22.7.2012

EU lässt Blinde im Regen stehen

Die EU tritt auf die Bremse, und das bei einem heiklen Thema. Seit Jahren gibt es Pläne für einen internationalen Vertrag, der das Urheberrecht zu Gunsten Blinder und Sehbehinderter lockern soll. Hauptanliegen ist, die Übertragung von Büchern und anderen Sprachinhalten in geeignete Formate für Blinde auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu gestatten. Die EU sprach sich jetzt aber bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO), wo über den Vertrag verhandelt wird, in einer nichtöffentlichen Sitzung gegen diese Pläne aus.

Die Vertreterin der EU-Kommission bei der WIPO soll im Rahmen der Verhandlungen erklärt haben, Europa werde dem Vertrag nicht zustimmen. Das berichtet heise online.  Diese harte Haltung steht im klaren Gegensatz zu einem Beschluss des EU-Parlaments vom Februar 2012. Die Parlamentarier hatten damals Anstrengungen gefordert, um Blinden und Sehbehinderten Zugang zu möglichst vielen Büchern zu ermöglichen. Nur fünf Prozent aller Werke lägen derzeit in einem geeigneten Format vor; in ärmeren Ländern sei es nur ein Prozent. Auch der Petitionsausschuss des Europarlaments hat erst vor wenigen Tagen die Initiative unterstützt.

Nun wird darüber spekuliert, wieso sich die zuständige Mitarbeiterin der EU-Kommission, Maria Martin-Prat, bei der WIPO so hartherzig zeigt. Immerhin soll sich sogar ihr Vorgesetzter, Urheberrechtskommissar Michael Barnier, aufgeschlossen für die Probleme Blinder und Sehbehinderter gezeigt haben. Von Martin-Prat ist bekannt, dass sie vor ihrer Tätigkeit lange Juristin beim internationalen Musikverband IFPI war. Diese Organisation gehört zu den Hardlinern in der Urheberrechtsdebatte.

Der Mangel an geeigneter Literatur trifft Blinde und Sehbehinderte nicht nur bei der Freizeitgestaltung. Auch in Studium und Beruf haben sie es deutlich schwerer als Nichtbehinderte. Wie mühsam und zeitraubend es für einen Blinden etwa im akademischen Betrieb ist, zeigt dieser Erfahrungsbericht.

Weitere Informationen bei netzpolitik.org

33 Kommentare zu “EU lässt Blinde im Regen stehen”

  1. Der Steuerzahler meint: (22.7.2012 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Richtig so, die Kernkompetenz der EU ist Ausbeuten und Abzocken für Industrie und Rechteinhaber. Und da geht noch was!

    mfg

    Ralf

  2. Martin meint: (22.7.2012 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Die arme Frau ist vermutlich vom Arbeitgeberwechsel noch so verwirrt, dass sie nicht weiß, in welchem Team sie spielt….

  3. Duke meint: (22.7.2012 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Mittlerweile ist mir klar, immer wenn es um Urheberrechte geht, egal ob Film, Musik oder Bücher, geht es nur um eins.
    Profiterhaltung und -maximierung.

    Dafür tritt man gerne auch selbst die Urheberrechte. Die gelten schließlich für das gemeine Volk!
    http://www.heise.de/tp/blogs/6/152433

    Moral zählt schon lange nicht mehr. Moral bringt keinen Profit.
    Viele dieser Firmen haben ihren Hauptsitz in den USA. Solange sie kein Problem damit haben, behinderte Menschen hinzurichten (focus.de/politik/ausland/...gerichtet_aid_784603.html), wie soll man dann schon meinen, sie würden bei behinderten Menschen Skrupel davor haben, Urheberrechte zu ihren Gunsten lockern.

    Mir wird regelrecht schlecht wenn ich daran denke, welche Menschen solche Dinge zu entscheiden haben. Wie es wohl in deren Hinterzimmern aussieht, wenn sie mit Lobbyisten Gespräche führen, während sie einen 50 Jahre alten Brandy schlürfen und sich evtl. zu einem Informations- und Weiterbildungskongress auf die Bahamas einladen lassen und dergleichen. Und anschließend Gesetze in Form gießen.

    Und was mir dazu auch einfällt, die ganzen Urheberrechtsinhaber, dieser ganze Geschäftszweig, ist relativ klein. Relativ z.b. zur Automobilindustrie. Wieso kann es sein, dass diese kleine Industrie der ganzen Welt vorschreiben lassen will, wie weit Freiheit im Internet gehen kann? Was zu reglementieren und überwachen ist, auf Kosten aller Menschen.

