“Sie bitten um Abmeldung”
Was ist schon das Einrichten eines Büros gegen dessen Auflösung? Zu der gehören, neben der Plackerei zugunsten sauber hinterlassener Räume, auch die kleinen juristischen Schritte. Beispielsweise die Kündigung des Vertrages mit den Stadtwerken, der Telefongesellschaft, der Betriebsversicherung. Und dazu gehört – fast vergessen – die Abmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale.
Diese GEZ hatte zwischendurch zwar fleißig kassiert, aber dennoch immer wieder gequengelt und Auskunft verlangt: dieses Büro, dieser Betrieb sei ihr gar nicht bekannt. Die Mahnungen hat der Inhaber, ebenso fleißig, ignoriert.
Jetzt allerdings weiß er kaum noch weiter. Er hat kürzlich den Betrieb und die Geräte bei der GEZ abgemeldet. Und der geschrieben: „Wir melden zum 1. September 2012 alle hier vorhandenen Geräte ab und kündigen zum o.a. Zeitpunkt jegliche Verpflichtung“. Um ja kein Missverständnis entstehen zu lassen, hat er sogar noch betont: „Zum o.a. Zeitpunkt und danach gibt es hier keine anmeldepflichtigen Geräte mehr“.
Und er hat – sicher ist sicher – wissen lassen: „Ihre schriftliche Bestätigung dieses Schreibens erreicht uns (nur noch) über ein Postfach“. Doch hat er mit der, sagen wir: Beharrlichkeit der GEZ gerechnet? Hätte er besser. Die schreibt jetzt zurück.
Zunächst macht sie aus dem jahrelangen Gebührenzahler, also aus dem Kunden, einen auf Knien angekrochenen, um Gnade flehenden Petenten. Sie schreibt dem Mann: „Sie bitten um Abmeldung“. Um dann in diesem Sinne weiterzumachen: „Wir haben sie zunächst nicht durchgeführt, da aus dem Schreiben nicht zweifelsfrei hervorgeht, dass die Geräte tatsächlich nicht mehr vorhanden sind“.
Denn, so behauptet es die GEZ: „Die bloße Erklärung, dass es die Geräte nicht mehr gibt, reicht für eine Abmeldung nicht aus“. Die Rechtsgrundlage für derlei Unterstellung holt sich die GEZ aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Dort heißt es: „Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskünfte über Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht verlangen“.
Tatsächliche Anhaltspunkte?
Die GEZ nennt keine – woher will sei auch nehmen? Also dreht sie die Beweislast um. Und verlangt: „Teilen Sie uns bitte Tatsachen mit, die belegen, dass die Geräte nicht mehr vorhanden sind“. Das will der Kunde jetzt gerne tun.
Er wird zum Recyclinghof eilen, dort die Herausgabe der längst zu Elektronikschrott verlangten Rundfunkgeräte verlangen. Und diesen Müll der GEZ schicken. Bevor die ihren nächsten produziert. (pbd)
Letztens wieder einer dieser Zecken vor der Tür gestanden, rein gekommen ist er nicht. Auch nicht mit der Begründung er haätte das "Hoheitsrecht" mein Wohnung zu durchsuchen. meine Antwort da drauf werde ich hier nicht veröffentlichen…jedenfalls war er ganz schnell wieder die Treppe runter.
Dabei hätte ein Blick in den Kundenstam gereicht…
mfg
Ralf
Was lernen wir daraus?
Wenn wir uns von der GEZ abmelden, bringen wir die Geräte nicht zum Recyclinghof oder verkaufen sie weiter, sondern schicken sie der GEZ.
Meinetwegen…
oh gut, ist das mit der politik endlich zu ende?
@Der Steuerzahler:
Hallo, warum erfindest du eigentlich immer so blödsinnige Geschichten?
Ceterum censeo GEZ esse delendam.
Zum Glück ist der Mandant nicht obdachlos, sonst hätte vermutlich auch weiterzahlen sollen: http://www.heise.de/tp/blogs/6/151716
Die Antwort der GEZ kommt mir sehr bekannt vor. So in etwa sah die bei mir auch aus. Ich habe damals mit einer eidesstattlichen Versicherung geantwortet. Scheinbar reichte das aus.
Ich hatte vor 2 Jahren auch meinen spaß mit der GIS (die österreichische GEZ). Fast genau nach einem Jahr nach meinen Umzug hab ich von denen eine Mahnung bekommen über genau ein Jahr. Ich hab natürlich erst gedacht, dass es sich um ein Missverständnis handeln würde, denn ich habe ja brav gezahlt. Aber weit gefehlt. Sie wollten die Gebühren für meinen zweiten Wohnsitz, den es nie gab. Es stellte sich raus, dass sie sich sogar an ein Telefonat mit mir bezüglich meinen alten Wohnsitz erinnern konnten. Aber laut ihren Aufzeichnungen ging es dabei um Fragen bzgl. einem Zweitwohnsitz. Auf den Verweis, dass ich schriftlich gekündigt hatte wurde nur mit Achselzucken reagiert. Ob ich denn eine Bestätigung bekommen hätte. Mahnung hab ich natürlich nie vorher bekommen, denn die gingen natürlich an die andere Anschrift und wurden von meinen Nachmieter brav entsorgt (in Österreich steht oft nur die Wohnungsnummer und nicht der Nachname am Briefkasten).
