Selbstverständliche Überwachung

Die private Überwachung des öffentlichen Raums ist zwar fast immer illegal, aber inzwischen Alltag. Sehr schön zeigt das ein Überwachungsvideo aus Gütersloh. Vordergründig erfüllen die Aufnahmen zwar einen guten Zweck. Sie helfen einen Unfall auf einer Straßenkreuzung zu klären. Ein Rettungswagen im Einsatz war mit einem Auto zusammengestoßen. Tatsächlich aber zeigen die Bilder auch, mit welcher Selbstverständlichkeit heute private Überwachungskameras auf öffentlichen Grund gerichtet werden.

Die Bilder der stationären Überwachungskamera stammen von einer Tankstelle an der betreffenden Kreuzung. Im Bild vorne ist ein Teil des Tankstellengeländes zu sehen, erfasst wird in guter Qualität jedoch auch der gesamte Kreuzungsbereich – und sogar die gegenüberliegenden Wohnhäuser samt ihrer Eingänge. Somit ist das gesamte Areal dauerhaft im Blickfeld der Kamera.

Zulässig ist das nicht. Überwachungskameras dürfe nur unter sehr engen Voraussetzungen auf den öffentlichen Raum und fremde Privatgrundstücke gerichtet werden. Hier ist noch nicht einmal ansatzweise erkennbar, warum die Tankstelle Flächen außerhalb ihres Betriebsgeländes überwachen muss. Aber selbst wenn es hierfür wichtige Gründe gäbe, müssten diese mit den Interessen der Überwachten abgewogen werden. Leicht zu erraten, wie die Abwägung in diesem Falls ausginge.

Überdies haben entweder der Tankstellenbetreiber oder die örtliche Polizei offenkundig auch keine Probleme damit, solche rechtswidrig zustandegekommenen Aufnahmen auch noch öffentlich zu machen. Jedenfalls ist das Video an die Neue Westfälische gelangt. Die Zeitung bindet es derzeit in ihre aktuelle Berichterstattung ein, so dass sich jeder selbst ein Bild machen kann.

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