Mit einer Flasche Wein
Unser Mandant ist seit vielen Jahren Kunde bei einer Sparkasse. Das hält das Geldinstitut jedoch nicht davon ab, ihn für dumm zu verkaufen. Anders vermag ich es jedenfalls nicht zu interpretieren, wie die Sparkasse mit einer Reklamation des Mandanten umgeht.
Im Jahr 2009 kündigte unser Mandant seine Kreditkarte. Damit reduzierte sich die monatliche Kontopauschale von 8,20 Euro auf 5,20 Euro. Leider vergaß bei der Sparkasse jemand, den Preis zu ändern. So wurden munter jeden Monat drei Euro zu viel abgebucht. Was unser Mandant erst im Frühjahr 2012 merkte, als er mal seine Kontoabrechnungen näher anschaute.
Dass sie zu hohe Kontogebühren abgebucht hat, bestreitet die Sparkasse gar nicht. In einem Brief räumt ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausdrücklich ein, “dass Sie unberechtigt zu viel Gebühren bezahlt haben.” Für das Jahr 2012, so heißt es weiter, “haben wir Ihnen anstandslos die Gebühren erstattet.”
Nun aber folgt die Begründung, warum für die Jahre 2009, 2010 und 2011 der Fehler nicht korrigiert werden kann:
Leider können wir für die vergangenen Jahre keine Gebühren erstatten, da die betreffenden Geschäftsjahre bereits abgeschlossen sind. … Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Zugeständnisse nicht möglich sind.
Das Geschäftsjahr ist abgeschlossen – was ist das denn für ein Argument? Kann ein mit Kreditraten säumiger Kunde der Sparkasse auch jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres die Zahlung verweigern, weil er seine Belege an den Steuerberater geschickt und damit innerlich das Geschäftsjahr abgeschlossen hat?
Bezahlt die Sparkasse eine Stromnachforderung der Stadtwerke ebenfalls nicht mit der Begründung, der Strom sei doch schon im letzten Jahr verbraucht worden, da könne man buchhalterisch jetzt leider nichts mehr machen?
Dass für die Sparkasse die üblichen Verjährungsregeln nicht gelten, scheint der Sachbearbeiter allerdings selbst nicht so zu glauben. Immerhin bietet er unserem Mandanten fürs Stillhalten eine Kreditkarte für ein Jahr kostenlos und (!) “Ihnen den Ärger mit einer Flasche guten Weins zu vertreiben”.
Der Ärger kommt bei unserem Mandanten weniger von den paar Euro. Sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass ihm seine eigene Bank Begründungen auftischt, die nicht mal Bernd das Brot glauben würde. In dem Sinne haben wir jetzt ein kleines Schreiben an die Sparkasse gerichtet…
Aber, aber. Mal ein wenig mehr Verständnis für die armen Banken. Wenn die jetzt noch 108 Euro erstatten müssen reißt es erst die Sparkasse, dann die Eurozone und letztlich die gesamte Weltwirtschaft in den Abgrund. Das kann ihr Mandant doch wirklich nicht wollen, oder?
seit wann ist Bernd das Brot denn dumm? Ich fand immer dass der eine ziemlich realistische und durchdachte Weltsicht hat.
*hüstel* Ich halte Bernd das Brot für ziemlich intelligent…
@Dr. Azrael Tod: Udo dachte hier wohl an 'dumm wie Brot', aber das bezieht sich natürlich auf gar keinen Fall auf Berndi!
Also bitte, Bernd das Brot ist definitiv nicht dumm, weder als Sendungsformat, noch als Charakter. Zudem glaube ich nach so einer Geschichte, dass eine Folge mehr bildet als ein BWL Studium.
Herr Vetter, hätten Sie nichtw arten können bis Bernd tot ist?
…… ein Leser weniger.
http://www.youtube.com/watch?v=mBYvbcwfL20
Naja, kommt ja auch auf den Wein an.
Ich mag Bernd das Brot. Bernd scheint meistens recht zu haben in seiner Weltsicht.
Besonders schön finde ich ja den Versuch einem Kunden der keine Kreditkarte mehr wollte, wieder eine anzudrehen. Das ist so dreist das es schon fast wieder Respekt verdient.
