16.1.2012

OLG Köln verbilligt Fotoklau

Fotoklau wird etwas billiger – zumindest im Gerichtsbezirk Köln. Das Oberlandesgericht Köln hat nun festgelegt, dass der Streitwert bei privat oder im Bereich von Kleingewerben unrechtmäßig veröffentlichten Fotos 3.000 Euro beträgt. Bislang ging man in Köln von 6.000 Euro aus.

Das Oberlandesgericht trägt damit nach der technischen Entwicklung Rechnung. Insbesondere verweist es auf die Tatsache, dass heute jedermann im Internet publizieren (und verkaufen) kann. Deshalb sei die Zahl der Veröffentlichungen gestiegen, was zur Folge habe, dass einzelne Verstöße gegen das Urheberrecht heute geringer wögen.

Auch im Vergleich zu Filesharing-Abmahnungen und anderen Verfahren mit Onlinebezug sei ein Gegenstandswert von 3.000 Euro angemessen. Der neue Streitwert gilt insbesondere auch bei Bildern, die unrechtmäßig für ebay-Angebote verwendet werden.

Durch die Reduzierung des Streitwerts werden Anwalts- und Gerichtskosten deutlich günstiger. Außerdem finden die Prozesse jetzt in erster Instanz vor dem Amtsgericht statt. Dort muss man nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen.

Link zum Beschluss

21 Kommentare zu “OLG Köln verbilligt Fotoklau”

  1. Lukas meint: (16.1.2012 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Das heißt, wenn jemand unrechtmäßig Fotos verwendet, diese aber nicht im Internet würde immer noch eine höhere Summe angesetzt?

    Es gibt ja durchaus Fälle wo unrechtmäßig Fotos, in Zeitschriften oder Werbezeitschriften, verwendet werden, diese Fotos aber nicht Freigegeben sind oder nicht für kommerzielle Nutzung freigegeben sind.

    Es fehlt oben übrigens ein als

  2. Steakhouse meint: (16.1.2012 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @Lukas: Nein, das heißt es nicht. Das OLG Köln hat generell den Wert von 6.000 Euro eines Fotos bei einer Urheberrechtsverletzung in bestimmten Bereichen in Frage gestellt. Wobei diese 3.000 Euro allerdings auch keineswegs als Fixpreis zu verstehen sind, sondern eher als Hinweis darauf, in welcher Höhe der Wert in der Regel maximal anzusetzen ist. Es kann aber durchaus sein, dass im Einzelfall der Streitwert deutlich höher ausfällt. Das hängt von den Umständen im Einzelfall ab, allerdings benötigt man für eine Abweichung wohl in Zukunft zumindest vor dem OLG Köln (und dessen nachgeordneten Instanzen) sehr gute Argumente.

  3. horst meint: (16.1.2012 um 11:34) AntwortenReply to this comment
  4. Troll meint: (16.1.2012 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Welches Foto ist denn bitte 3.000 euro, geschweige denn 6.000 euro Wert?
    Wenn ich also Geld mit Fotos verdienen will, mache ich eine Seite wo ich meine Fotos vorstelle, mit Vermerk auf Fotos kaufen.
    Danach verklage ich alle die die Fotos verwenden.

  5. RA Kompa meint: (16.1.2012 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Das AG Düsseldorf hantiert sogar bei Verwendung in Zeitschriften mit diesem Streitwert, wenn es von einem "Knipsbild" ausgeht Alles schon erlebt.

  6. Caron meint: (16.1.2012 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    @Troll
    Wenn Du meinst, dass dass die Suche den Aufwand lohnt …. wäre ja irgendwie sinnfrei, wenn ich erstmal Bilder verwendet könnte und nur dann den üblichen Preis zahlen, wenn ich erwischt werde.

  7. wonko meint: (16.1.2012 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @Troll:

    Wenn ich also Geld mit Fotos verdienen will, mache ich eine Seite wo ich meine Fotos vorstelle, mit Vermerk auf Fotos kaufen.
    Danach verklage ich alle die die Fotos verwenden.

    Das ist jetzt kein wirklich neues "Geschäftsmodell". Es gibt da so ein gewisses "Kochbuch"…

  8. Mark meint: (16.1.2012 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Ich finde auch das 3000€ viel zu viel ist. Bei den einschlägigen Fotoverwertern (istockphoto, fotolia etc.) kostet ein Bild je nach Auflösung zwischen 1 und max. 100€, dann von mir aus das doppelte wegen der "vergessenen" Lizenz das sollte aber dann auch reichen.

