Google ist nicht gleich Google

Ob und wie weit Google für Inhalte auf seiner Plattform “Blogger.com” haftet, bleibt jedenfalls nach einem Urteil des Amtsgerichts Halle offen. Das Gericht wies die Klage eines Künstlers, der sich durch den Blogeintrag eines anonymen Autors verleumdet fühlte, zwar ab. Aber nur deswegen, weil der Betroffene die Google Deutschland GmbH verklagt hatte. Nach Auffassung des Amtsgerichts ist aber die Google Inc. in den USA für die Inhalte auf Blogger.com verantwortlich.

Die Google Deutschland GmbH hatte sich in dem Prozess wenig überraschend damit verteidigt, gar nichts mit den Inhalten auf der Plattform “Blogger” zu tun zu haben. Google Deutschland kümmert sich nach eigenen Angaben im wesentlichen nur ums Marketing. Die Inhalte würden ganz allein von der Mutterfirma Google Inc. bereitsgestellt.

Das Amtsgericht Halle hatte gegen die Google Deutschland GmbH zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen. Diese hob das Gericht aber jetzt wegen des Formfehlers auf. Der Betroffene hat angekündigt, dass er jetzt die Google Inc. als richtigen Gegner verklagen in Anspruch nehmen wird. Dazu muss er nicht unbedingt nach Amerika gehen. Vielmehr kann er, so der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall, den amerikanischen Konzern auch in Deutschland verklagen.