22.2.2012

Die ganze Verwertungskette

Mein Mandant raucht schon mal ganz gern einen Joint. Den Stoff besorgte er bei einem Bekannten. Dummerweise stand der Bekannte bereits im Verdacht, sich mit dem Verkauf weicher Drogen etwas dazu zu verdienen. Deshalb wurde seine Kommunikation abgehört. Mit der Folge, dass auch Beweismittel gegen meinen Mandanten anfielen.

Die gewechselten SMS waren vielsagend. So gab mein Mandant, damals noch ohne Anwalt, den Erwerb von einigen Gramm Marihuana zu. Es werde schon nicht so schlimm kommen, sagte ihm der freundliche Kommissar. Das Ganze falle ja fast noch unter Eigenbedarf.

Als mein Mandant jetzt Post vom Gericht bekam, fiel er aus allen Wolken. Von wegen Eigenbedarf. In dem Schreiben hieß es nämlich:

In Ihrer Strafsache wegen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM werden Sie auf Anordnung des Gerichts zur Hauptverhandlung geladen.

Auch der Eröffnungsbeschluss war beigefügt. Darin stand:

In der Strafsache gegen B.N. wegen Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM wird die Anklage der Staatsanwaltschaft … zugelassen.

Mein Mandant kriegte natürlich leichte Panikattacken. Das las sich ja nicht so harmlos. Selbst mit dem Gericht diskutieren wollte er nicht. So kam ich ins Spiel. Wie sich herausstellte, arbeitet das betreffende Amtsgericht offenbar gern mit Textbausteinen. Wenn jemand wegen eines Drogendelikts angeklagt wird, fügt die Geschäftsstelle in die Ladung und die Eröffnungsbeschlüsse immer Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM ein.

Auch wenn das so gar nicht stimmt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft legt meinem Mandanten nämlich nur den Erwerb der paar Gramm Marihuana zur Last, den er tatsächlich bei der Polizei zugegeben hat. Vor Gericht kann immer nur das verhandelt werden, was auch angeklagt ist. In der Ladung mag man den Textbaustein noch verschmerzen. Im Eröffnungsbeschluss, der ja für das Verfahren eine große Bedeutung hat, ist die Aufzählung der gesamten Drogenverwertungskette als Tatvorwurf schon ein krasser Schnitzer. Es stellt sich die Frage, ob der Richter liest, was er unterschreibt.

Ich werde mal vorsichtig nachfühlen, ob man das in Zukunft nicht lieber unterbinden möchte. Von formalen Angriffspunkten abgesehen, kann der Richter doch nicht wollen, dass verunsicherte Angeklagte sich schon auf Jahre im Knast sehen – und sich deswegen womöglich sogar aus dem Staube machen. Wobei einige schlaflose Nächte, die mein Mandant hatte, ja eigentlich ausreichen sollten, um amtliche Schreiben nicht mit falschen Vorwürfen zu garnieren. 

Andererseits hat die Praxis des Amtsgerichts mir einen Auftrag gebracht. Mein Mandant hatte eigentlich vor, die Sache wegen der paar Gramm selbst durchzustehen. Jetzt will er auf keinen Fall ohne Verteidiger in die Verhandlung. So ganz konnte ich sein Vertrauen in die Fähigkeiten des Gerichts nicht wieder herstellen. Wie auch.

38 Kommentare zu “Die ganze Verwertungskette”

  1. oskar meint: (22.2.2012 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    "Es werde schon nicht so schlimm kommen, sagte ihm der freundliche Kommissar. Das Ganze falle ja fast noch unter Eigenbedarf."
    Womit wieder einmal festgestellt ist: Polizisten sind Lügner. Wenig verwunderlich, dass in einem solchen Staat ein Lügner gar Bundespräsident wird.

