30.10.2012

Rassistisches Urteil hat keinen Bestand

Darf die Hautfarbe Kriterium für Polizeibeamte sein, wen sie in einem Zug kontrollieren? Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied gestern, dass dies unzulässig ist. Damit hob das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz auf. Die Richter hatten Kontrollen aufgrund der Hautfarbe noch zugelassen. Das Urteil hatte bundesweit für Empörung gesorgt (früherer Bericht im law blog).

Das Berufungsgericht sprach sich nunmehr klar gegen gegen die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling” aus. „Für die Befragung und die Aufforderung, Ausweispapiere vorzulegen – nach Paragraph 22 Absatz 1a Bundespolizeigesetz – im vorliegenden Fall, ist der Anknüpfungspunkt der Hautfarbe nicht zulässig. Die Maßnahmen verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, so dass sie ermessensfehlerhaft waren“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Das Urteil habe grundsätzlichen Charakter und binde die Bundespolizei, hieß es weiter im Gericht.

Das Verwaltungsgerichts Koblenz hatte noch im Februar 2012 die Sache völlig anders gesehen. Beamte dürften „die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen“, hieß es in der Entscheidung. Im konkreten Fall war der heute 26-Jährige deutsche Kläger, der schwarzer Hautfarbe ist, aus Kassel im Dezember 2010 auf einer Regionalstrecke von Kassel nach Frankfurt/Main von zwei Bundespolizisten kontrolliert worden. Er hatte gegen die polizeiliche Maßnahme geklagt.

Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), die den Kläger unterstüzte, begrüßt das Urteil. „Seit Jahren kämpfen wir gegen die offen rassistischen Auswahlmethoden der Bundespolizei. Polizeikontrollen dieser Art sind kein Einzelfall. Sie beschreiben die Alltagserfahrung vieler nichtweißer Menschen in Deutschland. Durch die polizeiliche Praxis werden sie als Verdächtige gekennzeichnet und kriminalisiert. Wir hoffen daher auf ein grundsätzliches politisches Signal durch dieses Urteil“, sagte Tahir Della, Vorstandsmitglied der ISD.

“Jetzt bleibt abzuwarten, ob durch die Entscheidung die zukünftige Polizeipraxis nachhaltig geändert wird“, sagte Vera Egenberger, Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG). Der BUG hatte im Rahmen des Prozesses ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die Unzulässigkeit des Racial Profiling belegte.

96 Kommentare zu “Rassistisches Urteil hat keinen Bestand”

  1. Tom Gerstner meint: (30.10.2012 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Danke. Das wurde auch Zeit. Bin das letzte Mal vor Scham im Boden versunken, als der Beamte meinen Ausweis nicht sehen wollte, nachdem er den Ausweis eines farbigen Mitreisenden kontrolliert hatte.

    Ich weiss, dass hier gleich wieder alles moegliche aus den Loechern gekrochen kommt, dennoch finde ich es beruhigend, dass manche Gerichte Rassismus als das erkennen, was er ist.

  2. Markus Ziesche meint: (30.10.2012 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Ändern wird dies in der Praxis nichts.
    Zumindest dann nicht, wenn die BuPos, SchuPos etc. so schlau sind und auf Nachfrage versichern, dass die Hautfarbe "selbstverständlich nicht" der Grund für die Kontrolle war.
    Im Zweifel lassen sich genügend andere Gründe für die Kontrolle finden.
    Ein Urteil für die Galerie – mehr nicht.

  3. Daniel meint: (30.10.2012 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Ist das denn nicht letztlich immer noch ein Kampf gegen Windmühlen? Denn an der Praxis wird sich hier ja kaum etwas ändern, zieht man sich halt andere Schein-Argumente aus dem Arsch.

  4. user124 meint: (30.10.2012 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    ja und welche auswirkungen hat das jetzt in der praxis? was wenn die bullerei trotzdem mehr neger kontrolliert als weiße anzugträger?

    das urteil ist doch obsolet wenn es keine auswirkungen auf das reale leben hat – eine reine willenserklärung irgendwelcher richter ohne anspruch darauf das die polizei sich daran hält.

  5. Arno Nühm meint: (30.10.2012 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte mir ja als Überschrift, bezogen auf den ersten Bericht "Der Neger ist doch nicht verdächtig" gewünscht!

  6. Caron meint: (30.10.2012 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Klar. Selbstverschändlich müssen auch Omas kontrolliert werden, ob sie nicht vielleicht islamische Terroristen sind.

  7. Kai meint: (30.10.2012 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Steilvorlage für einen weiteren sinnbefreiten Kommentar des grossen Herrn Rainer Wendt. Freue ich mich schon drauf.
    Umsetzung hin oder her, wichtig ist, dass die Intention bewertet wird!

  8. RA Kompa meint: (30.10.2012 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Bei analsslosen Zugkontrollen habe ich bislang nur beobachtet:
    - Männer, die "ausländisch" aussehen
    - Männer mit langen Haaren

    (Das ist natürlich subjektiv und nicht repräsentativ.)

  9. nobody meint: (30.10.2012 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Wenn der zu kontrollierende (wasauchimmer) zukünftig in akzentfreiem Hochdeutsch die Entscheidung des OLG Koblenz vortragen kann, hat sich zukünftig die Kontrolle erledigt.
    Wenn nicht, dann nicht :-)

  10. Herr BesserWessi meint: (30.10.2012 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @user124:

    Wieso sollten sie auch nicht die "Neger" kontrollieren? Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein Neger eben nicht Deutsch ist.

  11. Lurker meint: (30.10.2012 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    Warum kann sich ein studierter Jurist eigentlich nicht die Rassismuskeule verkneifen? Man kann das ursprüngliche Urteil ja mit guten Gründen kritisieren und das aktuelle Urteil für gut befinden (obwohl ich absolut kein Freund "polizeilichen Erfahrungswissens" und der darauf gestützten Kontrollpraxis bin, bin ich mir im konkreten Fall nicht sicher, ob die neue Begründung wirklich überzeugt); "Rassismus" wird man auch dem ursprünglichen Gericht aber nicht unterstellen können. Es mag sein, daß dessen Urteil rassistischen Praktiken Vorschub leistet oder sie ermöglicht (und vielleicht deswegen auch rechtlich bedenklich ist); "Rassisten" sind die Richter – und das von ihnen gefällte Urteil – damit aber nicht (notwendigerweise).

  12. twex meint: (30.10.2012 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @Lurker: Herr Vetter ist nicht nur Jurist, sondern auch politisch in einer linken Partei aktiv. Man kann also auf seinem Blog mit einer gesunden Mischung aus juristischen Kommentaren und politischer Agitation rechnen.

  13. Thomas R. meint: (30.10.2012 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    @11 (Lurker)

    Genau, soweit kommt es noch, dass wir Leute als Rassisten bezeichnen, die rassistische Dinge tun oder anderen Leuten die Erlaubnis dazu geben.

