21.4.2012

Rassismus darf mit SS-Vergleich gekontert werden

Darf die Hautfarbe ein Kriterium für Polizeikontrollen sein? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Koblenz vor kurzem bejaht. Die Richter segneten damit die Berufsauffassung eines Bundespolizisten ab, der offen zugab, Zugreisende auch wegen ihrer Hautfarbe unter die Lupe zu nehmen. Dieser offenen Billigung von Rassismus treten nun andere Richter, nämlich am Oberlandesgericht Frankfurt, im gleichen Fall wenigstens indirekt entgegen. Sie haben entschieden, dass der Betroffene dann dem Beamten auch ins Gesicht sagen durfte, das Verhalten  erinnere ihn an die Methoden der SS.

Am Oberlandesgericht Frankfurt war der 25-jährige Student, der dunkler Hautfarbe ist, wegen Beleidigung angeklagt. Das Amtsgericht Kassel hatte ihn bereits zu einer Geldstrafe verurteilt; dagegen ging der Mann in Revision. Aus dem Urteil erfahren wir zunächst, was sich im Zug ereignet hat:

Der Angeklagte (wurde) am 3.12.2010 durch Beamte der Bundespolizei im Regionalexpress auf der Strecke zwischen Kassel und Frankfurt/ Main angesprochen und darum gebeten sich auszuweisen. Dem lag zugrunde, dass aus Anlass von Anschlagsdrohungen islamistischer Kreise verstärktes Augenmerk auf Personen mit anderer Hautfarbe gerichtet wurde.

Der Angeklagte reagierte aggressiv und verweigerte sich auszuweisen. Nachdem die Beamten ihm zu seinem Sitzplatz gefolgt waren und einer der Beamten nach seinem Rucksack griff, erklärte der Angeklagte, dass ihn das an etwas erinnere. Auf Nachfrage des Beamten, woran ihn das erinnere, erklärte der Angeklagte, das erinnere ihn an Methoden der SS, es erinnere ihn an die SS.

Auf Nachfrage des Beamten, ob der Angeklagte ihn beleidigen wolle, verneinte dieser. Der Beamte forderte ihn nun mit den Worten auf: “dann sagen Sie doch, dass ich ein Nazi bin”, woraufhin der Angeklagte entgegnete: “Nein, das sage ich nicht”.

Das Oberlandesgericht meint, die Äußerungen seien geeignet gewesen, den Polizisten in seiner Ehre herabzusetzen. Allerdings seien die Worte des 25-Jährigen letztlich gerechtfertigt gewesen. Aus dem Urteil:

Vielmehr ist entscheidend darauf abzustellen, dass sich die Kritik in erste Linie gegen die angewendeten Maßnahmen, insbesondere die gezielte Auswahl der Person des Angeklagten mit dunkler Hautfarbe sowie die Aufforderung zur Vorlage eines Ausweises richtete.

Der Angeklagte, der das dienstliche Vorgehen jedenfalls subjektiv als Diskriminierung wegen seiner Hautfarbe und demgemäß als Unrecht empfand und dies auch nach den Feststellungen gegenüber den Beamten sowie Mitreisenden zum Ausdruck brachte und um Solidarität warb, durfte das polizeiliche Vorgehen daher unter dem Schutz der Meinungsfreiheit einer kritischen Würdigung mit stark polemisierender Wortwahl unterziehen.

Indem er ausdrücklich den Polizisten nicht als Nazi bezeichnete, habe der Angeklagte hinreichend gezeigt, dass er zwischen der fragwürdigen Maßnahme und der Person unterscheide. Somit liege keine Diffamierung des Beamten vor, sondern eine noch zulässige Kritik an den Methoden der Bundespolizei.

Dabei spiele es auch keine Rolle, ob die Personenkontrolle rechtmäßig war. Selbst wenn man dies annehme, habe der Betroffene das polizeiliche Vorgehen kritisch würdigen dürfen – auch mit “polemisierender Wortwahl”.

Erfreulich zu sehen, dass es Richter gibt, welche nachfühlen können, wie sich ein Mensch dunkler Hautfarbe in deutschen Zügen und auf deutschen Bahnhöfen fühlt. Gegenüber Publikative.org hat der Betroffene erklärt, er sei vorher schon  dutzendfach in Zügen kontrolliert worden, Freunde mit weißer Hautfarbe jedoch nie.

Immerhin wird einem Betroffenen nicht auch noch zugemutet, seine nachvollziehbare Empörung nur in biederer Form zu äußern. Den Schuh müssen sich die Bundespolizisten nun anziehen. Ebenso aber auch die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz, die offenen Rassismus auch noch gutheißen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2012, Aktenzeichen 2 Ss 329/11

86 Kommentare zu “Rassismus darf mit SS-Vergleich gekontert werden”

  1. Avantgarde meint: (21.4.2012 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    “dann sagen Sie doch, dass ich ein Nazi bin”

    Aufforderung zu einer Straftat?

  2. stimmviech meint: (21.4.2012 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Obwohl ich ja recht national orientiert bin, verstehe ich die Wut dunkelhäutiger Migranten, im Gegensatz zu den Weißen immerfort wieder kontrolliert zu werden und damit unterstellt zu bekommen, man sei Straftäter. Nur was lehrt uns das? Es zeigt , daß die multikulturelle/multiethnische Gesellschaft eben nicht funktioniert. Es kommt genau zu den Dpannungen zwischen den Ethnien, die gemäß den Forschungen von Robert Putnam unvermeidlich sind und in der Folge übrigens auch zu innerethnischem Mißtrauen und damit zum Zerfall der Gesellschaft führen.

  3. Avantgarde meint: (21.4.2012 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Ethnie als Kriterium, ob gesellschaftliches Zusammenleben "funktioniert oder nicht, ist traurig und einfach (gefährlicher) Unfug).

  4. Markus.U meint: (21.4.2012 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech: sry, aber diese Herleitung ist iwie dämlich xD

  5. stimmviech meint: (21.4.2012 um 19:25) AntwortenReply to this comment
  6. Torsten meint: (21.4.2012 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Nur Mal eine blöde Frage: Was daran erinnert konkret an die SS?

