25.7.2012

Der Bund steht ohne Wahlrecht da

Es war ein Urteil mit Ansage: Wie erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht heute das Wahlgesetz gekippt. Die Regierungskoalition hatte die neuen Regelungen vor einigen Monaten im Alleingang durchgesetzt – und dabei offenkundige Bedenken ignoriert.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe halten das Gesetz für so unzureichend, dass es nicht mal als Übergangslösung taugt. Damit gibt es auf Bundesebene derzeit keine gültigen Regeln über die Sitzverteilung im Bundestag, und das ein knappes Jahr vor der Wahl im Herbst 2013.

Das gekippte Gesetz verstößt nach Auffassung des Gerichts in mehreren Punkten gegen demokratische Grundsätze. Es verletze insbesondere den Grundsatz, dass jede Stimme gleiches Gewicht haben muss. Dadurch werde die Chancengleichheit der Parteien akut gefährdet.

Besonders stört sich das Bundesverfassungsgericht am sogenannten negativen Stimmengewicht. Dies kann dazu führen, dass Parteien für mehr Stimmen gleichwohl weniger Mandate im Bundestag erhalten.

Hauptursache hierfür sind die Überhangmandate. Wenn eine Partei mehr Direktkandidaten (Erststimme) durchbringt, als ihr Sitze nach dem Anteil der – eigentlich wahlentscheidenden – Zweitstimmen zustehen, darf sie die Direktmandate trotzdem behalten. Sie hat also mehr Abgeordnete, als ihr nach ihrem prozentualen Stimmenanteil zustehen.

Das Verfassungsgericht hält Überhangmandate nicht grundsätzlich für unzulässig. Allerdings dürfe hierdurch das Wahlergebnis nicht übermäßig verfälscht werden. Deshalb seien mehr als 15 Überhangmandate nicht hinnehmbar. Alleine die CDU hat bei der letzten Wahl im Jahr 2009 24 Überhangmandate gewonnen.

Womöglich deswegen pochte sie auf eine möglichst offene Regelung, obwohl das Verfassungsgericht schon im Jahre 2008 das damals geltende Wahlrecht auch wegen der Überhangmandate aufgehoben hatte. Damals hatten die Richter aber eine Übergangsfrist bis zu einer Neuregelung eingeräumt, so dass 2009 noch nach dem bereits als rechtswidrig erkannten Modus gewählt werden konnte.

Außerdem kassiert das Bundesverfassungsgericht die Reststimmenverwertung. Hierbei handelt es sich um ein kompliziertes Verfahren, welches die Rechte kleinerer Parteien schützen soll. Allerdings hat der Gesetzgeber nach Auffassung der Verfassungsrichter hierfür einen ungeeigneten Weg gewählt. Das Ergebnis hänge nämlich nicht nur von dem prozentualen Stimmenanteil, sondern auch von der Wahlbeteiligung und anderen Faktoren ab. Der Wert einer Stimme stehe erst nach der Wahl fest. Das halten die Richter für nicht hinnehmbar. 

Der Bundestag muss jetzt schnellstmöglich ein neues Wahlrecht beschließen, das den Anforderungen aus Karlsruhe genügt. Eine andere Möglichkeit ist natürlich, dass die Regierungskoalition ihre Stimmenmehrheit nutzt, um sich ein drittes Mal gegen die Vorgaben der Verfassungsrichter zu stellen. 

Es wäre ihr zuzutrauen.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit Links zu den Entscheidungen

81 Kommentare zu “Der Bund steht ohne Wahlrecht da”

  1. Der böse Wolf meint: (25.7.2012 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    "Eine andere Möglichkeit ist natürlich, dass die Regierungskoalition ihre Stimmenmehrheit nutzt, um sich ein drittes Mal gegen die Vorgaben der Verfassungsrichter zu stellen. "

    Gibt es dafür irgendwelche Saktionen oder kein die Bundesregierung beliebig oft solche Vorgaben ignorieren ohne dafür bestraft zu werden.

  2. zf.8 meint: (25.7.2012 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Alleine die CDU hat bei der letzten Wahl im Jahr 2009 24 Überhangmandate gewonnen.

    CDU != CDU+CSU

  3. Tilman meint: (25.7.2012 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Sanktionen nicht (das Gericht kann ja schlecht die gewählte Bundesregierung verhaften lassen oder so), es könnte aber kurz vor der Wahl einfach selbst ein Wahlrecht diktieren, was für die Koalition sicher der super-GAU wäre (nicht, dass die aktuelle Entwicklung nicht schon peinlich genug ist, aber Grenzen scheint es bei dieser Regierung nicht zu geben)

  4. steffi meint: (25.7.2012 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    ich dachte eben etwas ähnliches: wie kann man denn zweimal dasselbe falsch machen? aber ja – die personelle zusammensetzung an gerichten ändert sich auch. man muss nur lange genug warten.

  5. rico meint: (25.7.2012 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    Wenn Gerichte dazu genötigt werden Gesetze vorzuschreiben, dann zeugt das im hohen Maße von der geistigen Vakanz bei denjenigen, die wir diese Aufgebae eigentlich anvertraut haben.

  6. oeh meint: (25.7.2012 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    "Gibt es dafür irgendwelche Saktionen oder kein die Bundesregierung beliebig oft solche Vorgaben ignorieren ohne dafür bestraft zu werden."

    Die einzige Sanktion wäre wohl, eine auf dieser Grundlage durchgeführte Wahl für ungültig zu erklären. Dann stünde die BRD ohne gewähltes Parlament da, das nennt man dann wohl Verfassungsnotstand. Aber soweit wird es selbst die CDUCSUFDP nicht treiben wollen.

  7. gg-wächter meint: (25.7.2012 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Wo bleibt der Antrag, die Regierungsparteien als verfassungsfeindlich zu verbieten?

  8. Mat Scheibe meint: (25.7.2012 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Der Vorschlag von Spiegel Online, das Zwei-Stimmen-System bspw. auf die Wahl einer Landesliste einzudampfen, ist durchau eine Überlegung wert.

  9. harlekin meint: (25.7.2012 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Was würde eigentlich passieren, wenn Frau Merkel morgen die Vertrauensfrage stellen würde und diese verlieren würde? Wenn ich Richtig liege, könnte dann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahlen veranlassen. Nach welchem Wahlrecht könnte dann gewählt werden?

  10. PaintedBadger meint: (25.7.2012 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @steffi: Die gleichen die ein Gesetz zimmern das gegen die Verfassung verstößt ernennen ja auch die Verfassungsrichter.
    Wie nennt sich dieses Staatsform eigentlich – "Demokratie" oder "Oligarchie" oder wie?

  11. John Doe meint: (25.7.2012 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Schande. Dabei hatte sich die Koalition doch solche Mühe gegeben, das U-Boot Peter Müller (CDU) noch rechtzeitig im Zweiten Senat des BVerfG unterzubringen.

  12. Kinki meint: (25.7.2012 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Zum negativen Stimmgewicht: Die Regierung hat dessen Auswirkungen verringert, aber das reicht dem BVerfG nicht; es muss ganz verschwinden. OK, kann man so sehen, obgleich es für die konkrete Stimmabgabe keine Relevanz hat, denn die Auswirkungen kann man eh immer erst hinterher nachrechnen.

    Zu den Überhangmandaten: Dem Bundesverfassungsgericht sind 4% überhängende Abgeordnete zu viel, es dürfen nur 2,5% sein. Diese Zahlen sind letztlich rein willkürlich, einen Verstoß gegen Willkür kann man der Regierung aber schwer anlasten.

    Berücksichtigen wir auch: Die Opposition stößt sich doch hauptsächlich an den Überhangmandaten. Und die gehen in letzter Zeit deshalb zur CxU, weil das linke Parteienspektrum immer mehr zerfasert, es viele kleine linke Parteien, aber eben keine große linke Volkspartei mehr gibt. Und je größer die Partei, desto höher die Chance auf Direktmandate, desto höher die Chance auf Überhangmandate.

    Ebenso, wie man der Regierung vorwirft, mit der letzten Reform tendentiell eigene Interessen zu begünstigen, kann man der Opposition vorwerfen, mit der Verfassungsbeschwerde Umstände anzugreifen, an denen man sich jahrzehntelang nicht gestört hat, die aber MOMENTAN eher den politischen Gegner begünstigen.