  14. Ein Zeuge von damals meint: (30.10.2012 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    @RA Kompa: Das war in den Siebziger Jahren nicht anders.

  15. wonko meint: (30.10.2012 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @twex:

    in einer linken Partei aktiv

    Welche bitte soll das sein?

  16. Kinch meint: (30.10.2012 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @Lurker: Ja, wäre auch noch schöner, wenn man Urteile, die Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe kriminalisieren als „rassistisch” bezeichnen würde. Als nächstes bezeichnet man noch die Nürnberger Gesetze als antisemitisch.

  17. Tante Jay meint: (30.10.2012 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Sacht mal Kinner, wieso kann man eigentlich die Deppen von PI schon am Eingangswort erkennen?

  18. Tante Jay meint: (30.10.2012 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @wonko: hrhrhrhr. Die CDU bestimmt. :-)

  19. Lurker meint: (30.10.2012 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    @13, 16:

    Wäre eine Krankenkasse rassistisch, wenn sie "Farbigen" weniger Sonnenschutzmittel und Hautkrebsvorsorge als "Weißen" zugesteht, wenn – wissenschaftliche Belegbarkeit vorausgesetzt – diesen ein geringeres Hautkrebsrisiko droht?

    Im konkreten Fall kann man sich – und muß man sich – sicherlich darüber streiten, ob
    a) "Farbige" am konkreten Ort tatsächlich häufiger Straftaten begehen
    b) die Häufigkeit in einer Weise erhöht ist, die ansonsten verdachtslose Kontrollen rechtfertigt
    c) übergeordnete Gründe dagegen sprechen, die Hautfarbe trotz b) als Kriterium aufzugreifen
    d) das bei Akzeptanz des o.g. Kriteriums notwendigerweise auftretene "confirmation bias" ggfs. durch weitere Kriterien oder begleitende Maßnahmen kompensiert werden muss.

    Ob die jeweiligen Gerichte hier zu einem richtigen Ergebnis gekommen sind, kann man sicherlich streiten – wer sich diese Fragen *nicht* gestellt hat und dennoch pauschal "Rassismus" schreit, disqualifiziert sich aus juristischer Sicht dennoch selbst.

  20. Kinch meint: (30.10.2012 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:

    Wäre eine Krankenkasse rassistisch, wenn sie "Farbigen" weniger Sonnenschutzmittel und Hautkrebsvorsorge als "Weißen" zugesteht, wenn – wissenschaftliche Belegbarkeit vorausgesetzt – diesen ein geringeres Hautkrebsrisiko droht?

    Warum schreibt man eigentlich „Farbigen” in Anführungszeichen? Ich meine, es ist immer noch besser als das definitiv rassistisch „Neger”, dass sich einige PIdioten nicht entblödeln zu verwenden, aber was ist an „Schwarzer” so schwierig?

    Aber zu deiner Frage: Es geht nicht um adäquate Gesundheitsfürsorge, sondern darum Menschen zu kriminalisieren, weil sie die falsche Hautfarbe haben. Und ich weiß nicht, wie man das nicht rassistisch finden kann.

    wer sich diese Fragen *nicht* gestellt hat und dennoch pauschal "Rassismus" schreit, disqualifiziert sich aus juristischer Sicht dennoch selbst.

    Ach; und dass man sich keine Gedanken darüber gemacht hat, sondern einfach „pauschal Rassismus schreit” verrät dir deine Glaskugel?

    Mir ist schon klar, was sich das Gericht dabei gedacht hat: „Schwarze werden halt schon deutlich häufiger kriminell sein; wenn mir das der weiße Polizist hoch und heilig schwört, wirds wohl stimmen. Wenn Schwarze dann halt ständig zu unrecht kontrolliert und verdächtigt werden, ist mir das doch scheiß egal; betrifft mich ja nicht, oder irgendwen, der mich interessiert”.

  21. zf.8 meint: (30.10.2012 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied gestern, dass dies unzulässig ist.

    Nein, tat es nicht. Das Verfahren ist in der Hauptsache für erledigt erklärt worden. Somit wurde über die Sache nicht rechtskräftig entschieden.

  22. kinder-sind-unschlag meint: (30.10.2012 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Wenn man im lawblog nachliest
    lawblog.de/index.php/arch...rgleich-gekontert-werden/
    dann findet man folgendes:

    Dem lag zugrunde, dass aus Anlass von Anschlagsdrohungen islamistischer Kreise verstärktes Augenmerk auf Personen mit anderer Hautfarbe gerichtet wurde.

    Und was machen wir jetzt, wenn vor islamistischen Anschlägen gewarnt wird? Für jeden islamisch aussehenden jungen Mann, der kontrolliert wird, müssen 3 deutsche alte Frauen kontrolliert werden? Das ist dann zwar nicht mehr so effektiv, aber dem Urteil ist dann Genüge getan…

  23. Flink McWinter meint: (30.10.2012 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich weiß, ist das Argument der Polizei die kriminalistische Erfahrung. Das führt meiner Meinung nach zu folgenden Problemen:

    1. Kriminalistische Erfahrung und Vorurteile lassen sich äußerlich nicht unterscheiden. Beides ist subjektiv und bei der Selektion der Verdächtigen kann immer mit Erfahrung argumentiert werden, auch wenn es sich tatsächlich um Vorurteile handelt.

    2. Die subjektive Auswahl führt entsprechend dazu, dass bei bestimmten Gruppen scheinbar öfter etwas gefunden wird. Diese tauchen dann öfter in Statistiken auf, auf denen die kriminalistische Erfahrung unter anderem beruht. Die farbigen und die langhaarigen werden öfter kontrolliert. Der gepflegte Ingenieur wird nicht kontrolliert, also werden bei ihm nicht mehrere Gramm Gras für den Eigengebrauch gefunden. Der koksende Anzugträger wird auch nicht kontrolliert.

    3. Punkt 1 und Punkt 2 stützen sich gegenseitig. Deswegen können nur objektive Auswahlkriterien zu objektiven Ergebnissen führen. Was jedoch nicht praktikabel ist, also wird sich nichts ändern.

    @Herr BesserWessi: Ist das nun eine Bahauptung, oder haben Sie wirklich so eine Statistik zur Hand?

  24. CMD meint: (30.10.2012 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:

    Ein sehr guter Kommentar! Leider geht mit der zunehmenden politischen Aktivität von Herrn Vetter die von mir früher an diesem Blog geschätzte juristische Objektivität verloren. Aber was soll's, er kann hier schreiben, was er will – er wird schon wissen, dass sich Kollegen dann ihren Teil denken. Die juristisch nicht qualifizierten Leser dürfen sich dafür dann darüber freuen, dass sie ihre Auffassung bestätigt sehen.

