24.1.2012

Mitgliederversammlung im Chatraum

Vereine dürfen ihre Mitgliederversammlung auch virtuell abhalten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Die Richter gaben einem Verein recht, der die Hauptversammlung in einem Chatraum durchführen wollte.

Das Amtsgericht Iserlohn hatte dem Verein noch die Eintragung verweigert. Bei Online-Versammlungen bestehe die Gefahr, dass sich Nichtmitglieder einschmuggeln. Außerdem könne nicht festgestellt werden, ob Mitglieder, die nur an ihrem Bildschirm sitzen, geschäftsfähig sind. Die Vereinsversammlung sei eine so wichtige Veranstaltung, dass hier keine Risiken eingegangen werden dürften.

Diese Einwände überzeugten das Oberlandesgericht Hamm nicht. Grundsätzlich stehe es jedem Verein frei, seine Organisation selbst zu bestimmen. Auch die Geschäftsfähigkeit der Mitglieder müsse nicht aktiv überprüft werden. Vielmehr könne der Vorstand erst mal davon ausgehen, dass bei den Mitgliedern geistig alles in Ordnung ist. Nur bei konkreten Zweifeln müsse diesen nachgegangen werden.

Die Technik halten die Richter auch für ausreichend zuverlässig, um Missbrauch auszuschließen. So reiche es aus, wenn den Mitgliedern das Passwort für den Chatraum unmittelbar vor der Versammlung per Mail geschickt wird.

Auch Vereinsmitglieder ohne Computer seien nicht über Gebühr benachteiligt. Ein Verein müsse nicht jede Form der Kommunikation anbieten. Überdies, so die Richter, gebe es genug öffentliche Internetzugänge.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27. September 2011, Aktenzeichen I-27 W 106/11

24 Kommentare zu “Mitgliederversammlung im Chatraum”

  1. TheShadar meint: (24.1.2012 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Hmm …
    Mich tät jetzt ja mal brennend interessieren, wie das dann im Chatroom ablaufen soll, wenn nicht der Kleingartenverein XY die Versammlung online abhalten will, sondern z.B. der FC Bayern mit 170.000 Mitgliedern :D

  2. antworter meint: (24.1.2012 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja sowas von einfach..

    DER ULLI SCHREIBT ALLES GROSS und der rest hat eh nichts zu sagen….

  3. Havemann meint: (24.1.2012 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass deutsche Gerichte und offenbar auch das deutsche Recht sich wenigstens ein bisschen an den technischen Fortschritt anpassen und nicht stur auf überkommenen Traditionen/Rechtsauslegungen bestehen.

    Mehr davon!

  4. ChristianO meint: (24.1.2012 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @The Shadar

    Nicht jeder darf sprechen… und schon klappt das…
    Bei einem Satz a 50 Zeichen gesagtem pro Sekunde a 100k mitglieder im Chatraum braucht man also nur grob
    einen Server mit einer 40 MBit+ Anbindung (solange man nicht die namen aller chatter übertragen will/ sonstiges protokoll gibt overhead entsprechend größerer server)

    Wo liegt also das Problem… 100k Menschen in einen echten Raum zu bekommen ist schwieriger.

  5. Hannes meint: (24.1.2012 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    In Iserlohn sitzen also noch Internetausdrucker, hingegen ist man in Hamm in der Neuzeit angekommen.

  6. yah bluez meint: (24.1.2012 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Ein gutes und piratiges Urteil. Den schlieslich gilt das auch für Parteitage und da wird es ja von mal zu mal mehr Leute geben die mitmachen.

    mfg
    yb

  7. Troll meint: (24.1.2012 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @TheShadar:
    170.000 Mitglieder passen nicht mal in die Arena rein.
    Es kann also die Versammlung des FCB nur im Chatraum (Internet) statt finden.

  8. yah bluez meint: (24.1.2012 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @ChristianO: wow du kannst 50 zeichen pro sekunde tippen respekt! Habe noch kein Reno gesehen das das konnte.

  9. hathol meint: (24.1.2012 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @2 antworter: danke, you made my day :)

  10. IANAL meint: (24.1.2012 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    @yah bluez: Vorsicht: Für Parteitage gilt immer noch das Parteiengesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/partg/). Die Vorgaben dort sind wesentlich strenger als die für normale Vereine. Auch wenn da jetzt nichts Ausdrückliches zu Chaträumen drinsteht, kann ich mir gut vorstellen, dass die Richter bei Parteien zu anderen Urteilen kommen als bei einer Alkoholiker-Selbsthilfegruppe.

  11. karl heinz meint: (24.1.2012 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    hm schön das das nun abgenickt wurde..

    irgendwie war ich vor einem halben jahr als ich mich mit dem vereinsrecht auseinandergesetzt hatte, davon ausgegangen, dass online mitgliederversammlungen absolut legetim wären.. kann die quellen die ich damals hatte heute nicht mehr benennen, aber irgendwie hatte ich aufgrund verschiedener aussagen mir das so zusammen gereimt und an andere auch so weitergegeben.. entweder ich hab mich damals geirrt oder es wurde nur mal wieder etwas über einen langen dienstweg abgenickt, was schon mit viel weniger aufwand hätte geklärt werden können..

