24.1.2012

Frau Piepenbröck ist tot (BDK-Remix)

Von Torsten Kleinz

Palimm-Palimm
“Hallo?”
“Ja, hallo. Mein Name ist Bömmerlunder von der SpuSi. Wir müssten Mal in Ihre Wohnung.”
“SpuSi?”
“Ja, Spurensicherung.”
“Spurensicherung?”
“Sprech ich chinesisch? Ja, Spurensicherung. Machen Sie auf!”
“Warum?”
“Weil ich Spuren sichern muss. Jungejunge, sind Sie schwer von Begriff…”
“Welche Spuren?”
“Na, das Übliche. Fingerabdrücke, DNA, Fasern”
“Und weshalb?”
“Haben Sie es noch nicht gehört? Frau Piepenbröck ist tot.”
“Das tut mir leid. Wer ist Frau Piepenbröck?”
“Gerda Piepenbröck. Wohnt nur zwei Straßen von hier. Das heißt: wohnte.”
“Nie von ihr gehört. Was hab ich damit zu tun?”
“Sagte ich doch. Sie wohnte nur zwei Straßen von hier.”
“Aha. Dann gehen Sie die beiden Straßen zurück zur Wohnung von Frau Piepenbröck und tun sie dort Ihren Job.”
“Jetzt werden Sie nicht unverschämt. Wir können nämlich auch das alte Pulver zum Fingerabdrucksichern nehmen. Das bekommen Sie nie wieder aus dem Teppich!”
“Jetzt Mal langsam…”
“Okayokay, ich sag dem Kommissar Bescheid.”
“Warten Sie…”
“Ja?”
“Könnten Sie mir denn bitte erklären, warum Sie meine Wohnung durchsuchen wollen?”
“Na, das machen wir immer so. Wenn ein Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen werden kann, sichern wir alle Spuren in einem Kilometer Umkreis vom Tatort. Sie sind wohl neu? In den meisten Wohnungen war ich schon vier oder fünf Mal…”
“Sie gehen einfach so in alle Wohnungen? Ohne Verdacht?”
“Wir haben einen Verdacht. Frau Piepenbrock ist tot!”
“Piepenbröck dachte ich.”
“Meinetwegen auch die. Warten Sie, ich hab mir für solche Fälle etwas aufgeschrieben.”
“Was?”
“Hier steht’s, hören Sie genau zu! Wenn genügend Personal vorhanden ist um Fingerabdruckspuren im Umfeld des Tatortes massenhaft aufzunehmen und auszuwerten, müssen wir das tun und anschließend den Täter herauszufiltern. Wenn auch nicht immer von Erfolg gekrönt, bleibt es jedoch ein Werkzeug im Kampf gegen das Verbrechen.
“Hä?”
“Es geht noch weiter: Wir sind nach dem Gesetz verpflichtet Straftaten zu verfolgen. Der Bürger erwartet das zu Recht, die Politik fordert das nachdrücklich, der Gesetzgeber hat uns das Handwerkszeug dazu gegeben und die Richter achten darauf, dass wir es richtig anwenden
“Hmmm.”
“Na, was sagen Sie nun?”
“Ja, das klingt absolut logisch.”
“Na, dann lassen Sie mich schon rein.”
“Nehmen Sie aber auch das neue Fingerabdruckpulver? Wenn die Teppiche ruiniert sind, bringt mich meine Frau um.”
“Keine Bange, wenn das passiert, sind wir von der SpuSi schon zur Stelle. Ihre Frau wird ihrer Strafe nicht entgehen.”
“…”
“Kleiner Scherz.”
“OK, kommen Sie rein.”

Inspiriert vom Bund Deutscher Kriminalbeamter

Torsten Kleinz ist freier Journalist in Köln

46 Kommentare zu “Frau Piepenbröck ist tot (BDK-Remix)”

  1. zf.8 meint: (24.1.2012 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    Analogie funktioniert nicht, weil Fingerabdrücke nicht angeben, wann sie hinterlassen worden sind.

  2. Betonmischfisch meint: (24.1.2012 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: Ich find' schon. So wie die Handydaten nicht verraten, welche Person das Gerät zu dem Zeitpunkt in Besitz hatte, verraten die Fingerabdrücke halt nicht, wann die Person diese hinterlassen hat.

