Zwei plus zwei ist manchmal auch drei
Zwei plus zwei ist normalerweise vier. Im juristischen Bereich gibt es so eine Trennschärfe aber nicht. Richtig oder falsch – das ist im Recht immer eine Frage der Interpretation. Selbst die Verschuldensfrage bei einem eigentlich simplen Verkehrsunfall kann so oder so beantwortet werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof den weisen Feststellungen eines Oberlandesgerichts in die Parade fährt.
Eine Frau war auf der Autobahn ins Schleudern geraten. Ursache ungeklärt. Ihr Auto blieb auf der Überholspur liegen. Ein anderer Autofahrer fuhr mit Tempo 130 in das Auto der Frau; diese wurde schwer verletzt. Die Frage war, in welchem Umfang der auffahrende Autofahrer und seine Versicherung haften. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kürzte die Haftung des Fahrers auf 40 %. Die Richter hielten der Frau vor, sie sei zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr angeschnallt gewesen.
Der Bundesgerichtshof kann dagegen einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht nicht erkennen. Die Richter verweisen auf die gesetzliche Regelung. Danach muss ein Autofahrer “während der Fahrt” angeschnallt sein. Das Unfallopfer sei jedoch nicht mehr gefahren. Die Fahrt sei nämlich dadurch beendet worden, dass ihr Auto gegen die Leitplanke knallte und liegenblieb.
Außerdem habe die Frau die Gurte auch lösen müssen, um sich in Sicherheit zu bringen. Überdies treffe sie die Pflicht, die Unfallstelle abzusichern. Dass dies angeschnallt kaum möglich ist, steht für den Bundesgerichtshof außer Frage.
Die Richter änderten deshalb den Urteilsspruch ab und sprachen der Frau 60 % ihres Schadens zu. Mehr hatte sie auch nicht verlangt, da sie ihr eigenes Mitverschulden mit rund einem Drittel ansetzte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Februar 2012, Aktenzeichen VI ZR 10/11
Verstehe ich die Überschrift nicht oder passt sie einfach nicht?
Keine Sorge da sind Sie nicht alleine:-)
Was wirft man denn dem Auffahrenden vor, dass der überhaupt prozentual haftet? Ich dachte, die Mithaftung kommt erst dann ins Spiel, wenn man die Richtgeschwindigkeit überschreitet.
Ich kann es mir nur erklären, dass der Auffahrende mit mehr als 130 km/h fuhr und trotz eines Bremsmanövers noch mit 130 km/h auffuhr, somit wäre das warum auch geklärt.
Hätte man aber dann auch in den Text so schreiben können.
mei, wie bin ich simpel… auf solch´ Gedanken mit dem Anschnallen wär ich nie gekommen…
Bei manchen Urteilen muss man sich echt fragen, ob die Richter damit absichtlich ABM für die nächste Instanz schaffen wollen.
@Treater: oder ob sie realitätsverlust im endstadium haben. sowas lässt sich imho aber mit harter körperlicher arbeit heilen – ab in den steinbruch!
nein, im ernst, da muss was anderes hinterstecken. geltungsbedürfnis, die macht auszukosten "das recht" formen zu können wie man will, gesetz umzuinterpretieren und und widersinniges "im namen des volkes" als richterspruch gültig(!) zu machen.
"die verunfallte war beim folgenden auffahrunfall nicht mehr angeschnallt und deswegen tifft sie eine höhere mitschuld"… ich denke da fapt derjenige der sich sowas aus dem hintern zieht.
Warum sollte zwei plus zwei auch nicht drei sein?
*unschuldig guck*
Die Diskrepanz zwischen 1/3 und 60%? Was wurde aus den restlichen 6,66%?
@mephisto
sop rechnet der Jurist, 60 % = 1/3
So, dan lösen wir mal das Rätsel, warum da am Ende 60 Prozent rauskommen. Wir bedienen uns dazu der beliebten "Original Pressemeldung lesen"-Methode, aus der hervorgeht, dass die 60 Prozent und das Mitverschulden sich nicht genau auf das selbe beziehen.