Wenn schon, dann RundfunkGEBÜHRENstaatsvertrag, nicht Rundfunkstaatsvertrag. Letzterer regelt nicht die Rundfunkgebühren, sondern inhaltliche und formale den Rundfunk betreffende Dinge.
knieschleifen.com/cbrforum/sonstiges/gez.jpg
das Bild kann man ab 2013 in die Tonne werfen, dann zahlt einfach jeder, aus die Maus
@fireshadow: Dein Wunsch wird zum Jahresanfang 2013 erhört. Dann gibt es keine GEZ mehr.
Die Antwort der GEZ kenne ich genauso. Ich habe damals mit einer Beschwerde darüber geantwortet, daß meine Abmeldung nicht durchgeführt wurde. Auf die Beschwerde bekam ich keine Antwort, aber es wurden auch keine Gebühren mehr abgebucht.
Viel Erfolg beim Recyclinghof. Die rücken den Spaß nämlich nicht mehr raus ;-)
@Björn:
Ihr Ironiedetektor ist kaputt.
und wie wehrt man sich sinnvoll gegen diese dreistigkeit der gez?!
@tim: Mit Wissen um deren zwielichtige Methoden. Meine Abmeldung letztes Jahr kostete einen ausgesprochen unmissverständlich formulierten Einschreiben Einwurf und wurde binnen Tagen schriftlich bestätigt – inklusive Zusage der Löschung meiner persönlichen Daten.
Das mit dem Hoheitsrecht finde ich gar nicht unglaublich. Bei mir war auch mal einer von den Heinis und meinte auch: "Wir müssen dann mal in Ihre Wohnung" (er meinte mich und sich).
Dem hab ich dann auch erklärt, dass er in meiner Wohnung nichts zu suchen hat und "wir" schon mal gar nichts müssen. Irgendwie war der dann auch plötzlich sehr schnell die Treppe runter.
Scheinen irgendwie alle ziemliche Feiglinge zu sein – oder haben schon schlechte Erfahrungen gemacht wenn man in einem Apartmenthaus einen Studi im Flur bedrängt und dann die anderen aus ihren Wohnungen kommen. Die Herren sind nicht beliebt wenn man von weniger als Bafög leben muss, aber trotzdem die GEZ-Befreiung nicht bekommt: "sie können ja gegen Ihre Eltern klagen."
@tim
Niemals eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann können die einem erst mal gar nichts. Von mir haben sie nach der Abmeldung meiner Glotze mindestens 20mal den Nachweis verlangt, dass ich keine mehr habe. Am Ende sind GEZ Schreiben ungelesen direkt in die Tonne gewandert.
Die Glotze hatte die Wohnung verlassen und stand bei meinem Freund (mit GEZ). Bezahlen musste (und muss) ich nur noch für mein Autoradio.
ich begreife bis heute nicht, warum alle brav bei der gez angemeldet sind. ich gehe jetzt stramm auf die 30 zu und war da zeitlebens noch nie mitglied…
@11, @12: Ab 2013 keine GEZ mehr? Haha, träumt nur weiter. Das wird immer schlimmer. Zukünftig müsst ihr dann nicht mehr über Geräte, aber dafür über Wohnungen diskutieren…
@abGEZockt
Wo soll da die Diskussion sein? Ob ich die Wohnung zum Empfang bereit halte?
Viel mehr was eine Wohnung darstellt…bei so mancher Gartenlaube wirds da kritisch.
Die drohen halt gerne.
Hab per Einschreiben das Ding abgemeldet, die Zahlung eingestellt und der GEZ Hausverbot erteilt. Nach zwei Mahnbriefen, die direkt im Altpapier landeten, war bis heute Ruhe.
Ins Nachbarhaus gegenüber kommen die GEZ-Drücker auch nicht mehr, weil da einige Skinheads wohnen. Der letzte Drücker, der ihnen dumm kam, durfte ihre Stahlkappen fressen…
Heh. Kunde.
Die netten Herren, die in die Wohnung wollen kommen übrigens nicht von der GEZ, sondern werden von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt geschickt. Wer deshalb böse Briefe schreibt, sollte die also besser zum WDR und Konsorten schicken. Nur damit man den richtigen Schuldigen trifft. :-) (Wobei die das Ganze auch mit Maße alles outsourcen.)
@PromotorFidei:
Wozu braucht man die denn?
Meinen Vater wurden etwa 20 Jahre doppelt die Gebühren berechnet
(einmal bezahlte er sie über Rechnung, das andere mal wurden sie 2 Monate danach nochmal abgebucht, er hatte damls noch gedacht, das sei eine seriöse Organisation und hatte bislang grundsätzlich keinen Zugriff auf sein Konto gestattet, so dass ihm das nicht auffiel…)
Er hatte niemals eine Einzugsermächigung gegeben und die GEZ konnte auch keine vorlegen und erstatte deshalb vier Jahre Gebühren.
Wozu braucht man die Einzugsermächtigung?
