Anwalt schreibt Gerichtsurteil selbst
Manchmal bleibt was liegen. Auch beim Anwalt. Meist wird Überlastung der Grund sein, wenn Mandate nicht zügig bearbeitet werden. Auch Faulheit soll schon mal eine Rolle spielen (habe ich gehört). Nicht sonderlich ökonomisch scheint allerdings ein Göttinger Anwalt vorgegangen zu sein. Er trödelte, so die Vorwürfe, erst gehörig mit dem Mandat, dann nahm er sich aber richtig Zeit – und schrieb angeblich das passende Gerichtsurteil gleich selbst.
Die Sache nahm ihren Anfang im Jahre 2007, berichtet das Göttinger Lokalblatt Extra TIP. Ein Vermieter beauftragte einen eingesessenen Göttinger Anwalt und Notar mit einer Klage gegen einen gewerblichen Mieter. Der Jurist habe Vollzug gemeldet, doch ein dreiviertel Jahr später darauf hingewiesen, das örtliche Landgericht sei hoffnungslos überlastet. Im Gespräch sei aber ein Mediationstermin. Doch dieser Termin löste sich im Nichts auf.
Erst am 3. August 2009 werde verhandelt, soll der Anwalt seinem Kunden mitgeteilt haben. Außerdem: “Ihre persönliche Teilnahme ist nicht erforderlich.” Erfreulich war das Urteil nicht, welches das Landgericht auf die mündliche Verhandlung verkündete. Angeblich verlor der Klient. Aber nur angeblich, denn das Urteil hat jedenfalls kein Richter am Landgericht geschrieben. Und auch an eine Verhandlung kann sich niemand vom Gerichtspersonal erinnern.
Mit der Niederlage gab sich der Vermieter aber nicht zufrieden, sondern beauftragte seinen Anwalt mit einer Berufung. Still ruhte fortan der See, bis der Anwalt im Juni 2011 mitteilte, mit der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig sei im September 2011 zu rechnen. Die nächste Nachricht lautete, der zuständige Richter sei erkrankt, der Termin falle aus.
Just zum Zeitpunkt der angeblichen Verhandlung ging dem Vermieter die Puste aus. Er musste Insolvenz beantragen. Auch, wie er sagt, wegen der aufgelaufenen Mietausfälle aus dem Prozess. Der Insolvenzverwalter des Unternehmers forderte nach einiger Zeit die Prozessakten an und stellte fest: Das Aktenzeichen des Urteils ist am Landgericht unbekannt – und auch die Entscheidung will dort niemand verfasst haben. Was nun zu dem Verdacht führt, dass der Göttinger Jurist zumindest in diesem Fall die Gerichtsentscheidung gefälscht hat, um seinen Mandanten ruhig zu stellen.
Gegen den Rechtsanwalt ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Auch die Anwaltskammer ist eingeschaltet. Sie will aber frühestens was machen, wenn eine strafrechtliche Entscheidung vorliegt.
Wie kann man nur so dumm sein und durch so eine Lappalie seine Zulassung riskieren? Mal von der drohenden Vorstrafe abgesehen …
Ich dachte erst, da hat jemand zur Entlastung des Richters das urteil verfaßt, so wie ja auch Arbeitszeugnisse nicht selten vom Mitarbeiter selbst geschrieben werden. Aber das ist ja mal dreist. Und warum eigentlich?
Bitteschön, was ist denn in Göttigen los? Erst der Chefarzt der fremde Patienten von Organspenden abhalten wollte, jetzt ein RA der seine Urteile selbst schreibt. Vor ein paar Jahren war da doch der Skandal mit der Göttinger Versicherungsgruppe. Göttingen scheint mir ein Hort von Kriminellen zu sein.
Göttingen, das neue Bielefeld!
Das nenn ich mal "One face to the customer": Anwalt und Gericht und Berufungsinstanz in einem.
Mögliche Ursache für dieses Verhalten könnte auch – das sollten Sie nicht vergessen – eine psychische Erkrankung, beispielsweise eine Depression sein.
Depressive verschieben gerne nötige, aber unangenehme Arbeiten, bis der Leidensdruck dann so groß ist, dass sie auch vor derartigen Aktionen nicht zurück schrecken.
In diesem Fall benötigt der Betroffene eine entsprechende Behandlung und unser Verständnis. Wie sich das allerdings auf seine Zulassung auswirken würde, darüber möchte ich hier nicht spekulieren.
Bei manchen Gerichten würde dies nach meiner Erfahrung entweder nicht oder nur sehr spät auffallen, da Verzögerungen dieser Art nicht überall dem Ausnahmefall entsprechen. Bei einem mir persönlich bekannten Fall wurde der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung erst 2 1/2 Jahre später angefasst.
@Betroffener:
Oh ja, bei nem Anwalt milde walten lassen, aber wer ein brötchen klaut der is raus ^^
In Köln kam das auch vor ein paar Jahren vor. Hier hatte der Anwalt allerdings dem Mandanten günstige Urteile fingiert und – um die Täuschung aufrecht zu erhalten – selbst EUR 6.800 an den Mandanten überwiesen (als vermeintliche Zahlungseingänge des Gegners). Siehe hierzu
AnwG Köln, Urt. v. 2. 11. 2011 – 10 EV 56/11, KammerForum der RAK Köln 2/2012, S.59, online unter rak-koeln.de/index.php?in...8;download=1&id=1189
@marcus05: Nein, auch ein depressiver Brötchenklauer sollte entsprechend seiner Krankheit (milde) be-urteilt werden.