  9. arghhh meint: (16.1.2012 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    Das ist Deutschland. Ich habe für genutzte Fotos (Lizens bei ebay gekauft) nach Abmahnung vom Fotografen und Gerichtsprozess all incl. ca. 10.000€ in den Sand gesetzt. :-( (Begründung Richter: Im Urheberrecht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb. Beim Verkäufer ist nichts zu holen…

  10. Geheimrat meint: (16.1.2012 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @8/Mark:

    istockphoto ist der kik der Bildagenturen, zudem beziehst du dich vermutlich auf deren royalty-free-Lizenz.

    Eine normale Bildagentur wie Getty oder Corbis verlangt sowohl fuer royalty-free als auch regulaer ganz erheblich mehr. Je nach Nutzung sind mehrere tausend Euro pro Bild keine Seltenheit, kommt eben auch immer auf die Auflage des Zielmediums an.

    Viele vergessen zudem, dass auch der Fotograf teilweise erheblich mehr investieren muss, als nur auf den Ausloeser druecken. Abgesehen von Fotos, fuer die man ein halbes Jahr lang unentgeltlich im Gebuesch vor einer Prominentenvilla oder der arktischen Tundra sitzt, gibt es auch vieles, wo die Drehgenehmigung bzw. Fotoerlaubnis hartes Geld kostet, und zwar nicht zu knapp, zumal wenn es exklusive Sachen sind, fuer die es nur kurzzeitig ueberhaupt eine erwerbbare Drehgenehmigung gibt (Beispiel: um selbst das ausgestopfte Klonschaf "Dolly" knipsen zu duerfen, muss man richtig bitter Geld abdruecken).

  11. marcus05 meint: (16.1.2012 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @Troll:

    Ich kann mir schon vorstellen dass diverse Fotos deutlich mehr wert sein können als das

  12. Noxpolaris meint: (16.1.2012 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    …dass der Streitwert bei privaten oder im Bereich von Kleingewerben unrechtmäßig veröffentlichten Fotos 3.000 Euro beträgt. Bislang ging man in Köln von 6.000 Euro.

    Minus en, plus aus

  13. Mark meint: (16.1.2012 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @10 Geheimrat:

    Mir ist schon bewusst das es auch Apotheken wie Corbis und Getty gibt. Die sind insofern ganz nützlich wenn es um Historische Bilder oder tagesaktuelle Bilder geht. Aber wenn wirklich nur z.b. ein Auto oder eine Blume benötigt, sind die von den Bilder auch nicht besser als die günstigen. Selbst royalty-free sind bei diesen beiden unbezahlbar und fast 100x so hoch wie bei den anderen Agenturen.

  14. Lindemann meint: (16.1.2012 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Ich bin immer wieder überrascht, wenn es beim Urheberrecht um Fotos und deren Wert geht.

    Als semiprofessioneller Fotograf bewege ich mich zwar nicht in den wirklich kostspieligen Bereichen der Fotografie, kenne jedoch die Kalkulation aus meinem Freundeskreis.

    Die Kosten für ein Foto können sich ganz schnell beispielsweise so addieren:

    Drei Models à EUR 6000
    Location oder Studiomiete EUR 5000
    Assistenten EUR 2000

    Macht Gesamtkosten: 25000 ohne Spesen

    Das ist noch nicht einmal besonders hoch gerechnet, sondern mit Models der gehobenen Mittelklasse. Mit Topmodels würde die Rechnung ganz anders aussehen.

    Solche Fotos bekommt man natürlich nicht bei Bildagenturen wie fotolia, man kann sie normalerweise überhaupt nicht kaufen. Denn die Auftraggeber verlangen in der Regel exklusive Nutzungsrechte. Im Einzugsbereich von Lkw-Herstellern haben sich oft größere Studios mit dem speziellen, eigens für dieses Studio hergestelltes Equipment fürs Fotografieren ganzer Lastzüge etabliert. Auch in diesem Fall kostet ein einziges Foto ohne zusätzliche Models oft mehrere 10.000 €. Auch solche Fotos kann man nicht kaufen.

    Soweit auf Bildagenturen wie fotolia professionelle Fotos zu haben sind, handelt es sich meist um Abfallprodukte von Aufträgen. Also Fotos, die den Qualitätsansprüchen eines Auftraggebers nicht genügten. Kleinere Fotostudios mit Mangel an Aufträgen machen gelegentlich auch absichtlich so genannte Stockfotos für die Vermarktung über Bildagenturen. Allerdings, wer einigermaßen gute Qualität liefert, wird kaum über fotolia vermarkten. Das ist eher eine Sache für Amateure, die sich mit Ihrem Hobby etwas Geld verdienen möchten.

    Man kann wohl schlecht ein Abfallprodukt oder ein Amateurfoto mit dem Aufwand vergleichen, der in der professionellen Fotografie Gang und Gäbe ist. Oder glaubt jemand hier im Ernst, dass sich ein Fotograf ein riesiges Studio, professionelle Blitzanlagenlage und Assistenten als Angestellte leistet, um seine Fotos anschließend für einen Euro zu verschleudern?