@ #12 "3247":
Du musst denen nicht gleich drohen. Es würde reichen, wenn der Laden ersatzlos aufgelöst und alle Mitarbeiter entlassen würden.
Die müssen halt etwa 7Mrd (ohne Werbung) zusammenklauben, um zB Claus Kleber etwa 700000 pa oder Anfrea Berg ∞ pa zu geben. Gottschalks Vermögen wird auf über 130000000 geschätzt. Dirty Harry wird auch aus Zynismus wieder die SPD wählen…
Der ganze Betrieb ist riesig und beherrscht dieses Land.
Ich bin dafür!
vor jahren etwas ähnliches mit einer versicherung:
computer des kunden durch blitzschaden geschädigt, isdn-karte, festplatte irgendwas noch…
anstatt komplett neu, nur die geräte gemeldet. wollten die dann doch tatsächlich nach wochen die defekten geräte haben.
irgendwelche rumliegende hardware genommen. sicherheitshalber einen "blitzschaden" generiert, mit nettem brief ab zur versicherung. tenor: gerne schicken wir die defekte hardware, wir hätten noch viel davon vorrätig, falls ihre IT abteilung zu einem anderen ergebnis kommen sollte als wir (die geräte also doch noch funktionsfähig seien), würden wir uns freuen über nachricht…natürlich nie was gehört. ging bestimmt gleich in den mülleimer, die hardware…
"Ceterum censeo GEZ esse delendam"
Ah, jeder hier soll das große Latinum haben.
Du bist schlau, alle anderen dumm!
@Porl:
Joa, das hat Methode. Wurde von dort auch schon an die 'zuständige Landesmedienanstalt' verwiesen. Nach einer Jumbopackung freundlicher Hartnäckigkeit meinerseits und einer ebenso nachhaltig praktizierten unfreundlichen Sturheit. Dabei wurde der betreffende Staatsvertrag ebenfalls falsch und an anderer Stelle unvollständig zitiert. Nach (korrektem, vollständigen) Zitat meinerseits wurde dann an die genannte 'Anstalt' verwiesen.
In der dieser Bezeichnung am nächsten kommenden Behörde wurde ich freundlichst (sic) durch den Hörer angegrinst: "Nein, zuständig sei man dort mitnichten, jaaa man teile das der GEZ auch regelmäßig mit, der vielen fehlgeleiteten Anfragen wegen. Zuständig sei, wie ich aus dem Staatsvertrag völlig richtig entommen hätte, die zuständige LandesRUNDFUNKanstalt. Die Mitarbeiterin beim WDR reagierte ähnlich. Die dann gemeinsam gerissenen Kalauer möchte ich hieraber anstandshalber verschweigen…
@3247:
> Dein Wunsch wird zum Jahresanfang 2013 erhört. Dann gibt es keine
> GEZ mehr.
Ja von wegen. Die stellen sogar noch einen Haufen Leute ein.
@GxS: "Er hatte niemals eine Einzugsermächigung gegeben"
Da fragt man sich dann natürlich, wie die an die Kontodaten gekommen sind..?
Mich würde mal interessieren, ob man sich auch dann freistellen lassen kann, weil man am Existenzminimum lebt, auch ohne dass man Sozialleistungen erhält. (- 1 BvR 3269/08 – - 1 BvR 656/10 -)
@erforderlich:
Ja, ist problemlos möglich. Einfach bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt* einen formlosen Härtefallantrag stellen. Die GEZ sieht das zuweilen anders. (s. #30)
*wdr, swr, br, ndr, …
Lol "Sie bitten um Abmeldung", so ein Dreck, als ob man bei ner Abmeldung von irgendwas man irgendjemanden fragen muesste.
Dass sich die Leute immer so nen Stress machen, ich wuerde jegliche Korrespondenz von der GEZ dann einfach weghauen, sollen die die Abmeldung gerne juristisch anfechten. Mit solchen Trollen wuerde ich meine Zeit nicht verschwenden.
@erforderlich:
nein, das kann man nicht
34/36: Ja das ist eben die Frage die sich stellt. Zwar steht auf der GEZ-Seite, dass Sozialleistungen für die Befreiung Pflicht sind, aber in den 2 von mir erwähnten Urteilen vom Bundesverfassungsgericht geht es einerseits um Arbeitslosengeldempfänger, andererseits aber ist die Begründung der Richter bezogen auf das Existenzminimum, ohne eine Pflicht auf Sozialleistungsempfang hervorzuheben.
Von der Begründung ausgehend würde ich also sagen, dass man sich in dem Fall unter Berufung auf die Urteile trotzdem freistellen lassen kann. Andererseits, vielleicht würden die Richter dann doch anders entscheiden.
@ich:
de.wikipedia.org/wiki/Cet...Carthaginem_esse_delendam
Hmm .. also ich hab meinen Fernseher vor ein paar Jahren abgeschafft und hab das natürlich gleich bei der GEZ gemeldet um den Gebühren zu entkommen. Ich hatte innerhalb von wenigen Tagen ein Antwortschreiben indem anstandslos die Abmeldung bestätigt wurde und ich zahle seitdem auch nur noch für ein Radiogerät.
Da hatte ich offensichtlich Glück und einen netten Sachbearbeiter :)
@39:
Soll man immer ein Lexikon parat haben? Warum nicht gleich verständlich für jederman schreiben?
