Auf tönernen Füßen

Die Anwaltskanzlei U + C sorgt gerade mit einer Abmahnwelle für Verunsicherung. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen, die Betrachter der Pornostreaming-Seite „Redtube“ begangen haben sollen. Hierfür sollen die Abgemahnten jeweils 250 Euro bezahlen.

Die Augsburger Allgemeine hat mit mir über den Fall gesprochen. Ich meine, die Abmahnungen stehen auf tönernen Füßen. Zum Interview.

Nachtrag: Laut einem Bericht der Welt hat das Landgericht Köln möglicherweise Streaming und Tauschbörsen verwechselt.