25.1.2012

Wahrheitsbeweis

Aus einem Anhörungsbogen der Polizei:

Sie haben die Geschädigte mit den Worten “Doofe Trulla” und “Schwing deinen dicken Arsch von der Straße” beleidigt.

Da kommen einem als Anwalt gleich viele schöne Beweisanträge in den Sinn. Mit denen ließe sich möglicherweise belegen, wie wahr die Aussagen doch sind. Wenn man schon von der Beleidigung nicht runterkommt, steht sie vielleicht in etwas milderem Licht da.

Oder die Sache geht nach hinten los. Es wird also nicht schaden, zuerst zu klären, wer bei Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig ist.

69 Kommentare zu “Wahrheitsbeweis”

  1. ButterFisch meint: (25.1.2012 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Wie sehen denn so die schönen Beweisanträge aus? So für Nicht-Anwälte?

  2. MaxiMegalon meint: (25.1.2012 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Klingt nach einem Fall von "die nackte Wahrheit ist nicht immer schön".

  3. Mario meint: (25.1.2012 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @MaxiMegalon:
    Klingt eher nach: "Hartz4 EMpfaenger poebelt und beleidigt auf der Straße fremde Leute an".

  4. blablalba meint: (25.1.2012 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Lol! ich find die worte des angeklagten grandios! ich hätte sicher lachen müssen wenn ich das auf der straße gehört hätte xD …aber zu versuchen zu beweisen dass es sich um wahrheitsgemäße aussagen handelt ist wirklich EPIC! ymmd :D

  5. TM meint: (25.1.2012 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Hach ja, mit was für einem Scheiß sich die Gerichte befassen müssen…
    Wäre ja auch so schwer sowas einfach zum einen Ohr rein und zum anderen wieder rausgehen zu lassen.

  6. Wolle meint: (25.1.2012 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn da eine vollschlanke Richterin vorsitzt und der Angeklagte ein Mann ist, wird es aber richtig teuer! ;-)

  7. Treater meint: (25.1.2012 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Wer bringt denn bitte sowas zur Anzeige…

  8. eugen meint: (25.1.2012 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    "Dick" und "Arsch" sind doch keine Schimpfwörter.

  9. Me meint: (25.1.2012 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @Treater: Jemand, der sich auf den Schlips getreten gefühlt hat?

  10. Blackbird meint: (25.1.2012 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    @Mario:

    hartz IV empfänger kann sich wegen sowas keine Anwalt leisten …

  11. JLloyd meint: (25.1.2012 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Unter Hinweis auf §192 StGB verstehe ich die Debatte nicht: Selbst wenn "dick&doof" zutreffen sollte ist noch immer eine Beleidigung gegeben, da letztere "aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht".

  12. Lichtgestalt meint: (25.1.2012 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    "Ihr Sohn hat mich 'fette Kuh' genannt!"

    "Oh, das tut mir leid. Ich habe ihm schon so oft gesagt, dass er Menschen nicht nach dem Äußeren beurteilen soll!"

  13. Jahn, 8 Jahre alt meint: (25.1.2012 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    "Es wird also nicht schaden, zuerst zu klären, wer bei Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig ist."

    Nur Mut, du dünner Winkeladvocat! Schreite voran mit kühnen Taten!

    :O Komm ich jetzt in das Gefängniss???

  14. stimmviech meint: (25.1.2012 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Ich mußte mal ca. 500 Euro zivilrechtlich zahlen, weil ein Herr von der Hausverwaltung penetrant bei mir klingelte und ich ihn mit Worten wie " Schlipsträger" und " verpissen" von meiner Wohnungstür effektiv entfernt habe, das beantragte Strafverfahren wurde eingestellt. Mal hat man halt Pech mit einer deutlichen Ansage. Bezüglich des von mir mal angesprochenen GEZ-Falls hatte ich aber Glück: obwohl beide Herrschaften gegen mich aussagten, hat man staatsanwaltlicherseits das Verfahren wegen Bedrohung gegen mich eingestellt. Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß zivilrechtlich nichts nachkommt. Der positive Effekt für mich: es spricht sich rum, daß man in meinem Laden mich besser nicht bedroht. Und es hat noch nicht mal was gekostet.

  15. fernetpunker meint: (25.1.2012 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Hach ja, mit was für einem Scheiß sich die Gerichte befassen müssen…

    Von Gericht steht da nichts, sondern von Anhörungsbogen der Polizei.