  7. Jörg meint: (21.4.2012 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    Liebes Stimmviech
    Du hast völlig recht!
    Deshalb solltest du, alle Anwälte, GEZler und Knöllchen Horst, noch heute auswandern.
    Iran scheint mir ein tolles Land für euch zu sein!
    Keine Ironie!

  8. Albi meint: (21.4.2012 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech: Schön, da hast du dich jetzt auf einen alten Sack bezogen um zu sagen, dass unsere Gesellschaft zerfällt wenn zu viele schwarze in unser Land kommen. Versteh ich das richtig? Das erinnert mich wiederum an die Theorien der SS.

    Es gibt btw genug Theoretiker die Putnam widersprechen.

    Ich finde es schon iwie bedenklich wie du deine Theorie mit einem unausgegohrenen Wikipediaartikel untermauerst.

    Es sei hinzugefügt, dass solche Theorien den Charakter von selbsterfüllenden Propheszeihungen haben.

  9. Doc Schneider meint: (21.4.2012 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Im Express Berlin – Warschau erlebte ich auch regelmässig rassistische Kontrollen. Manchmal von polnischen Polizisten, immer von doitschen Polizisten.

  10. jan meint: (21.4.2012 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @stimmviech: Welches sind denn im zitierten Fall die unterschiedlichen Ethnien? "Dunkelhäutige" und Beamte der Bundespolizei?

    Wikipedia sagt:

    "Eine Ethnie (auch ethnische Gruppe) oder Ethnos (von griechisch ἔθνος, éthnos, „Volk, Volkszugehörige“) ist eine Population von Menschen, die Herkunftssagen, Geschichte, Kultur, die Verbindung zu einem spezifischen Territorium und ein Gefühl der Solidarität miteinander teilen."

    Hm, das könnte auf Polizeibeamte durchaus zutreffen. Ist die logische Folge also, alle Polizeibeamten rauszuschmeissen (wahlweise zu internieren) um den Frieden in unserer Gesellschaft zu wahren?

  11. ron meint: (21.4.2012 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Das Aktenzeichen ist ja auch der Knall…

  12. Antirassismus meint: (21.4.2012 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Gratulation zu dem Urteil! :)

    Endlich mal vernünftige Richter!

    @ron: LOL!!!

  13. MAX meint: (21.4.2012 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    KANN DIE ENTSCHEIDUNG NICHT VERSTEHEN!
    DER HÄTTE WEGEN BELEIDIGUNG VERURTEILT GEHÖRT!

  14. Stefan meint: (21.4.2012 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Lernen Sie mal, was Rassismus ist, Herr Vetter.

    Personen dunkler Hautfarbe zu kontrollieren gehört nicht dazu.

    Selbst dann nicht, wenn die Kontrollen total willkürlich wären. Zu Fordern, gegen islamistische Bedrohungen blonde Schweden zu kontrollieren, ist nur noch absurd.

  15. stimmviech meint: (21.4.2012 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @Albi: Der interessante Punkt ist ja: Putnam ist Teil des linksliberalen Gutmenschtums und hat ja seine kurzfristig veröffentlichten Erkenntnisse zurückgezogen, um bösen Rechten wie mir keine Argumente zu liefern.

  16. user124 meint: (21.4.2012 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    “dann sagen Sie doch, dass ich ein Nazi bin”

    angenommen er hatte gefordert “dann sagen Sie doch, dass ich ein Neger bin”… ja DA würde jeder sagen "sie sind definitiv kein Neger!".

    nein, die aufforderung ihn doch nazi nennen zu wollen ist was einen agent provocateur ausmacht: die situation anheizen und dann andere zu straftaten verführen um etwas in der hand zu haben und gewalt zu rechtfertigen. das ist nicht nazitum, das ist einfach ein schlechter mensch.

  17. stimmviech meint: (21.4.2012 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Off topic: auf vox läuft spiegel tv über " das Böse" , vielleicht für lawblog Leser interessant.

  18. Ceres meint: (21.4.2012 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @Stefan:

    Nein, blonde Schweden nicht aber blonde Norweger….

    @Avantgarde:

    Wie auch schon user124 angemerkt hat, ging es dem Beamten wohl darum den Beklagten zu einer Straftat zu verleiten. Vielleicht ahnte man ja, dass der SS-Vorwurf noch gerade im Rahmen ist. Aber es scheint mittlerweile zum guten Ton zu gehören Straftaten zu provozieren…

    Generell ist die Begründung man würde wegen Terrordrohungen kontrollieren genauso dumm, wie die Begründung man würde wegen Drogenkriminalität "Anderspikmentierte" vermehrt kontrollieren.
    Es gibt dunkelhäutige Terroristen genauso wie Hellhäutige. An rein körperlichen (oberflächlichen) Merkmalen ein Gefahrenpotential ausmachen zu wollen ist naiv und gefährlich.

  19. Achim Gruber meint: (21.4.2012 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich Ostern auch sehr fuer mein Heimatland Deutschland geschaemt. Wir sind von Kopenhagen mit dem Zug nach Deutschland gefahren. Vorher haben meine schwedischen Freunde mich noch gefragt, ob denn Grenzkontrollen stattfinden werden, was ich verneint habe.

    Im Zug kam dann die Bundespolizei durch und hat nach den Ausweisen gefragt. Nicht uns weisse Menschen, als wir die Ausweise zeigen wollten meinten die nur "Ihr nicht" sondern nur die zwei Schwarzen Mitbuerger, die im Sitz nebenan sassen.

    So sieht in meinen Augen Rassismus aus.

  20. Stefan meint: (21.4.2012 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    @19, wenigstens auf Wikipedia mal nachschauen, was rassismus ist?

  21. Sebastian meint: (21.4.2012 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Das Geschichtsverständis dieses angeblichen "Studenten" und das der Richter schockiert mich.

    Was hat das eine mit dem Anderen zu tun? HAt die SS jagd auf Leute gemacht, die die "falsche" Hautfarbe hatten.

    NEIN hat sie eben nicht!

    Es gab schwarze, indische und sogar moslemische SS Einheiten.

