Vor E-Zigaretten darf gewarnt werden
Die noch im Handel erhältliche elektronische Zigarette ist nun doch möglicherweise ein Arzneimittel, vor dem NRW-Gesundheitminsterin Barbara Steffens (Grüne) warnen darf. Das ergibt sich aus dem aktuellen Beschluss der 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (AZ: 16 L 2043/11). Dorthin hatte sich eine Produktionsfirma der E-Zigarette mit dem Verlangen gewandt, der Ministerin die entsprechenden Behauptungen zu verbieten.
Das Ministerium hatte vor knapp einem Monat gemeldet: "Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäftsgründungen sind riskant – Gesundheitsschäden zu befürchten". Am selben Tag hatte Steffens verfügt, das Produkt sei wegen des Nikotininhalts eine „Medizin“.
Diese Ansichten verstoßen nach Ansicht des Gerichts nicht gegen die Berufsfreiheit eines Herstellers. Das Ministerium, zuständig für Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, sei grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten und entsprechende Meinungen zu äußern.
Wenn Steffens die E-Zigarette für ein Arzneimittel halte, sei das jedenfalls „vertretbar“. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Hersteller kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. (pbd)
warum? zigaretten sind doch auch keine medizin, jodsalz auch nicht, muskatnüsse, schnaps, mohn … die liste kann man weiterführen bis hinunter zu mehl und zucker.
die richtige aussage, die nicht verschleiern soll was man eigentlich will, ist "wir definieren das produkt als medizin". wobei das "warum?" natürlich immernoch nicht beantwortet ist.
warum? weil sie sonst nichts zu tun hätten.
Wenn das rechtskräftig wird, hat sich der Lobbyist der Tabakindustrie aber eine dicke Prämie verdient.
Leider ist die Gesetzeslage so, dass die Einschätzung, dass nikotinhaltige Liquids Arzneimittel sind, korrekt zu sein scheint. Es ist zwar totaler Nonsense, aber Tabakprodukte sind im Arzneimittelgesetz explizit ausgenommen.
Man bräuchte eine Änderung des Gesetzestextes, in dem die Ausnahme für Tabakprodukte auf die eine (Nikotinhaltige Stoffe sind keine Arzneimittel mehr, also auch keine Liquids) oder andere (Alle nikotinhaltigen Stoffe sind Arzneimittel, also auch Zigaretten) Art herausgenommen wird.
Ginge es wirklich um unsere Gesundheit, wären Alkohol und insbesondere Tabak längst verboten.
Aus dem ganzen Hickhack wird doch nur dann ein Schuh, wenn man davon ausgeht, dass Steuereinnahmen verlorengehen, wenn sich die eKippe durchsetzt.
Soviel zu dem "warum" …
Ich finde es beschämend, dass diese FUD-Kampange (http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt) abgesegnet wurde.
In den biherigen Verlautbarungen ging es nicht um die von Michel erwähnten Liquids, sondern um die E-Zigaretten (also die Hardware) die angeblich Verboten wären.
Neuroplant
Ja, weil die Elektronik auch garantiert Nikotin enthält -.- Natürlich geht es um die Kartuschen, nicht um den Verdampfer.
Eigentlich ist die E-Zigarette nichts als ein Inhalator mit Verdampfer – erst du die Füllung mit einer nikotinhaltigen Flüssigkeit wird er im Gebrauch zum Zigarettenersatz.
Letztendlich wurde der Nikotinverdampfer als die gesündere Zigarette vermarket und die ist wahrscheinlich genauso mit tödlichen Konsequenzen behaftet wie ihr analoges Vorbild.
Bin selbst Raucher und dem Konzept wie der Vermarktung der E-Zigi mangelt es eindeutig an wissenschaftlicher Evidenz, die mich nicht überzeugen konnte.
Sollen sie doch die Kartuschen nach Nikotingehalt besteuern. Wenn Geld schon (wie üblich) der wesentliche Faktor ist…
Die ach so gesundheitsgefaehrdenden E-Zigaretten, deren Gefahr niemand so recht kennt. Dass die verboten werden muessen, ist jawohl klar; denn wie sonst sollte die Tabakindustrie ueberleben und das entstehende Steuerloch gestopft werden?
Glaubt man http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Zigarette#Gesundheitsrisiken, dann ist die E-Zigarette ungefaehr so gefaehrlich wie … mir faellt gerade kein Vergleich ein, der wirklich passt. Vor allem jedoch werden Unbeteiligte, Umstehende und Andere nicht durch Gestank oder Unmengen von krebserregendem Zeug (Nitrosamine) oder radioaktiven Substanzen (Polonium 210 – das Zeug, mit dem Litvinenko umgebracht wurde – siehe auch http://actbr.org.br/uploads/conteudo/122_POLONIO-PO-210.pdf) in Gefahr gebracht.
Und sowas nennt sich "Gesundheits"-Ministerin. Ein Kompliment an die Lobby!
