Tempo führt nicht zu Überholverbot

Wer zu schnell überholt, trägt nicht schon deswegen Mitschuld an einem Unfall. Das Oberlandesgericht Hamm entschied jetzt, dass es vielmehr darauf ankommt, ob der Unfall gerade auch wegen des Tempoverstoßes geschehen ist.

Ein Motorradfahrer hatte in der Stadt ein Auto überholt. Dabei war er schneller als die erlaubten 50 Stundenkilometer. Das Motorrad krachte in ein Auto, das nach rechts aus der Ausfahrt eines Supermarktes auf die Straße bog. Ein Sachverständiger hatte unter anderem festgestellt, dass der Motorradfahrer nicht mit dem plötzlichn Anfahren des Autos rechnen musste. Außerdem hätte sich der Unfall auch ereignet, wenn das Motorrad langsamer gewesen wäre.

Ein Tempoverstoß als solcher begründet nach Auffassung der Richter demnach kein „faktisches Überholverbot“. Außerdem weist das Gericht darauf hin, Überholverbote schützten nur den nachfolgenden und den Gegenverkehr, nicht aber Autos, die von einem Parkplatz aus auf die Straße einbiegen.

Der Motorradfahrer bekommt jetzt vollen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 19.500 Euro (9 U 149/13).