  3. ED meint: (24.1.2012 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    Zudem lassen Funkzellen-Daten im Zusammenhang einen größeren Interpretationsspielraum, z.B. mit welcher Geschwindigkeit man sich von A nach B bewegt hat ("Flucht" als Verdachtsmoment?)…

    Zu dem Kleinz-Dialog: Super!

  4. Haegar meint: (24.1.2012 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    Du schaust wohl zu wenig Fernsehen? Unsere Mega-Crimelabs können doch inzwischen das Alter von DNA-Spuren anhand verwesender Hautschuppen ermitteln…

    *SCNR*

  5. Betonmischfisch meint: (25.1.2012 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @ED: Dabei spielt's aber 'ne Rolle, ob man zu Fuß, per Rad, mit'm Auto oder mit dem ÖPNV unterwegs war…

  6. Skeptiker meint: (25.1.2012 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    Lustig: ja. Inhaltliche Überzeugungskraft: allenfalls vorhanden, wenn man eh schon die Meinung des Autors teilt.

    Mal abgesehen davon, dass die sehr bemüht gezogene Analogie schon daran scheitert, dass mit dem Eindringen in die Wohnung eine völlig andere Eingriffskategorie aufgemacht wird:

    Die Reduktion ad absurdum ginge genausogut auch anders herum: Nehmen wir mal an, die Polizei könnte (wie auch immer – es geht ja nur um das Gedankenspiel), nur eine Minute später am Tatort und gleichzeitig überall in der unmittelbaren Umgebung mit Beamten präsent sein und mittels irrealem Personalaufwand alle zu diesem Zeitpunkt im nach der Zeit und der wahrscheinlichen maximalen Entfernungsgeschwindigkeit bestimmten Umkreis Anwesenden PERSÖNLICH anhalten und NUR die Personalien zur Auswertung und ggf. späteren weiteren Befragung (ggf. als mögliche Zeugen von im Laufe der Ermittlung noch relevant werdenden heute noch nicht näher klaren Umständen!) aufnehmen – keine Durchsuchung, keine weitere Befragung: Würde das auch in rechtsstaatlich unerträglicher Weise einen 'Generalverdacht' darstellen oder wäre es nicht doch nur 'ganz normale Polizeiarbeit'…?

    Wir sehen also: Vergleiche mit völlig anderen Sachverhalten bringen uns nur bedingt weiter …. Vor allem dann nicht, wenn sie ersichtlich schon vom Vorverständnis geprägt sind, dass eine konkrete Maßnahme 'natürlich offensichtlich' zulässig bzw. unzulässig ist ;-)

  7. fr.osch meint: (25.1.2012 um 01:07) AntwortenReply to this comment

    Großartig! Vielen Dank… so was ähnliches habe ich auch aus den Aussagen des BDK auch herausphantasiert…

    Jetzt nicht meckern: Wer hat denn mit den haarsträubenden, hinkenden Vergleichen angefangen?

    Solche Presseerklärungen lassen eigentlich keinen Zweifel mehr an der Inkompetenz der Kriminalbeamten.

    Und ja, Fingerabdrücke dürfen nicht beliebig genommen werden – nur von Verdächtigen, dafür gibt es aus gutem Grund einen engen gesetzlichen Rahmen.

    Beim Fingerabdrucknehmen ist der Bürger vorher verdächtig, bei der Funkzellenabfrage hinterher. Das ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied. Ein Unterschied, der im Rechtsstaat durchaus Bedeutung hat.

  8. Miraculix meint: (25.1.2012 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    @Skeptiker:
    Das ist eine Schleierfahndung und die ist höchst umstritten; ganz sicher aber keine "ganz normale Polizeiarbeit".

  9. Skeptiker meint: (25.1.2012 um 02:00) AntwortenReply to this comment

    @Miraculix:

    Nein eben nicht.

    Mit Schleierfahndung bezeichnet man anlasslose Personenkontrollen – vgl. zB Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 BayPAG. Das ist mal wieder etwas völlig anderes als der von mir beschriebene Fall (und auch eben gerade wegen der Anlasslosigkeit umstritten und nicht schon wegen der Reichweite), der allenfalls einer Ringfahndung oder der Kontrollstelleneinrichtung vergleichbar wäre… Alle Personen zu befragen, die nach allgemeinen Kriterien bestimmt "etwas gesehen haben" könnten ist demgegenüber normale Polizeiarbeit…

  10. Miraculix meint: (25.1.2012 um 02:38) AntwortenReply to this comment

    alle zu diesem Zeitpunkt im nach der Zeit und der wahrscheinlichen maximalen Entfernungsgeschwindigkeit bestimmten Umkreis Anwesenden PERSÖNLICH anhalten

    Das sind dann schnell mal ein paar Tausend Personen.
    Das ist für die Betroffenen anlasslos und geht über die normale Polizeiarbeit weit hinaus.