    Sehr unwahrscheinlich, dass das vor Gericht landet. (§§ 376, 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO)

  16. nux meint: (25.1.2012 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ist doch Umgangssprache. ;)
    Mal im Ernst: Die Gesellschaft hat sich so weit im Umgang miteinander gewandelt, daß solche Verfahren ein Witz sind. Man sollte mal prüfen was wirklich noch "Ehrrührig" ist.

  17. Mirko meint: (25.1.2012 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Diese ganzen Beleidigungsverfahren sind doch einfach nur lächerlich. Was für einen Minderwertigkeits muss man haben, um wegen so etwas zu klagen! Wäre mir absolut egal, was irgend so ein Typ mir auf der Straße verbal an den Kopp wirft.

  18. Mirko meint: (25.1.2012 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Ich ergänze ein "komplex" hinter "Minderwertigkeits".

  19. abschaffen meint: (25.1.2012 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Der Straftatbestand Beleidigung gehört abgeschafft. Dann kann man verbal replizieren und wer dann immer noch nicht genug hat, kann ja vorm Zivilrichter auf Unterlassung oder Schmerzensgeld klagen.

    Die Staatsanwaltschaft stellt ja eh das meiste ein, da das öffentliche Interesse verneint wird. Spart jede Menge Ressourcen, die zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung stünde. Ach ja, es gibt ja keine Kriminellen, nur unschuldig Verfolgte.

  20. dude meint: (25.1.2012 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    also wer jemanden wegen beleidigung anzeigt ist nur zu dumm/unkreativ/etc. um eine schlagfertige antwort zu geben.

  21. anonym meint: (25.1.2012 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    @ TM
    Das habe ich auch gedacht, als ich den Text las. Was auf der Straße passiert und gesagt wird, sollte man doch so gut wie nie persönlich nehmen. Irgendwelche Leute, die ich nicht kenne und die mich nicht kennen, werde ich doch nicht aufwerten, indem ich ihr substanzloses Geschwätz beachte. Ganz abgesehen davon, daß man solche Wendungen selbst auch zumindest schon mal in der und jener Situation GEDACHT hat (da ist es manchmal kein sehr weiter Weg zum Aussprechen).

  22. derRösrather meint: (25.1.2012 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    "Sie haben .." impliziert das der Polizist bei der (angeblichen) Beleidigung anwesend war? Sollte man nicht besser in der Anzeige formulieren "sie sollen gesagt haben .."
    Aber was soll man zur Intelligenz von Polizisten vernünftiges posten ..?

  23. Kand.in.Sky meint: (25.1.2012 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    vermutlich Knöllchen-GegenArgumentation die nach hinten losging. Die unbarmherzigen Knöllchentanten (blondierte Dauerwelle, Sonnenstudio, grelle Fingernägel, Kim Dotcom-Körperdouble) sind da recht empfindlich, v.a. zu Neumond.

    #k.

  24. RRW meint: (25.1.2012 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    @Rösrather:

    Auch in Anklageschriften steht "Der Angeklagte hat…" und nicht "Der Angeklagte soll…".

    Aber was soll man zur Intelligenz von Staatsanwälten Vernünftiges posten…?

    In Anwaltsschriftsätzen an die Gegenpartei steht "Sie haben…" statt "Sie sollen…".

    Aber was soll man zur Intelligenz von Anwälten Vernünftiges posten…?

  25. Anno Nüm meint: (25.1.2012 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Was hat das alles mit Helgoland zu tun?
    Und wer denkt an die Kinder?

  26. fernetpunker meint: (25.1.2012 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @Kand.in.Sky: Wenn "die Geschädigte" eine Politesse war, wird es allerdings eng für den Mandanten von Herrn Vetter, dann wird die StA das öffentliche Interesse wohl bejahen und anklagen. Ob dann für "Doofe Trulla" der "Wahrheitsbeweis" gelingt?

  27. Sebastian meint: (25.1.2012 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Hardy har har :-)

  28. Grupusian meint: (25.1.2012 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    @Blackbird: Aber selbstverständlich. Die Bevölkerungsgruppe der Hartz-IV-Bezieher kann sich auf Kosten der arbeitenden Mitbürger (Steuerzahler) dank Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe kostenlos durch alle Instanzen klagen.

  29. Biber meint: (25.1.2012 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Von Gericht steht da nichts, sondern von Anhörungsbogen der Polizei.