  25. Peter Kleissner meint: (30.10.2012 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Ich stelle mich klar gegen Rassismus und finde das Urteil gut. Es ist ein Wahnsinn das manche das "ok" finden wenn nach Hautfarbe kontrolliert wird. Eine Statistik – auch wenn sie stimmen mag – belegt im Einzelfall, und darum gehts bei Kontrollen, gar nichts.

    Soll die Polizei jemanden anhalten, und die Statistik auswerten, dass jemand zu 12% verdaechtig ist wegen Herkunft, Hautfarbe, politischer Anschauung etc? Und dann nicht kontrollieren weil er nicht in den faelschlichen Raster passt?

    Warum tun auch alle so als waere es ein Fakt dass Kriminelle automatisch Auslaender etc sind? Alle Deutsche sind wohl heilige oder wie? Menschen generell verueben Straftaten (aus den unterschiedlichsten Gruenden, Rache/Eifersucht/…), und nicht Menschen aufgrund einer Hautfarbe.

  26. alter Jakob meint: (30.10.2012 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @Lurker:
    Wenn in einem Zeitraum x ausschließlich Farbige in einem Zug kontrolliert werden, dann waren in diesem Zeitraum x ganz sicher – halten Sie sich an ihrem Stuhl fest, das ist jetzt eine Riesenüberraschung – 100% der entdeckten Illegalen Farbige. Analoges gilt natürlich auch, wenn ein Großteil der Kontrollierten Farbige sind (und dabei ist noch nicht einmal die Gesamtverteilung im Zug berücksichtigt). Die so erhaltenen Statistiken sind in Bezug auf Ihre Fragestellung schlicht für die Tonne.

    Und da es bisher offenbar die gängige Praxis war in der Mehrzahl undeutsch erscheindende Personen zu kontrollieren, wird die daraus entstandene Statistik zwangsweise überwiegend undeutsch erscheinende Perosnen als Illegale/Straftäter/oder-was-auch-immer ausweisen und ist für Ihre Zwecke nicht zu gebrauchen. Eine andere Statistik ist aber nicht zur Hand.

    Nebenbei: Wenn das Kriterium für eine Kontrolle ausschließlich auf die Hautfarbe abstellt, dann ist das halt Rassissmus. Ob's Ihnen passt oder nicht unn ob es zielführend wäre oder nicht. Da haben Thomas R. und Kinch schon recht.

  27. Mat Scheibe meint: (30.10.2012 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Wer sich nun für tolerant und vorurteilsfrei hält, sollte nun die Augen schließen und sich folgende Szene einfach vorstellen:

    Du wartest am Bahnsteig auf den ICE nach Hamburg, der gerade in Frankfurt Hbf einfährt. Draußen liegt Schnee. Neben dir steht ein Araber in dünner Bekleidung, der ebenfalls auf den ICE wartet und trotz der weiten Reise nur ein kleines Köfferchen bei sich trägt. Er wirkt nervös. Sehr nervös. Sieht sich immer wieder aufgeregt um, und umnklammert seinen kleinen Koffer. Und murmelt und singsangt ständig Lieder von der Größe Allahs vor sich hin.

    Klingt erfunden, ist es aber nicht.

    Und ich gebe offen zu, dass ich in diesem Moment etwas beunruhigt war, obwohl ich mich selbst etwas "offener" und vorurteilsfreier eingeschätzt habe. Ich bin trotzdem mit ihm in den Zug gestiegen, und mir ist natürlich auch nichts widerfahren. Aber ich werde mich nie wieder für einen mortalisch besseren und toleranteren Menschen als die anderen halten.

    Auch eine Demokratie muss sich hier und da hinterfragen und selbst kontrollieren. Das ist mit der hiesigen Entscheidung geschehen. :-)

  28. Flink McWinter meint: (30.10.2012 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    Eins ist sicher: wenn Rechtsterroristen einen islamistischen Anschlag ankündigen, dann wird auch nach Arabern gefahndet. Bei Breivik dachten auch erst alle an einen islamistischen Anschlag.

    Andererseits scheinen Muslime nicht nur Terroristen zu sein, sondern auch blöd. Sonst würden sie nicht vor jedem Anschlag ihre Absiichten verraten und die Aufmerksamkeit der Staatsgewalt auf sich lenken, beispielsweise durch Personenkontrollen. ;)

  29. wonko meint: (30.10.2012 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @Mat Scheibe:
    Naja. Ich vermute, Vorurteile in der einen oder anderen Form hat jeder; Menschen ticken wohl einfach so. Der Unterschied ist halt, daß die einen sich hinterfragen, während die anderen ihre Vorurteile noch pflegen.

  30. AndyM meint: (30.10.2012 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    So lange Deutsche die restliche Welt als unzivilisiertes Dreckspack betrachten, wird sich auch daran nichts ändern. Nicht einmal deutsche Flughafen kann man benutzen, ohne sich irgendeinen Blödsinn anhören zu müssen.
    "Aha, nach Asien, ficki ficki" – Flughafen Frankfurt
    "Die da unten machen ja eh wasse wolle, die scheiße auf ihr Visum. Passen se auf, sonst fliegense gleich wieder zurück *lacht böse*" (abwertend im Tonfall) – Lufthansa Mitarbeiterin, Flughafen München

  31. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Ich fände einmal interessant, wie der gemessene (!) IQ mit Ablehnung und Befürwortung des Rassismus korreliert. Etwa nach dem Schema: Wähler der Republikaner sind religiöser als die der Demokraten.

  32. Zero meint: (30.10.2012 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @twex: Nein. Herr Vetter ist bei den Piraten.

    @Mat Scheibe: Lange Reise? Von Frankfurt Richtung Hamburg (Ausstieg maybe Kassel)? Da kann er ja noch am selben Tag zurückfahren. Da hab ich manchmal nur nen kleinen Rucksack dabei…

  33. Bernd meint: (30.10.2012 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Rassen sind ein soziales Konstrukt!

  34. horst meint: (30.10.2012 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Wurde aber auch Zeit !

  35. Heiko meint: (30.10.2012 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

    Das gilt natürlich nicht für "Salafisten" und "Nazis", für alle anderen Minderheiten schon.

    Euer Grundgesetz ist ziemlich scheinheilig.

  36. Rechte sind dumm :) meint: (30.10.2012 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    Wenn Sie die Frage interessant finden, dann recherchieren Sie doch mal:
    spiegel.de/wissenschaft/m...ringeren-iq-a-680956.html

    (Allerdings stellt sich die Frage, ob selbst Nazis "Rassismus befürworten" oder einfach nur rassistisch sind. Funktionale Analphabeten wie Nazis verstehen diesen Unterschied natürlich nicht. Sie?)

  37. hessenfrank meint: (30.10.2012 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @AndyM: Aha – wenn also eine LH Mitarbeiterin so etwas sagt, sind alle Deutschen so. Lassen sie mich raten – die oben geschilderte Kontrolle ist für sie purer Rassismus, "den Deutschen" aber alles mögliche pauschal zu unterstellen, dagegen vollkommen in Ordnung.