  11. bismarckhering meint: (25.1.2012 um 02:46) AntwortenReply to this comment

    @6: Dunning-Kruger?
    Wenn man abstrahiert, sollte man es richtig tun.
    Es geht nicht um den Typ des Eingriffs in einen Schutzbereich, sondern um einen beliebigen Eingriff.
    Ist ja nichts Neues, kennt man zur Genüge: wenn einem logische Schlußfolgerungen nicht in den Kram passen, dann sucht man sich irgendein Detail und es folgt der Standardspruch: "Das ist aber etwas völlig Anderes!".

    Durchsichtig.
    Vorhersehbar.
    Hochintelligent…

    b.

  12. Ybersinn meint: (25.1.2012 um 03:06) AntwortenReply to this comment

    Ein erheiterndes Stück, luftabwürgend zugleich. Ich möchte den Ermittlungsbehörden die Aufklärungsfähigkeiten des Ybersinn-Orakels an die Herzen legen, mit denen sich solche Einbrüche vielleicht vermeiden ließen. Allerdings ist das Orakel bis zum 2. Februar in anderer Sache beschäftigt. Einer Sache, die nun aber wiederum nicht weit von dem hier verhandelten Gegenstand entfernt ist, denn es geht um öffentliche Bedürfnisanstalten. Den Klartext erspare ich Ihnen.

  13. Rolf Schälike meint: (25.1.2012 um 06:15) AntwortenReply to this comment

    Das schönste Totschlag-Argument: Wir sind nach dem Gesetz verpflichtet Straftaten zu verfolgen. Der Bürger erwartet das zu Recht, die Politik fordert das nachdrücklich, der Gesetzgeber hat uns das Handwerkszeug dazu gegeben und die Richter achten darauf, dass wir es richtig anwenden”

    Für welchen Unsinn müssen die armen Gesetze alles herhalten?

  14. NoName meint: (25.1.2012 um 08:11) AntwortenReply to this comment

    Sehr schöner Dialog! Treffend.
    Das der Bund dt. Kriminalbeamter sich hier als Hüter der Gesellschaft aufsüielt – mal wieder die Hybris. Mit seinen rechtsstaatfeindlichen Forderungen sehe ich in dieser "Gewerkschaft" inzwischen eine Gefahr für unsere Gesellschaft! Zu mindest wäre eine Beobachtung des BDL durch den Verfassungsschutz eher angezeigt als der solche der Linken.

  15. Lt. Blueberry meint: (25.1.2012 um 08:19) AntwortenReply to this comment

    Super, die Argumentation! Wenn X (= beliebiger Anlass) gegeben ist, "ist der Kriminalist schon geneigt zu hinterfragen, ob das nun Zufall ist, oder der Täter die Spur gesetzt hat. Dazu sollte die verursachende Person auch befragt werden können, was im Einzelfall die Identifizierung auch notwendig macht. Gleichermaßen gilt dies natürlich, wenn" … (hier beliebigen Ermittlerwunsch einsetzen).

    Ich bin auch geneigt, zu hinterfragen, ob die Ausübung schauderhaften Beamtenteutsch´s bereits den Großteil der Systemressourcen des Schreibers beim BDK aulastet, so dass eine Logikprüfung des Geschriebenen ausbleibt.

    Oder darf man als Beamter im Sicherheitsapparat nur arbeiten, wenn man unter Verfolgungswahn, Kontrollsucht und Machbarkeitsphantasien leidet?

    Wo sind die Unschuldsvermutung und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bloß hin?…

  16. M-M meint: (25.1.2012 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    Hehe sehr schöne Poente :)
    Ich habe gedacht mir fällt der Löffel aus der Hand, als ich das auf heise gelesen hatte….