  4. Suwa meint: (22.7.2012 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Das Thema ist in der Tat heikel, denn es erlaubt faktisch die Umwandlung in jedes Format. Und dies wird dann ja vermutlich (?) von privatwirtschaftlichen Unternehmen durchgeführt.
    Wie wird das mit dem Urheber abgerechnet?
    Ein Hörbuch z.B. ist nunmal leichter zu vervielfältigen als ein gedrucktes Buch.
    Der Urheber hat also ein berechtigtes Interesse, dass das nicht so einfach geschieht.

    Trotzdem halte ich, gerade bei Bildungsliteratur, es für unumgänglich, dass auch Blinde benutzbaren Zugang hierzu haben.

  5. fratermalus meint: (22.7.2012 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt diese Frau eigentlich dazu, sich völlig gegen den Willen des EU-Parlaments zu äußern? Sie ist nicht Europa und kann entsprechend solche Zugeständnisse nicht machen, schon gar nicht ohne ihren Vorgesetzten hinter ihrem Rücken. Und was das EU-Parlament beschließt, hat die EU-Kommission gefälligst umzusetzen.

  6. DAMerrick meint: (22.7.2012 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @Suwa: Keine Ahnung in welchem Jahrhundert Sie leben, aber heutzutage werden Bücher am Computer geschrieben und liegen digital vor. Nichts mit Umwandlung.

    Und es geht hier um die Blindenschrift, es ist ausdrücklich von Literatur die Rede. Es geht darum Bücher zu nehmen und als Blindenschrift neu abzudrucken.
    Wo ist da Ihr Problem? Digitale Bücher lassen sich Blinde vorlesen, Hörbücher kaufen sie ganz normal.

    Haben Sie überhaupt verstanden worum es geht oder wollen Sie einfach nur im Namen der Urheber… Nein, sorry, im Namen der Verwerter irgendwas sagen?

    Klären Sie mich mal auf.

  7. tt meint: (22.7.2012 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Da bekommt die gute Frau in der Kommission wohl immer noch ein paar schwarze Köfferchen zugesandt vom (ehemaligen) Arbeitgeber…

  8. Suwa meint: (22.7.2012 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    @DAMerrick:
    Was ich hier schreibe, schreibe ich nur in meinem Namen. Ich bin kein Urheber (im klassischen Sinne), von daher geht es mir hier nicht darum, deren Interessen zu rechtfertigen. Ich weise nur darauf hin, wie diese Interessen (meiner Meinung nach) aussehen und entstehen.

    Es geht darum Bücher zu nehmen und als Blindenschrift neu abzudrucken.

    Das kann ich dem Beitrag nicht entnehmen. Gut, Sie scheinen mehr zu wissen als ich.

    Hauptanliegen ist, die Übertragung von Büchern und anderen Sprachinhalten in geeignete Formate für Blinde auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu gestatten.

    Hier ist von Formaten die Rede, daher ging ich davon es, das Vorhaben ginge über Blindenschrift hinaus.

    Haben Sie überhaupt verstanden worum es geht

    Vielleicht nicht, siehe oben.

  9. nux meint: (22.7.2012 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Eine Verbrecherin an der Menschheit, aber diese Sorte wird ja nicht verfolgt.

  10. nux meint: (22.7.2012 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @Suwa: Man kann sich selbst auch aus der Gemeinschaft fühlender Menschen ausschließen, nicht wahr?
    Aus ökonomischen Gründen könnten wir ja auch einfach aufhören auf Rollstuhlfahrer Rücksicht zu nehmen und entsprechend Gebäude und Straßenverkehr zu planen. Ist sicher ganz in ihrem Sinne, denn ganz klar wiegen hier die ökonomischen Interessen schwerer.
    Aber Heuchler wie sie sehen das anders wenn sie plötzlich betroffen sind.

  11. Suwa meint: (22.7.2012 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @nux:

    Aber Heuchler wie sie sehen das anders wenn sie plötzlich betroffen sind.

    Offensichtlich habe ich nicht deutlich genug gemacht, dass ich für diese Änderung bin.

    …denn ganz klar wiegen hier die ökonomischen Interessen schwerer.

    Genau das verneine ich doch!