    Zusammengefasst: Der Anlass ist nichtig, die Rügen des BVerfG betreffen für die Praxis an der Urne nahezu irrelevante Fragen, aber die Auswirkungen können gewaltig sein, in der Form, dass möglicherweise die Landeslisten komplett verschwinden müssen, die Wahlkreise vergrößert werden müssen und/oder der Bundestag noch weiter aufgebläht wird. Man wird sehen.

    Ich sehe hier hauptsächlich einen großen Tag für die Erbsenzähler!

  13. Oliver meint: (25.7.2012 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe eh nicht, warum es zwei Stimmen geben muss. Eine Stimme reicht doch völlig aus. Überhangmandate sollte es nur für Parteien geben, die nicht im Bundestag vertreten sind und trotzdem einen Wahlkreis gewonnen haben. Dafür war die Regelung ja auch mal vorgesehen.

  14. IANAL meint: (25.7.2012 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @Kinki: Der Ebsenzähler sind eher Sie. Schon im letzten Urteil hat das BVerfG in schöner Klarheit gesagt, der Wähler müsse sicher sein können, dass er durch seine Stimme _für_ eine Partei dieser Partei zumindest nicht schadet. So klar, so einfach, so nachvollziehbar.

    Und wenn Sie sagen, das sei egal, man könne ja eh erst hinterher die Auswirkungen nachrechnen, sagen Sie faktisch, dass es völlig wurscht ist, ob die Wählerstimmen irgendeinen und wenn ja welchen Einfluss auf die Sitzverteilung haben. Kennen Sie Asterix auf Korsika?

  15. Jan W. meint: (25.7.2012 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @1 Der böse Wolf
    Es gibt die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht für den Fall, dass es nicht rechtzeitig ein verfassungsgemäßes Wahlrecht gibt, ein Notwahlrecht in Kraft setzt. Die Blamage wäre immens.
    Sanktionen, wie man sie aus dem Strafrecht kennt, wenn ich Sie richtig verstehe, gibt es hier nicht.
    Handelnder ist übrigens der Bundestag als Gesetzgeber und nicht das Verfassungsorgan Bundesregierung – die Tatsache, dass der Sachverstand zur Ausarbeitung von Gesetzestexten inzwischen überwiegend in den Ministerien sitzt, ist aber generell ebenso zu hinterfragen.

  16. Sinnfrei meint: (25.7.2012 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Wäre es nicht vielleicht mal an der Zeit für ein komplett neues Wahlsystem?

    Nirgendwo steht geschrieben, dass man das jetzige System mit Erst- und Zweitstimme für Bundestagswahlen verwenden muss.

  17. anonymous meint: (25.7.2012 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Könnte das BVerfG im Falle eines erneuten Verfassungswidrigen Versuchs eigentlich dahingehend sanktionieren, daß es bis zur Durchführung einer verfassungskonformen Wahl die Handlungsfähigkeit von Regierung und Parlament beschränkt? Also z.B. die Verabschiedung neuer Gesetze an Einstimmigkeit bindet, das Haushaltsrecht einfriert o.ä.?

  18. Frank Schenk meint: (25.7.2012 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @Jan W.: Was für ein Sachverstand? Die Ministerien lassen sich die Gesetze auch gleich von den entsprechenden Lobbyverbänden tippen. Spart Arbeit und man muss nicht soviel denken beim Arschplattsitzen. "Nachdenken" tun dann andere…

  19. Kinki meint: (25.7.2012 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @IANAL: Die Frage ist doch, wie theoretisch-mathematisch ein möglicher Anwendungsfall sein kann, bis das Gericht mal sagt "ok, das ist hinzunehmen".

    Beispiel: Eine Partei bekäme bundesweit sämtliche Erststimmen, jedoch keinerlei Zweitstimmen. Wie wollen sie so einen (völlig abwegigen) Fall lösen?

    Nur weil mathematisch ein negatives Stimmgewicht unter ganz bestimmten Voraussetzungen auftreten KÖNNTE, muss und kann ein Wahlgesetz letztlich nicht jeden denkbaren Einzelfall abdecken und für absolute Gerechtigkeit sorgen; irgendwo muss eine Schwelle sein, zu der man sagt "ok, jetzt haben wir zwar nicht das mathematisch gerechteste Ergebnis, aber eines, mit dem wir leben können".

    Noch ein Punkt: beim negativen Stimmgewicht geht es um EINEN Sitz hin oder her. Aber FÜNFZEHN Zusatzssitze durch Überhangmandate sind noch in Ordnung?

    Ich kann irgendwo verstehen, dass das BVerfG sauer ist, weil man seiner unendlichen Weisheit mit der Reform nur zum Teil gefolgt ist. Aber so sehr ich das BVerfG sonst auch respektiere, ist es mir hier zu formalistisch geworden.

  20. Florian meint: (25.7.2012 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    "Schande" / "Demoktratie oder Oligarchie oder wie?" etc.:

    Na, jetzt wollen wir die Kirche mal im Dorf lassen.
    Das Problem ist halt, dass man es mit dem Wahlrecht allen recht machen will.
    Einerseits will man Direktmandate (was ich im Sinne der Erdung der Abgeorndeten in einem Wahlkreis auch sinnvoll finde),
    zweitens will man keine Bundes- sondern Landeslisten (was ich im Sinne der Gewaltenteilung ebenfalls gut finde – so kann sich nämlich nicht die Bundespartei eine ihr genehme Fraktion zimmern)
    und drittens will man möglichst perfekte proportionale Abbildung des Wählerwillens.
    Plus noch viele Unterziele, etwa das Heraushalten von Splitterparteien aus dem Parlament (d.h. eine 5%-Hürde).

    Und nun ist es halt so, dass ein Wahlrecht, das alle diese Ziele perfekt erreicht, schlicht nicht möglich ist.
    (Wer will, kann sich z.B. einmal auf Wahlrecht.de umschauen. Da wird seit vielen Jahren über die Feinheiten des Wahlrechts debattiert).

    Die Bundesregier MUSS also irgendwelche Abwägungen trefffen.
    Nun gefällt dem BverfG die konkrete Abwägung nicht.
    Ist natürlich unglücklich.
    Aber eine "Schande" ist das nicht und auch nicht irgendein oligarchischer Putschversuch.

    Das BVerfG stellt nun sogar noch weitere Unterziele auf, z.B. die recht willkürliche Begrenzung auf 15 Überhangmandate (deren Umsetzung in ein Gesetz ich mir recht schwierig vorstelle. Das einzelne konkrete Überhangmandat hat ja ein Direktkandidat gewonnen. Wie will man einem konkreten Direktkandidaten sein Mandat wegnehmen? Faktisch missachtet man damit doch den Wählerwillen des jeweiligen Wahlkreises. Knifflig.)

    "Damit gibt es auf Bundesebene derzeit keine gültigen Regeln über die Sitzverteilung im Bundestag, und das ein knappes Jahr vor der Wahl im Herbst 2013."

    Ja, sehr problematisch.
    Zumal ja Herbst 2013 der nächste REGULÄRE Wahltermin ist.
    Es wäre ja durchaus möglich, dass die Kanzlerin eine Vertrauensabstimmung verliert und der Bundestag vorzeitig aufgelöst wird.
    Es könnte also ggf. auch schon weit vor Herbst 2013 eine Bundestagswahl geben. Und für diese Wahl hat man nicht einmal ein provisorisches Wahlrecht. Kein sehr schöner Gedanke…

  21. IANAL meint: (25.7.2012 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @Kinki: Das negative Stimmengewicht ist aber weder im alten Wahlrecht noch im jetzt gescheiterten neuen ein eher theoretisches Randphänomen, sondern es ist regelmäßig aufgetreten und wäre, wenn man frühere Wahlergebnisse nach neuem Recht durchrechnet, ebenfalls regelmäßig aufgetreten. Hintergründe: http://www.wahlrecht.de/systemfehler/index.html

    Die 15er-Grenze bei den Überhangmandaten erscheint mir auch eher willkürlich. Grundsätzlich sind die Überhangmandate aber schon deshalb ein Problem, weil sie gerade bei schwachen Stimmergebnissen der "volksparteien" gehäuft auftreten. Sie belohnen also den Vertrauensverlust beim Wähler. Und es gäbe genug Möglichkeiten, dem zu begegnen:
    - Ausgleichsmandate
    - Änderung des Verhältnisses Direkt- zu Listenmandate von 1:1 auf 1:2
    - "Grabenwahlsystem" (Direkt- und Listenmandate werden völlig unabhängig voneinander vergeben)
    - Oder man lässt den ganzen Direktmandatsklimbim, durch den erweiterte Entscheidungsmöglichkeiten für den Wähler zwar vorgegaukelt werden, aber faktisch gar nicht bestehen, einfach sein.