@ich: Nein, muss man sicher nicht, aber darf man nun keine geläufigen Redewendungen (und dazu zähle ich Catos Original) mehr verwenden, nur weil Gefahr besteht, dass sie jemand nicht versteht?
@hardnickigor:
….ist nicht problemlos möglich!
sinngemäße Antwort des NDR. "Ein zu geringes Einkommen ist nicht ausreichend für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren", mann wollte unbedingt das man den Parkour der HARTZ 4 Mühlen durchläuft.
Gut, dann das Abmeldeformular ausgefüllt und zur GEZ geschickt, wonach dann auch postwendend ausführliche Auskunft über den Verbleib der Geräte gefordert wurde.
Die bekammen sie dann mit diesen Zeilen, womit sie dann auch zufrieden waren.
Da die GEZ der Meinung ist, sie kann das Grundgesetz und den Rundfunkgebührenstaatsvertrag nach belieben auslegen, werde ich ihnen mehrere Antworten zum Verbleib der Empfangsgeräte geben und sie wählen diejenige aus, die die offensichtliche Ignoranz und Schikane von Seiten der GEZ im meinen Sinne beenden kann.
1. Antwort: Ich habe die Geräte über den Balkon geworfen. (4 Etage)
2. Antwort: als Elektronikschrott nach Afrika geschickt, ist ja gängige Praxis von demokratischen Nationen wie den reichen Industrieländern in Europa.
3. Antwort: Die Elektronik umgebaut, um einen Terroranschlag gegen unsere "Volksvertreter" durchzuführen, damit wieder der Wille des Volkes Gehör findet.
Sollte keine der Antworten ausreichend sein, ihre abartige Rechtsbeugung zu legitimieren, sage ich nur eins.
Leckt mich am Arsch!
ohne freundlichen Gruß
@gez befreit:
die GEZ-mitarbeiter schriftlich und damit gut dokumentiert zu beleidigen kann natürlich auch nach hinten losgehen…
deine aufforderung zu rückseitigem gelecke ist nämlich durchaus nicht ohne…
(dennoch ist das schreiben ein lustige art von gegenwehr)
Das gleiche habe ich vor 3 Monaten nach dem Tod meines Vaters erlebt, die setzten aber noch einen oben drauf Zitat "Wo befinden sich die Geräte und wer nutzt diese…. Wird die Wohnung weiter bewohnt und wenn ja von wem" begründet wurde dies mit o.a. Gestzestextes
@Techtelmechtel:
beleidigen kann man nur Menschen, wenn in den Behörden und Amtsstuben nur noch stumpfsinnige Roboter sitzen und stur ihre Pflicht erfüllen, ist das schwerlich möglich.
Es sind auch die kleinen Rädchen im Getriebe, die das reibungslose funktionieren einer Diktatur erst ermöglichen.
Außerdem habe ich mich an die Institution GEZ gewandt und keinen persönlich angesprochen, da gab es schon einige persönliche Worte an andere Amts und Rechtsschimmel, die meine harten Worte schlucken mussten. Ich nehme an, weil sie erkannten das ich Recht habe.
Der letzte Besuch des GEZ Schergen an meiner Haustür auf meinem Grundstück hat mich knapp 2.000 Euro gekostet.
Das war es mir aber wert [Kosten Anwalt und "kleine" Spende zum Einstellen des Verfahrens]
Aber so eine Scheinhinrichtung und ein GEZ Fuzzi der sich vor Angst in die Hose scheißt, na das hat schon was.
Zahlen tu ich trotzdem nicht….
Es dürfte aber bekannt sein, das die Klinkenputzer die letzten Rädchen im Getriebe sind, auch wenn sie sich öfters höher angebunden gerieren…
Was tut man nicht alles für Geld.
@IchNicht: "Catos Original" ist eine geläufige Redewendung?
Na, na… fragen Sie mal 100 Leute auf der Straße, indem sie Ihnen diese angeblich "geläufige Redewendung" vorhalten – Sie bekommen 98 bis 100 Mal unverständliches Kopfschütteln.
Was "ich" meinte meine ich ebenfalls: was Sie sagen wollten war "Seht mal, ich kann Latein!" (aber womöglich haben Sie nur nur bei Wiki nachgeschaut). Zugegeben, ärger sind die lieben Menschen, die unter ihren Kommentar in einfachem Deutsch schreiben: "Armes Deutschland".
@Klaus:
Es mag zwar mit humanistischer Bildung nicht mehr weit her sein in Deutschland, aber man sollte dennoch nicht den Fehler machen, in solchem Maße von sich auf andere zu schließen. Ich glaube Ihnen gerne, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland und vermutlich sogar die Mehrheit der Menschen mit Abitur Catos berühmten Spruch nicht mehr kennt. Aber 98-100%? Das ist lächerlich.
@Klaus: Elitäres Gehabe wegen vierer lateinischer Wörter?
Fakt ist: Um den Ausspruch zu kennen und zu verstehen, muss man mitnichten Latein können. Weiterhin bin ich der Auffassung, dass Lateinkenntnisse, die zum Verständnis nötig sind, sowieso zur Allgemeinbildung zählen – aber das ist bei Sätzen, die selber zur Allgemeinbildung zählen, irrelevant.
