Gericht verbietet Porno-Pranger
Angeblich wollte die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen Namen und Adressen von Bürgern veröffentlichen, die sie wegen illegalen Filesharings abgemahnt hat. Pikant: Die Anwälte vertreten Kunden aus der Erotikbranche, so dass schon von einem “Porno-Pranger” die Rede war. Nun werden den Abmahnanwälten erste Steine in den Weg gelegt. Das Landgericht Essen verbot Urmann & Collegen heute abend mit einer einstweiligen Anordnung, den Namen und die Adresse einer Abgemahnten zu veröffentlichen.
Der Dortmunder Anwalt Hendrik Peters hat nach eigenen Angaben den Antrag gestellt. Wie fast zu erwarten, war das Landgericht Essen nicht davon überzeugt, dass die Pläne der Regensburger Abmahnanwälte juristisch einwandfrei sind. Urmann & Collegen hatten sich auf ihrer Homepage auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen, die sogenannte “Gegnerlisten” auf Anwaltshomepages für zulässig hält.
Allerdings bezog sich das auf einen Anwalt für Kapitalanlagerecht. Dieser wollte seine potenziellen Mandanten darüber informieren, gegen welche Geldhäuser und Versicherungen er bereits prozessiert hat. Die Nennung der Deutschen Bank oder der Allianz hat aber einen grundlegend anderen Informationswert, als wenn der Name und die Privatanschrift von Lieschen Müller veröffentlicht wird, die angeblich einen Porno über eine Tauschbörse gezogen hat.
Außerdem überwiegen die Persönlichkeitsrechte von Abgemahnten. Der Tausch von erotischen Filmen mag zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, der Vorgang hat aber nun mal einen direkten Bezug zur Privat- und sogar Intimsphäre. Von daher ist es wenig überraschend, dass das Landgericht Essen der Betroffenen recht gegeben hat. Ihr und Rechtsanwalt Hendrik Peters gebührt aber das Verdienst, die Sache in die Hand genommen zu haben – der Regensburger Porno-Pranger sollte Anfang September online gehen.
Die Entscheidung ist natürlich nur vorläufig. Urmann & Collegen können Widerspruch einlegen und schauen, ob sie Gerichte finden, die ihr mieses Spiel erlauben. Andererseits werden sich nun sicher viele Betroffene ermuntert fühlen, sich von den Regensburger Anwälten nichts gefallen zu lassen. Wenn massenweise einstweilige Verfügungen ergehen, könnte das für die Kanzlei jedenfalls sehr, sehr teuer werden.
Einstweilige Anordnung des Landgerichts Essen
So mies find ich das gar nicht mal :)
Aber der Täterschutz ist ja in DE sowieso wichtiger als der Opferschutz.
"Das Landgericht Essen verbot Urmann & Collegen heute abend mit einer einstweiligen Anordnung, den Namen und die Adresse einer Abgemahnten zu veröffentlichen."
Einstweilige Anordnung… ?!
Wenn jemand Porno-DVD im Laden stehlen würde, wie wäre es dann mit dem Privatspährenschutz ? Etwas anderes ist das unerlaubte Laden und Verbreiten im Internet auch nicht.
Wer dann zu Unrecht, also versehentlich falsch, in die Prangerdatei käme, müsste Anspruch auf fettes Schmerzensgeld haben.Da müssten die Gerichte dann mal hinlangen.
an Kollege: das kannst Du von einem Strafrechtlehr nicht verlangen, den Unterschied zwischen einstweiliger Verfügung und Anordnung zu beherschen.
Pardon : Strafrechtler muss es heißen. Der Blogbetreiber lehrt ja nicht. Oder Strafrechtleer ?
@ich:
Dann macht es dir ja sicher auch nichts aus, auf dieser Liste zu landen, auch wenn Du selbst überhaupt rein gar nichts gemacht hast. Genau darauf läuft es nämlich hinaus. Filius, WG Mitbewohner, wer auch immer, lädt sich über deinen Anschluss "" runter, Du bist der Anschlussinhaber und daher Gegner. Ergo wird dein Namen dort stehen.
