Vertuschung beim Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz sorgt mal wieder für negative Schlagzeilen. Sechs Jahre lang hat der niedersächsische Verfassungsschutz eine Journalistin überwacht, wollte dies aber auf Nachfrage der Betroffenen nicht einräumen. Vielmehr wurde die Akte über die Journalistin kurzerhand vernichtet.

Die Journalistin selbst erhielt im Anschluss an die Aktenvernichtung im Jahr 2012 die Auskunft, der Verfassungsschutz habe keine Informationen über sie gespeichert. Ans Licht gekommen ist die Vertuschungsaktion nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung erst jetzt, nachdem eine neue Behördenleitung “hausinterne Recherchen angestellt” haben soll.

Das wirft erneut kein gutes Licht auf den Verfassungsschutz. Offenbar sollte schlicht verheimlicht werden, dass dieser Geheimdienst seine Aufgabe noch immer falsch versteht. Die betroffene Journalistin steht nämlich keinesfalls im Verdacht, extremistisch eingestellt zu sein.

Ihr einziges Vergehen kann demnach sein, dass sie über Rechtsextremismus berichtet. Das aber, so räumt der Verfassungsschutz mittlerweile ein, rechtfertige eine Überwachung nicht.

Von daher ist es völlig richtig, wenn die Betroffene sich auch juristisch wehrt. Sie hat nun Strafanzeige erstattet und Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Die Betroffene ist übrigens nicht alleine. Die Zahl illegal überwachter Journalisten allein im Verantwortungsbereich der niedersächsischen Behörde soll sich mittlerweile auf sieben belaufen.