Der Tankinhalt als Schadensposten
Wer unschuldig an einem Unfall ist, kann vom Verursacher Schadensersatz verlangen. Eher unbeachtet blieb in solchen Fällen bisher der Tankinhalt des kaputten Autos. Doch in Zeiten steigender Spritpreise war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis ein Unfallopfer auch das Restbenzin in seinem Auto bezahlt haben wollte. Nun landete so ein Fall vor Gericht.
Und tatsächlich: Der restliche Tankinhalt ist nicht nur Geld wert, das Benzin muss bei einem Unfallschaden auch in barer Münze erstattet werden. So hat es nun das Amtsgericht Germersheim entschieden. Das Unfallopfer muss nur glaubhaft nachweisen können, wann zuletzt getankt und wie viel seitdem gefahren wurde.
In dem Prozess hatte der Kläger belegen können, dass er am Vortag des Unfalls für 70 Euro getankt hatte und seitdem nur wenige Kilometer gefahren war. Das Gericht sprach ihm deshalb die verlangten 70 Euro zu.
Amtsgericht Germersheim, Urteil vom 8. März 2012, Aktenzeichen 1 C 473/11 (zitiert nach dem ADAJUR-Newsletter)
Damit hat uns Hemmer seinerzeit schon im Rep geärgert… Sowohl im StrafR (A stiehlt das Auto des B, der es zuvor an C ausgeliehen hatte, welcher gerade voll getankt hatte) als auch ZivR (verbundene Sachen)… Und wir haben immer gedacht sowas landet NIE beim AG… tja…
Das heißt also wenn ich als Fußgänger mit einem vollen Bier in der Hand angefahren werde, erhalte ich nicht nur Schadensersatz, mir wird auch noch ein volles Bier ans Krankenhausbett geliefert?
seems legit
@znEp:
Das Bier ist Teil des Schadensersatzes. Also erhälst Du Bier innerhalb des Schadensersatzes und nicht Schadensersatz plus Bier. :-)
Wichtig ist, das immer auch präventiv gleich beleghaft nachweisen zu können, falls… na, die Erben… dass die das dann…
@znEp:
Falls die durch den Glasboden eingetrübte Sicht zu einer Quotelung führt, gibt es nur ein halbes Glas!
Viel interessanter für mich wäre die Frage, was melde ich als gestohlen wenn jemand mein Auto klaut?
Den Wagen oder den Tankinhalt?
Vom Wert her dürfte letzteres bedeutend über ersterem liegen.
Soll er das Benzin doch aus dem Tank absaugen? Er ist doch Eigentümer des Autos inkl. Benzin.
Oder war das Benzin infolge des Unfalls ausgelaufen?
@znEp: nur wenn a) das glas bier mindestens 70 euro wert war und wenn b) das bier mindestens 7 octan hatte!
@Vorstand: Beides?
Ich mach mir nur Sorgen, was passiert, wenn sich jetzt das ganze Benzin mit dem Bier mischt.
Jetzt muss man natürlich nur noch alle Quittungen aufbewahren und dafür sorgen alle paar Kilometer den Tank neu füllen…
@Treater: Die Kosten wären ja genauso schadensersatzpflichtig – und wahrscheinlich die eigentlichen Benzinkosten noch übersteigen :-)
@Treater:
Das ist nicht zumutbar weil gefährlich
Ergibt für mich eigentlich Sinn, letztlich sind auch Gegenstände im Auto die durch einen Unfall kaputt gehen Schadesersatzfähig. Da ist Benzin auch nur die logische Fortführung dieses Gedankens. Allerdings muss man sich natürlich die Frage stellen was ist wenn zwar das Auto kaputt, aber der Tank in Ordnung ist. Da der Inhalt nicht verschwunden ist, könnte man vor Gericht argumentieren der Eigentümer hat am Inhalt des Tanks letztlich keinen Verlust erlitten. Er hätte es ja abpumpen können!
So sollte es meiner Meinung nach auch sein. Frägt sich nur ob es nur ein Ausnahmefall ist oder auch wirklich überall gerichtlich so entschieden wird.
Wollen wirs doch hoffen…
Habe ich schon vor Jahren von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen – insofern wundert mich fast, das hier noch geklagt werden musste.
@PA:
Kann es sein, dass Du das Urteil nicht (oder nicht aufmerksam) gelesen hast?
Das Verfahren ging ja nicht ausschließlich um die Tankfüllung. Der Ersatz der Tankfüllung ist lediglich einer unter mehreren Schadensposten, die die Beklagte nach dem Urteil zu ersetzen hatte. Der Kern der Sache war vielmehr ein Streit über die Haftungsquote und ob die geltend gemachten Mietwagenkosten in voller Höhe zu ersetzen waren.
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ich einen forschen Zivilpolizisten, der die Kreuzung trotz Rotphase überquerte in die rechte Seite gefahren bin (keine Chance, sein angebliches Horn zu hören), erstattete die Behörde (jedenfalls in HH sind Fahrzeuge nicht versichert, da zahlt die Behörde selbst) den Tankinhalt anstandslos, genauso wie die Kosten für’s An- und Ummelden nebst Schilderkosten (Totalschaden).
Wieso ist denn das Benzin im Auto eine verbundene Sache? Mit altem Benzin vermischt, na und? Es wird ja immer bunter mit dem Benzin im Tank…
Und ein Sauregurk