Vorurteil, liebevoll gepflegt
Es gibt ja die merkwürdigsten Dinge. Hierzu gehört das “Wuppertaler Landrecht”. Eine feststehende Weisheit unter nordrhein-westfälischen Strafverteidigern. Diese besagt, dass es in Wuppertal für Angeklagte nur eines gibt – übermäßig harte Strafen.
In Wuppertal arbeiten in der Tat einige Richter, die das Klischee bedienen. Ebenso gut kann man aber Juristen mit Augenmaß begegnen, die eine solide Verhandlungsführung pflegen und es nicht als Ehrensache ansehen, jeden Angeklagten einzunorden. Aus beiden Kategorien gibt es aber Richter an jedem Gericht. Ich für meinen Teil meine deshalb, dass das Wuppertaler Landrecht vielleicht mal existiert hat. Heute ist es nicht mehr als eine Legende.
Allerdings will ich nicht behaupten, völlig frei von Vorbehalten zu sein. Bayerische Staatsanwälte habe ich bisher zum Beispiel als eher unzugänglich erlebt. Und sicher bin ich nicht der einzige Verteidiger, der bei Gastauftritten in Bayern schon per se mit einer härteren Strafe rechnet als, sagen wir mal, in Düsseldorf und dem Ruhrgebiet.
Aber nicht mal die Bayern darf man über einen Kamm scheren. Ich habe das heute in einer Hauptverhandlung erlebt. Diese verlief ohnehin in überraschend freundlicher Atmosphäre, aber der noch junge Staatsanwalt haute mich wirklich um. “Ich nehme an”, sagte er unter anderem in seinem Plädoyer, “dass ich jetzt in Teilbereichen die Strategie der Verteidigung übernehme.”
Das war noch untertrieben, denn der Staatsanwalt forderte für meinen Mandanten, der ein Geständnis abgelegt hatte, eine außerordentlich milde Strafe. Ich hatte mir auch überlegt, genau diesen Vorschlag zu machen, hatte jedoch Zweifel, ob das im Gerichtssaal nicht letztlich nur für Erheiterung sorgt. Es war aber keineswegs so, dass ich dem Staatsanwalt vor der Verhandlung einen Umschlag zugesteckt hatte. Nein, der Mann hatte wirklich hörenswerte juristische Argumente. Darüber hinaus, und das fand ich eigentlich am wichtigsten, zeigte jeder Satz seines Plädoyers, dass er die Menschen im Auge hatte. Das Opfer der Tat, aber auch den Angeklagten.
Ich war also in der seltenen Verlegenheit, dem Gericht wahrscheinlich eine härtere Strafe vorgeschlagen zu haben, als sie der Vertreter der Anklage forderte. Zum Glück plädiert immer erst der Staatsanwalt, so dass ich das nicht direkt zugeben musste. Das Gericht hat dann zwar von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, doch eine etwas härtere Strafe auszusprechen. Allerdings fiel diese doch deutlich niedriger aus, als es vorher im Raume gestanden hatte.
In zwei Wochen habe ich wieder einen Termin in Bayern, aber in einer anderen Ecke des Landes. Falls mir dort noch mal Fairness widerfährt, wäre ich glatt bereit, mich von meinem liebevoll gepflegten Vorurteil zu verabschieden.
Naja, wie sagt man so schön: "Ausnahmen bestätigen die Regel", oder? Nachdem ich im Studium so einige Urteile von dort unten gesehen habe, kommen mir schon gewisse Zweifel, ob Bayern wirklich als Rechtsstaat bezeichnet werden darf.
Die StA ist eben doch die objektivste Behörde der Welt… aber mit einer solchen guten Darstellung eines Staatsbeamten verschrecken Sie doch hier Ihre Fans
@JH:
Teil doch mal einige der Urteile.
Es ist ausserordentlich erfreulich, daß es noch Beamte gibt die Ihre Aufgaben mit Herz und Verstand erledigen.
