7.8.2012

Der Tankinhalt als Schadensposten

Wer unschuldig an einem Unfall ist, kann vom Verursacher Schadensersatz verlangen. Eher unbeachtet blieb in solchen Fällen bisher der Tankinhalt des kaputten Autos. Doch in Zeiten steigender Spritpreise war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein Unfallopfer auch das Restbenzin in seinem Auto bezahlt haben wollte. Nun landete so ein Fall vor Gericht.

Und tatsächlich: Der restliche Tankinhalt ist nicht nur Geld wert, das Benzin muss bei einem Unfallschaden auch in barer Münze erstattet werden. So hat es nun das Amtsgericht Germersheim entschieden. Das Unfallopfer muss nur glaubhaft nachweisen können, wann zuletzt getankt und wie viel seitdem gefahren wurde.

In dem Prozess hatte der Kläger belegen können, dass er am Vortag des Unfalls für 70 Euro getankt hatte und seitdem nur wenige Kilometer gefahren war. Das Gericht sprach ihm deshalb die verlangten 70 Euro zu.

Amtsgericht Germersheim, Urteil vom 8. März 2012, Aktenzeichen 1 C 473/11 (zitiert nach dem ADAJUR-Newsletter)

19 Kommentare zu “Der Tankinhalt als Schadensposten”

  1. iusmac meint: (7.8.2012 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Damit hat uns Hemmer seinerzeit schon im Rep geärgert… Sowohl im StrafR (A stiehlt das Auto des B, der es zuvor an C ausgeliehen hatte, welcher gerade voll getankt hatte) als auch ZivR (verbundene Sachen)… Und wir haben immer gedacht sowas landet NIE beim AG… tja…

  2. znEp meint: (7.8.2012 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Das heißt also wenn ich als Fußgänger mit einem vollen Bier in der Hand angefahren werde, erhalte ich nicht nur Schadensersatz, mir wird auch noch ein volles Bier ans Krankenhausbett geliefert?
    seems legit

  3. zf.8 meint: (7.8.2012 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @znEp:

    Das Bier ist Teil des Schadensersatzes. Also erhälst Du Bier innerhalb des Schadensersatzes und nicht Schadensersatz plus Bier. :-)

  4. Moxy meint: (7.8.2012 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Wichtig ist, das immer auch präventiv gleich beleghaft nachweisen zu können, falls… na, die Erben… dass die das dann…

  5. CobraCommander meint: (7.8.2012 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @znEp:

    Falls die durch den Glasboden eingetrübte Sicht zu einer Quotelung führt, gibt es nur ein halbes Glas!

  6. Vorstand meint: (7.8.2012 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Viel interessanter für mich wäre die Frage, was melde ich als gestohlen wenn jemand mein Auto klaut?
    Den Wagen oder den Tankinhalt?
    Vom Wert her dürfte letzteres bedeutend über ersterem liegen.

  7. Treater meint: (7.8.2012 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    Soll er das Benzin doch aus dem Tank absaugen? Er ist doch Eigentümer des Autos inkl. Benzin.

    Oder war das Benzin infolge des Unfalls ausgelaufen?

  8. Jahn, 8 Jahre alt meint: (7.8.2012 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    @znEp: nur wenn a) das glas bier mindestens 70 euro wert war und wenn b) das bier mindestens 7 octan hatte!

  9. Lexus meint: (7.8.2012 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    @Vorstand: Beides?

  10. Ober meint: (7.8.2012 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Ich mach mir nur Sorgen, was passiert, wenn sich jetzt das ganze Benzin mit dem Bier mischt.

  11. Ceres meint: (7.8.2012 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    Jetzt muss man natürlich nur noch alle Quittungen aufbewahren und dafür sorgen alle paar Kilometer den Tank neu füllen…

  12. Mark meint: (8.8.2012 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    @Treater: Die Kosten wären ja genauso schadensersatzpflichtig – und wahrscheinlich die eigentlichen Benzinkosten noch übersteigen :-)

  13. Uncle Hut meint: (8.8.2012 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    @Treater:
    Das ist nicht zumutbar weil gefährlich

  14. Nodachi meint: (8.8.2012 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    Ergibt für mich eigentlich Sinn, letztlich sind auch Gegenstände im Auto die durch einen Unfall kaputt gehen Schadesersatzfähig. Da ist Benzin auch nur die logische Fortführung dieses Gedankens. Allerdings muss man sich natürlich die Frage stellen was ist wenn zwar das Auto kaputt, aber der Tank in Ordnung ist. Da der Inhalt nicht verschwunden ist, könnte man vor Gericht argumentieren der Eigentümer hat am Inhalt des Tanks letztlich keinen Verlust erlitten. Er hätte es ja abpumpen können!

  15. Marianne meint: (8.8.2012 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    So sollte es meiner Meinung nach auch sein. Frägt sich nur ob es nur ein Ausnahmefall ist oder auch wirklich überall gerichtlich so entschieden wird.

    Wollen wirs doch hoffen…

  16. PA meint: (8.8.2012 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Habe ich schon vor Jahren von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen – insofern wundert mich fast, das hier noch geklagt werden musste.

  17. zf.8 meint: (8.8.2012 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @PA:

    Kann es sein, dass Du das Urteil nicht (oder nicht aufmerksam) gelesen hast?

    Das Verfahren ging ja nicht ausschließlich um die Tankfüllung. Der Ersatz der Tankfüllung ist lediglich einer unter mehreren Schadensposten, die die Beklagte nach dem Urteil zu ersetzen hatte. Der Kern der Sache war vielmehr ein Streit über die Haftungsquote und ob die geltend gemachten Mietwagenkosten in voller Höhe zu ersetzen waren.

  18. alfred meint: (8.8.2012 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ich einen forschen Zivilpolizisten, der die Kreuzung trotz Rotphase überquerte in die rechte Seite gefahren bin (keine Chance, sein angebliches Horn zu hören), erstattete die Behörde (jedenfalls in HH sind Fahrzeuge nicht versichert, da zahlt die Behörde selbst) den Tankinhalt anstandslos, genauso wie die Kosten für’s An- und Ummelden nebst Schilderkosten (Totalschaden).

  19. heiko meint: (12.8.2012 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Wieso ist denn das Benzin im Auto eine verbundene Sache? Mit altem Benzin vermischt, na und? Es wird ja immer bunter mit dem Benzin im Tank…

    Und ein Sauregurk

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