Und: Das ist ja nur eine mögliche Sichtweise der Dinge. Ich habe nicht behauptet, dass es auch tatsächlich so war.
Und die Staatsanwaltschaft geht von einem Einzelfall aus? Das kann ich mir kaum vorstellen.
@Kölner: Es ist mit Sicherheit ein Vertrauensbruch und damit berufsrechtlich relevant. Aber da dem Mandanten – so wie ich den Fall verstehe – darüber hinaus kein finanzieller Schaden entstanden ist, hat er zumindest in strafrechtlier Sicht nicht viel zu befürchten.
Wa die Depression angeht: wahrscheinlich. Aber es ist eure Mutmaßung, und muss nicht reell sein.
Prinzipiell jedoch eine interessante Idee: Man verfasst das Urteil schon mal fertig und legt es dem Richter zur Unterschrift vor. Faulheit könnte ja daszu führen das er das eher selbst unterschreibt als selbst etwas zu verfassen?
Anwalt verfasst Urteil in fiktivem Prozess für seinen Auftraggeber selber. Der fiktive Prozess wird verloren.
worst.lawyer.ever.
@Mat Scheibe:
Kein finanzieller Schaden??
Da steht:
"Er musste Insolvenz beantragen. Auch, wie er sagt, wegen der aufgelaufenen Mietausfälle aus dem Prozess."
@ChristianO: http://www.mueller-gueldemeister.de/?p=682
@hans Wurst:
Es ging um den Fall in Köln, wo der Anwalt den Schaden aus eigener Tasche bezahlt hat.
Wie ist das in so einem Fall mit der Reaktion der Kammer?
Klar, einem Verdächtigem (RA) will man das Leben nicht durch eine Vorverurteilung zerstören. Jetzt nicht nur durch öffentliche Berichterstattung, sondern auch durch eine Warnung vor dem RA.
Was ist aber auf der anderen Seite mit der Klientel des RA?
Die kann wenn der RA nicht in der Lage ist seiner Arbeit nach zu kommen ja auch massiven Schaden davon tragen. (Die Vermutung einer Erkrankung erscheint mir möglich).
Was tut man in so einem Fall?
"Auch die Anwaltskammer ist eingeschaltet." Ja, toll. Die Anwaltskammer. Die in Düsseldorf hat ihre schützende Hand noch über jeden krummen und kriminellen Rechtsanwalt gelegt.
@ChristianO:
siehe z.B. http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=1964
@ChristianO:
§ 313b Abs. 2 ZPO
@klabauter: Im Sachverhalt steht nirgends etwas von Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil.
Die Anwaltskammer macht was sie am besten kann: Abwarten.
Wenn einer das macht gibt es bestimmt andere die das auch so machen. Einfach "geeigneten" Klienten gefakte Gerichts-Schreiben vor die Nase halten und die glauben das dann schon.
Dieser Anwalt ist doch Klasse. Die anderen Anwälte sind nicht anders, aber umständlicher und machen keine formalen Fehler. Deswegen schwer rechtsstaatlich zu erwichen.
Es ist wie mit Deutschland und Russland. In Russland ist es offenischtlich, wie Macht missbraucht wird, bei uns ist alles rechtsstaatlich.
Die Proteste der Menschen halten sich in beiden Ländern in mehr oder weniger gleichen Grenzen.
@ui-ui-ui:
Wenn Sie das @ vor meinem Beitrag Nr. 21 lesen und die Beiträge, die als Antwort auf den Beitrag Nr. 13 kamen (Nr 16, Nr. 20) wird Ihnen vielleicht klar, dass ich ChristianO nur auf eine tatsächlich bestehende gesetzliche Möglichkeit für den Anwalt hinweisen wollte, ein Urteil quasi (!!!!)selbst zu verfassen, auf dem der Richter dann (fast) nur noch die Unterschrift leistet.
Dass es im Ausgangsbeitrag von Herrn Vetter keineswegs um einen Fall des 313 b ZPO ging, sondern um eine schlichte Totalfälschung irgendeines Urteils, war mir durchaus klar.
Es würde der Rechtsanwaltskammer gut zu Gesicht stehen, dem RA die Zulassung einstweilen zu entziehen, wer weiß, wie viel Schaden er noch anderen und sich selbst antut (oder bereits angetan hat…)
@ 6: Das hab ich auch gleich gedacht, da das nicht der erste mir bekannte Fall dieser Art ist.
Wie bekomme ich raus, wer das war? Ich habe keine Lust in den zwei bis drei Jahren bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung – in denen der Anwalt wahrscheinlich weiter praktiziert – an diesen Vogel zu geraten, falls ich mal in Göttingen zu tun habe.
Öh… was soll denn der Link auf das Anzeigenblättchen als e-paper??
Dauert, bis es geladen ist, löst Virenalarm aus und ist "journalistisch" jetzt eher etwas unterbelichtet. Kein Bericht in einer etwas seriöseren Zeitung?
@TimoR: Das ist richtig.Danke für die Klarstellung. :-)
@disel:
Virenarlam und machmal auch akute Anfälle von Fremdschämen, zB mit Überschriften wie "Beim Bestatter ist der Kunde König" in derselben Ausgabe.
Die örtliche "seriöse" Zeitung ist gerade mit weltpolitischen Großereignissen beschäftigt. In GÖ ist Schützenfest. (Horrido) Vielleicht morgen.