22.2.2012

Verantwortungsbereiche

Wenn in Strafsachen Kosten zu erstatten sind, arbeiten die Gerichte in Nordrhein-Westfalen schnell. Meist dauert es keine zwei Wochen, bis die Oberjustizkasse in Hamm das Geld überweist. Doch es gibt leider auch Ausreißer…

Mit so einem Fall durfte ich mich herumschlagen. Ich hatte nach einem Freispruch meines Mandanten dem Gericht meine Kosten mitgeteilt. Das war am 5. Januar 2011. Nichts passierte. Am 17. Mai schickte ich den Antrag erneut ans Gericht. Kann ja sein, dass er beim ersten Mal nicht angekommen ist. Oder in eine falsche Akte sortiert wurde. Auf die Zahlung wartete ich allerdings vergebens. Ebenso auf Rückfragen zur Sache.

Am 29. August 2011 bat ich darum, meinen Antrag zu bearbeiten. Keine Reaktion. Deshalb meldete ich mich am 2. Dezember 2011 wieder. Ich wies darauf hin, dass ich nun schon elf Monate auf mein Geld warte. Für den Fall, dass ich nun erneut nichts hören würde, kündigte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an.

Das Gericht verweigerte weiter jede Kommunikation, so dass ich kurz nach dem 1. Geburtstag meines Antrags tatsächlich Dienstaufsichtsbeschwerde einlegte. Pünktlich mit der Eingangsbestätigung für die Beschwerde hatte ich die Zahlung auf dem Konto. Das hatte keine Woche gedauert.

Für mich wäre die Sache damit erledigt gewesen. Aber so eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss ja auch beschieden werden. Was mir der Präsident des Amtsgerichts schreibt, ist durchaus bemerkenswert.

Zunächst bestätigt mir der Gerichtspräsident, mein Kostenantrag sei tatsächlich am 7. Januar 2011 eingegangen. Damals sei die Gerichtsakte aber bereits an die Staatsanwaltschaft versandt gewesen. Deshalb habe man die Akte am 10. Januar 2011 zurückgefordert. Und jetzt kommt’s:

Eine Rücksendung der Akte durch die Staatsanwaltschaft erfolgte nicht. Erst aufgrund Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde wurde die Akte von der Staatsanwaltschaft zurückgesandt. … Ich bedauere die späte Erledigung Ihres Antrags, sehe aber in meinem Geschäftsbereich keinen Grund zu dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Die Verzögerung durch die Staatsanwaltschaft liegt nicht in meinem Verantwortungsbereich.

Nun ja, das Gericht hat also alles Erforderliche getan, wenn es nach Eingang eines Kostenantrages die Akte bei der Staatsanwaltschaft zurückfordert. Ob die Akte dann tatsächlich zurückkommt und der Kostenantrag somit bearbeitet werden kann, muss das Gericht nicht interessieren. Demgemäß darf es drei weiteren Schreiben, mit denen ich auf den nichterledigten Antrag hingewiesen habe, auch einfach ignorieren – denn die Akte ist ja auf die erste Anforderung nicht zurückgekommen. (Wäre auch mal interessant, wo die Mahnungen abgeheftet wurden, so ganz ohne Akte.)

Mich stellt die Antwort nicht zufrieden. Wieso dürfen normale Erinnerungsschreiben und sogar die Ankündigung einer Beschwerde ignoriert werden? Wenn das der Fall ist, wieso wird bei Eingang einer Dienstaufsichtsbeschwerde dann aber doch bei der Staatsanwaltschaft Druck gemacht, damit diese sich nun doch mal von der Akte trennt?

Aber so lässt sich das Ganze halt als Verzögerung durch die Staatsanwaltschaft verkaufen, für die man nun wirklich rein gar nichts kann. Ich habe mich gefragt, woran dieser Argumentationsstil erinnert. Dann fiel mir Christian Wulffs Anwalt ein.

23 Kommentare zu “Verantwortungsbereiche”

  1. Martin meint: (22.2.2012 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Hm. Un ne Dienstaufsichtsbeschwerde für die Staatsanwaltschaft schreiben?

  2. Meister meint: (22.2.2012 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Schön die Kollegenschelte im letzten Satz nachgeschoben. ;-)

  3. oskar meint: (22.2.2012 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    Manchmal, Herr Vetter, habe ich den Eindruck, dass sie im Umgang mit deutschen Behörden noch viel lernen müssen. Oder, des Blogs wegen, eine naive Sicht einnehmen. Das, was Sie beschreiben, ist so normal wie Fliegen auf einem Scheißhaufen es sind.