    Da schon:

    Es wird also nicht schaden, zuerst zu klären, wer bei Staatsanwaltschaft und Gericht zuständig ist.

    @fernetpunker:

    Sehr unwahrscheinlich, dass das vor Gericht landet.

    @fernetpunker:

    Wenn "die Geschädigte" eine Politesse war (…) wird die StA das öffentliche Interesse wohl bejahen und anklagen.

    Ich hab' auch keine Ahnung von Wahrscheinlichkeiten, aber ich mach' auch keine Vorhersagen…

    @Kand.in.Sky: Ja, diese Damen mögen es gar nicht, von Menschen von solcher Klasse wie Ihnen oder dem Rösrather auf ihre Defizite aufmerksam gemacht zu werden.

  30. Gerrit meint: (25.1.2012 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    Ich habe einen fetten ***** und fühle mich nie beleidigt, weil es der Wahrheit entspricht.

    Wo kann ich klagen?
    Und gegen wen?
    Und was bleibt nach Abzug der Kosten?

    Fragen über Fragen

  31. fernetpunker meint: (25.1.2012 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    @Biber: Sie haben keine Ahnung von Jura, machen aber das Maul auf.

  32. Buerger meint: (26.1.2012 um 01:15) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: ROFL!
    Dass ich das noch erleben darf, wie zwei Blinde über Farbe diskutieren…

  33. Statistiker meint: (26.1.2012 um 02:35) AntwortenReply to this comment

    Herr fernettrinker, Sie haben ein großes Maul und einen breiten ******* und damit gehen Sie mir gehörig auf den Senkel.

    Überlegen, dann posten. Danke. Bitte.

  34. fernetpunker meint: (26.1.2012 um 05:00) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mir nicht widersprochen. Mein erster Beitrag bezog sich auf die geltende Rechtslage, wonach es bei einem Privatklagedelikt wie Beleidigung der absolute Ausnahmefall sein soll, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Danach äußerte jemand die Vermutung, dass es sich bei der Geschädigten um eine öffentlich Bedienstete handeln könnte. Und für diesen Fall (was wir ja dank Herrn Vetters spärlicher Sachverhaltsschilderung nicht wissen) sieht die Rechtspraxis leider entgegen der geltenden Rechtslage vor, dass die Anklage die Regel und nicht die Ausnahme ist. Wüsste nicht, wo mir da ein Vorwurf zu machen wäre…

    @Buerger: Hat Papi eigentlich auch die Geldstrafe beglichen?

    @Statistiker: Für Ihre ausfallende, beleidigende Art sind Sie ja hier zur Genüge bekannt. Mein Nickname lässt übrigens keine Schlüsse auf mein Trinkverhalten zu. Es handelt sich um ein Wortspiel.

  35. Michael Deutloff meint: (26.1.2012 um 07:58) AntwortenReply to this comment

    Mich würde da interessieren, ob unser Rechtsstaat Vorschriften für eine amtliche Gesäßvermessung vor Gericht kennt. So etwas findet doch sonst bei RTL statt. Vielleicht ist da ein Wissenstransfer möglich.

  36. Ichtio meint: (26.1.2012 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    eigentlich ist es doch vollkommen egal, wie fett der Arsch ist und ob der StA öffentliches Interesse bejaht. Die Bezeichnung wurde in beledigender Absicht geäußert. Tatsache hin oder her.
    Ein Straftatsbestand ist das ganze weil es sich nicht nur jemand mit dem entsprechenden Kleingeld in der Tasche gegen Beleidigungen zur Wehr setzen kann. Die Kosten einer Zivilklage muss der Kläger erst mal selbst vorstrecken.
    Um den Grundsatz der Gleichheit zu wahren ist das schon ok so. Wer sein Hirn nicht vor dem Reden einschalten kann, muss damit rechnen dass das Geld kostet, wenn er damit jmd anders auf die Zehen tritt.

  37. N meint: (26.1.2012 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Biber hat doch selbst gesagt dass er/sie keine Ahnung von Wahrscheinlichkeiten hat. Sonst hätte er/sie erkannt, dass es sich bei einer Angabe von fernetpunker um eine nicht-bedingte und bei der anderen um eine bedingte Wahrscheinlichkeit handelt und beide Aussagen widerspruchsfrei zueinander sind, zumindest wenn man Jura-unwissen (wie bei mir) annimmt und keine anderweitigen Fehler darin findet.

    Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass das ganze vor Gericht landet (wenn wir nichts über die Klagende wissen), jedoch wird die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich anklagen, wenn die gute Frau eine Politesse ist ("gegeben die Frau ist eine Politesse").

  38. Biber meint: (26.1.2012 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Etwas Contenance wäre angebracht – aber jeder blamiert sich eben, so gut er kann…

    Etwas genauer lesen wäre auch angebracht – dann hätten Sie erkannt, daß niemand behauptet hat, Sie hätten sich widersprochen.

    @fernetpunker:

    Sie haben keine Ahnung von Jura, machen aber das Maul auf.

    @fernetpunker:

    Für Ihre ausfallende, beleidigende Art sind Sie ja hier zur Genüge bekannt.

    Aaah ja.

    Eigentlich hätte ich ja gern Belege zur

    geltende[n] Rechtslage, wonach es bei einem Privatklagedelikt wie Beleidigung der absolute Ausnahmefall sein soll, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.

    weil sich mir das aus den genannten §§ nicht erschließt. Aber bevor hier wieder jemand mit Ahnung (Kenntnis wäre mir per se lieber, aber das nur nebenbei) von Jura mit Schaum vor dem Mund spätabends und frühmorgens lospöbelt, lass' ich es lieber…

  39. Buerger meint: (26.1.2012 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:Wieso sollte er das?
    Und was wäre, wenn dem so wäre?

  40. derRösrather meint: (26.1.2012 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    @24 RRW
    Sie haben sich die Antwort selbst gegeben! Wie man sieht, braucht es als Staatsanwalt auch nicht viel *räusper*, denn die Wortwahl spricht für eine Vorverurteilung und nicht dafür, dass man die Schuld erst bei Gericht feststellen will!

  41. user124 meint: (26.1.2012 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    beim ikea standen mal zwei frauen direkt *im* ausgang und waren in tratschen vertieft.
    die eine war alt, die andere fett mit kind – wie macht man 2 so blöden idiotinnen gesetzlich korrekt klar das sie ihre ärsche zum tratschen gefälligst wo anders parken sollen?

    muss ich mich den beiden nähern als ob ich ihnen nen antrag machen wollte, oder darf ich den frust über die unverfrorenheit da ablassen wo ich ihn mir geholt habe?

  42. Sven meint: (26.1.2012 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Dick?
    Früher hiess der Satz immer noch "Beweg Deinen fetten Arsch von der Strasse". Und Trulla ist heute "Funzen". :D

  43. Mike meint: (26.1.2012 um 10:44) AntwortenReply to this comment

    Richter: Der Angeklagte soll gesagt haben, Sie hätten einen fetten Arsch. Stimmt das?
    Klägerin: Ja.
    Richter: Warum klagen Sie dann?

  44. Hannes meint: (26.1.2012 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    @user124: Wenn man eine gute Kinderstube hat, ist das ja wohl kein Problem. Wenn Sie natürlich eine schlecht oder gar nicht erzogene, sich auf Schulhof Aggro-Rapper Niveau befindende, Person sind, dann kann ich mir natürlich vorstellen, dass die notwendigen Handlungsoptionen fehlen.

  45. Densor meint: (26.1.2012 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    @Hannes: Aber die gute Kinderstube fehlt offensichtlich erstmal bei den beiden Damen die tratschend den eingang blockieren.

    Und je nachdem wie viel kinderstube bei den damen fehlt kann da auch schon mal ein zünftiges "nehmen's halt den andern ausgang!" als antwort kommen wenn man doch zu höflich anfragt.

    Weiß ja nicht wo sie so unterwegs sind, aber der umgangston ist nicht immer nur von der eigenen erziehung abhängig sondern auch von den umständen und der erziehung der anderen mesnchen.

    In manchen kreisen führt ihr "gutes kinderstube" verhalten nämlich dazu das sie garnicht ernst genommen werden ;)

  46. igel meint: (26.1.2012 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @Ichtio: Menschliches Leben beginnt da, wo man 2+2=4 sagen kann. Ob nun in beleidigender Absicht oder nicht.

  47. R.A. meint: (26.1.2012 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @45, Densor:

    Aber die gute Kinderstube fehlt offensichtlich erstmal bei den beiden Damen die tratschend den eingang blockieren.

