Sollten Sie keine Folge leisten …

Post von der Polizei. Ein Kriminalkommissar lädt meinen meinen Mandanten ein, am 26. März “bei der rechts oben aufgeführten Dienststelle” vorzusprechen.

In der Ermittlungssache gegen meinen Mandanten, so heißt es in dem Schreiben im schönsten Behördendeutsch, “ist Ihre Abgabe einer Speichelprobe auf freiwilliger Basis erforderlich”. In der Sache nur ein weiterer Satz:

Sollten Sie der Vorladung keine Folge leisten, wird die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss erwirken.

Kein Wort darüber, wofür die Speichelprobe eigentlich benötigt wird. Es ist ja keineswegs so, dass Polizeibehörden den Speichel Beschuldigter sammeln, ihn in Röhrchen abfüllen und die Proben dann wie Weinsammler in langen Regalreihen deponieren. Vielmehr soll aus der Speichelprobe das DNA-Muster des Betroffenen ermittelt und dann im Computer gespeichert werden.

Nicht jedem Bürger ist das bekannt. Aber selbst wenn der Betroffen sofort Bescheid weiß, möchte er vielleicht doch noch Näheres erfahren. Zum Beispiel, ob es darum geht, seine DNA mit konkreten Tatortspuren zu vergleichen. Was bei negativem Ausgang bedeutet, dass die Daten gelöscht werden müssen.

Oder beabsichtigt die Polizei, die DNA dauerhaft in der DNA-Zentraldatei zu speichern, die beim Bundeskriminalamt geführt wird? Das wäre nur zulässig, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Betroffene künftig Straftaten begehen wird.

Statt einiger Basics als Erklärung nur ein markiges “ist erforderlich”. Verbunden mit der Drohung: Machst du nicht mit, wird ein Richter dich schon dazu zwingen. Das ist wirklich eine nette Art, jemanden davon zu überzeugen, dass er freiwillig das Richtige tut.

Mein Mandant geht jedenfalls schon deshalb nicht hin, weil er nach so einem Schreiben gar nicht mehr erwartet, dass ihm der Kommissar zumindest auf der Polizeiwache alles vernünftig erklärt, einschließlich seiner Rechte. Er rechnet eher damit, eingenordet zu werden. Das tut er sich dann lieber doch nicht an. 

So habe ich jetzt den Auftrag, die Speichelprobe zu verhindern. Was gar nicht so unmöglich erscheint, wie es in dem Schreiben der Polizei klingt. Nach dem was ich bisher weiß, wird ein abwägender Richter den Beschluss zumindest nicht einfach durchwinken.

Ein herzliches Dankeschön an die Polizei für die Vermittlung des Mandats.