Das Steuerloch, das entstehen würde, ist laut diversen Dozenten an meiner medizinischen Fakultät wesentlich kleiner, als die Behandlungskosten der ganzen Krebs-, COPD-, Herzinfarkt-, Schlaganfall- und Arteriosklerosepatienten, deren Krankheitsverläufe maßgeblich durch das Rauchen bestimmt sind.
Gesamtgesellschaftlich würde der Staat auf der Gewinnerseite stehen. Besonders, da die Zahl der regelmäßigen Raucher von Jahr zu Jahr zurückgeht und vor allem ältere Leute krankheitsbedingt zum Rauchstopp gezwungen sind, also eher nicht mit Alt-Wahlviehrevolte zu rechnen ist.
@blablubb: Das 'Problem' ist nur, dass die Behandlungskosten bei den Krankenkassen haengenbleiben – nicht beim Staat. Und natuerlich werden die Behandlungen auch wieder besteuert…
Gesamtgesellschaftlich wuerde ein Staat, der sich um die Gesundheit seiner Buerger kuemmert (und nicht um Macht- und Diaetenerhalt) vielleicht gewinnen, jedoch nicht im persoenlichen, kleinen, ueberschaubaren Bereich… *rant*
Inhaltlich sehr fundiert hierzu:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5311/streit-ueber-e-zigaretten-blauer-dunst-aus-der-apotheke/
@Lionel Hutz: Schoener Artikel. Wenn ich das recht interpretiere, muesste Barbara Steffens und Artikel, die sie verursacht, auch nur noch in der Apotheke zu erhalten sein – das beeinflusst meinen Blutdruck naemlich ungemein! :) [SCNR]
Der Versuch eines "Maulkorbs" im Schnellverfahren war wohl untauglich. Trotzdem hat die Ministerin unrecht, mit dieser Kampagne werden lauter hahnebüchene Halb- und Unwahrheiten über die E-Zigarette verbreitet. Interessierten empfehle ich, die Fragen an Frau Steffens bei abgeordnetenwatch.de zu verfolgen. Ausserdem gibt es eine Onlinepetition:
http://www.openpetition.de/petition/statistik/e-zigaretten-duerfen-nicht-verboten-werden
…also, warum eigentlich mit der Maulkorb-Taktik? Wird das jetzt neue Mode, jedem, der etwas sagt was mir nicht passt, eine Anzeige (nein, noch besser… ABMAHNUNG) anzuhängen? Damit sich auch ja kein Nicht-Rechtsschutzversicherter zu strittigen Äußerungen hinreißen lässt?
Hallo…
was nützt es einen die Antworten auf abgeordnetenwatch.de zu Verfolgen.Ich habe noch keine Relevante Antwort von Frau Steffen erhalten.Im gegenteil.Habe 3 mal hingeschrieben und wollte Antworten haben.
(Ich weiß das es wieder nicht freigeschaltet wird.Aber ich möchte heute mal nachfragen warum meine Fragen. **Sehr geehrte Frau Steffens,….
Ich habe mal ein Paar Fragen an zwecks E-Zigarette bzw. Ihr verbot wegen der Liquids.
Sie lassen von den Medien den Satz veröffentlichen…..
…In Nordrhein-Westfalen ist der Verkauf seit Dezember 2011 untersagt, Bremen erklärte sie im Januar 2012 für illegal.
Jetzt meine Frage: Wo steht dieser Gesetzestext?????
Zu meiner zweiten Frage von ihrer Äußerung in den Medien:(Der Dampf bestehe zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das industriell auch als Frostschutzmittel eingesetzt wird. )
Meine Frage: Wie kommt es das Asthma kranke dieses Frostschutzmittel wie sie es nennen Inhalieren,Oder es in Zahnpasta,Cremes, usw. sein kann??????
Und die letzte Frage:
Wie kann es sein das eine Vereinbarung zwischen dem \\\\\\\"Bundesgesundheits-Zentrum und dem Verband der Zigarettenindustrie über
8,5 Millionen €uro\\\\\\\" geben kann.)***
Ich würde mich um alsbaldige Antwort freuen.
Joachim Hellwig )
Die Antwort die ich erhalten habe war einfach.
(Guten Tag Joachim Hellwig,
zur Zeit besteht ein reges Interesse an der von Ihnen beschriebenen Problematik, besonders auch auf abgeordnetenwatch.de. Daher bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir vorerst keine weiteren Fragen an Frau Barbara Steffens zum Thema zulassen. Antworten zu bereits gestellten, unbeantworteten Fragen können Sie im Profil von Frau Barbara Steffens abonnieren, indem Sie auf den Link "Benachrichtigen, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt" klicken. Sobald die Antwort eingetroffen ist, werden Sie per eMail benachrichtigt.)
Und heute schaue ich und siehe da sind 3oder 4 neue Fragen von usern drinn.
Was soll man davon halten????
Ich als Nichtraucher und Nichtdampfer sehe die Sache ein wenig differenzierter.
Tabakwaren fallen unter das "Vorläufige Tabakgesetz". Hier sind z.B. auch Normen zu Werbeverboten enthalten. Auch wird hier darauf verwiesen, das Inhaltstoffe eingeschränkt werden. Nicht zuletzt gibt es ein Täuschungsverbot d.h. wo Tabak draufsteht, ist auch Tabak drin. Und es greift am Schluss ein Jugendschutzgesetz, dass die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige verbietet.