    Multi Kulti sozusagen. Geschichte? Setzen 6

    Bilder poste ich natürlich nicht, finden sich genug im Netz.

  22. Sebastian meint: (21.4.2012 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    BZW korrekt: Es gab keine schwarze in sich geschlossene Einheit, aber es gab Soldaten mit schwarzer Hautfarbe bei der SS.

    Wieso auch nicht? Zu viel Propaganda von den Linken gelesen ;)

    PISA lässt grüssen

  23. Diek Kaimann meint: (21.4.2012 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian: Mir wird schlecht, wenn ich sowas lese. Ist ja auch ein gewaltiger Unterschied, ob Menschen wegen ihrer Religion oder ihrer Hautfarbe verfolgt werden. Da reicht ja nicht mal mehr der Five Mullah Facepalm.

  24. Jim meint: (21.4.2012 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    "das Verhalten erinnere ihn an die Methoden der SS"

    Das halte ich eher für eine Verharmlosung der Nazi-Verbrechen.

    Greift da § 130 ?

  25. Michael meint: (21.4.2012 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    OT: Hm, wieso braucht man inzwischen eigtl. JavaScript, um den Blog lesen zu können?

  26. Achim Gruber meint: (21.4.2012 um 23:30) AntwortenReply to this comment

    @Stefan: Ach hoer auf. Wenn wir uns hier in Semantik eines "engen" vs. "erweiterten" Rassismus-Begriffs verlieren, dann wird das Verhalten der Bundespolizei besser? Ich jedenfalls bin froh darueber, diesem Land hier den Ruecken gekehrt zu haben.

  27. Subsumtionsautomat meint: (21.4.2012 um 23:32) AntwortenReply to this comment

    Ja, da muss doch mal wieder die Rassismus-Keule ausgepackt werden. Sorry, aber ich sehe das eher so wie das Verwaltungsgericht Koblenz: Die Beamten machen ihren Job! Wenn sie nach islamistischen Terroristen suchen, macht es durchaus Sinn, sich vorwiegend an diejenigen Personen zu halten, die ihrem äußeren Anschein nach aus einem Kulturkreis stammen, wo diese Religion stark verbreitet ist. Suchen sie nach Neonazis würden sie ja auch vorwiegend Glatzen mit Springerstiefeln kontrollieren und eher weniger langhaarige Vollbartträger oder Menschen mit dunklerer Hautfarbe. Will man gegen illegale Prostitution vorgehen richtet sich das Augenmerk wahrscheinlich auf Frauen oder evtl. noch Schwule (bzw. Personen, die so aussehen), womit man dann eben diese Gruppen "diskriminiert". Und bei der Suche nach einem Vergewaltiger werden Frauen grds. eher selten behelligt. Anders ist vernünftige Polizeiarbeit doch schon vom Personalaufwand gar nicht machbar!
    Kritischer ist es vielleicht bei der Verfolgung von anderen Straftaten, die grds. jeder begehen kann, bestimmte Gruppen besonders zu kontrollieren. Der vorliegende Fall eignet sich da aber sicher nicht zur Kritik!

    Gleichwohl hätte ich den Angeklagten hier vermutlich auch nicht verurteilt. Für eine Beleidigung würde mir der geschilderte Sachverhalt nämlich ebenso wenig reichen wie dem OLG Frankfurt und man kann als Polizist auch die Größe haben, so ne Äußerung zu überhören… Das hat aber nichts mit Kritik an dem Einsatz als solchem zu tun!

  28. Hendrik meint: (21.4.2012 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @Torsten: Kleine Geschichtslektion: gegen Kriegsende haben SS-Patrouillen massenhaft die Papiere von Wehrmachtssoldaten kontrolliert und Soldaten ohne gueltigen Marschbefehl auf der Stelle ermordet.

  29. Quant meint: (21.4.2012 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    @Stefan:

    Die Einstellung zur Gewalt ist unabh

  30. Quant meint: (21.4.2012 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    @Stefan:

    Die Einstellung zur Gewalt ist unabhängig von der Hautfarbe oder sonstigen Äußerlichkeiten. Es gibt auch "weiße" Terroristen (z.B. Sauerland-Gruppe).
    Und die Religion ist ja mal komplett unabhängig davon wie man aussieht.

  31. kai meint: (22.4.2012 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    @Subsumtionsautomat
    Das ist doch unlogisch. Wenn man nach islamischen Terroristen sucht, dann sucht man sich doch keinen Dunkelhäutigen aus…
    Da kontolliert man doch wohl eher dijenigen, welche in traditioneller Kleidung rumlaufen und ne große Tasche mitführen oder meinen sie nicht? Die können dann auch weiß sein, siehe Konvertiten.
    Ich gehe jetzt einfach mal nicht davon aus, dass der Student einen Kaftan anhatte. Von daher war die Kontrolle ein Beweis von Vorurteilen gegenüber Menschen mit dunkler Hautfarbe.
    Wenn man jetzt die kriminalistische Erfahrung bla mit dazunimmt, kommt man eher dazu die angesprochenen weißen Konvertiten zu verdächtigen und zu durchsuchen.

  32. Subsumtionsautomat meint: (22.4.2012 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    @kai
    Ich gehe davon aus, dass Weiße im Kaftan bei einem solchen Einsatz ebenfalls kontrolliert werden. Natürlich kann so ein Terrorist sich auch als Buddhist verkleiden oder eine Bibel auf dem Schoß liegen haben. Da eine Kontrolle aller Personen einfach nicht möglich ist, muss der Polizist von Fall zu Fall entscheiden, wen er kontrolliert. Und die Hautfarbe ist dabei nunmal ein Kriterium unter vielen. Der Kaftan wäre ein weiteres. Der Koran auf dem Schoß ebenso. Aber vielleicht fällt ja auch gerade die Bibel als mögliche Tarnung auf und führt zur Kontrolle. Oder der Buddhist guckt irgendwie nervös. Nach irgendwelchen Kriterien muss die Polizei halt vorgehen. Oder über soviel Personal verfügen, alles und jeden zu kontrollieren. Das wäre dann vielleicht gerecht, aber wäre das wirklich wünschenswert?