Ich dachte, das härteste Strafgericht NRWs sei das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer… siehe hier:
http://hoechststrafe.dorkawings.de/2012/02/die-kugel-auf-dr-markus-merk/
Was macht man denn dann als Verteidiger in so einer Situation? Bleibt man bei seiner ursprünglichen Strafforderung, übernimmt man die der Staatsanwaltschaft, oder geht man da nochmal drunter?
@Thorsten:
Was ist wenn eine Billiardkugel, von oben geworfen, einen Kopf trifft?
Ist das Opfer dann nur ein bisschen tot?
sich über ein paar Jahre Stadionverbot, eine Bewährungsstrafe und eine kleine Geldstrafe so aufzuregen ist völlig absurd.
@marcus05: Niemand wirft Billardkugeln. Traue den Asis aus GElsenkirchen einges zu, aber in Fall war es ein Schlüsselanhänger. Der tötet keinen.
Interessant wäre zu erfahren, zu welchem Ergebnis die Strafe beim UV-Mandanten, dem Opfer und beim Staat führte.
Dient das Rechtssystem tatsächlich nur der Befriedigung der persönlichen Gelüste der beteiligten Juristen? Ist wohl alles nur ein Spiel intellektuell unbefriedigter Köpfe.
Herr Vetter gibt zu, Vorurteile zu pflegen. Dass ich das nochmal erleben darf!
Ohne weitere Infos zu dem Fall kann man die Aussagen schwer beurteilen.
Wobei vor Gericht leider allzu oft der "arme" Täter gesehen wird und nicht das Opfer, Fairness hat immer zwei Seiten.
Herr Schälike, sonst bin ich ja manchmal durchaus Ihrer Meinung, aber hier haben Sie den Artikel nicht hinreichend genau gelesen; UV hat berichtet, dass der StA bei seinen Ausführungen auf Opfer und Angeklagten eigegangen ist. Sicher arbeiten sich vor Gericht auch die Egos der beteiligten Juristen aneinander ab, aber gerade in einem solchen Fall in dem alle Beteiligten scheinbar ihre Rolle just so erfüllt haben, wie das Gesetz es vorsieht, wirkt Ihre beschwerde fehl am Platz.
@Spandauer: Die empirische Grundlage für Ihre Ansage hätte ich gerne einmal gesehen. Vor Gericht wird allenfalls deswegen vor allem der Täter gesehen, weil dessen Lebensumstände umfassender eruiert werden müssen, als die des Opfers. Die Auswirkungen auf das Opfer können aber im Rahmen der Strafzumessung durchaus eine Rolle spielen. Nur dürfen halt von Gesetzes wegen bestimmte Auswirkungen auf das Opfer nicht in die Strafzumessung einfließen, weil sie eben schon Teil des Tatbestandes sind (Beispiel für etwas das nicht geht:"Nicht nur hat er das Opfer betrogen, er hat es auch absichtsvoll hinters Licht geführt").
@jansalterego
Ich habe darüber keine empirische Grundlage.
Allerdings bin ich immer wieder verblüfft, dass mit "schwerer Kindheit" und Ähnlichem vieles/alles entschuldigt wird.
Wer unserer Väter/Mütter oder Großeltern hatte nicht auch eine "schwere Kindheit", z.B. durch Flucht, Vertreibung, Krieg, Hunger etc.?
Sind die deswegen alle zu Kriminellen geworden?
Ein Opfer hingegen musste immer eine Straftat erdulden und hat evtl. bleibende Schäden, körperlicher oder seelischer Art.
Ich dachte unser Strafrecht hat eben im besonderen den Täter im Blick, weil es uns nicht um Vergeltung, sondern eigentlich um "Resozialisierung" geht, sobald wir von Strafvollzug sprechen.
Aber eventuell habe ich als Laie einfach alles falsch verstanden und es geht doch nur um Rache …. zumindest klingt es hier in den kommentaren des häufigeren so.