Ich glaube, wenn dich dein Chef, deine Kollegen oder gar die Familie drauf anspricht, siehst Du das Ganze wahrscheinlich mit anderen Augen.
Aber solange es ja nur die anderen betrifft, …
Für mich ist diese Form von Internetpranger schon eine Nötigung.
Trotz der Kenntnis einschlägiger Gesetze wurde versucht seinen eigenen Rechtsstaat zu kreieren.
Aber das ist der heutige Tenor…
"Sollen Sie doch klagen"….
Rechtsliebhaber
"Wenn jemand Porno-DVD im Laden stehlen würde, wie wäre es dann mit dem Privatspährenschutz ? Etwas anderes ist das unerlaubte Laden und Verbreiten im Internet auch nicht."
Na da haben wir allerdings etwas ganz falsch verstanden,es ging nicht um die rechtliche Bewertung der Tat.
Es ging um die Veröffentlichung von Namen.
Man findet ja auch auf keiner Internetdomäne einer Polizei oder Tageszeitzung die Namen von festgenommenen oder angezeigten Personen,hier wird die Privatsphäre auch geachtet.
@Rechtsliebhaber:
Die vielen Unterschiede wurden in den früheren Beiträgen bereits ausführlich dargelegt. Eine Wiederholung scheint sinnfrei, da dir schon beim ersten Mal die Intelligenz gefehlt hat sie zu verstehen.
Ralf : verstanden schon, aber Danke für die Differenzierung.
Übrigens : Privatshäre in der Tageszeitung auch nur bei Schütze Arsch, nicht dagegen bei Politikern oder Schauspielern oder den immer zu schnell fahrenden Fußballern.
Dann stell dich doch, wenn es dich stört das du immer davon kommst. :P
@Ralf: Quatsch, das ist keine Nötigung.
Der Anwalt will erreichen, dass man bezahlt. Deshalb heißt es Erpressung.
Sobald die Zustellung erfolgt ist, werde ich den Volltext der einstweiligen Verfügung veröffentlichen.
Ein Punkt macht das vorliegenden Verfahren anders als viele anderen Abmahnfälle: Meine Mandantin erhielt keine Abmahnung sondern einen Brief mit "Sie haben bislang nicht reagiert". Auf meine Bitte, die Abmahnung zu übersenden, so dass zumindest Titel und Zeitpunkt des Vorwurfs bekannt werden und überprüft werden können, kamen nur mehrere dieser DebCon-Mahnungen in Untervollmacht. Die Regensburger antworteten auf meine weiteren Rückfragen dann immer noch nicht inhaltlich sondern wiederholten die Zahlungsaufforderung. Und so wird ganz deutlich: Nicht die Unterlassung sondern das Geld steht im Vordergrund. Nur ohne Interesse an der Unterlassung dürfte auch ein Großteil der geforderten Anwaltskosten mehr als fraglich sein.
@Rechtsliebhaber: Du bist wirklich Anwalt und kennst den Unterschied zwischen Urheberrechtsverletzung und Diebstahl nicht?
Und zwischen mutmaßlich und bewiesen? Und zwischen Täter und Inhaber?
Wie wäre es denn eigentlich mal mit einer Liste der gewerbsmäßig abmahnenden Anwaltskanzeleien? Da könnte man richtig was draus machen. So mit Sortierung nach der Zahl der im Vormonat verschickten Abmahnungen und richtig mit Highscore und goldenem Stinkstiefel als Preis für den am Ende Jahresbesten?
Ich bin mir zwar sicher, dass die sich für ihr Weltbild dadurch eher noch geehrt fühlen dürften, aber man wüsste jedenfalls schon mal, wem man in möglicher eigener Sache niemalsnienicht ein Mandat erteilen würde…
Als ich gelesen habe "Gericht verbietet Porno" war ich schon fast am heulen!