Wenn ich den deutschen Text hören würde, könnte ich es zuordnen.
Als ich den Link gesehen habe war mir auch klar was gemeint ist (Carthaginem mit Carthago zu verbinden benötigt kein Latinum, der Rest ist ein bisschen Geschichtswissen)
Allerdings konnte ich persönlich mit dem Satz auf Latein nichts anfangen. Und viele Leute aus meinem Bekanntenkreis kennen den Satz gar nicht wie ich neulich feststellen musste, als ich einen ähnlichen Satz meinem Bruder geschrieben habe (Der ihn aber verstehen muss, der hat alte Geschichte studiert)
Ja, ab 2013 wird's erst richtig lustig. Ich wohne in einem Haus, dass sowohl Wohnungen mit allem drum und dran enthält, als auch mehrere Zimmer, die sich Küche, Aufenthaltsraum und teilweise auch Badezimmer teilen. Das ganze ist durch kreatives Wandeinziehen in eine Mietskaserne entstanden, so dass man auf den ersten Blick die ganzen Zimmer als eigene Wohnungen auffassen würde – sie sind es aber nicht, sondern wohl eher mit einer WG zu vergleichen.
Ich verwette das Linoleum, dass die die "neue GEZ" dann jeden einzeln kassieren will.
Sollten sie "Cartos Original" nicht kennen empfehle ich ihre Ex-Schule zu verklagen. Bildung wurde dort scheinbar nicht vermittelt.
@Sven:
Als wir umgezogen sind, hat er natürlich allen Bekannten und Partner die neue Adresse geschickt. Auf dem Briefkopf waren auch die Kontodaten.
Das ist die einzige Möglichkeit.
Und mein Vater hat sicher keine Einzugserlaubnis gegeben.
Ist es schon irgendwie bekannt, wie denn ab nächsten Jahr die GEZ Zwangsgebühr eingetrieben werden soll? Freiwillig bekommen die keinen Cent, mein Lohn ist so niedrig das man davon noch nicht mal pfänden kann, ich werde mich mit allen Mitteln dagegen wehren.
Man würde sich wünschen, dass die Leute sich mit dem Elan, den sie hier an den Tag legen, auch gegen die übrigen Bevormundungen des Nanny-Staates zur Wehr setzen würden…
@Der böse Wolf: soso. lustige sprüche und anekdoten von anno dazumal sind also der inbegriff der schulbildung? junge junge, da haben sie uns aber damals beschissen als wir naturgesetze, formeln und so zeugs lernen mussten.
@gez befreit:
ok, evtl. gibt's regionale unterschiede. Hatte für eine Reihe Klienten nachgefragt, denen gegenüber der in diesen fällen zuständige wdr sich dann äußerst unkompliziert und kulant zeigte.
@IchNicht:
Wenn man "Catos Original" nicht kennt, ist der Witz weg. Durch einfaches Übersetzen kriegt man keine weltbewegende Aussage.
Es ist also gerade nicht, wie hier irgendwo steht, "seht her, ich kann Latein", sondern "seht her, ich kann Geschichte".
@Andreas Spengler:
soviel ist erstmal sicher, ich lasse keine Front mehr aus, aber es macht jetzt keinen Sinn alle Schauplätze unter einem Thema zu erörtern.
Wenn man ein Radio (telefonisch) abmelden will, wird man abgewimmelt mit der Ausrede das müsse man nicht abmelden, die Kosten wären eh gleich.
Wenn man der GEZ schreibt, dass der Fernseher kaputt is, schreiben die zurück, der wäre ja schnell repariert, also quasi noch in empfangsbereitem Zustand.
Schreibt man dann zurück und erklärt nicht auf einer Müllkippe zu hausen und folglich unbrauchbare Altgeräte zu entsorgen, kommt zur Antwort warum man denn überhaupt abmelden wolle …
Der Verein arbeitet imho mit extrem unseriösen Methoden.
Also ernsthaft, ich kenne absolut niemanden, der was mit diesem cartirgendwas Spruch was anfangen kann, und ich habe sogar Latein gelernt. Es ist weiterhin eine weit verbreitete Tatsache, dass Menschen, die beruflich nichts damit zu tun haben, aber in der Alltagssprache Latein einfliessen lassen, sich damit nur wichtig machen wollen. Aber am absurdesten ist die Meinung, dass es zur Allgemeinbildung gehören sollte, denn darauf entgegne ich, dann sollte Quantenmechanik, Programmierung, Rechtswissenschaft, sowie mindestens 20 weitere Sprachen sowieso mindestens seit Kindergarten Allgemeinbildung sein. So ein Unsinn. Es ist schon ein Unding an sich, dass Latein noch als Fremdsprache in der Schule angeboten wird, statt was sinnvolles.
@Klaus:
Gings nicht gerade noch um die GEZ?
(Übrigens: ich kenne den lateinischen Spruch, wie viele meiner Mitmenschen die nicht Latein lernten, aus den Asterix-Werken)
@erforderlich:
Das "ceterum censeo …" war ein durchaus passender Spruch. Der Kommentator hat sich eben nur an die gewandt, die damit etwas anfangen können.
