Bitte ich um Mitteilung

In einem ziemlich umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren hatte ich für meinen Mandanten Stellung genommen. Ziemlich umfangreich, wie nicht anders zu erwarten. Diverse Bitten, das Verfahren nach meinen goldenen Worten doch nun einzustellen, blieben unerhört. Erst wurde angeblich noch weiter ermittelt. Dann wollte der Staatsanwalt erst mal sehen, was er mit den anderen Beschuldigten macht.

Nun gut, es gibt kaum eine Möglichkeit, ein Verfahren aus der Schwebe zu nehmen. Wenn der Staatsanwalt nicht will, dann will er halt nicht. So ging geraume Zeit ins Land, bis wir mal wieder was hörten. Und zwar in Form einer aktualisierten Ermittlungsakte. Zum Glück kam kein Kleintransporter voller Kartons. Sondern eine DVD.

“Die Akte wird übersandt mit der Bitte um Stellungnahme binnen 2 Wochen”, hieß es im Begleitschreiben. Ich guckte zwar mal in die DVD rein, konnte aber beim besten Willen nichts finden, zu dem ich nicht schon Stellung genommen hätte. Ich versuchte es deshalb mal auf diese Tour:

… bitte ich um Mitteilung, zu welchem Teil der Ermittlungsakte ich jetzt noch Stellung nehmen soll. Für eine konkrete Antwort wäre ich sehr dankbar.

Die Reaktion überraschte mich:

Ich habe das Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten mangels Tatverdachts eingestellt.

Irgendwie cool. Ich werde meine Anfrage als Textbaustein speichern.