    Trotzdem halte ich, gerade bei Bildungsliteratur, es für unumgänglich, dass auch Blinde benutzbaren Zugang hierzu haben.

    Nur weil ich mal kurz darauf hinweise, dass es ökonomische Interessen gibt, heißt das nicht, dass ich diese als wichtiger erachte.

  12. rjba meint: (22.7.2012 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @8,@Suwa:
    "Was ich hier schreibe, schreibe ich nur in meinem Namen. Ich bin kein Urheber (im klassischen Sinne),"
    Das erweckt den Eindruck, daß Sie nicht einmal wissen, was oder wer ein Urheber ist. Das ist nämlich der Schöpfer eines Werkes der Wissenschaft, Kunst oder Literatur. Ich will Ihnen gerne zugestehen, daß Sie nichts derartiges schöpfen, aber diejenigen, die es tun, tun es in aller Regel durchaus im eigenen Namen (und wenn es der eigene Künstlername ist). Der Urheber ist der Inhaber des Urheberrechts an seinem Werk, und das bleibt er auch unabänderlich bis zu seinem Tode. Verlage und andere "Rechteinhaber" haben nur vom Urheber übertragene Verwertungsrechte. Zumindest solche allerelementarsten Grundlagen sollte man eigentlich kennen, wenn man sich über urheberrechtliche Fragestellungen ausläßt.

  13. Suwa meint: (22.7.2012 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @rjba: Mir wurde vorgeworfen, ich sei Urheber, genauer gesagt Verwerter, und würde mich deshalb in diese Richtung äußern.

    …oder wollen Sie einfach nur im Namen der Urheber… Nein, sorry, im Namen der Verwerter irgendwas sagen?

    So kam ich zu der von Ihnen zitierten Aussage. Ich sehe übrigens nicht, inwieweit Ihre Definition eines Urhebers im Widerspruch zu meiner Aussage steht.

  14. Sandra meint: (22.7.2012 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Den Kommentar zu den USA finde ich unangemessen. Gerade dort ist es einfacher als hier in Deutschland, Zugang zu Fachliteratur zu bekommen siehe z.B. http://www.bookshare.org. Auch das ist natürlich erstmal nur ein kleiner Anteil, aber die Titel sind teilweise sehr aktuell. Nur als internationaler Nutzer darf ich nicht drauf zugreifen.
    Teil des Vertrages sollte es auch sein, das Bücher die bereits in alternativen Formaten produziert wurden (und es geht dabei nicht nur um Braille sondern auch digitale Formate), auch international ausgetauscht werden dürfen. Zur Zeit kommt es öfter vor, dass ein und dasselbe Buch mehrmals in einem für Blinde oder Sehbehinderte brauchbaren Format umgesetzt wird, nämlich jeweils in verschiedenen Ländern. Dürften diese Titel ausgetauscht werden, könnte das für die Produktion dieser Bücher praktisch doppelt ausgegebene Geld dafür verwendet werden, andere Titel zugänglich zu machen. Meines Wissens sind Blindenorganisationen nicht gerade dafür bekannt, dass sie im Geld schwimmen. Für mein Studium habe ich größtenteils fremdsprachige Literatur lesen müssen, ich musste fast alles selber einscannen. D.h. ich sitze erstmal Stundenlang am Computer und drehe Buchseiten um und weiß erst hinterher, ob der Titel für mich so relevant ist, dass sich die Scanarbeit gelohnt hat. Würden elektronische Bücher in Formaten verkauft, die von Bildschirmleseprogrammen gut gelesen werden können, würde ich auch die gern nutzen und wie jeder andere Leser dann auch den Kaufpreis dafür bezahlen.
    Als Betroffene macht mich diese Nachricht einfach nur wütend.

  15. zf.8 meint: (22.7.2012 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Nebenher:

    Der "Erfahrungsbericht" verkennt, dass es in Deutschland durchauus schon eine Sonderschranke für die Vervielfältigung von Werken für Blinde und andere Behinderte gibt. (§ 45a UrhG)

  16. Sandra meint: (22.7.2012 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Der "Erfahrungsbericht" verkennt, dass es in Deutschland durchauus schon eine Sonderschranke für die Vervielfältigung von Werken für Blinde und andere Behinderte gibt. (§ 45a UrhG)

    Ohne diese Regelung wäre die Arbeit der Blindenbüchereien nicht möglich, als langjährige Nutzerin dieser Bibliotheken ist mir das bekannt.
    Das nützt mir allerdings kaum, wenn ich wie oben erwähnt vorwiegend auf fremdsprachige Literatur angewiesen bin. Wenn Sie glauben ich verstehe Sie oder den Text als juristischer Laie falsch, müssten Sie da bei Interesse deutlicher werden.