    Natürlich wird mal wieder unterschlagen, worum es in dem Fall eigentlich geht – auf dieser Bahnstrecke findet verstärkt illegale Einwanderung statt. Es geht eben nicht darum, "den Neger" zu kontrollieren, weil er gerne mal eben eine Bank ausraubt oder mit Drogen handelt. Und da passt dann der ganze Rassismusvorwurf nicht – illegale Einwanderer sehen in der Regel nun mal nicht so aus, wie man sich den typischen Mitteleuropäer vorstellt. Und letztlich geht es um eine Ausweiskontrolle – niemand muss eine Nacht in U-Haft verbringen.

    Ich bin mit einer dunkelhäutigen Frau verheiratet, Deutsche von Geburt an. Ihre Rassismuserlebnisse in 37 Jahren? Null.

  38. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    @Rechte sind dumm :):
    Ja, so etwa stelle ich mir die Untersuchung vor. Nur dass es nicht um Religion oder Konservativismus gehen soll. Das Beispiel in meinem Post sollte nur die Machart illustrieren.

    Ob die Befürwortung oder der Rassismus selbst gemessen wird, ist mir dabei egal.

  39. leser meint: (30.10.2012 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:
    Dann wirst du folgenden Artikel interessant finden:
    sueddeutsche.de/wissen/in...r-zum-rassismus-1.1254098

    der gemessene (!) IQ

    Der gemessene IQ hat allerdings nur eine beschränkte Aussagekraft. Mich ärgert immer, wenn –wie z.B. in obengenanntem Artikel– "IQ" synonym mit "Intelligenz" verwendet wird. Das ist unwissenschaftlich.

  40. W.Wacker meint: (30.10.2012 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Dieser Beitrag von RA Vetter ist eindeutig einer seiner schwächeren. Da wird über "Urteil" und "hiess es im Gericht" (wo? auf der Damentoilette?) berichtet, anstatt mal die PI des OVG korrekt zu zitieren mjv.rlp.de/icc/justiz/nav...aa-aaaa-aaaa-000000000042
    "Nach Beendigung der Beweisaufnahme machte das Gericht deutlich, dass das an den Kläger gerichtete Ausweisverlangen rechtswidrig war, weil die Hautfarbe des Klägers das ausschlaggebende Kriterium für die Ausweiskontrolle gewesen sei. Diese Maßnahme habe daher gegen das Diskriminierungsverbot in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verstoßen.

    Nachdem sich die Vertreter der Bundespolizei bei dem Kläger für die Kontrolle im Zug entschuldigt hatten, erklärten die Verfahrensbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Das OVG erklärte das erstinstanzliche Urteil für wirkungslos und legte der Beklagten die Kosten des Verfahrens auf."

    "Verurteilt" wurde also niemand. Nur sollte ein Kontrollierender in Zukunft nicht mehr sagen, ausschlaggebend für die Auswahl sei die Hautfarbe.

  41. Rechte sind dumm :) meint: (30.10.2012 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @Flink McWinter:
    In Ergänzung zu diesen richtigen Ausführungen darf man sich vergegenwärtigen, was es für einen "Farbigen" ganz konkret bedeutet permanent unter Kriminalitätsverdacht zu stellen.

    Ganz konkret:
    Sie sind Deutscher, schon immer gewesen, dunkelhäutig, Sie leben hier. Auf Bahnhöfen, in Zügen, an Grenzen werden Sie grundsätzlich Sie mit Kontrollen belästigt, die Zeit und Nerven kosten.

    Wer das nicht als Diskriminierung erkennt, hat kein Gehirn.

  42. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Das ist schon mal ein Anfang.

    Bright Minds and Dark Attitudes: Lower Cognitive Ability Predicts Greater Prejudice Through Right-Wing Ideology and Low Intergroup Contact

    Dort geht es aber auch wieder um die "politische Ausrichtung". Rassismus würde ich nicht darunterstellen. Niemand käme auf die Idee, James Watson verträte nationalistische oder totalitäre Ansichten.

  43. Rechte sind dumm :) meint: (30.10.2012 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank:

    Und da passt dann der ganze Rassismusvorwurf nicht – illegale Einwanderer sehen in der Regel nun mal nicht so aus, wie man sich den typischen Mitteleuropäer vorstellt. Und letztlich geht es um eine Ausweiskontrolle – niemand muss eine Nacht in U-Haft verbringen.

    Ich bin mit einer dunkelhäutigen Frau verheiratet, Deutsche von Geburt an. Ihre Rassismuserlebnisse in 37 Jahren? Null.

    Ob Ihre dunkelhäutige Frau tatsächlich "Null" rassistische Erlebnisse in 37 Jahren erlebt hat? Kann man schlecht widersprechen. Ich vermute aber, dass Ihre Toleranzschwelle bzw. ein außergewöhnlich dickes Fell dafür verantwortlich ist. Aber behaupten können Sie und ich natürlich vieles.

    Zur Sache: Wenn Ihre Frau (auch wenn Sie es nicht als rassistisch empfinden mag), (als Alleinreisende) häufiger kontrolliert wird, als Sie und ich, dann ist das diskriminierend und eine echte Einschränkung der Freiheit. Auch wenn es "nur" eine Ausweiskontrolle ist: diese kostet mindestens Zeit.

  44. user124 meint: (30.10.2012 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @twex:
    dafür, dass es sich um eine eher rechte parteil handeln könnte, gab es in der vergangenheit auch ausreichend belege. die wahrheit liegt vermutlich in der mitte?

  45. hessenfrank meint: (30.10.2012 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @Rechte sind dumm :): Ich hätte das in der Tat konkretisieren sollen. Zumindest durch Behörden oder Polizei gab es keinerlei rassistische Handlungen. So ist sie z.B. wirklich noch nie ohne ersichtlichen Grund um Vorlage ihres Ausweises gebeten worden.

  46. der gerechte meint: (30.10.2012 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Man sollte bei aller Kritik nicht vergessen, das nicht der farbige Student die Polizisten vor das Gericht gezerrt hat, sondern das unsere gute Polizei mal wieder nur mit dem Fingerchen schnipsen musste und schon fängt die Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung an zu ermitteln. Ein typisches Beispiel für die total überlastete und überarbeitete Justiz, die für solchen Pille Palle aller: "Mami, Mami, der hat gesagt ich bin doof…" offensichtlich genug Resourcen zur Verfügung hat.

  47. Kaputnik meint: (30.10.2012 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    "Das Urteil habe grundsätzlichen Charakter und binde die Bundespolizei,…"
    und wird natürlich dazu führen, dass zukünftig eben andere Gründe für eine Kontrolle herhalten müssen.

