31.7.2012

Überzogene Individualität

Ein Bewerber für den Polizeidienst darf nicht vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, weil er an beiden Armen vom Schulterbereich bis zu den Unterarmen tätowiert ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen heute entschieden.

Das Landesamt für die Polizeiausbildung in Selm hatte den Bewerber abgewiesen.Die Behörde stellte sich auf den Standpunkt, deutlich sichtbare Tätowierungen seien mit der Neutralität eines Polizeibeamten nicht in Einklang zu bringen. Nach einem Erlass des Innenministeriums aus dem Jahre 1995 stellten Tätowierungen, die beim Tragen der Sommeruniform zu sehen seien, einen Eignungsmangel dar.

Das Verwaltungsgericht Aachen meint, dem Antragsteller dürfe nicht bereits die Gelegenheit genommen werden, das Testverfahren für die am 1. September 2012 beginnende Polizeiausbildung zu durchlaufen. Die ablehnende Entscheidung des Landesamtes mache nicht deutlich, welche konkreten Eignungsmängel dem Antragsteller vorgehalten würden.

Die Vorgaben eines 17 Jahre alten Erlasses dürften angesichts des gesellschaftlichen Wandels nicht ohne nähere Prüfung eine mangelnde Eignung begründen können. Ob in großflächigen Tätowierungen im sichtbaren Hautbereich tatsächlich eine "überzogene Individualität" zum Ausdruck komme, wie das Landesamt angenommen habe, müsse in einem Hauptsacheverfahren näher untersucht werden.

Ob der Antragsteller tatsächlich die Voraussetzungen für die spätere Übernahme in den Polizeidienst erfülle, kann nun im Auswahlverfahren festgestellt werden. Das Land hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012, Aktenzeichen 1 L 277/12

63 Kommentare zu “Überzogene Individualität”

  1. user124 meint: (31.7.2012 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    ui wie das zu einem vorherigen artikel bez. VHS kasetten passt. was ein hinterwäldlerverein.

  2. Clark meint: (31.7.2012 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich hat er/sie auch noch lange Haare und ist ungepflegt. Solche Typen kenn ich schon; Gammler und Hippies wohin das Auge schaut, die nicht mal bei MCDoof nen Job bekommen…
    Ich seh's noch kommen und wir haben Kopftuchträger und Clowns im Executiv-Einsatz. Bemalen und verkleiden kann man sich an Fasching. So.
    :) Grüße

  3. denker meint: (31.7.2012 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Für mich ist das hier der wichtigste Satz:

    Ob in großflächigen Tätowierungen im sichtbaren Hautbereich tatsächlich eine "überzogene Individualität" zum Ausdruck komme, wie das Landesamt angenommen habe, müsse in einem Hauptsacheverfahren näher untersucht werden.

    Übersetzt: Wer in der Lage ist, selbständige Gedankengänge zu fassen, ist und bleibt für den Beruf des Polizisten ungeeignet.

  4. GutMensch meint: (31.7.2012 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Das Landesamt für die Polizeiausbildung in Selm hat durchaus Recht.

    Wo kämen wir denn da hin wenn man plötzlich in der Sommerzeit anhand der Tattoos identifizieren könnte welcher Beamte einen da gerade zusammenschlägt – da könnte man sogar evtl. auch noch auf den Trupp schließen und dann sind plötzlich alle Volkszertreter dran.

  5. Novosibirsk meint: (31.7.2012 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    In Japan sind Tätowierungen an den meisten öffentlichen Orten nicht erlaubt. Weder an Stränden, noch im Schwimmbad, Onsen, etc.
    Im öffentlichen Dienst darf man nichtmal nicht-sichtbare Tatoos tragen.

  6. Ceres meint: (31.7.2012 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @5. Novosibirsk:

    Diese Gesetz in Japan geht allerdings hauptsächlich gegen Yakuza-Oberhäupter. Da man denen ansonsten nur selten eine Verbindung zur Kriminalität nachweisen kann, versucht man denen halt so das Leben schwer zu machen.