  33. Halloooooooooooooooo meint: (22.4.2012 um 00:31) AntwortenReply to this comment

    @Jörg:

    Iran scheint mir ein tolles Land für euch zu sein!
    Keine Ironie!

    Israel dürfte hier auch passen, denn deren Umgang mit Palästinensern(insbesondere in den besetzen Gebieten) ist bekannt.

  34. kai meint: (22.4.2012 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    @Subsumtionsautomat
    Da stimm ich dir zu, aber wie mir scheint hat sich der Kontrollierte weder verdächtig verhalten, noch sonstige Merkmale aufgewiesen, welche die Kontrolle rechtfertigen außer seiner Hautfarbe.
    Der Polizist sagte in der Verhandlung selbst, dass die Hautfarbe der einzige Grund für die Untersuchung war.
    Das werte ICH als rassistischen Vorurteil, die Meinungen mögen da auseinandergehen.

  35. jan meint: (22.4.2012 um 00:48) AntwortenReply to this comment

    @Subsumtionsautomat: Dann nochmal von mir konkret die Frage:

    Wie viele "Schwarze" haben denn schon Anschläge mit islamistischem Hintergrund verübt?

    Mir fällt da kein Beispiel ein. Dennoch bevorzugt Schwarze zu kontrollieren, obwohl die zumeist nicht aus Regionen stammen, aus denen typischerweise islamistische Terroristen kommen, ist dann eben rassistisch.

  36. Tilman meint: (22.4.2012 um 01:39) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil entspricht der früheren Rechtsprechung. Ich verweise auf BVerfG 1 BvR 1770/91, auch bekannt als das “Gestapo-Methoden” Urteil: “Das Recht des Bürgers, Massnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsäusserungsfreiheit.” Der Kontext des “Gestapo-Methoden” Urteils war dass ein aufgebrachter Leserbrief-Schreiber das Wort im Zusammenhang mit einem “frühen” Besuch der Polizei für einer Abschiebung verwendet hatte.

  37. Subsumtionsautomat meint: (22.4.2012 um 02:30) AntwortenReply to this comment

    @Jan
    Von "Schwarzem" ist im Text nicht die Rede, sondern nur von dunkler(er) Hautfarbe – die Grenzen sind da ja fließend… Und ich glaube es gibt auch mehr schwarze Muslime als bleiche… Aus welcher Region die jetzt genau stammen, sieht man ihnen ja eher nicht an…

    @kai
    Mag ja sein, dass da kein weiteres Kriterium hinzukam. Aber die Beamten haben vor sich einen ganzen Wagon von sagen wir 50 Personen. Sie müssen dann relativ zeitnah entscheiden, wen sie kontrollieren. Vielleicht 5 bis 10 der 50 Anwesenden. Wonach würden Sie gehen? 40 sind weiß und tragen keinen Kaftan, sind auch sonst unauffällig. Von den 10 übrigen sind ein paar dunkel und ein paar dunkler. Vor dem Hintergrund, dass ich nach islamischen Terroristen suche, aber nicht alle Personen kontrollieren kann, an wen halte ich mich? Und so eine Entscheidung kann man doch nicht als Rassismus verurteilen! Wie gesagt, es wird nicht nach dem mordenden Nazi gesucht…

  38. Thomas R. meint: (22.4.2012 um 02:54) AntwortenReply to this comment

    Ein Gericht urteilt, dass man einen Rassisten einen Rassisten nennen darf.
    Und hier im Forum nörgeln die üblichen Halbrassisten und Dreiviertelnazis, dass man doch nicht bemäkeln dürfe, wenn jemand davon ausgehe, dass alle Muslime Terroristen und alle Schwarzen sowieso auf irgendeine andere Weise verdächtig seien.

    Aber wehe, jemand nennt das Rassismus! Sebastian sagt lediglich, dass die Nazis Multikulti praktiziert hätten (ernsthaft, gibt es keine Schulen mehr in diesem Land?) und dass Rassismus deshalb völlig ok sei.
    Da muss man doch noch einen Schritt weiter gehen! Jeder, der kein Rassist ist, ist ein Nazi!

    Subsumtionsautomat hat einen anderen Ansatz: können wir es uns eigentlich leisten, keine Rassisten zu sein? Bräuchten wir ohne rassistische Vorauswahl nicht viel mehr Polizisten? Oder, anders ausgedrückt: sind rassistische Grundsätze nicht die echten Arbeitstiere unserer Polizei!

    Und stimmviech..
    Rassismus zeigt, das multikulturelles Zusammenleben gescheitert ist? Dann zeigen Banküberfälle wohl auch, dass Privateigentum keinen Platz in unserer Gesellschaft hat?

  39. Jerry meint: (22.4.2012 um 03:13) AntwortenReply to this comment

    @kai:

    "Der Polizist sagte in der Verhandlung selbst, dass die Hautfarbe der einzige Grund für die Untersuchung war."

    Das hat er so nicht gesagt.

    mjv.rlp.de/icc/justiz/nav...aa-aaaa-aaaa-000000000042

  40. Timo meint: (22.4.2012 um 03:27) AntwortenReply to this comment

    Bei solchen Beleidigungsklagen frage ich mich immer, was Menschen mit der Souveränität eines bockigen Dreijährigen bei der Polizei verloren haben. Vor allem ist es ein Widerspruch in sich, einerseits vom "Verdächtigen" zu verlangen, die Angelegenheit nicht persönlich zu nehmen, weil die Polizisten ja nur ihren Job machen, und andererseits die Kritik am methodischen Vorgehen direkt auf sich selbst zu beziehen.

  41. erbost meint: (22.4.2012 um 08:31) AntwortenReply to this comment

    @ Herr Udo Vetter

    bitte entfernen Sie javascript, damit man den Blog wieder lesen kann. Nicht jeder will diese hässliche Sprache auf seinem Rechner ausführen.