Schon Evariste Gallois wuste das Zwei Plus Zwei Null ergibt! :-)
@zf.8 der Mathetroll:
http://alltheragefaces.com/img/faces/jpg/happy-i-see-what-you-did-there.jpg
Tja, UV der Strafrechtler erfreut sich an dieser seltsamen Mathematik wohl schon ab und an…
Und da die gemeine Lawblogfraktion inzwischen immer mehr aus "Kann man da nicht jemanden Schadensersatzpflichtig machen" oder aus "Gibt es da nicht eine Strafbarkeitsnorm" Leuten besteht und ansonsten dieser wirklich tolle Kommentar unverstanden untergeht verweise ich unauffällig auf 54 StGB
@Lars:
Schonmal was davon gehört, die Geschwindigkeit so anzupassen, um im überschaubaren Bereich anhalten zu können?
Das hat der nachfolgende Fahrer offenbar nicht geschafft. Insofern finde ich es ok, wenn er den Großteil bezahlen muss.
@Kai:
was ist denn der überschaubare bereich im Abblendlicht und wie schnell darf man da maximal für fahren?
So ungefähr 70 kmh, ja?
@14: und was, wenn ein Fremdkoerper ploetzlich in den ueberschaubaren Bereich vor mir eindringt? (zum Beispiel ein schleuderndes Auto von einer anderen Spur)
@16: Es geht ja darum, dass man halten/ausweichen kann wenn VOR dir jemand einen Unfall baut oder Vollbremsung macht.
Ist Grundsaetzlich mind. 1s (= Reaktionszeit) Sicherheitsabstand, aber wenn man nicht das neueste Auto hat sollte man sich ueberlegen ob der eigene Bremsweg nicht laenger ist als der des vorderen und mehr Abstand einhalten.
Ausserdem wenn jemand mit 130 in ein anderes Auto hineinfaehrt, dann war derjenige entweder zu schnell unterwegs oder hatte zu wenig Sicherheitsabstand. Finde voll OK dass der zahlen muss.
@max: Das ist aber eben nicht der Unfallhergang (s.0, siehe allein die Tatsache, das sie sich bereits abgeschnallt hatte als der Aufprall des anderen PkWs geschah.
Also im Klartext: Frau kommt ins Schleudern, steht am Ende auf der Überholspur, schnallt sich ab um sich in Sicherheit zu bringen – uns wums.
Dem Fahrer des aufprallenden Pkws wird zur Last gelegt, dass er dort in der Tat so hätte fahren müssen, dass er rechtzeitig hätte anhalten können.
Da er das Ablendlicht eingeschaltet hattegibt es zwei szenarien: andere PKWs fuhren vor ihm und erhöhten seine Sichtweise. Oder eben nicht. Wenn aber keine Pkws vor ihm fuhren, hätte er 1. dem Rechtsfahrgebot Folge leisten müssen und 2. mit Fernlicht fahren müssen.
2. kann entfallen, falls die Autos auf der Gegenseite geblendet worden wären. Das hätte aber ebenfalls das Sichtfeld vergrößert. Und 1. wäre immer noch gegeben
@marcus05: So ist es, so habe ich es in der Fahrschule gelernt. Mit Abblendlicht sind mehr als 70 km/h nicht drin. Ich find's auch ganz schön waghalsig, so schnell zu fahren, dass man nicht im einsehbaren Bereich anhalten kann. Auf den Autobahnen gibt es zwar i.d.R. keine Hindernisse, aber wenn mal eins auftaucht, endet das sehr schnell ganz bitter.
Trotz der zufaelig passenden Hoehe der Leitplanke auf den BAB wird hoechst selten mit Fernlicht gefahren, da ja stets Gegenverkehr kommt. Ich rechne grundsaetzlich NICHT mit unbeleuchtet abgestellten Fahrzeugen auf der Autobahn, und versuchen Sie mal, mit 70 links zu fahren…
Der Auffahrende (mit 130 auf ein stehendes Hindernis ist wenig lustig) war leider zur falschen Zeit am falschen Ort und wird Opfer der Betriebsgefahr, machen kann man gegen so bloede Zufaelle halt nix. Wenigstens kam niemand zu Tode.