  2. Björn Harste meint: (22.2.2012 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Hat der Mandant eigentlich eine Möglichkeit, vom Gericht Schadensersatz für die Anwaltskosten zu bekommen? Immerhin ist es erst durch den missverständlichen Textbaustein zu einem Einsatz des Rechtsanwalts gekommen.

  3. Micha meint: (22.2.2012 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Glaub die Polizisten reden eher, ohne wirklich Bescheid zu wissen, was da kommt. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, geht's doch eh zur Staatsanwaltschaft und damit aus den Augen der Polizisten: Die Erfahren in den seltensten Fällen, wie es nun ausgeht.

    Da ist nun die Frage, was schlimmer ist: Vorsätzlich die Unwahrheit sagen oder die Klappe aufreißen ohne Ahnung zu haben…

  4. Thomas B. meint: (22.2.2012 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe ja immernoch nicht, wieso der Eigenbedarf immernoch vor Gericht kommt – Ich erinnere mich vage daran, dass das BverG doch klargestellt hat, dass man das einschlägige Gesetz so auszulegen hat, dass man Eigenbedarf nicht unter Strafe stellen darf – und an das Urteil, dass ja schließlich Gesetzeskraft laut BVerfGG hat, ist doch sowohl die StA als auch sämtliche Gerichte gebunden.

    Klar wurde nicht ausgeführt, was man unter Eigenbedarf verstehen soll, aber man hört ja immer wieder, dass selbst bei Kleinstmengen sofort ermittelt wird und oftmals ein Strafbefehl rausgeht :S

  5. anonym meint: (22.2.2012 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Sie sind ja ein richtiger Kifferanwalt. Wer hätte das gedacht?

  6. Timmy meint: (22.2.2012 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    "Mein Mandant raucht schon mal ganz gern einen Joint." Word!
    ich lachte gut.

  7. roflcopter meint: (22.2.2012 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Oh mein Gott, der einschlägige Tatbestand wird im Eröffnungsbeschluss genannt, die Welt geht unter

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG

  8. anonym meint: (22.2.2012 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @ Björn Harste
    Weil Sie gerade hier kommentieren und also vermutlich mitlesen, mal was thematisch anderes (immer vorausgesetzt, Sie sind tatsächlich derjenige vom Shopblog, was ich aber vermute):

    Vor längerer Zeit haben Sie bei sich eine Registrierungspflicht eingeführt. Damals habe ich mich, um bei Ihnen weiterhin kommentieren zu können, ungern, registriert. Das ging auch ein, zwei Monate gut, bis plötzlich alles geblockt war, ohne daß ich eine Veränderung vorgenommen hätte oder sonstwie ein ersichtlicher Grund vorlag. Ich vermute einen technischen Fehler.

    Daran hat sich bis heute nichts geändert, obwohl Sie zwischenzeitlich verkündeten, man käme jetzt ohne Registrierung aus (was wohl aber doch nicht zutrifft). Jedenfalls ist weiterhin alles geblockt.

    Bloß mal zu Ihrer Kenntnis.

  9. Tom meint: (22.2.2012 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Und eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme sämtlicher Computer- und Unterhaltungselektronik wurde nicht durchgeführt?
    Wie kann das sein, denn jemand der Anbau, Herstellung, Handel, Schmuggel, Erwerb von BtM betriebt, der hat sicher noch mehr auf dem Kerbholz. ;-)

  10. SoWhy meint: (22.2.2012 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.: Jetzt weißt du, wieso die Polizei keine Zeit hat, mordernde Neonazi-Banden zu verfolgen – paar Kiffer verfolgen ist halt wichtiger.

    Das Wort des BVerfG sollte zwar Gesetz sein, aber leider ignorieren das Behörden und Gerichte gerne, wenn es ihnen nicht passt. Schlimm ist ja auch die Tatsache, dass die Menge, ab der verfolgt wird, je nach Bundesland variert. Sowas wie Einheitlichkeit der Rechtsprechung gibts da ja genau nicht…

  11. franz meint: (22.2.2012 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @SoWhy:
    Kiffer sind halt nicht so gefährlich.