@olli: bei ihn hat es halt nur zum Abmahnanwalt gereicht, und da brauch man ja eh keine Rechtkenntniss und droht mit Klagen obwohl man Angst hat vorm Gericht zu verhandeln.
@ich
Zunächst geht es in diesem Fall um Verdächtige. Täter wird man erst durch eine Verurteilung durch Gerichte.
Dazu kommt, dass es sich hier schon ein wenig um Erpressung anhört: Zahle oder ich stelle dich bloß.
@Frank: Auf der abmahnwahn-dreipage (oder so ähnlich) wird schon länger fleißig gesammelt. User Baxter hat AFAIR hier im Kommentar zum ersten Blog von Udo einen Link zu einigen Ergbenissen gepostet. Teilweise sehr interessante Verflechtungen in dieser Industrie, meiner Meinung nach geht das schon in Richtung Mafia.
Ein Piratenabmahnanwalt wettert gegen Unterhaltungsindustrieabmahnanwälte… lustig
was mich bei diesem Pranger besonders Knirschig machst ist:
kontrollieren die die personen bevor sie die auf den pranger stellen?
oder machen die das mit voller absicht?
oder kommt jeder auf den Pranger der was gegen den Pranger sagt?
Welche Lohnschreiber wurden denn heute auf den Lawblog losgelassen…? Sind Arvato-Trolle unter uns?
@Frank:
Das klingt nicht schlecht. Wäre dafür :D
Mal am Rande – wer tauscht denn noch Pornos über Tauschbörsen? Das kann doch nur aus sentimentalen Gründen geschehen. So als Erinnerung an die gute alte Zeit oder so ähnlich. :p
@Mika: War auch mein Gedanke bei den ersten Kommentaren. Aber bei soviel Unfug in deren Beiträgen, stellen sie sich selbst bloß.
….die einzig richtige Lösung wäre, solchen Typen von Abmahnkanzleien mal einen Sack über den Kopf zu stülpen und ihnen so richtig die Fresse zu polieren……
Nein, man sollte sie endlich als kriminelle Vereinigungen einstufen und die Leute einsperren.
Wieso? Einfach Zulassung entziehen, dann sind die meisten nach ein paar Wochen verhungert. Kostet uns weniger.
@Markus:
Wenn man "Mafia" auf "organisierte Kriminalität" reduziert, könnte da womöglich etwas dran sein… ;-)
In dem Zusammenhang suche ich übrigens seit längerem einen Journalisten, der Lust und Zeit hat daraus eine international verflechtete Story zu machen, um diese einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Dazu würde ich sämtliche Informationen (natürlich ehrenamtlich also unentgeldlich) zur Verfügung stellen. Wer jemanden kennt oder evtl. selbst Interesse hat -> bitte melden!
Danke und Gruß, Baxter
na bitte, schon im ersten kommentar geblubber über den "täterschutz", das klappt ja besser als godwins law.
@all (@Anwälte), Frage:
Ist es nicht so, daß ein Anwalt die Interessen seiner Mandanten wahrzunehmen hat?
Bezogen auf die vorliegende Angelegenheit: Welches Interesse sollten die Mandanten individuell haben, wenn der mandatierte Anwalt die Namen von abgemahnten Anschlußinhabern veröffentlicht?
Da ja auch die Kanzlei Urmann & Collegen (wird das eigentlich "Zoo-legen" gesprochen?), laut Abmahnschreiben nach RVG abrechen, haben die Mandanten die anwaltliche Leistung ja bereits bezahlt. SO sollte es eigentlich sein, richtig*!?
Oder seit wann arbeiten Anwälte für lau und warten auf die RVG-Gebühren von angeblich 150.000 Abgemahnten? Auch die datenerhebende logger-Bude wird wohl kaum auf ihren Lohn für die grundrechtverletzende Datenverarbeitung verzichten. Oder bezahlen die ihre Leute auf Pump?
