30.7.2012

Lex Google findet keine Freunde

Was am Freitag noch mit Fragezeichen versehen werden musste, ist jetzt belegt. Der aktuelle Entwurf für ein Leistungsschutzrecht mutiert zu einer Lex Google. Für die Übernahme von Presseerzeugnissen sollen nur Suchmaschinen zahlen. Blogger, Nutzer sozialer Netzwerke und Firmen werden nach den derzeitigen Plänen des Bundesjustizministeriums nicht mehr erfasst.

Deutlich wird dies am PDF der aktuellen Fassung, das seinen Weg zum Beispiel in diese Dropbox gefunden hat. Schon die Anmerkungen zum Entwurf sind eindeutig:

Jedoch  ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen geboten, da deren Geschäftsmodell in besonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z.B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Die genannten Gruppen würden, so betont der Entwurf weiter, durch das Leistungsschutzrecht nicht berührt. Das scheinen keine leeren Worte zu sein, denn auch im eigentlichen Gesetzestext spiegeln sich die Vorgaben wieder. Dort heißt es:

Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen,
soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt.

Diese klaren Worte zerstreuen auch Bedenken, dass die verantwortlichen Beamten möglicherweise jede normale Webseite zu einer “Suchmaschine” deklarieren wollen. Findet sich doch heute kaum ein Blog und schon gar kein soziales Netzwerk, das ohne Suchfunktion auskommt.

Aber das wäre angesichts der Anmerkungen doch eine sehr gewagte Auslege. Somit meint man es im Justizministerium anscheinend ernst und beschränkt den Kreis der Zahlungspflichtigen auf echte Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo.

Damit dürfte sich die Hoffnung der Verlage, doch noch nennenswert mit dem Leistungsschutzrecht Kasse zu machen, zerschlagen. Die potentiellen Rechnungsempfänger sind nur noch eine sehr überschaubare Gruppe. Und ausgerechnet auch noch eine, die sich Streit und Prozesse leisten kann.

Zudem sitzen Google & Co. am längeren Hebel. Sie können theoretisch deutsche Presseerzeugnisse mit ein paar Mausklicks aus ihrem Index verbannen. Eine Maßnahme, welche die Verleger extrem scheuen dürften. Denn bei vielen Publikationen sollen mittlerweile zwischen 30 und 50 Prozent des gesamten Traffics über Suchmaschinen kommen. Ein Wegfall dieser Besucher würde die Reichweiten der Seiten extrem drücken, was wiederum sinkende Werbeeinnahmen bedeutet.

Die Zahlen erklären auch die Zurückhaltung vieler Verlage, die angeblichen Texteklauer unter den Suchmaschinen von sich aus zu boykottieren. Durch einen simplen Eintrag auf der eigenen Webseite lässt sich Google nämlich aussperren – dafür braucht man kein Leistungsschutzrecht. Die Crawler des Unternehmens respektieren solche “Zutritt verboten”-Signale.

Dagegen hat Google bereits einmal gezeigt, dass man sich ungern von Verlegern an die Kandare nehmen lässt. In Belgien klagten Verlage gegen Google News und bekamen vor Gericht recht. Allerdings interpretierte Google das Urteil so, dass jede Indexierung von Verlagsinhalten unzulässig ist. Google entfernte alle Links auf belgische Presseprodukte – auch in der normalen Suche. Im Anschluss daran war das Wehklagen groß. Irgendwie hat man sich in Belgien wohl wieder vertragen, Zeitungen sind jedenfalls wieder im Index. Dass die Suchmaschine aber nun Geld an die Verlage zahlt, ist noch nirgends berichtet worden.  

Die aktuellen Pläne aus Berlin stoßen demgemäß auf wenig Begeisterung bei der Verlegerlobby. In dieser Fassung sei das Gesetz schlicht inakzeptabel, twitterte Springer-Lobbyist Christoph Keese. Seine Kritiker ließen es sich daraufhin nicht nehmen, Keese nun euphorisch in den Reihen der vehementen Gegner eines Leistungsschutzrechts zu begrüßen.