Wer als Privatperson Geld für die Führung eines Kontos
oder für EC Karten
oder für VISA Karten bezahlt
hat was an der Waffel.
Ich habe privat 3 Konten
2 kosten nichts
das dritte bringt mir einen Euro pro Monat weil ich es habe.
Alle mit EC und VISA
Und eine zusätzliche VISA die mich mit 2% am Umsatz beteiligt.
Der Mann sollte sich eine Flasche Rum kaufen und seine Beziehung zu Banken überdenken.
mfg
yb
Man sollte das fehlende Geld vom Konto des Sachbearbeiters abbuchen… ist echt nicht war…!
"Das Jahr ist abgeschlossen" heißt übersetzt: "Wir müssten eigentlich drei Jahre zurück die Bücher ändern – was für ein Aufwand, welche Kosten! Da schreiben wir dem Kunden doch lieber, dass das nicht geht und hoffen, dass er gerne Wein trinkt… aber auch nicht zu gerne, sonst merkt er, dass er eine Flasche für 3,50 Euro zugeschickt bekommt."
Bitte keine Vorurteile gegenüber Backwaren schüren!
Mein Gott, dass Herr Pooth nicht mal auf die paar Euros verzichten kann, wo er doch sonst von der Spaka Düsseldorf immer schön unterstützt wurde
@lostNerd: ne, aber bankwaren
Ich empfehle Chateau Margaux 2009.
Mit einer ähnlichen Argumentation (Monatswechsel) wollte mir mal ein Getränkemarkt die Auszahlung eines Pfandbons aus der Vorwoche verweigern. Praktischerweise wollte ich eigentlich direkt neue Ware mit dem Geld kaufen, so dass ich die Kästen vor der Kasse hab stehen lassen, damit die Schlange schön lang ist bis der Geschäftsführer auftaucht. Aber der kam mit der gleichen Argumentation und als es dann was lauter wurde hat er es "Ausnahmsweise und nur einmal" dann doch gemacht. Die Kästen durften sie dann aber doch wieder selber zurück bringen – ich habe meine Getränke dann zwei Straßen weiter gekauft …
Argumentativ erinnert mich das an die klassische Ausrede nicht vorlegbarer Unterlagen: "Liegt bei meinem Steuerberater"…
Übrigens: Den Ausgleich meines Girokontos darf ich seltsamerweise nicht verweigern, nur weil der Negativsaldo aus 2011 stammt – nicht einmal gegen eine Flasche Petrus …
lustig auch, dass der Kunde seine Entschädigung (gratis Kreditkarte für ein Jahr + Wein) selbst bezahlen würde…
3 EUR/Monat für Kreditkarte über ein Jahr = 36 EUR
3 EUR zu viel bezahlt über ca. 2,5 Jahre = ~ 90 EUR
Da kann die Bank einen schönen 54-EUR-Wein springen lassen und die Bank ist fein raus.
Bleibt noch der Weg, Schadensersatz zu fordern.Und natürlich die gesetzliche Verzinsung Zins /Zinseszins von 4 % nicht vergessen.
Diese Verunglimpfung macht mich traurik ;_;.
Oh oh – sowas ist mir ja noch nie untergekommen.
Bei den Banken bei denen ich bisher gearbeitet hab, hätt es gehießen "Ups – unser Fehler – Geld zurück".
Grad bei diesen Beträgen sind die Folgekosten um ein zig-faches höher, wenn man sich als Bank/Sparkasse so aufführt!
Es geht hier um ca. 100 €. Der Schaden an Außenwirkung dürfte deutlich darüber liegen.
Tja, bei der Sparkasse ist Hopfen und Malz verloren…
Ueberkenntnis von BWL fuehrt ganz sicher nicht zu solchen Begruendungen. Ich hab das auch schon erlebt, wie Kreditoren noch beglichen wurden, die gegenueber dem Finanzamt vor Jahren als Verlust ausgewiesen wurden. Mit der Folge, dass die zurueckerstattete Vorsteuer zurueckzurueckerstattet werden musste.
Warumsoll das also in die andere Richtung nicht gehen koennen? Soll ja auch Rechtsstreitigkeiten gebe, die mehrere Geschaeftsjahre dauern.