Ich frage mich, wie man feststellen konnte, dass der Angeklagte mit Abblendlicht gefahren ist. Wenn beim Auto nach dem Unfall nur das Abblendlicht eingeschaltet war, heißt es ja nicht, dass man auch damit gefahren ist. Könnte ja sein, dass man beim Aufprall gegen den Schalter gekommen ist…
In der Diskussion vielleicht hilfreich: §18 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung. Das Auto der Frau stand schon unbeleuchtet auf der linken Spur und sie hatte auch noch die Zeit, sich abzuschnallen – deshalb muss s es wohl zumindest ein paar Sekunden gestanden haben, als der andere Autofahrer in dieses hineinfuhr. Wo hier kein Sicherheitsabstand eingehalten sein sollte, sehe ich nicht.
@achja:
Bei einem Frontalunfall mit 130 können sie davon ausgehen daß die Scheinwerfer und die Glühlampen zerstört werden. Wenn sie nur einen Teil des Glühfadens finden können sie feststellen, ob der zum Zeitpunkt des Zerreissens heiß oder kalt war, das Licht also angeschaltet oder aus.
Viel wahrscheinlicher ist aber, daß der auffahrende Autofahrer sagte, sein Licht sei an gewesen, und die geschleuderte Autofahrerin daß entweder nicht bestritt oder sogar noch bestätigte: "Ich hab ihn kommen shen, konnte aber nichts mehr machen".
mit 130 km/h auf der Überholspur auf der Autobahn ist man eigentlich auch nicht viel mehr als ein fahrendes Hindernis, die Dame kann froh sein, dass sie noch lebt, denn wenn sie ein "schwerer" Mercedes mit ca. 260 km/h erwischt hätte, könnten maximal noch ihre Verwandten (bzw ihre Versicherungen) klagen
da hat sie einfach noch einmal Glück gehabt, dann noch zu klagen, ist eigentlich unverschämt (aber gut, waren wohl auch die Versicherungen)
vorausgesetzt, es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung, natürlich
@achja: CSI lässt grüßen: Wenn das Licht an war, wenn die Birne beim Auprall kaputtgeht, dann brennt der Faden durch.
War das Licht aus, passiert das nicht. Der Faden reisst vielleicht, aber das sieht unterm Mikroskop ganz anders aus als ein durchgebrannter Faden.
@Kai:
Ist auf der (nicht-leeren) Autobahn wohl in der Regel nicht notwendig:
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
@Kai:
Also wenn ich nachts Steine von der Autobahnbrücke werfe, kann ich damit rechnen, nicht voll für die Unfälle haften zu müssen? Wie praktisch.
Wie Siggi hier schon geschrieben hatte, die Haftung hatte nichts mit dem Fahren mit Abblendlicht zu tun, sondern mit der reinen Betriebsgefahr, die dadurch entsteht, das ich überhaupt am Straßenverkehr teilnehme.
Verstehe auch nicht ganz.
Wenn die Dame an die Leitplanke angeeckt ist, warum war sie direkt nach dem Unfall ohne Licht nach hinten?
Ich stell wenn ich verunfalle -vor- dem Abschnallen den Warnblinker an. Auf der Autobahn bei Nacht gilt das doppelt. >:
@W: Du guckst zu viel Krimis und deine Behauptung mit dem bei Unfall durchbrennenden Faden ist schlicht Falsch. In diesem Fall wissen die Ermittler noch nicht einmal, warum der Wagen der Frau ins Schleudern geraten ist. Der ganze CSI-Pseudo-Wissenschafts-Hokuspokus ist nicht praktikabel.