    Das muß kein Defizit in der Kinderstube sein, das ist meist nur Unachtsamkeit. Und mit einem schlichten "Entschuldigung, darf ich mal durch" hat man oft sehr guten Erfolg. Klappt meistens besser, als wenn man gleich ausfallend wird.

  48. Earonn meint: (26.1.2012 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    R.A. hat völlig recht.
    Und uns allen ist das schon mal passiert.
    Wer also ohne Sünde ist, der sage als erster "Doofe Trulla". ^^

    Solche Beleidigungen sagen mehr über den aus, der sie (dank erbärmlich entwickelter Frustrationstoleranz und ebensolcher Kinderstube) von sich gibt, als über das Opfer.

  49. user124 meint: (26.1.2012 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    "Entschuldigung, darf ich mal durch" hat man oft sehr guten Erfolg. Klappt meistens besser, als wenn man gleich ausfallend wird.

    das problem ist das ich durch erfahrung keine gute meinung von mitmenschen habe bis sie mir bewiesen haben das sie nicht so dämlich wie der rest sind.
    bei den tratschenden weibern schießt mir sofort durch den kopf das jetzt grad das blut im hirn von der logikabteilung abgezogen wird um im tratschzenztum die nerven zu versorgen. zusammen mit dem klischeeunterstützenden umstand das sie mitten in der tür stehen, also rumsalbadern über wahrscheinlich irgendwelche scheisse einen so wichtigen stellenwert hat das man alles um sich herum vergisst…
    nein, da kann ich wirklich nicht die energie aufbringen gegen meinen jähzorn anzukämpfen und ruhig und freundlich zu bleiben.

    Und je nachdem wie viel kinderstube bei den damen fehlt kann da auch schon mal ein zünftiges "nehmen's halt den andern ausgang!"

    ich bin fähig, willens und bereit dann den einkaufswagen durch das weibervolk zu schieben – hab ich schon an anderer stelle gemacht, und komischerweise kann ich dann auch freundlich bleiben und mit einem lächeln sagen "oh, entschuldigung, ich hab sie nicht gesehen"

  50. james meint: (26.1.2012 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    Volklkommen korrekt das hier geklagt wird, hätte ich auch nicht anders gemacht, weil ich bei den Worten "Doofe Trulla" vor lachen vermutlich hingefallen wäre und mich verletzt hätte.

  51. kiloecho meint: (26.1.2012 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es denn einzuordnen, wenn 'subilluminiert' und 'adipöser Steiß' die Wortwahl gewesen wäre?
    Etwa: "Sie subilluminierter Teil der weiblichen Bevölkerung, subtrahieren Sie ihren adipösen Steiß von der Gassen!"

  52. zf.8 meint: (26.1.2012 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Kinderchen, streitet Euch doch nicht. Scannt doch einfach eure Examenszeugnisse und ladet sie bei bei einem Imagehoster hoch. Wer das höhere Prädikat hat, der hat dann halt mehr Ahnung von Jura. :-)

  53. Radio meint: (26.1.2012 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @kiloecho:

    "Sie Heterosexuelle!!"

  54. 5zjunge meint: (26.1.2012 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Mildes Licht?

    Ich finde den "dicken Arsch" für dicke Ärsche beleidigender als für dünne – ähnlich bei anderen Beleidigungen, die aus offensichtlichen Merkmalen bestehen. Der Beweisantrag könnte da ein Eigentor werden.

  55. anonym meint: (26.1.2012 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @ user124
    Sehe ich ganz ähnlich wie Sie.

    Denn wer sich an besonders engen Durchgängen (Eingängen usw.) postiert, um z. B. seine Handtasche neu zu packen, verletzt die Rechte anderer Leute, indem er ihnen unnötig die Zeit stiehlt, und sei es auch aus bloßer Gedankenlosigkeit. Das kommt im Grunde ständig vor. Ich habe für solches Verhalten keinerlei Verständnis und sehe demzufolge auch nicht ein, meine dadurch provozierte schlechte Laune besonders sorgfältig zu kaschieren. Es gilt das Verursacherprinzip, auch wenn die Betroffenen geistig meist zu kurzatmig sind, um den Zusammenhang wirklich zu begreifen.

  56. fernetpunker meint: (26.1.2012 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @Biber:

    dann hätten Sie erkannt, daß niemand behauptet hat, Sie hätten sich widersprochen.