@yah bluez:
Ich empfinde es nicht als dumm, Kosten dort zu berechnen, wo sie anfallen. Wenn bei Ihnen all das, was der Bank Kosten verursacht, kostenlos ist, muss die Bank dieses Geld an anderer Stelle verdienen…
Solche Argumente habe ich bei Banken schon häufiger gehört. Zuletzt hatte eine Kolegin Überziehungszinsen zu zahlen, weil die Bank durch eine von ihr selbst verschuldete Fehlbuchung das Konto überzogen hatte. Die Buchung wurde mit einen Entschuldigungsschreiben zurückgenommen. Auf den Überziehungszinsen blieb die Kollegin erst mal sitzen. Die Bank äußerte sich insoweit, dass eine Zurückbichung der paar Euro fünfzig nicht möglich sei und zwar aus buchhalterischen Gründen. Auf Rückfrage setzte man noch einen drauf. Es täte ihnen leid, aber es seien zwei getrennte Systeme.
@Volker: Fast, übersetzt heißt es: Es wurde in den Vorjahren ergebniswirksam vereinnahmt und wenn ich es Ihnen im laufenden Jahr erstatte, läuft es als a.o. Aufwand voll gegen mein Ergebnis des laufenden Jahres. Solche Buchungen ziehen die Aufmerksamkeit von Controllern und sonst was auf sich. Weinflaschen und kostenlose Bankdienstleistungen kommen aus dem eh vorhandenen Marketingbudget, so dass ich intern nicht peinlich befragt werden warum ich hier einen "Schadensfall" melde.
Wenn man den Wein mag, den er zu verschenken hat, kann man vielleicht sogar einen Deal machen. Wahrscheinlich gibt er einem 'ne ganze Kiste, wenn man ihm die Schadensmeldung erspart …
Niemand ändert über Jahre hinweg seine Bilanzen, weil da eine übersehene Forderung nicht drin war.
Also, bei so einer Erklärung kräuseln sich mir als Ex-ReWe-Mitarbeiterin echt die Fußnägel auf.
Wozu bitte gibt es Aufwandskonten für aperiodische Aufwendungen? o.O
Hat jedes 08-15-Unternehmen im Kontenrahmen und eine Bank (aus Erfahrung) definitiv. Außerdem wäre selbst eine Buchung auf irgendein Konto bei der Größenordnung im Vergleich zur Bilanzsumme total egal.
Was mich nur wundert: Es gibt doch immer diese 6-Wochen-Frist, ab der man die Kontobewegungen anerkennt?! Warum greift die nicht, sondern warum kann man sich auf fehlende Verjährung berufen?
Bernd wäre dumm .. wenn er nach sowas nicht die Bank wechseln würde.
Was mich nur wundert: Es gibt doch immer diese 6-Wochen-Frist, ab der man die Kontobewegungen anerkennt?! Warum greift die nicht, sondern warum kann man sich auf fehlende Verjährung berufen?
Wenn ein Rechnungsabschluss sechs Wochen unbeanstandet bleibt, führt das nur dazu, dass der Kunde die Beweislast dafür trägt, dass eine vorherige Buchung zu Unrecht erfolgt ist (vorher muss die Bank beweisen, dass die Buchung zu Recht erfolgte). Mit Verjährung oder Ausschlussfrist hat das nichts zu tun.
Auch die Regelungen zur Genehmigung von Lastschriften sind nicht relevant. Ihre eigenen Entgelte und Auslagen darf die Bank direkt nach Ziff. soundso der AGB in ein KK einstellen, deswegen gibt's da auch keine konkludenten Genehmigungen oder so einen Spaß, die sind nur fürs Dreipersonenverhältnis.
Das Schreiben hätte ich gelassen. Es gibt zwei Möglichkeiten, die effektiv dazu führen, dass die 100 Euro erstattet werden.
1.) Zu genau dieser Sparkasse gehen und mitteilen, dass man sein Konto wegen dieser Sache auflösen möchte. Wenn die Bank den Kunden halten möchte, wird sie nachgeben. Falls sie ihn nicht halten möchte, sollte er sich eh eine neue Bank suchen: Geldgeschäfte sind Vertrauenssache. Man vertraut einer Bank, die einen betrügt, nicht sein Geld an.