  48. AndyM meint: (30.10.2012 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank: Ich habe bewusst "Deutsche" und nicht "die Deutschen" geschrieben.
    Einmal davon abgesehen, dass man sich anderorts noch viel mehr gefallen lassen muss, haben rechtsextrem eingestellte Menschen auf internationalen Flughäfen doch nun wirklich nichts verloren, oder sind Sie da anderer Meinung?
    Für mich ist Fremdenfeindlichkeit eben ein Verbrechen, für andere ein Heidenspaß.

  49. BioBlubb meint: (30.10.2012 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    @Kai: Bitte schön, hat nicht lange gedauert: rhein-zeitung.de/regional...-scharf-_arid,505540.html

  50. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @BioBlubb:
    Was bedeutet schon "scharf" in "scharfer Kritik"? Ich würde, wenn man den Text zugrundelegt, diese Kritik eher als gemässigt bezeichnen.
    Das ist allerdings Ansichtssache. Wie "Neger".

  51. Arno Nühm meint: (30.10.2012 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Das ist der Wendt, das muß so. Der trauert noch seinem Selbstbild als absoluter Respektsperson und Gott der Straße nach.

  52. endlich meint: (30.10.2012 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Endlich

    hat ein User darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Verurteilung, sondern um eine Erledigung in der Hauptsache handelt.

    Wäre es denkbar, einen zweiten Blogartikel aufzumachen, der sich mit den Folgen dieses in der normalen Presse praktisch nicht rezipierten Unterschieds beschäftigt?

    Dann könnten hier die üblichen Rassismusvorwürfe weiter hin- und her- und her- und hin gehen und in dem anderen Blogartikel könnte das übliche Diskussionsniveau weitergehen.

  53. Werner meint: (30.10.2012 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Was erzählt Vetter hier mal wieder für einen Unsinn???

    Es gibt kein "Urteil" des Oberverwaltungsgerichts, nicht einmal eine "Entscheidung" des Gerichts in der Sache – die Parteien haben des Rechtsstreit für erledigt erklärt und das Gericht hat nur über die Kosten entschieden.

    Von irgendeiner "Bindungswirkung" kann deshalb auch keine Rede sein.

  54. lawblogverloddert meint: (30.10.2012 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @endlich

    SEHR gute Idee.

    Der Blog vekommt die letzten Tage immer mehr.

    Der erste Teil des Namens law-blog hat doch praktisch keine Bedeutung mehr. Gerne höre ich mir kontroverse Meinungen ab zu politisch schwierigen Themen. Aber das hier ist einfach nur schade.

  55. lawblogverloddert meint: (30.10.2012 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @Werner:
    Kann ich nur zustimmen. Kann den Unterschied mal jemand genauer erklären, bitte?

  56. wonko meint: (30.10.2012 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @BioBlubb:

    Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter, sagte Wendt.

    Klingt für mich irgendwie nach ausgestrecktem Mittelfinger.

  57. bismarckhering meint: (30.10.2012 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Ach was?

    …die offen rassistischen Auswahlmethoden der Bundespolizei

    Ist das bei der Personalpolitik ein Wunder?
    @der gerechte:

    die für solchen Pille Palle aller

    Onomatopoetie?
    Wie wär's mit "à la"?

    @W.Wacker:

    Nur sollte ein Kontrollierender in Zukunft nicht mehr sagen, ausschlaggebend für die Auswahl sei die Hautfarbe.

    Anstiftung zur Falschaussage?
    Es reicht nicht, daß er es nicht sagt, er darf es nicht tun!

    b.

  58. Hans Christian meint: (30.10.2012 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Ich würde gerne etwas verstehen:

    Hier werden oft Aussagen getroffen wie "sollen jetzt für jeden Schwarzen drei weiße alte Frauen kontrolliert werden" etc. …

    Jetzt aber meine Verständnisprobleme:

    Besagt der Fall aber nicht nur, dass man eben nicht aufgrund seiner Hautfarbe, Religion etc. gerastert werden? Wenn es also um illegale Einreise geht, dürfen zwar alle ausländisch Aussehende kontrolliert werden, wenn es eben bspw. nicht nur Dunkelhäutige sind. Also ist das Nur das ausschließende Kriterium? Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Verdacht eine Selektion komplett untersagt wird. Und bei Verdachtsunabhängigen Kontrollen: Was ist dafür die Motivation? Was sind solche Kontrollen? Mit welcher Intention führt hier speziell die Bundespolizei diese durch?

  59. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Ich halte die ganze Debatte für sinnloses Geschwätz. Diskriminierung (= Unterscheidung) ist nicht erwünscht und das Gegenteil, die Pauschalisierung, ebenfalls nicht. Wie man's macht, ist es verkehrt. Urteile haben es so an sich, dass einer daraus Vorteile zieht, ein anderer Nachteile. Ich denke, man sollte dieses ob des uninteressanten Tatbestands ad acta legen.

  60. schnorri meint: (30.10.2012 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Da will Herr Vetter wohl nur Klicks produzieren, womöglich für seine Sparringspartner von der ARAG?

    Es gibt gar kein Urteil in der Sache wie vom Hausherrn behauptet, sondern eine Verfahrenseinstellung und eine Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils.

    Es ist gar nicht neu geklärt worden, ob die Kontrolle rechtmäßig war oder nicht.

    An die zahllosen Menschenfreunde habe ich dann nur noch die Frage, wie denn nun verdachtsunabhängige Kontrollen möglich sein sollen:

    Entweder man kontrolliert alle, was in der Praxis scheitern dürfte, oder man kontrolliert nur einige, was per se eine Diskriminierung der Betroffenen darstellen würde, oder man kontrolliert gar nicht mehr und im Falle des Falles erheben alle den Finger und zeigen auf die ahnungslose Polizei.

  61. Rechte sind doof meint: (30.10.2012 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @59 Quacksilber
    überprüfen Sie mal Ihre Begriffsdefinitionen.

  62. R.A. meint: (30.10.2012 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Selbst wenn das ein rechtsgültiges Urteil gewesen wäre: Natürlich wird es nichts an der Polizeipraxis ändern. Weil die Polizei vernünftigerweise weiterhin Kontrollen danach ausrichtet, wie die Wahrscheinlichkeiten im realen Leben eben aussehen.
    Und da werden zwar die große Mehrheit von z. B. dunkelhäutigen jungen Männern völlig rechtschaffene Bürger sein – aber illegale Einwanderer wird man eben deutlich eher bei ihnen finden als bei älteren weißen Damen.

    Wie jeder Versuch, realitätsferne Vorstellungen per Gesetz oder Urteil durchzusetzen, wird es auch hier nichts direkt bringen. Sondern nur eine Folge haben: Die Polizei wird eben NICHT mehr ehrlich sagen, nach welchen Kriterien sie vorgeht.

    Siehe parallel das AGG und das Urteil zur Einstellung einer Kopftuchträgerin. Das wird überhaupt nichts am Einstellungsverhalten der Arbeitgeber ändern.
    Aber sie werden abgewiesenen Bewerbern eben nicht mehr ehrlich sagen, was der Grund war.