    Sollte es in zukunft nicht mehr möglich sein lawblog barrierefrei ohne javascript zu lesen, haben sie einen langjährigen Leser weniger…

    MfG erboster Leser

  42. DK meint: (22.4.2012 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe das ähnlich wie erbost. Es ist nicht notwendig für einen Blog mit Kommentarfunktion dies über ein aufgebähtes und risikoreiches Javascript zu realiseren. Und wenn ich mir die .js so anschaue, dann ist dies für otto-normal-leser auch nicht nötig. Daher finde ich ein erzwingen des Javascript unverständlich. Bitte nehmen Sie eine Änderung diesbezüglich vor.
    Verwendung von Javascript sollte freiwillig sein, da hier Programm-Code auf dem Rechner des Clients ausgeführt wird und nicht auf dem Server. Damit wird sowohl nötige Rechenleistung als auch die Gefahren auf den Client verlagert.

    DK

  43. Udo Vetter meint: (22.4.2012 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    @erbost:

    Es gibt derzeit technische Probleme. Wir bemühen uns, das Blog wieder richtig einzurichten.

  44. Markus meint: (22.4.2012 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    mir ist das Urteil unverständlich: es ist doch kein Ausweis von Rassismus, sondern ganz einfach von Effizienz, wenn bei Kontrollen die Polizei sich auf die Personen konzentriert, die Merkmale tragen, die unter der Gruppe der Gesuchten besonders verbreitet sind. Ist es denn eine Art "Geschlechterrassismus", wenn nach einer Vergewaltigung nur die Männer, aber nicht die Frauen des Ortes zur DNA-Probe bestellt werden? Ist es "Rassismus", wenn beim Versuch, eine angekündigte Naziversammlung zu verhindern, Leute mit Glatze und Springerstiefel schärfer kontrolliert werden?

  45. driver meint: (22.4.2012 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    @ kai
    Zitat von Ihnen:
    "Da stimm ich dir zu, aber wie mir scheint hat sich der Kontrollierte weder verdächtig verhalten, noch sonstige Merkmale aufgewiesen, welche die Kontrolle rechtfertigen außer seiner Hautfarbe."

    Meiner Meinung nach hat der Angeklagte selber den Grund für die weitergehende Kontrolle geliefert. Aggressives Verhalten im Falle einer Kontrolle würde ich durchaus als verdächtig ansehen.
    Dazu Zitat aus dem Artikel:
    "Der Angeklagte reagierte aggressiv und verweigerte sich auszuweisen. Nachdem die Beamten ihm zu seinem Sitzplatz gefolgt waren…"
    Solches Verhalten weckt halt nun einmal das Interesse von Beamten. Wie man in den Wald hineinruft…

  46. Sancho meint: (22.4.2012 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    Hoppla! Wieso redet Ihr alle von islamistischen Terroristen? Da wurden keine Terroristen gesucht, sondern illegal einreisende Personen. Da erscheint es viel logischer, ausländisch aussehende Passagiere zu kontrollieren.

    Was mich aber auf die Frage bringt, ob Schwarze bzw. alle, die irgendwie ausländisch aussehen, es hinnehmen müssen, generell unter den Verdacht der Illegalität gestellt zu werden. Ob das nicht diskriminierend ist?

  47. mark meint: (22.4.2012 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    Ist es nicht ein Kompliment das der Herr die Beamten mit dem Secret Service verglichen hat. Gut die sind momentan mit so nem Skandälchen beschäftigt aber sonst doch eher angesehen.

    ;-)

  48. mark meint: (22.4.2012 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Ist es nicht ein Kompliment das der Herr die Beamten mit dem (S)ecret (S)ervice verglichen hat. Gut die sind momentan mit so nem Skandälchen beschäftigt aber sonst doch eher angesehen.

    ;-)

  49. NIX meint: (22.4.2012 um 10:44) AntwortenReply to this comment

    @Markus:

    Es wäre in den von ihnen genannten Beispielen kein Rassismus, sondern schlicht Diskriminierung.
    Bei der Vergewaltigung käme es vermutlich drauf an, wie diese stattfand und welche Spuren man hat. Da kann man dann gegebenenfalls durchaus ein Geschlecht ausschließen.

    Das aber in den gleichen Kontext mit der Zug-Kontrolle oder Nazi-Kontrollen zu stellen ist hingegen recht unglücklich gewählt.

    Im Falle der Zug-Kontrolle sucht man ja nicht DEN Ausländer/Islamisten, auf den man konkrete Hinweise hat, und im Falle der Nazis nicht nach DEM Nazi, auf den man konkrete Hinweise hat. Man fischt da viel eher im Dunkeln. Man kann in dem Falle eben nicht sagen "Wir suchen einen Islamisten/illegalen Einwanderer (das wäre der Vergewaltiger), der dunkelhäutig (das wären Ergebnisse der bisherigen Untersuchung, die feststellen: Ist männlich) ist", sondern vielmehr lautet es: "Wir suchen Islamisten/illegale Einwanderer."
    Bei den Nazis wärs ähnlich. Es wäre nicht: "Wir suchen einen Nazi, der Glatze und Springerstiefel trägt" sondern "Wir suchen Nazis".

    Und in beiden Fällen ist es nunmal so: Das Bild "Islamist/illegaler Einwanderer = dunkelhäutig" wird nur von einem Teil der Islamisten/illegalen Einwanderer vertreten. Viele Nazis fallen heute auch nicht mehr in das Klischeebild "Springerstiefel, Glatze".
    Wenn man dann nur Menschen kontrolliert, die in dieses "Raster" fallen, dann ist das vielleicht bis zu einem gewissen Grad effizient – aber rassistisch/diskriminierend wäre das eben auch. Effizienz und Rassismus/Diskriminierung schließen einander schließlich nicht aus.

  50. John Doe meint: (22.4.2012 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Die Exekutive ist per Dienstanweisungen gehalten, deeskalierend in der Öffentlichkeit aufzutreten. Das Vorgehen beider Beamten nenne ich ein zu ahndendes Dienstvergehen.

  51. Nennichnicht meint: (22.4.2012 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Der Freispruch geht völlig in Ordnung; neben den angeführten Gründen hatte schließlich der kontrollierende Beamte selbst Zweifel geäußert, ob der Angeklagte ihn beleidigen wollte, und ihn darauf hingewiesen, wie er das richtig machen könne. Ausdrücklich keine Rolle gespielt hat demgegenüber, daß der SS-Vergleich möglicherweise eine legitime Replik auf "Rassismus" gewesen wäre. Vielmehr läßt das Gericht erklärtermaßen gerade offen, ob die Kontrolle rechtmäßig war, damit auch, ob über das subjektive Empfinden des Angeklagten hinaus ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorlag.