  17. A.Wachert meint: (25.1.2012 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    Nett zu lesen der Text, in Anbetracht der oft gehörten Unfähigkeit von Beamten bei Durchsuchungen und Untersuchungen würde ich die Beamten dennoch nicht ohne entsprechenden Beschluss in die Wohnung lassen.

    Das ganze klingt auch sehr nach einer "Nordic-Walking-Rasterfahndung", einfach mal alles in der Umgebung abgrasen. Das ist teuer, uneffektiv, ressourcenverschwendend und nicht ergebnisorientiert. Das würde zwar generell zur deutschen Bürokratie passen, "legalisiert" das Vorgehen mMn (nur Laie) allerdings noch nicht.

    Hier wurde mal um Hilfe geschrien in einer der Nachbarswohnungen, natürlich lässt man die Beamten dann durch die Wohnung gehen damit sie im Kinderzimmer vom Balkon springen können um den schnellsten Weg in den Hinterhof zu haben (ja, kein Hinterausgang zum Hof :P).

    Wenn jemand allerdings leider bereits tot ist, sollte man den Spuren vor Ort folgen.

    Alleine die Schätzung wie lange die Untersuchung von Spuren in einem Tatortumkreis von 1km braucht (Fläche, durchschnittliche Anzahl von Häusern / Wohnungen)… das würden "unsere schönen Behörden" in einem Jahr nicht auf die Reihe bekommen.

    Daher ist der Text zwar nett zu lesen, aber weder Denkanstoss noch in irgendeiner Art und Weise Wirkungsvoll ausser vielleicht für ein kopfschüttelndes Seufzen.

  18. bingo2 meint: (25.1.2012 um 09:29) AntwortenReply to this comment

    Ich habe tatsächlich inständig gehofft, dass diese Äußerungen hier in dieser Weise aufgegriffen werden. Danke!

  19. kramer meint: (25.1.2012 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    hätte unsere Polizei einen besseren Ruf und der Bürger ein besseres Vorbild, würden vielleicht alle Bürger gerne der Polizei helfen

  20. Statistiker meint: (25.1.2012 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Aua, was der BDK da schreibt, lässt ja am gesunden Menschenverstand zweifeln. Kann denen mal jemand den Unterschied zischen Korrelation und Kausalität erklären???

    Aaaaalso, was sagt der BDK: Wenn die Polizei jede Woche dreimal in unser Haus kommt, weil der A****, der über mir wohnt, mal wieder randaliert und seine Frau verprügelt, bin ich der Mittäterschaft verdächtigt, weil ich mich ja jeweils in Tatortnähe aufgehalten habe. Und muss natürlich "befragt" werden.

    Meiden Sie Einkaufsstraßen! Dort passieren regelmäßig Straftatan, nämlich Ladendiebstähle. Der BDK geht dann hin und sagt: "So, Herr Müller, Sie waren im letzten Monat fünfmal bei Karstadt, und an allen Tagen haben Ladendiebstähle bei Karstadt stattgefunden. Nun beweisen Sie uns mal, dass Sie nicht der Täter waren, denn dass das kein Zufall gewesen sein kann, das werden Sie doch begreifen, oder sollen wir Ihnen das erst einprügeln…"

  21. Lars meint: (25.1.2012 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @Statistiker:

    Wir feilschen hier doch nur um Zahlen. Wenn 1000 Autos in Brand gesteckt wurden und bei allen 1000 Autos war die gleiche Person zum Tatzeitpunkt in der Nähe, dann würde ich in der Tat erwarten, dass man zumindest mal guckt, ob es sich bei der Person um einen reisefreudigen Vertreter, eine Nordic-Walking-Oma oder einen wegen Brandstiftung bereits veurteilten Bürger handelt.

    Das will ich den Polizisten tatsächlich als Ermittlungsmaßnahme sofort zugestehen. Welche weiteren Ermittlungsmaßnahmen dann noch in Ordnung sind, wäre dann die nächste Frage. Aber schon diesen ersten Schritt sofort und pauschal zu verneinen, ist doch auch Quatsch. Also feilschen wir am Ende doch nur darum, bei wievielen Treffern man sich die Person einmal genauer anguckt.

  22. kai meint: (25.1.2012 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @kramer
    Was spricht denn dagegen der Polizei zu helfen?
    Würde ich glatt machen, die hat mich allerdings noch nie gefragt.