  22. Christian meint: (25.7.2012 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    OT: Warum steht über der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht auf englisch "Copyright"? Ist das überhaupt nötig (in Dtl. ja nicht explizit) und wenn ja, wieso auf englisch, da es sich ja um eine deutsche Behörde handelt.

  23. Jemand meint: (25.7.2012 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Falls sie wieder ein offensichtlich verfassungwiedriges Wahlrecht verabschieden sollten, können wir denen denn dan die reste des Verfassungsschutzes auf sie ansetzen?

    ernst gemeint, wie könnten wir dies anstellen?

  24. mf meint: (25.7.2012 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    @Der böse Wolf:

    Nein, es gibt keine Sanktionen. Und genau das ist IMHO das Problem.

    Wir brauchen ein Verfassungsstrafrecht, vielleicht kann man das auch mit der in gewissen Kreisen sehr populären 3-Strikes-Regel kombinieren: Wer zum 3. Mal am Zustandekommen eines verfassungswidrigen Gesetzes beteiligt ist, verliert sein Amt und/oder Mandat sowie für 2 Legislaturperioden das passive Wahlrecht.

  25. Caana meint: (25.7.2012 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Es konnte sich damals, als das Verfassungsgericht gegründet wurde, halt niemand vorstellen, dass Parteien, die dermaßen offensichtlich gegen die Verfassung verstoßen überhaupt noch gewählt werden.

    Die Sanktion liegt also in den Händen der Bevölkerung. Aber solange diese die Parteien immer wieder wählen, passiert nichts. Die Parteien versuchen es und wenn es nicht funktioniert, ist es auch egal.

    Das Hauptversagen liegt hier bei den Wählern!

  26. Jahn, 8 Jahre alt meint: (25.7.2012 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Das wäre doch mal ein schönes Betätigungsfeld für den, ähm, hüstel, Verfassungsschutz! Da kann er jede Menge Verfassungsfeinde wegsperren. Das Merkel-Regime einmal im Leben komplett hinter Gitter sehen, ach wäre das schön…

    :)

  27. Roland meint: (25.7.2012 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Zeigt letztlich nur, daß das ganze mit den zwei Stimmen Nonsense ist. Zumal die sogenannten Direktkandidaten ja keineswegs die absolute Mehrheit in ihrem Wahlkreis bekommen müssen, es gibt ja keine Stichwahl. Alleine eine absolute Mehrheit würde vielleicht dieses Doppelgemoppel sinnvoll erscheinen lassen.
    Mal ganz abgesehen, daß vermutlich allenfalls die Hälfte der Wähler wirklich weiß, was sich da wie auswirkt.
    Wo bleibt der Verfassungsschutz, wenn er mal die Verfassung schützen müsste und nicht Rechtsradikale? Werden CSU, CDU und FDP jetzt endlich vom Verfassungsschutz beobachtet?

  28. Troll meint: (25.7.2012 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Diese Regierung und die Opposition ist nicht mehr hinnehmbar. Es werden zu Viele Gesetze beschlossen die gegen die Verfassung verstoßen.

    Wo ist denn bitte der Verfassungsschutz !!!!

  29. Grunzgeschwätz meint: (25.7.2012 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @Troll: Der Verfassungschutz ist mit der Begehung von Straftaten beschäftigt, die man dann den Rechten in die Schuhe schiebt damit der davon abgeschreckte Urnenpöbel bei der nächsten Wahl auch ganz sicher wieder die ROTGRÜNGELBSCHWARZE Einheitspartei wählt.

  30. HugoHabicht meint: (25.7.2012 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @Christian: Aus demselben Grund, aus dem z.B. auch in dem sonst sehr toitschen "Mein Kampf" vorne das (c) drinne stand: Welturheberrechtsvertrag.

  31. HugoHabicht meint: (25.7.2012 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @Kinki: (blockquote)Zum negativen Stimmgewicht: Die Regierung hat dessen Auswirkungen verringert, aber das reicht dem BVerfG nicht; es muss ganz verschwinden. OK, kann man so sehen, obgleich es für die konkrete Stimmabgabe keine Relevanz hat, denn die Auswirkungen kann man eh immer erst hinterher nachrechnen.(/blockquote)

    Falsch. Das Phänomen ist erstmals in das volle Bewußtsein der Öffentlichkeit anläßlich einer Nachwahl zur vorletzten Bundestagswahl in Sachsen getreten. Damals hat prompt die CDU auch empfohlen, sie nicht zu wählen, weil sonst eines ihrer Mandante auf der Kippe gestanden hätte. Komplett Banane.

  32. Christian meint: (25.7.2012 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Schon wieder Murmeltiertag?

  33. Ein Mensch meint: (25.7.2012 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @8,13,16,27: Das ist immer das Problem. Wenn Demokratie mal schwierig wird, dann geht die Tendenz der Leute dahin, das zum Anlass zu nehmen die Demokratie gleich noch weiter abzuschaffen.

    Die Erststimme ist der einzige Weg, wie der Wähler überhaupt Personen wählen kann, die er noch kennen kann, weil vor Ort, statt irgendwelche anonymen Leute, die irgendwelche Parteien in ihrer unendlichen Weisheit auf eine Liste aufgestellt haben. Die Erststimme sollte man auf keinen Fall abschaffen. Da wäre es eher sinnvoll, eine Präferenzwahl zu erlauben, also, dass man eine Rangfolge vorgeben kann, damit man nicht links wählt und rechts bekommt, wie es im Osten Deutschlands 2009 haufenweise passiert ist (die Leute haben statt des Direktkandidaten der SPD den der Linkspartei gewählt, der aber keine Mehrheit bekam, und so dem Kandidaten der CDU einen Sitz ggf. per Überhangmandat verschafft).

    Die Zweitstimme sollte man aber auch nicht abschaffen, da es doch noch eine Menge Leute geben dürfte, die sich nicht mit einzelnen Kandidaten auseinandersetzen können, und wo eine vereinfachte Wahl via einer Partei die einzige Möglichkeit ist.

    Insofern ist das Zweistimmensystem schon ein guter Kompromiss.

  34. Sams meint: (25.7.2012 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Nun hat das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung einen unbeabsichtigten Ausblick auf die Entscheidung zum ESM gegeben: Nachdem die Kanzlerin die Vertrauensfrage stellen muss wenn der ESM als verfassungswidrig verworfen würde, gäbe es kein Wahlrecht nach dem ein neuer Bundestag gewählt würde. Und daran wäre in doppelter Hinsicht das Verfassungsgericht auch noch schuld.
    Selbst wenn es vielleicht eine Art Notwahlrecht installieren könnte, ein derartiger "Putsch" des Verfassungsgerichts ist undenkbar (oder ist es die späte Rache von Müller?)
    Daher wird das Gericht dem ESM die Verfassungsmäßigkeit bescheinigen müssen, bzw. ihn zumindest bis es ein neues Wahlrecht gibt nicht als verfassungswidrig verwerfen.

  35. Walter Schlimm meint: (25.7.2012 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es wenn man die Leute einfach direkt in den Bundestag wählt?
    In jedem Wahlkreis werden 2 Abgeordnete gewählt und die werden dan MdB.

    Die Macht der Parteien wird zerschlagen und es gibt mehr Vielfalt, keine Parteienkungeleien, jemand kann sich nicht mehr auf Listenplätzen ausruhen, …
    Jetzt kommt mir keiner mit, dass es keine Berufspolitiker-Profise mehr gibt wäre schade. Was wäre dann schade, da die da mal nachdenken: Hotelsteuer, Energiewende, Abfrackprämie, Hartz4, …

    Jetzt wird das mir gleich um die Ohren gehauen, weil man doch keine Regierung mehr zu stande bekommt. Gut, das kann man auch gleich mit erledigen: Minister (Exekutive) werden nicht mehr vom Kanzler ernannt sondern auch vom Volk direkt gewählt. Dann muss sich der Bundestag nur noch über den Kanzler einig werden, wenn der nicht auch direkt gewählt werden soll.