Wenn da jemand mit ungefähr 130km/h auf ein stehendes Hindernis fährt, dann hat er entweder nicht gebremst, oder nicht ausreichend gebremst, oder war mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs, sodass er nicht stärker abbremsen konnte.
@marcus05: Höchstens, ja. Und selbstverständlich gilt das Sichtfahrgebot auch auf Autobahnen. Die Einschränkung war hier wohl nicht einschlägig.
Zur Frage, ob der Unfallfahrer mit Ablend- oder Fernlicht unterwegs war: Vermutlich war das nicht streitig. Im Zivilprozess werden Tatsachenfragen nur geklärt, wenn sie zwischen den Parteien umstritten und entscheidungserheblich sind. Deswegen sind die ganzen Spekulationen zu CSI und Glühfäden hier neben der Sache.
Wie schon von Kai richtig bemerkt darf man nur so schnell fahren, dass man vor stehenden Hindernissen rechtzeitig anhalten kann. Das ist in der Tat nachts auf einer unbeleuchteten Autobahn ohne weitere Lichtquellen wie vorausfahrende Autos oder Gegenverkehr etwa 70 bis 80 km/h.
Der Unfallfahrer ist sicher nicht mit 130 km/h eingeschlagen (dann wäre die Frau tot), sondern er fuhr 130 km/h, als er das Hindernis bemerkte und konnte dann nicht mehr rechtzeitig anhalten. Wie schnell er vor dem Einschlag war ist letztlich egal, entscheidend ist, dass er nicht anhalten konnte.
Und dem Normalo-Autofahrer ist mal wieder nicht klar, warum die Frau überhaupt für irgendwas haften soll. Als Autofahrer bin ich – so lernt man es in der Fahrschule – IMMER schuld wenn ich auf irgendwas drauf fahre, was vor mir HERUMSTEHT. Es handelt sich doch hier nach dem wie es dem juristischen Laien immer wieder beigebracht wird um zwei vollkommen getrennte Unfälle.
VU 1 besteht darin, dass die Frau einen Alleinunfall hinlegt und gegen die Schutzplanke semmelt und ihr PKW beschädigt im linken Fahrstreifen liegen bleibt. Sie versucht das Fahrzeug zu verlassen um sich in Sicherheit zu bringen.
VU zwei ist ein eigenständiger Folgeunfall. UB01 fährt mit einer Geschwindigkeit mit Licht auf dem linken Fahrstreifen, aus der ein Aufprall mit 130 km/h auf ein STEHENDES Hindernis erfolgt. Die UB02 befindet sich noch im Fahrzeug und wird durch den Aufprall des Pkw UB01 auf den Pkw der UB02 verletzt.
Alle Textfundstellen zu diesem Fall suggerieren, dass das Fahrzeug der UB02 schon stand, als es im Sichtbereich des UB01 auftauchte, was entscheidend dafür ist ob es sich denn nun um EINEN oder ZWEI Unfälle handelt. Es müssen also irgendwelche Informationen fehlen. Zum Beispiel darüber ob die Gerichte in irgendeiner Weise darüber befunden haben WIE LANGE ein Hindernis auf der Fahrbahn STEHEN muss, um als stehendes Hindernis oder alles als Bestandteil EINES EINZIGEN Unfalles zu gelten.
Die Geschädigte trägt einen Mitverschuldensanteil, weil sie aus jedenfalls nicht dem Unfallgegner zuzurechnenden Gründen unbeleuchtet auf der Überholspur stand.
Hier in CZ und AT ist die max. Geschwindigkeit 130 km/h.
Wenn jemand also in jemanden anderen mit 130 reinfaehrt gehoert er eingesperrt. Denn es kann nicht sein, dass man mit der Max Geschw in jemanden reinkracht – dazu muesste das Hindernis direkt vor der Nase aus dem Nichts auftauchen.
Sei x:=2+2 und y:=3.
Dann ist x+y=7.