    Was wollten Sie mir denn sonst mit den Zitaten in Beitrag #28 mitteilen? Ich habe mir übrigens auch dieses Mal nicht wiedersprochen, weil der User "Statistiker" noch eine andere Wortwahl verwenden wollte, die er dann selbst zensiert (********) hat, wohl in der Annahme, dass Herr Vetter ihn sonst editieren würde. Aber mit Ihrem "Ah ja" wollten Sie sicher auch dieses Mal nicht behaupten, dass ich mir widerspreche. Was wollen Sie aber dann?

    @Buerger:

    Wieso sollte er das?

    Weil Ihr Vater auch zweimal Ihre Schulden beim Gerichtsvollzieher beglichen hat, so haben Sie es in diesem Blog jedenfalls selbst angegeben.

  57. Buerger meint: (26.1.2012 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Und wenn dem so wäre? Was wäre dann?

  58. fernetpunker meint: (26.1.2012 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @Buerger: Dann wären Sie jemand, der sich von Papi raushauen lässt, wenn das Grundgesetz mal wieder nicht gezogen hat.

  59. inge meint: (26.1.2012 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Und, hat die doofe Trulla ihren dicken Arsch von der Straße geschwungen?

  60. Buerger meint: (26.1.2012 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Und wenn dem so wäre, soll ich den Bullen den Kontakt zu meinem Vater, und meinem Vater die Zahlung verbieten?

    Ansonsten mach dich nicht lächerlich. Wir können gern mal über das GG und die Einhaltung durch diese verkommene Bananenrepublik diskutieren.
    Deine Stellungnahme zur Vereinbarkeit des Vorgehen der Beamten mit Artikel 6(1) GG ist auch noch offen ;)

  61. fernetpunker meint: (26.1.2012 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Wir können gern mal über das GG und die Einhaltung durch diese verkommene Bananenrepublik diskutieren.

    Nee, danke, kein Bedarf. Da höre ich mir lieber eine Vorlesung Staatsrecht II an oder lese den "Pieroth/Schlink", falls Ihnen das was sagt.

    "Artikel 6
    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

    Wegen Art. 6 I GG darf Ihr Vater Ihre Schulden nicht begleichen oder was meinen Sie jetzt? Was orakeln Sie diesmal in diese dürre Vorschrift hinein? Bitte mit Argumenten oder Belegen. Danke.

  62. Roland meint: (26.1.2012 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    LOL

    Führt der "fernetbunker" Buch über die Eigenschaften von Mitschreibern hier im Blog ?

    Toll………….

  63. fernetpunker meint: (26.1.2012 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    @Roland: Wenn jemand hier unaufgefordert seine Lebensgeschichte zum Besten gibt inklusive Vorstrafe, Schulden und psychischen Problemen und er dann mit Blinden und Farbe kommt, darf man das schon aufgreifen, wenn man aus seiner Schilderung den Eindruck eines Missverhältnisses von Realität und deren Wahrnehmung gewinnen muss, ohne dass es sich dann gleich um Vorratsdatenspeicherung o.ä. handeln muss. Den Ursprung dieser Diskussion vor einer Woche kann man hier nachlesen:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/18/fishing-for-evidence/#comments

  64. Buerger meint: (27.1.2012 um 08:18) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Wenn jemand hier unaufgefordert seine Lebensgeschichte zum Besten gibt

    Wer hat dich denn aufgefordert, hier zu schreiben?

    Vorstrafe, Schulden und psychischen Problemen

    Welche du sicher belegen kannst. Oder wolltest du mich einfach mal verleumden?

    Ansonsten geh mal auf http://rechtsstaatsreport.de/ und lass die Expertisen auf dich wirken.

    PS: Soll ich dir sagen, womit ich dich dazu gebracht habe, hier jetzt auszuticken und dich selbst zu diskreditieren?

    Hiermit:

    <blockquote>Aber da Sie anscheinend ein ganz Schlauer sind und immer das GG unterm Arm haben, gebe ich es jetzt auch auf.

    Sind sie Jurist oder Beamter? Die reagieren bei mir auch immer so allergisch auf das GG… ;) </blockquote>

    Es ist aber auch immer das gleiche mit Juristen.
    Ihr solltet euch mal abgewöhnen, auf gezielte Provokationen anzuspringen, das könnte irgendwann mal nach Hinten losgehen ;)

  65. Buerger meint: (27.1.2012 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, und du wolltest ja noch erklären:

    wie die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.9.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsverordnung vom 11.3.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner GG wieder aufleben konnte, bzw. wann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur JBeitrO stattfand.