    Am Ende bekommen wir keine vorurteilsfreiere oder bessere Gesellschaft, sondern im Gegenteil eine verlogenere und heuchelnde Gesellschaft.

  63. marcus05 meint: (30.10.2012 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    @hessenfrank:

    Dann macht doch mal Urlaub an der Ostsee…

  64. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @Rechte sind doof:
    Wieso? Geht es um diskriminieren?
    http://de.pons.eu/latein-deutsch/discriminare
    Ich würde jedenfalls gern diskriminiert werden. Aber ich habe auch einen roten Hut.

  65. hiro meint: (30.10.2012 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Richtiges Urteil. Der Beamte hat einen Fehler gemacht, und dazu sollte er stehen.

    Jeder weiß doch, daß man in solchen Situationen nicht die echte Begründung angibt, sondern schweigt oder irgendwas von einem "besseren Bewerber" nuschelt.

  66. Matthias meint: (30.10.2012 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Es gab mal eine ZDF-Krimiserie ("Der Alte") mit einem schwarzen Polizisten in einer der Hauptrollen. Es wäre dringend notwendig, diese Tradition wiederzubeleben. Das würde viel mehr zur Verringerung von Diskriminierung beitragen als ein Urteil (obwohl ich das auch für wichtig halte).

    @Heiko: Bitte mitdenken. Salafisten und Nazis werden nicht per se diskriminiert, sondern weil sie sich für bessere Menschen halten, meinen dass das Grundgesetz für sie nicht gilt, und mit ihren Aktionen andere diskriminieren – und Schlimmeres.

  67. Fabio meint: (30.10.2012 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Man muss nicht einmal eine andere Hautfarbe haben, um überraschend häufig von der Polizei in Zügen kontrolliert zu werden. Jüngeres Alter (unter 40), kein Anzug, 3-Tage-Bart und vielleicht noch ein etwas östlicheres Erscheinungsbildung reichen aus und die Personalien werden mit absoluter Sicherheit kontrolliert.

    Heißt umgekehrt: Wer im Anzug, Buch, Business-Laptop-Tasche und frisch rasiert Bahn fährt, wird nicht kontrolliert. Habe ich jedenfalls noch nie beobachtet. Ob sich das bei den entsprechend polizeilich gesuchten Leuten schon rumgesprochen hat?

  68. Ralf meint: (30.10.2012 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Die hier beschriebenen Kontrollen beziehen sich auf §22 Bundespolizeigesetz…

    (1) Die Bundespolizei kann eine Person befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben für die Erfüllung einer bestimmten der Bundespolizei obliegenden Aufgabe machen kann. Zum Zwecke der Befragung kann die Person angehalten werden. Auf Verlangen hat die Person mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung auszuhändigen.
    (1a) Zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet kann die Bundespolizei in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, daß diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden, sowie in einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4) mit grenzüberschreitendem Verkehr jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, daß mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.

    Diese Art der Überwachung wird schon seit gut 15 Jahren praktiziert und ausgewertet,so dass Beamte oder Dienstgruppen,die wenig Aufgriffe haben,von der Führung kritisch beäugt werden.
    Es ist doch ganz klar,dass die eingestzten Beamten nach dem Äußeren gehen müssen um an diese Aufgriffe zu kommen.
    Man wird sich in nächster Zeit dann halt andere Gründe suchen um zum Erfolg zu kommen,eingestellt wird diese Praxis mit Sicherheit nicht.
    In dem Bereich von Bahnanlagen ist durch dieses Gesetz eine verdachtsunabhängige Kontrolle und Personalienfeststellung bei Jedermann möglich.
    Ich schliesse mich der Empörung gewisser Organisationen an.

  69. dolan meint: (30.10.2012 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    lol neger

  70. rechts = dumm meint: (30.10.2012 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @64 quacksilber
    ich bin kein sprachwissenschaftler und kann kein Latein. Auch weiß ich mit meinem handy gerade nicht, was "nachkl." bedeutet.
    im Deutschen wird Diskriminierung nicht mit "unterscheidung" uebersetzt. Sicher steht deshalb auch im pons diese bedeutung nur an zweiter stelle. An erster Stelle steht auch im pons die gebraeuchliche verwendung im deutschen. deshalb ist pauschalisierung auch nicht das gegenteil.

    Sie verharmlosen Diskriminierung.

  71. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    @rechts = dumm:
    Ich habe es so gelernt, und bis in die 70er Jahre hiess "diskriminieren" nichts anderes als "vergleichen", siehe auch "Diskriminante". Das reicht. Auf meiner Insel der Seligen brauchte ich mich nicht mit Leuten abzugeben, die ihre Subordination durch Adaption eines Jargons unter Beweis stellen mussten.

    Ich halte o. g. Widerspruch (Diskriminierung vs. Pauschalisierung) nicht für hergeholt: Vermutlich wurde die neue Konnotation von Linken eingeführt, die, weil sie die Gleichheit aller Menschen postulieren, dadurch mit einem Streich den Vergleich miteliminiert haben. Nur Vergleiche offenbaren Ungleichheit.

    Ein klassischer Fall von Newspeak, der bei mir nicht das Bedürfnis auslöst, meine Sprache dem neuesten Stand anzupassen.

  72. Britta meint: (30.10.2012 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Wie sagte Herr Sarrazin so vorausschauend "Deutschland schafft sich ab".

    Die Richtigkeit seiner Aussage erleben wir täglich. Leider.

    Und es geht noch wesentlich schneller als befürchtet.

  73. greendragonfx meint: (30.10.2012 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    @Fabio:

    Ja, funktioniert (ähnlich) auch bei Grenzübertritt über die Autobahn. Ich bin relativ regelmässig sowohl beruflich als auch privat in den Niederlanden unterwegs. Beruflich mit unauffälligem 08/15 Mietwagen, Focus Kombi und Co., Anzug an etc. Privat mit einem älteren Kleinwagen und Freizeitkleidung, Surfkrams auf dem Dach.

    Wenn ich beruflich unterwegs bin bin ich noch nie auf nen Parkplatz rausgelotst worden zur Kontrolle, wenn privat unterwegs bei gefühlt nem Drittel der Grenzübertritte. Davon bei wieder gut der Hälfte der Touren genaueste Durchsuchung des Fahrzeugs nach vermutlich Drogen o.ä.

    Man sollte meinen Drogenschmuggler könnten die Methode nach der die zu Kontrollierenden ausgesucht wird auch erkennen, so richtig verstehen kann ich diese Taktik daher nicht :-).

  74. inga meint: (30.10.2012 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber: Tolle Argumentationstaktik. Erst definiere ich "Diskriminierung" als was super harmloses und dann sage ich: Was habt Ihr alle, ist doch total harmlos.
    Es bietet sich an, in Diskussionen einheitliche Begriffsdefinitionen zu verwenden. Die meisten hier verwenden die folgende: "Diskriminierung bezeichnet eine gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen". Nur für den Fall, dass Sie wieder in eine sinnvolle Diskussion einsteigen wollen.