  23. maSu meint: (25.1.2012 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @Lars:
    Und ein Brandstifter hat zuwenig Hirn sein Handy auszuschalten? Denn dann würde er sofort durch das Raster fallen und die Polizei würde erst einen ganzen Stadteil verdäöchtigen und kontrollieren, statt echte Ermittlungsarbeit zu leisten.

    Und die Handyortung ist ohne GPS ziemlich ungenau. Wenn in einem Stadteil öfter mal ein Auto brennt, dann kann man prinzipiell alle Anwohner in einem sehr großen Umkreis pauschal überprüfen.

    Nehmen wir mal an, die BRD hätte exakt 80.000.000 Einwohner, dann würde die Polizei wohl nach dem Muster zunächst verlangen, dass 79.999.999 Personen ihre Unschuld beweisen(sic!), weil die eine Person, die übrig bleibt, die muss dann ja der Täter sein. Na das ist mal saubere Polizeiarbeit…

  24. Autolykos meint: (25.1.2012 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @maSu:

    Nehmen wir mal an, die BRD hätte exakt 80.000.000 Einwohner, dann würde die Polizei wohl nach dem Muster zunächst verlangen, dass 79.999.999 Personen ihre Unschuld beweisen(sic!), weil die eine Person, die übrig bleibt, die muss dann ja der Täter sein. Na das ist mal saubere Polizeiarbeit…

    Das trifft das Problem mit dem Generalverdacht exakt auf den Punkt. Er verdreht den Grundsatz "so lange unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist" in sein exaktes Gegenteil. Ein Rechtssystem, in dem so etwas zur Gewohnheit wird (oder in dem es auch nur zugelassen wird), erweckt höchstens noch den Anschein eines Rechtsstaats, hat ihn aber dem Sinn nach längst untergraben.

  25. Banane meint: (25.1.2012 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Man darf nicht vergessen der BDK ist eine Lobbyvereinigung für Leute die von einer vom Machbarkeitsirrsinn befallenen Politik profitieren. Das der BDK eine Pressemitteilung herausgibt die sich auch nur nennenswert oberhalb billiger Überwachungspropaganda bewegt hat hoffentlich niemand ernstlich erwartet.

    Der Laden kennt wie die meisten derartigen "Intressenvertretungen" weder Augenmaß noch Verhältnismäßigkeit, noch erkennt er die Hintergründe unserer rechtstaatlichen Ordnung an die eben ganz bewußt darauf abzielt das der Staat bestimmte Dinge nicht darf auch WENN sie "dienlich" sind.
    Wenns nach denen ginge sollte der Gesetzgeber am besten jeden Kriminalbeamten von jedweden Verordnungen und Gesetzen entbinden um deren Ermittlungsarbeit "effizienter" zu machen. Nichts stört da mehr als son altmodischer Scheiß wie "Grundrechte" oder gar ne Unschuldsvermutung.
    "Hey wir ermitteln ja gegen die. Die MÜSSEN was ausgefressen haben sonst würden wir das nicht tun… und wenn sie das nicht getan haben weswegen wir ermitteln haben sie sicher was anderes gemacht." – Stichwort Zufallsfunde…

    Banane

  26. blub meint: (25.1.2012 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Für alle, die's noch nicht verstanden haben: Natürlich darf/kann/soll die Polizei eine Funkzellenauswertung bei schweren Straftaten durchführen. Wenn's was bringt: Schön. Es wird aber mit schöner Regelmäßigkeit vergessen derartige Daten dann vollständig zu löschen. Und da fallen mit schöner Regelmäßigkeit Leute aus allen Wolken, wenn ihnen 5 Jahre später der Staatsanwalt erklärt: Sie waren ja auch schon mal der Brandstiftung verdächtig…

  27. John Doe meint: (25.1.2012 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Als ich es zuletzt mit zwei Polizeibeamten zu tun hatte, wunderten die sich doch tatsächlich, warum ich ihnen gegenüber so energisch abweisend und kurz angebunden auftrete. Man könnte meinen, die Damen und Herren haben aus ihrer Geschichte im letzten Jahrhundert nichts, nicht ein Jota gelernt.

  28. Tante Hilde meint: (25.1.2012 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Bei der Diskussion hier vermisse ich einen Punkt.