  36. Senfgas meint: (25.7.2012 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Am besten wäre es, die Überhangmandate entfallen und die Partei kann nur soviele Abgeordnete schicken wie es ihrem Anteil entspricht. Die Liste muss dann eben entsprechend reduziert werden, damit die Direktkandidaten auch sicher einziehen.
    Gut wäre es auch wenn man die Kandidatenlisten der Parteien durcheinander würfeln könnte. Dann gäbe es keine sicheren Listenplätze mehr und auch die Listenkandidaten müssten sich wie die Direktmandatsträger mehr um die Wähler bemühen als das jetzt der Fall ist.

  37. Hartherz meint: (25.7.2012 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    @Walter Schlimm: Sind Sie verrückt? Dann wählt sich das Volk einen Kanzler Guttenberg und stellt ihm als Minister Ströbele, Gysi und irgendeinen Piraten an die Seite. Das alles ohne Programm und ohne Koalitionsvereinbarung. Regiert wird dann wohl nicht mehr. Es gäbe keinen Koalitionsvertrag und endloses Streiterein. Es würde nichts voran kommen.

    Hmmmm. Wenn man sich das so überlegt wäre das kein Unterschied zum Status Quo, allerdings mit Sicherheit unterhaltsamer…….

  38. oxi meint: (25.7.2012 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @36: Leider ist auch das keine Lösung. Denn in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete sollen ja nach dem Willen des Wahlvolkes in den Bundestag. Also kann ich mir vorstellen, dass das BVerfG auch diesen Ansatz kassiert.

  39. dso meint: (25.7.2012 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Ist das heute denn wirklich so ein guter Tag für die Opposition? Immerhin steht jetzt fest, dass 15 Überhangmandate okay sind. Die Zahl ist zwar völlig aus der Luft gegriffen, aber auf die Dauer doch gar nicht mal so schlecht für CDU/CSU. Denn es spricht viel dafür, dass sich auch in absehbarer Zukunft das rechte Lager eher auf einen Direktkandidaten verständigen kann als das linke. Insofern habe ich den Eindruck, dass die Strategie der Koalition mal wieder die war, dass man im Gesetz bewusst übers Ziel hinausschießt, um dann vom BVerfG das Maximum bescheinigt zu bekommen. Und die Opposition kann ihr eigentliches Problem sowieso nicht lösen, solange die Wähler der kleineren linken Parteien nicht über ihren Schatten springen. Denn wenn man seine Erststimme aus innerer Überzeugung den Grünen, Linken oder Piraten gibt, ist das zwar sehr ehrenwert, aber in vielen Wahlkreisen schlicht ein Bärendienst.

  40. Hans Berger meint: (25.7.2012 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @Der böse Wolf:
    @Tilman:
    @oeh:
    @Jan W.:
    @Jahn, 8 Jahre alt:
    @anonymous:

    Ein Blick in <a href="gesetze-im-internet.de/bverfgg/__42.html&quot; rel="nofollow">§ 42 BVerfGG</a> (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) erhellt einiges: (weggefallen).

    Was verbirgt sich dahinter?

    Am 5. August 1964 trat das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (BGBl. Nr. 42 vom 12.08.1964, Seite 593) in Kraft. Gemäß dessen § 28 (BGBl. I S. 600) wurde der § 42 BVerfGG (ohne jeden erkennbaren Zusammenhang zum Vereinsgesetz) aufgehoben. Er lautete bis dahin:

    »Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder gegen die im Vollzug der Entscheidung getroffenen Maßnahmen werden mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft«

    Damit hat bereits der 3. Bundestag die Weichen gelegt, dass jederzeit jeder Bundestag oder andere Bundesorgane und ihnen untergeordnete staatliche Institutionen die Entscheidungen aus Karlsruhe ignorieren können. Eine Tat kann nämlich gemäß <a href="gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html&quot; rel="nofollow">Art. 103 Abs. 2 GG</a> nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

    Cui bono?

  41. Der Steuerzahler meint: (25.7.2012 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Sollte man die Gelegenheit nicht nutzen und das Wahlrecht den tatsächlichen Gegebenheiten anpasse? Das Wahlrecht wird eingedampft und der, der die Größte Spende an Bund, Land oder Kummune gibt darf den Kanzler/OB etc bestimmen. Die nachfolgenden Spender dann jeweil den nächsten in der Postenreihe in strikter folge der Spendensumme.

    Alle 4 Jahre zu ein Stichtag müssen die Spenden dann Eingegangen sein (Mit Namenvorschlag), werden im Fernsehen veröffentlicht und somit steht die Zukünftige Regierung fest.

    Natürlich sind die Abgeordneten auch Strikt an das Votum ihre Spender gebunden und können für Abweichungen mit Hartz IV bestraft werden.

    Wo das Volk bleibt? Na da wo es jetzt auch ist, es darf für alles blechen.

    mfg

    Ralf

  42. Martin Schröder meint: (25.7.2012 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    @Hans Berger: 1964 war's der vierte Bundestag (seit 1961).

  43. leser meint: (25.7.2012 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Leute, lest doch bitte mal das Urteil, nicht nur die Pressemitteilung:

    Diese Größenordnung entspricht der vom Senat im Urteil vom 10. April 1997 gebilligten Quote von 16 Überhangmandaten bei einer regulären Abgeordnetenzahl von 656, wobei der Senat seinerzeit davon ausgegangen ist, dass ein weiterer erheblicher Anstieg der Überhangmandate nicht absehbar sei

    Die Anzahl hat das VerfG nicht heute festgelegt sondern aus dem Urteil von '97 abgeleitet.

    Der Tenor des Urteils ist außerdem nicht, dass es 15 Überhangmandate sein sollen, sondern, dass das eine Anzahl ist, die man akzeptieren könnte, wenn sich Überhangmandate nicht verhindern lassen. Das Gericht stellt ausdrücklich klar, dass die Zahl von 15 Überhangmandaten als Akt richterlicher Normkonkretisierung nicht vollständig begründet werden kann und spricht daher sonst immer von etwa 15 Sitzen.

    Ich finde 16 Überhangmandate (als Maximum) könnte man sogar begründen: Wenn man sie schon nicht (fair und vollständig) verhindern kann, dann eben maximal pro Bundesland eines.

  44. Senfgas meint: (25.7.2012 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    @oxi: Darum schreibe ich ja, dass die Liste entsprechend reduziert werden muss.
    Beispiel: Die Partei erhält einen Stimmenanteil der 40 Abgeordneten entspricht. Sie erzielt aber zusätzlich noch 3 Direktmandate. Die Direktmandate ziehen ein, da direkt gewählt, bleiben für die Parteil noch 37 Abgeordnete nach Liste, damit die 40 nicht überschritten werden.
    Aber wahrscheinlich ist das auch wieder aus irgendeinem Grund nicht möglich. Das ist wie beim Steuerrecht wo man lieber alles extra kompliziert macht und damit mehr Steuerungerechtigkeit schafft als wenn man es vereinfachen würde.
    Es ist bemerkenswert, dass dies nun auch das Kernstück unserer Demokratie direkt betrifft. Die These, dass sich Deutschland selbst abschafft, erhält dadurch eine ganz neue Facette.

  45. Hannes meint: (25.7.2012 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Meine Vermutung: Mutti wird das aussitzen.

  46. Jan meint: (25.7.2012 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @Hartherz: Erinnert mich an das attische Losverfahren, von dem ich im Geschichtsunterricht der 6. Klasse gelernt hab… ;)

  47. Jan meint: (25.7.2012 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @Senfgas: Was aber wäre, wenn Partei P 35 Direktmandate gewinnt aber nach Zweitstimmenanteil nur 30 Mandate? Welche 5 müssen dann verzichten?

  48. erforderlich meint: (25.7.2012 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Ist doch alles scheissegal, von mir aus können die auch eine einfache Listenwahl wie in der DDR einführen oder die Wahl ganz abschaffen.
    Solange wir hier keinen Rechtsstaat haben, macht es doch eh keinen Unterschied.
    Letztendlich wird dem dummen Wählervieh in dieser Scheindemokratie sowieso nur die Wahl zwischen den Schlachthäusern gelassen und Demos zum abreagieren zugelassen, sonst trennt uns nicht viel von Tyrannei und Regime.