  75. inga meint: (30.10.2012 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber: Warum es sinnvoll ist, "Diskriminierung" entsprechend zu definieren, kann ich Ihnen an einem Beispiel gerne erklären. In den Sechzigerjahren (die mögen Sie ja so gerne, denn damals hat man die Begriffe noch korrrrekt verwendet), hat man das Bild vom "katholischen Arbeitermädchen vom Lande" bemüht, um auf die wichtigsten Dimensionen der Ungleichheit (hier: im Zugang zur Bildung) zu beschreiben. Katholiken hatten einen geringeren Bildungserfolg als Protestanten (und andere), Arbeiterkinder geringer als Nicht-Arbeiterkinder, Mädchen geringer als Jungen und Landeier geringer als Städter. Sie stimmen mir vermutlich zu, dass sich die Leute auch heute noch in diesen Variablen unterscheiden. Es sind aber, bis auf die soziale Herkunft, keine Dimensionen der sozialen Ungleichheit mehr und damit können sie auch keine Dimensionen von Diskriminierung mehr sein (Randbemerkung: Beim Geschlecht hat sich der Effekt inzwischen ins Gegenteil gekehrt, hier müsste man also ggf. über eine Diskriminierung der Jungen sprechen).
    Dass "Diskriminierung" ein Fall von "Newspeak" sei, ist natürlich völliger Käse.

  76. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    @inga:

    Tolle Argumentationstaktik

    Ja, nicht wahr? Wer definiert, sagt, wie etwas zu verstehen ist. Die Taktik hab ich von den Linken übernommen. Es ist ja nicht alles schlecht, was …

    Lieber einmal zu oft definieren als gar kein Geld.

  77. Wonko meint: (30.10.2012 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Da drängt sich mir gleich folgende Frage auf: mal angenommen, ein Schwarzer überfällt eine Bank und Zeugen haben die dunkle Hautfarbe des Täters gesehen. Dürfen die Polizeibeamten dann die Hautfarbe überhaupt als Suchkriterium verwenden?

  78. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @Wonko:
    Das steht nicht zur Debatte. Es geht nur um die Bundespolizei. Bankraub ist LKA-Sache.

  79. Flink McWinter meint: (30.10.2012 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    Ist Ihnen nicht bewusst, dass sich Begriffe, also die Bedeutung der Wörter, im Laufe der Zeit ändern kann? Dass die allgemeine Bedeutung von diskriminieren sich in 40 jahren gewandelt haben kann? Und mit allgemein meine ich nicht nur in dem linken Spektrum.

    Ein kurzer Check auf Wikipedia sagt, dass der Begriff schon seit dem frühen 20. Jahrhundert negativ behaftet ist und die Bedeutung des Unterscheidens nur nachrangig ist.

    So drängt sich die Vermutung auf, dass Sie entweder nicht richtig aufgepasst haben, oder viel eher absichtlich (den Linken?) ein Kontra geben möchten und die Diskussion durch entstellen der Sprache stören wollen. Möglicherweise wollen Sie auch intellektuell wirken, da Sie etwas wissen, was andere nicht wissen, wie in diesem Fall eine untergegangene Bedeutung dieses Wortes.

    Newspeak als Argument zu benutzen, scheint mir auch sehr unstimmig. Können Sie sagen in welchem Zeitraum und durch welche konkreten politischen Aktionen der Begriff Diskriminierung plötzlich neusprechartig umgeändert wurde?

  80. Der Steuerzahler meint: (30.10.2012 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    Da hatten wir mal ein Urteil das sich an der Realität und nicht am Wunschdenken orientiert, und dann das…

    mfg

    Ralf

  81. Quacksilber meint: (30.10.2012 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    @Flink McWinter:
    Ich denke, wir sollten es lassen. Ich habe recht.

    Ein kurzer Check auf Wikipedia sagt, dass der Begriff schon seit dem frühen 20. Jahrhundert negativ behaftet ist und die Bedeutung des Unterscheidens nur nachrangig ist.

    Ich kannte es so nicht, und Sozialisten und Kommunisten gab es auch schon in Weimar. Interessanter, als dass ich mich wohl in der Zeit versehen habe, ist die Absicht, die hinter der Umwertung steckt. "Diskriminierung" ist nämlich nicht eine zufällig gleiche Buchstabenkombination, sondern es wurde bewusst dieses Wort pejorativ benutzt. Wahrscheinlich um hier und heute alberne Posts zu generieren.

  82. inga meint: (30.10.2012 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber: Es hat keine Umwertung gegeben. Der Begriff wird in unterschiedlichen Kontexten (z.B. Mathematik vs. Soziologie) unterschiedlich verwendet. Eine Tangente ist in der Geometrie auch etwas anderes als im Straßenverkehr. Was Sie hier Faseln von ominösen Umdeutungen ist Unsinn (und natürlich wissen Sie das auch).

  83. Flink McWinter meint: (30.10.2012 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    Beziehen Sie das albern auf mich? Dann erkläre ich meine Absicht. Sie können meine Vermutungen über Ihre Absicht richtig stellen, dann habe ich etwas gelernt. Oder sie treffen zu, dann gibt das Ihnen zu denken. Beides ist gleichwertig.

    Nur zum Verständnis, haben Sie bis heute immer die Bedeutung des Unterscheidens als Diskriminierung verwendet? Beispielsweise in "Deine sportliche Leistung diskriminiert sich von meiner"?

    Auf meine Kritik gehen Sie ja nicht ein. Dann erklären Sie mir wenigstens Ihre Kritik genauer, damit ich sie verstehe.

  84. inga meint: (30.10.2012 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    @Wonko: Sie fangen an, in die richtige Richtung zu denken, Glückwunsch. Wenn Sie den Unterschied zwischen einer konkreten Täterbeschreibung und einer verdachtsunabhängigen (!) Kontrolle anhand der Hautfarbe herausgearbeitet haben, verstehen Sie womöglich, warum es sich bei letzterem um Rassismus handelt und bei ersterem nicht.
    (Wie peinlich muss man eigentlich drauf sein, unter dem Namen eines Mitdiskutanten blödsinnige Kommentare abzugeben?)

  85. Quacksilber meint: (31.10.2012 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    @Flink McWinter:
    Mir ist einfach aufgefallen, dass sich das ideologische Vokabular etymologisch in Widersprüche verwickelt und fand das einen Post wert. Das immer weiter auszuwalzen ist überflüssig.

    Natürlich sage ich "deine sportliche Leistung unterscheidet sich von meiner" und mit "albern" meinte ich "offtopic". Ob das eine austauschbar ist, darüber will ich mich aber nicht auch noch auslassen.