Multipliziert mit (x-y) ergibt sich (x+y)*(x-y)=7*(x-y)
Ausmultipliziert: x^2-y^2=7x-7y
Separation der Variablen: x^2-7x=y^2-7y
Auf beiden Seiten 3.5^2 addieren: x^2-7x+3.5^2=y^2-7y+3.5^2
Vereinfacht sich zu (x-3.5)^2=(y-3.5)^2
Wegstreichen der Quadrate: x-3.5=y-3.5
Addieren von 3.5: x=y,
also 2+2=3
q.e.d.
@Anne Nühm: Nein. Der Kandidat hat 0 Punkte.
@ Peter Kleissner:
Wen interessiert in diesem spezifischen Falle, wie die Rechtslage in anderen Ländern ist… dämliches Rumgetrolle!!
@Anne Nühm
Sie argumentieren wie folgt beim Wegstreichen der Quadrate:
(0.5)^2=(-0.5)^2, daher -0.5=0.5
… deswegen ist das korrekte Ergebnis der Radizierung ja auch:
+/- (x-3,5) = +/- (y-3,5)
und das ist dann richtig, wenn man die Vorzeichen auf beiden Seiten unterschiedlich wählt.
;-))
… und wer eine solche ausführliche "Lösung" darstellt, weiß das natürlich auch. ;-))
@Anne Nühm: Black holes are, where God divided by 0 ;)
@Anne Nühm: Nein, weil:
(x+y) * (x-y) = x² – 2xy – y²
ergibt. Eine normale quadratische Gleichung halt.
@Kommentar: Peter Kleissner: Wo steht denn, dass der Aufprall mit 130 km/h stattgefunden hat? Ich kann nur lesen: "..der mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h und eingeschaltetem Abblendlicht gefahren war,..". Da steht nichts von Aufprallgeschwindigkeit…!
Der "Beweis" schlägt natürlich nicht wegen irgendwelcher Fehler beim Wurzelziehen fehl (das Vorzeichen kann dabei durchaus wegfallen, da (-1)² = 1, man muss aber alle möglichen Fälle betrachten, daher +/- ), sondern weil im ersten Schritt mit 0 multipliziert wird. Bzw es wird fortgefahren unter der Annahme dass x-y =|= 0, genau das wird aber später augenscheinlich widerlegt, was den ganzen "Beweis" kaputt macht.
Auf die Art und Weise kann man jede beliebige Gleichung "beweisen", da nach Multiplikation beider Seiten mit 0 immer eine wahre Aussage ( 0 = 0 ) da steht.
Mathematikwitze sind toll :)
@Chris: Natürlich nicht. Das ist die dritte binomische Formel. Einmal Wikipedia konsultieren und dann die sechste Klasse wiederholen bitte :)
Das Auto prallt so gegen die Leitplanke dass es nicht mehr fährt ?
Sehr unwahrscheinlich.
@ferri: Ein Einschlag in die Leitplanke ist sehr oft sogar ein Totalschaden. Achse gebrochen, Motor beschädigt, Karosserie verzogen => Schrott.
@Oppi:
Nöö … ;-)
Genau lesen bitte. Es gibt zwar tatsächlich solche "Beweisketten", die irgendwo eine Null-Division haben … hier aber nicht.
Die Lösung geht zu Beginn davon aus, dass x = 4 und y = 3 ist.
Und deshalb liegt der Knackpunkt tatsächlich darin, dass ignoriert wird, dass bei einer Radizierung tatsächlich beide Vorzeichen als Lösung in Betracht gezogen werden müssen.
(-1)² = 1 und (+1)² = 1
na, jetzt wird es doch erst mal richtig interessant; das mathematische Problem könnte zumindest gelöst werden, oder?
@W:
Totalschaden ist kein funktionaler Term sondern ein wirtschaftlicher.
Ein Auto das einen Totalschaden hat kann sehr wohl noch fahrtüchtig sein, sowie ein Auto dass keinen Totalschaden hat kann trotzdem liegenbleiben.