Das heißt, daß im Grunde nur, also ausschließlich der/die Mandant(en) ihr Geld wiederhaben wollen. Und dazu gibt es den Rechtsweg der Klage. Auch Richtig?
Kurzum: Allein das ist doch schon 'ne Farce und zeigt sehr schön das "Turn Piracy Into Profit"-Modell
Zitat: "Dem Auftraggeber entstehen keine Kosten" Zitat Ende
Warum das niemand zu kapieren scheint ist mir mittlerweile absolut rätselhaft! Die EV ist ja schön und gut, aber als wenn diese eine EV die Multimillionäre in Regensburg jucken würden. Die BRAO, z.B., interessiert ja nicht nur die 'n Scheiß (z.B. § 43 BRAO, § 43a BRAO) , sondern Anwaltskammern offensichtlich ebensowenig…
! Ich frage mich ernsthaft, warum noch nie eine Einsatztruppe der Polizei/Finanzbehörden in sämtlichen Abmahnkanzleien eingeflogen ist um mit stapelweise Aktenordnern, PCs u.s.w. wieder abzurücken? Gibt es wirklich keinen Staatsanwälte in Deutschland, der nicht 'ne Krähe ist? Das kann doch eigentlich nicht sein… !
Naja, wie dem auch sei. Daß übrigens die GÜFA mbH (d.h. unter anderem die Verwertungsgesellschaft für Pornos), die sämtliche abmahnende Pornoproduzenten vertritt, Mitglied beim Lobbyverband GVU e.V. ist und die sich auffallend zurückhalten, interessiert scheinbar auch keine Sau!
Abschließend: Abofallen-Abmahnungen und AGB-Abmahnungen runden übrigens das Angebot der Kanzlei Urmann & Collegen ab… Es dauert nicht mehr lange, dann steht bei denen an der Kanzleitür entweder "Wegen Reichtum geschlossen" oder "Verstorben durch Totlachen über die Dämlichkeit der Leute".
In diesem Sinne, Baxter
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* Mir persönlich ist sehr wohl bewusst, daß das in der Praxis wohl kaum so gehandhabt wird. Dazu braucht man lediglich den Taschenrechner bemühen und das Hirn einschalten. Fakt ist aber nun 'mal, daß es so in der Abmahnung steht und sich so auch in Verbindung mit dem (horrenden) Gegenstandstwert nebst RVG-Faktor 1,3 die Anwaltgebühren berechnen.
Die Frage, ob das dann nicht eigentlich einen vorsätzlichen Betrug sowie Steuerhinterziehung darstellt habe ich schon sehr oft gestellt. Antworten: NULL! Komisch, oder!?
Wetten, daß auch hier niemand konkret darauf eingehen wird?
@rainer:
Das ist auch ein Grund, weshalb die niemals solch eine Liste veröffentlichen würden. Die werden nicht so dämlich sein nicht zu wissen, daß es in Deutschland unter Umständen auch Abgemahnte Anschlußinhaber in Bevölkerungsgruppen vertreten sind, die sich möglicherweise z.B. in ihrer Ehre verletzt sehen würden, oder so in der Art…
Wenn sich zum Beispiel der Sohn vom Anschlußinhaber Jupp Schmitz oder Ali Mente 'n Porno gesaugt hat, sich der Anschlußinhaber Jupp Schutz oder Ali Mente als Abgemahnter dann allerdings öffentlich als übler Porno-Räuber diffamiert sieht, dann kann ich mir persönlich zumindest beim besten Willen nicht vorstellen, daß das gut ginge…Ist aber nur 'ne persönliche, subjektive Meinung.
So! Tschüß, Baxter
@Rechtsliebhaber:
</blockquote>
Sorry, mir sind die Tags verrutscht. Der erste Satz ist das Zitat, der Rest meine Antwort.