  7. dermehler meint: (31.7.2012 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Was einer Frau Wulff passt …o.k. das war nicht Grossflächig
    Ob ein tätowiertes Grundgesetz wohl auch sichtbar gtragen werden darf oder muss?!
    Als Grenzwertig würde ich Tatoos der Bundespräsidenten oder -kanzler sehen,egal wo!
    Auf die Inneseite der Augenlider gehören die Grundsätze des finalen Rettungsschuss..Augen zu und durch

  8. adfesf meint: (31.7.2012 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Sicher, so ein von oben bis unten tätowierter Mann sieht doch gleich vertrauenserweckend aus.

  9. ocram meint: (31.7.2012 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Bei Flugbegleitern werden auch während des Bewerbungszesses sichtbar Tätowierte aussortiert. Was sagt da die Zulässigkeit?

  10. M.A.S. meint: (31.7.2012 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Es würde mich wundern, wenn das Land Beschwerde einlegte. Genauso würde es mich wundern, wenn der Betroffene im Auswahlverfahren die Voraussetzungen für die spätere Übernahme in den Polizeidienst erfüllte.

  11. Gast12345 meint: (31.7.2012 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @ocram: Privatautonomie…

  12. Gast12345 meint: (31.7.2012 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @ocram: Genauer: Vertragsfreiheit…

  13. Recht§§taat meint: (31.7.2012 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Bei den Türeneintretern, Körperverletzern und Hundemördern wird sich doch sicher ein Plätzchen für einen Tätowierten finden lassen? Und zur Not kann man ihn schließlich immer noch als V-Mann einsetzen!

  14. user124 meint: (31.7.2012 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    @Gast12345: d.h. man kann auch frauen ablehnen weil sie frauen sind? ^^

  15. alter Jakob meint: (31.7.2012 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @user124:
    Nein, da gibt's Grenzen. Nämlich das AGG.

    http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html

  16. tom 2 meint: (31.7.2012 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Der Bewerber würde im Falle des Dienstantritts den Ablauf in der Dienststelle erheblich stören.

    Schließlich müssten sämtliche Kollegen instinktiv mehrmals täglich bei ihm eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle durchführen.

  17. gregor meint: (31.7.2012 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @user124
    Dagegen gibt es extra Gesetze ;-) Ist ein Gesetz zur Gleichstellung von Taetowierten nicht schon laengst ueberfaellig?

  18. Andi meint: (31.7.2012 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Beim Bund war das seinerzeit ganz pragmatisch so gelöst, dass ein entsprechend bunter Kamerad einfach immer lange Ärmel zu tragen hatte, auch wenn für den Rest der Einheit Sommer befohlen war (= die Ärmel umgeschlagen werden mussten).

  19. zf.8 meint: (31.7.2012 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    @Recht§§taat:

    V-Leute sind aber keine Polizisten. :-)

  20. Tilia meint: (31.7.2012 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @Novosibirsk: Wie schön, dass wir nicht in Japan leben.

  21. Novosibirsk meint: (31.7.2012 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @Ceres:
    Nein.
    Sie sind nicht gegen Yakuza, und richten sich noch weniger gegen Yakuza-Oberhäupter. Yakuza haben häufig auch gute Kontakte zu lokalen Polizeistellen. Deren Business ist meist auch eher im Graubereich und nicht immer illegal. Auch in den USA wiederrum haben Banden eigene Tatoos.

    Japan ist kein anderer Planet. Die Gründe für das Verbot sind ähnlich wie die Ablehnung hierzulande begründet. Vor nicht allzu langer Zeit waren ja auch Menschen mit Piercings hierzulande "Querolanten". Es geht wie der Blog-Eintrag suggeriert um Individualismus vs Konformität.

    Es überrascht nüchtern betrachtet das die deutschen Amtsschimmel hier so nachlässig sind. Die Frage wird wohl sein, was inzwischen stärker ist: Politische Korrektheit, oder Bürokratenwüteriche.

  22. Novosibirsk meint: (31.7.2012 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Nochmal zum untermauern:
    Es ist ein weit verbreiteter Irrtum das Japan nur wegen Yakuza gegen Tatoos vorgeht. In den USA haben Tatoos eine ähnliche Bedeutung in der organisierten Kriminalität. Selbst wenn es hier eine gewisse Prägung geben sollte, ist es nicht der ausschlaggebende Grund.

  23. ui meint: (31.7.2012 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Die "medizinische" Vorauswahl im Polizeidienst ist sowieso eine Unverschämtheit.

