Erst Notwehr, nun Totschlag

Die Geschichte eines Rentners aus Sittensen, der einen jugendlichen Einbrecher auf der Flucht aus seinem Haus erschoss, ist mit 528 Kommentaren einer der meistdiskutierten Beiträge im law blog. Seinerzeit hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Hausbesitzer eingestellt, weil dieser in Notwehr gehandelt habe. Nun erhebt sie doch Anklage.

Ein Erzwingungsverfahren der Angehörigen des Getöteten hatte Erfolg. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen sich neue Anhaltspunkte ergeben haben. Möglicherweise soll eben doch keine Notwehrlage vorgelegen haben, wie sie die Staatsanwaltschaft zunächst annahm. Welche neuen Erkenntnisse zu dem Meinungsumschwung geführt haben, wollte ein Behördensprecher dem Weser Kurier allerdings nicht verraten.

Der Rentner war von fünf jungen Männern in seinem Haus überfallen worden. Als die Alarmanlage auslöste, ergriffen die Täter die Flucht. Der Hausbesitzer konnte eine Pistole ziehen und schoss einem 16-Jährigen, der bereits über die Terrasse davonrannte, in den Rücken. Der 16-Jährige hatte den Mann vorher mit einer Waffe bedroht und ihn in Schach gehalten, während seine Komplizen das Haus nach Wertsachen durchsuchten.

Im Prozess gegen den Rentner wird es sicher darum gehen, ob der Angriff auf ihn noch “gegenwärtig” war. Nur in diesem Fall ist Notwehr nämlich zulässig. Ansonsten kann es sich um Totschlag handeln. Wegen dieses Delikts ist der Hausbesitzer nun angeklagt.  Das wird keine einfache Entscheidung für das Gericht.