Ob die Lex Google den Verlegern wirtschaftlich etwas bringt, ist nur die eine Frage. Die andere lautet, ob die Regelung überhaupt so zulässig ist. Bruno Kramm, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, sieht laut Zeit ein sogenanntes Einzelfallgesetz. Solche Regelungen untersagt die Verfassung.

29 Kommentare zu “Lex Google findet keine Freunde”

  1. Bernd meint: (30.7.2012 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Ich geh' mal davon aus, dass der Google-Traffic weit über die 30% bis 50% hinausgeht, anders sind die SEO-Bemühungen und Tricks wie das mehrfache Republishen gar nicht erklärbar. journalist.de/aktuelles/m...shing-weit-weit-oben.html

  2. Andre meint: (30.7.2012 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Mir fehlt der Hinweis, dass die Paywall die viele Verlage errichten geradezu Suchmaschinen(-Benutzer) einläd, weil die Artikel nur lesbar sind, wenn man die Artikel über eine Suchmaschine findet, nicht jedoch über die Verlags-Seite direkt.

    Das sagt eigentlich alles.

  3. Bernhard meint: (30.7.2012 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Der folgende Nebensatz wird dann einen Tag vor Verabschiedung im Parlament durch eine "Eilvorlage" gestrichen:

    soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt.

    Ich traue erst der Fassung, die im BGBl. veröffentlicht wurde.

  4. Sven Geggus meint: (30.7.2012 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @1: Was seinen Grund darin haben dürfte, dass der Otto normal DAU keine URL mehr eingibt oder gar aus den Bookmarks aufruft.

    Will man beispielsweise zu SPON gibt er einfach in der URL Leiste Spiegel ein, landet bei Google und über den ersten Link bei SPON.

    Sven

  5. zf.8 meint: (30.7.2012 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Bruno Kramm, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, sieht laut Zeit ein sogenanntes Einzelfallgesetz. Solche Regelungen untersagt die Verfassung.

    Nö. Das Grundgesetz untersagt Einzelfallgesetze nicht.

    Art. 19 Abs. 1 Satz. 1 GG

    Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.

    Das ist ein ziemlich großer Unterschied.

  6. Martin meint: (30.7.2012 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Mir fehlt nach wie vor eine Definition von "Anbieter von Suchmaschinen". Aber naja, momentan kann man ja optimistisch sein, dass man sich darüber keine Gedanken machen werden muss.

    Ansonsten hoffe ich, dass die Verlegerlobby erfolgreich Millionen Beträge in den Sand gesetzt hat, um Ende ohne Hosen dazu stehen. Einziger Wermutstropfen, das investierte Geld ist leider nicht wirklich bei den Richtigen gelandet.

  7. meint: (30.7.2012 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Kann Google nicht mal so ne Art Rechnung (natürlich keine ernst gemeinte) an die Verlage für die Weiterleitung von Besuchern auf die Seiten der Verlage schicken? Die haben ja die Zahlen und wie viel die Verlage für die gleiche Menge Menschen an Werbung zahlen müssten, würde sich ja bestimmt auch ermitteln lassen. Mal gucken, was die dann sagen würden…. :)

  8. Sascha meint: (30.7.2012 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Die Bemerkung von Herrn Keese finde ich recht interessant, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Google doch immer "der Grund" war, der angegeben wurde. Sollte das etwa gar nicht stimmen?

    @Nr. 2: Bei den meisten Browsern kann man recht simpel einstellen, als was sich der Browser ausgeben soll. So kann sich der Firefox problemlos als Internet Explorer ausgeben. Oder auch als Google-Bot.

  9. UK meint: (30.7.2012 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Ist dieses FDP-Hotel-Gesetz-Dingsbums dann auch ein "Einzelfallgesetz"?