  12. Mojo meint: (22.2.2012 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Kann man da eigentlich Schadensersatz verlangen? Das Geld für den Anwält hätte man sich dann ja sparen können

  13. oskar meint: (22.2.2012 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    @Mojo: Rechtsstaaten wie der Irak (und eben auch die BRDDR) zeichnen sich dadurch aus, dass der Verurteilte für alle Kosten des Verfahrens aufzukommen hat. Er zahlt nicht nur seinen Anwalt sondern darf auch gleichzeitig diejenigen finanzieren, die ihn anklagen, verurteilen und (hin)richten. Die Justiz ist eben nur eine Seite des Terrors der Mächtigen gegen die Unterdrückten.

  14. Urkundsbeamter a.D. meint: (22.2.2012 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Vetter,

    vielleicht, weil Sie den zu einer Einstellung des Verfahrens förderlichen Goodwill des Amtsgerichts im Interesse Ihres Mandanten nicht verspielen wollen, schreiben Sie ja hier recht moderat über den Fall. Nur: Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Ihren Mandanten wäre keinesfalls sichergestellt, dass die Geschäftsstelle die Beschlüsse nach den Verfügungen des Gerichts künftig fertigt.

    Das erreichen Sie doch nur per Dienstaufsichtsbeschwerde gegen a) die Geschäftstelle und b) gegen den Richter oder den Urkundsbeamten, der abgezeichnet oder gesiegelt hat. Hier liegen zweifellos mind. zwei Dienstvergehen vor, die diziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen werden. Mit Recht.

  15. Christian meint: (22.2.2012 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @oskar: lol. Danke für dies kleine Stück Satire.

    @ Mojo: Ich würde jedem raten der vor Gericht landet einen Anwalt hinzuzuziehen (Deutsche Sprache, schöne Sprache). Wenn die Staatsanwaltschaft das ganze nicht vor Gericht bringt, ist sicherlich nicht unbedingt ein Anwalt nötig wegen einer Bagatelle, aber wenn dann in einem solchen Fall tatsächlich ein Verfahren eröffnet wird – sollte man nicht blauäugig meinen das sich das alles schon in Wohlgefallen auflöst. Die Staatsanwaltschaft scheint das ganze eben nicht als Bagatelle zu betrachten, dann sollte man das schon ernst nehmen – auch wenn das Gericht sich nicht bei den Textbausteinen vergreift.

  16. RedMabuse meint: (22.2.2012 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Es war doch bloß eine Formatvorlage!

    "Geehrte Frau, Herr, Fräulein, oder Herr und Frau Daneeka: Worte können nicht den tiefen persönlichen Schmerz ausdrücken, den ich empfand, als ihr Gatte, Sohn, Vater oder Bruder gefallen, verwundet oder vermisst gemeldet wurde."

    (Catch-22)

  17. Ingo meint: (22.2.2012 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    @oskar:
    Ach jetzt komm, Pfarrer Gauck mit seiner unehelichen Geliebten sind doch noch gar nicht Bundespräsident und First-Geliebte.

    Reichlich unverschämt, was du ihm da also unterstellst. Außerdem ist er ein Sohn Gottes. Da gehören Lügen zum Geschäft.

  18. Kalam meint: (22.2.2012 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    @Ingo: Sind sie da nicht etwas zu zeitig? Ich dachte er bezieht sich noch auf den Ex-Bundespräsidenten. Würde ja aber auf beide passen.
    (Der Bundespräsident der ja mal ansatzweise die Wahrheit gesagt hat, musste dann ja gehen…)

  19. Ingo meint: (22.2.2012 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    @Kalam:

    Nein, das passt schon so. Die Rede ist ausdrücklich von "Bundespräsident WIRD". Also Futur.

    Präsident des Volkes hahaha. Präsident von Diekmanns Gnaden wohl eher.

