Nicht so zugeknöpft

Werbung von Rechtsanwälten ist oft bieder. Hier mal ein Plakat in der Straßenbahn, dort ein Kuli mit aufgedruckter Kanzleiadresse im Besprechungszimmer. In Köln balgen sich Strafverteidiger um Werbeplätze an den Fahrradständern vorm Justizzentrum. Doch selbst Progressive – etwa der Berliner Kollege Carsten Hoenig mit seiner Wanne – müssen sich jetzt warm anziehen: Ein Dresdner Anwaltsbüro wirbt mit einem Kettensägenmord.

Frank Hannig aus der Kanzlei Hannig Ahrend & Partner beschäftigt sich vornehmlich mit Gesellschafts- und Vertragsrecht. Trotz oder gar wegen dieser trockenen Materie hatte er persönlich die Idee fürs aktuelle Video seines Anwaltsbüros: Eine Frau verlässt ein Haus, reibt sich die blutverschmierte Hand über die Stirn und wirft eine blutige Kettensäge weg. Mit einem ordentlichen Scheidungsanwalt wäre das nicht passiert, lautet die Botschaft.

Hannig lässt seinen Spot (hier anschauen) nicht nur auf der Kanzleihomepage flimmern. Der Film ist derzeit auch als Reklame bei den Dresdner Filmnächten geschaltet. Er läuft immer vor dem Hauptfilm.

Eine Boulevardzeitung fragt bereits mit routiniertem Entsetzen:

Darf ein Anwalt so für sich werben?

Hannig bejaht das mit dem Hinweis, der Spot solle zeigen, seine Kanzlei sei ein bisschen anders, unkonventionell und nicht so zugeknöpft. Vor zehn Jahren, gibt der Anwalt zu, hätte er sich den Spot nicht getraut. Auch heute ist er nicht sicher, ob vielleicht doch noch Post von der Anwaltskammer kommt.

Was womöglich noch mal fast so gute Reklame wäre.