Holland calling

Ich muss unbedingt davon abraten, mit Holländern zu telefonieren. Oder mit Menschen, die eine holländische Telefonnummer nutzen. Wenn man sich dann auch noch selbst im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aufhält, ist das nämlich ein Beweis für Drogengeschäfte.

So steht es jedenfalls in einer Anklageschrift. Meine Mandantin habe mit ihrem Mobiltelefon von Deutschland aus telefonischen Kontakt zu einem niederländischen Dealer hergestellt. Das steht da so. Also quasi als Gewissheit.

Richtig ist lediglich, meine Mandantin hat mal eine niederländische Rufnummer gewählt. Dass ein Dealer am Telefon war, reimt sich der Staatsanwalt zusammen. Aus was auch immer. Denn aus den vorhandenen Daten ergibt sich zu der Rufnummer nichts. Insbesondere nicht, wer das Telefon nutzt(e), wo es zur fraglichen Zeit im Mobilnetz eingebucht war und welche sonstigen Verbindungsdaten vorhanden sind.

Manches könnte man vielleicht herausfinden. Dazu haben die Ermittler vom Zoll aber keine Lust. Macht einfach zu viel Arbeit. Erfahrungsgemäß, vermerken die Zollbeamten in ihrem Bericht, seien Anschlussinhaber niederländischer Handynummern nicht zu ermitteln. Die pösen Holländer verkauften Prepaidkarten nämlich ohne Vorlage eines Ausweises. Von daher sehe man auch gar keinen Grund, der Sache auf den Grund zu gehen.

Wozu auch? Der Staatsanwalt weiß ja ohnehin, dass meine Mandantin mit einem Dealer gesprochen hat. Wahrscheinlich belegt schlicht seine langjährige „kriminalistische Erfahrung“, dass so ein – mutmaßlich – grenzüberschreitendes Telefonat nie und nimmer koscher ist. Der Gerichtsverhandlung sehe ich schon mal mit Interesse entgegen. Vor der Einreise ins Grenzgebiet schalte ich aber sicherheitshalber mein Handy aus.