  20. Heini meint: (22.2.2012 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.:
    Soweit ich weiss hat das BVerfG nur festgestellt, dass Besitzer bei Mengen für den Eigenbedarf nicht verfolgt werden müssen. Der Besitz ist weiterhin strafbar; die Strafverfolgung liegt mithin im Ermessen des Staatsanwalts.

  21. Dieter meint: (22.2.2012 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    Was Sie schildern ist nur ein weiteres Beispiel für organisierte Verantwortungslosigkeit in diesem Land. Man hält den eigenen Bereich für sauber, an fremden Bereichen kann man nichts machen, und man hat ja auch noch wichtigeres zu tun.

    Daß dabei allmählich etwas verfällt, worauf man früher mal stolz sein konnte, kriegt man nicht mit. Herr Schäuble scheint das auch nicht ganz mitbekommen zu haben, wenn er Griechenland deutsche Hilfe beim Aufbau einer Steuerverwaltung anbietet.

  22. Kollege meint: (22.2.2012 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Da kriegen Sie einen Freispruch. Mail kommt.

  23. Olli meint: (22.2.2012 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.:

    Nein es kann von einer Anzeige abgesehen werden. Es kann es muss aber nicht.

  24. Hendrik meint: (23.2.2012 um 01:58) AntwortenReply to this comment

    @Ingo: Das ist Praesenz passiv, nicht Futur.

  25. Jens Becker meint: (23.2.2012 um 06:18) AntwortenReply to this comment

    Amtsgericht Solingen? ;-)
    Nach meiner Erinnerung wird da auch gerne mal bei Vorhandensein eines einzelnen Attributs die ganze Kette "der üblichen Vorwürfe" herangezogen. Eines wird schon passen.

  26. Micha meint: (23.2.2012 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    @Mojo: Wieso Schadensersatz? Er hätte den Anwalt ja nicht hinzuziehen müssen, sondern weiter Abwarten und falls es dann doch nicht so läuft, die Revision mit nem Anwalt durchboxen. Dazu ist er ja mit der Substanz erwischt worden und hat es dann auch noch zugegeben: Er wird also nicht grundlos angeklagt. Von daher ist es nicht die böse Staatsanwaltschaft oder das voreingenommene Gericht, das ihn nun grundlos belangen will. Die Haltung "Schadensersatz verlangen wollen" entspricht damit der klassisch deutschen Haltung jedes Lebensrisiko absichern oder auf andere abwälzen zu können…

  27. roflcopter meint: (23.2.2012 um 08:23) AntwortenReply to this comment

    @Micha:

    Zumal sich der Kerl, wenn er sich nicht den letzten Verstand weggenebelt hat, mit einem einfachen Blick in die Anklage anhand von konkreten und abstrakten Anklagesatz den gesamten Tatvorwurf einfach überblicken kann

  28. Andreas Spengler meint: (23.2.2012 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    So etwas nennt man wohl eine "Sammelklage"…

  29. Hannes meint: (23.2.2012 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Mein Mandant kriegte natürlich leichte Panikattacken.

    Tja, bekannte Spätfolge wenn man dieses Zeug raucht.

  30. Tandthegang meint: (23.2.2012 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Hatte ganz vergessen, dass Cannabis das teufelszeug ist. Gut, dass einige Kommentatoren daran erinnern.

    Bin so froh, dass die Kanzlerin letztens dem Alkohol ne Apologie gegeben hat, jetzt kann ich mir wieder die Hucke vollsaufen.

    Habe mal einen Witz gehört:
    Wenn man eine Schlägerei sieht und raten müsste, welche Drogen dafür verantwortlich waren, Cannabis oder Alkohol: auf welche würde man tippen? Genau.