@spandauer
Gerade die Kriegsgeneration hat es nicht so mit Gesetzestreue. Es dauerte über 5 Jahre, bis nach '45 so etwas wie ein Rechtsstaat faktisch existierte. Bis dahin herrschte das Recht des Stärkeren oder Skrupelloseren.
Viele Jugendlichen aus NS-Zeit und Nachkriegszeit haben nie mehr umgelernt.
Ja, die Ganze Generation von ca. 1925 – 1950 ist verkorkst.
Und, Strafe dient nicht der Rache.
Haben Sie wohl nicht gelernt, hm?
MZ
Wegen der Beeinträchtigungen durch die Straftat gibt es ja schon unterschiedliche Strafrahmen.
Ich denke auch, dass oft die Nebenfolgen der Strafverfolgung unterschätzt werden. Sowohl für verurteilte als auch für freigesprochene Täter.
@Thorsten:
Inwiefern ist das denn eine harte Bestrafung? § 224 I StGB hat nunmal eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten, sogar in einem minder schweren Fall wären es 3 Monate. Warum ein solcher Wurf mit Schlüsselanhänger und Miniatur-Billiardkugel minder schwer sein sollte, erschließt sich mir hier aber nicht, da die mögliche Schwere der Verletzungen einfach zu groß ist. Klingt jetzt altbacken, aber das kann numal wirklich ins Auge gehen.
Und die in dem Beitrag zitierte Strafmilderung nach § 23 II StGB ist beim Versuch nicht verpflichtend, die Strafe KANN gemildert werden.
Was ich erschreckend finde ist, dass der Täter wegen einer Schiedsrichterentscheidung vor mehr als 10 Jahren eine schwere Körperverletzung begehen wollte (was in dem Verfahren unstreitig war).
@MZ
Haben Sie für Ihre Behauptungen Beleg, besonders für die verkorkste Generation? Einen 1950 geborenen zu unterstellen er halte es nicht so mit Gesetzestreue und sei verkorkst. Ein schlimmere Verallgemeinerung musste ich selten lesen.
Danke für die Aufklärung bezüglich Strafe ungleich Rache.
Wobei ich dies auch nirgens geschrieben hatte, aber mit Unterstellung lebt es sich eben leichter, hm?
@Kai
Die Nebenfolgen sind ein wichtiges Thema!
Lieber Herr Vetter,
Sie schreiben
"sicher bin ich nicht der einzige Verteidiger, der bei Gastauftritten in Bayern schon per se mit einer härteren Strafe rechnet als, sagen wir mal, in Düsseldorf und dem Ruhrgebiet. "
und
"In zwei Wochen habe ich wieder einen Termin in Bayern, aber in einer anderen Ecke des Landes. Falls mir dort noch mal Fairness widerfährt, wäre ich glatt bereit, mich von meinem liebevoll gepflegten Vorurteil zu verabschieden. "
Darf ich das so interpretieren, dass aus Ihrer Sicht eine Strafverfolgung dann besonders fair ist, wenn die Strafe besonders milde ausfällt?
Falls ja, gäbe es doch eine ganz einfache Möglichkeit, um maximale Fairness zu erreichen: man verhängt einfach gar keine Strafen mehr.
Im Ernst:
Mag schon sein, dass das Strafmaß in Bayern tendenziell höher ist als in Nordrhein-Westfalen.
Ob dies nun gut oder schlecht ist, vermag ich nicht zu beurteilen (verweise allerdings doch auf die niedrigeren Verbrechensraten in Bayern, die einen gewissen Abschreckungseffekt zumindest möglich erscheinen lassen).
"Unfair" ist die Rechtssprechung in Bayern deswegen aber nicht.
@Florian: Wegen der niedrigeren Verbrechensraten in Bayern: Können Sie mir eine methodisch saubere Studie nennen, die das belegt? (Die Frage ist ernst, nicht rhetorisch gemeint.)
