Die Akte Demjanjuk wird zugeklappt

Der Prozess gegen John Demjanjuk endete mit einem kollektiven Seufzer der Zufriedenheit. Vor allem deshalb, weil er gerne als der letzte lebende KZ-Scherge dargestellt wurde. Ich habe schon mal darauf hingewiesen, dass eines feststeht: Egal was Demjannjuk in Vernichtungslagern getan hat, er war kein originärer Nazi, sondern als Ukrainer bis 1942 Soldat in der Roten Armee. Er geriet in deutsche Kriegsgefangenschaft und hat sich dort von der SS “anwerben” lassen.

So die Version der Anklage. Demjanjuk hat dagegen immer herausgestellt, selbst nur die Wahl zwischen Tod und Kooperation als “fremdländischer Wachmann” gehabt zu haben (unabhängig davon sei er auch niemals im Lager Sobibor gewesen, wo er Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen geleistet haben soll).

Gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft hatte Demjanjuk Revision eingelegt, ebenso die Staatsanwaltschaft. Nun ist Demjanjuk tot. Das hat auch juristische Konsequenzen. Die Frage von Demjanjuks Schuld wird nun nämlich nie abschließend geklärt werden. Mit dem Tod eines Angeklagten tritt aus Sicht der Juristen ein Verfahrenshindernis ein – es darf nicht weiterverhandelt werden.

Die Strafsache Demjanjuk wird nun also eingestellt, die Akte zugeklappt. Das Urteil gegen ihn wird demgemäß nie rechtskräftig werden.