    Angesichts der tatsächlichen Kosten für Fotos im professionellen Bereich sind selbst die bisher üblichen Euro 6000 als Streitwert ein besserer Witz. Ich hätte von einem deutschen Gericht etwas mehr Differenzierung erwartet, schließlich wird auch der Streitwert in einem Mietrechtsprozess nach der tatsächlichen Jahresmiete festgesetzt und nicht auf eine durchschnittliche Wohnung gedeckelt.

  15. plumtree meint: (17.1.2012 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ebenfalls überrascht, wie gering der Wert von Fotografien geschätzt wird.
    Wir fotografieren für unsere Internetpräsenz sehr hochpreisige Kameras und deren Zubehör (Stichwort Hasselblad und Co.) selbst. Dafür betreiben wir erheblichen personellen und technischen Aufwand, der naturgemäß nicht ganz billig ist.
    Nun erleben wir es relativ häufig, dass sich Mitbewerber unserer Fotos in nicht unerheblichem Maße bedienen – natürlich ohne weitere Rückfragen.
    Für einige dürften 3000€ nicht sehr abschreckenend sein, müßten sie doch im Gegenzug erhebliche Investitionen tätigen um ein ähnliches Ergebnis zu erzielen.

  16. Statistiker meint: (17.1.2012 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @ 14/15: Bitte lesen: "…Streitwert bei privaten oder im Bereich von Kleingewerben…" Eure Argumentationen sind ja richtig, aber nicht auf den Sachverhalt passend.

  17. Lindemann meint: (17.1.2012 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Ich bin zwar der Meinung, dass das Urheberrecht dringend überarbeitet gehört, die Schutzfristen sind viel zu lang, die Content Industrie wird eindeutig bevorzugt, Fotografen, Grafiker, Musiker, die nicht an ein Label gebunden sind auch Wissenschaftler sind für den Gesetzgeber und die Gerichte so ziemlich das letzte, wohl auch deshalb, weil sie im Gegensatz zur Industrie keine schlagkräftige Lobby haben, aber dennoch sollte das Urheberrecht alle Urheber gleich behandeln.

    Die Argumentation des Gerichts, wegen der Vielzahl von Urheberrechtsverletzungen im Internet müsste der Streitwert reduziert werden, wäre gleichbedeutend bei Einführung Selbstbedienungs-Supermärkte vor vielen Jahren, Schadenersatz und Strafen wegen Ladendiebstahl müssten wegen der Vielzahl von Ladendiebstählen reduziert werden. Das ist eine Kapitulationserklärung des Rechts.

    Entweder Urheberrecht oder nicht, so wie es augenblicklich sowohl vom Gesetzgeber als auch der Justiz gehandhabt wird, ist es ein Zwei Klassen Recht, in dem nur die Content Industrie zur ersten Klasse gehört.

  18. $name meint: (17.1.2012 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Deshalb sei die Zahl der Veröffentlichungen gestiegen, was zur Folge habe, dass einzelne Verstöße gegen das Urheberrecht heute geringer wögen.

    Wenn also genug Menschen ausreichend viele urheberrechtlich Geschütze Werke häufig genug tauschen, nähert sich bei steigender Summe getauschter Werke irgendwann der Streitwert des jeweiligen Verstoßes dem Preis für eine legale Nutzung an. Kann er ihn Unterschreiten¿

    ;->

  19. Lindemann meint: (18.1.2012 um 09:50) AntwortenReply to this comment

    Mit der Deckelung des Streitwerts auf Euro 3000, wenn es sich bei den Urheberrechtsverletzern um kleine Gewerbebetriebe oder Privatpersonen handelt, dürfte für viele Fotos der Streitwert die Kosten einer legalen Nutzung bereits unterschritten haben.

    Zumal, gerade darum geht es häufig bei Fotos auf eBay oder Webseiten von kleinen Onlinehändlern, die entsprechenden Fotos meistens im Auftrag einer Firma oder des Herstellers gemacht wurden, der sich, sofern er entsprechende Nutzungsrechte erworben hat, ausdrücklich vorbehält, an welche Vertriebspartner die Fotos zur Nutzung weiter gegeben werden.

    Entstanden die Fotos im eigenen Studio des Herstellers, Siemens hat beispielsweise in München ein eigenes Studio mit angestellten Fotografen, liegt auch das Urheberrecht beim Hersteller, analog der Entwicklung von Patenten durch eigene Mitarbeiter.

    Damit möchte ich zum Ausdruck bringen, dass viele Fotos überhaupt nicht verkäuflich sind. Man kann es fast mit einem Unikat, einer Antiquität, einem Gemälde vergleichen, das ebenfalls unverkäuflich ist.

    Die Tatsache, dass etwas Digital beliebig ohne Qualitätsverluste kopiert und weiterverwendet werden kann, hebt schließlich die Verfügungsrechte an etwas nicht auf.