  49. Caldrin meint: (25.7.2012 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    An alle die hier "Verbrecher" und "Diktatur" schreien: Das gerechte Wahlsystem, das der Regierung nicht gelungen ist, ist mathematisch beweisbar unmöglich. Dass das BVerfG das negative Stimmgewicht als Kriterium wählt, ist völlig willkürlich. Mir bspw. ist völlig egal, welche Partei regiert, Hauptsache nicht die FDP. Trotzdem gibt es keine Wahlmöglichkeit, mit der ich eine FDP-Koalition unwahrscheinlicher machen könnte. Wie würde denn jemand abstimmen, der als Koalitionen folgende Präferenzen hat: Rot/Grün vor Rot/Schwarz vor Schwarz/Grün vor Schwarz/irgendwas vor Rot/rot? Das Kernproblem ist vermutlich, dass repräsentative Demokratie nicht funktioniert. Leider sind die Alternativen alle noch schlechter.

  50. Hans Berger meint: (25.7.2012 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    @Martin Schröder: Oh, zumindest diesbzgl. ein aufmerksamer Leser ;-)

  51. Olli meint: (25.7.2012 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    @Grunzgeschwätz:

    Natürlich.

    Wäre dem so hätte man leichtere Ziele als die NSU.

  52. Hans Berger meint: (25.7.2012 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @Caldrin:

    Das gerechte Wahlsystem [...] ist mathematisch beweisbar unmöglich.

    Unmöglichkeit ist nicht beweisbar.

    Außerdem gibt es ein gerechtes Wahlsystem, das Äquivalenzwahlsystem. Jede Möglichkeit der Stimmabgabe, Votum (Zustimmung), Veto (Ablehnung) und Ambigo (Enthaltung) hat den gleichen Stimmwert 1 zu den Alternativen JA oder NEIN, wobei Ambigo zu je 50% JA und NEIN bedeutet und den Voten und Vetos demnach je zur Hälfte zugeschlagen wird. Daraus ergibt sich eine 100%ige Wahlbeteiligung und bei gleicher Anzahl von Voten und Vetos die minimalste Möglichkeit eines Patts, der durch Stichwahl entschieden wird.

    Beispiel: 60 Millionen Wahlberechtigte

    21 Millionen VOTEN zu jeder Wahlalternative
    19 Millionen VETOS zu jeder Wahlalternative
    20 Millionen AMBIGO zu jeder Wahlalternative / 2
    =
    31 Millionen VOTEN
    29 Millionen VETOS

  53. Grunzgeschwätz meint: (25.7.2012 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Ne ist klar. Und demnächst wird uns noch erzählt, dass der Buback-Mord auch auf das Konto des NSU geht…

    wolfwetzel.wordpress.com/...tischen-untergrundes-nsu/

  54. Joe meint: (25.7.2012 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    Bundesrepublik = Failed State :-)

  55. Caldrin meint: (25.7.2012 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    @Hans Berger:

    Unmöglichkeit ist nicht beweisbar.

    Das ist falsch. Beispielsweise ist mit der Transzendenz von Pi bewiesen, dass die Quadratur des Kreises unmöglich ist. Details bei Google. Für die Wahl geht ein Beweis so: Man definiert Kriterien, die eine gerechte Wahl erfüllen muss. Dann beweist man, dass mindestens ein Paar dieser Kriterien sich gegenseitig ausschließen. Damit ist es unmöglich, alle zu erfüllen.

    Außerdem gibt es ein gerechtes Wahlsystem, das Äquivalenzwahlsystem

    Ok, rechnen wir das an einem Beispiel durch (vorausgesetz, ich habe Ihre Erklärung richtig verstanden). Um nicht mit halben Punkten arbeiten zu müssen, vergebe ich immer zwei Punkte, entweder zwei Ja, zwei nein oder je einen. Gegeben seien drei Alternativen A, B und C. 5 Wähler bevorzugen A gegenüber B und B gegenüber C. 4 Wähler präferieren C>A>B und zwei Wähler B>C>A.

    ABC – 5
    CAB – 4
    BCA – 2

    Wir erhalten also:
    + -
    A: 14 8
    B: 9 13
    C: 10 12

    Damit gewinnt A, obwohl eine Mehrheit (nämlich 6 Wähler) C lieber mögen als A. Das nennen Sie gerecht?

  56. Viator meint: (25.7.2012 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Ist doch schnurz. Wenn es mit der EU so weiter geht, können wir uns das Wählen sowieso sparen.

  57. Heinz Handtuch meint: (25.7.2012 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    Ach Leute, lest euch doch erstmal die ganzen Informationen auf wahlrecht.de, de.wikipedia.org/wiki/Wahlsystem und de.wikipedia.org/wiki/Sitzzuteilungsverfahren durch. Kleine Zusammenfassung:

    Es gibt verschiedene Kriterien, die man an ein Wahlrecht anlegen kann, um es demokratisch zu nennen. Leider würde sich ein Wahlrecht, dass allen Kriterien genügen würde, selbst widersprechen. (Das sollte Verfassungsrichter aber nicht stören, denn Artikel 3 (1) GG und Artikel 12a (1) GG widersprechen sich ja auch.)

    Es ist Aufgabe einer Verfassung, die relevanten Kriterien zu benennen. Das tut sie durch Artikel 38 (1), indem sie eine „gleiche Wahl“ fordert. Das ist nun leider oder dankenswerter so uneindeutig, dass man für eindeutige Kriterien interpretieren muss. Das ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes und das hat es getan. Der Gesetzgeber kannte die Interpretation des Bundesverfassungsgerichtes (die man teilen kann, oder auch nicht), und hat trotzdem dagegen verstoßen. Ich persönlich würde das ja in dieser Offensichtlichkeit als provokative Herabwürdigung des Gerichts anssehen (und das ist doch strafbar zumindest aber sanktionierbar, oder?).

    Fazit: Lieber Bundestag, bitte lies nochmal die beiden Urteile, lies dir obige Quellen mit den dort genannten Verweisen durch, und schreibe ein ordentliches Gesetz.

    Mein Vorschlag:
    - Eine Hälfte des Bundestages wird per Direktmandat aus Wahlkreisen gewählt. Dazu bitte Instant-Runoff-Voting, Condorcet- oder ähnliche Wahlsysteme.
    - Die andere Hälfte des Bundestages wird durch Listenwahl gewählt. Dazu auf jeden Fall streng Sainte-Laguë-Verfahren. Ob man diese zweite Hälfte dazu noch auf Bundesländer aufteilt oder nicht, ist mir Pups.

  58. pod meint: (25.7.2012 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    Mein Vorschlag:
    - Eine Hälfte des Bundestages wird per Direktmandat aus Wahlkreisen gewählt. Dazu bitte Instant-Runoff-Voting, Condorcet- oder ähnliche Wahlsysteme.
    - Die andere Hälfte des Bundestages wird durch Listenwahl gewählt. Dazu auf jeden Fall streng Sainte-Laguë-Verfahren. Ob man diese zweite Hälfte dazu noch auf Bundesländer aufteilt oder nicht, ist mir Pups.
    Täusche ich mich, oder würde das massiv zu Gunsten der Volkspartei(en) ausgehen? Direktmandate gehen nunmal fast ausschließlich an diese.

  59. dso meint: (25.7.2012 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    @leser:

    Die Anzahl hat das VerfG nicht heute festgelegt sondern aus dem Urteil von '97 abgeleitet.

    Kommt darauf an, was man unter "abgeleitet" versteht. Im Urteil von 1997 wird nämlich auch das Fünfprozentquorum erwähnt, das als Anhalt dienen mag. Nach meinem Verständnis wurde das heute "als Akt richterlicher Normkonkretisierung nicht vollständig begründet" um etwa 50% reduziert. Daher ist in den Nachrichten auch die Rede davon, dass 1997 die Grenze noch bei 30 Überhangmandaten gezogen wurde (was so aber auch nicht stimmt).