  10. Christian meint: (30.7.2012 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich kommt das Gesetz, das wäre grandios.
    Google traue ich zu, das es die Eier hat, einfach alle deutschen Verlage aus dem Index zu verbannen.
    Da kann es nur Gewinner geben :)

  11. Uwe meint: (30.7.2012 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Am Ende steht drin, dass wenn die Verlage eine Indizierung NICHT wollen, die eine Markierungsdatei auswerten sollen — "Irgendwas wie GOOBOTS.TXT, oder so." :-)

    Und DAS wird dann als das Ei des Kolumbus verkauft, auf das die Vermittlungsexperten der Ministerien nach monatelangen Brainstorming gekommen sind, und man mit Google so einen salomonischen Kompromiss abgerungen hat.

    Dann wird in der B*** – Zeitung verlautbart, dass die Regierung mit Fachwissen einen Weltkonzern in die Knie gezwungen hat, und wir eine großartige Regierung haben, die so was erfunden und durchgedrückt hat :-)

  12. Kreuznacher meint: (30.7.2012 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    so,so…man will Google Zitate aus Presseerzeugnissen untersagen. Meinen Blog will man unberücksichtigt lassen. Also werde ich aus Presseerzeugnissen zitieren und Google wird das in seinen Suchindex aufnehmen, d.h. statt direkt zur Presseseite zu gelangen (diese Listung wäre ja strafbar?!?), kommen die Besucher zu meinem Blog und dann leite ich eventuell weiter? Welche Spezialisten haben denn das bis zum Ende durchdacht? Die Besten der Besten der Besten???…um ein geflügeltes FEFE-Wort zu zitieren!

  13. Fritz Iversen meint: (30.7.2012 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß nicht, wessen Dropbox das ist, deshalb würde ich doch vorschlagen, sich an den Wortlaut des Referentenentwurfs zu halten. So betrachtet scheint mir die Vermutung, es handele sich um ein Google-Gesetz irrtümlich zu sein. Da steht nämlich zunächst mal dies: "§ 87f: (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen." Mit dem Wort "gewerblich" werden alle lizenzpflichtig, denen ein gewerblicher Zweck unterstellt werden kann. Das ist definitorisch sicherlich ein weitläufiges Terrain, immerhin würde ein so abgefasstes Gesetz der Herstellerseite eine Basis bieten, etwas zu erstreiten bzw. zu verhandeln.
    Weil bei Suchmaschinen der gewerbliche Zweck umstritten oder sogar nicht vorhanden sein könnte, hat der Referent dann zusätzlich einen Paragraphen formuliert, den man als grundsätzliche Erlaubnis für Links interpretieren kann, mit Ausnahme eben aller solcher Links, die von Suchmaschinen erstellt werden, gewerblich oder gewerblich spielt da keine Rolle mehr, sondern nur das Maschinelle: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen,
    soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt." Ich finde das alles relativ logisch und eigentlich juristisch nicht unelegant, wenn man sich als Gesetzgeber aus den nachfolgenden Schwierigkeiten einfach heraushalten möchte, ich bin allerdings auch kein Jurist ;)

    Jede Sorge um Google ist natürlich ebenso überflüssig wie unangebracht (die sind ganz großartige Steuervermeider http://fm4.orf.at/stories/1702445/). Speziell Google ist so mächtig, dass sie keinen Cent mehr zahlen, als sie wollen – das Gesetz kann Google nicht mehr kratzen als die Laus einen Elefanten.

    Was ist das Gesetz denn dann? Es bildet eine Verhandlungsgrundlage" für die Hersteller. Die können damit genau das machen, was sie durchsetzen können. Der Gesetzgeber hält sich da weitgehend heraus – und das ist in meinen Augen der Punkt, der bedauernswert ist, weil genau dort ja die politische Gestaltung beginnen könnte. In dem Punkt bin ich anderer Meinung als alle, die ein LSR für die Zerstörung der Internet-Öffentlichkeit halten und dabei bspw. alles das übersehen, was derzeit den Journalismus zerstört und was natürlich auch zerstörerisch auf die Internet-Öffentlichkeit wirkt – Thomas Knüwer hat dazu ja vorhin neue Feldforschungsergebnisse gebloggt: http://www.indiskretionehrensache.de/?p=9222