    Es geht in Wirklichkeit nicht um Diskriminierung, sondern um Benachteiligung. Der ideologische Duktus will aber über Verschleierung die Oberhand gewinnen. Ich halte es durchaus für möglich, dass eines Tages, anlässlich einer geeigneten Konstellation, ein Politiker die seit 100 Jahren (?) verschüttete Bedeutung des Wortes "Diskriminierung" hervorholt, weil es gerade opportun ist. Und dann muss ich mir nicht vorhalten lassen, ich hätte es nicht gewusst.

  86. Kinch meint: (31.10.2012 um 06:47) AntwortenReply to this comment

    „Diskriminierung” auf die Behandlung von Personengruppen bezogen ist sprachlich eindeutig. Die Diskussion darum ist nur eine Nebelkerze, um zu verhindern, dass über den eigentlichen Diskussionsgegenstand gesprochen wird.

  87. AiA meint: (31.10.2012 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    @lawblogverloddert:

    Finde ich auch. Der Blog geht den Weg von Spiegel, Zeit u.a. – Information und Meinung gehen ineinander über. Sehr schade!

    Prinzipiell ist alles, was die Polizei und die Staatsanwaltschaft macht doof und schlimm , …. – ich bin weg.

  88. Zero meint: (31.10.2012 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Ich schreibe hier nur einen Kommentar damit da nicht steht "Rassistisches Urteil hat keinen Bestand" (88 Kommentare)

    Schönen Gruß.

  89. jl meint: (31.10.2012 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    Im ICE von Amsterdam nach Berlin:
    "Ihren Ausweis hätten wir auch gerne."
    "Schon klar."
    "Sie werden wohl häufiger kontrolliert?"
    "Ja, als Langhaariger immer dann, wenn nicht genügend Ausländer im Abteil sitzen."
    "Ich seh' schon, schönen Tag noch."
    (Abgang ohne Ausweiskontrolle)

  90. ProPolizei meint: (31.10.2012 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    “Jetzt bleibt abzuwarten, ob durch die Entscheidung die zukünftige Polizeipraxis nachhaltig geändert wird“

    Natürlich nicht. Und das ist auch gut so.

    Die Beamten werden lediglich den "Grund" nicht mehr nennen, darauf haben die Leute sowieso keinen Anspruch.

  91. ProStaat meint: (31.10.2012 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @ProPolizei:

    Natürlich nicht. Und das ist auch gut so.

    Richtig.
    Farbige nach Drogen und die "deutsch" aussehenden nach Neonazi-Propagandamaterial durchsuchen – "Erfahrungswerte" halt. Farbige werden wohl kaum sowas besitzen. Und Neonazis sind ja schon längst nicht alle glatzköpfig.
    Oder wäre das für Sie Polizeischikane? Ahh…nun seien Sie mal nicht so empfindlich.

  92. 1234 meint: (31.10.2012 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    #probullen

    den '"Grund"' in Anführungszeichen und "die Leute" in Anfuehrungszeichen.

    Wie kommt man eigentlich durchs Leben, so als Arschloch, duemmer als Brot?
    Aber immerhin, Sie reden nicht um den heißen Brei rum.

  93. mindamino meint: (1.11.2012 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    >Dann wirst du folgenden Artikel interessant finden:
    sueddeutsche.de/wissen/in…r-zum-rassismus-1.1254098

    Esther Vilar:
    Der betörende Glanz der Dummheit. Econ-Verlag, Düsseldorf/Wien/New York 1987, ISBN 3-430-19368-0

    Das interessante ist, dass man dieser Glanz gerade bei Richtern besonders ausgeprägt ist und besonders mit zunehmender Macht- und Gewalt steigt, die man im Staatsauftrag tätigt.

    >Und da passt dann der ganze Rassismusvorwurf nicht – illegale Einwanderer sehen in der Regel nun mal nicht so aus, wie man sich den typischen Mitteleuropäer vorstellt. Und letztlich geht es um eine Ausweiskontrolle – niemand muss eine Nacht in U-Haft verbringen.

    Das möchte ich schon mal stark bezweifeln. Es sitzen zu jeder Zeit etwa 4000 Menschen unschuldig in deutschen Gefängnissen. Was ist da schon eine Nacht! Etwa 100 Menschen sterben jedes Jahr in deutschen Gefängnissen eines unnatürlichen Todes.
    Das ist "niemand" = Null eine sehr positive Garantie. Wenn solche Garantien gegeben werden, dann sollte der Garant, der diese erklärt, auch dafür haften.
    Gerne angewendet wird auch das sogenannte "Vorbeugegewahrsam" welches im Dritten Reich auch gerne angewendet worden ist.

    >Ich bin mit einer dunkelhäutigen Frau verheiratet, Deutsche von Geburt an. Ihre Rassismuserlebnisse in 37 Jahren? Null.

    Da hat man dann tatsächlich ein dickes Fell für andere, wie man auch daran sieht, dass niemand für eine Nacht mal einfach so in U-Haft kommt, oder sitzt diese nur als Hausfrau zu Hause und geht vielleicht noch in den eingefriedeten Garten und vielleicht mal einkaufen?
    Die Rassissmuserfahrungen steigen natürlich mit der steigenden Aktivität, die man besonders ausserhalb des häuslichen Bereichs und je nach Umgebung und Uhrzeit tätigt.

  94. mindamino meint: (1.11.2012 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Übrigens in einer Gegend wo ich einmal mit 2 Mitwohnis in einer WG wohnte und in der mehr Straftaten verübt werden bin und ein anderer Mitwohni in 10 Jahren Null mal von der Polizei kontrolliert worden. Das war bei dem dritten Mitwohni auch fast 9 Jahre so. Bis er lange Haare hatte und dann ist er in einem Jahr 4 mal kontrolliert worden.

  95. earendil meint: (2.11.2012 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Als Ergänzung: spiegel.de/unispiegel/wun...i-kontrolle-a-864589.html

    SPIEGEL ONLINE: Sie hätten einfach Ihren Ausweis zeigen können.
    Student: Ich wollte nicht mehr anders behandelt werden.

    Genau wie bei Rosa Parks. Und ob nun als bewusste politische Aktion, oder ob man einfach mal die Nase voll hat von der diskriminierenden Behandlung – Eine_r muss halt mal den Anfang machen und sich zur Wehr setzen. Und hier nun endlich mit gewissem Erfolg.

    Ach so: Schöne Entscheidung, freu ich mich natürlich drüber. Ob es Auswirkungen auf die Kontrollpraxis hat, wird sich zeigen, aber selbst wenn nicht, können sich Polizist_innen immerhin künftig in ihrem rassistischen Vorgehen nicht mehr auf ein Gerichtsurteil berufen. Ja, selbst zur Heuchelei gezwungen zu werden kann ein Fortschritt sein!

  96. Andreas Moser meint: (11.11.2012 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    Der Rassimus bei der Bundespolizei geht weiter, abgesegnet vom Polizeipräsidenten höchstpersönlich: mosereien.wordpress.com/2.../rassismus-bundespolizei/

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