Kein Grund zur Aufregung.
Zumal "ceterum censeo…" ein Spruch ist, den auch der durchschnittliche Nichtlateiner bei Asterix und Obelix aufschnappt. Ich persönlich empfehle ja die zwei Bände "Latein für Angeber" – damit kann man auch ohne Latinum genau so gut klugscheissen.
http://online-boykott.de/de/
für alle die es interessiert.
Und nein, auch ich kenne dieses komischen Spruch nicht. Hatte kein Latein in der Schule und Comics waren mir immer zu blöd. Asche auf mein Haupt.
WG-ler sollten sich im nächsten Jahr frisch machen. Wer das schöne große Zimmer mit Balkontür, wahlweise Terrassentür bewohnt, wird mit Sicherheit zur Zahlung von Rundfunkgebühren "gebeten" werden.
http://denkfrei.com/index.php?cat=36_Anleitungen
@Quacksilber:
Werden in Geschichte auch diverse andere Zitate im Original wiedergegeben wenn die Sprache kein Latain war? Wie bei Plato? Ludwig dem XIV?
J' t'jure c'vrai.
@Olli:
Ja.
Goethe: "Mehr Licht!"
Sokrates: "Οἶδα οὐκ εἰδώς."
Louis XIV: "L'état c'est moi."
wozu zum Recyclinghof fahren und dann den Schrott den Ignoranten der GEZ schicken? Bei mir hat die GEZ die gleiche Strategie gefahren. Ich habe dann nur mitgeteilt, daß die rechtlichen Grundlagen für das Begehr der GEZ nicht gegeben sind. Sie kann die Beweislast nicht einfach umkehren. Sollte sie das nicht akzeptieren, wird der Weg durch die Instanzen unausweichlich sein und von mir auch nicht gescheut.
Das hat sie dann auch gefressen.
@Quacksalber:
Goethes "Mehr Licht" wird von den Historikern heute anders bewertet. Goethe war ja Hesse. Auf dem Sterbebett liegend wollte er wohl mitteilen "mehr liescht hier so schlescht", verstarb aber mitten im Satz.
;)
@erforderlich:
Was ist denn eine weithin verbreitete Tatsache, und wie verhält die sich zu eher unbekannten Tatsachen?
@L’etat c’est moi:
Ist das die französische Abart von "n8" für "Nacht" oder "4u" für "for you"?
@Klaus: weil einfaches Deutsch klar, eindeutig und von fast allen deutsch sprechenden Menschen verstanden wird, und Menschen die das verwenden sind deswegen "ärger"?
"To be ist to do" Nietzsche
"To do ist to be" Kant
"Do be do be do" Sinatra
Schwarzenegger: "Hasta la vista, baby!"
Kennedy: "Eash been eyen birleener!"
Charles de Gaulle: "Merde!"
@73 wonko: Die im Alltag unter "normalen" (durchschnittlichen) Leuten vorherrschende Meinung eben, also die der Masse. Wogegen eine unbekannte Tatsache z.B. ist, dass Deutschland, entgegen der durch die Schule beigebrachten und offiziell auf Papier stehenden Informationen, schon per Definition unbestreitbar kein Rechtsstaat ist; also faktische Infos, die vielen Menschen nicht klar sind.
@#78 erforderlich: "weit verbreitete Tatsache" = "vorherrschende Meinung der Masse"??
In dem Zusammenhang jetzt, z.B. mit Lateinsprüchen, ja. Es gibt ja sicherlich keine Statistik, die die Aussage belegen würde, aber viele Menschen denken so und verschiedene Punkte sprechen dafür, dass sie Recht haben. Es gibt natürlich auch "weit verbreitete Tatsachen", die nicht stimmen, es handelt sich ja sowieso auch eher nur um ein "geflügeltes Wort", das sagt man eben so. Es ist auch eine weit verbreitete Tatsache, dass die GEZ unfair ist, offiziell laut ihr selbst und Politikern sowie Gesetzen sind sie aber fair. Oder dass die Benzinpreise nicht von den Ölpreisen beeinflusst werden und es Absprachen gibt. Eine weit verbreitete Tatsache, die nicht stimmt, wäre z.B., dass Spinat super gesund ist, oder zuviel Eier ungesund sind, usw.
@erforderlich:
Oha! Deutschland kein Rechtsstaat? OmG! Die Definition ist also veraltet.
Das law blog eignet sich doch gut für eine neue. Ich schlage vor, ein neues Gesetz gegen Arschlöcher einzuführen: Dackel.
Deutscher allgemeiner Codex zur Kennzeichnung echter Lügen
Oder, wenn jemand was mit Dalmatiner weiss …
Ist das nicht Betrug (zumindest versuchter), wenn die GEZ trotz Abmeldung weiter Geld verlangt und Mahnungen verschickt?
Bei einer Behörde, die nichts anders tut als Gebühren einzutreiben, kann man getrost davon ausgehen dass die (richtige) Rechtslage dort bekannt ist, daher muss man Vorsatz annehmen.