    Das LSR bietet ja theoretisch eine Handhabe, dass guter (oft verlinkter) Journalismus sich ein wenig besser bezahlt macht, wobei ja nicht die Alltags-Blogger oder Community-Miglieder zahlen würden, sondern vom Freiberufler bis zum Großkonzern die "gewerblichen" Nutzer zur Kasse gebeten würden, vermutlich pauschal á la GEZ. Das hört sich für manche wie der nackte Horror an, aber was wäre daran schlecht? In meinen Augen nichts – weil man so die Unternehmen drankriegen könnte, journalistische Qualität mit zu finanzieren, ohne dass sie auf die Inhalte direkt oder indirekt Einfluss nehmen könnten (über Werbe-Spendings), und weil diese gepoolten Einnahmen auch Organen zugute kämen wie der TAZ, die vom großen "Werbekuchen" ja bekanntlich mehr oder minder komplett abgeschnitten sind.

    Wirklich übel wäre nur, wenn beim Aushandeln die Großverlage (Burda, Springer, Holtzbrinck, Gruner & Jahr) ähnlich wie die Großkomponisten bei der Gema die Hauptbestimmer würden und die Verteilung der Einnahmen so beschließen, dass der On-Site-Klick-Journalismus, aus dem man sich ja eher befreien möchte, noch einmal zusätzlich gemästet wird. Man hätte dann allerdings das glatte Gegenteil erreicht von dem, was mit dem LSR möglich wäre.

    Die Debatte läuft die ganze Zeit seltsam schief und permanent am Problem vorbei. Das Problem ist nicht das LSR, geschweige denn die "Gefahr", dass der chronische Steuervermeider Google eine minimale Schwächung seiner Bilanz erleiden müsste – das Problem ist die journalistische Realität und der qualitative Abwärtspfad, der dort aus ökonomischen Gründen im Gange ist. Ich hege die Befürchtung, dass die Chance, den kritischen und rechercheintensiven Journalismus IN DEN REDAKTIONEN zu stärken, volles Pfund versemmelt wird oder womöglich schon versemmelt wurde. Ich bin ja nur noch baff. Vor den Google-Lobbyisten und Stimmungsmachern rund um die Digitale Gesellschaft stehen alle stramm, seltsamerweise auch die, für die das LSR der letzte Strohhalm war, bevor man im Klickstrecken-Sensationalismus endgültig ersäuft. Irgendwann hat man sich darauf programmiert, grundsätzlich spontan die Backen vor Empörung aufzublasen, wenn jemand über LSR nachdenkt, statt – wenigstens ein einzigesmal – sich die Chancen durch die Birne ziehen zu lassen, die in einem solchen Gesetz liegen könnten. Warum nicht positive Forderungen erheben, wer alles in D etwas zur Finanzierung eines unahängigen Jorunalismus beitragen könnte? So hört man immer nur die Forderungen der Großverleger, die das LSR eigentlich gar nicht mehr brauchen. Burda muss ja keine Magazine verkaufen, Tierfutter geht doch auch ;) Langer Rede, kurzer Gedanke: Ich würde ein LSR befürworten, das bei gewerblichen Nutzern (Unternehmen ab einer bestimmten Umsatzhöhe) einen Beitrag abkassiert, sofern die Verteilung so geregelt wird, dass nicht einfach die dümmsten Postillen in ihrem Geschäftsmodell gestärkt werden, sondern tatsächlich die, die zur Versorgung der Öffentlichkeit mit Nachrichten, Recherche und sonstigen teuren journalistischen Produkten den größten und wichtigsten Beitrag leisten.