    Der Rassismusbegriff mancher Antirassisten ist so weit gefaßt, daß letztlich schon die bloße Wahrnehmung rassischer Unterschiede unter ihn fällt. Er scheitert daran, daß die Antirassisten mindestens so scharf wie die Rassisten auf rassische Unterschiede achten müssen, um die Rassisten unter Kontrolle behalten und gegebenenfalls entlarven zu können.

    Doch wird diese Sorte von Antirassisten immer den Rassismus finden, nach dem sie sucht. Gestützt wird die Scheinevidenz ihres Verfahrens durch den Umstand, daß rassistisches und nichtrassistisches Verhalten rein phänomenologisch häufig nicht voneinander unterscheidbar sind. In diesem Fall ersetzt der Verdacht den Nachweis.

  52. Zero meint: (22.4.2012 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.:

    This.

  53. Sebastian Marsching meint: (22.4.2012 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @Subsumtionsautomat:
    Das Problem, wenn man bei Kontrollen die Auswahl nach äußeren Erscheinungsmerkmalen trifft, ist nicht nur die Diskriminierung, sondern dass dabei Leute durch das Raster fallen.

    Wenn ich als Terrorist oder Schmuggler weiß, dass die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden gering ist, solange ich weiße Haut und helle Haare habe, kann ich mich darauf einstellen, bzw. eine Person auswählen, die diese Merkmale aufweist.

    Die einzige sinnvolle Methode bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist eine völlig zufällige Kontrolle. Wenn man z.B. bei jeder Person mit einem sechsseitigen Würfel würfelt, und immer dann kontrolliert, wenn dieser eine sechs zeigt, hat jede Person ein Risiko von knapp 17 Prozent kontrolliert zu werden. Man kann daher nicht mehr sinnvoll versuchen durch entsprechendes auftreten eine Kontrolle zu vermeiden.

    Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass man problemlos die Kontrolldichte dem gerade verfügbaren Personal anpassen kann, indem man die Quote ändert.

  54. Achim Gruber meint: (22.4.2012 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.: Danke, schoen auf den Punkt gebracht.

  55. Andreas Moser meint: (22.4.2012 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Ich habe diese staatliche Diskriminierung auch selbst oft in Zügen miterlebt – andreasmoser.wordpress.co...-allows-racial-profiling/ – und bin froh, daß ich nun mit noch schärferen Worten als bisher darauf reagieren kann.

  56. Wederlinksnochrechts meint: (22.4.2012 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Womit haben denn hier manche ein Problem? Was ist denn ethnic profiling sonst als angewandter Rassismus?

    http://en.wikipedia.org/wiki/Racial_profiling

  57. BMG meint: (22.4.2012 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Dabei könnte es so einfach sein: titanic-magazin.de/uploads/pics/Grenzwertig_01.jpg

  58. Quacksilber meint: (22.4.2012 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    "Der Angeklagte reagierte aggressiv und verweigerte sich auszuweisen."

    Aggredere (lat.) – angreifen.

    Der Mann hat also die Polizisten angegriffen. Warum war das kein Straftatbestand?

  59. Erna meint: (22.4.2012 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Hätte ich mit meiner weißen Haut einen Haftbefehl, würde ich mich in Zügen immer einige Reihen entfernt zu einem Schwarzen setzen.

  60. Quacksilber meint: (22.4.2012 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @Erna:
    "Hätte ich mit meiner weißen Haut einen Haftbefehl, …"

    Gegen wen?

  61. Queckgold meint: (22.4.2012 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    "aggressiv" = nicht sofort die Füße küssen und auf Anwalt verzichten… ;)

  62. Anonymous meint: (22.4.2012 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Nicht schlecht. Ich bin vor dem AG Kassel angeklagt, weil einem Richter des LG Kassel – in einer Voreingenommenheitsrüge(!) – vorwarf das Recht gebeugt und mich wie ein Arschloch behandelt zu haben.

    Zuvor hatte das OLG mehrere(!), mich rechtswidrig benachteiligende Entscheidungen des selben Richters jeweils in einer Weise auseinandergenommen, dass ich mich fragte, wieso der eigentlich noch den Beruf ausüben darf und ob man den künftig nicht besser als Laienrichter einsetzt. Unter anderem stellte das OLG fest, dass ich wegen einer Zivilsache zu Unrecht in Haft war, und in einer anderen Sache zu Unrecht zu einer Ordnungshaft verurteilt war.

    Ich werde mal beim AG und der StA mal unter Nennung des Aktenzeichens nachfragen, ob die nach dieser Entscheidung allen Ernstes noch ins Verfahren wollen oder ob es den Freispruch in diesem Fall auch per Post gibt. Sonst wird es wohl hart für die StA Kassel und den Richter…

  63. _Josh @ _[°|°]_ meint: (22.4.2012 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @Anonymous:
    Genau das ist das größte Problem in der BRD, nämlich erwiesenermaßen inkompetente Kostenstellen nicht feuern zu können. Es gibt in dieser Bananenrepublik keinerlei unabhängige, weisungsbefugte Revision, weder bei den Polizeien, noch bei der Richterschaft, noch bei den sogenannten "Diensten".

    Solange das so ist herrscht bis zum St. Nimmerleinstag das Peter-Prinzip.

  64. aga80 meint: (22.4.2012 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Ja es ist schon komisch,das ich in den letzten 5 Jahren, seit ich in München lebe noch nie, aber ein Kollege mit Tunesischem Vater in meiner Anwesenheit im letzten halben Jahr 3 mal in der U-Bahn/U-Bahnsteig von der Polizei kontrolliert wurde … .

  65. Ali Schwarzer meint: (23.4.2012 um 02:00) AntwortenReply to this comment

    @Andreas Moser:

    Don’t be black. (If you are, even the following rules won’t help.)