  17. Tim S. meint: (22.7.2012 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es immer wieder spannend, wie die breite Öffentlichkeit bei solchen Themen empört reagiert, aber oft nicht bereit ist, wirklich etwas mal selbst in die Hand zu nehmen.

    Das ist wie der Fußball-Fan, der sich über seine Lieblings-Mannschaft aufregt, dabei nur vorm Fernseher sitzt und niemals selbst Fußball gespielt hat.

    Ich meine das aber keinesfalls abwertend, denn ich kann das verstehen. Man gibt die Verantwortung (gerade in Deutschland) gerne an die großen Institutionen ab.

    Es ist wichtig, dass die EU hier das Urheberrecht schützt. Ich würde niemals einer Regelung zustimmen, die anderen Menschen (egal mit welchen Einschränkungen) ermöglicht, ohne mein Wissen meine Werke zu "kopieren".

    Stattdessen sollte das jemand als Geschäftsidee nutzen und eine Art Dienst eröffnen, der Medien für blinde Menschen aufbereitet.

    Bei jedem Verkauf gibt diese Firma dann einen Lizenzanteil an den eigentlichen Urheber ab. So einfach macht man daraus eine Win-Win-Win Situation.

    Wenn es bisher nur rund 5 Prozent an blinden-gerechten Büchern gibt, sollte man nicht am Urheberrecht herumschrauben, sondern sich lieber einmal Gedanken um eine sehr soziale Geschäftsidee machen :-)

    Schöne Grüße

    Tim S.

  18. Der Steuerzahler meint: (22.7.2012 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @Tim S.:
    Zitat: …sondern sich lieber einmal Gedanken um eine sehr soziale Geschäftsidee machen :-) /ende

    Seit Adolf hat Deutschland ein Liebevolle und Innig gepflegte Tradition Sozial Schwache so richtig ab zu Zocken und aus zu beuten. Motto: "Der hat kein Geld, verdopple den Preis. Kauft er trotzdem nicht, zwing Ihn übers Amt dazu…Schwiergeldkoffer nach Berlin marsch…"

    Das dem Adolf sein IG Farben sind der Bundesregierung Hartz IV und 1€ Jobs sammt 0 Sanktion.

    mzg

    Ralf

  19. Sonja meint: (22.7.2012 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Da sieht man wieder mal sehr schön, wie es in der EU um die Machtverhältnisse bestellt ist. Armes Europaparlament, einzige tatsächlich demokratische Institution…

  20. David meint: (22.7.2012 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    @ Tim S.

    Es ist fast schon zynisch, wie sie eine Marktlücke mit dahinterstehender Profitgier als "soziale Geschäftsidee" verkaufen wollen. Warum muss alles auf Erden mit Profit zusammenhängen? Wäre es nicht einfach eine Gerechtigkeitserwägung, Menschen in unserer Gesellschaft, welche kraft Natur eingeschränkt sind, das Leben nicht NOCH schwieriger zu machen? Wäre es nicht möglich, einmal im Leben selbstlos zu sein und nicht stetig irgendeiner Art von Profit hinterher zu laufen?
    Exakt diese Profitgier hat uns dorthin gebracht, wo wir heute stehen. ESM, ESFS, Banken- und Finanzkrise. Aber anstatt moralisch aus diesen Fehlern zu lernen schaltet der Großteil der Menschheit auf stur und will durch die wahllose Profitjagd, am Besten auf Kosten von anderen, das eigene Wohl befriedigen.
    In was für einer traurigen Welt wir doch unser Dasein fristen müssen…

  21. leser meint: (23.7.2012 um 00:53) AntwortenReply to this comment

    @Tim S.:

    Es ist wichtig, dass die EU hier das Urheberrecht schützt. Ich würde niemals einer Regelung zustimmen, die anderen Menschen (egal mit welchen Einschränkungen) ermöglicht, ohne mein Wissen meine Werke zu "kopieren".

    Stattdessen sollte das jemand als Geschäftsidee nutzen und eine Art Dienst eröffnen, der Medien für blinde Menschen aufbereitet.