  14. or meint: (30.7.2012 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    @ Fritz Iversen:

    Ich liege manchmal auch Nachts im Bett und denke über eine perfekte Welt nach, in der alles Richtig läuft. Dummerweise würden die Einnahmen aus dem LSR für Verleger direkt in den "Shareholdervalue" laufen… In irgendeiner unterfinanzierten Redaktion würde davon nichts landen. Auch wenn es das täte, wäre es trotzdem der falsche Weg. Wie schon ein Vorposter schrieb: Google sollte mal an die Verlage Rechnungen schicken für jeden vermittelten User. An diese liefert eine typische Verlagswebseite nämlich Werbung aus, somit profitieren die Verlage von der Leistung von Google, es kann doch nicht sein, dass die Verlage diese Einnahmen, die direkt von Google initiiert wurden, ganz alleine für sich behalten.

  15. Jan meint: (30.7.2012 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Hihi, ob wegen der Popularität des lawblog aka lorblog (und einigen anderen großen Jura-Bloggern, Stadler et al) explizit "Rechtsanwaltskanzleien" erwähnt sind? Oder eher, weil man es sich mit Juristen allgemein nicht verscherzen will…?
    Das erinnert mich irgendwie an die nicht-verfielfältigen-oder-öffentlich-aufführen-Texte auf DVDs, dank denen ich jetzt das Wort "Bohrinsel" in gefühlt 74 Sprachen kenne… und wo ich mich immer wieder frage, warum Raumstationen nicht aufgeführt sind. :)

  16. Der Steuierzahler meint: (30.7.2012 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Gauner bei Versuchter Gaunerrei erwischt…fällt mir Spontan ein…

    mfg

    Ralf

  17. Dr. No meint: (30.7.2012 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Ich hol schon mal das Popkorn :D.

  18. Fritz Iversen meint: (30.7.2012 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    @or: Können wir nicht einfach einmal damit aufhören, um das arme geplagte Google irgendwelche Sorgen zu machen? Jeder dreijährige Knabe weiß, wie der Kampf Google vs BDZV ausgeht – der Stärkere gewinnt. Das einzige echte Problem, das ein paar Sorgenfalten lohnt, ist das der Ökonomie des unabhängigem Journalismus angesichts der Parallelattacke durch weggebrochene Werbung einerseits und nachlassendes Käuferinteresse andererseits dank des Überreichtums an Gratis-Lektüre im Internet. Wer das für ein Problem der Verleger hält, liegt mE völlig daneben. Es ist ein gesellschaftliches Problem, wenn die Grundströmung der Presse, einst die 4. Macht im Staate, Jahr für Jahr 1.) mehr in Richtung Boulevardisierung 2.) in Richtung Verringerung der Vielfalt geht. Sogar Spiegel und ZEIT sind mehr oder weniger ungebremst auf dem Weg zu Käseblättern. Eine Zeitung wie die Frankfurter Rundschau ist praktisch platt gemacht. Süddeutsche, FAZ und TAZ sind wohl bald die letzten Zeutungen, die sich eisern an ihre gewachsenen Qualitätsmaßstäbe klammern.

  19. Densor meint: (30.7.2012 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    C. Alternativen
    Keine.

    Alternativlos sozusagen…
    Irgendwie nicht verwunderlich dieses zurückgeruder. Da wurde man wohl mächtig überrascht von dem gewaltigen Shitstorm den man sich plötzlich ausgesetzt sah von Seiten der Blogger und restlichen Internetgemeinde.

    Dies ist nun wohl der Versuch sich Feinde zu Verbündeten zu machen nach dem Motto "Euch meinten wir doch garnicht! Geht nur um böse ausländische Konzerne!"

    Dabei geht es anscheinend nur um das verpennen von Chancen im Web 2.0 Zeitalter auf Seiten der Verlage. Da macht jemand anders das Geld und das Verlegertum, das spät zur Party erschienen ist, will nun auch ein Stück vom große internationalen Kuchen, ohne dafür irgendeine innovative Eigenleistung erbracht zu haben.