On-Topic: Als Kind ist unser Auto auch mal quer über die Autobahn geschleudert und in der Leitplanke hängen geblieben. Durch das ganze Schleudern war soviel Energie verloren gegangen, dass der Aufprall mit dem Heck gegen die Leitplanke (sehr eigenartig, aber war so) lediglich die Heckklappe (Kombi) beschädigte hat. [Glücklicherweise gab es am linken Rand einen Grünstreifen, sodass es keine Folgeunfälle gab. Das Auto konnte weiterfahren. Die Reparatur wäre aber so teuer gewesen, dass wir uns ein neues Auto gekauft haben.
Off-Topic: Auja, so schön viel Unsinn, was Mathematik betrifft. Desderwegen hier die Klarstellung:
- Das Multiplizieren einer Gleichung mit 0 ist keine Äquivalenzumformung. Folglich ist das Multiplizieren mit Termen in den Fällen keine Äquivalenzumformung, in denen der Term den Wert 0 hat. => Die Multiplikation mit (x-y) ist nur dann eine Äquivalenzumformung, wenn x≠y gilt. Aus der Gleichung x+y=7, deren Lösungsmenge die Gerade y=7-x ist, wird durch Multiplikation mit (x-y) die Gleichung (x+y)*(x-y)=7*(x-y), deren Lösungsmenge die Vereinigung der Geraden y=7-x und y=x ist.
- Das Radizieren einer Gleichung ist keine Äquivalenzumformung. Die Gleichung a=x^2 ist äquivalent zu der Gleichung x=±√a.
Es gibt also zwei Schritte, die jeweils die Lösungsmenge verändern. Aus der Gleichung x+y=7 mit der Lösungsmenge y=7-x wird die Gleichung x=y mit der Lösungsmenge y=x.
@Heinz Handtuch:
Das ist – jedenfalls im hier notwendigen "Allgemeinverständnis-Bereich" – keine Klarstellung, sondern eine unnötige "Verschwurbelung".
In #36 liegt der (gewollte) Trugschluß offensichtlich hier:
Wenn x=4 und y=3, dann ist offensichtlioch noch richtig:
(x-3,5)² = (y-3,5)²
weil (4-3,5)² = (+0,5)² und (3-3,5)² = (-0,5)²
Ergebnis der als "Wegstreichen der Quadrate" bezeichneten Radizierung ist aber nicht
(+0,5) = (-0,5)
sondern +/-(+0,5) = +/-(-0,5), wobei es offensichtlich nicht zulässig ist, alle vier möglichen Kombinationen zu verwenden.
+(+0,5) = +(-0,5) >> falsch (wie in der "Lösung" #36)
-(+0,5) = +(-0,5) >> richtig
+(+0,5) = -(-0,5) >> richtig
-(+0,5) = -(-0,5) >> falsch
Soweit die (hoffentlich) allgemeinverständliche Erklärung. Wer will, kann das nun mit den entsprechenden Fachtermini noch ein wenig verwirren … ;-)
@Chris:
1. (x+y)^2 = x^2 +2xy + y^2
2. (x-y)^2 = x^2 -2xy + y^2
3. (x+y)*(x-y) = x^2 -xy + yx – y^2 = x^2 – y^2
Nur zur Klarstellung:
An keiner Stelle wurde mit 0 multipliziert.
Der Fehler liegt im Wegstreichen der Quadrate.
Aus (x-3.5)^2=(y-3.5)^2 folgt
|x-3.5|=|y-3.5|,
wie auch von einigen erkannt.
Wie nicht anders erwartet besteht der Großteil der Lawblogleser also doch aus Informatikern und sonstigen Mathenerds.
@Kommentar:
Sehr witzig.
Und du fährst auf der Autobahn immer so, dass du auch mitten in der Nacht damit rechnest, dass auf der linken Spur ein unbeleuchtetes Unfallauto seht?
Ehrlich gesagt, frage ich mich, warum man dem auffahrenden Autofahrer überhaupt eine Schuld gibt. Und dazu auch noch mit 60%.
Wenn auf der Autobahn auf der linken (!) Spur in der Nacht (!) plötzlich ein unbeleuchtetes (!) Auto steht, dann kann man da nun wirklich leicht drauf fahren.