    Bei jedem Verkauf gibt diese Firma dann einen Lizenzanteil an den eigentlichen Urheber ab. So einfach macht man daraus eine Win-Win-Win Situation.

    Der Urheber hat aber meistens einen Teil der Rechte abgetreten. Du müßtest also zuerst die entsprechenden Rechteinhaber ausfindig machen. Das können auch mehrere sein. Insbesondere, wenn du von einem Medium in ein anderes übersetzt (z.B. Printversion zu Hörbuch) oder wenn du die Rechte für verschiedene Regionen brauchst.
    Eventuell ist auch unklar oder umstritten, wer welche Rechte hält.

    Mit den Rechteinhabern müßtest du dann verhandeln.

    Dabei würden die nicht nur Geld wollen, sondern auch andere Forderungen haben. Das könnte z.B. sein, dass du ein bestimmtes Kopierschutzsystem einsetzen sollst oder dass du sicherstellen sollst, dass bestimmte Medien nur in bestimmten Ländern abrufbar sind oder in anderen nicht. Oder 357 andere Dinge.

    Achso: Vielleicht möchte ein Rechteinhaber auch überhaupt keine Lizenz vergeben. Das könnte natürlich auch passieren.

  22. gant meint: (23.7.2012 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    @Tim S.:

    Die ganze Diskussion hätten wir nicht, wenn der Markt die Nische der Medien für Sehbehinderte auch bedienen würde.

    Das für meine Begriffe so unglaublich Perfide an der vorliegenden Situation ist die, dass man sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass andere behindertentaugliche Fassungen des eigenen Werks anbieten, man aber selbst niemals vorhat, diese wenig lukrative Nische auch wirklich zu bedienen.

    Übrigens besagt "behindertentaugliche Fassung herausgeben durch Dritte" noch lange nicht, dass dies kostenlos zu erfolgen hat, wovon offenbar einige ausgehen. Die Vergütung wird (so wie ich das verstanden habe) zu marktüblichen Konditionen abgerechnet.

    Nach meinem Verständnis wollen hier die Rechteinhaber kein Stück von ihrem Selbstbestimmungsrecht abgeben. Und dabei gehen sie dann auch gerne sprichwörtlich über Leichen. Ist "geistiges Eigentum" kein Thema mehr? "Eigentum verpflichtet" heißt es im Grundgesetz. Aber sowas gilt ja nur, wenn es um die Verletzung von Urheberrechten geht. Außerdem ist "geistiges Eigentum" genau dann natürlich kein "Eigentum" mehr – zumindest keines, das verpflichtet – aber trotzdem immer und überall in Gefahr ist. Ob durch Schüler, Krankenschwesterm oder Sehbehinderte.

  23. 0815 meint: (23.7.2012 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    Godwin’s law

  24. Buerger meint: (23.7.2012 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    @Tim S.:

    Ich finde es immer wieder spannend, wie die breite Öffentlichkeit bei solchen Themen empört reagiert, aber oft nicht bereit ist, wirklich etwas mal selbst in die Hand zu nehmen.

    Das ist wie der Fußball-Fan, der sich über seine Lieblings-Mannschaft aufregt, dabei nur vorm Fernseher sitzt und niemals selbst Fußball gespielt hat.

    Oder wie der Gutmensch, der sich über zu geringe Hilfen für Asylbewerber aufregt, aber anstatt das Leid sofort zu lindern wartet, bis die Allgemeinheit dafür zahlt.

  25. ulfi meint: (23.7.2012 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    Die Frau muss da sofort weg. Ohne Abfindung.

    Die Kommission ist eine Schande fuer die Buerokratie in Deutschland, und muss, als von lobbyisten aufgezehrte pseudoregierung, als ganzes Verschwinden.

  26. rainer meint: (23.7.2012 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    ….Verbrecher….nur noch Verbrecher in allen Positionen der Regierungen….

  27. Christian meint: (23.7.2012 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    Ach hört doch auf hier rumzuheulen. Die Blinden sind doch selbst Schuld. Was fällt denen eigentlich ein, nichts sehen zu wollen? Die gucken doch auch nur noch weg, wie alle anderen auch. :-) Frechheit. Die haben bloß keinen Bock zu arbeiten. Dann brauchen die auch nichts zu lesen. Es gibt auch Hörbücher. Die sollen sich nicht so anstellen. Ab zu Fielmann, neue Brille kaufen. So einfach ist das.