- oder –
2.) Er soll sich vor die Sparkasse stellen und jeden, also wirklich jeden, Kunden, der im Begriff ist, diese Filiale zu betreten, ansprechen und diesem Kunden den Sachverhalt mitteilen. So lange er auf öffentlichen Grund steht und keine Lügen verbreitet, kann ihm die Sparkasse nichts anhaben. Spätestens wenn der dritte Kunde den Sachbearbeiter darauf anspricht, wird ein Mitarbeiter nach draußen eilen und einen Lösungsvorschlag haben.
Die Kosten für den Anwalt hätte man sich sparen können.
Ich habe genuegend Sparkassenmitarbeiter kennengelernt, so dass mich diese Geschichte wenig überrascht ;) Allerdings ist es höchst fahrlässig, seine Kontoauszüge nicht zu kontrollieren, zumindest solange es in Deutschland das Einzugsermächtigungsverfahren gibt.
Will die Sparkasse NICHT in Schutz nehmen, aber für mich ist das trotzdem schon ein arg wunderlicher Kunde den seine Kontobewegungen jahrelang nicht interessieren, aber dann wegen ein paar Euro direkt den Anwalt einschaltet.
Ich vermag nicht zu vermuten, welche Folgen von "Bernd das Brot" der werte Blogger hier aus seiner Erinnerung abzurufen scheint.
Dieser fiktionale Charakter "Bernd" mag zwar oftmals sarkastisch und/oder pessimistisch überzeichnet sein. Generell beweist er jedoch Weitblick und durchschaut die Ansinnen seiner Gefährten.
So was da hat einer *UNBERECHTIGT* zu viel bezahlt, und hat DANN auch noch die Stirn das Geld zurück zu fordern.
Also mal ehrlich: Wenn jemand Unrecht begeht, dann hat der gefälligst nichts zu fordern. Das sah man ja auch in der Finanzkrise, da WOLLTEN die Banken das viele Geld gar nicht, kriegten es gewaltsam aber in den Rachen gestopft. So ein Elend, wenn man von allen Seiten mit Geld zugeschissen wird. :)
Ich habe mich bereits via Twitter bei Bernd das Brot entschuldigt.
https://twitter.com/udove...atuses/212913302819454976
Um mal ein bisschen Juristerei beizusteuern: Die Bank wird sich wohl erfolgreich auf ihre jeweils zum Jahreswechsel erfolgte Saldomitteilung und das aus dem Schweigen des Mandanten hierauf abzuletende konkludente Saldoanerkenntnis berufen können, vgl. §§ 781 BGB, 355 HGB.
Donnerstag: Ein Brief meiner Sparkasse liegt im Briefkasten, dass ich 43 Euro über das vereinbarte Dispo (von 500 Euro) hinaus bin und das ich das Konto bitte sofort ausgleichen muss.
Ich schreibe einen Brief zurück, dass ich 600 Euro überwiesen habe und das sie sich nicht so aufregen sollen, für 543 Euro gehe ich nicht in Privatinsolvenz und sie kassieren ja auch Zinsen dafür. Also locker bleiben.
Sache abgehakt… doch…
Montags: SMS von meinem Provider. Abbuchung fehlgeschlagen. Kostet Geld. Scheiß Timing…
Dienstag: Zwei Briefe: Abbuchungen fehlgeschlagen.