    Was haben die Vorerkrankungen der Eltern bitte mit der Eignung für den Polizeidienst zu tun?

    Da werden bewusst Bewerber mit einer scheinbar höheren Erkrankungswahrscheinlichkeit aussortiert.

    Die medizinischen Kriterien in der PDV 300 sind nur für den Dienstgebrauch, worin auch immer das begründet sein soll.

    "Die gesundheitliche Eignung setzt voraus, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen und des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist. Die Untersuchung dient somit der Prognoseentscheidung des Dienstherrn"

    In jedem Unternehmen wäre das illegal.

  24. Hundi meint: (31.7.2012 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Also wenn mich so einer in kurzen Ärmeln nachts kontrollieren sollte, Uniform hin oder her, würde ich Gas geben und abhauen.

    Entweder diese Dreckstattoos oder halt ein Job als Polizist.

  25. Recht§§taat meint: (31.7.2012 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: Das kommt darauf an. Sie müssen keine Polizisten sein, aber es gibt durchaus auch Polizisten, die V-Leute sind und undercover ermitteln.

  26. Olli meint: (31.7.2012 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @Novosibirsk: Und welche sind das?

    Tattoos sind inzwischen so verbreitet das es eigentlich schon wieder ein Ziechen von Individualität ist wenn man keine hat.

  27. Iche meint: (31.7.2012 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    @ui: Jedes Unternehmen braucht auch die medizinische Betreuung "nur" im Rahmen des AG-Beitrages leisten. Und dieser ist nunmal vom Gehalt und nicht von der Erkrankungswahrscheinlichkeit abhängig.
    Bei Bolizeivollzusgbeamten gilt -zumindest noch- die s.g. Freihe Heilführsorge, d.h. der Staat bzw. das Bundesland trägt die Behandlungskosten (in großen Teilen).

    Ich höre schon das Geschrei, das hier losgeht, wenn ein Artikel/ Beitrag erschiene: "27 Lebenszeitbeamter mit bekanntem Erkrankungsrisiko für die nächsten xxx Jahre auf medizinische Betreuung angewiesen!" oder "28 jährige Lebenszeitbeamtin aus medizinischen Gründen in den Vorruhestand versetzt, Land bleibt auf den Kosten sitzen!"

  28. zf.8 meint: (31.7.2012 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    @Recht§§taat:

    Das wären dann verdeckte Ermittler und keine V-Leute. :-)

  29. Hardy meint: (31.7.2012 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    "Das kind ist amoralisch. Der papua ist es für uns auch. Der papua schlachtet seine feinde ab und verzehrt sie. Er ist kein verbrecher. Wenn aber der moderne mensch jemanden abschlachtet und verzehrt, so ist er ein verbrecher oder ein degenerierter. Der papua tätowiert seine haut, sein boot, seine ruder, kurz alles, was ihm erreichbar ist. Er ist kein verbrecher. Der moderne mensch, der sich tätowiert, ist ein verbrecher oder ein degenerierter. Es gibt gefängnisse, in denen achtzig prozent der häftlinge tätowierungen aufweisen. Die tätowierten, die nicht in haft sind, sind latente verbrecher oder degenerierte aristokraten. Wenn ein tätowierter in freiheit stirbt, so ist er eben einige jahre, bevor er einen mord verübt hat, gestorben.
    [...] Was aber beim papua und beim kinde natürlich ist, ist beim modernen menschen eine degenerationserscheinung."

    Adolf Loos, Architekt

  30. Quacksilber meint: (31.7.2012 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Ich fände es schön, wenn alle Polizisten tätowiert sein müssten. Nach Möglichkeit einheitlich (uniform). Dann käme es auch nicht zu so entsetzlichen Missverständnissen, bei denen zivile Beamte oder solche ausser Dienst angegriffen werden.

  31. Ceres meint: (31.7.2012 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    @Novosibirsk:

    Vielleicht etwas schief ausgedrückt aber in der Tat werden Tattoos in Japan eben vor allem auch wegen der Yakuza in Verbindung gebracht mit organisierter Kriminalität. Das ging sogar so weit, dass die Organisation selbst immer mehr davon abging Tattoos zu stechen um eben nicht sofort erkannt zu werden.