    SO TRUE! Hätte ich gern in deinem Blog geschrieben, aber bei dir kann man nicht ohne Anmeldung posten. Schlecht. Den Beitrag verlink ich aber mal. ^^

  66. Olli meint: (23.4.2012 um 03:00) AntwortenReply to this comment

    @Markus:

    Nein kein Rassismus schlau aber auch nicht immer. Wie oft mich die Polizei schon zu einer Demo schicken oder von einer fernhalten wollte.

  67. Stefan meint: (23.4.2012 um 03:53) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich im Blog der Piratenpartei mit einem nach eigenen Angaben Historiker&Soziologen über den Rassismus-Begriff unterhalten.
    Als ich ihn darauf hinwies, daß seine Definition auch Sachverhalte umfaßt, die nicht als verwerflich angesehen werden können, wurde er ausfallend und warf mir Vokabeln wie "Rechtspopulist" an den Kopf.
    Ich sehe darin bestätigt, bei "Rassismus" handelt es sich nur um einen subtilen Kampfbegriff, der dazu geschaffen wurde, um unliebsame Fakten und Meinungen zu unterdrücken.

  68. sHR00m meint: (23.4.2012 um 05:14) AntwortenReply to this comment

    es sind wahrlich wechselhafte zeiten aber bevor aus mir ein widerlicher neurechter wird, wie die ganzen schleimigen, selbsternannten demagogen hier, friert eher die hölle zu.

    mal ehrlich… selbst wenn man euch inhaltlich ernstnehmen könnte, müsste jeder sich allein schon aus selbstachtung mit grausen abwenden, vor lauter dumm "stellen" und intrigantem gehabe.. und sich hier verbiegen.. und dort israel blind in den himmel heben. im grunde bräuchtet ihr dieses repertoire an manipulation ja garnicht, wenn ihr argumentativ recht hättet.

    eigentlich seid ihr echt bemitleidenswerte, armselige produkte eurer umgebung.

  69. Georg meint: (23.4.2012 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    Mal ne Frage:
    Wieso ist es "Rassismus", wenn ein objektives Merkmal "dunkle Hautfarbe" und die der dahinter vermutete Hintergrund "Ausländer" als ein Indikator für die Stichprobenkontrolle genommen wird? Wenn die Polizisten im Kontext von drohenden islamistischen Anschlägen (was an sich fragwürdig ist) Kontrollen durchführen, um eventuelle Extremisten zu finden? Der Beamte versucht doch nur effizient zu arbeiten. Alternativ müssten grundsätzlich alle Mitreisende in dem Zug kontrolliert werden. Sind wir nicht dann bei Methoden eines totalitären Staates?
    Ich meine der Begriff Rassismus ist hier nicht passend, da der Beamte den Studenten als Mensch nicht herabgesetzen wollte, sondern lediglich das äußere Erscheinungsbild in zu einer Kontrolle bewogen hat.

  70. schredder66 meint: (23.4.2012 um 07:56) AntwortenReply to this comment

    Ich würde, wäre ich Bundespolizist, nach diesem und dem Koblenzer Urteil ab sofort – und ohne Ausnahme – wie folgt vorgehen:

    Vor bzw. nach jeder Kontrolle eines ins fahndungsrelevante Raster fallenden Reisenden einen völlig unbedarften (und nicht ins fahndungsrelevante Raster fallenden) Reisenden kontrollieren.

    Es würde nicht lange dauern und die fahndungsrelevante Gruppe würde alleine in Zugabteilen sitzen, weil sich die nicht-fanhdungsrelevante Gruppe von den Kontrollen belästigt fühlt.

  71. Lothar meint: (23.4.2012 um 08:03) AntwortenReply to this comment

    Zumindest besteht augenscheinlich Bedarf nach mehr Grenzkontrollen…

  72. marcus05 meint: (23.4.2012 um 08:56) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:

    Natürlich praktisch nichts, da die SS keine schwarzen Bürger auf Deutschlands Straßen kontrolliert hat.

    Auch ideologisch ist der Vergleich ab vom Schuß, da den Untermenschen ja primär vorgeworfen wurde, nicht lebenswertes Leben zu sein dass den Ariern nur die Luft wegatmet und die Rohstoffe verbraucht. Mit der Begründung ist es nicht mehr interessant, ob es sich nun um legale oder illegale Aktivitäten handelt, denen die Person nachgeht, da sie ja als Mensch an sich schon "sonderbehandelt" werden musste.

    Und damit passt der Vergleich wieder perfekt, denn genauso geht der kriminalistische Spürsinn der Beamten, der sagt "Neger schmuggeln immer Drogen" am Ziel vorbei, denn die Drogengroßhändler schicken ihre Leute dann wie schon im letzten Kommentarthread zu dem Thema dem Suchmuster der Polizei angepasst durch die Gegend.

    Dann greift die Polizei irgendwo 5 Gramm auf und freut sich dass ihre Leistung wieder mal die Gesellschaft verbessert hat während im Hintergrund der teure Mercedes, gelenkt vom falschen Geschäftsmann, mit 100kg dope unkontrolliert vorbeifährt.

    Und genau DESWEGEN müssen Kontrollen zufällig und frei von allen Kriterien sein. Aber da muss man erstmal klären, ob die großen Drogenkuriere überhaupt das Ziel sein sollen.

  73. Biks meint: (23.4.2012 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Hat eigentlich mal jemand untersucht, welche Rückwirkungen das Verhalten der Polizisten auf die Kriminalstatistik hat?

    Wenn vorwiegend Personen einer bestimmten Gruppe untersucht werden, wird man auch vorwiegend Straftäter aus dieser Gruppe finden. Dadurch sieht es nach einiger Zeit so aus, als wären die Angehörigen dieser Gruppe vermehrt straffällig. Also glaubt man, sie verstärkt kontrollieren zu müssen.

    Und schon hat man einen Kreislauf, mit dem sich Vorurteile wunderbar untermauern lassen.

  74. Hans meint: (23.4.2012 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.: Sie sind da an den Fakten vorbei. Niemand hat hier jemanden einen Rassisten genannt und es geht gerade eben nicht darum, das jemand Rassist genannt werden könne/solle/müsse.