@leser:
Der Laden ist ja auch nicht der Rechteinhaber und der Dieb hat die geklaute CD auch nicht anderen zum Kopieren angeboten.
@Troll:
Klar, jetzt macht der Vergleich natürlich direkt viel mehr Sinn.
@Frank (#14)
@Hustenstorch (#23)
Gibt es doch schon längst …
http://www.abmahndatenbank.de/
sowie
verein-gegen-den-abmahnwa...ahresstatistik%202011.pdf
@princess15114:
Ja, aber bisher ohne Preis ;)
@Ralf/Nr. 7:
Man findet über Ladendiebe nicht ohne Grund keine Berichte, ganz genau. Denn bei solchen Lappalien darf weder Polizei noch Presse die Identität des Täters preisgeben. Eingriff in dessen Rechte bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Identität. Und das, lieber Rechtsliebhaber, ist der Unterschied bei Promis etc. Stichwort Orientierungsfunktion und so.
Heißt jetzt "Gegenerliste", dass die "Gegner" auch schuldig sind?
Kann ich eine Wurfsendung verteilen, dass gegen meinen Nachbarn wegen Kinderpornografie ermittelt wurde?
Dass ich einfach nur gegoogelt und nix gefunden habe, verschweige ich. Ich bin sicher, für so was gibt es schon ein Präzedenzfall.
Einem Rechtslaien und eifrigen Mitleser müsste sich jetzt doch folgende Fragen stellen:
Wieso zieht ein Dortmunder Anwalt gegen Regensburger Anwälte vor das Landgericht Essen?
Ist das dieser ominöse fliegende Gerichtsstand, über den wir so viel Schlechtes lesen?
Dazu hätte man vielleicht was im OP sagen sollen.
"Der Kanzlei U+C Rechtsanwälte wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste vorerst untersagt."
(Quelle):
http://www.urmann.com/gegnerliste.htm
Wenn man sich den Vorfall ansieht, dann ist dieser nur ein weiterer Grund, § 78 ZPO und das gesamte Rechtsdienstleistungsgesetz zu verwerfen und aufzuheben. Wieso sollte ich, ein Schlosser, mich dazu zwingen lassen müssen mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, wenn einige Exemplare dieser Gattung "Studierter" auf so eindrucksvolle Weise klar machen, dass ein Anwalt sich jederzeit sehr viel dümmer verhalten kann als ich selbst?
@41. JR
Mir scheint, für Dich sollte der Gesetzgeber besser # 79 ZPO abschaffen, auch wenn es dann weitere Niederlagen auch in den Hauptsacheverfahren gäbe – unendlicher Spass wäre garantiert und dass bei jeder Gerichtsreporterin, nicht nur bei "Deiner Sabine", gell?!
@14 Frank:
das geht ja gar nicht, Persoenlichkeitsrechte und so!
Corporations are people, my friend!
SCNR
Mal so nebenbei: Wenn man Pornos aus der Tauschbörse lädt, lädt man ja auch wieder hoch. Ist man dann nicht eigentlich wegen Verbreitung pornographischer Schriften dran? Wäre interessant, hätte es den Pornopranger gegeben. Und evtl. hab ich gerade einen Abmahnanwalt auf ein neues Druckmittel gebracht.
@h0uz3: Dann hätten die eher ein Problem da man nicht mitloggen kann ohne selber hochzuladen.
Für alle die dafür sind das die Daten veröffentlich werden, nur zur Info: Das jemand abgemahnt wird heisst nicht automatisch das er auch wirklich was runtergeladen hat. Eine Sache ist eine Abmahnung, und eine ganz andere das jemand von einem Richter nach einem Prozess für schuldig gesprochen wurde.
Daher wäre es sehr, sehr unfair den Namen von jemanden zu veröffentlichen der angeblich einen Porno runtergeladen hat, wenn sich nachher herausstellt das er garnichts runtergeladen hat.
@ Olli : Das finde ich noch viel besser. ;)