  32. Schlumpf meint: (31.7.2012 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Ende der 90ziger habe ich bei einer Bundesbehörde einen Einstellungstest für eine Beamtenlaufbahn gemacht. Ich hatte vor dem Test ein wenig Sorge, denn ich hatte mich nicht bzw. nur sehr flüchtig vorbereitet.
    Die Sorgen verflüchtigten sich, als das Testheft vor mir lag. Auf dem Umschlag stand das Herausgabejahr des Testheftes – 1976.
    Den Test habe ich bestanden, Laufbahnprüfung ebenso, Lebenszeitverbeamtung ist durch… :-)

  33. Quacksilber meint: (31.7.2012 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @Schlumpf:

    Die Sorgen verflüchtigten sich, als das Testheft vor mir lag. Auf dem Umschlag stand das Herausgabejahr des Testheftes – 1976.

    Das ist für Aussenstehende, wie ich es bin, unverständlich. War 1976 bekannt als ein Jahr, in welchem nur leicht zu bewältigende Tests erstellt wurden, oder konnte man Testantworten der letzten 15 Jahre einsehen und auswendig lernen?

  34. Konrad meint: (1.8.2012 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    Tätowierungen sind Stigmata des Prekariates und des kriminellen Milieus und haben insofern auf auf Polizisten nichts zu suchen.
    Konrad

  35. drui meint: (1.8.2012 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Es geht hier um die überzogene Individualität:

    Tatoo-Träger: Kriminelle Egozentriker, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen

    Ku-Klux-Klan-Mitglieder (wie die beiden Polzisten in Baden-Würrtemberg): Engagierte Kämpfer für kollektive Gemeinschaften, die etwas verändern wollen in diesem Land und sich übergeordneter Werte (Rassenreinheit) verpflichten.

    Die machen natürlich weiter Dienst nach Vorschrift, auch wenn mal ne Kollegin von Rechtsterroristen (zufällig) erschossen wird. Ich nehme mal an, braune Hautfarbe oder andersartiges Aussehen zählt auch zur überzogenen Individualität.

  36. Quacksilber meint: (1.8.2012 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    @Konrad:
    Verzicht auf Tattoos wird den Ruf von Polizisten auch nicht mehr retten.

    Was das Stigma angeht: Jeder darf sich durch Kleidung, Habitus, Duktus, Entstellungen stigmatisieren. Das ist m. E. ein Menschenrecht und macht vor Beamten nicht halt. Es soll zwar eine Gruppenzugehörigkeit symbolisieren, aber ein Verächtlichmachen des Staates wird bei Politikern und anderen auch nicht verfolgt. Es ist so im übrigen ja auch kein Strafbestand.

  37. Recht§§taat meint: (1.8.2012 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: V-Mann oder verdeckter Ermittler, für die Bespitzelten kommt es auf das Gleiche heraus. :)

  38. Nachdenklich meint: (1.8.2012 um 06:32) AntwortenReply to this comment

    Morgendliche Übung fürs Kopfkino:

    Ich stelle mir gerade den Zungen-gepiercten, mit Nasenring versehenen und Tattoos verschönten Beamten vor, der mir meine Rechte erklärt.

  39. Bodo W. meint: (1.8.2012 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    @Hardy
    "Degenerationserscheinung" finde ich in diesem Zusammenhang einen schönen Begriff. Nicht für das Verfahren, sondern für die Tätowierungen.

  40. schott meint: (1.8.2012 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Die Deutschen scheinen was Tattoos angeht Jahrzehnte zurückzufiegen … Es gibt so viele Länder in denen ein nicht geringer Teil der Polizeibeamte tätowiert ist, und niemanden stört es. Warum auch?

  41. schott meint: (1.8.2012 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    @Nachdenklich: Im Nordwesten der USA einige male erlebt, ist alles kein Problem.@Konrad: Wow! Du bist ein (Text editiert. U.V.)