  60. fratermalus meint: (26.7.2012 um 03:35) AntwortenReply to this comment

    Die Zahl 15 kommt daher, dass laut Geschäftsordnung des Bundestages 30 Abgeordnete für den Zusammenschluss zu einer Fraktion notwendig sind. die Richter haben dann halt einfach gesagt, dass die Überhangsmandate nicht dazu führen dürfen, dass mehr als eine halbe Fraktion sich nur aus diesen ergibt.
    Das mag man willkürlich nennen, aber die Vorgabe erfüllt ihren Zweck, einem weiteren "minimalinvasiven Eingriff" des Gesetzgebers zuvorzukommen, ein Begriff aus der Medizin, den ich in der Politik total verfehlt finde. Juristisch übersetzt heißt das nichts anderes als "Verstoß gegen das Untermaßgebot".

  61. Heini meint: (26.7.2012 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Für mich als Wähler stellt sich die Situation so dar: die Wahl ist die einzige Gelegenheit, an dem ich tatsächlich so etwas wie Staatsgewalt ausüben kann. Es ist absolut nicht einzusehen, dass das Wahlrecht so kompliziert ist, dass es nicht – in Grundzügen – leicht verständlich ist.

    Im Grunde bin ich ein Freund des gemischten Wahlrechts in Deutschland. Ich kann mit der ersten Stimme direkt einen Kandidaten in den Bundestag helfen (auch wenn es dank meines Wahlkreises bisher nie der geworden ist, den ich gewählt hatte); entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestags ist aber die Verhältnisstimme.

    Die Zweitstimme ist also die entscheidende Stimme; das Verhältnis wird durch Überhangsmandate teilweise massiv beeinflusst. Ergo: die Verfassungswidrigkeit des alten Wahlrechts wurde zu Recht festgestellt.

    Persönlich bin ich schon unglücklich über Regelungen wie die 5%-Hürde, weil sie für neue Parteien oft unüberwindlich war (Grüne und Piraten strafen diese Aussage Lüge), ich kann die Regelung aber als gut begründet (geschichtlich zumindest) akzeptieren. Jede Abweichung führt dazu, dass die im Bundestag vertretenen Parteien als solche – unabhängig von ihrer Stimmgewichtung – einen dauerhaften und sehr hohen Machtfaktor darstellen. Man sollte ererbare Macht auf das absolute Minimum reduzieren oder gleich das Gottesgnadentum wieder einführen.

  62. Flex meint: (26.7.2012 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Womöglich deswegen pochte sie auf eine möglichst offene Regelung, obwohl das Verfassungsgericht schon im Jahre 2008 das damals geltende Wahlrecht auch wegen der Überhangmandate aufgehoben hatte.

    Dieser Satz ist falsch. Das BVerfG schreibt sogar in seinem Urteil vom 25.07.2012, dass es sich 2008 überhaupt nicht zu den Überhangmandaten geäußert hat, sondern eben nur zum negativen Stimmgewicht.

  63. Herr Meyer meint: (26.7.2012 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    gg-wächter meint: (25.7.2012 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Wo bleibt der Antrag, die Regierungsparteien als verfassungsfeindlich zu verbieten?
    ———————————————————————

    Darauf warte ich schon ne ganze Weile. Daraus wird wohl nichts werden.

    Die Verfassungsfeindlichkeit – insbesondere der CDU – ist auch nicht neu. Durch diverse Zurechtweisungen vonseiten des BVerfG wird diese nur immer mal wieder in den öffentlichen Fokus zurückgeholt.

    Erinnert sich noch jemand an Innenminister Schäubles Gesetz zum Abschuss von Passagier-Flugzeugen? Das war auch nicht gerade in Einklang mit der Menschenwürde, wie sie das BVerfG versteht abgefasst.

    Derselbe Schäuble fordert übrigens aktuell auch eine Aussetzung der Strafverfolgung für Steuerhinterzieher, die ihre Notgroschen in die Schweiz getragen haben. Wie sonst soll man seine Zurechtweisungen der Steuerfahnder in NRW anlässlich des Steuerdaten-CD-Kaufs in NRW deuten? Die Straftatbestände sind noch da aber die Strafverfolger werden vom Bundes-Minister (unzuständigerweise) zurückgepfiffen. Ich würde das daraus folgende Resultat "Finanz-Anarchie" nennen.

    Von Schäuble stammt auch dieser Ausspruch den ich noch am ehesten "Subjetive Verfassungsmäßigkeit" nennen würde. Er sagte anlässlich der Klagen gegen den ESM, dass das BVerfG nichts zu beanstanden haben könne, weil die Regierung das Gesetz in der Überzeugung geschneidert hätte, etwas verfassungsmäßiges auf den Weg zu bringen. Na Herzlichen Glückwunsch!

    Dann gab es diesen Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg, der meinte dass er komplette Gesetzesvorlagen in externen Anwaltskanzleien maßschneidern lassen könnte (alle dürfen mal raten für wen). Das ist dann also die CDU-interne Idee von Gewaltenteilung und Parlamentarismus. Die Anwaltskanzleien der Betroffenen als fünfte oder sechste Gewalt, die den Lauf des Gesetzgebungsverfahrens aus dem Nebel der heimlichen Auftragsvergabe heraus kontrolliert.

    Die Kanzlerin ist ein ganz besonderes Phänomen. In ungezählten Fällen habe ich schon gedacht: "Das hat sie jetzt nicht wirklich gesagt". Und siehe da – spätestens am übernächsten Tag ist jedwede Äußerung wieder vergessen und verloren. Im für sie günstigsten Fall titelt die Springer-Presse evtl. noch "Kanzlerin Merkel rettet die Welt vor dem sicheren Untergang".

    Ich höre sie immer noch in diesem unsäglichen Interview bei Jauch auf seine Frage "Was wäre denn so schlimm daran, wenn Griechenland pleite ginge?" Antwort: "Wir wissen nicht was dann passiert und deshalb machen wir das auch nicht". Wenn das die Marschroute der schwarzgelben Regierungsarbeit sein sollte, dann herzlich willkommen in Merkels Wellness-Oase, wo niemand etwas tun muss, wenn er die Konsequenzen seines Handelns nicht vollständig abschätzen kann. Inzwischen ist man offenbar zu der Überzeugung gelangt, dass Griechenland auch ruhig pleite gehen dürfte. Dann ist man da ja – 100 Mrd. EUR später – wohl doch einen Schritt weiter gekommen. Das wäre u. U. auch billiger zu haben gewesen.

    Allein ihr immer wiederkehrender Terminus der "Alternativlosigkeit" ist für eine Person die sich über eine sogenannte "demokratische" Partei in einem sogenannten "demokratisch verfassten" Staat bis ganz nach oben gebissen hat leider entlarvend.

    Hans-Jürgen Papier sagte gelegentlich: Demokratie erfordert Wahlen und Wahlen erfordern Alternativen. Das dürfte Frau Merkel ein Dorn im Auge gewesen sein. Wohl nicht zuletzt deshalb sitzt nun EX-Ministerpräsident Peter Müller im BVerfG.

    Bei dem Ausspruch mit der "Komikernation" war für den aufmerksamen Beobachter auch relativ schnell klar, dass es – wie eigentlich immer – um ihren Machterhalt und nicht um das Bild Deutschlands in der Welt-Öffentlichkeit ging. Dem der am lautesten quengelt wird irgendein Brocken hingeworfen oder eine Gesetzesänderung in Aussicht gestellt und schon herrscht wieder Ruhe.

    Und so könnte man noch lange die Attacken der CDU auf das Grundgesetz aneinanderreihen, wenn es denn irgendwen interessieren würde.

    Die Sache mit den Überhangmandaten reicht mir übrigens nicht aus um die schwarz-gelbe Mehrheit bei der Wahl von 2009 zu erklären. Ich bin mir relativ sicher, dass es bei der Wahl 2013 zu einer wundersamen Stimmenvermehrung im amtierenden Regierungslager kommen wird. Einen Vorgeschmack hat uns doch bereits das Missverhältnis zwischen Umfragen und Wahlergebnissen in NRW und Schleswig-Holstein geliefert. Bis kurz vor der Wahl hängt die FDP bei 2 % und holt zweimal hintereinander 8,5 %. Erstaunlich erstaunlich… In einem Flächenland wie NRW kann ich mir eine derart hohe Trefferquote der FDP (praktisch aus dem Stand) an sich nur damit erklären, dass das Papier auf dem gewählt wurde relativ leicht zu schreddern ist und niemand mehr danach fragt, ob es bei der Wahl eigentlich mit rechten Dingen zugegangen sei.