Für E-Zigaretten fehlt das alles. Unter das Tabakgesetz fallen die nicht, weil es nunmal kein Tabak ist.
Und solange es keine Regelung gibt, kann wohl jeder Hersteller die Liquids zusammenpantschen, wie es ihm passt. Solange da munter importiert und gehandelt werden darf und es keine Vorgaben zu Inhaltsstoffen oder Kontrollen gibt.
Und es gibt, aus meiner Sicht, keinen wirklichen Jugendschutz, oder?
Ich glaube nicht, das eine Einstufung als Arzneimittel und damit ein faktisches Verbot auf Dauer das richtige ist. Aber als Übergangslösung, bis es definierte Regeln gibt… Wieso nicht?
Mal abgesehen davon, dass hier die fehlende Tabaksteuer wohl ausschlaggebend für die Warnung ist: Die oft verbreitete Nachricht, die E-Zigarette sei in NRW verboten, stimmt aber nicht? Wie sieht die Rechtslage denn aus? Wenn ich über das Internet eine E-Zigarette kaufe, ebenso nikoktinhaltige Liquids, ist das nicht strafbar?
Inwieweit kann kann der Besitz und der Kauf strafbar werden? Ich habe oft gelesen, dass die NRW-Gesundheitsministerin nicht einfach so Mittel als Arzneien einstufen und somit die Vertriebswege (z.B. über Apotheken) vorgeben kann. Stimmt dies?
Nikotin ist eine pharmakologisch hoch wirksame Substanz und fällt daher unter das Arzneimittelrecht.
Alle Pharmaka und ihre Zubereitungen unterliegen in Deutschland der Zulassung. Um eine solche zu erhalten, muss ein Hersteller sein Produkt einem wissenschaftlichen Prüfverfahren unterziehen.
Die Hersteller der nikotinhaltigen Liquids scheuen solche Prüfverfahren, die langwierig und auch sehr kostenaufwändig sind.
Es gibt daher keine aussagekräftigen Studien über die Wirkung dieser Liquids und ihrer Beimischungen auf die Gesundheit und daher sind sie auch – und das mit Recht – nicht zugelassen.
Das hat nichts mit der Tabaksteuer zu tun und (vorerst) auch nichts mit dem Jugendschutz.
Der Verkauf aller unter das Arzneimittelgesetz fallenden Substanzen und ihrer Zubereitungen OHNE ZULASSUNG ist in Deutschland strafbewert – dazu gehört eben auch das Nikotin.
Bevor über die Gesundheitsministerien lauthals geschimpft wird, die ihrer gesetzlichen vorgeschriebenen Gesundheitsfürsorge nachkommen, sollten doch die Hersteller der nikotinhaltigen Liquids in die Pflicht genommen werden und sich den für pharmakologische Substanzen vorgeschriebenen Prüfverfahren zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit ihrer Prudukte unterziehen.
Aber das wollen diese Herrschaften doch gar nicht, denn das kostet was. Sie wollen Profit machen, die Gesundheit der nikotinabhängigen Verbraucher ist ihnen dabei offensichtlich egal. Es gibt ausreichend gutgläubige Menschen, die sich von der "gesunden" E-Zigarette "überzeugen" lassen und das Internet lässt den illegalen Verkauf zu.
Warum diese Aufregung über nicht rechtskräftigen Beschlüsse ?
Das Gericht hat lediglich zugelassen das Ministerin Steffens
weiterhin warnen darf und ihre Einschätzung bei den
E-Zigarette handele es sich um Arzneimittel als vertretbar
erklärt. Das heisst noch lange nicht das sie Recht hat.
Es handelt sich hier um ihre EINSCHÄTZUNG.?????
Die Formel ist ganz einfach:
Aus pfegewiki:
Ein medikament ist ein Arzneimittel, das in bestimmter Dosierung zu Heilung, Vorbeugung oder Linderung einer
Krankheit dient.( und zu dienen hat )
Das Wort Arzneimittel ist ein Oberbegrifff und darunter
fallen Medikamente und Diagnostika.
Wozu Diaknostika dienen besagt schon der Name.
Wie möchte nun Frau Steffens die E-Zigarette an diesen Kriterien festmachen ?
Dabei geben sich doch die Hersteller alle Mühe, dass keiner ihre Produkte zur Rauchentwöhnung verwendet. Auf dieser <a href="http://www.vitasmoke.de/elektrische-zigarette/" rel="nofollow">Infoseite</a> steht sogar ausdrücklich: NICHT zur Rauchentwöhnung: NEIN. Geholfen hat es ihnen aber leider nicht. Naja aber wenn die Apotheker schon eine eigene Partei in der Regierung haben, wundert mich das auch nicht wirklich.
Naja natürlich ist es noch eine Enschätzung. Aber eine Einschätzung von Politikern + einige Gutachten können auch sehr schnell ein rechtskräftige Gesetz werden.