    Leg los, ich bin gespannt…

  66. fernetpunker meint: (27.1.2012 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    Welche du sicher belegen kannst. Oder wolltest du mich einfach mal verleumden?

    Ich bezog mich auf Ihre folgende Sachverhaltsschilderung, aus der

    1. Schulden
    2. Vorstrafe
    3. psychische Probleme

    hervorgehen. Eine Verleumdung im Sinne von § 187 StGB kann ich in meinen Feststellungen nicht erkennen. Ich habe keine ehrenrührigen falschen Tatsachenbehauptungen über Sie aufgestellt.

    Buerger meint: (19.1.2012 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Interessant.

    Also bei mir war es so:

    Vollstreckungsbeamter steht morgens vor der Tür, und will Geld. Auf die gesetzliche Grundlage befragt erklärt mir, er wäre Aufgrund des Titels berechtigt, meine Wohnung zu betreten.
    Da ich mir ziemlich verar…t vorkam, erteile ich ihm Grundstücks- und Hausverbot. Während er das Grundstück verlässt geb ich ihm noch mit auf den Weg, dass wenn er wieder kommt, er einen richterlich unterschriebenen Durchsuchungsbeschluss mitbringen soll, sonst kommt er nicht rein.
    Darauf geht er zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Bedrohung, weil ich gesagt hätte: "Wenn er wieder kommt, überlebt er es nicht."
    3 Tage später steht er mit zusammen mit einem Polizisten wieder vor der Tür. Ich schnapp mir mein GG, geh zur Tür und will den Polizisten auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ansprechen, aber der versucht mir sofort mein GG aus der Hand zu reißen (greift dabei in den Wohnraum hinein), lässt aber los, bevor es zerreist.
    Darauf lass ich die Beiden in der offenen Tür stehen, betätige den Polizei-Notruf und teile dem Beamten am anderen Ende mit, daß hier ein angeblicher Polizist vor der Tür steht, mich bedroht und versucht, Hausfriedensbruch zu begehen.
    Notruf:"Hat der Mann eine Uniform an?"
    Ich:"Ja"
    Notruf:"Dann ist es rechtens was er macht, und wenn sie jetzt nicht auflegen, schicke ich jemand anderen als die Polizei vorbei."
    Also bin ich wieder zur Tür, wo die beiden Gestalten immer noch rumstanden.
    Auf die Frage, was sie noch hier wollen, sagt der Vollstreckungsbeamte:"Ihr Vater hat beim letzten mal für Sie bezahlt, desshalb wollen wir mit ihm sprechen um zu schauen, ob das nicht noch einmal möglich ist."
    Beide wissen, dass mein Vater gesundheitlich angeschlagen ist und er aus diesem Grund Konflikt meidet, wo es nur geht. Und so hat mein Vater die Beiden reingelassen (obwohl ich dem einen ein Hausverbot erteilt habe) und bezahlt.

    Bei mir kam dann ein AHB wegen des Vorwurfs der Bedrohung an, welchen ich ohne Stellungnahme zurück schicke. Darauf wird mir mitgeteilt, dass Anklage gegen mich erhoben wird, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
    Die Ladung wird mir nicht zugestellt. Verfahren in Abwesenheit, ergo Strafbefehl. Wegen nicht zugestellter Ladung beantrage ich Widereinsetzung i.d. vorh. Stand, hilfsweise Einspruch gegen den Strafbefehl. Ausserdem wird Akteneinsicht beantragt.
    Ich erhalte eine neue Ladung zu einer Verhandlung, in der mein Widerspruch gegen den Strafbefehl verhandelt werden soll. Auf den Antrag auf Akteneinsicht wird garnicht reagiert.
    Am Prozesstag werden wir (ich, der Vollstrecker und sein uniformierter Geleitschutz) zu Sitzungsbeginn in den Saal gerufen. Nach Personalienfeststellung der Anwesenden werden die Zeugen vom Richter aufgefordert, im Saal Platz zu nehmen. Der Vollstreckungsbeamte schildert, was aus seiner Sicht vorgefallen ist und erwähnt dabei, dass mein Auto in der Garage stand. Darauf der Richter zum Vollstreckungsfuzzi:"Beim nächsten mal direkt das Auto fänden, dann haben wir solche Scherereien nicht."
    Als ich dann Fragen stellen durfte, wollte ich die einschlägigen Rechtsbefehle des GG zur Sprache bringen und schlage mein GG auf, da sagt der Richter zu mir:"Zulassen, das brauchen wir hier nicht!"
    Da war klar, wie der Hase läuft.
    Das Ende vom Lied: ich wurde zu 20 Tagen a 10 Euro vergattert und beim Verlassen des Gerichtsgebäudes sagt der Polizist noch zu mir:"Tschüss Herr XXXXXX! Wir sehen uns ja bald wieder."