Ich bin kein Kriminologe, habe aber etwas Ahnung von Statistik. Und das, was mir bisher zu diesem Thema begegnet ist, bewegt sich leider auf dem Niveau von Aussagen wie "in Bayern weniger Verbrechen pro Einwohner als in NRW". Daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen, ist schon deswegen Humbug, weil die Bevölkerungsstruktur eine völlig andere ist. In NRW ist der Anteil der Großstadtbewohner an der Gesamtbevölkerung deutlich höher als in Bayern, um nur ein Beispiel zu nennen.
Wenn mir also jemand beispielsweise belegen könnte, dass nicht Nordrhein-Westfalen an sich, sondern bspw. arbeitslose männliche Großstadtbewohner zwischen 20 und 35 mit niedriger Formalbildung in NRW häufiger Verbrechen begehen als in Bayern, fände ich das tatsächlich interessant.
@Florian:
http://blog.delegibus.com/1742
@fernetpunker:
Kennen Sie einen einzigen Menschen ohne Vorurteile?
Einen der noch lebendig ist bitte …
@IANAL
Dass selbst in einer Großstadt wie München die Kriminalstatistik besser ausfällt als in den meisten anderen deutschen Städten kann, muss aber nicht, mit der Strafzumessung zusammenhängen.
In Hamburg bekommt jemand, der unerlaubt mit einer Knarre erwischt wird, auch gerne mal eine Bewährungsstrafe. In München wandert er in den Knast. Nun raten Sie mal, wo sich Kriminelle eher trauen mit einer geladenen Waffe durch die Gegend zu laufen.
@Christoph:
"Nun raten Sie mal, wo sich Kriminelle eher trauen mit einer geladenen Waffe durch die Gegend zu laufen."
In Bayern natürlich – da müssen bewaffnete Kriminelle nämlich unter Umständen gar keine Strafverfolgung fürchten:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeigewalt-bei-einsaetzen-wenn-beamte-zu-rambos-werden-1.1294594
@IANAL:
"Wegen der niedrigeren Verbrechensraten in Bayern: Können Sie mir eine methodisch saubere Studie nennen, die das belegt?"
Nein, kann ich nicht.
Ich habe meinen Post auch bewusst vorsichtig formuliert.
Es ist natürlich grundsätzlich unmöglich, einen Sachverhalt (hier: niedrigere Verbrechensraten in Bayern als in NRW) monokausal auf irgendeine Ursache zurückzuführen.
Und es wäre in der Tat kindisch zu behaupten, dass dies unbedingt an der Strafgerichts-Praxis liegen müsste.
Der Grund für mein Post war auch nicht, unbedingt die Praxis in Bayern verteidigen zu wollen. Ich fand nur die anscheinende Denkweise des Herrn Vetter (dass nämlich ein Gerichtsurteil umso "fairer" ist, je milder es ist) nicht allzu überzeugend.
Auch hier in Bayern kommt es natuerlich drauf an, bei wem man landet.
Dennoch kann man im allgemeinen sagen, dass in bayern schon eher ein anderes Klima herrscht. Teilweise zu recht, oft aber auch nahezu grotesk ueberzogen.
@Spandauer:
Autsch ich glaube das nennt man Eigentor.
In Bremen behauptet die Polizei, über 50% der Wohnungseinbrüche würden von ihnen namentlich bekannten Serientätern ausgeführt.
Vermieter werden aufgefordert, die Häuser sicherer zu machen.
Gerade hat ein Bekannter aus Bremen am Telefon gesagt, die Serieneinbrecher wären Mitglieder eines kurdisch-libanesischen Clans mit hunderten aktiven Mitgliedern . In ganz Deutschland sollen diese Familien tausende Angehörige haben, die sich gegenseitig unterstützen.
Die Polizei hätte schlicht Angst vor denen.