    Da gibt es also Kriminelle, die reihenweise Autos anzünden. Besitzer ohne Kasko werden schwer geschädigt, die Anderen zahlen den Schaden ratierlich über die Versicherungsprämie. Manchmal brennt auch gleich noch mehr ab, mit Gefahr für Leib und Leben. Das ist nicht hinzunehmen. Es muß was passieren.

    So, was soll die Polzei jetzt machen? Wenn die Zündler erst um sich schauen, bevor sie innerhalb von 3 Sekunden einen Grillanzünder am Auto anmachen und dann einfach wegspazieren, kann die Polizei praktisch nichts machen.

    Sinnvolle Vorschläge?

    Mir erscheint diese Art der Rasterfahndung – auch wenn sie erfolglos ist – als letztes Mittel; was dann zu seiner Legitimierung führt. Das blöde daran: wird sowas erstmal genutzt, dann wird ein Flächenbrand daraus.

    Vielen Dank, liebe Chaoten!

  29. W meint: (25.1.2012 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @John Doe: Unfreundlich muss man nicht werden. Höflich, aber bestimmt, vielleicht noch ein bißchen Sympathie heucheln.

    Die meisten Beamten machen ihren Job, und das auch sehr gut.

    Das ändert nichts daran, daß es bestimmt auch etliche Beamte gibt, die sich die Zeiten zurückwünschen, in denen man den Leuten morgens um sechs die Türen eingetreten hat um all diese Verbrecher dann in Lagern zu konzentrieren, weil die Gefängnisse ja sooo voll waren. Oder man eigene Gefängnisse (so wie in Bautzen) hatte, um all die Leute unterzubringen, die die Sicherheit des Staates gefährdet haben…

  30. Andreas meint: (25.1.2012 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Für mich ist die Funkzellenauswertung nicht so ohne weiteres vergleichbar mit einer Spurensicherung in der eigenen Wohnung. Warum? Eine Spurensicherung in meiner Wohnung bekomme ich mit, die Funkzellenauswertung nicht so ohne weiteres. Gegen Verstöße, die man mitbekommt, kann sich immerhin noch wehren, selbst wenn sie sich nicht gleich verhindern lassen.

  31. maSu meint: (25.1.2012 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @Tante Hilde:
    Das Problem ist aber, dass diese Rasterfahndung mit Handydaten nichts bringen kann, sofern die Täter intelligenter sind als ein Stück Brot. D.h. das Mittel ist weder Verhältnismäßig, noch geeignet die Täter zu finden. Es ist einfach nur ein großer Rundumschlag, damit man auf der Pressekonferenz folgendes sagen kann:
    -
    "Liebe Bürger, ihr habt uns erlaubt, eure Handydaten auszuwerten, das hat nichts gebracht, daher werden wir nun all eure Häuser durchsuchen müssen. Und wenn das nicht klappt, dann wird die nächste rothaarige Frau als Hexe beschimpft und verbrannt, damit ihr wieder ruhig schlafen könnt, aber selbstverständlich erst, wenn wir von jedem Bürger eine DNA-Probe erhalten haben!"

  32. Jens meint: (25.1.2012 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Wenn die SO "nach bestem Wissen und Gewissen" ihre Arbeit machen, dann will ich solche Kriminalbeamte, deren Wissen und Gewissen derart beschränkt ist, tatsächlich nicht.

  33. tcxc meint: (25.1.2012 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @Skeptiker: Den Eingriff in die Wohnung hochzustilisieren macht keinen Sinn.
    Mir persönlich wäre es lieber, 1x mal Tag läuft ein Polizist durch meine Wohnung und durchsucht die Schränke, als dass sie meine Kommunikationsdaten speichern und analysieren.

  34. maSu meint: (25.1.2012 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    @tcxc:
    Den Affen im Zoo ist egal ob die Gitterstäbe Gelb oder Rot sind, Fakt ist einfach: Sie sind da und die Affen sind eingesperrt.

    Analog zu deiner abwegigen Abwägung:
    In welcher Form der Staat deine Freiheit mit Füßen tritt (von rechts, von links, von vorne, von hinten, …), das ist irrelevant, denn das ist allgemein völlig inakzeptabel.

  35. Cybaer meint: (25.1.2012 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht kann der Verfassungsschutz freigewordene Mitarbeiter, die sich nicht mehr um Gysi oder Pau kümmern müssen, wenn schon nicht auf Neo-Nazis dann doch vielleicht auf BDK-Funktionäre ansetzen?