  31. Uwe1164 meint: (23.2.2012 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Hurra! jetzt bin ich der Erste:
    http://www.youtube.com/watch?v=86XmQra5WMU
    (Ist nur der übliche Link zu "open carry a gun don't talk to the cops")

  32. lenkr meint: (23.2.2012 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    Tolle Sache. So ähnlich ist es mir auch mal ergangen, nachdem ich mit einem "flüchtigen" bekannten per Telefon die theoretischen Details eines Anbaus bequatscht habe. Dummerweise wurde sein Telefon abgehört. Paar Monate später flatterte dann ein Brief mit dem Tatvorwurf des "Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel, Erwerb von BtM" ind Haus zu dem ich mich äußern sollte.
    Wohlgemerkt ohne das in der Realität auch nur ein Blumentopf gekauft wurde…Wurde natürlich eingestellt

  33. Albi meint: (24.2.2012 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    Das ist wie es mir scheint alles Kalkül. Die sind gerade dran einen größeren Fisch hochzunehmen, an dem noch ein größerer dranhängt. Also denken sie sich "Klagen wir den kleinen Kiffer einfach wegen Handel etc an, mit hoher Wahrscheinlichkeit reagiert er paranoid und ist deswegen extrem kooperationswillig und hängt den Dealer dran, den wir eigentlich fangen wollen". Das Gericht winkt das wiederum durch, weil dort diejenigen Richter sind, die vor wenigen Jahren selbst als Staatsanwälte Drogendealer gejagt haben und genau wissen wie unverschämt schwer es ist sie dranzukriegen, weil diese Menschenfresser sich erdreisten Grundrechte zu haben.
    Da Drogendealer in der öffentlichen Wahrnehmung nur ein geringfügig besseres Bild als Vergewaltiger oder Menschenhändler haben, können sie sich auch sicher sein, dass kein Hahn danach kräht. Denn wer sich für Drogendealer stark macht, der muss ja selbst irgendwie etwas mit Drogen zu tun haben, oder er ist zumindest ein gefährlicher Mensch, den er verteidigt diejenigen Menschen die unsere Kinder zum Rauschgiftkonsum drängen, sie dadurch in die Abhängigkeit zwingen und sie so lange ausplündern bis in der Gosse landen…wer solche Menschenfresser verteidigt ist ja selbst einer.

    Dass das Gericht zum Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft wird, stimmt mich äußerst nachdenklich. Die Gewaltenteilung scheint hier nicht gerade konsequent durchgezogen worden zu sein. Und dass für die Jagd auf Cannbiskleindealer einfach mal die Gewaltenteilung aufgeweicht wird, während die die Verfolgung von Neonaziterrorgruppen anscheinend an bürokratischen Problemen scheitert, sagt doch alles über die geistige Einstellung der meisten Staatsanwälte und Polizisten in diesem Land aus. Und damit will ich ihnen gar nicht mal Rechtsradikalismus unterstellen, sondern eine totalitäre Einstellung was das individuelle Rauschleben anbelangt. Selbst wenn man selbst Drogen schlecht findet, berechtigt das nicht dazu selbst illegale handlungen zu vollziehen.

    Sofern meine Vermutung, zumindest was die Staatsanwaltschaft anbelangt, zutrifft, könnte man das auch als Nötigung auslegen. Allerdings wäre das kaum beweisbar und es würde ja ein Gericht darüber befinden, in dem wiederum genau solche Menschen sitzen…

    Das Problem bei der ganzen Geschichte ist der ideologische Müll, der während mehreren Jahrzehnten "Krieg gegen Drogen" (und im Krieg ist ja jedes Mittel recht…nicht wahr?) produziert wurde und in den Köpfen von Generationen endgelagert wurde. Bis diese realitätsferne und bisweilen totalitäre Ideologie aus den Köpfen verschwunden ist, wird es wohl leider einige Jahrzehnte dauern, und verschwinden wird sie auch nur, wenn die Verantworlichen in den Kultusministerien endlich von den Tabuisierung von Drogen und der Abstinanezerziehung wegkommen, hin zu einer Erziehung zur Eigenverantwortung und Rauschberrschung bzw. Suchtselbsterkennung; was ganz nebenbei die Anzahl an Alkoholikern, Rauchern, Facebooksüchtigen und vielen anderen Suchtkranken, die an legalen Dingen hängen reduzieren würde. Aber bis die Entscheidungsträger endlich einsehen, dass das die einzige Möglichkeit ist die wirklich praktikabel ist, weil der Prohibitionusm grandios gescheitert ist, wird es wohl noch lange lange dauern.