Wie blöd, dass die alle zu dem Zeitpunkt abbuchen wollen… Bank angerufen. "Schön, Herr Xin, dass sie sich auch mal melden" (die Nase muss oberhalb der Hörmuschel gewesen sein, ich habe nie zuvor derart durchs Telefon gehört, wie von oben herab gesprochen wurde) – "Ich habe Ihnen einen Brief geschrieben…?" – "Ja, den haben wir mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass Ihnen die Überschreitung des Dispo-Kredites nicht wichtig erscheint." – "Ich habe ihnen geschrieben, dass ich das Konto ausgleiche?" – "Dann wollen wir mal schauen… tiptiptip… Oh… Äh… ja, da sind 150 Euro drauf. … Nein, die fehlgeschlagenen Abbuchungen müssen sie dann von Hand machen… wir konnten ja nicht ahnen, dass sie Geld überweisen und wenn wir da Zinsen von Geld ihrem Konto abbuchen, wo auf dem ja kein Geld ist, dann wissen wir ja auch nicht ob die Zinsen dann bezahlt werden…blabla"… Ahhh…ja. Ich war übrigens zu dem Zeitpunkt 24 – wir reden hier nicht über ein Jugendkonto (was ich bis 20 hatte, weil die KSK an meinem Geburtstag nicht erkennen konnte, wann ich 18 wurde – das fiel erst 2 Jahre später auf, was ebenfalls Geld kostete… also mich…)
Mittwoch: E-Mails, dass Überweisungen nicht geklappt haben, aktuell 37,50 Rückbuchungskosten… Bank erneut angerufen und dort dann erfahren, dass man mir zwar Mittwochs letzter Woche den Brief geschrieben hat, aber Montags letzter Woche schonmal vorsorglich alle Abbuchungen der letzten 6 Wochen zurückgerufen hat. Das erklärte dann auch, warum -543 Euro + 600 dann 150 Euro haben ergab – da hatte zuerst gar nicht drauf geachtet.
Ich habe daraufhin alle Bankverbindungen geändert. Mit der Sparkasse (Köln in dem Fall) hatte ich immer wieder Ärger.
Nach deutlicher Ansage meinerseits wurden die 37,50 Euro ersetzt.
Beim nächsten Besuch bei der Bank wurde das Konto aufgelöst.
Ich kenne auch Menschen die mit der Kreissparkasse zufrieden sind.
Einen. :-) Wenig im Vergleich zu denen, die von Ihrer Kreissparkasse in ungünstigen Situationen wie Dreck behandelt wurden.
Mein Konto bei der KSK habe ich mit 16 eröffnet. Heute bin ich nicht mehr 24, habe fertig studiert und verdiene Geld, dass ich nicht bei der KSK anlege. Dumm gelaufen, liebe KSK.
Unabhängig von der Frage ob die bank Recht hat oder der Kunde. Das "Angebot" eine strittige Angelegenheit mit einer Falsche Wein zu erledigen betrachte ich grundsätzlich als Beleidigung:
1. Man verschenkt keinen Alkohol, es sei denn man kennt das Gegenüber
2. nochmal 1.
3. So etwas als Angebot auzugestalten wirkt auf mich als: hier nimm Alk, um den Ärger runterzuspülen – da käm mir vor als wär ich Alkoholiker der genau diese Flasche unbedingt braucht
4. Wenn ich mich unbedingt einer Fl. Alk entledigen will, mache ich das diskret und schicke sie per Post mit einem passenden Schreiben, aber ohne vorherige Ankündigung.
Man merkt, daß bei der SpaKa die Benimmkurse aus Kostengründen nicht mehr angeboten werden.
Grundsatz Nummer 1:
einen Streit mit einem Kunden gewinnt man nicht
Grundsatz Nummer 2:
schlechte Publicity wirkt nachhaltiger als positive
Ich frage mich ernsthaft, ob Dreistigkeit und mangelnde Empathie in verschiedenen Berufen Einstellungsvoraussetzung sind!
@VRiLG: + Sparkassen-AGB und ein Hinweis, dass § 308 Nr. 5 BGB nicht hinderlich ist.
@Xin:
Der Ablauf aus der Sicht von allen anderen sieht dann so aus:
Montag: Provider reicht Lastschrift ein und bekommt Gutschrift e.V.
Dienstag: Lastschriften werden Ihrem Konto belastet.
Mittwoch: Betreuer sieht auf seiner morgentlichen Liste, daß irgendsoein Depp, der nicht mal für einen anständigen Dispo gut ist, sein Konto überzogen hat. Er drückt auf den Knopf zur Lastschriftrückgabe und dann auf den Knopf zum Briefdruck – Standardtext 5, Konto überzogen, Adresse siehe Stammdaten. Weitere Lastschriften werden automatisch zurückgegeben: der Default ist von "genehmigte Überziehung" zu "keine Überziehung" gewechselt.
Donnerstag: Sie bekommen Ihren Brief und spitzen den Federkiel zur Antwort, das Konto des Providers wird belastet. Weitere Lastschriften werden zurückgeschickt.