Man ist als Autofahrer dann Schuld, wenn man auf etwas drauf fährt, das vorschriftsmäßig beleuchtet und gesichert war oder wenn es etwas ist, mit dem man rechnen musste. ^^
Als ich meine, da kommt so ne bekloppte Tussi auf völlig trockener Fahrbahn mit ihrem Auto einfach so ins Schleudern und setzt das gegen die Leitplanke
und wenn man da in stockdunkler Nacht dann drauf fährt, dann ist man auch noch Schuld. ^^
Das kann ja wohl nicht wahr sein …
@suki11: Ich erkläre es dir mal einfach. Wärst du angepasst gefahren hätte es keinen Unfall gegeben.
Deswegen bekommst du auch immer eine Mitschuld.
So einfach ist das. Ja manchmal wäre das unmöglich aber in den meisten Fällen hätte man die Unfälle auch wirklich verhindern können.
Aber selbst wenn man Abstufungen macht in dem Fall wäre der Kerl der der Dame reingerast ist sowieso zu schnell gewesen und das es Hindernisse auf der Autobahn geben kann ja damit sollte man rechnen.
@Olli:
Nun, dass man eine Mitschuld bekommt kann ich ja nachvollziehen. Aber 60% ist ja die Hauptschuld.
Wenn auf einer unbeleuchteten Autobahn in stockdunkler Nacht ein unbeleuchtetes Auto steht, dann kann ich dem Fahrer der da rein fährt einfach keine besonders großen Vorwürfe machen.
Und, also sorry, auf ner breiten, halbwegs geraden, trockenen Autobahn sein Auto ohne nennbaren Grund ins Schleudern zu bringen und gegen die linke Leitplanke zu setzen, ist nun auch eine echte Kunst. *argh* ^^
Und wenn dann einer nachts ins unbeleuchtete Auto rein fährt, dann klagt man auch noch, weil man nur zu 1/3 Schuld haben will?
Manchmal kann Saudi-Arabien auch Vorbild sein. Nerv! :-)
Ja es ist blöd aber dmait musst du halt leider rechnen.
Es liegt ja öfters gerne was auf der Autobahn wie oft schon alleine LKWs ihre Ladung verlieren.
AM besten noch auf der linken Spur.
Ok ich übertreibe jetzt aber wer öfters fährt der kennt das ja.
@Olli:
Ja. Ich bin, als wir nachts mal aus nem Ausflug in Holland über die Autobahn nach Köln zurück fuhren, auch mal fast in unbeleuchtete Unfallautos rein gefahren. Gottseidank war ich auf der ganz linken Spur und bin dran vorbei gerauscht.
Jedenfalls bilde ich mir bis heute ein – und bin mir auch recht sicher – auf der mittleren und rechten Spur unbeleuchtete Unfallautos gesehen zu haben.
Ich konnte nicht viel sehen – es war stockdunkel – außerdem in einer Kurve.
Wäre ich nicht ganz links gefahren, würde ich hier vielleicht nicht sitzen. Daran musste ich denken, als ich das gelesen habe.
stell dir vor, du fährst nichts ahnend nachts auf der autobahn, 130 tempomat da du sprit sparen willst, setzt zum überholen eines lkw an und knallst dann in das auto von so einer verdammten fotze die nachts am steuer eingepennt ist und auf der überholspur liegen geblieben ist. stell es dir einfach mal vor.
Die Argumente bleiben die gleichen
1. Hätte er überholt, wäre vor ihm etwas gefahren dass den Sichtbereich erweitert hätte. Dann wären 130kmh noch abbremsbar gewesen
2. Hätte er nicht überholt -> Rechtsfahrgebot.
Außerdem sollte man schon ausweichen können, 130 ist nicht soooo schnell.
@Jones: Stellen Sie sich vor, Sie hätten nicht nur den Verstand eines intellektuellen Osterhasens – stellen Sie es sich einfach mal vor.