    Natürlich könnte Google einfach alle deutschen Presseerzeugnisse aus dem Index hauen. Wie aber in Belgien auch würde man dieses Vorgehen nur dafür benutzen auf die Monopolstellung von Google zu wettern.

    Passend dazu ein Zitat aus dem Alternativlos Interview mit Dr. Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG:

    Wissen Sie, was da wäre? Das wäre ein ziemlich unappetitliches Powerplay. Das wäre das, was man auch den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nennen kann. Das wäre ein interessanter Beleg, daß es allerhöchste Zeit ist, durch ein Leistungsschutzrecht solche Mißbräuche von Macht einzudämmen.

    Quelle: http://alternativlos.org/24/

    Das Interview enthält ein paar sehr interessante Aussagen zum Thema LSR. Denn auch hier wird derart gerudert und argumentiert, das eigentlich nur Google als "Bösewicht" und Betroffener des LSR in Frage kommt…

    Da hofft man wohl an die internationale Kleingeistigkeit der Deutschen appellieren zu können, ganz nach dem Motto "Ausländische Konzerne die mit deutscher Wertarbeit Geld machen ohne das wir einen Cent sehen! Das darf nicht sein!"

  20. jk meint: (30.7.2012 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @Sascha:
    Was Keese wirklich will, ist ein Gesetz, das Google verpflichtet, den deutschen Verlagen soundsoviel Prozent des Jahresumsatzes direkt zu überweisen. Und zwar unabhängig davon, ob sie die Verlage verlinken oder nicht.

    Das wird er nicht kriegen.
    Also denkt man sich fleißig Wege aus, wie man Google dazu zwingen kann, für Links zu den Verlagen zu zahlen.

    Wer am Ende diesen Streit gewinnen wird, steht bereits fest.

    Und Herr Keese steht nicht auf der Gewinnerseite.

  21. Pseiko meint: (31.7.2012 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Alle Verlage raus aus dem Index. Wer weiterhin unentgeltlich in den Suchergebnissen auftauchen möchte, soll das per Robots.txt kenntlich machen. Ich schätze mal es wird die Mehrheit sein.

  22. Scharnold Warzenegge meint: (31.7.2012 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    @Fritz Iversen: Was bekommen Sie eigentlich dafür, wenn Sie so einen Unsinn posten. Sind Sie Lobbyist?

    Die Verlage geben viel Geld und Mühe für "Suchmaschinenoptimierung" und KEINER sperrt sich in der robots.txt gegen eine Indizierung. Im Gegenteil: man will (mit den eigenen Artikeln) gefunden werden. Nur Leser bringen (Werbe-) Einnahmen. Eigentlich müssten die Verlage Google Geld bezahlen! An Stelle von Google würde ich diese Forderung alsbald mal ins Spiel bringen…

    Und jetzt soll das böse Google dafür bezahlen, daß es auf die Verlage verlinkt und zum Link einen Textfetzen liefert?

    Ich stehe nicht auf der Seite von Google. Das könnte in D gern mal ein paar mehr Steuern zahlen. Ein bißchen mehr brauchbare Konkurrenz wäre auch prima. Aber DAS, was im LSR gefordert wird, geht wirklich zu weit. Das ist einfach nur "abgreifen von Geld, wo man es vermutlich bekommen kann". Eine willkürliche Umverteilung oder auch Sondersteuer. Zumindest ist es der Versuch. Und für jeden, den es neben Google betrifft, gilt das Gleiche.

    Bereits heute können die Verleger sich dagegen wehren, daß man ihre Leistungen umsonst bekommt. Suchmaschinen lassen sich mit einem Handgriff aussperren. Sobald mehr als ein Textfetzen angezeigt wird, greift das Urheberrecht. Außerdem ist niemand gezwungen etwas im Internet zu verÖFFENTLICHEN.