    Sie sollten sich mal auf Ihren Geisteszustand untersuchen lassen. Ist nur meine Meinung als selbst Psychiatrieerfahrener und nicht als Jurist. Wenn man es so weit kommen lässt, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist das eine. Aber dann noch mit dem Grundgesetz rumzufuchteln und den Polizeinotruf anzurufen, grenzt meiner Meinung nach schon sehr an psychotisches Erleben. Deutschland ist vielleicht nicht das Paradies und nicht Utopia, aber von einer "Bananenrepublik" kann auch keine Rede sein, wenn man sich sonst so auf dem Globus umguckt, was sonst so für Verhältnisse herrschen. Ihr Verhältnis zur Realität stimmt meiner Meinung nach nicht. Aber damit will ich es jetzt auch bewenden lassen. Nervt die anderen hier im Blog sicher nur.

  67. Buerger meint: (27.1.2012 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    Ist nur meine Meinung als selbst Psychiatrieerfahrener und nicht als Jurist.

    Lässt das Haldol nach?

    Wenn man es so weit kommen lässt, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist das eine. Aber dann noch mit dem Grundgesetz rumzufuchteln und den Polizeinotruf anzurufen, grenzt meiner Meinung nach schon sehr an psychotisches Erleben.

    Nochmal:

    Solange du nicht erklären kannst

    wie die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 der Alliierten vom 20.9.1945 ersatzlos aufgehobene Justizbeitreibungsverordnung vom 11.3.1937 nach dem Inkrafttreten des Bonner GG wieder aufleben konnte, bzw. wann das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zur JBeitrO stattfand.

    Solltest du, als jemand der konkludentes Handeln im Sinne vom §130 gutheisst, den Ball mal was flacher halten…

  68. Biber meint: (27.1.2012 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Was wollten Sie mir denn sonst mit den Zitaten in Beitrag #28 mitteilen?

    Das steht in dem Beitrag, ich zitier' mich aber gern nochmal selber:

    Ich hab' auch keine Ahnung von Wahrscheinlichkeiten, aber ich mach' auch keine Vorhersagen…

    Und nein, das werde ich Ihnen nicht auseinanderfummeln, da dürfen Sie schon selbst drüber nachdenken.

    Das

    Ich habe mir übrigens auch dieses Mal nicht wiedersprochen

    habe zumindest ich übrigens auch dieses Mal nicht behauptet.

    Was wollen Sie aber dann?

    Na gut, weil es Ihnen anscheinend schwerfällt: ich hatte gehofft, Sie würden merken, daß Sie einerseits andere Leute anpöbeln und andererseits genau das vorwerfen. Meine Hoffnung war offensichtlich genauso vergeblich wie die Aufforderung zur Contenance. Nun ja.

    @fernetpunker:

    Da höre ich mir lieber eine Vorlesung Staatsrecht II an oder lese den "Pieroth/Schlink"

    Sehr gute Idee. Da sind Sie dann weg vom PC und ersparen uns persönliche und niveaubefreite Angriffe wie diesen:@fernetpunker:

    Sie sollten sich mal auf Ihren Geisteszustand untersuchen lassen.

    Ist nur meine Meinung als selbst Psychiatrieerfahrener und nicht als Jurist.

    Ersteres könnte sicher einiges erklären, an letzterem habe ich doch recht große Zweifel.

  69. almofada meint: (31.1.2012 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @Hannes:

    was im Portugiesischen so toll ist: auch die sicht- und hoerbar schlecht Erzogenen springen bei den von einem Fremden geaeusserten Worten "com liçenca" von ihrer jeweiligen Taetigkeit auf und zur Seite, so dass man den einem gebuehrenden Platz hat.

    Nur leider funktoniert das NUR in Portugal…

    …man stelle sich vor, in Deutschland "mit Verlaub" zu sagen. Da kriegte man als Antwort hoechstens ein "Hae?" zu hoeren…

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