Vorspiegelung falscher Tatsachen (Rechtslage: „Die bloße Erklärung, dass es die Geräte nicht mehr gibt, reicht für eine Abmeldung nicht aus“) hätten wir auch …
Und falls die Staatsanwaltschaft die Anzeige nicht bearbeiten will, könnte man doch noch mit einer negativen Feststellungsklage antworten?
@erforderlich:
Kann es sein, dass Ihnen der Unterschied zwischen Meinung und Tatsache nicht so ganz geläufig ist?
@wonko: Ach was, erforderlich hat es doch voll raus. Aus einer Meinung wird eine Tatsache sobald genug Menschen diese Meinung vertreten.
Klingt dämlich und unlogisch ist aber traurige Realität.
Belegbare Fakten sind eher nebensächlich, am wichtigsten ist es die Geschichte so geschickt einzupacken das sie für jeden auf den ersten Blick verständlich und logisch erscheint.
Oder aber eine Meinung wird per Autorität von oben nach unten als Tatsache diktiert, siehe Von der Leyen und ihre "KiPo Industrie!!1" Geschichten bzw. diverse andere Beispiele aus der Politik.
@Der böse Wolf: Ausgerechnet jemand, der "scheinbar" und "anscheinend" verwechselt, kreidet anderen fehlende Bildung an…
@Harald
Quatsch. Der Satz "Mehr Licht!" ist lediglich eine verkürzte Wiedergabe der letzten Worte Goethes. In Wirklichkeit hat er schlicht und einfach: "Macht doch den zweiten Fensterladen auf, damit mehr Licht hineinkomme."
Er verlangte also einfach nur nach mehr Licht.
Damit die Anmeldung auf Anhieb klappt will die GEZ immer wissen wo die Geräte jetzt sind. Wer da keine Lust auf streiten hat muss einen der richtigen Sätze treffen die irgendwer auch schon mal veröffentlicht hat.
Am besten und ohne Nachfrage ist: "Die Geräte habe ich verschenkt".
@gez befreit:
Im Gesetz steht auch was vom Befreiung im Härtefall.
Während meiner Ausbildung hatte ich weniger Geld alös nen Hartzer aber als Härtefall wurde das nicht angesehen undi ch durfte fleissig zahlen.
Aber generell zum Thema:
Ich habe mich letztens wegen Zusammenziehen mit der Partnerin abgemeldet.
Habe mich schlau gemacht und die internen Nummern raus bekommen, wie die GEZ das dann verbucht.Zwei Nummern drauf, angegeben, dass die Wohnung aufgelöst wird und versendet.
Wochen später Antwort, dass man das so nicht akzeptiere. Ich müsste das Abmeldeformular (erhältlich in jedem Rathaus) ausfüllen und da dann ankreuzen, dass keine Geräte mehr zur Verfügung stehen. Das hat man dann wohl akzeptiert, denn ich bekam eine Abmeldebestätigung.
Geht also wenn man nur will
@XY: Die GEZ ist keine Behörde, sondern eine "nicht-rechtsfähige" Organisation.
Das ist schon mit Absicht so konstruiert…
Das ist nicht nur bei der GEZ so. Habe gerade eine Versicherung gekündigt und mir wurde der Eingang meines "Kündigungswunsches" bestätigt.
Da juckt's einen ja schon manchmal…
@Käptn Blaumeise: "Wunsch" ist im Vergleich zu "Bitte" doch völlig in Ordnung.
Eingangsbestätigung ist Eingangsbestätigung. Ob die das wahrhaben wollen oder nicht, wäre mir dann erst einmal egal…
HEUTE 23 Uhr: Udo Vetter in einer lustigen ZDF-Kultur-Talkschau!
@19, Klabund – sie wohnen mit knapp 30 noch bei Ihren Eltern?
@ 90 u.a.
Nein, nein: Auch "Wunsch" ist im Vergleich zu "Bitte" nicht in Ordnung. Dahinter steckt ein Sprachgebrauch mit einer gefährlichen Entwicklung. Aus einem "Auftrag", etwa an ein Kreditinstitut wird bei dem plötzlich ein "Antrag" – selbst bei Abhebung vom Sparkonto.
Selbst Sprechtstundengehilfinnen in Arztpraxen lassen den Patienten wissen: Sie "dürfen" Platz nehmen – oder: Sie "dürfen" sich wieder anziehen.
In dieser Art Sprachgebrauch steckt schon (unbewusste oder – wie oben – berechnete) Bösartigkeit, Erniedrigung des Gegenübers.
Sprache ist verräterisch!
Im übrigen ist die Geschichte über die GEZ haarsträubend – denn sie spricht für diese, sagen wir: Einrichtung.
Ja, hehe… es juckt ja auch immer dann noch zu antworten:
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Empfang Sie mir bereits freundlicherweise bestätigt haben.
;-)
@XY:
Die "Abmeldung" als solche beendet nicht die Verpflichtung die Rundfunkgebühren zu entrichten. Das Bestehen einer Zahlungspflicht richtet sich erstmal danach, ob Rundfunkggeräte bereitgehalten werden. Im Übrigen genügt die Behauptung "Ich habe keine Geräte." tatsächlich nicht, sofern man zum Nachweis aufgefordert wird. (vgl. §§ 3, 4 RGebStV)
@Käptn Blaumeise:
Die GEZ könnte auch gern statt "Kündigungswunsch" "Kündigungsversuch" schreiben. Wie der Verein Kündigungen umschreibt ist rechtlich unerheblich.