    Andere Fotos wiederum sind verkäuflich, der Verkaufspreis hängt natürlich vom Herstellungsaufwand ebenso ab wie vom Geschick des Fotografen bei den Verhandlungen um Nutzungsrechte. Auch hier gibt es viele Fotos, deren Nutzungsrechte auch für eine wenig besuchte Webseite eines Onlinehändlers oder einer Privatperson nur gegen viel Geld zu haben sind.

    Nun weil man sich die Kosten sparen möchte, beziehungsweise bestimmte Fotos überhaupt nicht erwerben kann, bedeutet das noch lange nicht, dass die Fotos einfach von einer Webseite kopiert und für die eigene Webseite verwendet werden können.

    Ich sehe hier einen deutlichen Unterschied zwischen der privaten "Raubkopie" und der Verwendung in eigenen Publikationen, sei es Print oder Web.

    Auch das weiter oben angeführte Kochbuch Urteil führt nicht weiter. Der Aufschrei ging weniger deshalb durch das Web, weil überhaupt jemand wegen einer Urheberrechtsverletzung zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt wurde, sondern weil der Betreiber eines Blogs verurteilt wurde und damit die Haftungsfrage für die Betreiber von Foren, Blogs usw. scheinbar verschärft wurde. Allerdings, das hatten damals viele Kritiker übersehen, waren die Geschäftsbedingungen des verurteilten Forums nicht gerade normal, sondern für sämtliche eingestellten Rezepte und Fotos wurden die Nutzungsrechte an den Betreiber des Forums abgetreten. Bei solchen Geschäftsbedingungen braucht man nicht zu wundern, wenn auch die Haftung deutlich verschärft wird.

    Ich möchte gewiss keine Lanze für diesen Kochbuchverlag brechen, der mit unterdurchschnittlichen Foodfotos und der Recherche nach Urheberrechtsverletzungen anscheinend mehr verdient als mit der eigenen Website. Das ist natürlich ein ganz klarer Missbrauch des Urheberrechts und sollte eigentlich von der Rechtsprechung auch entsprechend behandelt werden.

    Es hat übrigens einen guten Grund, dass es nur ganz wenige wirklich gute Food-Fotografen gibt, der Aufwand ist enorm und setzt beim Fotografen nicht nur den Lichttechniker und hervorragenden Fotografien voraus, sondern auch den Koch oder die Zusammenarbeit mit einem Kochstudio, das weiß, worauf es beim Fotografieren von Nahrungsmitteln beziehungsweise fertigen Gerichten ankommt. Nämlich in diesem Fall nicht der Geschmack, sondern das gute Aussehen.

    Als Webdesigner und Fotograf lege ich auch bei meinen Kunden großen Wert darauf, dass sämtliche Fotos und Grafiken wie auch Zitate auf der Webseite nicht geklaut sind. Man kann eine gute Website auch ohne geklaute Fotos und Grafiken machen, entweder, indem man sie selbst macht, in Auftrag gibt oder, wenn das Geld knapp ist und man selbst dazu nicht in der Lage ist, bei Bild-Agenturen wie beispielsweise Fotolia nach entsprechenden Fotos und Grafiken sucht. Ich mache schließlich auch nicht alle Fotos selbst, sondern verwende auf Webseiten durchaus auch bei Bildagenturen erworbene Fotos, wenn sie den geforderten Qualitätsansprüchen genügen. Das ist oft viel billiger als selber machen.

    Es gibt eigentlich keinen Grund, weshalb man Fotos, Grafiken und Texte für die eigene Webseite klauen sollte. Ganz besonders die Betreiber privater Webseiten können bei vielen Fotografen und Grafikern die Nutzungsrechte sogar völlig umsonst erwerben, wenn vorher gefragt wurde und ein Link auf die Webseite des Urhebers gesetzt wird. So handhabe ich es beispielsweise.

  20. sebastian meint: (20.1.2012 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Neues Thema: Einkaufen

    Hallo ich weis das Mitte dieses Jahres ein Komplett neues Einkaufssystem nach Deutschland kommt, was wirklich seriös ist und nicht wie diese 0,50 cent rückwärtsauktionen was die menschen nur das Geld aus den Taschen zieht.

    Schaut einfach mal rein und lasst euch überraschen.

    Die Seite heißt http://www.CheapMe.de

  21. TM meint: (7.2.2012 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Gelten die 3000 Euro pro Foto?
    Hat jemand einen Tipp, was man tun sollte, wenn mein eigener Arbeitgeber meine Fotos klaut um sie auf der Homepage zu veröffentlichen? Auf den freundlichen Hinweis, dass ich ja auch eine Rechnung stellen könnte kam nur die Drohung "Das kannst Du ja mal versuchen".

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