  42. Bboy meint: (1.8.2012 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    @schott: Dich mußten schon "einige male" amerikanische Polizisten über Deine Rechte aufklären? Und Du lebst noch? ;)

  43. IANAL meint: (1.8.2012 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    @ui: Das ist bei allen Beamten so. Der Staat (d.h. der Steuerzahler) schließt ja mit denen keinen (kündbaren) Arbeitsvertrag, sondern verpflichtet sich mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, auf diese Lebenszeit (und ggf. darüber hinaus für die Hinterbliebenen) für einen angemessenen Unterhalt des Beamten und seiner Familie zu sorgen – unabhängig davon, ob der gesundheitlich in der Lage ist zu arbeiten oder nicht. Diese Verpflichtung geht kein privater Arbeitgeber ein. Und unter diesen Voraussetzungen ist es durchaus legitim, das Risiko einer frühzeitigen gesundheitsbedingten Dienstunfähigkeit zu minimieren.

  44. Densor meint: (1.8.2012 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @adfesf: Vertrauenerweckendes Aussehen ist doch eh schon lange out, der Trend geht die letzten Jahre ja eindeutig eher in Richtung autoritär bzw. einschüchternd auszusehen. Funktioniert viel besser sich Menschen gefügig zu machen wenn man schon vom Äußeren her zeigt wer den härteren Knüppel in der Hose hat. Von daher wären tätowierte Polizeibeamte der nächste logische Schritt ;)

    @Novosibirsk: Die Verlagerung/Spezialisierung der meisten Yakuza Clans in Richtung Wirtschaftskriminalität/white collar crimes ist eine eher moderne Erscheinung. Hauptsächlich dadurch Begründet das die Japanische Polizei recht erfolgreich wurde in der Bekämpfung der ursprünglichen organisierten Yakuza Kriminalität in Form von Schutzgelderpressung und Menschenhandel.

    Die Tattooverbote in vielen Badehäusern und anderen öffentlichen Orten gehen aber nun einmal darauf zurück das in Japan generell Tattoos mit Kriminellen in Verbindung gebracht wurden und werden durch die Yakuza. In Japan ist diese Korrelation deswegen noch stärker verbreitet als in den USA oder in Deutschland.

    Von daher ist die heutige Aversion gegen Tattoos in Japan mehr den Yakuza zu verdanken als dem ehemaligen Tattoo-Verbot aus der Meiji-Zeit.

  45. Inge meint: (1.8.2012 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    In der freien Wirtschaft stellt man auch nicht jeden Penner ein.

    Aber das ist halt die 90er Generation. Kaum 18, schon komplett vollgemalt und sich dann wundern, wenn es mit dem Job nicht klappt.

  46. Quacksilber meint: (1.8.2012 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @Inge:
    Eine erstaunliche Entwicklung. Jetzt, da Softskills (sich verkaufen können) aufgrund des starken Rückgangs intellektueller Fähigkeiten das Hauptentscheidungsmerkmal bilden, sollte man annehmen, dass Arbeitswillige sich anpassen.

    Gleichwohl sind Tattoos als Kennzeichen sicher zu begrüssen, wodurch man seine Zeit nicht mehr mit solchen Leuten verschwenden muss.

  47. Carsten Thumulla meint: (1.8.2012 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Darf man mit Arschgeweih Förster werden?

    Carsten

    Arschgeweih
    http://stefan-wirkus.de/Cartoon_Wirkus35.html

  48. Kah meint: (1.8.2012 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Es gibt doch noch so viele andere tolle Berufe:

    Tätowierer
    Seemann
    Türsteher
    Profi-Fußballer

  49. Mirko meint: (1.8.2012 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Wenn mich ein Polizist rauswinken würde, wäre ich grundsätzlich mißtrauisch. Tattoo hin oder her. Die Chance, dass der einem schlichtweg aus Bosheit ärgern will, ist nun mal nicht von der Hand zu weisen. Und während es offensichtlich ist, dass die Anzahl der Tätowierten negativ mit dem Bildungsgrad korreliert, sieht man auch im gehobenen Umfeld durchaus Tattos. Einer meiner Physik-Professoren z.B. trägt ein tribal bis zur Handfläche.

  50. marcus05 meint: (1.8.2012 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Schön wieviele Menschen hier nur aufgrund ihrer Äußerlichkeiten beurteilen

    Aber nein, ihr seid nicht oberflächlich.

  51. Quacksilber meint: (1.8.2012 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @Mirko:
    Die Korrelation mit dem Bildungsgrad ist doch völlig uninteressant, da gibt es auch andere Merkmale.