  28. kleitos meint: (23.7.2012 um 13:12) AntwortenReply to this comment
  29. leser meint: (23.7.2012 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @Buerger:

    Diese Argumentation funktioniert analog natürlich mit so ziemlich jeder Leistung, die "die Allgemeinheit" erbringt, von der Schule bis zum Straßenbau, von der Krankenversicherung bis zur Rentenversicherung (beide erhalten Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt).

  30. Wolfram meint: (24.7.2012 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @fratermalus: Das ist leider eine der Konsequenzen des nicht ratifizierten Verfassungsgebildes (das mal wieder typisch französischer Juristenmüll war, aber das ist ein anderes Thema): das EU-Parlament hat keine Weisungshoheit über die Kommission und noch weniger über die Ministerräte, wo die wirkliche Politik getrieben wird.

  31. Tim S. meint: (26.7.2012 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    @Christian: Sehr schön, ich liebe Sarkasmus. Ich wette, über deinen Kommentar kann sogar so mancher Blinder lachen. Kenne behinderte Menschen, die sich sogar aufregen, dass sich kaum jemand traut, Witze über sie zu machen, denn diese Menschen können das meist sehr gut mit Humor nehmen :-)

    Zum Thema "Profitgier": Profit zu machen hat nichts mit bösem Kapitalismus oder satanischem Egoismus zu tun.

    Ich selbst habe lange Zeit ähnlich gedacht. Fakt ist aber, dass Geld ein Motor ist. Selbst das beste, umweltschonendste und sozialste Produkt wird ohne Gewinnorientierung untergehen.

    Sieht man ja an den ganzen staatlichen u. öffentlich-rechtlichen Institutionen, die nach und nach sterben und durch privatwirtschaftliche Unternehmen ersetzt werden (ges. KV, RV, PV, Beamtentum usw., mit zynischem Hauch auch die Bundesregierung).

    Wie sollte es überhaupt größere soziale Einrichtungen geben, wenn diese nicht irgendwoher Gewinne erwirtschaften würden?

    Wer "Profit" für etwas böses hält und deshalb seinem Lebensunterhalt hinterher rennen muss, hat das System leider zu seinem Nachteil missverstanden…

  32. M. S. meint: (9.8.2012 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    mit solchen Bärendiensten auf EU-Ebene, aber auch durch die deutsche Bundesregierung, wird mit dafür gesorgt, dass wir Blinden im erwerbsfähigen Alter zu mehr als zwei Dritteln nicht berufstätig sein können und von staatlicher Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente bzw. Unterstützung durch Angehörige leben müssen. Der volkswirtschaftliche Schaden dürfte dabei den Profitverlust, den Die Inhaber von Urheberrechten für die barrierefreie Bereitstellung ihrer Werke evtl. hinnehmen müßten, bei weitem überwiegen.wenn die Inhalte der Vorschriftensammlungen, Kommentarliteratur und der juristischen Fachzeitschriften alle über einen blindengerechten Computerarbeitsplatz zugänglich wären, müßte Erblindung nicht zum Verlust der bisherigen qualifizierten Sachbearbeiterstelle im öffentlichen Dienst führen, wie in meinem Fall.aber es beginnt schon mit den Schulbüchern, die meines Wissens den hochgradig sehbehinderten oder blinden Schülern nur mit erheblichem Aufwand zugänglich gemacht werden müssen.
    Danke dafür, dass Sie auf diesen Mißstand aufmerksam machen.

  33. Andreas Jeitler meint: (1.10.2012 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    Naja, was Österreich betrifft, könnte die Problematik ganz einfach gelöst werden: Sämtliche verlage, die Literatur nicht so anbieten, dass Menschen mit Behinderung sie rezipieren können verstoßen gegen Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG). Demzufolge kann jeder Kunde, der ein Werk nicht nutzen kann, ein Schlichtungsverfahren gegen den Verlag oder den Anbieter des Werkes anstreben und im Falle einer nicht positiven Einigung auf Schadenersatz klagen. Würden sich alle Mitlgieder des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes auf die Hinterbeine stellen und sämtliche Verlage schlichten, wäre die Hölle los, und eine Lösung würde gefunden werden.
    Leider sudern die meisten Menschen mit Behinderung nur herum und zeigen mit dem Finger auf jene, die doch so frech sind und Schlichtungsverahren eröffnen, anstatt selbst etwas an der Situation zu ändern.

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