    Es geht um rassistische METHODEN, und auch wenn manch rechtsstaatliche Gründe für die Selektion, Entschuldigung, Auswahl der Kontrollierten anführen kann, bleiben die Methoden eben doch die, derer sich auch Rassisten bedienen. Und es ist nachvollziehbar, daß sich Menschen dann rassistisch behandelt fühlen.

    Und das ist es, was das Gericht korrekterweise eingestanden hat und dem Mann zugestanden, das auch so zum Ausdruck zu bringen.

    Es geht hingegen nicht darum, ob diese Maßnahmen nun tatsächlich als Rassismus zu klassifizieren sind. Dieses Detail wird leider in der ganzen Debatte hier bislang übersehen.

  75. Granado meint: (23.4.2012 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @Jerry: Hier geht's nicht um VG Koblenz, sondern OLG Ffm!

  76. Granado meint: (23.4.2012 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @Sancho: "aus Anlass von Anschlagsdrohungen islamistischer Kreise"

  77. Ralph meint: (23.4.2012 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema "Terrorismus in Deutschland" mal kurz dargestellt, wie der so aussieht: Zusammengestellt habe ich alle Ereignisse, die bei Wikipedia unter Terroranschläge in Deutschland seit 1980 dargestellt sind.

    2006 Versuchte Bombenanschläge vom 31. Juli 2006. Täter: Libanesen
    2003 Kameradschaft Süd. Täter: Rechtsextreme Deutsche
    1993 Sprengstoffanschlag gegen die JVA Weiterstadt. Täter: Linksextreme Deutsche
    1986 La Belle. Täter: Lybier
    1985 Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main Air Base. Täter: Linksextreme Deutsche
    1980 Oktoberfestattentat. Täter: Rechtsextreme(r) Deutsche(r)

    Also wenn man auf Basis der Erfahrung der letzten 30 Jahre in Deutschland Terroristen sucht, sollte man wohl besser die Deutschen kontrollieren. Was wahrscheinlich aber in jedem Land der Welt der Fall ist.

  78. earendil meint: (23.4.2012 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.: Nuff said.

  79. Anderer Gregor meint: (23.4.2012 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    @77, Ralph: Oh, zählt die Nagelbombe der NSU mitten in Köln immer noch nicht als "Terrorismus"?

  80. Anderer Gregor meint: (23.4.2012 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Und zum Thema: Wie sähe denn, bitte schön, eine rassistische Vorgehensweise bei einer anlasslosen Kontrolle im Zug aus — wenn noch nicht einmal "Hautfarbe als einziges Kriterium" nach Meinung einiger hier eine solche ist? Ehrlich, mir fehlt die Phantasie, wie noch rassistischer vorgehen könnte …

  81. gunni meint: (23.4.2012 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    #Auf Nachfrage des Beamten, ob der Angeklagte ihn beleidigen wolle, verneinte dieser. Der Beamte forderte ihn nun mit den Worten auf: “dann sagen Sie doch, dass ich ein Nazi bin”, #

    Also wenn mich jemand nach so einer Aussage auffordern würde, Personen, über die ich mich ärgere in einem Rundumschlag als Nazis zu bezeichnen, dann wäre ich wahrscheinlich selbst herabgewürdigt.

  82. Ralph meint: (23.4.2012 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    @Anderer Gregor: laut Wikipedia wohl offentsichtlich nicht. Aendert aber nichts an meiner Aussage.

  83. der Gerechte meint: (24.4.2012 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Es kommt auch auf das äußere Erscheinungsbild an, nicht nur auf die Hautfarbe.
    Was mich nervt sind diese ewigen Heulsusen…. "Mami Mami der hat gesat ich bin doof"
    Jemand der Aufgrund einer kleinen "Beleidigung" dermaßen aus dem Konzept gebracht wird, sich dann später noch die Mühe macht eine Anzeige zu schreiben und das ganze vor Gericht zu bringen ist nicht für den Dienst als Polizisten geeignet.
    Mal abgesehen davon das sowieso nur Beamte von dem Recht gebrauch machen können/dürfen finde ich sollte dieser ganze Ehr und Beleidungsquatsch abgeschafft werden.

  84. Tahir Della meint: (2.5.2012 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Online Petition gegen racial profiling – Aufmerksam machen – Informieren – Informiert bleiben – Rechte einfordern! Bitte unterzeichnen, weiterschicken, sich einschalten!
    openpetition.de/petition/...e/stoppt-racial-profiling

  85. das Gewissen meint: (2.5.2012 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mir mal die ganzen Kommentare durchgelesen und finde es erschreckend, wie viel rassistisches bzw. rechtsextremes Gedankengut hier in einem Rechtsblog herumschwirrt. Es ist traurige Realität, dass Polizisten aufgrund von Vorurteilen, die durch Äußerungen des amtierenden Innenministers nicht unbedingt gemindert werden, Menschen vermehrt kontrollieren, die nicht der Mehrheitsgesellschaft entsprechen.

    Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass man es nicht hinbekommen kann, dass alle in Deutschland lebenden Menschen als solche anerkannt werden und nicht in Aussehens-Deutsche und Aussehens-Ausländer unterteilt werden. Das Aussehen hat im 21. Jahrhundert defacto den geringsten Einfluss auf die mentale Ausrichtung einer Person.

    Wenn ich als Polizist nach einem Terroristen suchen müsste, dann würde ich mein Team aufsplitten. Die einen befragen vermeintliche Täter (Aussehensprofil). Die anderen achten auf die Gesichtsausdrücke der anderen Passagiere im Zug. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich der Täter erleichtert fühlt, sobald der falsche Täter gefunden wurde. Körpersprache ist ein weitaus besserer Indikator für fragwürdiges Verhalten als nicht bestimmbares Aussehen. Leute mit einer anderen Hautfarbe als weiß können nichts dafür. Also warum sollte man sie dafür bestrafen.
    Wie würden sich wohl die meisten "richtigen Deutschen" fühlen, wenn sie im Alltag ständig anhand ihrer weißen Hautfarbe ausgegrenzt und diskriminiert würden?

  86. nein_oder_doch meint: (9.5.2012 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    rechtes gedankengut in der naehe eines rechtsblogs? wie kann das nur sein. aber erschreckend. ja.

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