    Das Befremdliche ist der Geruch des Bekennertums, der Tätowierten anhaftet. Wenn ich jemandes Meinung erfahren will, frage ich danach, andernfalls will ich davon verschont bleiben.

    Bekenner sind autoritätgläubig und kollektivistisch.

  52. marcus05 meint: (1.8.2012 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Wozu bekennt man sich denn nochmal genau wenn man eine Tätowierung hat?

  53. Quacksilber meint: (1.8.2012 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:
    Tätowierungen sind Symbole, seien sie direkt über das Motiv zu identifizieren, oder sei es, dass der Tätowierte eine Mitgliedschaft oder Gesinnungskonformität zeigen will.

    Die Irreversibilität zeigt, dass man seine Meinung zur Bedeutung des Symbols nicht ändern wird. Im Metasinn also auch ein Symbol für Berechenbarkeit und fehlende Flexibilität.

  54. Olli meint: (1.8.2012 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:
    Das mag deine Meinung sein. Heißt aber nicht das deine Theorie zutrifft.

  55. a.n meint: (1.8.2012 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Diese Meinungen der oft doch eher liberalen Lawblog-Leser überraschen mich jetzt schon. Mir kann es doch egal sein, wie viele Tattoos, Piercings etc. mein Gegenüber trägt?

  56. Densor meint: (1.8.2012 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber: Ja schon verwerflich wenn Menschen sich zB zum Andenken an verstorbene Verwandte, die eigenen Kinder, Eltern oder Lebensgefährten tätowieren lassen.

    Man sollte in der Hinsicht natürlich viel Flexibler sein falls man sich für eine Adoption in einer andere Familie oder das weggeben der eigenen Kinder entscheiden sollte.

    Stellt sich die Frage wer hier nicht Flexibel ist bzw. voreingenommen von einer irreversiblen Meinung…

    Das Tattoo selbst ist weniger ein Symbol, es kommt wohl eher auf die Art des Tattoos an und was es darstellt. In der Tätowierung selbst (unabhängig von dem was es darstellt) ein Symbol zu sehen ist ein super Zeichen für Unvoreingenommenheit und Toleranz ;)

  57. Quacksilber meint: (1.8.2012 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    @a.n:
    Natürlich ist das egal. Thema ist, die Übernahme in den Polizeidienst ist beeinträchtigt. Dass hier trotzdem persönliche Vorlieben oder Abneigungen zum besten gegeben werden, macht diese Postings aber nicht OT, auch wenn es vor allem natürlich um das Urteil geht.

    Ich denke, UV will über das Forum auch vox populi lesen.

  58. marcus05 meint: (1.8.2012 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    genauer geht's wohl nicht? Dachte ich mir fast.

  59. Andy2600 meint: (1.8.2012 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Wäre er gleichzeitig im Ku-Klux-Klan, wo man die Tättowierungen nicht sehen konnte, hätte er bessere Chancen :D

  60. Dan meint: (1.8.2012 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    unfassbar..ku-klx-klan- oder npd-mitgliedschaft ist ok.
    aber tätowierungen? um himmels willen! das geht natürlich garnicht.

  61. Quacksilber meint: (1.8.2012 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es mit einer Quote für Tätowierte? Dann ist die Liste mit anderen Behinderten, Homosexuellen, Frauen, Immigranten, Grünlichen, Sonderschülern, Rechtgläubigen komplett und man kann sich Eignungstests ersparen. Dann noch offene Stellen können mit Sportlern besetzt werden.

  62. Carsten Thumulla meint: (2.8.2012 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Einen habbich noch:
    derstandard.at/1343743631...er-will-Praesident-werden

    Nebenbei, der Bundestag läßt jetzt den ESM prüfen. Wahrscheinlich zu viele Juristen dort, erst unterschreiben, dann lesen…

    Carsten

    http://ruthe.de/cartoons/strip_0516.jpg

  63. Schlumpf meint: (2.8.2012 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @33: weder noch. Die Testfragen waren von 1976 & auf dem Niveau von 1976 – jeder, der von einem einschlägigen Bewerbungstestvorbereitungsbuch zu der Zeit, als der ich den Test machte, auch nur den Klappentext flüchtig angesehen hat, haette die mit links und verbundenen Augen lösen können. Sie waren einfach…sehr schlicht. ;-)

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