@Christoph: Hamburg hat auch weitaus mehr Ghettos als München. Da würde oich wohl auch mit einer Waffe durchlaufen. Oder lieber erst gar nicht reingehen.
@Florian: "Ich fand nur die anscheinende Denkweise des Herrn Vetter (dass nämlich ein Gerichtsurteil umso "fairer" ist, je milder es ist) nicht allzu überzeugend." – Da stimme ich Ihnen gerne zu.
@Der finstere Hugo: Das, was Bekannte vom Hörensagen wissen, ist meistens eine sehr verlässliche Quelle. Aber unterstellt, dass ist tatsächlich so, wird die Polizei wohl kaum aus Angst nichts unternehmen (ein SEK-Einsatz gegen irgendeine Mafia lässt sich ja bestens vermarkten), sondern das Problem wohl eher in den fehlenden Beweisen zu finden sein.
@Christoph: So was geht schon eher in die richtige Richtung. Mam müsste natürlich noch eine Reihe anderer Variablen brücksichtigen (Wohlstandsniveau und -verteilung, Arbeitslosigkeit o.ä.) und dann mal sehen, was von der Korrelation noch übrig bleibt.
Nebenbei hat Bayern den Ruf, mehr als andere Bundesländer eine Klassenjustiz zu haben. Polizisten, Akademiker und Spetzis aller Art werden ungewöhnlich milde verurteilt, der Rest ungewöhnlich hart. Ein Arzt wurde vom Vater seines Opfers aus Bayern nach Frankreich entführt und dort wegen Mord verurteilt. In Bayern war das Verfahren eingestellt worden.
@IANAL:
Aber warum werden die Serientäter nicht beschattet ?
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/543988/Handelskammer-fuerchtet-um-die-Sicherheit.html
Bremen. Karsten Nowak, Geschäftsführer bei der Handelskammer Bremen, beschäftigt sich in diesen Tagen mit ungewöhnlichen Themen: Kriminalität, Sicherheit und Rechtsprechung – Themen, die die Handelskammer üblicherweise anderen überlässt. Doch unter Geschäftsleuten in einigen Bremer Stadtteilen rumort es. Grund sind die hohe Zahl von Einbrüchen und die konstant hohe Zahl von Raubüberfällen.
@Der finstere Hugo: Die mafiöse Handelskammer fürchtet um die Sicherheit?
Das erinnert mich an Revierkämpfe rivalisierender Banden…
@Olli
"Hamburg hat auch weitaus mehr Ghettos als München. Da würde oich wohl auch mit einer Waffe durchlaufen. Oder lieber erst gar nicht reingehen."
Hier gibt es Ghettos? Interessant. Ist mir noch gar nicht aufgefallen, dabei komme ich gut in meiner Heimatstadt herum. Sicher, hier ist´s nicht überall so edel wie in Blankenese – aber auch nicht überall in München ist Schwabing.
@Christoph: Entschuldigung ich wußte nicht das du aus einem Paralleluniversum kommst.
@Olli
Ist Hamburg neuerdings ein Paralleluniversum? Oder welche Stadtteile meinst du genau, in welche man sich nur mit einer Waffe trauen kann, weil man dort an jeder Ecke um sein Leben fürchten muss? Mir fällt grade keiner ein.
@Christoph: Also kurz in Hamburg isses besser als in Duisburg, Essen, Dortmund oder Berlin?
@ Olli: Behaupten Sie nichts, was der andere nicht gesagt hat. das ist widerlicher Stil
@ der finstere Hugo: Klar, so kann man Vorurteile erfüllen, ohne tatsachen zu benennen. HASS reicht völlig.
@ spandauer: peinlich, nur noch peinlich. Zu lachhaft, um sich mit Ihren Aussagen ernsthaft zu beschäftigen.