  4. Mr. Gaunt meint: (22.2.2012 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Wer entscheidet denn über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gerichtspräsidenten?

  5. Jahn, 8 jahre alt meint: (22.2.2012 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Die Tagesguck fragt sich: "Soll Syriens Opposition bewaffnet werden?"

    Ich frage mich, ob das nicht auch eine ernstzunehmende Option für Deutschland wäre!

  6. Drachenstein meint: (22.2.2012 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Aber wehe andersrum:
    Wäre der Mandant per rechtskräftiges Urteil zu 1000 Euro an eine "gemeinnützige Organisation" verdonnert worden – und hätte nicht gezahlt….
    Glaube nicht, dass das Gericht 1 Jahr gewartet hätte…

  7. emma peel meint: (22.2.2012 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Ein Schelm, der dabei Wulff denkt…

  8. Kai meint: (22.2.2012 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Lächerliches Ergebnis der DA-Beschwerde. Lasst mich raten: Eine DA-Beschwerde an die Staatsanwaltschaft hat zur Folge, dass diese nie eine Rückforderung erhalten hat oder dies nicht belegt werden kann. Arschkarte Bürger Vetter.
    F F F

  9. Marc meint: (22.2.2012 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    "Ich habe mich gefragt, woran dieser Argumentationsstil erinnert." Tja, Juristen unter sich. ;-)

  10. bubu meint: (22.2.2012 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    vielleicht mal auf dnb.com schauen, ob dein amtsgericht eine firma ist.

  11. Kollege meint: (22.2.2012 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe, Sie hatten Verzinsung beantragt?

  12. Helmut meint: (22.2.2012 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    Keine Frage, das war echte Schlamperei vom Gericht. Aber trotzdem: macht man das ein Jahr lang alles schriftlich, ohne zwischendrin auch mal anzurufen?

  13. Olli meint: (22.2.2012 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    @Helmut: Weil mündliche Absprachen nichts wert sind.

  14. Spinnzessin meint: (22.2.2012 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @Helmut: Doch!
    Aber nur unter Ehrenmännern, also nicht unter Juristen. ;-)

  15. Kai meint: (22.2.2012 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    Es gibt tatsächlich noch Papierakten? So was wovon es nur ein Exemplar gibt, das dann halt weg ist, wo man nicht eben aus dem Intranet ein PDF ziehen kann?

    Armes Deutschland!

  16. fernetpunker meint: (23.2.2012 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    Urkundenunterdrückung?

  17. bosef meint: (23.2.2012 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    Fazit: Beim nächsten Antrag auf Kostenerstattung die DA, vorsorglich, gleich mitschicken.

    So ein sinnlosen Herumgefackel, zwischendurch, belastet nur unnötig die Resourcen. Nicht drohen – gleich beschweren!

  18. sdaf meint: (23.2.2012 um 03:31) AntwortenReply to this comment

    @bosef: Das kommt aber ziemlich unhöflich herüber. Keine Option für den ehrenswerten Beruf des Rechtsanwaltes.

  19. -thh meint: (23.2.2012 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    "(Wäre auch mal interessant, wo die Mahnungen abgeheftet wurden, so ganz ohne Akte.)"

    Im Legbogen. – Wo sonst?

  20. Martin meint: (23.2.2012 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    Einfach Akteneinsicht beantragen, dann wissen sie was los ist. Wer rumpupen möchte, muss auch mal 12 € investieren. Außerdem: besser Kriegen Sie Ihr Geld nirgends verzinst!

    Und als Fortbildung:
    Die schreiben landen bei Gericht im Retent oder werden der Akte (also zur StA) mit der Aufforderung um Rücksendung nachgesandt.

  21. deekay meint: (23.2.2012 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    So ist das Leider. Aber wenn man als normaler Bürger mal auf ein amtliches Schreiben nicht reagiert … dann ist was los

  22. jan meint: (23.2.2012 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Mal kurz klugscheißen:

    Die richtige Konsequenz wäre eine Erinnerung gewesen samt dem Antrag, dieser entweder nachzukommen oder sie dem zuständigen Richter zur Entscheidung vorzulegen.

    Sowas mach ich in der Regel bereits nach zwei Monaten vergeblichen wartens auf mein Geld (was nur sehr selten vorkommt, normal dauert es maximal zwei Wochen). Und es funktioniert immer.

  23. ThorstenV meint: (23.2.2012 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @jan: Gegen was richtet sich die Erinnerung denn, wenn keine Entscheidung vorliegt oder auf welcher Rechtsgrundlage ist diese sonst zulässig?

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