    Diese Abzockmentalität ist echt ätzend. Wenn die Verleger – aus welchem Grund auch immer – kein tragfähiges Geschäftsmodell haben, dann sollen sie zumachen. Und nicht versuchen die mangelnde Existenzberechtigung durch eine weiter Abzockanstalt ala GEMA, GEZ VGWort usw. fortzuführen. Die Grundversorgung ist durch ARD/ZDF und Anhängsel plus Internet ausreichend gesichert. Es braucht keine weitere Bürokratie und Umverteilung.

    Was wir eher brauchen, ist eine nationale Suchmschinensteuer, damit Google mit den hier erwirtschafteten Gewinnen auch hier etwas zur Gemeinschaft beiträgt.

  23. Fritz Iversen meint: (31.7.2012 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @ Scharnold Warzenegge
    Ich bin offenkundig kein Lobbyist. Oder doch: Ich bin Lobbyist der Zeitungsnutzer. Ich kann mich nur wiederholen: Ich glaube nicht, dass Google wirklich das Thema ist, weil da kein Cent zu holen ist. Kann sein, dass ich einer Fehleinschätzung unterliege und Döpfner-Burda-Holtzbrinck schon an einer eigenen News-Suchmaschine arbeiten. Genauso gut könnte ich mir aber denken, dass die Google-Debatte nur eine Finte ist. Dabei ist mir eigentlich schnuppe, ob die "Hersteller" am Ende von Google was kriegen oder nicht – und zwar weil es objektiv so schnuppe ist, schnupper geht es gar nicht. Interessant wäre so oder so nur die Frage der Verteilung. Und welche Öffentlichkeit wir haben wollen. Eine hauptsächlich von Verbänden und Kirchen kontrollierte ARD-ZDF-Öffentlichkeit kommt mir nicht erstrebenswert vor. Andererseits gehen die Verlage natürlich nicht unter, wenn sich der Journalismus nicht mehr so bezahlt macht wie früher – was untergeht, sind bestimmte Qualitäten. Sie ändern ja schon laufend ihr Geschäftsmodell – Redaktion verkleinern, weniger recherchieren, husch-husch schreiben direkt ins Layout, mehr zugekaufte Klickstrecken im Internet etc. Freie Bahn dem Blödsinn. Wem diese Entwicklung egal ist, dem ist das eben egal. Mir als deutschlandweit einziger und letzter Zeitungsleser-Lobbyist ist das nicht egal ;))
    Und leider fehlen mir die Mittel, die Digitale Gesellschaft mit einem Beitrag zugunsten meiner Leserinteressen zu fördern ;)

  24. J. S. meint: (31.7.2012 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen,
    soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt.

    Wäre dann nicht die logische Konsequenz alle Verlegerseiten aus dem Index zu werfen?

  25. madd meint: (31.7.2012 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @23 Fritz Iversen:
    Das Phaenomen der Boulevardisierung ist aelter das Google, und das dahinterstehende menschliche Verhalten war schon frueher sichtbar. Man bedenke einfach mal die neuen Sendeformate, die in den 80ern im frisch etablierten Fernsehen auftauchten. ARD "Brisant" startete Anfang 1994 und waere ohne die Privatsender wohl eher nicht gestartet.
    Im uebrigen denke ich, dass z.B. die FAZ mit ihrer Zahlungskraeftigen Leserschaft auch hinter einer Paywall durchaus erfolgreich sein koennte. Sie hat immer schon von Abos gelebt. Die Leser der Boulevardblaetter dagegen werden, sobald sie zahlen muessten, den Inhalt auch anderswo finden – ist ja nicht so viel, die Zielgruppe ist ja nicht allzu sehr kopfgesteuert.
    Und ich glaube nicht, dass sich hier jemand Sorgen ueber Google macht. Mag sein,dass manche Bedenken haben bezueglich Google's Standhaftigkeit in dieser Frage – ich habe keine.

  26. volker meint: (31.7.2012 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Lex google? So könnte man das Gesetz nennen, wenn Google gerade nicht betroffen wäre.
    Aber nicht in der aktuellen Fassung.