@Olli
Nochmals die unbeantwortete Frage: Welche Stadtteile meinst du genau, in welche man sich nur mit einer Waffe trauen kann, weil man dort an jeder Ecke um sein Leben fürchten muss?
Du scheinst dich ja in HH bestens auszukennen. Oder prägen nur Vorurteile dein Leben? Versuch´s doch mal mit Fakten (und einer besseren Rechtschreibung).
Dieser milde bayrische Staatsanwalt, der offenbar mit Herz und Verstand arbeitete, ist vermutlich eine "Finte", ein "PR-Gag" des bayrischen Amtsschimmels … (hier fehlen jetzt die lots of laughter – smileys, um die Ironie zu kennzeichnen) … und würde ja die vielen berechtigten Beschwerden der Opfer des bayrischen Amtsschimmels nebenbei dann auch noch lächerlich machen … oder es ist ein Staatsanwalt, der schon so viele zerstörte Existenzen harmloser Leute auf dem Gewissen hat, dass er nachts nun nicht mehr schlafen kann, und dies an anderen – evtl. völlig ungerechtfertigter Weise – durch extrem milde Strafanträge wieder "gutmachen" möchte, was natürlich auch nichts bringt, jedenfalls nicht den richtigen … denn das ist schon extrem erstaunlich, wenn der Staatsanwalt unter dem avisierten Vorschlag des Verteidigers bleibt und das Gericht dann im Strafmaß darüber geht.
Und das Schlimme in Bayern (möglicherweise auch anderswo) ist ja nicht nur, dass nicht selten die Existenzen und die Gesundheit völlig harmloser Leute durch den Amtsschimmel völlig zugrunde gerichtet und zerstört werden (was aber auch schonmal an völlig untätigen duckmäusernden Verteidigern liegen kann), sondern dass sehr oft die wahren Täter, z.B. eben diese amtsmißbrauchenden Schreibtischtäter oder auch z.B. ganz andere organisierte und verschworene Straftäter-Banden völlig ungeschoren davon kommen … "milde" ist zwar wohl sehr oft richtig, aber sicher nicht immer …
MfG
PS: Ich glaube, es wird offensichtlich: ich habe fast jeglichen Glauben hier verloren, und habe dafür sehr gewichtige Gründe … was nicht heißen soll, dass es nicht vielleicht doch noch die eine oder andere rühmliche Ausnahme geben könnte, selbst im bayrischen Amtsschimmel …
Vorurteile über Sachsen bestätigen sich hier.
http://www.zeit.de/2012/10/Mandy-Kinderbordell-Sachsensumpf
Prozessbeginn am 6.3. in Leipzig.
Warum wurden ihnen von der Polizei Fotos von Richtern vorgelegt ? Die Richter waren also schon verdächtig. Weil sie diese Richter als Hurenböcke identifiziert haben müssen sie sich jetzt wegen Verleumdung verantwortlichen.
die damals im Jasmin arbeiten mussten, werden 2008 noch einmal als Zeugen vernommen. Ihnen werden Fotos gezeigt. Dabei meinen Mandy Kopp und eine weitere Zeugin namens Trixi (Name geändert) zwei hochrangige Juristen – den ehemaligen Vizepräsidenten des Leipziger Landgerichts und den jetzigen Präsidenten des Landgerichts Chemnitz – als frühere Freier des Bordells wiederzuerkennen. Die beiden Männer bestreiten dies. Die Frauen stehen nun wegen Verleumdung vor Gericht.
@IANAL und Florian: Fair, schmair… Wirksam muss ein Urteil sein. Und da hab ich mal wieder die Statistik auf meiner Seite:
Je milder und ambulanter(Fachsprech für "nichteinsperrend") eine Strafe ist, desto geringer ist die Rückfallwahrscheinlichkeit.
Da könnt ihr jetzt greinen und quengeln, wenn ihr mögt, das ist aber nunmal hundertfach reproduzierte empirische Realität.
So und jetzt dürft ihr weiter rumstammtischlern.