    "Wahlbetrug? Das machen doch nur diese afrikanischen Diktatoren und vielleicht noch ein paar asiatische Ministaaten. In Deutschland ist das doch verboten."

  64. schredder66 meint: (26.7.2012 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @Mat Scheibe:

    Warum so kompliziert?

    Überhangmandate ersatzlos streichen. Und für BuTa- und LaTa-Wahlen hat jeder Wähler zwei Stimmen: BK/in bzw. MP/in plus Partei. Fertig, aus.

    Dann regiert ein CDU-Oberhaupt und im Bundestag / Landtag hat die SPD die Mehrheit.

    Was das bringt? Direkte Demokratie und die qäualende Pflicht zur parteiübergreifenden Zusammenarbeit (ohne die jede Regierung keine Bestand hätte). Und wer zu doof zum regieren ist, der kann ja Kurse in Karlsruhe belegen.

  65. Johannes meint: (26.7.2012 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Großartig ist dazu die Pressemitteilung der CDU.

    "Die CDU nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis. Das Urteil ermöglicht es, unser bewährtes Wahlrecht zu erhalten."

    "Das Urteil bestätigt damit im Kern die von der christlich-liberalen Koalition getroffene Lösung. Das bewährte und dem Bürger vertraute Wahlrecht bleibt bestehen."

    Haben die nen anderen Film gesehen als der Rest der Welt?

    http://www.cdu.de/home/index_34780.htm

  66. Jan meint: (26.7.2012 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass der sonst so gute Blog von Udo Vetter inhaltliche Fehler bei einem so wichtigen Thema einarbeitet.

    Das Gericht hat diesmal keine Übergangszeit gewährt, weil das beim letzten Mal nichts genützt hat und die Frist nicht dazu geführt hat, dass man eine neue Regelung im Konsens erarbeitet. An den inhaltlichen Mängeln aus Sicht des BVerfG liegt die sofortige Nichtigkeit nicht.

    Das BVerfG hat 2008 die Überhangmandate keineswegs als Grundlage für die Verfassungswidrigkeit des BWahlG angesehen. Allein das negative Stimmgewicht hat zu dieser Entscheidung geführt. Auch in der aktuellen Entscheidung hat das BVerfG Überhangmandate nicht für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt, sondern allein die Höhe beanstandet (leider nicht nachvollziehbar).
    Überhangmandate sind eine logische Konsequenz der Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl.

  67. Jan meint: (26.7.2012 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @Herr Meyer: Ich spar eine dezidierte Auseinandersetzung mit Ihrem Beitrag.

    Allein eine Anmerkung reicht hier schon aus: Das Luft-Sicherheits-Gesetz stammt nicht aus der Feder von Schäuble, sondern ist noch unter Otto Schily erlassen worden de.wikipedia.org/wiki/Luf...s_Luftsicherheitsgesetzes

  68. Norgrimm meint: (26.7.2012 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @Herr Meyer:

    Wahlbetrug bei deutschen Wahlen der jüngeren Vergangenheit ist ja schon seid längerem wissenschaftlich bewiesen (leider).

    Artikel:
    cicero.de/berliner-republ...ei-bundestagswahlen/41893

    Homepage eines der Autoren:
    http://www.achimgoerres.de/

    Direktlink zur Studie (pdf):
    achimgoerres.de/work/Breu...d_Bundestag_elections.pdf

  69. WPR_bei_WBS meint: (26.7.2012 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    @Senfgas:
    Liebe(r) Senfgas, ich bfürchte sie haben das Wesen der Direktmandate noch nicht verstanden. Es gibt da nichts von der Liste zu reduzieren, da bei einem Direkmandat per Definition gar kein Abgeordneter über die Liste ins Parlament einzieht.

  70. WPR_bei_WBS meint: (26.7.2012 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @Norgrimm:
    Auch wenn der Cicero-Artikel (die anderen habe ich jetzt nicht gelesen) es behauptet, stimmen tut es trotzdem nicht. Es wurde nicht *bewiesen*, dass Wahlfälschungen vorlagen.

    Das Benfordsche Gesetzt (bzw. des "nicht-befolgung") liefert eine starke Vermutungen / ein starkes Indizi für Wahlbetrug. Es ist aber mitnichten ein Beweis.

    Beim Benfordschen-Gesetz handelt es sich nicht um ein Naturgesetzt, sondern um ein statistisches Phänomen. Und so unwahrscheinlich es für gewisse Dinge auch ist, dass sie gegen das BG verstoßen – es ist noch unwahrscheinlicher, dass dies nie passiert. Das ist halt die Krux mit der Statistik

  71. Herr Meyer meint: (26.7.2012 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Hallo Jan,

    sorry – in der Tat: Nicht Schäuble, sondern Schily war der Übeltäter mit dem Luftsicherheitsgesetz. Ich gebe zu, dass ich mich bei der zeitlichen Einordnung geirrt habe. Schily hatte es auf den Weg gebracht und Schäuble bzw. Franz-Josef Jung flog es dann um die Ohren. Das Luftsicherheitsgesetz war ein unglückliches Beispiel. Es trat im Wahljahr 2005 in Kraft und wurde auf Biegen und Brechen durchgesetzt. Wohl nicht zuletzt, damit der CDU wenigstens dieses Thema nicht im Wahlkampf in den Schoß fallen sollte.

    Ein gewisses Maß an verfassungsrechtlicher Selbstherrlichkeit kann man bei Schäuble aber wohl trotzdem nicht leugnen:

    heise.de/newsticker/meldu...ier-scharf-an-180491.html

    spiegel.de/politik/deutsc...eber-schily-a-384050.html

    Als ich den zweiten Artikel gelesen habe, fiel mir allerdings auch auf, dass das GG bei Otto Schily trotz seiner wild wuchernden Antiterrorgesetzgebung doch noch einen anderen Stellenwert genoss als bei Schäuble.

    Was mich stört ist die Selbstverständlichkeit mit der die CDU-FDP-Koalition ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen erlässt, mit Stangen im verfassungsrechtlichen Nebel herumstochert und am Ende die Verfassungsrichter auch noch als inkompetente Querolanten darstellt.

    Der Respekt vor dem Grundgesetz und den mit seiner Auslegung vertrauten Bundesverfassungsrichtern ist der schwarz-gelben Regierung definitiv abhanden gekommen.

  72. Hans Berger meint: (26.7.2012 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @Caldrin:
    ABC – 5
    CAB – 4
    BCA – 2

    Ihrer Rechnung nach haben wir 11 Wähler mit einem Stimmwert von je 11 für jede der 3 Wahlalternativen A, B und C. Nach Ihrem Beispiel unter Berücksichtigung des Äquivalenzwahlsystems hat jede Alternative A, B und C jeweils 11 Voten bekommen. Damit entstünde ein Patt. Dadurch, dass in Ihrem Beispiel zusätzlich Koalitionen gewählt wurden, bekommt die Koalition ABC 5 Voten, die Koalition CAB 4 Voten und die Koalition BCA 2 Voten, womit die Koalition ABC mit den meisten Voten gewählt ist.

    Ich denke jedoch, dass Sie das Äquivalenzwahlsystem nicht verstanden haben. Folgendes realistisches Beispiel:

    40 Millionen Wahlberechtigte wählen mit der Zweitstimme die Parteien. Ergo hat jeder Wahlberechtigte 1 Stimme zu vergeben. Die kann er nun jeweils einer Partei als VOTUM, VETO oder AMBIGO zuschlagen. Er kann also nicht einer Partei sein Vorum geben und anderen ein VETO, denn er hat jeweils nur eine Stimme. Er kann jedoch, anstatt sein VOTUM einer Partei zu geben, dieser sein VETO geben oder sich enthalten. Im ersten Fall bekommt die Partei ein VOTUM mit dem Stimmwert +1. Im zweiten ein VETO mit dem Stimmwert -1 und im letzten Fall der Enthaltung den Stimmwert von +0,5.