@Andreas: Ich glaube, in der Arztpraxis klingt das einfach höflicher als "Setzen Sie sich hin!" oder "Ziehen Sie sich wieder an!". Oder wäre dir das lieber?
Jaja die GEZ, die denken sich gerne Gesetze aus.
Meinen GEZ Vertreter musste ich auch erstmal erklären, dass er meine Wohnung nicht betreten darf und er wenn er nochmal behauptet ich hätte einen Fernseher, dann schriftlich mit mir kommunizieren darf und ich ihm dann Hausverbot erteile.
Auch meinte er zuerst er könne ja am Kabel messen ob da ein Endgerät dranhängt.
Darauf sagte ich nur "Wenn sie sich widerrechtlich Zugang zum Keller verschaffen, können ie ja auch gleichmal ihr Voltmeter ranhängen, viel Erfolg dabei…"
Auf einmal war er ganz freundlich und kooperativ.
Zahlen tu ich den kleinsmöglichen Betrag für ein "Neumodisches Rundfunkgerät", auch Computer genannt.
@Andreas:
Ich kenne es eher so: "Und jetzt ziehen wir uns wieder an."
@Quacksilber:
Kommt darauf an, ob man Privatpatient ist und das Rundumsorglospaket mit Schwester Biggi gebucht hat (5 Euro in die Machokasse).
@zf.8: Wie weist man denn nach, dass man keinen Fernseher hat?
@Ein Mensch:
Da beisst sich der Hund in den Schwanz (oder so): hatteste nie einen, gibt's keinen Beleg und reinlassen zum Prüfen will man den guten Mann ja auch nicht lassen. Hatteste mal einen, hätte man ihn entsorgen oder verschenken müssen, im Keller stehend,weil nix in der Glotze kommt, wird er immer noch zum Empfang bereit gehalten ("Gerät ist vorhanden"…der alte Kindergeldwitz).
"Sie können sich jetzt wieder anziehen" empfinde ich persönlich als neutral: Es gibt dem Patienten die Information was als nächstes notwendig ist im Bahandlungsablauf.
"Sie dürfen sich jetzt wieder anziehen" ist extrem herablassend. Bin ich deren Sklave, dass ich deren Erlaubnis brauche um mich wieder anziehen zu dürfen?
@marc:
Dann wäre vielleicht
angemessener?
@zf.8:
Das ist irreführend, weil Sie den Eindruck erwecken (wollen?), die Rundfunkanstalten müssten lediglich einen Brief versenden, damit eine Beweislastumkehr entstünde. Denn im Normalfall genügt die Behauptung, dass man keine Geräte mehr hat, sehr wohl. Die von Ihnen zitierten §§ verlangen gerade umgekehrt, dass die Rundfunkanstalten nur dann einen Nachweis verlangen können, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie [die Abmelder/potentiellen Rundfunkteilnehmer] ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten".
Erst bei vorliegen dieser tatsächlichen Anhaltspunkte ist der Abmelder im Zugzwang. Und das klingt dann schon ganz anders, als Ihr Satz.
@alter Jakob:
Ich sehe den hier vorliegenden Fall noch als von § 3 II RGebStV gedeckt an, wo man die tatsächlichen Anhaltspunkte nicht braucht. Denn es handelt sich hier m.E. noch um die Anzeige, dass man keine Rundfunkgeräte mehr vorhalte.
Die Auskunftspflicht nach § 4 V RGebStV die Du meinst – die mit den tatsächlichen Anhaltspunkten – greift m.E. erst, wenn der Nachweis nach § 3 II RGebStV nach tatsächlichen Anhaltspunkten nicht, falsch oder unvollständig geführt geführt wurde.
@zf.8:
Sehr geehrte Rundfunkanstalt,
beiliegend findest du meine Abmeldung vom xx.xx.xx als Nachweis für "(…)Ende des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten" (§3 II Nr.6 RGebStV) und eine nichtvorhandene Rechnung des nichtvorhandenen
Rundfunkempfangsgeräts um Art (keine) und Zahl (Null) der Rundfunkempfangsgeräte (§3 Nr.7 RGebStV) in meiner Wohnung nachzuweisen.
mfg
alter Jakob
Bitte, danke.
Ich habe auf ein Inhaltlich gleichwertiges schreiben einen Brief zurückgeschrieben und die GEZ gebeten keine gebühren zu verschwenden da ich die Geräte korrekt abgemeldet hätte da sie nicht mehr vorhanden seinen und es sie nix angeht was ich damit gemacht habe .. ^^
Hab nie wieder was gehört :-D
Ich habe damals einfach mitgeteilt, dass ich die Geräte abmelde, nicht bereit halten werde, usw, dann die Einzugsermächtigung entzogen.
Danach kamen noch ein paar Schreiben – auch ein solches, aber das war es dann auch.
Aber die Idee mit dem Empfangsgeräte an die GEZ schicken finde ich toll.
Hier mal das aktuelle Abmeldeformular seit 2013:
http://www17.zippyshare.com/v/6062906/file.html