  36. ben meint: (25.1.2012 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @maSu:

    In einer dicht besiedelten Stadt wie Berlin ist die Ortung über die Funkzelle ziemlich genau, es darf nicht vergessen werden das die einzelnen Zellen ja ziemlich klein sind und keine hohe Reichweite haben. Das liegt daran das Frequenzspektren begrenzt sind und pro Zelle die Anzahl der Nutzer somit begrenzt ist.
    In Großstädten merkt man das wenn das Netz zusammenbricht wenn eine Demo oder andere Veranstaltung mit vielen Besuchern ist. Dann ist die Anzahl der Slots in der Zelle einfach erschöpft.

  37. Recht§§taat meint: (25.1.2012 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    Und wenn wir dann endlich Kameras mit Gesichtserkennung an jeder Straßenecke haben, dann werden natürlich auch die gespeicherten Gesichter im Umkreis von zwei Kilometern abgerufen. Könnte ja jemand dabei sein, den man kennt oder der zumindest verdächtig ist.

  38. emma peel meint: (25.1.2012 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    jepp, so is´es… (also, ich meint, wolle wir ihn reinlassen? Nur zum Verständ… ach nee, sind ja alles verständige hier….)

  39. Anno Nüm meint: (25.1.2012 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Werden denn Fingerabdrücke auch von den KINDERN genommen?

  40. Autolykos meint: (25.1.2012 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    @Tante Hilde:

    Mir erscheint diese Art der Rasterfahndung – auch wenn sie erfolglos ist – als letztes Mittel; was dann zu seiner Legitimierung führt. Das blöde daran: wird sowas erstmal genutzt, dann wird ein Flächenbrand daraus.

    Damit etwas verhältnismäßig ist, muss es zunächst einmal wirksam sein. Und schon das bezweifle ich. Grundrechte für Sicherheitstheater ohne echten Nutzen auszuhebeln ist nicht einmal ansatzweise diskussionswürdig.

  41. Olli meint: (25.1.2012 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    @ben:

    Ziemlich genau bedeutet selbst im besten Fall noch mehrere 100 Meter.

  42. Stuff meint: (26.1.2012 um 02:10) AntwortenReply to this comment

    Auf ein Schreiben der Hausverwaltung, dass nun ein Kamera-Überwachungssystem in die Tiefgarage eingebaut werden solle, antwortete ich, dass ich der Änderungskündigung widerspreche es sei denn, dass die bisherigen Haftungsfreistellungsklauseln zu gunsten der Verwaltung gestrichen werden.
    Bis dato keine Antwort aber auch keine Videoüberwachung…

  43. Barbie aus Berlin meint: (26.1.2012 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @Tante Hilde:
    "Vielen Dank, liebe Chaoten!"
    Sonst eben Nazis oder Islamisten, wer den Hund schlagen will, findet auch einen Knüppel.
    Hilde, es geht doch gar nicht um Autos dabei. Was interessiert denn unsere Politiker die Sicherheit der Bürger?

  44. meint: (28.1.2012 um 01:22) AntwortenReply to this comment

    Genial, wie wenige hier raffen, dass der hinkende Vergleich teil der Satire ist…
    Das der BDK empört ist, dass die Gerichte eine Vorschrift aus grundrechtlichen Erwägungen einschränkend auslegen, spricht ja irgendwie Bände. Vieleicht sollten die brauchbareren Polizeigewerkschaften sich ja mal für regelmäßige Auffrischungskurse auch hinsichtlich der Grundrechte der Bürger einsetzen.

  45. Kai meint: (29.1.2012 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    @:
    Grundrechte? Bürger?
    Ich habe nicht das Gefühl, dass sich die Polizei darum kümmert.

  46. Ernst Haft meint: (1.2.2012 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    Ist jemandem aufgefallen dass dieses Beispiel viel mehr Richtung Vorratsdatenspeicherung anklingt? Es ist nun mal nicht mehr unüblich Daten vor einem Verbrechen zu sammeln um sie im Falle eines hypothetischen Vergehens auszuwerten. Der Trend dazu macht mir jedenfalls Sorgen und dass die Polizei ihre eigene Lobbyisten hat ist doch wohl nicht verwunderlich, jemand muss doch den eigenen Gesetzteswahn schüren.

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