    Ich wünsche Ihren Mandanten einen baldigen Freispruch und dem Kollegen ihres Mandanten, dass nicht allzuviel Beweise gegen ihn vorliegen und er glimpflich aus der Sache rauskommt.

    Ach und an alle die meinen Oberlehererhaft über Kiffer Moralpredigten zu halten. Das ist ein Verhalten, dass auf dem geistigen Niveau von 15-Jährigen ist. Einfach peinlich. Das sind Menschen die in ihrem Leben wahrscheinlich nie ein Joint geraucht haben (was ja niemand muss), aber meinen sie könnten kompetent darüber urteilen wie gefährlich Cannabis ist, weil sie sich im Fernsehen oder staatlichen Medien darüber "schlau" gemacht haben. Und da sie nicht argumentativ agieren können, kommen sie mit moralischen Sprüchen und Parolen, die sie in der Suchtprävention gelernt haben daher. Und wenn sie damit ihr Gewissen befriedigt haben, machen sie sich erstmal ein Bier auf und trinken auf ihr gutes Gewissen.

    Ein gutes Gewissen ist wie ein guter Anwalt. Man muss eines haben, nur möglichst eines/n das man sich selbst leistet und nicht vom Staat zur Seite gestellt bekommt.

  34. Hans Dampf meint: (24.2.2012 um 08:22) AntwortenReply to this comment

    @Hannes:

    Einfach mal an Dieter Nuhr halten, wenn man keine Ahnung hat ….

  35. Polly meint: (24.2.2012 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    Bin ja nur ein Laie,
    aber wenn die Anlage auf Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Schmuggel und Erwerb von BtM lautet.
    Dann müsste er doch in der Hauptsache freigesprochen werden. Das schützt Ihn zwar nicht für der Strafe für den Erwerb, aber es sollte dazu führen, dass die Kosten des Verfahrens von der Staatskasse getragen werden, oder?

  36. Autolykos meint: (24.2.2012 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    @oskar: Nein, der Mandant hat nicht richtig zugehört. Wenn es "fast noch" unter Eigenbedarf fällt, dann fällt es eben nicht drunter. Knapp daneben ist auch vorbei…
    Und deswegen redet man nicht mit der Polizei.

  37. no1 meint: (24.2.2012 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    wenn der Mandant lesen könnte, hätte er in der Anklageschrift lesen können:

    "Sie verfügten am … in … ohne Erlaubnis über x gr Marihuana." (oder so ähnlich)

    Wie man da auf einen Handelvorwurf kommen kann, trotz der schwachsinnigen Textbaustein Betreffzeile, ist mir schleierhaft…

  38. Bernd meint: (26.2.2012 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Oben stand es schon mal:

    Der Anklagevorwurf lautet auf ein Vergehen nach § 29 I Nr. 1 BtMG. Und dieser Tatbestand lautet nunmal: "(Bestraft wird, wer …) Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, …".

    Es ist deshalb auch gar nichts dagegen einzuwenden, das alles an der Stelle der Anklageschrift, wo der abstrakte Tatvorwurf bezeichnet wird, auch zu nennen. Was dem Angeschuldigten konkret vorgeworfen wird, ergibt sich sowieso aus einer anderen Stelle der Anklageschrift.

    Also ein typischer Vetter-Beitrag – wohlwollend gesagt: viel Wind um nichts, weniger wohlwollend formuliert: böswillige Irreführung seiner nicht rechtskundigen Leser.

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