    Volker

  27. Fritz Iversen meint: (1.8.2012 um 08:44) AntwortenReply to this comment

    @madd Mit Boulevardisierung meine ich natürlich nicht die Boulevardblätter, sondern so etwas wie "Zeit online" oder "Spiegel online", die Bemühen, große Mengen "Unique User per month" herbeizuschaffen mit ihrem klassischen "Markeninhalt" nichts mehr zu schaffen zu haben, sondern allen möglichen Mumpitz online stellen oder in den Social Communitis verlauten lassen. Der TRaffic kommt ja zu einem immer geringeren Teil von Google und zu einem wachsenden Teil aus der Vernetzung der User. Das ist ein Quoten-Mechanismus.
    Das Problem ist vermutlich, dass beim LSR alle denken, es geht darum die "Verleger" zu retten. Das sind zumindest in der Form der Großverleger – das ist ja richtig – genau die, die ganz gut ohne gesetzlichen Bailout durchkommen, weil ein Verleger keine Journalisten mehr braucht – Content wird halt zu einer Art Commodity, den man über Sgenturen einkauft, von Praktikanten senstionalisieren lässt – fertig ist das Mantelobjekt. Was untergeht, ist das, was früher mal Journalismus hieß. Das können auch keine Blogger ersetzen, weil die wenigen als Rechercheure existierenden Blogger auch wieder nur dem Quoten-Mechanismus umsetzen – das verformt Informationen bis in die Sprache hinein.
    Es scheint aber so zu sein, dass sich im Grunde alle einig sind: Google, Großverlage, Blogger, Bundesregierung, Internet-Citizens, Wirtschaft – sie alle sind einer Meinung bzw. arbeiten daran: Schaffen wir doch die Journalisten ab, wenn sie sich nicht über Werbung finanzieren können. Pech gehabt, können doch PR Artikel für die SEO OPtimierung schreiben – Infos haben wir doch im Netz genug. Die Qualität des Netzes ist aber tief vernetzt mit der journalistischen Qualität. There's no such thing as a free lunch – was nicht bezahlt wird, wird es am Ende auch nicht geben. In meinen Augen hääte das LSR auch eine Qualitätsschutz-Gesetz sein können – wird wohl nichts damit, daran ist niemand mehr wirklich interessiert.

  28. Cybaer meint: (1.8.2012 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Durch einen simplen Eintrag auf der eigenen Webseite lässt sich Google nämlich aussperren – dafür braucht man kein Leistungsschutzrecht. Die Crawler des Unternehmens respektieren solche “Zutritt verboten”-Signale.

    Nicht nur das. Googles eigene Erfindung ist die Robot-Markierung "nosnippet". Damit werden die Seiten dann normal indexiert, aber in der Trefferliste tauchen nur Seitentitel und URL auf. Googles Zusammenfassung, die ja die Verlage angeblich so stört, stellt Google dann nicht dar. Das kann jeder Website-Betreiber entweder einzeln in jeder Seite, global im Content Management System oder direkt auf Server-Ebene einstellen (also ohne die Seiten bzw. Daten selbst zu verändern). Er kann sogar nach Art des Google-Bots unterscheiden (also für den normalen Googlebot z.B. ein anders Verhalten, als für den Googlebot-News). Mir ist wirklich nicht klar, was die Verleger eigentlich wollen …

    … außer natürlich, ultra-dreist Kohle abzugreifen.

  29. Michael Petrikowski meint: (10.8.2012 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Zeitungen im Netz erhalten über 50% ihrer Zugriffe durch Google und Co, doch anstatt dankbar dafür zu sein, dass ihnen Suchmaschinen so viele Leser verschaffen, wollen sie für eine Leistung, die sie kostenlos erhalten, auch noch Geld kassieren. Die einzig vernünftige Konsequenz von Suchmaschinenbetreibern wäre, die Onlineausgaben der Zeitungen aus ihrem Index zu entfernen. Dies würde zu einem enormen Leserschwund bei den Zeitungen führen und Bloggern völlig neue Perspektiven eröffnen!

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