennt.

    Respekt vor Mitmenschen und Institutionen ist für unsere Gesellschaft wichtig, auch wenn die 68er das nicht glauben wollten.

  22. Kinch meint: (13.1.2012 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    @Schmidt:

    Ich kann offen gesagt nicht nachvollziehen, was das Tragen oder nicht Tragen einer Kopfbedeckung mit Respekt zu tun haben soll. Ich weiß, dass einige Menschen da einen Zusammenhang sehen, aber mir erschließt sich dieser überhaupt nicht.

    Mag sein, dass man das mit geeigneter semiotischer Bildung erklären kann, aber mir scheint, dass das nur irgendein Anachronismus ist, der um seiner selbst Willen erhalten bleibt.

  23. Jan meint: (13.1.2012 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    @Der finstere Hugo: Naja gut, aber hier findet es ja innerhalb derselben Partei statt…

  24. Jan Richter meint: (13.1.2012 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    @9

    Naja Polizisten duzen ist so ungewöhnlich ja nun auch nicht.
    In meiner Freizeit bin ich Feuerwehrmann, und bei mehr als der hälfte der Einsätze die ich erlebt habe waren auch immer die Jungs in den grün/weißen, jetzt blau silbernen Autos da.
    Und der ton untereinander war immer derseklbe, eh pacj mal mit an! Oder hast Du die Daten von den Beteiligten schon?
    Ach grüß Dich1 bist auch mal wieder hier?
    Einen Polizisten den man kennt, den grüßt und redet man mit Du an wenn man das Privat, oder wegen langen Kennens eh schon so macht. Eine Uniform berechtigt nicht dazu gesiezt zu werden.
    soviel zu Polizei und siezen.
    Und zum artikel:
    hmm lieber lass den anwalt den mandant duzen, wenn die das eh schon eine ganze weile so handhaben, sich zu duzen, dann ist ein kurzfristiges Umschwenken auf ein förmliches sie Irgendwie einfach nur peinlich.
    Irgendwie ist das im englischem Sprachgebrauch doch besser gelöst, hey Du Herr Meier!

  25. Stuff meint: (14.1.2012 um 03:40) AntwortenReply to this comment

    Wiederum die Toitsche Ineinssetzung von Devot und höflich…

  26. hans-dieter meint: (14.1.2012 um 04:21) AntwortenReply to this comment

    Meine Sprache und ihre Nutzer leben. Daher ist es ziemlich egal, was des seligen Konrads grattlige Nachfolger für richtig halten, letztendlich bleibt ihnen nur die Dokumentation.

  27. Lawblog meint: (14.1.2012 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Mag sein, daß sich die Richterin im Ton vergriffen hat – sie hat zwar die "Sitzungspolizei" und damit natürlich erstmal eine gesetzliche Grundlage für ihre Anordnung (Die Sitzungspolizei kann auch ggü. Staatsanwalt und Verteidiger ausgeübt werden, nur die Vollstreckung ist gegen Organe der Rechtspflege nicht möglich), kann damit aber natürlich nicht jede persönliche Vorliebe durchsetzen.

    Auf die Idee, einen Angeklagten zu duzen, kann aber glaube ich wirklich nur ein Berliner kommen – selbst wenn das privat üblich sein sollte, wird ein professioneller Rechtsanwalt darum bemüht sein, als Verteidiger und nicht als "Kumpel" aufzutreten, selbst wenn er einen "Kumpel" verteidigt.

  28. Biber meint: (14.1.2012 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @Lawblog:

    sie hat zwar die "Sitzungspolizei" und damit natürlich erstmal eine gesetzliche Grundlage für ihre Anordnung (…) kann damit aber natürlich nicht jede persönliche Vorliebe durchsetzen.

    Was denn nun? Kann sie auf dieser angeblichen Grundlage die vertrauliche Anrede zwischen RA und Mandant verbieten oder nicht?
    Wobei ich schon gern wüßte, was das eigentlich irgendjemanden anzugehen hat, ob sich RA und Mandant duzen oder nicht!

    Ich kenne C.H. nur aus seiner Vertretungszeit hier und seinem Blog, daher mag meine Einschätzung, er sei ein

    ein professioneller Rechtsanwalt

    fehlerhaft sein. Aus der Tatsache, daß er einen langjährigen Kollegen vor Gericht duzt, auf Unrprofessinonalität zu schließen, ist m.E. allerdings schon sehr gewagt.