Freitag: Ihr Brief kommt irgendwo in der Bank an und landet auf dem Stapel "Kunde schwört, daß der Scheck in der Post ist". Nachdem Sie Ihr Konto überzogen hatten und dann auch noch pampig auf das Hinweisschreiben antworteten, wird sicher kein Mitarbeiter mehr in der Stimmung sein, Ihnen entgegenzukommen. Der Provider holt derweil seinen Kontoauszug ab.
Samstag/Sonntag: Wochenende.
Montag: Ihr Provider gleicht den Kontoauszug mit dem Buchungssystem ab, stellt die Rückbuchung fest und schickt Ihnen eine SMS. Alle anderen drücken auf ihre Knöpfe zum Drucken.
Dienstag: Sie bekommen Post und sind der Meinung, man habe Ihnen Unrecht angetan, warum auch immer.
Um in Ihrem Tenor zu antworten: Regen Sie sich doch nicht so auf, wegen der paar Lastschriftrückgaben wird Ihnen schon keiner einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.
@_Flin_: Nein, ein 2012er Wein bitte. Die Ernte der Jahre 2011, 2010 und 2009 ist leider schon abgeschlossen.
Das kommt auf die persönliche Definition von "gewinnt" an. Wenn mich ein Kunde (nach kurzer Klärung der Fronten) nicht weiter mit seinen überzogenen Erwartungen nervt, empfinde ich (und damit indirekt auch meine anderen Kunden) das manchmal durchaus als "Gewinn"…
@Stefan G.: Wenn der Kunde weiß was er tut und die Forderung halbwegs berechtigt ist, ist bestenfalls ein Pyrrhussieg drin.
Hatte vor etwa einem Jahr mal Ärger wegen einem Laptop das nach ein paar Monaten kaputt ging und mir weder Händler noch Hersteller ersetzen wollten (sie haben 'ne Weile schwarzer Peter gespielt, bis ich beschlossen habe, mir nur den Händler vorzuknöpfen – schließlich habe ich den Vertrag mit ihm geschlossen). Der hat auf stur geschaltet und darauf gepokert, dass ich nicht vor Gericht gehe weil die Risiken/Kosten den Wert des Laptops übersteigen. Hatte er auch recht, aber dafür hab' ich entsprechende Bewertungen geschrieben. Ergebnis: Der Händler war danach eine Note tiefer bei Geizhals (und hat durch ein paar offensichtliche Sockenpuppenbewertungen auch noch den Zorn des Geizhals-Teams auf sich gezogen), und eine Suche nach dem Produkt hat meinen Kommentar immer noch auf der ersten Seite bei Google. Niemand der lesen (und Google benutzen) kann, wird je wieder zu diesem Händler gehen oder dieses Produkt kaufen. Ob es das Wert war, den Laptop nicht reparieren zu müssen?
Hihi. Erst über Jahre nicht merken, dass da zuviel Geld abgebucht wird (weil offenbar Peanuts) und dann die ganz große Welle machen. Daumen hoch, Düsseldorf! ;-)
Nette Story, die mich keineswegs wundert.
Wundern tu ich darüber, wie viele Leser des lawblog offensichtlich den Kinderkanal sehen………..
@VRiLG: Das ist vollkommen richtig. Hinzu kommt die Pflicht des Kudnen, die Kontoauszüge zu prüfen. Rechtlich ist das also alles andere als so eindeutig, wie UV dies hier darstellen möchte.
@ yah bluez – würde mich auch interessieren. Wo gibt es "kostenlose" Girokonten? Oder meinst Du ab Eingang von xxxx Euro pro Monat?
lg Alexander
…mich würde ja vielmehr das Schreiben von Herrn Vetter interessieren … hoffentlich so ein richtig schönes, vor Ironie triefendes und natürlich die Verzinsung seit 2009 forderndes Schreiben
Ich wäre gar nicht zum Anwalt gerannt, sondern hätte direkt ein MAhnschreiben aufgesetzt und mir vorher nochmal den Kundenberater vorgeknöpft.
@akp: An jeder Ecke gibt es kostenlose Girokonten, z.B. von der Comdirect Bank oder Netbank – unabhängig von Mindesteingang. Man bekommt sogar einen Bonus in Höhe von 50 Euro, wenn man ein kostenloses Girokonto eröffnet und aktiv nutzt. Selbst gemacht und kassiert. Deshalb gibt es in meinen Augen auch überhaupt keinen Grund bei der inkompetenten Versager-Sparkasse zu bleiben. Es sei denn, der Geldautomat der Sparkasse liegt günstiger für einen. Bei mir sind das aber keine 100 Meter Unterschied.