    Nehmen wir an, von den 40 Millionen hätten 10 Millionen Wahlberechtigte der SPD ein VOTUM verliehen und weitere 10 Millionen der CDU ein VOTUM. Damit haben beide zunächst die gleichen Voten. Bleiben noch 20 Millionen Wahlberechtigte übrig. Von denen enthalten sich 10 Millionen (weil sie z.B. nicht zur Wahl gehen), während 4 Millionen der SPD ein VETO verleihen und 6 Millionen der CDU.

    Ergebnis:

    SPD 10 Millionen Voten (+1), 4 Millionen Vetos (-1) und 10 Millionen Ambigo (+1/2): 11 Millionen VOTEN = 27,5%.
    CDU 10 Millionen Voten (+1), 6 Millionen Vetos (-1) und 10 Millionen Ambigo (+1/2): 9 Millionen VOTEN = 22,5%.

    Dieses Wahlsystem hätte vor allem Folgen für die so genannten Nichtwähler. Wenn deren Stimmwert nämlich auf jeden Fall gewertet wird und die Sicherheit genügend groß ist, dass die von ihnen präferierte Partei nur einen halben Stimmwert bekommt oder die von ihnen abgelehnte Partei sogar einen halben Stimmwert geschenkt bekommt, ist davon auszugehen, dass diese Nichtwähler wahrscheinlich ihr aktives Wahlrecht wahrnehmen und ihren vollen Stimmwert als Votum oder Veto abgeben.

    Das heutige Wahlsystem setzt bewusst auf Nichtbeteiligung, da so die einzelnen Prozentwerte erhöht werden, da sie nur im Verhältnis zur Wahlbeteiligung stehen und nicht, wie bei o.a. System, im Verhältnis zu allen Wahlberechtigten.

    Da außerdem immer von 100% Wahlbeteiligung ausgegangen wird, sind die Schlusswerte tatsächlich repäsentativ für die Zustimmung oder Ablehnung einer Partei, denn sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung ist erkennbar. Das gleiche Beispiel gilt für die einzelnen Kandidaten und die Erststimmen.

  73. Jan meint: (26.7.2012 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @Herr Meyer:

    Ich glaube eher, dass Schäuble eine Linie weiter geführt hat, die bereits unter Schily begonnen hat. Dies mag wohl mit der bis dahin unbekannten "Bedrohung" zusammenhängen, die 2001 aufgetreten ist.

    Wir haben ja auch gerade in der Euro-/Finanz-Krise Probleme und Themen, die in dieser Form noch nicht dagewesen sind und daher nicht nur die Politiker, sonder nauch die Richter am BVerfG vor neue Heruasforderungen stellt. Ich denke nicht, dass man in einer solchen Situation immer alles richtig macht.

    Weiterhin darf man nicht vergessen, dass das GG keine klar ausdefinierten Regeln und Grundsätze enthält, sondern die einzelnen Artikel einer Auslegung bedürfen, die selbstverständlich auch dem Wandel der Zeit unterliegt. Es liegt in der Natur der Sache und in der Natur der Juristerei, dass man in der Auslegung gegensätzlicher Meinung sein kann.

    Ohne irgendwelche konkreten Fälle besprechen zu wollen, handelt es sich bei den Richtern am BVerfG auch um Anwender des GG. Diese machen somit auch Fehler und haben ihre eigenen Meinungen. Ob das dann auch tatsächlich der Weisheit letzte Schluss ist, mag man bezweifeln.

    Ich glaube aus den genannten Gründen auch nicht, dass hier allein die schwarz-gelbe Regierung an den PRanger zu stellen ist. DAs mag vielleicht so im Moment der Eindruck in der Öffentlichkeit sein. Eine Statistik, welche Gesetze welcher Partei durch das BVerfG aufgehoben worden sind, wäre da mal interessant.

  74. wonko meint: (26.7.2012 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @Herr Meyer:

    Nicht Schäuble, sondern Schily war der Übeltäter mit dem Luftsicherheitsgesetz.

    Wobei Schäuble sich nun auch nicht gerade dagegen ausgesprochen hat.

  75. Hans Berger meint: (28.7.2012 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @Jan:

    Weiterhin darf man nicht vergessen, dass das GG keine klar ausdefinierten Regeln und Grundsätze enthält, sondern die einzelnen Artikel einer Auslegung bedürfen, die selbstverständlich auch dem Wandel der Zeit unterliegt.

    Da hat wohl jemand nicht in das Grundgesetz hineingeschaut. Wo fehlen dort klar ausdefinierte Regeln und Grundsätze?

  76. fratermalus meint: (29.7.2012 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @Hans Berger: Die BVerf-Richter haben den Grundsatz des Budget-Rechts des Parlaments einfach nur aus dem Grundsatz der Wahl abgeleitet (Art. 38 GG), sie werden das Budget-Recht an sich nirgendwo im GG finden, das wäre schon mal ein Beispiel für eine Auslegung. Im GG fehlt es an allen Ecken und Enden an klaren Grundsätzen, ansonsten bräuchte es ja nicht das BVerfG. Man bemerkt diese fehlenden Grundsätze als Laie nur nicht. Sonst lesen Sie sich doch einfach mal einen Artikel durch und fragen Sie bei einem Verfassungsgericht in Ihrer Nähe, was man Ihnen zu diesem Artikel dort sagen kann, Sie könnten überrascht werden.

    @Jan: Allerdings ist zu bezweifeln, dass das BVerfG von seiner eingeschlagenen Linie ohne weiteres abweicht. Grundsätze werden nicht für gute sondern für schlechte Zeiten aufgestellt. In guten Zeiten kann Ihnen jeder sagen, dass Sie keine anderen Leute essen sollen, die Kunst ist es, solche Grundsätze auch einzuhalten, wenn man hungernd mit einem anderen Schiffbrüchigen auf einer fruchtlosen Insel festsitzt.
    Im Übrigen kann bei einer solchen Statistik nicht viel rauskommen, waren ja bisher größtenteils nur CDU und SPD abwechselnd vorherrschend als Regierung tätig.

  77. Gluchner meint: (1.8.2012 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    Das Volk muss alle bisherigen Amtsinhaber aus ihren Posten entfernen und alle Parteien, sowie das Parlament auflösen. Alles andere ist nur das "Unkraut beschneiden". Man muss es mit dem Wurzeln ausreißen!

  78. Gizmo77 meint: (1.8.2012 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Es gibt nur noch eine Möglichkeit, unsere Haut zu retten, wir müssen uns von diesen Parlamentariern befreien, die sich dieses Land als Beute unter den Nagel gerissen haben! Hören wir doch endlich auf, darüber zu diskutieren, was die dürfen oder nicht. Diese Leute sind unrechtmäßig dort, wo sie sind. Das ganze BRD-Gebilde ist unrechtmäßig seit seiner Existenz! Wir sprechen hier von einer ziemlich langen Latte von Straftaten und Verbrechen und das über Jahrzehnte hinweg! Es gibt auch übrigens auch keine Verpflichtung Steuern zu zahlen!
    Die ganze Staatsform muss grundsaniert werden, und dies geht nur basisdemokratisch! Wann fangen wir endlich an, unser Recht in die Hand zu nehmen und unser Leben selber zu gestalten?!

  79. Graswurzelsepp meint: (1.8.2012 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Es ist eine Schande, in was für einer Staatssimulation wir hier leben. Ich schäme mich für diese allgemeine Akzeptanz!

    lutzschaefer.com/index.ph...gorie=8&id_thema=255

  80. Carsten meint: (1.8.2012 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    @Caana:

    Wahrscheinlich haben sie Recht, jedoch würde ich keinesfalls ausschließen, dass die Wahlen schon lange manipuliert werden. An krimineller Energie fehlt es in diesen Kreisen nicht! Prinzipiell scheint es wohl doch auch so zu sein, dass sich der Durchschnittsbürger nicht für Politik interessiert oder einfach keine Zeit hat, sich im Internet schlau zu machen. Auf die etablierten Medien braucht man längst nicht mehr zurück zu greifen. Wer seriöse Berichterstattung wünscht, kann sie durchaus im Weltnetz auch finden. Warum es die rot/schwarz/grün/gelbe Junta immer schafft, die Regierung zu stellen, ist mir mir auch ein absolutes Mysterium!

  81. CJB meint: (1.5.2013 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    @steffi: Es wird ha nichts falsch gemacht, kein Fehler begangen, sondern hier ist Vorsatz (Wissen und Wollen) im Spiel.

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