  29. Nennichnicht meint: (14.1.2012 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @Konrad Duden: @Thomas:

    Beides nicht ganz richtig. Die Höflichkeitsschreibung Du in Briefen war zwar gemäß der Hardcore-Version der Reform von 1996 obsolet. Im Zuge der nachfolgenden Revisionen wurde in diesem Fall der Unfug aber wieder aufgegeben, den Leuten im Rahmen einer für benotete Schülertexte verbindlichen Norm vorschreiben zu wollen, wie sie sich in ihrer Privatkorrespondenz zu äußern haben. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, daß sich die Einhaltung eines Du-Verbots nur anhand von Übungsaufgaben des Typs "Ich schreibe meiner Tante einen Brief" kontrollieren läßt. Normalerweise wenden sich Schüler ja nicht schriftlich per du an ihren Lehrer.

    Trotzdem ist die Reform hier insoweit nicht folgenlos geblieben, als heute viele nicht mehr wissen, wann das du und wann das Du richtig bzw. angemessen ist. Dafür bietet Herr Vetter ebenso ein Beispiel wie der Nick Konrad Duden.

  30. Statistiker meint: (14.1.2012 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @ Thomas: Absolut falsch und lächerlich.

    @ Schmidt: Was IHNEN wichtig ist, muss nicht der Allgemeinheit wichtig sein. Ihre autoritäre Unmenschlichkeit ist mir ziemlich egal….

  31. Nennichnicht meint: (14.1.2012 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @Statistiker:

    Thomas hat den Sachverhalt für die Zeit vom 1. August 1996 bis zum 1. August 2006 zutreffend wiedergegeben, einschließlich der Begründung der Reformer für ihren Versuch, die Höflichkeitsschreibung Du in Briefen zu unterbinden.

  32. Nennichnicht meint: (14.1.2012 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @Nennichnicht:

    Korrektur: "… bis zum 1. August 2007", jedenfalls bezogen auf die Schulen.

  33. Nennichnicht meint: (14.1.2012 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @Nennichnicht:

    Korrektur zurück. Bis zum 1. August 2007 lief lediglich noch die einjährige Übergangsfrist für die Schulen, bis die Revision von 2006 dort "verbindlich" wurde. Das Du war also bereits wieder erlaubt.

  34. Nennichnicht meint: (14.1.2012 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Und noch eine Präzisierung: Notenrelevant war das Du erst ab 1. August 1998 verboten, insgesamt also acht Jahre lang. – Wie zu sehen, kann man sogar als Kenner der Materie ins Schleudern kommen, was Fehlleistungen wie die von Herrn Vetter und Konrad Duden und selbst die von Statistiker in milderem Licht erscheinen läßt. Trotzdem wäre eine Editierfunktion nett.

  35. Wolfram meint: (14.1.2012 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    @Jan Richter:
    Falsch – die Anglophonen siezen alle Welt, selbst ihre Bettgenossen (oder -genossinnen). Duzen wäre "Thou", was aber seit Shakespeare und der King-James-Bibel (mitsamt dem Common Book of Prayers) ziemlich in Vergessenheit geraten ist.
    Oh, ich merke: die Anglikaner siezen alle Welt, duzen aber Gott…
    französische Katholiken siezen dafür Gott, Jesus und Maria. Auch nicht schlecht, oder?

  36. Benjamin ‘crackpille meint: (14.1.2012 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    @SThürrschmidt: Tja, auch die Evolution von Sprache wird durch das Netz umgekrempelt. Worte werden geboren, Begriffe geprägt, Grammatik verändert und das beste setzt sich durch – in einer grandiosen Geschwindigkeit. Da kann auch der Duden nur noch hinterherhecheln.

  37. asta meint: (14.1.2012 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Immer dieser Befangenheitsbullshit. Wissen Sie es eigentlich wirklich nicht besser oder sind sind sie einfach nur so unsachlich? Oh, meine Rechte, meine teuren Recht, der Richter hat mir verboten meinen Freund zu duzen…. Da würd ich gleich mal nach Karlsruhe rennen, die lassen bestimmt alle stehen und liegen, wenn sie von DIESEM Skandal erfahren. Gaanz sicher…

  38. Helge meint: (15.1.2012 um 00:52) AntwortenReply to this comment

    @Nennichnicht:

    Es ist genau nichts erlaubt oder verboten was mit der Rechtschreibung zusammenhängt, ein Duden ist kein Gesetzeswerk. Immerhin ist das hier ein Juristenblog.

  39. Nennichnicht meint: (15.1.2012 um 01:55) AntwortenReply to this comment

    @Helge:

    Es ist genau nichts erlaubt oder verboten was mit der Rechtschreibung zusammenhängt, ein Duden ist kein Gesetzeswerk.

    Das haben Sie ganz richtig erkannt. Nur wissen viele Leute dies leider nicht. Von daher die Probleme.

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