@ui-ui-ui: Nicht einmal die Lage der Geldautomaten doch ein Argument. Das Konto bei der ING-DiBa kostet nix und man kann alle Geldautomaten aller Kreditinstitute kostenlose nutzen, an denen mit der VISA-Karte abgehoben werden kann (und das sind alle).
Stellen Sie doch einfach darauf ab, dass Rückerstattungen den Gewinn des laufenden Geschäftsjahres betreffen und daher die Sorgen des Sachbearbeiters unbegründet sind. Bischen übertrieben formulieren und schon sollte das Geld wieder auf dem Konto sein.
Als mir die inkompetente Versager-Sparkasse mal bei Einlösung eines effektiven Stücks (mit der der Schalterangestellte überfordert war) die Hälfte an Gebühren abgezogen hatte, habe ich in Aussicht gestellt, dass sämtliche Bekannten und Verwandten mit ihren Konten und Depots die Bank wechseln würden. Dann hatte ich mein Geld erstattet. Gewechselt haben aber trotzdem viele. Sparkasse = wir machen das mit den Fähnchen.
Die Bank beruft sich auf die Einrede des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Völlig korrekt.
@ct: Danke für den Hinweis. Immerhin ist dies so in – allein maßgeblicher demokratisch-rechtspositivistischer Manier – abgesegneter vertraglicher Form auch zwischen den Parteien vereinbart. Hätte der Mandant halt früher kommen müssen. Es findet sich hier die übliche durchsichtige und unselige private Hetze gegen die demokratischen Errungenschaften öffentlich-rechtlicher (!) Betriebe, wie sie die polit- und parteinahen Sparkassen in vorbildlicher Weise darstellen. Gegen solche Querulanten sollten Bußgelder eingeführt werden, um die volksnahen öffentlich-rechtlichen Betriebe in angemessener Form optimal staatlich zu schützen.
Lustig, wenn ich das nächste mal meinen Dispo nicht ausgleichen kann, dann schicke ich der Bank auch einfach eine Flasche Wein und sage: Macht nichts, Schwamm drüber, die Sache ist ja auch schon länger her und an das Geld komme ich nicht mehr ran…aber viel Spaß noch mit der Flasche! ;-)
Der Kunde hat die unbezahlbare Lektion "Glaube niemals einer Bank" erhalten. Andere merken das erst wenn sich die Alterversorgung dank der angepriesenen Schiffsfonds, Lehmannzertifikaten, Immofonds usw auflöst.
@Christian:
Die Dreistigkeit könnte dann auch darin liegen, dass mit dem Besitz einer (nicht gewünschten) Kreditkarte der Scoring-Wert deutlich schlechter wird und die Bank ihm dann noch einen teureren Kredit abknöpfen könnte…
Der Kunde hat wohl Anspruch auf das Geld. Er hat aber die unverzügliche Einwendung unterlassen, zu
der er laut AGB verpflichtet ist. Kann jetzt die Sparkasse für den Aufwand, den das Erstatten macht,
Schadenersatz verlangen?
Wer sagt denn, dass das Schreiben des Kollegen Vetter juristischen Inhalts ist? "In diesem Sinne" hat UV ja das Schreiben verfasst. Und wenn es um Vertrauen in einer Geschäftsbeziehung geht, würde ich eher den Hinweis auf die bevorstehende Auflösung des Kontos anbringen als Einlassungen rechtlicher Art. Die führen eh meist zu nix.
@VRiLG:
Die Spk kann sich nicht wirksam auf das Saldenanerkenntnis berufen. Aus den AGB-Sparkassen ergibt sich unter Nr. 7 Abs. 3 Satz 4, dass sich, so wie hier, bei nachträglichem Herausstellen einer Unrichtigkeit ein Anspruch auf Richtigstellung ergibt. Der Spk-Kunde trägt somit nur die Beweislast für die Unrichtigkeit. Diese Unrichtikeit hatte die Spk aber eingeräumt.