  12. Chrs meint: (24.1.2012 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Hm, ich bin in einem Verein, der schon seit Jahren seine Mitgliederversammlung über den Zeitraum von mehreren Tagen über eine Mailingliste stattfinden lässt. Abstimmungen laufen dann über ein Webportal. Das steht auch so in der Satzung und es hat sich auch kein Gericht daran gestört.

  13. Momo meint: (24.1.2012 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @ChristianO: Im Gegenteil, man kann im Chat die Leute per Mute viel schneller ruhig bekommen als in einem großen Raum. :)

  14. Ike meint: (24.1.2012 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @IANAL:
    Siehe http://flaschenpost.piratenpartei.de/files/2011/12/Online-Parteitag.pdf

    Laut einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist es kein Problem.

  15. zf.8 meint: (24.1.2012 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    @Havemann:

    Überkommen ist kein Synonym für veraltet. :)

  16. RA Hart meint: (24.1.2012 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    das waren Zeiten, als man nach der MV noch kräftig einen zusammen gesoffen hat….

  17. Heinz Handtuch meint: (24.1.2012 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Die Einwände sind echt der Hammer:
    - Mangelnde Authentifizierung: Ich will mal einen 100 bis 200 Mitglieder-Sportverein sehen, bei dem bei der Mitgliederversammlung eine Ausweiskontrolle durchgeführt wird. Und der Knabe, der die Anwesenheit kontrolliert, kennt sicherlich auch nicht alle 200 Mitglieder persönlich. Da ist eine Versendung von Zugang und Passwort an die verlässliche Addresse schon verlässlicher.
    - Geschäftsfähigkeit kann nicht überprüft werden: Ich will mal einen wie-viele-Mitglieder-auch-immer-Sportverein sehen, bei dem bei der Mitgliederversammlung jeder nüchtern bleibt. Auch hier denke ich, dass die Geschäftsfähigkeit bei der Chatroom höher ist, denn alleine vorm Rechner trinkt es sich aus Gefälligkeit so schlecht Bier.

    Präsident: Wer für den Antrag ist, schreibt bitte "Ja"!
    Hans: "Ja"
    Otto: Ja
    Nancy: ja
    Werner: Prost
    Susi: "Ja"!
    – Otto ändert seinen Namen in Twilight ist voll cool.
    Emil: Dafür
    Jakob: Ich auch
    – Werner kippt sich einen hinter die Binde.
    Zählbot: 1 Stimme dafür.

  18. TheShadar meint: (24.1.2012 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    @Troll:
    Es kommen ja nicht alle Mitglieder immer zur Versammlung … wollte damit eher mal so nen Größenvergleich anstoßen :)

  19. schigger meint: (24.1.2012 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    Ich bin selbst in einem Verein, in dem die Mitgliederversammlung per Satzung über eine Mailingliste abgehalten wird. Ich finde, das ist grade bei Vereinen, die nicht unbedingt auf dem Level Vorstadt-Kaninchenzüchter-Verein mit 50 Mitgliedern sind, sogar die bessere Lösung. Mitglieder, die zum Beispiel arbeiten müssen können bequem nach der Arbeit von zu Hause aus mitdiskutieren und abstimmen.
    Und sicherer ist es wahrscheinlich allemal: die Teilnehmer an der MGV werden durch die offizielle Mitgliederdatenbank angeschrieben und auf die Liste gesetzt. Bei der letzen Versammlung hat jemand mit Datenbankzugriff sich einen Scherz erlaubt und ein "Phantommitglied" teilnehmen lassen – was direkt bemerkt wurde und eine ziemliche Diskussion auslöste, inwiefern das die Abstimmung gefährden würde. Wie Nr. 17 schon gesagt hat – bei "realen" Versammlungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand unbemerkt dazuschmuggelt wahrscheinlich höher

  20. IANAL meint: (24.1.2012 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    @Ike: Danke, interessant. Dem könnte man sich durchaus anschließen. Wobei wenn es soweit ist, sicher irgendjemand dagegen durch die Instanzen geht. Bin gespannt, wie das dann die Gerichte sehen…

  21. jotano meint: (25.1.2012 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    In meinem Verein gibt es auch einen Passus über Online – MVs. Jedoch wurde das noch nie praktiziert, weil einfach die Angst besteht, dass derart gefasste Beschlüsse angefochten werden könnten.

  22. R.A. meint: (25.1.2012 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Für viele kleinere Vereine wären Online-MVs eine gute Idee. Problematisch wird es wohl, wenn dabei über höhere Geldbeträge entschieden wird. Denn man braucht ja hohes Vertrauen in das Vereinsmitglied, daß den Service betreut und im Prinzip manipulieren könnte.

  23. Swen Wacker meint: (25.1.2012 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    So eine Satzung hatten wir bei SELFHTML schon 2005 vom AG Dortmund genehmigt bekommen (nach anfänglichem Zaudern).

    http://verein.de.selfhtml.org/dokumente/satzung.htm#paragraph-10

  24. Inge meint: (25.1.2012 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Womit die sich alles beschäftigen müssen .. bald befassen sich deutsche Gerichte wohl noch damit, ob ich geistig dazu in der Lage bin, mir alleine den Arsch abzuwischen.

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